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Politik

Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens

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Berlin 25.09.2025  

– Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden (2025: 37,3). Weitere 80,41 Milliarden Euro sollen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre gebunden werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 2026 (21/600) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.

Von den Ausgaben entfallen 8,3 Milliarden auf Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Insgesamt sollen die Länder aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten. Weitere zehn Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden, insgesamt sollen es über die Jahre bis zu 100 Milliarden Euro werden.

Die übrigen Ausgaben in Höhe von 40,5 Milliarden Euro verteilen sich in dem Wirtschaftsplan über sieben Titelgruppen. 21,3 Milliarden Euro sind demnach für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ vorgesehen (2025: 11,7 Milliarden Euro). Mit geplanten 16,3 Milliarden Euro soll 2026 das Gros der Mittel in den Erhalt des Schienennetzes fließen, im laufenden Jahr sind es 7,6 Milliarden Euro. Der Ausbau des Europäischen Zugsicherungssystems soll mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden, nach 1,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Tunnel- und Brückensanierung der Autobahnen sind wie im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt 58,2 Milliarden Euro sollen für drei Titel in den kommenden Haushaltsjahren gebunden werden – mit einem Schwerpunkt von 46,6 Milliarden Euro auf dem Erhalt der Schienenwege.

Unter der Titelgruppe „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro (2025: 1,5 Milliarden Euro). Die Mittel sollen für Transformationskosten im Krankenhausbereich verausgabt werden.

Für die vier Titel der Titelgruppe „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ sind im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen, nach 855,2 Millionen Euro in diesem Jahr. Neben Ausgaben für LNG-Terminals und den Raffinerie-Standort Schwedt soll 2026 insbesondere der „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ mit 1,4 Milliarden Euro gefördert werden. Mit 5,9 Milliarden Euro entfallen auch ein Großteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro auf diesen Titel.

1,2 Milliarden Euro sollen laut Wirtschaftsplan für Ausgaben für „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr waren in der Titelgruppe 04 noch keine Ausgaben hinterlegt. Vorgesehen sind 940 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“, 225 Millionen Euro für den „Digitalpakt 2.0“ und 50 Millionen Euro für den Titel „Digitales Lehren und Lernen“.

Für die 14 Titel in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Gesamtausgaben von einer Milliarden Euro, nach 472,0 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den „Investitionen in die Hightech-Agenda“. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme sollen 330,1 Millionen Euro fließen (2025: 398,0), weitere 650,8 Millionen Euro werden für die kommenden Haushaltsjahre gebunden; für den „Aufbau von Infrastrukturen“ in diesem Bereich sind 368,9 Millionen Euro für 2026 eingeplant (2025: 72,0) und 1,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Nationale Raumfahrtinfrastrukturen sollen 2026 mit 50 Millionen Euro unterstützt werden und in den Folgejahren mit insgesamt 94 Millionen Euro. Für den neuen Titel „Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen“ sind 60 Millionen Euro etatisiert. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in dieser Titelgruppe summieren sich auf insgesamt 2,9 Milliarden Euro.

Aus der Titelgruppe „Investitionen in der Digitalisierung“ sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro in 13 Titeln bestritten werden. Fünf Milliarden Euro davon sind für die erstmals eingeplante Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ eingeplant, weitere 9,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden Haushaltsjahren fließen. Die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“ soll mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: 2,9). Als Verpflichtungsermächtigungen sind dafür 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Neu aufgenommen in der Titelgruppe ist beispielsweise die „Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung“, für die 193,6 Millionen Euro in 2026 eingeplant sind und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Millionen Euro. Auch die Justiz-Digitalisierung soll künftig aus dem Sondervermögen bestritten werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan insgesamt 210 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, die ab 2027 fließen sollen. Insgesamt sind für die Digital-Investitionstitel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro eingeplant.

In der Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 498,6 Millionen Euro, nach 327,0 Millionen Euro in diesem Jahr. 377,8 Millionen Euro sind davon für den Titel „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. Auf ihn entfallen mit 1,1 Milliarden Euro rund die Hälfte der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.

