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Politik

Drei Jahre russischer Angriffskrieg: 1,25 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland

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Berlin 21.02.2025

Überblick über die Sicherheitslage in Deutschland, das Fluchtgeschehen, Hilfeleistungen und polizeiliche Unterstützung

1.249.628 Geflüchtete aus der Ukraine sind in Deutschland, davon rund 29 Prozent Kinder und Jugendliche

511.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Integrationskuren 

Etwa 600 Hilfstransporte mit Generatoren, Fahrzeugen und Technik

1.356 Verletzte und Verwundete in Deutschland behandelt

Umfangreiche Hilfsgüter zur Aufklärung von Kriegsverbrechen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Putins mörderischer Krieg gegen die Ukraine verursacht seit drei Jahren jeden Tag unfassbares Leid und tötet unschuldige Frauen, Kinder und Männer. Durch die Aufnahme vieler Geflüchteter hat Deutschland viele Menschenleben gerettet. 1,25 Millionen Menschen schützen wir weiter in Deutschland vor diesem furchtbaren Krieg, darunter besonders viele Frauen und Kinder. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit. Wer vor der russischen Invasion fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein.

Gleichzeitig werden wir weiterhin dort helfen, wo unsere Hilfe dringend gebraucht wird. Wir unterstützen die ukrainische Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die inzwischen 600 Hilfstransporte sind der größte Logistikeinsatz in der Geschichte des THW. Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern danke ich von Herzen! Genauso danke ich der Bundespolizei und dem BKA für ihre umfassende Unterstützung der Ukraine, auch und gerade zur Aufklärung der furchtbaren Kriegsverbrechen.“

Für die Bundesregierung nimmt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Aufgabe als zentraler Koordinator für die innenpolitischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wahr und bildet damit das Bindeglied zwischen den Ressorts und zu den Bundesländern. Schwerpunkte sind die Innere Sicherheit, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten und die Koordination von Hilfeleistungen an die Ukraine.

1. Sicherheitslage in Deutschland

Die Sicherheitslage in Deutschland ist aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges vor allem im Bereich der illegitimen Einflussnahme und Desinformation durch Russland, im Bereich der Cybersicherheit sowie im Bereich der kritischen Infrastrukturen betroffen.

Staatliche Einflussnahme und Desinformation

Russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie pro-Kreml-Accounts in sozialen Netzwerken verbreiten weiterhin in hohem Maße Desinformation, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und gesellschaftliche Spaltungen zu provozieren. Dabei wird weiter die bekannte russische Desinformation verbreitet (Verunglimpfung der Ukraine, Darstellung des Westens als Kriegstreiber etc.). Zu beobachten sind Manipulations- und Einflusskampagnen, bei denen z.B. über Fake-Accounts in sozialen Netzwerken und gefälschte Webseiten gezielt falsche oder irreführende Informationen verbreitet werden. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde unter Federführung des BMI eine spezielle Task Force eingerichtet. Hier findet ein intensiver behördenübergreifender Austausch zur Bedrohungslage sowie zu Maßnahmen gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen statt.   

Cybersicherheit

Für Deutschland besteht aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eine unverändert erhöhte Bedrohung durch Cyberangriffe, insbesondere im Hinblick auf kritische Infrastrukturen. Das Ziel dieser Cyberangriffe besteht vorrangig in der kontinuierlichen Informationsbeschaffung im Sinne der Interessen des russischen Staates. Darüber hinaus führen pro-russische Hacktivisten weiterhin DDoS-Angriffe durch, die regelmäßig aber keine nachhaltigen Schäden verursachen.

Zudem sind auch Spill-Over-Effekte und Kollateralschäden mit Auswirkungen auf Deutschland möglich und bereits eingetreten. Hinweise zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen in diesem Zusammenhang stellen insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt bereit.

Protestgeschehen und Radikalisierung

Das Protestgeschehen im Kontext des russischen Angriffskrieges und der damit einhergehenden Auswirkungen auf Deutschland ist im dritten Kriegsjahr erneut zurückgegangen. Während 2022 insgesamt teilweise noch zehntausende Personen an so bezeichneten „Montagsdemonstrationen“ und anderen Versammlungen teilnahmen, beteiligt sich heute nur noch eine zahlenmäßig geringe Personenzahl an solchen Protestveranstaltungen. Gleichwohl sind rechtsextremistische Akteure wie etwa die „Freien Sachsen“ weiterhin punktuell sichtbar am Versammlungsgeschehen beteiligt und inszenieren sich dabei als vermeintliche „Friedensbewegung“. Auch das Spektrum der Personen, die den Staat delegitimieren wollen, zeigt sich weiterhin empfänglich für pro-russische Narrative und verbreitet diese in sozialen Netzwerken.

Kriminalität

Die Sicherheit der geflüchteten Frauen und Kinder hat weiterhin höchste Priorität. Die Bundesregierung setzt sich – gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und der Zivilgesellschaft – seit Beginn des Krieges intensiv dafür ein, Ausbeutung und Menschenhandel, insbesondere von Kindern und Frauen, entgegenzutreten. 

Kritische Infrastrukturen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage seine Anstrengungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen verstärkt. Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam und legen einen besonderen Fokus auf wichtige kritische Infrastrukturen. Die bestehenden Cyberresilienzanforderungen für kritische Infrastrukturen wurden ausgedehnt, etwa auf LNG-Terminals, und stetig  überwacht. Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wurde der Gemeinsame Koordinierungsstab Kritische Infrastruktur (GEKKIS) aufgebaut. Ihm gehören alle Fachressorts des Bundes sowie das Bundeskanzleramt an.

