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Wirtschaft

MIGRÄNE in Deutschland

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Berlin 28.05.2026 DGP

– Migräne belastet viele Menschen erheblich, weshalb gut verträgliche vorbeugende Optionen von großem Interesse sind. Die Ergebnisse eine systematischen Reviews mit Metaanalyse zeigen, dass das Schlafhormon Melatonin im Placebovergleich Migräneattacken verkürzte, Kopfschmerztage reduzierte und die Lebensqualität verbesserte. Es war weniger effektiv als Amitriptylin, aber wies ein günstigeres Sicherheitsprofil auf.

Migräne ist eine chronische neurologische Erkrankung, die den Alltag der Betroffenen erheblich einschränkt. Melatonin, ein zentraler Regulator des zirkadianen Rhythmus mit antientzündlichen und schmerzlindernden Eigenschaften, wird als mögliche Option zur Vorbeugung von Migräneattacken diskutiert.

Wirksamkeit von Melatonin als Migräneprophylaxe?

Ein systematischer Review mit Metaanalyse hat nun die Wirksamkeit und Sicherheit von Melatonin in der vorbeugenden Migränetherapie näher beleuchtet. Für die Analyse wurden Studien identifiziert, die Melatonin mit Placebo oder anderen Standardmedikamenten zur Prophylaxe wie Amitriptylin verglichen. Die Recherche erfolgte in PubMed, Cochrane, Scopus, Embase und Web of Science bis zum 29.09.2024. Die Auswertung basierte auf Veränderungen vom Ausgangswert bis zur letzten Nachbeobachtung.

Systematischer Review mit Metaanalyse über 9 randomisiert-kontrollierte Studien

Insgesamt wurden 9 randomisierte, kontrollierte Studien mit 788 Studienteilnehmern eingeschlossen. Im Vergleich zu Placebo reduzierte Melatonin die Dauer von Migräneattacken, die Zahl der Kopfschmerztage, die Kopfschmerzstärke sowie den Schmerzmittelverbrauch signifikant.

Melatonin versus Placebo:

Zudem erhöhte Melatonin die Responderrate, also den Anteil der Studienteilnehmer mit einer Reduktion der monatlichen Kopfschmerzfrequenz um mindestens 50 % (Risk Ratio, RR 1,38; 95 % KI: 1,11 – 1,70; p < 0,01). Darüber hinaus verbesserte Melatonin sowohl die Schlafqualität, gemessen mit dem Pittsburgh Sleep Quality Index (PSQI: MD -1,64; 95 % KI: -2,85 – -0,42; p = 0,008), als auch die krankheitsbedingte Einschränkung im Alltag, erfasst mit dem Migraine Disability Assessment (MIDAS: MD: -4,07; 95 % KI: -5,45 – -2,69; p < 0,001).

Besser als Placebo, weniger effektiv als Amitriptylin, aber verträglicher

Im direkten Vergleich mit Amitriptylin zeigte Melatonin eine geringere Wirksamkeit hinsichtlich Attackendauer und Schmerzintensität. Für den Analgetikaverbrauch und die Responderate ergaben sich keine konsistenten Vorteile. Allerdings wies Melatonin ein günstigeres Verträglichkeitsprofil auf, insbesondere war das Risiko für Müdigkeit signifikant geringer (RR: 0,49; 95 % KI: 0,28 – 0,87; p = 0,01).

Möglicher Einsatz von Melatonin in der Migräneprophylaxe

Die Autoren schließen, dass Melatonin im Vergleich zu einem Placebo signifikante Vorteile bei der Reduktion der Migränebelastung bietet, bei gleichzeitig gutem Sicherheitsprofil. Obwohl Amitriptylin in mehreren Wirksamkeitsparametern überlegen blieb, stellt Melatonin laut der Studienautoren eine sinnvolle präventive Option dar, insbesondere als ergänzende Therapie während der Eindosierung etablierter Erstlinienmedikamente. Weitere direkte Vergleichsstudien mit standardisierten Dosierungen und längeren Beobachtungszeiträumen sind aber erforderlich. Die Einnahme von Melatonin zur Migräneprophylaxe sollte nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt/Ärztin erfolgen, da Melatonin nicht ist.

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Berlin

Erfolgreich in die Zukunftmit#Ausbildung

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Berlin 01.06.2026

Die -Neue Allianzvereinbarung ZDH- mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie und Jugend (BMBSFI) startet unter dem Motto „Erfolgreich in die Zukunftmit#Ausbildung“ ab heutigem Montag, 1.Juni 2026,  für eine neue Berufsausbildung.

Bundesministerin Karin Prien sagte „Mit der neuen Vereinbarung übernimmt die Allianz für Aus-und Weiterbildung Verantwortung für die Zukunft Deutschlands.

Handwerkspräsident Jörg Ditrich hebt hervor:Unsere Betriebe brauchen mehr denn je motivierte und gut vorbereitete Auszubildende.