Noch nicht im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für das kommende Jahr enthalten ist die Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“. Diese Titelgruppe war im Wirtschaftsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 aufgenommen worden und umfasst im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von fünf Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. 338 Millionen Euro sind laut Wirtschaftsplan 2025 für die kommenden Haushaltsjahre gebunden, davon 250 Millionen Euro im Jahr 2026.

Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.

Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.

Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.

Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.

Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.

Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.

Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Millionen Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.

Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.

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Kooperation zwischen Wirtschaft und Rüstungsindustrie

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Berlin 19.03.2026

– Wirtschaftsministerin Katarina Reiche, Verteidigungsminister Boris Pistorius und der Vorsitzende des Bundesverbands der Deutschen Industrie,(BDI) Peter Leibinger, gaben nach ihrem Treffen eine enge Zusammenarbeit bekannt. Diese Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Herstellung von Rüstungsgütern, die zu den Verteidigungseinnahmen beitragen, und auf die Entwicklung deutscher Industrietechnologien.

Verteidigungsminister Pistorius erklärte, die Notwendigkeit der Entwicklung von Rüstungsgütern sei dringlich geworden, da der russische Krieg gegen die Ukraine den Europäern das Gefühl gebe, ihre Freiheit sei bedroht. Er fügte hinzu, dass auch das ukrainische Verteidigungsministerium in die Zusammenarbeit einbezogen werde.

Bezüglich der Forderung von US-Präsident Donald Trump, europäische und andere Länder sollten die Straße von Hormus verteidigen, erklärte der Verteidigungsminister, die Europäer und andere wollten den Krieg auf politischem Wege beenden, und Trumps Forderung sei eine Blamage für die NATO-Mitgliedstaaten.

BDI Chef  Leibinger bekräftigte seinerseits die Bereitschaft der Rüstungsindustrie, ihre Produktion zu steigern, um die Verteidigung und die Wirtschaft zu unterstützen.

Foto: © PWO

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Rassismus ist in Deutschland weit verbreitet

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Berlin 19.03.2026

– Das Bundesamt für Diskriminierungsprävention und Rassismus bestätigte dies am Donnerstag, dem 19. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, der jährlich am 21. März begangen wird. Rassismus ist in Deutschland tief verwurzelt; fast die Hälfte der Bevölkerung glaubt an die Existenz von Unterschieden zwischen ethnischen Gruppen.

Diese Ergebnisse basieren auf einer Umfrage, die zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 durchgeführt wurde und an der rund 21.394 Personen im Alter von 20 bis 74 Jahren teilnahmen. 66 % der Befragten gaben an, Rassismus erlebt zu haben.

Der Bericht zeigt außerdem, dass 23 % der Schwarzen und 17 % der Muslime in Deutschland mindestens einmal im Monat offene Diskriminierung erfahren.

Foto: © PWO

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Nachhaltiges Regenwassermanagement für besseres Mikroklima

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Berlin 19.03.2026

– Mit Gebäudebegrünung, dem Schutz von Stadtbäumen und dem richtigen Regenwassermanagement können Städte lebenswerter und resilienter werden. Das machten die zu einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltigen Entwicklung und Zukunftsfragen am Mittwoch geladenen Sachverständigen deutlich. Grit Rudas von der Berliner Regenwasser Agentur erläuterte das Konzept der Schwammstadt. Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, sprach sich dafür aus, Stadtgrün als eigenen Förderschwerpunkt in der Gesetzgebung zu verankern. Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) bezeichnete einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung als wünschenswert.

Das Thema nachhaltiges Regenwassermanagement „ist ein zentraler Baustein für nachhaltige Stadtentwicklung – auch mit Blick auf eine Verbesserung des Mikroklimas“, sagte Grit Rudas. Der Paradigmenwechsel im Umgang mit Regenwasser sei nötig, weil sich die Städte bundesweit an die Folgen des Klimawandels anpassen müssten. Sie müssten sich mit der Problematik „zu viel Regenwasser und zu wenig Regenwasser“ auseinandersetzen. Es brauche daher eine Orientierung am natürlichen Wasserkreislauf, sagte Rudas. Im natürlichen Wasserhaushalt sei die Verdunstungskomponente am höchsten. Diese Zielgröße sollte im Blick behalten werden.