2. Fluchtgeschehen wegen des russischen Angriffskriegs

In Deutschland leben aktuell im Frühjahr 2025 rund 1,25 Millionen Menschen, die seit dem 24. Februar 2022 wegen des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine geflüchtet sind.

Davon sind laut Ausländerzentralregister rund 81.600 (7 %) Kinder bis 5 Jahre, rund 278.000 (22 %) Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, rund 773.000 (62 %) Erwachsene bis 63 Jahre und rund 117.000 (9 %) Erwachsene über 64 Jahre. Rund 63 % der Geflüchteten sind weiblich und rund 37 % männlich. Insgesamt hat Deutschland seit Februar 2022 mehr als 1,65 Millionen Menschen – vor allem Frauen und Kindern – aus der Ukraine Schutz geboten.

Die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten bleibt ein gemeinsamer Kraftakt, den Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erbringen. Alle Ebenen handeln dabei eng abgestimmt und stehen Seite an Seite.

Aufenthalt und Integration 

Im Jahr 2022 hat sich die Zahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen rapide erhöht, von insgesamt 100.000 jeweils in den Jahren 2020 und 2021 auf über 340.000 Integrationskurs-Teilnehmende im Jahr 2022. Mit über 360.000 Teilnehmenden in den Jahren 2023 und 2024 wurden Rekordwerte erreicht. Ukrainische Staatsangehörige stellen seit 2022 die größte Teilnehmendengruppe im Integrationskurs.

Über Germany4Ukraine.de finden Geflüchtete aus der Ukraine vielseitige, hilfreiche Informationen zur Einreise, dem Aufenthalt in Deutschland und der Rückkehr in die Heimat.

Am 15. Februar 2025 unterzeichneten der Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Wolfgang Schmidt, und der ukrainische stellvertretende Premierminister und Minister für Nationale Einheit, Oleksii Chernyshov, am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz in Deutschland in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj die Gemeinsame Absichtserklärung für die Einrichtung von „Unity Hubs“.

3. Hilfeleistungen Deutschlands

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert alle über das EU-Katastrophenschutzverfahren eingehenden Hilfeleistungsersuchen. Technisches Hilfswerk (THW) und BBK haben bisher 597 Hilfstransporte abgewickelt. Der Warenwert der bislang angebotenen Hilfsleistungen für die Ukraine beträgt ca. 241,5 Mio. EUR (inkl. Großspenden, überwiegend medizinisches Material, Medikamente, Kraftfahrzeuge und Transporter, CBRN-Gegenmaßnahmen und Unterstützung des Energiesektors). 

Der THW-Einsatz während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist der bisher größte Logistikeinsatz in der Geschichte des THW. Mit den Hilfsgütern werden insbesondere die frontnahen Gebiete sowie der ukrainische Zivil- und Katastrophenschutz, der in der Ukraine auch die Bereiche Feuerwehr und Rettungswesen umfasst, unterstützt.

Das Technische Hilfswerk hat unter anderem folgende Hilfsgüter beschafft:

Mehr als 330 Fahrzeuge und Spezialfahrzeuge, wie große Kipper, Minibusse, Hubarbeitsbühnen, Unimogs, Saug-/Spülfahrzeuge oder Tankwagen oder Wassertanker.

Mehr als 30 Feuerwehrfahrzeuge, wie Hilfelöschfahrzeuge, Drehleiterfahrzeuge, Waldbrandlöschfahrzeuge.

Knapp 130 Baumaschinen, wie Kettenbagger, Raupen, Baggerlader, Teleskopradlader sowie Abriss-Bagger.

Ausrüstung und Ausstattung: 2800 Feuerwehrschläuche, 20 mobile Tankstellen und Werkzeuge für die technische Hilfe.

Speziell zusammengestellte Ausrüstung für mobile Bautrupps für frontnahe und befreite Gemeinden sowie mobile Werkzeugcontainer für Reparaturmaßnahmen. 

Energie: rund 1.300 Stromerzeuger im Bereich 15-1250 kVA und 400 Stromerzeuger im Bereich 5-10 kVA sowie 20 Batteriespeicher.

Wärme: Mehr als 1.100 Heizgeräte wie Ölheizgeräte oder Warmlufterzeuger.

Unterkunft: rund 30 Wohncontainer, 8 Dusch- und Sanitärcontainer, 180 Zelte, 8 Feldküchen sowie Schlafsäcke, Isomatten und Decken.

CBRN-Schutz: 1.600 Schutzanzüge, 8.000 Einmalschutzanzüge, 4.500 Masken, 24.000 Filter für die Masken sowie weiteres Schutzmaterial, wie Handschuhe und Gummistiefel.

Wasserversorgung: Hochwertige Laborausstattung, 12 Tiefbrunnenpumpen, drei Trinkwasseraufbereitungsanlagen, transportable Wassertanks und rund 5.000 mobile Wasserfilter (sog. DripFilter)

Aufnahme von Patienten zur medizinischen Behandlung

Bereits seit März 2022 nehmen deutsche Krankenhäuser kranke und verletzte Ukrainer zur medizinischen Behandlung auf. Ferner führen die großen Hilfsorganisationen (Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft) in Abstimmung mit dem BMI bei Bedarf Krankenrücktransporte durch und leisten soziale Betreuung während des Aufenthalts der Patienten in Deutschland.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat Deutschland bisher 1.356 Patientinnen und Patienten aus der Ukraine übernommen (Militärangehörige und Zivilisten) und gleichzeitig 178 begleitete Krankenrücktransporte durchgeführt.

