Politik
Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens
Berlin 25.09.2025
– Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden (2025: 37,3). Weitere 80,41 Milliarden Euro sollen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre gebunden werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 2026 (21/600) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.
Von den Ausgaben entfallen 8,3 Milliarden auf Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Insgesamt sollen die Länder aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten. Weitere zehn Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden, insgesamt sollen es über die Jahre bis zu 100 Milliarden Euro werden.
Die übrigen Ausgaben in Höhe von 40,5 Milliarden Euro verteilen sich in dem Wirtschaftsplan über sieben Titelgruppen. 21,3 Milliarden Euro sind demnach für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ vorgesehen (2025: 11,7 Milliarden Euro). Mit geplanten 16,3 Milliarden Euro soll 2026 das Gros der Mittel in den Erhalt des Schienennetzes fließen, im laufenden Jahr sind es 7,6 Milliarden Euro. Der Ausbau des Europäischen Zugsicherungssystems soll mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden, nach 1,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Tunnel- und Brückensanierung der Autobahnen sind wie im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt 58,2 Milliarden Euro sollen für drei Titel in den kommenden Haushaltsjahren gebunden werden – mit einem Schwerpunkt von 46,6 Milliarden Euro auf dem Erhalt der Schienenwege.
Unter der Titelgruppe „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro (2025: 1,5 Milliarden Euro). Die Mittel sollen für Transformationskosten im Krankenhausbereich verausgabt werden.
Für die vier Titel der Titelgruppe „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ sind im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen, nach 855,2 Millionen Euro in diesem Jahr. Neben Ausgaben für LNG-Terminals und den Raffinerie-Standort Schwedt soll 2026 insbesondere der „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ mit 1,4 Milliarden Euro gefördert werden. Mit 5,9 Milliarden Euro entfallen auch ein Großteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro auf diesen Titel.
1,2 Milliarden Euro sollen laut Wirtschaftsplan für Ausgaben für „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr waren in der Titelgruppe 04 noch keine Ausgaben hinterlegt. Vorgesehen sind 940 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“, 225 Millionen Euro für den „Digitalpakt 2.0“ und 50 Millionen Euro für den Titel „Digitales Lehren und Lernen“.
Für die 14 Titel in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Gesamtausgaben von einer Milliarden Euro, nach 472,0 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den „Investitionen in die Hightech-Agenda“. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme sollen 330,1 Millionen Euro fließen (2025: 398,0), weitere 650,8 Millionen Euro werden für die kommenden Haushaltsjahre gebunden; für den „Aufbau von Infrastrukturen“ in diesem Bereich sind 368,9 Millionen Euro für 2026 eingeplant (2025: 72,0) und 1,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Nationale Raumfahrtinfrastrukturen sollen 2026 mit 50 Millionen Euro unterstützt werden und in den Folgejahren mit insgesamt 94 Millionen Euro. Für den neuen Titel „Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen“ sind 60 Millionen Euro etatisiert. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in dieser Titelgruppe summieren sich auf insgesamt 2,9 Milliarden Euro.
Aus der Titelgruppe „Investitionen in der Digitalisierung“ sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro in 13 Titeln bestritten werden. Fünf Milliarden Euro davon sind für die erstmals eingeplante Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ eingeplant, weitere 9,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden Haushaltsjahren fließen. Die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“ soll mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: 2,9). Als Verpflichtungsermächtigungen sind dafür 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Neu aufgenommen in der Titelgruppe ist beispielsweise die „Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung“, für die 193,6 Millionen Euro in 2026 eingeplant sind und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Millionen Euro. Auch die Justiz-Digitalisierung soll künftig aus dem Sondervermögen bestritten werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan insgesamt 210 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, die ab 2027 fließen sollen. Insgesamt sind für die Digital-Investitionstitel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro eingeplant.
In der Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 498,6 Millionen Euro, nach 327,0 Millionen Euro in diesem Jahr. 377,8 Millionen Euro sind davon für den Titel „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. Auf ihn entfallen mit 1,1 Milliarden Euro rund die Hälfte der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.
Noch nicht im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für das kommende Jahr enthalten ist die Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“. Diese Titelgruppe war im Wirtschaftsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 aufgenommen worden und umfasst im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von fünf Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. 338 Millionen Euro sind laut Wirtschaftsplan 2025 für die kommenden Haushaltsjahre gebunden, davon 250 Millionen Euro im Jahr 2026.
Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.
Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.
Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.
Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.
Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Millionen Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.
Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.
Politik
Turbo Einbürgerung abschaffen?

Berlin 08.10.2025
– Das Parlament will die sogenannte Turbo Einbürgerung abschaffen. Es wird dabei von der Partei „Alternative für Deutschland“ unterstützt, stößt aber auf Widerstand der Grünen, des Linksbündnisses und der zaghaften Opposition der Sozialdemokraten, des Regierungspartners der Christdemokraten.
Die Turbo-Einbürgerung ist eine Sonderregelung im Staatsangehörigkeitsrecht. Sie ermöglicht es besonders gut integrierten Personen, deutlich schneller den deutschen Pass zu erhalten als über die regulären Fristen. Bis Juni 2024 war eine Einbürgerung nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.
Foto:© PWO
Politik
Ausschuss billigt Gesetz für Pflegefachassistenzausbildung
Berlin 08.10.2025
– Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Weg für Änderungen in der Pflege-Ausbildung freigemacht. Er votierte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1493), der die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vorsieht. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken enthielten sich.
Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen.
Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf, auch nach Anregungen durch den Bundesrat, in einigen Punkten überarbeitet. Unter anderem sollen im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden können. Es wird ferner klargestellt, dass die den Ausbildungszugang ermöglichende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein muss. Erleichterungen soll es zudem bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geben. So soll es möglich sein, dass Personen bereits im Anerkennungsverfahren zur Pflegefachperson sowie während der Anpassungsmaßnahmen in Form der Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson erhalten können, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Die Koalitionsfraktionen nannten das Gesetz einen Meilenstein, der ein Zeichen für klare Organisationsstrukturen und eine einheitliche Finanzierung setze. Ein niedrigschwelliger Einstieg in die Ausbildung könne eine Möglichkeit sein, über die sich die Auszubildenden weiterqualifizieren könnten, betonte die Unionsfraktion. Die SPD-Fraktion verwies auf 16 Jahre Verhandlungen, die nun ein gutes Ende gefunden hätten. AfD, Grüne und Linke erkannten in dem Vorhaben zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, störten sich allerdings an Details. Die AfD monierte, es gebe in der Gehaltsstruktur keinen richtigen Platz für die Pflegefachassistenz. Die Grünen lehnten eine Reduzierung der für die Ausbildung nötigen Berufserfahrung ab. Die Linke forderte generell eine längere Ausbildung, nämlich 24 statt nur 18 Monate.
Politik
Ausbau der Polizeibefugnisse

Berlin 08.10.2025
– Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich erfreut über die Zustimmung des Bundeskabinetts zu seinen Vorschlägen am Mittwoch. Diese erweitern die Befugnisse der Bundespolizei und ermächtigen den Einsatz von Drohnen zum Abschuss von Zielen. Der Minister erklärte, Drohnen würden nur abgeschossen, nachdem ihr Inhalt und ihre Gefährlichkeit in Abstimmung mit den Justiz- und Verteidigungsministerien geprüft worden seien. Die Polizei werde mit modernster Technologie ausgestattet. Der Minister kündigte an, dass jeder, der die Polizeigewalt missbraucht, bestraft und mit größerem Respekt behandelt werde. Der Minister kündigte außerdem eine verstärkte Zusammenarbeit mit Europol zur Kriminalitätsbekämpfung an. Zur Debatte im Bundestag, in der später über die Abschaffung der sogenannten „Turbo Einbürgerung “ diskutiert wurde, äußerte sich der Minister nicht.
Foto: © PWO
Politik
Prognosen für Herbst 2025

Berlin 08.10.225
Bundeswirtschaftsministerin Dorothee Reich erläutert die Prognosen der Bundesregierung für Herbst 2025. Das BIP-Wachstum wird 0,2 % nicht überschreiten, bis 2026 aber auf 1,3 % steigen und weiter steigen. Die Auslandsnachfrage nimmt moderat zu, insbesondere aus der Europäischen Union und den Schwellen- und Entwicklungsländern. Das Wachstum wird von der Binnenwirtschaft getragen, während Konsumkomponenten zum Wachstum beitragen.
Foto: © PWO
Politik
Standortkonzept Deutschland

Berlin 08.10.2025
Den Sozialdemokraten ist es ein Anliegen, das Ansehen der deutschen Industrie in der Welt zu wahren. Dies betonten sie am Mittwoch, dem 8. Oktober, bei einer Diskussion auf dem Wirtschaftsforum der Partei in Berlin, an der führende Vertreter der deutschen Industrie und Wirtschaft sowie mehrerer Länder weltweit, insbesondere der Europäischen Union, teilnahmen.