Leitbild sei die Schwammstadt, deren Grundprinzip darin bestehe, durch geringe Versiegelung den Abfluss so weit wie möglich zu reduzieren. Sei das nur begrenzt möglich, sollte das Regenwasser zurückgehalten werden, versickern, verdunsten oder zu Zwecken genutzt werden, die keine Trinkwasserqualität erfordern, sagte sie.

Obgleich die Vorteile einer Schwammstadt weithin bekannt seien, hake es bei der Umsetzung, so Rudas. Das habe unter anderem mit Flächenkonkurrenzen, fehlenden rechtlichen Vorgaben für den Bestand und unklaren Zuständigkeiten „gerade auch für den Betreiber solcher Lösungen“ zu tun. Die Expertin verweis zudem auf den fehlenden Vorrang von Klimaanpassungsmaßnahmen und fehlende personelle und finanzielle Ressourcen in den Kommunen.

Den Kostenvorteil durch einen Paradigmenwechsel in der Wasserwirtschaft betonte Roland A. Müller vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Wenn eine Stadt wie Leipzig das Kanalsystem auf die Folgen des Klimawandels, konkret die Starkregenereignisse, erweitern wolle, sei das eine Investition von etwa einer Milliarde Euro. „Blau-grüne Infrastrukturlösungen“, die zu einer partiellen Abkopplung vom Netz für das Oberflächenwasser führen, lägen bei etwa 300.000 Euro. „Wir werden also schrittweise versuchen, 25 Prozent in den nächsten Jahren abzukoppeln“, sagte Müller.

Er forderte – abseits der kommunalen Abwasserrichtlinie der EU – weitere politische Grundsatzentscheidungen auf allen politischen Ebenen zur schnelleren Einführung blau-grüner Infrastrukturlösungen, „um die der Transformation aufgeschlossen gegenüberstehenden Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Stadtverwaltungen zu unterstützen“. Hilfreich wäre aus seiner Sicht auch ein Anordnungsinstrument zur Regenwasserbewirtschaftung auf eigenem Grundstück im Baugesetzbuch. Im Wasserhaushaltsgesetz brauche es zudem einen gesetzlichen Vorrang für ortsnahe Niederschlagsbewirtschaftung.

Eine 80-jährige Linde, so Philipp Sattler, Geschäftsführer der Stiftung „Die grüne Stadt“, habe im Vergleich zu einer 20-jährigen Linde nicht etwa eine vierfache Effektivität, sondern sei zehnfach so effektiv, wenn es um Verdunstungskühle, Verschattung und die Ermöglichung des Luftaustausches geht. „Es ist wichtig, alte Bäume zu erhalten und viele junge Bäume zu pflanzen“, sagte er. Stadtgrün sei die nachhaltigste Klimaanlage.

Sattler sprach sich dafür aus, im Klimaanpassungsgesetz ein Cluster „Blau-Grüne Infrastrukturen“ einzufügen. In dessen Referentenentwurf sei einst ein Verschlechterungsverbot enthalten gewesen, was nun aber zu einem Berücksichtigungsgebot geworden sei.

Kritisch bewertete er auch, dass Klimaanpassung in Deutschland keine Gemeinschaftsaufgabe sei. Die Länder hätten ihre eigenen Anpassungsgesetze. Auf der Ebene der Kommunen fehle aber vielfach die Finanzkraft. Mit Blick auf die Novellierung des Baugesetzbuches warb Sattler dafür, den Grünflächenfaktor einzubeziehen, statt nur Hochbau- und Flächenfaktoren. Wichtig sei auch, dass Ausgleichsmaßnahmen „nicht in die Peripherie rücken