4. Polizeiliche und kriminaltechnische Unterstützung zur Aufklärung von Kriegsverbrechen

Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) sind bisher Güter und Leistungen im Wert von über 22 Mio. € (davon 14,4 Mio. € aus Mitteln des Auswärtigen Amtes) für die ukrainischen Partnerbehörden erbracht bzw. an diese übergeben worden. Neben der Bereitstellung von Entschärferausrüstung, Fahrzeugen und andere Führungs- und Einsatzmitteln unterstützte das BKA insbesondere bei der forensischen Arbeit im Bereich der Spurensicherung, Dokumentation und Entschärfung.

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Politik

Handicap- International bestätigt: Explosivwaffen: Zivile Opfer und Schäden in 65 Ländern

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Berlin 12.06.2026

– Die humanitäre Hilfsorganisation Handicap International (HI) und ihre Partnerorganisationen des Internationalen Netzwerks INEW haben den Explosivwaffen-Monitor 2025 veröffentlicht. Demnach wurden im vergangenen Jahr mindestens 22.600 Zivilist*innen durch Explosivwaffen getötet. Vor allem in der Ukraine, Jemen und Syrien stieg die Zahl der Opfer.

In Gaza und Libanon nahm die Zahl der Opfer aufgrund der 2025 geltenden Waffenruhen ab. Die Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser haben sich fast verdreifacht. Angriffe auf humanitäre Hilfsmaßnahmen und der Beschuss mit Drohnen erhöhten sich massiv. Allein in der Ukraine stieg die Zahl getöteter Zivilist*innen um 45% an.

Der Explosivwaffen-Monitor bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2025 und enthält Informationen zu Vorfällen, bei denen Explosivwaffen in Wohngebieten eingesetzt wurden und Opfer forderten sowie Vorfällen, die den Zugang zu Hilfe, Bildung und Gesundheitsversorgung beeinträchtigen.

„Wir sind besonders schockiert darüber, dass immer mehr Länder und Gebiete – insgesamt 65 – von dieser Praxis betroffen sind. Der Einsatz von Explosivwaffen in bevölkerten Gebieten nimmt der Zivilbevölkerung systematisch den Zugang zu lebenswichtigen Einrichtungen: Schulen, Krankenhäuser, Hilfskonvois, Wasserleitungen und Lebensmittelmärkte werden in immer größerem Umfang, an immer mehr Orten und von immer mehr Akteuren zerstört“, sagt Eva Maria Fischer, Leiterin der politische Analyse des Handicap.

Anstieg der Angriffe mit Drohnen

Luftgestützte Waffen – zunehmend Drohnen – waren für 67 % aller Vorfälle verantwortlich, bei denen Zivilist*innen zu Schaden kamen. Dieser Anteil nimmt weiter zu: Allein in der Ukraine stieg der Einsatz von Drohnen bei Angriffen auf Bildungseinrichtungen um 358 %, und die Zahl der Drohnenangriffe auf Hilfslager im Gazastreifen stieg im Jahresvergleich von 64 auf 303 Vorfälle.


Anstieg der Angriffe mit Drohnen

Luftgestützte Waffen – zunehmend Drohnen – waren für 67 % aller Vorfälle verantwortlich, bei denen Zivilist*innen zu Schaden kamen. Dieser Anteil nimmt weiter zu: Allein in der Ukraine stieg der Einsatz von Drohnen bei Angriffen auf Bildungseinrichtungen um 358 %, und die Zahl der Drohnenangriffe auf Hilfslager im Gazastreifen stieg im Jahresvergleich von 64 auf 303 Vorfälle.

Angriffe auf die Zivilbevölkerung

o    Zivile Opfer: Mindestens 22.600 Zivilistinnen wurden getötet. Dies ist insgesamt eine Abnahme von 28.600 im Jahr 2024 aufgrund der 2025 geltenden Waffenruhen in Gaza und Libanon. Schäden und Opfer gab es in 65 Ländern und Gebieten. Allein in der Ukraine erhöhte sich die Zahl getöteter Zivilistinnen um 45%.

o    Humanitäre Hilfe: Es gab 2.541 Angriffe mit Explosivwaffen auf humanitäre Hilfsaktionen, ein Anstieg um 52 % gegenüber 2024. Etwa 90 % davon fanden in den Palästinensischen Gebieten statt. Mindestens 108 Helferinnen und Helfer wurden getötet.

o    Bildung: Die Angriffe auf Schulen und Universitäten haben sich fast verdreifacht – von 865 Vorfällen im Jahr 2024 auf 1 416 im Jahr 2025, verteilt auf 27 Länder. In der Ukraine stiegen die russischen Drohnenangriffe auf Schulen um 358 %.

o    Gesundheitswesen: 1 272 Vorfälle betrafen Krankenhäuser, Kliniken und Krankenwagen in 22 Ländern. In der Ukraine kam es zu einem Anstieg um 20 %, der auf russische Drohnenangriffe zurückzuführen war. 267 Gesundheitsfachkräfte wurden getötet. 806 Gesundheitseinrichtungen wurden beschädigt oder zerstört.

o    Nahrungsmittel & Wasser: 1 082 Angriffe auf die Nahrungsmittelversorgung in 15 Ländern, darunter 190 Angriffe auf Märkte und 154 auf landwirtschaftliche Flächen. 87 Angriffe auf die Wasserinfrastruktur

„Zerstörte Schulen, Krankenhäuser, Märkte, Wasserversorgung und humanitäre Konvois stehen nicht nur für beschädigte Infrastruktur, sondern für verlorene Chancen und Zukunft. Auch lange nach den Explosionen leiden Zivilist*innen unter Blindgängern, fehlender Versorgung, unterbrochener Bildung und zerstörten Lebensgrundlagen – für viele werden die Folgen von Explosivwaffen zum jahrelangen Alltag“, so Fischer.