Foto: © PWO
Politik
Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags
Berlin 08.10.2025
– Die AfD-Fraktion ist am Mittwochmorgen im Finanzausschuss mit einem Antrag zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (21/603) auf 15.000 Euro gescheitert. Alle anderen Fraktionen erteilten dem Ansinnen einen Absage. Derzeit liegt der Freibetrag bei 12.096 Euro.
Zur Gegenfinanzierung hatte die Antragstellerin vorgeschlagen, dass „die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt“ werden. Zudem sollen die Zahlungen an die Europäische Union reduziert werden, die nach bisheriger Planung der Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen.
Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurde gegen den Antrag argumentiert, dass der Bundeshaushalt eine solche Entlastung derzeit nicht möglich mache. Darüber hinaus wurde der Antrag als teilweise populistisch bezeichnet.
Aus der AfD-Fraktion hieß es dagegen, die Koalition komme ihren Versprechungen nicht nach, die arbeitenden Bürger zu entlasten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass der Grundfreibetrag ohnehin regelmäßig angehoben werde. Der AfD-Antrag sei sozialpolitisch ineffizient, fiskalisch unseriös und verteilungspolitisch ungerecht.
Die Fraktion Die Linke warnte, dass eine Erhöhung der gesamten Steuertarifwerte primär Beziehern hoher Einkommen zugutekomme. Die Gegenfinanzierung der Steuersenkung im AfD-Antrag stieß bei der Linken auf Ablehnung
Politik
Grüne scheitern mit Anträgen zur Bahnpolitik
Berlin 08.10.2025
– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit zwei Anträgen zur Bahnpolitik im Verkehrsausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte am Mittwoch sowohl den Antrag „Die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen“ (21/581) als auch den Antrag „Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen“ (21/1544) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion ab. Die Linksfraktion enthielt sich beim ersten Antrag der Stimme, dem zweiten Antrag stimmte sie zu.
Die Grünen fordern in ihren beiden Anträgen unter anderem die Entwicklung einer die Interessen des Bundes wahrenden Eigentümerstrategie für die Deutsche Bahn AG, die „die Aspekte eines familienfreundlichen Mobilitätssystems berücksichtigt und mehr Wettbewerb um die besten Angebote im Fernverkehr auf der Schiene unterstützt“, sowie eine Reform des Trassenpreissystems. Zudem müssten ausreichend Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Generalsanierungen und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, für die Ausweitung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehen und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden.
Aus der Unionsfraktion hieß es, die Grünen würden Forderungen aufstellen, die sie selbst in der vergangenen Legislaturperiode als Teil der Ampelkoalition nicht realisiert hätten. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hätte bereits ein Eckpunktepapier zur Reform und zur Infrastruktur der Bahn vorgelegt und dies werde von der Koalition in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt. Eine Absage erteilte die Union der Forderung der Grünen, die Bahn zur Rückkehr zur Familienreservierung in ihren Zügen zu veranlassen. Dies sei „Mikromanagement“ und nicht Sache des Gesetzgebers.
Auch die SPD-Fraktion verwies darauf, dass die Koalition Vorhaben zur Reform der Bahn und zum Ausbau der Infrastruktur auf den Weg bringen werde. Manche Dinge bräuchten jedoch auch ihre Zeit. Im Gegensatz zur Union zeigte die SPD jedoch Sympathie für eine Rückkehr zur Familienreservierung, mit Mikromanagement habe dies nichts zu tun.
Die AfD wies die Anträge der Grünen als „nicht überzeugend“ zurück. Es sei „lächerlich“ wenn sie in ihrem Antrag schrieben, Deutschland müsse ein familienfreundliches Land sein, in dem Kinder geboren werden, und dann die Forderung nach der Familienreservierung komme.
Die Linke unterstützte die Zielsetzung der beiden Grünen-Anträge. Allerdings reiche die Rückkehr zur Familienreservierung nicht aus, damit die Bahn familienfreundlicher werde. Unter anderem müsse das Deutschlandticket in einem begrenzten Maß auch im Fernverkehr genutzt werden dürfen und für Kinder kostenfrei sein.