Foto: © PWO

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Politik

Wohngeld und Kinderzuschlag in reformierte Grundsicherung

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München 01.06.2026

– Eine reformierte Grundsicherung, die weitere Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag integriert, hätte positive Effekte auf das Arbeitsangebot und das Staatsbudget. Das ergaben Berechnungen des ifo Instituts und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Wichtig sind für diese Zielgrößen die Hinzuverdienstregelungen. Wer auf dem Arbeitsmarkt in sozialversicherungspflichtige Jobs wechseln will, dem sollte weniger der Transferleistungen abgezogen werden. Bei Haushalten ohne Kinder, die in Kleinst- und Minijobs verweilen, müsste hingegen stärker angerechnet werden“, sagt Maximilian Blömer, Leiter der Ex-Ante Politikevaluation am ifo Institut. 

Das IAB und das ifo Institut hatten unabhängig voneinander mehrere Reformansätze in sogenannten Mikrosimulationen durchgerechnet und dabei Konsensschätzungen zu 84 Reformvarianten abgegeben. „Die Anpassungen der Stellschrauben zeigen, dass das Aufgehen von Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Grundsicherung mit veränderten Hinzuverdienstregelungen überwiegend zu fiskalischen Einsparungen führen würde“, sagt IAB-Forscherin Kerstin Bruckmeier. Es sei aber darauf zu achten, dass Haushalte mit Kindern und hohen Wochenarbeitszeiten nicht schlechter gestellt würden als im heutigen System.  

Andere Reformansätze, wie die reine Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag würden nach den Berechnungen der Forscher schwächeren Effekten oder sogar Mehrkosten erzeugen.

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Politik

Zu wenig Kapazitäten bei Fachkräften in der Pflege

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Berlin 01.06.2026

– Der Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege liegt als Unterrichtung der Bundesregierung (21/6180) vor. Laut Sozialgesetzbuch XI (SGB XI/Soziale Pflegeversicherung) prüft das Bundesgesundheitsministerium erstmals 2025 und dann alle zwei Jahre eine Anpassung der Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege sowie der Grundlagen für eine mindestens zu vereinbarende Personalausstattung.

Während die Mindestpersonalausstattung bislang landesindividuell geregelt ist, soll sie perspektivisch durch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung ersetzt werden. Grundlage der ministeriellen Prüfung ist ein Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Gesundheitsministerium sei dabei zu der Einschätzung gelangt, dass eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte derzeit nicht möglich ist. Auch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden. Der Arbeitsmarkt biete nicht die nötigen Kapazitäten bei Assistenz- und Fachkräften in der Pflege.

Bei Pflegefachkräften handele es sich um einen Engpassberuf nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Für Assistenzkräfte in der Pflege lägen in der Arbeitsmarktstatistik keine gesonderten Daten vor. Aus dem Bericht des GKV-SV lasse sich jedoch ableiten, dass gerade in diesem Bereich die größte Lücke bestehe. Die neu startenden Ausbildungen nach dem Pflegefachassistenzgesetz ab 2027 könnten dazu beitragen, diese Lücke zu schließen.

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Wirtschaft

Arbeitslosigkeit geht leicht zurück,

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Berlin 29.05.2026

– Im Mai 2026 waren insgesamt 2,95 Millionen Menschen arbeitslos. Das waren 58.000 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,3 Prozent und ist damit gegenüber April um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Saisonbereinigt waren im Mai 12.000 Menschen weniger arbeitslos als im April. Die Unterbeschäftigung, die auch Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mitzählt, verringerte sich saisonbereinigt um 8.000.

Aufgrund der anhaltend angespannten geopolitischen und wirtschaftlichen Lage fällt die Frühjahrsbelebung auch im Mai verhalten aus. Die Konjunktur ist weiterhin zu schwach, um Impulse am Arbeitsmarkt zu setzen. Das Risiko, durch den Verlust der Beschäftigung arbeitslos zu werden, ist im langjährigen Vergleich jedoch nach wie vor relativ gering.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im März saisonbereinigt – nach fünf Rückgängen in Folge – wieder leicht gestiegen. Ohne Beschäftigungsaufnahmen von ausländischen Staatsangehörigen würde die Zahl der Beschäftigten in Deutschland schon seit längerem sinken. Im März waren 5,93 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Deren Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 194.000 gestiegen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Trotz einer leichten Erholung bleibt die Lage auf dem Arbeitsmarkt angesichts der anhaltend schwachen wirtschaftlichen Entwicklung angespannt. Grund dafür sind die internationalen Krisen und die Transformationsprozesse in der Wirtschaft. Mit dem 500-Milliarden-Investitionspaket fördert die Bundesregierung Zukunftstechnologien und setzt gezielte Wachstumsimpulse. Allein in diesem Jahr investieren wir zudem gemeinsam mit der BA rund vier Milliarden Euro in die berufliche Weiterbildung, um Menschen fit zu machen für die Jobs von morgen.