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Politik

Internationaler Tag gegen Kinderarbeit

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Berlin 12.06.2026

Mit Schulessen weltweit Kindern bessere Perspektiven geben – BMZ startet digitale Informationskampagne

Für viele Eltern in Entwicklungsländern ist ein Schulessen wichtiger Anreiz, um ihre Kinder weiter zur Schule zu schicken – statt zur Arbeit. Mit der Initiative „Sichere Ernährung – stark fürs Leben“ unterstützt das Entwicklungsministerium (BMZ) weltweit Schulessensprogramme.

Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan: „Ein Teller am Tag kann viel verändern. Schulessen bekämpfen Hunger, fördern Bildungschancen und schaffen Perspektiven – und wirken damit weit über das Klassenzimmer hinaus. Keinem Kind soll die Chance auf Bildung verbaut werden, weil es aus Not viel zu früh arbeiten muss. Kein Kind soll hungrig aufwachsen müssen. Schulessensprogramme sind hier ein entscheidender Hebel, daher haben wir uns gemeinsam mit internationalen Partnern ein großes Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2030 sollen zusätzlich 100 Millionen Kinder weltweit Schulessen erhalten – und so eine Perspektive auf ein gesundes und selbstbestimmtes Leben bekommen.“

Mit der Initiative „Sichere Ernährung – stark fürs Leben“ legt das BMZ einen Schwerpunkt auf die gesunde und ausreichende Ernährung von Kindern. Sie leiden besonders unter den Folgen von Hunger und Mangelernährung, oft mit lebenslangen Beeinträchtigungen.

Schulessensprogramme bieten hier einen besonders wirkungsvollen Ansatz:

• Kinder erhalten in der Schule ein vollwertiges Essen – oft das einzige am Tag. Das verbessert ihre Lernfähigkeit und damit ihre Bildungs- und Zukunftschancen.

• Schulessen sind für viele Eltern ein wichtiger Anreiz, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Davon profitieren besonders Mädchen, die in vielen Teilen der Welt seltener zur Schule gehen als Jungen.

• Durch die Zubereitung von Schulessen aus lokalen landwirtschaftlichen Produkten entstehen lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze 

Mit einer neuen Informationskampagne mit Online-Meldungen, Video-Clips sowie auf den Social-Media-Kanälen zeigt das BMZ anhand persönlicher Geschichten von Grundschulkindern aus Äthiopien, Sambia und Sierra Leone, wie Schulessensprogramme Chancen auf Bildung eröffnen, Hunger bekämpfen und Perspektiven für eine bessere Zukunft schaffen.

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Politik

GRETA warnt vor Zunahme des Menschenhandels zum Zweck der Zwangskriminalität

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Straßburg, Berlin 12.06.2026

– Der Menschenhandel zur kriminellen Ausbeutung nimmt in Europa zu. Die Regierungen müssen dringend handeln, um die Opfer vor kriminellen Gruppen zu schützen, die deren Verletzlichkeit ausnutzen, und um eine Kriminalisierung der Opfer zu verhindern. Zu diesem Schluss kommt die Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) in ihrem jüngsten Jahresbericht.

Der Bericht bewertet die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und untersucht Herausforderungen sowie neue Trends.

Menschenhandel zur Ausbeutung bei kriminellen Aktivitäten – bei dem Opfer gezwungen werden, Straftaten zu begehen – steht häufig im Zusammenhang mit anderen Formen der organisierten Kriminalität, etwa Drogenhandel, Eigentumsdelikten, Schleusung von Migranten, Geldwäsche, Dokumentenfälschung und Online-Betrug.

In ihrem Bericht hebt GRETA jene Faktoren der Verletzlichkeit hervor, die von Menschenhändlern ausgenutzt werden, um Opfer zu kriminellen Handlungen zu zwingen; dazu gehören Armut, Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, ein unsicherer Aufenthaltsstatus, Behinderungen und Suchterkrankungen. Kinder und Jugendliche sind zahlreichen Risikofaktoren ausgesetzt, insbesondere unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Minderjährige sowie Kinder in Heimen oder aus benachteiligten Minderheitengruppen.

Im Vereinigten Königreich hat sich die Zwangskriminalität zur häufigsten Form der Ausbeutung bei minderjährigen Opfern von Menschenhandel entwickelt, wobei vor allem Kinder aus dem Vereinigten Königreich betroffen sind. In Kroatien machte die kriminelle Ausbeutung im Zeitraum 2020–2024 fast ein Drittel der identifizierten Opfer aus. In Albanien, der Republik Moldau, Dänemark und den Niederlanden lag der Anteil der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der kriminellen Ausbeutung zwischen 7 % und 15 %. GRETA stellt zwar fest, dass diese Form des Menschenhandels in vielen Vertragsstaaten zunimmt, merkt jedoch an, dass sie in den in einigen Ländern erhobenen Daten unterrepräsentiert ist oder dort sogar gänzlich fehlt.