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Politik

Kritik an der Gewalt israelischer Siedler

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Berlin 20.03.2026

Zur Siedlergewalt im Westjordanland erklärt Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan:

„Ich verurteile die Eskalation der Siedlergewalt und die gewaltsame Vertreibung von Palästinensern aus ihren Ortschaften im Westjordanland aufs Schärfste. Im Schatten des Irankonflikts nimmt die tödliche Gewalt immer weiter zu, Palästinenserinnen und Palästinenser sind den Siedlermilizen quasi schutzlos ausgeliefert. Die israelischen Behörden ermöglichen hier die strategische Besetzung des Westjordanlands – das versperrt den Weg für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts. Die völkerrechtswidrige Landnahme führt zu weiteren Vertreibungen in einer ohnehin krisengerüttelten Region. Die Folgen erfahren wir in der Entwicklungszusammenarbeit unmittelbar: Sie gefährden die dringend nötige Unterstützung der Menschen im Westjordanland sowie die Umsetzung wichtiger Projekte, etwa den Bau von Schulen oder Abwassersystemen.

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Politik

Bundesregierung vereinfacht Ausfuhr von Rüstungsgütern

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Berlin 20.03.2026

Befristete Allgemeingenehmigung ermöglicht schnelle Lieferung von Gütern der Luft- und maritimen Verteidigungan die Golfstaaten und die Ukraine. 
Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum 20. März 2026 eine neue, auf 6 Monate befristete Allgemeine Genehmigung (AGG) für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken in Kraft. Ziel der neuen AGG ist es, im Einklang mit administrativen Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung in die Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen. 

Bundesministerin Katherina Reiche: „Die wahllosen Angriffe des Irans auf die Golfstaaten haben zur Folge, dass dort Rüstungsgüter vor allem zur Luftverteidigung dringend benötigt werden. Gleichzeitig besteht der Bedarf der Ukraine zur militärischen Unterstützung insbesondere der Luftverteidigung unvermittelt fort. Mit der neuen, zeitlich befristeten AGG 48 passen wir unsere Verfahren der Rüstungsexportkontrolle für die Ausfuhr dringend benötigter Rüstungsgüter in diese Länder an die neuen Erfordernisse an. Damit stellen wir schnelle und unbürokratische Ausfuhren zur Stärkung ihrer Verteidigungssysteme sicher und setzen so ein Zeichen der Solidarität.“

Im Einzelnen zur neuen AGG 48: 
Es wird eine neue AGG für die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr von 
ausgewählten Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken eingeführt. AGGs sind Ausfuhrgenehmigungen, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA zuvor einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Zugelassen ist die Ausfuhr oder Verbringung von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen). 
Zu den von der AGG erfassten bestimmten Bestimmungsländern zählen Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman sowie die Ukraine. 
Die AGG ist zeitlich befristet bis zum 15. September 2026. Eine Registrierung ist erforderlich, kann jedoch im Sinne der größtmöglichen Beschleunigung bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr bzw. Verbringung erfolgen. Die AGG sieht monatliche Meldepflichten für die ausführenden Unternehmen und weitere Bestimmungen vor.

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Europa

Zusammenarbeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden

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Berlin 18.03.2026

– Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung soll verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll europäische Vorgaben eins-zu-eins in deutsches Recht umsetzen. Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Wir wollen Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen und ihr die finanzielle Grundlage entziehen. Vermögensabschöpfung muss auch über Grenzen hinweg funktionieren – denn Organisierte Kriminalität ist international. Mit dem geplanten Gesetz verbessern wir die Zusammenarbeit in der EU: Illegale Vermögen sollen leichter aufgespürt, gesichert und eingezogen werden können. Zugleich gehen wir weitere wichtige Schritte. Der Aktionsplan der Bundesregierung bündelt Maßnahmen, die wir schrittweise umsetzen – zur Stärkung unseres Rechtsstaats.“