Politik
Presseschau zu GAZA
Berlin 08.10.2025
Der israelische Journalist Ben-Dror Yemini schrieb in einem Artikel in der Zeitung B’Dioth Ahronoth, sein Land, der hebräische Staat, habe sich in den letzten Wochen trotz seiner militärischen Überlegenheit am Rande des politischen und strategischen Scheiterns befunden, da es der Hamas gelungen sei, ihn in den wirtschaftlichen und diplomatischen Zusammenbruch zu treiben.
Er fügte hinzu, die Politik des militärischen Drucks der Regierung Benjamin Netanjahus habe keine Zugeständnisse erzielt; im Gegenteil, sie habe zu einer Eskalation des internationalen Drucks geführt, der den hebräischen Staat beinahe in den völligen Zusammenbruch getrieben hätte, bevor die jüngste Vereinbarung zu einem schwierigen Zeitpunkt zustande kam. Netanjahus bloße Erklärung eines Waffenstillstands, selbst wenn er nur zu Verteidigungszwecken diente, ist an sich schon eine Rettung vor dem Zusammenbruch.
Niemand – die amerikanische Regierung, der hebräische Staat, die mit dem hebräischen Staat verbundenen arabischen Regierungen und selbst die Europäer – kann die Volkswiderstandsbewegung, insbesondere die Hamas, ausschalten, denn Widerstand ist ein Recht des palästinensischen Volkes. Die Menschheitsgeschichte hat bewiesen, dass Rechte nicht verloren gehen, wenn diejenigen da sind, die sie konsequent einfordern.
Der hebräische Staat hat den Krieg vielleicht aufgrund seines Besitzes tödlicher Waffen gewonnen, aber politisch und moralisch hat er die Schlacht verloren.
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG zieht ein ernüchterndes Fazit: „Juden in Deutschland müssen seit dem 7. Oktober 2023 mit einem doppelten Trauma leben: Der gewaltsame Übergriff der Hamas auf Israel hat einerseits die Erinnerung an den Holocaust als kollektives Schlüsselerlebnis wachgerufen, andererseits zu einer spürbaren Bedrohung des jüdischen Lebens im Alltag geführt. Je öfter das ‚Nie wieder‘ beschworen wird, desto stärker steigen die antisemitischen Straftaten. Es scheint, als habe der 7. Oktober die Gespenster der alten Vorurteile und kollektiven Schuldzuweisungen wieder zu neuem Leben erweckt. Links- und rechtsextremistischer Antisemitismus verbinden sich mit islamistischem Judenhass und antiisraelischem Affekt, gespeist durch den Gazakrieg. Kritik an Israel ist legitim, aber von Hass und Vernichtungsphantasien zu unterscheiden“, unterstreicht die F.A.Z.
Die TAGESZEITUNG – TAZ kritisiert, das offizielle Gedenken ignoriere die von Israels Armee getöteten Palästinenser: „Das Leid der Menschen im Gazastreifen lässt sich nicht mit dem Leid auf israelischer Seite aufwiegen. Man kann die Toten nicht verrechnen. Warum aber sollte Gedenken ein Nullsummenspiel sein? Warum ist das offizielle Deutschland so empathielos und kalt, wenn es um Palästinenserinnen und Palästinenser geht? Warum tut es sich so schwer damit, anzuerkennen, dass auch sie Opfer sind? Statt zu fragen, wie es ihnen hierzulande geht, werden sie seit zwei Jahren mit Ermahnungen und Repressionen überzogen, und zu antipalästinensischem Rassismus gibt es weder Studien noch ein öffentliches Interesse daran. Zur Komplexität des Konflikts gehört zudem, dass die letzten Geiseln schon längst zu Hause wären, hätte sich Israels Premierminister Benjamin Netanjahu schon früher auf eine Verhandlungslösung eingelassen. Wer angesichts dieser Komplexität einseitig Partei nimmt, macht es sich zu einfach“, stellt die TAZ klar.
Der WESER-KURIER aus Bremen notiert: „Der 7. Oktober ruft in Erinnerung, welches konkrete Ereignis den mit aller Brutalität geführten Krieg Israels gegen die im Gazastreifen herrschende Terrororganisation Hamas ausgelöst hat. Es war der menschenverachtende Anschlag auf ein Musikfestival, auf dem Menschen friedlich miteinander gefeiert haben. Auch heute ist von Pro-Palästina-Aktivisten kaum ein Wort des Bedauerns über den Anschlag vor zwei Jahren zu hören. Mitgefühl muss unteilbar bleiben. Es gilt ebenso den jüdischen Opfern der Terrorattacke vom 7. Oktober 2023 wie den unschuldigen Opfern der israelischen Angriffe auf den Gazastreifen. Bleibt nur zu hoffen, dass es bis zu einem Ende des Krieges und der Freilassung der noch lebenden israelischen Geiseln nicht zu einem dritten Jahrestag kommt. Die Chancen dafür stehen derzeit dank des US-amerikanischen Friedensplans so gut wie selten zuvor“, befindet der WESER-KURIER.