„Die Anwerbung der Opfer erfolgt häufig online – über Stellenanzeigen, Dienstleistungsangebote, Gaming-Seiten und soziale Medien. Die Opfer werden dazu gedrängt oder gezwungen, Tätigkeiten auszuüben, die Straftaten oder sonstige rechtswidrige Handlungen darstellen. Wird ihre Eigenschaft als Opfer von Menschenhandel nicht erkannt, führt dies zu Festnahmen, Strafverfolgung, Inhaftierung und/oder Abschiebung“, erklärte Conny Rijken, Präsidentin von GRETA. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung bei kriminellen Aktivitäten steht in direktem Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmung über die Straffreiheit in der Anti-Trafficking-Konvention des Europarats. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, die Möglichkeit vorzusehen, Opfer von Menschenhandel nicht für ihre Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen zu bestrafen, sofern sie dazu gezwungen wurden.

„Von den 47 Staaten, die von GRETA bewertet wurden, haben 22 spezifische Rechtsvorschriften zur Straffreiheit von Opfern des Menschenhandels erlassen. Die Zahl dieser Staaten ist infolge der Empfehlungen von GRETA gestiegen. Dennoch sind die Fortschritte noch unvollständig, und wir rufen die Vertragsstaaten dazu auf, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren weiter zu stärken“, betonte die Präsidentin von GRETA.

Im Jahr 2025 veröffentlichte GRETA 13 Länderberichte zu Albanien, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Georgien, Liechtenstein, der Republik Moldau, Montenegro, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Ukraine.

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Politik

Bundeswehr-Kosovo Beteiligung ist verlängert

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Berlin 12.06.2026

Der Bundestag hat am heute für ein weiteres Jahr die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beschlossen. In namentlicher Abstimmung nahm er den entsprechenden Antrag der Bundeswehr (21/5513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit 382 Ja-Stimmen bei 192 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen an. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6054(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und und ein Bericht des Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor.

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Macht und Wille: Warum die Stärksten nicht immer gewinnen

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Berlin 11.06.2026

Am 10. Mai 2026 veröffentlichte das Magazin „The Atlantic“ einen Artikel des amerikanischen Denkers und Historikers Robert Kagan mit dem Titel „Schachmatt im Iran“. Darin wurden wichtige Fragen zum Wesen des Konflikts zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran aufgeworfen und die Frage erörtert, ob militärische Macht allein ausreicht, um politische Ziele zu erreichen. Obwohl sich der Artikel konkret auf die iranische Situation konzentrierte, liegt seine wahre Bedeutung nicht in seiner Position zum Iran oder den Vereinigten Staaten, sondern in der tiefer liegenden Frage, die er indirekt aufwirft:

Gewinnt immer der Stärkste?

Wenn wir internationale Kriege und Konflikte verfolgen, neigen wir dazu zu glauben, dass die Seite mit den meisten Flugzeugen, Raketen und Flugzeugträgern dem Sieg am nächsten ist. Doch die jüngere Geschichte zeichnet ein komplexeres Bild.

Die Vereinigten Staaten waren stärker als Nordvietnam, erreichten dort aber dennoch ihre politischen Ziele nicht. Die Sowjetunion war den afghanischen Kämpfern, denen sie in den 1980er-Jahren gegenüberstand, überlegen, musste sich aber zurückziehen. Jahre später mussten die Vereinigten Staaten nach einem zwanzigjährigen Krieg Afghanistan verlassen und mitansehen, wie die Taliban wieder an die Macht kamen.

Wie kann das geschehen?

Wie kann ein militärisch schwächerer Akteur einer Supermacht widerstehen? Die Antwort liegt im Verständnis des Unterschieds zwischen zwei oft verwechselten Begriffen: Fähigkeit und Wille.

Macht ist keine einheitliche Größe.

Wenn wir von Macht sprechen, denken wir üblicherweise an die Größe der Wirtschaft, die Anzahl der Soldaten, Flugzeuge, Raketen und militärischer Technologie. Das ist Fähigkeit. Doch es gibt eine andere, weniger sichtbare, aber einflussreichere Art von Macht: den Willen.

Der Wille beschreibt, inwieweit ein Akteur bereit ist, Verluste, Schmerzen und Opfer in Kauf zu nehmen, um sein Ziel zu erreichen. Fähigkeit bestimmt, was man tun kann, Wille hingegen, was man zu zahlen bereit ist. Hier beginnt der Unterschied zwischen militärischen und politischen Kalkulationen.

Was meinte Kagan damit?

Robert Kagan argumentiert, dass das grundlegende Problem der amerikanischen Iran-Politik nicht in mangelnder militärischer Stärke liegt, sondern vielmehr im begrenzten politischen Willen, diese Stärke in großem Umfang und über einen längeren Zeitraum einzusetzen.

Seiner Analyse zufolge hat der Iran erkannt, dass die Vereinigten Staaten zögern, einen umfassenden regionalen Krieg zu führen, und dass die Kosten eines solchen Krieges Washingtons Zahlungsbereitschaft übersteigen könnten.

Unabhängig davon, ob wir dieser Schlussfolgerung zustimmen oder nicht, führt sie uns zu einer allgemeineren Frage zurück: Werden die Ergebnisse von Konflikten allein durch die Größe der Streitkräfte bestimmt oder dadurch, inwieweit die Parteien bereit sind, diese einzusetzen und ihre Folgen zu tragen?

Die wahre Gleichung des Konflikts

Viele moderne Konflikte lassen sich durch eine einfache Gleichung zusammenfassen: Fähigkeiten ermöglichen den Kampf, Willen das Durchhalten. Die Zeit zeigt, welche Seite eher bereit ist, die Kosten zu tragen.