Der europäische Gesetzgeber hat 2024 eine neue Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten erlassen. Das deutsche Strafrecht bietet den zuständigen Behörden bereits ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten und entspricht damit schon jetzt weitgehend den Anforderungen der Richtlinie. Die Richtlinie sieht jedoch erstmals die Einrichtung von zentralen sogenannten Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen vor und enthält detaillierte Vorgaben zu deren Aufgaben und Befugnissen. Diese sollen mit dem Gesetzentwurf eins-zu-eins in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neuen zentralen Stellen sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union beim Aufspüren und Ermitteln von Taterträgen oder Vermögens­gegenständen erleichtern. Zudem soll gewährleistet werden, dass sichergestellte und eingezogene Vermögenswerte effizient verwaltet werden. Für die Justiz sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Aufgaben der Vermögens­abschöpfungsstellen wahrnehmen. Die Länder sollen dabei die Aufgaben bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zentralisieren können. Die Aufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll auch weiterhin zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung als polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen.

Die neue Richtlinie ist bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf soll eine fristgerechte Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben in deutsches Recht gewährleisten. Daneben arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an grundlegenden Verbesserungen bei den deutschen Regelungen zur Vermögensabschöpfung. Diesen wird mit dem veröffentlichten Gesetzentwurf nicht vorgegriffen. Grundlage hierfür sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und der Anfang 2026 beschlossene Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

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Politik

Ausschuss lehnt AfD-Antrag zu Staatsbürgerschaftsrecht ab

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Berlin 18.03.2026 (hib/STO)

– Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Antrag (21/4466) für eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“ gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte der Ausschuss die Vorlage am Mittwoch ab. In der Vorlage fordert die Fraktion, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen.

Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“.

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Berlin

Deutsch-Französische Gespräche

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Berlin 18.03.2026

– Der deutsche Außenminister Johannes Wadephul und sein französischer Amtskollege Jean-Noël Barrot waren sich einig, dass der andauernde Krieg zwischen Israel und den Vereinigten Staaten gegen den Iran nicht nur den Nahen Osten, insbesondere die Golfstaaten, sondern weite Teile der Welt zu destabilisieren droht. Der Kalte Krieg ist zu einem heißen Krieg geworden, und Bemühungen zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen sind nun dringend geboten.

Dies erklärten die beiden Minister auf einer Pressekonferenz im Anschluss an ihre Gespräche heute in Berlin.

Die Minister sprachen auch über die Lage in der Ukraine und bekräftigten die Unterstützung ihrer Regierungen für Kiew. Sie erklärten, Russland versuche mit seinem Krieg, europäische Werte, insbesondere Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten, anzugreifen.

Bezüglich des Beitritts der Balkanländer zur Europäischen Union gaben die beiden Minister bekannt, dass der Prozess weit fortgeschritten sei und es keine Hindernisse gebe, die die Europäer an der Aufnahme der Länder dieser Region hinderten. Der deutsche Minister äußerte sich zur Lage im Libanon und erklärte, die militärischen Operationen zwischen der sogenannten Hisbollah und der libanesischen Armee müssten beendet werden, während der französische Minister die Regierung von Benjamin Netanjahu aufforderte, die ihrer Ansicht nach fortschreitende Zerstörung des Libanon zu stoppen.

Foto: © PWO

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Politik

Erbschaft von mehr als 300 Wohnungen soll steuerfrei bleiben

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Berlin 18.3.2026 

– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaftssteuer gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen (21/4456) zu, der ein Ende der „Steuerbefreiung bei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten“ fordert.

Als Begründung für ihre Ablehnung nannte die CDU/CSU-Fraktion die Notwendigkeit, im Steuerrecht auf Vereinfachung und Typisierung zu setzen. Es sei für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig, Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer zu verschonen. Das gelte auch für Gewerbe, deren Geschäft die Vermietung von Immobilien sei.

Die AfD-Fraktion erklärte, sie lehne die Erbschaftssteuer insgesamt ab. Sie schaffe Unsicherheit für Familien.

Für die SPD-Fraktion ist eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig. Sie warnte vor einer isolierten Abschaffung der 300-Wohnungen-Regelung, da diese die Gefahr neuer Umgehungstatbestände beinhalte.