Ähnlich optimistisch blickt die RHEINISCHE POST aus Düsseldorf auf die aktuellen Verhandlungen in Ägypten über eine Beendigung des Gaza-Kriegs: „Erstmals seit Jahrzehnten besteht wieder die Chance, dass ernsthafte Schritte zur Lösung des Nahostkonfliktes gegangen werden. Der Nahe Osten hat sich seit dem 7. Oktober 2023 grundlegend verändert. Gerade die Erzfeinde Israels sind deutlich geschwächt. Mächtige arabische Staaten haben sich dazu bekannt, dass die Hamas in der Region keine Zukunft mehr hat. Es sind neue Bündnisse von Akteuren aus arabischen, muslimischen und europäischen Ländern entstanden, die den 20-Punkte-Friedensplan von Donald Trump mitentworfen haben. Klar ist, ein jahrzehntelanger Konflikt löst sich nicht über Nacht. Damit die Vermittlungen erfolgreich sind, müssen alle Länder mitmachen, die Einfluss auf die Konfliktparteien haben, und sich nach einem Waffenstillstand am Wiederaufbau des palästinensischen Gazastreifens beteiligen wollen“, hält die RHEINISCHE POST fest.
Politik
„Sichere Herkunftsländer“ als Streitpunkt
Berlin 07.10.2025
Deutlich gegensätzliche Experten-Bewertungen hat ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Migrationspolitik bei einer Anhörung im Innenausschuss am Montag, 6. Oktober 2025, gefunden. Es ging um die „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ (21/780). Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten soll sich künftig nur bei Asylanträgen nach der EU-Richtlinie 2013 / 32 / EU ändern, nicht wenn es um eine Asylberechtigung im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes geht.
„Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten“
Dr. Falk Fritzsch vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg befand, die Ausgangslage sei durch Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten geprägt. EU-weit reise nur jeder fünfte Ausreisepflichtige aus. Er kritisierte, dass mit der Einführung des Paragrafen 62d in das Aufenthaltsgesetz durch die vorigen Koalitionsfraktionen 2024 neue Vollzugshindernisse geschaffen worden seien.
Durch die Pflichtanwaltsbestellung sei ein Frühwarnsystem geschaffen worden, das es ermögliche, sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Fritzsch sprach sich für eine Aufhebung der Regelung aus, wie dies der Gesetzentwurf vorsehe.
„Umgehung des Bundesrates verfassungswidrig“
Wiebke Judith von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl verwies darauf, dass die Asylantragszahlen seit 2024 stark zurückgegangen, die Zahlen der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen dagegen gestiegen seien. Die Grundthese des Gesetzentwurfs, dass Deutschland aufgrund von zu hohen Asylantragszahlen auf Abschreckung setzen müsse, sei offensichtlich falsch.
Das Europarecht erlaube nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten, sagte Judith. Das Grundgesetz sehe dafür ein Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung des Bundesrates vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umgehung der Zustimmungspflichtigkeit sei verfassungswidrig. Dass Anwaltspflicht vorgeschrieben worden sei, ist für Judith eine folgerichtige Reaktion auf eine hohe Quote unrechtmäßiger Haftanordnungen.
„Notlage der Betroffenen würde sich verschlimmern“
Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland sagte, er halte die vorgesehene Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für verfassungswidrig. Der Kreis der unter erheblichen Einschränkungen leidenden Schutzsuchenden würde unangemessen erweitert.
Die Regelung würde nach seiner Ansicht zu erheblichen Problemen in der Praxis führen und nicht zur Beschleunigung der Asylverfahren beitragen. Die Streichung der Regelung über die Pflichtbeiordnung anwaltlichen Beistands würde die Notlage der betroffenen Menschen erneut verschlimmern.
„Verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt“
Dr. Holger Kolb vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) rief in Erinnerung, dass im Februar 2019 die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer um einige Staaten des Maghreb von der Bundestagsmehrheit beschlossen worden, aber im Bundesrat gescheitert sei. Wegen der Abstimmungsregelungen dort könnten Vorhaben keine Mehrheit finden, die lediglich von Juniorpartnern in Koalitionen abgelehnt würden, aber ansonsten eine breite Mehrheit fänden.