Daher werden die Ergebnisse von Kriegen nicht immer durch die Waffen der Parteien bestimmt, sondern vielmehr durch ihre Geduld und Bereitschaft, die politischen, wirtschaftlichen und menschlichen Lasten zu tragen. Eine Seite mag über immense militärische Macht verfügen, aber nicht bereit sein, einen langen und kostspieligen Krieg zu führen, während die andere Seite zwar über begrenzte Ressourcen verfügt, aber bereit ist, den Konflikt über viele Jahre fortzusetzen, weil sie ihn als existenzielle Frage betrachtet. Hier wird der Wille zu einem entscheidenden Faktor für den Ausgang.

Die Geschichte lehrt uns; große Kriege sind voll von solchen Beispielen. In Vietnam konnte die amerikanische Militärmacht ihre Überlegenheit nicht in einen politischen Sieg umsetzen. In Afghanistan konnten weder die Sowjetunion noch die Vereinigten Staaten trotz ihrer erdrückenden militärischen Überlegenheit dauerhafte Erfolge erzielen.

In vielen modernen Konflikten wiederholt sich dasselbe Szenario in unterschiedlicher Form. Militärische Macht mag Schlachten gewinnen, aber sie garantiert nicht immer den Sieg im Krieg. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus der von Robert Kagan angestoßenen Diskussion ist, dass das Verständnis internationaler Politik einen Blick über Raketen, Flugzeuge und Armeen hinaus erfordert. Macht ist nicht allein das, was Nationen an Waffen besitzen, sondern vielmehr ihre Bereitschaft, diese Waffen einzusetzen und die Konsequenzen ihres Einsatzes zu tragen.

Daher lautet die eigentliche Frage in vielen Konflikten nicht, wer die mächtigsten Waffen besitzt, sondern vielmehr: Wer den stärksten Willen hat. Im Laufe der Geschichte haben nicht immer die Stärksten gesiegt; oft ging der Sieg an die Seite, die am längsten durchhielt.

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Kooperation zwischen Wirtschaft und Umweltverbände

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Berlin11.06.2026

– Die Nitratinitiative warnt vor deutlichen Rückschritten beim Düngegesetz. Der Bundesrat berät am 12. Juni 2026 über die Ausschussempfehlungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes. Dabei zeigen die Empfehlungen, die im Vorfeld des Bundesratsplenums von Agrar- und Umweltausschuss abgegeben wurde, in gegensätzliche Richtungen.

Der Umweltausschuss fordert rechtssichere Gebietsausweisungen, belastbare Datengrundlagen und eine stärkere Einbindung der Wasserwirtschaftsverwaltungen. Der Agrarausschuss schlägt dagegen Streichungen vor, die genau dort ansetzen, wo das Düngegesetz fachlich, rechtlich und europapolitisch gestärkt werden müsste. Bezüge zu unionsrechtlichen Vorgaben, Verbindlichkeit und mit Nitrat belasteten Gebieten werden gestrichen oder abgeschwächt. Damit würden die Empfehlungen des Agrarausschusses aus Sicht der Nitratinitiative keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung des Düngegesetzes bedeuten.

Besonders kritisch bewertet die Nitratinitiative die Empfehlungen des Agrarausschusses. Diese Vorschläge schwächen aus Sicht der Nitratinitiative den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern und erhöhen das Risiko neuer rechtlicher Auseinandersetzungen mit Blick auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Damit stehen erneut rechtliche Risiken und zusätzliche Belastungen für die Wasserwirtschaft im Raum. Wird der Gewässerschutz im Düngerecht geschwächt, kann am Ende auch der Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung steigen.

Foto: © PWO

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Politik

Grüne kritisieren Kürzungsdebatten bei Familienleistungen

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Berlin 11.06.2026   

– Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem entsprechenden Antrag (21/6335) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“

Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben.

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Hinweise auf Geldwäsche mit Iran-Bezug

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Berlin 11.06.2026   

– Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im Rahmen ihrer Aufsicht vermehrt Hinweise zur Umgehung regulatorischen Anforderungen mit Bezug zur Islamischen Republik Iran in Deutschland festgestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6261) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5692).

So seien nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einzelne Konten bei Banken in Deutschland für Geldwäschezwecke mit Bezug zum Iran genutzt worden. Des Weiteren seien Gelder durch die Nutzung von Firmengeflechten, gefälschten Geschäftsunterlagen und Scheingeschäften transferiert worden und die rechtmäßigen Zahlungszwecke und -empfänger gezielt verschleiert worden.

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Politik

Deutsche Ethikkommission fordert Verbot sozialer Medien für Kinder

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Berlin 11.06.2026

– Die Deutsche Ethikkommission hat heute eine Stellungnahme zum Schutz von Teilhabe und Selbstbestimmung veröffentlicht.

In einem Seminar mit der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hielt die Ethikkommission die Entwicklung einer konzeptionellen Politik für Massenkommunikationsmedien für dringend notwendig.

Foto: © PWO

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Politik

Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen

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Berlin 10.06.2026

–Um die verpflichtende Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6042). Darin führte die Fraktion aus, dass seit Mai 2025 bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts ausschließlich elektronisch gefertigte biometrische Lichtbilder zulässig seien. Die digitalen Passbilder müssten nunmehr direkt in der Kommune oder in einem Fotostudio angefertigt werden. Dafür stelle die Bundesdruckerei nach eigener Aussage den Kommunen PointID-Systeme zur Verfügung. „Für Bürgerinnen und Bürger werden zu deren Nutzung Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Lichtbild erhoben“, schrieb die Fraktion weiter.