Aus Sicht der Grünen ist den Bürgern nicht zu erklären, dass es diese Ausnahme gibt. Im Antrag wird unter anderem auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 (II R 44/15) verwiesen. Dieses sieht eine Befreiung von der Erbschaftssteuer nur vor, „wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten“. Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen komme es dabei nicht an.

Die Absage des BFHs an die 300-Wohnungen-Regel sei aufgrund eines Nichtanwendungserlasses für die Steuerverwaltung nicht umgesetzt, kritisieren die Grünen. Das könne das Bundesfinanzministerium (BMF) jederzeit ändern, selbst ohne ein neues Gesetz.

Unterstützung bekamen die Grünen von der Fraktion Die Linke. Auch sie kritisierte, dass eine Erbschaft von drei Wohnungen höher besteuert werde als eine von 300 und zeigte Unverständnis für den Nichtanwendungserlass des BMF. Gleichwohl stimmten sie auch der SPD-Fraktion zu, dass eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig sei.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Michael Schrodi (SPD), wies darauf hin, dass der Steuervollzug Sache der Bundesländer sei. Entsprechend läge der Nichtanwendungsbeschluss auch nicht allein in der Befugnis der Bundesregierung.

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Politik

Vertane Chance für Menschenrechte

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Berlin 18.03.2026

– Anlässlich des Endes des Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko ziehen die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ein ernüchterndes Fazit. Gemeinsam mit ihren mexikanischen Partnerorganisationen kritisieren Germanwatch, INKOTA und WEED, dass das besondere Potenzial des Projektes für den Schutz der Menschenrechte auch auf Grund schwindender politischer und unternehmerischer Ambitionen hinsichtlich der Unternehmensverantwortung in Europa nicht ausgeschöpft wurde.

Das Instrument unternehmensübergreifender Beschwerdesysteme an sich halten alle beteiligten Organisationen hingegen weiter für einen wichtigen Hebel zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, das – auch mit Blick auf die hier gezogenen Lehren – weiterentwickelt werden sollte.

Das Scheitern des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus zeigt nicht, dass Multi-Stakeholder-Beschwerdesysteme keine Zukunft haben. Es verdeutlicht vielmehr, wie destruktiv die aktuelle Debatte über vermeintliche Belastungen durch Sorgfaltspflichtengesetze wirkt: Unternehmen ziehen sich aus ambitionierten Kooperationsprojekten zurück. Dabei bieten gerade solche Beschwerdemechanismen die Möglichkeit, für die Betroffenen direkt und pragmatisch vor Ort Wirkung zu erzielen. Zudem schaden die Unternehmen sich selbst, denn sie übersehen das Potenzial solcher Mechanismen als Frühwarnsysteme für Risiken in ihren globalen Lieferketten. Doch genau das spielt beim Aufbau resilienter Lieferketten eine wichtige Rolle“, konstatiert Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.

Fortschritte verspielt

„Von den Unternehmen hätten wir uns ein stärkeres Engagement gewünscht. Beispielsweise entfernten sie sich während der Pilotlaufzeit immer mehr von der ursprünglichen gemeinsamen Vision eines Betroffenen-zentrierten Ansatzes, der sich auf Fortschritte aus menschenrechtlicher Perspektive fokussierte, hin zu einem Ansatz, der in erster Linie gesetzliche Mindestansprüche erfüllen sollte. Und auch die Bekanntmachung innerhalb der Unternehmen und entlang ihrer Lieferkette haben wir als unzureichend empfunden“, kritisiert Anton Pieper, Referent Wirtschaft und Menschenrechte bei WEED.

„Besonders bedauerlich ist, dass das Ende des Mechanismus zu einem Zeitpunkt kommt, an dem erste Fälle effektiv bearbeitet wurden und er Wirkung entfalten konnte. Der Mechanismus hätte mehr Zeit benötigt, um weitere eingehende Fälle bearbeiten zu können. Dass er diese nicht bekommt, ist ein fatales Signal für alle Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten der deutschen Automobilindustrie in Mexiko, da diese ihre Hoffnungen in den Mechanismus gesetzt hatten“, ergänzt Anne Neumann, Referentin für Rohstoffpolitik, Wirtschaft und Menschenrechte von INKOTA.