Der in dem Gesetzentwurf gewählte Weg, die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten über eine nicht zustimmungspflichtige Rechtsverordnung umzusetzen, sei verfassungsrechtlichen Risiken ausgesetzt, sagte Kolb.
„Erhebliche Entlastung für Behörden und Gerichte“
Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, legte dar, die Bearbeitung asylrechtlicher Verfahren binde etwa die Hälfte der Arbeitskraft der Verwaltungsrichter in Deutschland. Er halte den Gesetzentwurf für geeignet, das mit ihm verfolgte Beschleunigungsziel zu erreichen. Die Einstufung eines Herkunftsstaates als sicherer Herkunftsstaat entlaste Behörden und Gerichte in erheblichem Umfang.
Im Schnitt könne ein Sachbearbeiter in der Behörde oder ein Verwaltungsrichter in derselben Zeit mehr Entscheidungen über Schutzgesuche von Staatsangehörigen aus einem Staat treffen, der als sicherer Herkunftsstaat ausgewiesen ist, als ohne eine solche Einstufung. Die Regelungen des Gesetzentwurfs seien EU-rechtlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
„Aus Sicht der Vollzugspraxis sehr zu begrüßen“
Veronika Vaith, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern, erklärte, aus Sicht der Vollzugspraxis sei das Vorhaben der neuen Bundesregierung sehr zu begrüßen. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Asylanträge von Antragstellern aus Herkunftsstaaten mit geringer Anerkennungsquote stamme.
Die Möglichkeit, solche Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung als sicher einzustufen, trage unmittelbar dazu bei, die Verfahren auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich den Schutz für tatsächlich verfolgte Personen, sagte Vaith. Die Einführung der Pflichtanwaltsbestellung habe sich in der Praxis nicht bewährt. Die Abschaffung dieses Paragrafen stelle eine sachgerechte und praxisorientierte Korrektur dar.
„Mit EU-Recht im Wesentlichen vereinbar“
Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, erklärte, eine separate Einstufung von sicheren Herkunftsländern im Sinne des Grundgesetzes und des EU-Rechts in verschiedenen Verfahren sei möglich, weil zwei unterscheidbare Rechtskreise betroffen seien.
Politik
Pläne und Programme für die Entwicklungs- und Wirtschaftszusammenarbeit
Berlin 7.10.2025
– Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) will die deutsche Wirtschaft enger in seine entwicklungspolitische Arbeit einbinden. Im Zentrum des Aktionsplans stehen drei Schwerpunkte, die nachhaltiges Wachstum und faire Partnerschaften weltweit fördern sollen. Dazu findet heute die Konferenz „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ in Berlin statt. Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan sagte bei der Konferenz für Wirtschaft und Entwicklung;
„Deutschlands Stärke beruht auf Handel und Export. Weil traditionell gute Partnerschaften instabiler werden, müssen wir unsere Wirtschaftsbeziehungen breiter aufstellen. Deutschland braucht starke Partner weltweit – und der Globale Süden braucht faire Chancen. Unser Anspruch sind Partnerschaften auf Augenhöhe, die Wohlstand auf beiden Seiten schaffen“.
Reem erklärte weiterhin: Mehr Dialog zwischen Wirtschaft und Entwicklungspolitik und frühzeitige Einbindung bilden einen ersten Schwerpunkt. Abbau struktureller Hemmnisse und gezielte Förderung und Unterstützung deutscher Unternehmen einen Weiteren.
-
Politik3 Tagen ago
Die neue Mauer
-
Politik3 Tagen ago
Armut in Deutschland
-
Wirtschaft3 Tagen ago
ifo Institut: Jede fünfte Stellenausschreibung bietet Homeoffice-Option
-
Berlin3 Tagen ago
Die Olympischen Spiele finden bald in Berlin statt?
-
Berlin3 Tagen ago
Eckpunkte zur Reform der Deutschen Bahn
-
Politik3 Tagen ago
Presseschau zu Gaza
-
Politik3 Tagen ago
Deutschland meldet Rekordsumme bei Klimafinanzierung – Oxfam warnt vor Kürzungen
-
Politik3 Tagen ago
Kriminalitätsrate in Deutschland
-
Berlin3 Tagen ago
Erste Berlin Freedom Week
-
Politik3 Tagen ago
Worte für 2 Jahre