Wie die Bundesregierung zur Ausstattung mit PointID-Geräten bei den Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden in ihrer Antwort darlegt, sind von rund 6.500 Behördenstandorten etwa 4.950 Standorte mit PointID ausgestattet. Ob eine Kommune den Service zur Lichtbilderfassung vor Ort anbietet oder auf Dienstleister außerhalb verweist, liege in ihrer Entscheidungshoheit. Die Gebühr von sechs Euro decke den behördlichen Aufwand für den kommunalen Betrieb von Lichtbilderfassungssystemen und für die Lichtbildaufnahme ab, sofern das Bild in der Behörde aufgenommen und PointID genutzt wird,

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Politik

Luftfahrtstrategie der Bundesregierung

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Berlin 10.06.2026

Zur Eröffnung der größten Luft- und Raumfahrtmesse in Deutschland hat die Bundesregierung heute ihre neue Luftfahrtstrategie beschlossen. Der Strategie liegt das Leitbild zugrunde, Deutschland als führende Luftfahrtnation zu positionieren, die ökonomisch und technologisch wettbewerbsfähig, souverän, resilient und nachhaltig ist. Erstmals werden die zentralen Handlungsfelder der Luftfahrtindustrie, des Luftverkehrs sowie der militärischen Luftfahrt aus einem Guss in einem integrierten Ansatz zusammengeführt.

Neben einem gemeinsamen Leitbild definiert die Strategie die zentralen Ziele und Handlungsfelder für die zukünftige Luftfahrtpolitik der Bundesregierung. Sie beschreibt die notwendigen Weichenstellungen und strategischen Prioritäten und bildet damit die Grundlage für konkrete Maßnahmen in den kommenden Jahren – von der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrs über die gestiegene Bedeutung der militärischen Luftfahrt und Luftfahrtindustrie bis hin zur strategischen Neuausrichtung der Forschungsförderung auf industrielle Zukunftsaufgaben.

Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder:

„Wir stellen jetzt die Weichen, um den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken. Wir wollen, dass Deutschland als führende Luftfahrtnation wettbewerbsfähig, technologisch stark, souverän, resilient und nachhaltig ist. Dafür schaffen wir mit der Luftfahrtstrategie die Grundlage. Sie benennt kurzfristige Entlastungen für die Luftverkehrswirtschaft, wie zum Beispiel die Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026. Sie setzt aber auch auf mittel- und langfristige Entlastungen, zum Beispiel durch Bürokratierückbau und Investitionen in Modernisierungen, nachhaltige Technologien und Digitalisierung. So unterstützen, gestalten und fördern wir aktiv die Zukunft der Luftfahrt.“

Bundesministerin für Wirtschaft und Klimaschutz Katherina Reiche:

„Unsere Luftfahrtindustrie steht mit 19% Wachstum im letzten Jahr und einem Rekordwert von 130.000 Beschäftigten so gut da wie nie. Dies ist Verdienst einer innovativen Industrie und Ergebnis der konsequenten Unterstützung der Bundesregierung. Wir wollen die industrielle Erfolgsgeschichte fortschreiben. Daher richten wir mit der Luftfahrtstrategie unsere Förderinstrumente noch konsequenter auf die nächsten großen Herausforderungen aus, insbesondere die nächste Generation von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen. Schon der gerade angelaufene neue Förderaufruf des Luftfahrtforschungsprogramms LuFo wird diese neue Schwerpunktsetzung umsetzen. Der heutige Kabinettsbeschluss ist für mich dabei erst ein Anfang. Gemeinsam mit der Branche werden wir nachhalten, dass die heute verabredeten Schwerpunkte und Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt werden. Ich werde hierzu einen Steuerungskreis einsetzen.“

Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius:

„Die militärische Luftfahrt spielt eine Schlüsselrolle für die Verteidigung Deutschlands und des Bündnisgebietes. Dafür sind wir auf eine leistungsfähige und innovative nationale Luftfahrtindustrie angewiesen, auch um allzu große Abhängigkeiten zu vermeiden. Mit modernen Kampfflugzeugen, Hubschaubern, aber auch Lenkflugkörpern aus Deutschland beweist unsere Verteidigungsindustrie, dass sie die Truppe für ihren Auftrag ausrüsten kann. Die ressortübergreifende Luftfahrtstrategie berücksichtigt nun erstmals sowohl zivile als auch militärische Aspekte. Damit schaffen wir Synergien. Die Innovationen in einem Bereich können schnell auf den anderen übertragen werden. All das dient der Einsatzbereitschaft und Fähigkeitsentwicklung unserer Bundeswehr“.

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Politik

Forschungsministerium arbeitet weiter an Bafög-Reform

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Berlin 10.06.2026

– Die Arbeit an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bafög-Reform geht weiter. Es habe bislang keine Weisung der Ministerin gegeben, dass der derzeit laufende Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien gestoppt werden solle. Dies sagte eine Vertreterin des Forschungsministeriums (BMFTR) am Mittwochmittag im Forschungsausschuss zum aktuellen Stand bei der Bafög-Novelle. Das BMFTR sei bemüht, den ursprünglichen Zeitplan für die Reform einzuhalten, der eine Abstimmung im Bundeskabinett für Ende Juli vorsieht. Genaueres zu den Inhalten der Reform könne das Ministerium aufgrund der internen Abstimmungen nicht mitteilen.