Der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko war als unabhängiges Projekt aus dem Branchendialog Automobil entstanden und erst im Mai 2024 operativ gestartet. Er sollte Betroffenen in den Lieferketten deutscher Automobilhersteller ermöglichen, tatsächliche und potenzielle Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko zu melden und Unterstützung bei der Aufklärung sowie Zugang zu Abhilfe zu erhalten. Nach nur ca. 1,5 Jahren im operativen Betrieb wird das Projekt nicht über die Pilotphase hinaus verlängert, sondern jetzt eingestellt. Das Empfehlungspapier wurde gemeinsam von den am Mechanismus beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ProDESC, Fundación Avina und Centro de Información sobre Empresas y Derechos Humanos sowie Germanwatch, INKOTA und WEED entwickelt.

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Politik

Deutsch-Aserbaidschanische Gespräche

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Berlin 18.03.2026

Bundeskanzler Merz hat heute mit dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew telefoniert. Die Regierungschefs tauschten sich zum Krieg im Nahen und Mittleren Osten und den Auswirkungen auf den Südkaukasus aus. Der Bundeskanzler begrüßte den laufenden Friedensprozess zwischen Aserbaidschan und Armenien und unterstrich dessen Bedeutung für die regionale Stabilität. Beide unterstrichen hierbei auch die Chancen für den Ausbau der bilateralen Beziehungen und der Beziehungen Aserbaidschans mit der EU.

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Politik

Europa und der Nahe Osten

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Berlin 17.03.2026

– Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola warnte vor den Folgen einer Verwicklung Europas in den andauernden Krieg zwischen Iran, Israel und den USA. In einem Vortrag, den sie am Dienstag, dem 17. März, in Berlin hielt, äußerte sie die Hoffnung, dass die Europäer auf ihrer Konferenz am kommenden Donnerstag und Freitag einstimmig beschließen würden, sich nicht zu beteiligen und stattdessen diplomatische Bemühungen zur Beendigung der Kampfhandlungen zu unternehmen, deren Folgen alle betreffen würden. Sie erklärte, dass die USA unter dem Deckmantel der NATO versuchen, Europa in den Krieg hineinzuziehen, um die Welt in die Atmosphäre eines viel diskutierten dritten Weltkriegs zu stürzen und nur darauf zu warten, dass ihn jemand auslöst.

Die maltesische Politikerin wandte sich auch an die Europäische Union und betonte, dass diese trotz Kritik an bestimmten politischen Maßnahmen weiterhin zusammenhalte. Sie hob hervor, dass die Wahrung ihrer Werte, allen voran der Menschenrechte und der Kampf gegen Rassismus, enorme Anstrengungen zum Schutz der Demokratie in Europa erfordere. Sie behauptete, der russische Krieg gegen die Ukraine ziele darauf ab, die Demokratie in Europa zu untergraben.

Foto: © PWO

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Politik

Agrarforschung und Phytotherapie

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Berlin 17.03.2026

Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Reiner eröffnete heute ein neues Zentrum für Agrarforschung und Phytotherapie am Leibniz-Institut für Agrarwissenschaften.

Das Institut hat seinen Sitz in Münchberg bei Berlin und forscht zu den Themen Landwirtschaft, Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die landwirtschaftliche Produktion, Entwicklung der Phytotherapie sowie Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion und Entwicklung.