Die Abgeordneten waren sich in der anschließenden Fragerunde einig, dass das Bafög-System dringend reformiert werden müsse. Während die CDU/CSU vor allem die Antragstellung digitaler und schneller machen möchte, betonte die SPD, dass es eine umfangreiche Reform einschließlich einer Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/2027 brauche. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisierten die Prioritätensetzung des Ministeriums. Dass Milliarden ausgegeben wurden, um die Gastrosteuer zu senken und den Tankrabatt zu finanzieren, zeige, dass das Argument der Haushaltsnotlage in der Bafög-Debatte vorgeschoben sei, so die Grünen. Die AfD erkundigte sich, ob im Zuge der Reform überlegt werde, Teilerlasse aufgrund von guten Studienleistungen einzuführen.

Die Bafög-Novelle wird in dieser Woche auch das Bundestagsplenum beschäftigen. Zunächst wird am Donnerstagvormittag über einen Antrag der Grünen zur Bafög-Reform (21/5780) debattiert und abgestimmt. Am Nachmittag folgt dann eine Aussprache über einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Höhe der Leistung nach dem Bafög.

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Bundeswirtschaftsministerium startet Förderaufruf für Cross-Innovationen

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Berlin 10.06.2026

Das Bundeswirtschaftsministerium startet heute einen weiteren Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP). Er fokussiert auf gemeinschaftlich entwickelte Cross-Innovationen von Unternehmen. 

Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann„Die besten Ideen entstehen dort, wo Menschen und Betriebe zusammen Neues wagen. Wenn Handwerk auf Digitalwirtschaft trifft. Wenn Start-ups mit Traditionsunternehmen an einem Tisch sitzen. Wenn Kreative und Praktiker ihre Stärken verbinden. Genau das ist Cross-Innovation. Unterschiedliche Erfahrungen. Unterschiedliche Blickwinkel. Ein gemeinsames Ziel: bessere Lösungen für morgen. Daraus entstehen neue Produkte, neue Dienstleistungen und neue Wege des Arbeitens. Mit dem neuen IGP-Förderaufruf wollen wir genau solche Partnerschaften stärken. Denn Innovation braucht Mut, Austausch und Zusammenarbeit. Ich bin gespannt auf viele gute Ideen aus ganz Deutschland. Ideen, die zeigen, was möglich ist, wenn Menschen gemeinsam Zukunft gestalten.“

Das IGP fördert die Entwicklung von unternehmerischen nichttechnischen Innovationen. Der aktuelle Förderaufruf zielt auf gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen. Im Fokus stehen Cross-Innovationen wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Von Interesse sind dabei beispielsweise gemeinsame Projekte von Start-ups und etablierten Mittelständlern, von Unternehmen aus der Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder aus dem Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Die besten Ideen werden wettbewerblich in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt, erster Schritt ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 20. August 2026.

Das IGP wird vor allem von kleinen, jungen und digitalaffinen Unternehmen stark nachgefragt. Ein weiterer Förderaufruf wird voraussichtlich noch in diesem Jahr starten.

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Politik

Amnesty International bestätigt: Israel führt im Westjordanland ethnische Säuberungen durch

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Berlin 10.06.2026

– In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie die Israelische Behörde die Annexion des Westjordanlands durch eine staatlich gesteuerte Politik ethnischer Säuberung beschleunigt.

Die Amnesty Generalsekretärin sagte: Staaten solche mit Einfluss auf Israel müssen unverzüglich jeglichen Handel, Investitionen wie jede Form von Zusamenarbeit oder finanzieller Unterstützung beenden, die zur rechtswidrigen Besatzung, zum Apartheidsystem zur Säuberung der Palästinensern beiträge.

Deutschlands AM Generalsekretärin Julia Duchrow sagte, die Bundesregierung muss zeigen, dass Völkerrecht und Menschenrechte für sie mehr sind als Lippenbekenntnisse.

Foto: © PWO

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Politik

Tempo bei Investionen

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Berlin 09.06.2026   

– Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stellt die Bundesregierung 500 Milliarden Euro für die Modernisierung Deutschlands bereit. 2027 wird das dritte Jahr in Folge mit Rekordinvestitionen. Das SVIK ist ein Generationenprojekt: Maßnahmen können über 12 Jahre bewilligt werden. Die effiziente und transparente Verwendung der Mittel aus dem Investitionspaket hat für das Bundesfinanzministerium höchste Priorität.

Der ehrenamtliche und unabhängige Investitions- und Innovationsbeirat (IIB) beim Bundesministerium der Finanzen hat am heutigen 9. Juni 2026 seinen ersten Bericht mit Empfehlungen an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil übergeben. Die Empfehlungen sind ein weiterer wichtiger Baustein, um das Investitionspaket effizient und transparent umzusetzen.

Das Bundesfinanzministerium hat bereits am 1. Juni 2026 einen ersten Monitoringbericht veröffentlicht und auf der Website bundeshaushalt.de ein Dashboard mit detaillierten Informationen zu den Investitionsmitteln des SVIK bereitgestellt. Mit dem Monitoring setzt die Bundesregierung einen neuen Standard in Transparenz und Nachvollziehbarkeit öffentlicher Investitionen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte: Wachstum, Tempo und Transparenz. Die Investitionen nehmen Fahrt auf. Aber das Tempo aller Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen bei Planungen, Genehmigungen und Umsetzung muss noch höher werden. Die Empfehlungen des Investitions- und Innovationsbeirats zeigen: So kann es schneller gehen. Das ist gut. Wir brauchen Antreiber, überall im Land.

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