Foto: © PWO

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Politik

HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland

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Berlin 17.03.2026

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat heute Förderurkunden an die drei Gewinnerregionen der zweiten Runde des Wettbewerbs „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie HyPerformer übergeben. Damit starten die Regionen Rügen-Stralsund, Erfurt und Rhein-Ruhr nun offiziell in die Umsetzungsphase ihrer Wasserstoffprojekte im Verkehrsbereich.
Für die Beschaffung von Wasserstofftechnologien im Verkehr stellt das Bundesverkehrsministerium Investitionszuschüsse von rund 30 Millionen Euro bereit. Die Projekte decken die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Erzeugung über Speicherung, Verteilung und Betankung bis hin zur Nutzung von Wasserstoff im Verkehr.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Deutschland ist Technologieführer und Vorreiter bei der Wasserstoff- und
Brennstoffzellen-technologie. Jetzt nutzen wir diese Kenntnisse für den Alltag.  Mit unserer
Förderung ermöglichen wir den realen Einsatz innovativer Wasserstofflösungen im Verkehr. Wir unterstützen Regionen, die tragfähige Strukturen aufgebaut haben und nun den nächsten Schritt gehen wollen, von der Planung hin zur praktischen Anwendung im Verkehr zu kommen. Unser Ziel ist klar: Wasserstofftechnologie in die Fläche bringen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz imVerkehr leisten.“

Seit 2019 unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit dem Programm HyLand Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Wasserstoffstrategien für den Verkehr. Der dreistufige Ansatz reicht von der Netzwerkbildung (HyStarter) über die Konzeptentwicklung (HyExperts) bis zur Umsetzung konkreter Projekte (HyPerformer). So entstehen regionale Wasserstoffökosysteme, in denen Anwendungen, Infrastruktur und Wasserstofferzeugung gemeinsam entwickelt werden. Mit den drei neuen HyPerformer-Regionen umfasst das Programm inzwischen 53 geförderte Wasserstoffregionen in Deutschland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie. Koordiniert wird das Programm von der NOW GmbH, umgesetzt durch den Projektträger Jülich.

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Politik

ifo Institut: 95 Prozent der neuen Schulden zweckentfremdet

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München 17. März 2026

– Die Regierung hat die im Jahr 2025 aufgenommenen neuen Schulden zu 95 Prozent nicht für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen eingesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Berechnung des ifo Instituts zur Nutzung des Sondervermögens für Klimaneutralität und Infrastruktur (SVIK). „Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat. Das ist ein großes Problem. Die zusätzlich aufgenommenen Schulden sollten für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden, die das Wirtschaftswachstum langfristig stützen“, sagt ifo Präsident Clemens Fuest.

In den vom ifo Institut analysierten Daten zeigt sich, dass die Schuldenaufnahme im Jahr 2025 im Rahmen des SVIK um 24,3 Milliarden Euro erhöht wurde. Die tatsächlichen Investitionen des Bundes lagen aber nur um 1,3 Milliarden Euro über den Investitionen von 2024. Damit ergibt sich eine Lücke von 23 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht in zusätzliche Investitionen geflossen sind.

Die Zweckentfremdung ergibt sich dadurch, dass die Regierung die Investitionssumme im Kernhaushalt 2025 gegenüber 2024 reduziert hat: „Es kam zu Verschiebungen einzelner Posten vom Kernhaushalt in das kreditfinanzierte SVIK. Dazu gehören insbesondere Zuschüsse im Verkehrsbereich, weshalb im Kernhaushalt weniger investiert wurde als in den Vorjahren. Ein großer Teil der Investitionen im Sondervermögen ist deshalb nicht zusätzlich“, sagt Emilie Höslinger, Forscherin am ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen. 

Nicht statthaft ist laut ifo Institut das Argument, dass es wegen langwieriger Gesetzgebungsverfahren oder realwirtschaftlicher Engpässe zu einem verzögerten Abfluss der Mittel kam, denn dann hätten auch die Schulden nicht so stark ansteigen dürfen. „Die Bundesregierung hat in Zukunft die Möglichkeit, die Quote der Zweckentfremdung zu senken. Dazu müssten vor allem die Investitionsausgaben im Kernhaushalt erhöht werden, sonst kann man auch weiterhin nicht von zusätzlichen Investitionen sprechen“, sagt Max Lay, Fachreferent am ifo Zentrum für Finanzwissenschaft.

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