Vor allem Grundkenntnisse zu KI und der Umgang mit digitalen Technologien müssen in alle Ausbildungsberufe integriert werden. Gut ausgebildete Fachkräfte sind entscheidend für die Innovations-, Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit

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Wirtschaft

Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland, April 2026

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0,0 % zum Vormonat (saisonbereinigt)
+0,2 % zum Vormonat (nicht saisonbereinigt)
-0,4 % zum Vorjahresmonat

Wiesbaden 29.05.2026

– Im April 2026 waren rund 45,61 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) blieb die Zahl der Erwerbstätigen damit saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert (‑6 000 Personen; 0,0 %). Von Mai 2025 bis März 2026 war sie gegenüber dem jeweiligen Vormonat durchschnittlich um 17 000 Personen gefallen.

Nicht saisonbereinigt nahm die Zahl der Erwerbstätigen im April 2026 gegenüber März 2026 um 88 000 Personen (+0,2 %) zu. Im April-Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 war die Erwerbstätigkeit im Vormonatsvergleich um 95 000 Personen gestiegen.

Rückgang der Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahr hält an

Im Vorjahresvergleich sank die Zahl der Erwerbstätigen im April 2026 um 184 000 Personen (-0,4 %). Damit setzte sich der seit August 2025 auf dem Arbeitsmarkt erkennbare Abwärtstrend im Vorjahresvergleich weiter fort. In den Monaten Januar und Februar 2026 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat jeweils bei ‑0,3 % gelegen, im März 2026 ebenfalls bei -0,4 %.

Bereinigte Erwerbslosenquote im April 2026 bei 3,8 %

Im April 2026 waren nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung 1,68 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 21 000 Personen oder 1,2 % mehr als im April 2025. Die Erwerbslosenquote stieg auf 3,9 % und lag damit leicht über dem Vorjahreswert (April 2025: 3,8 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte lag die Erwerbslosenzahl im April 2026 bei 1,67 Millionen Personen. Das waren 13 000 Personen oder 0,8 % weniger als im März 2026. Die bereinigte Erwerbslosenquote lag unverändert bei 3,8 %.

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Wirtschaft

ifo Institut: Preisdruck lässt etwas nach

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München 29.05.2026

– Etwas weniger Unternehmen planen, ihre Preise anzuheben. Die ifo Preiserwartungen sanken im Mai leicht auf 30,3 Punkte, von 31,3 im April. „Zwar lässt der Preisdruck etwas nach. Dennoch dürften die Produzenten- und Verbraucherpreise in den kommenden Monaten spürbar steigen. Teurere Energie und knappere Vorprodukte erhöhen die Produktionskosten, die von den Unternehmen an ihre Kunden weitergegeben werden“, sagt ifo-Forscherin Tiphaine Wibault. Nach den kräftigen Anstiegen der Preiserwartungen im März und April bleibt das Niveau weiterhin hoch.

Bei den Dienstleistern und im Handel haben die Preiserwartungen leicht nachgegeben von 27,2 bzw. 54,3 Punkten im April auf 25,0 bzw. 48,7 im Mai. Auch im Verarbeitenden Gewerbe ist der Indikator von 34,4 auf 32,0 Punkte gesunken. Vor allem bei energieintensiven Unternehmen hat der Preisdruck nachgelassen: der Indikator ging von 47,4 auf 41,8 Punkte zurück. Bei den nicht-energieintensiven Unternehmen sind die Preiserwartungen hingegen leicht gestiegen von 29,9 auf 30,7 Punkte. 

Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei +100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei −100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

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Wirtschaft

ifo Institut: Geschäftserwartungen in der Chemie brechen ein

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München 28.05.2026

– Das Geschäftsklima in der Chemischen Industrie hat sich im Mai weiter eingetrübt. Der Geschäftsklimaindex sank auf minus 30,2 Punkte, nach minus 28,6* Punkten im April. Während die Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage mit minus 17,5 Punkten besser bewerteten als im April mit minus 25,8* Punkten, brachen die Erwartungen weiter ein: von minus 31,3* auf minus 42,0 Punkte. „Die Unternehmen schätzen die aktuelle Belebung im laufenden Geschäft als vorübergehend ein“, sagt ifo-Branchenexpertin Anna Wolf. 

Die im April begonnene Sonderkonjunktur setzt sich im Mai fort: Teile der Branche profitieren von höherer Nachfrage nach chemischen Erzeugnissen infolge der gestörten globalen Lieferketten. Gleichzeitig bleibt die Versorgungslage mit Vorprodukten angespannt: 31,1 Prozent der Unternehmen berichteten über Materialknappheit. Im ersten Quartal waren es nur 7,0 Prozent. Entsprechend kräftig zogen die Preise für chemische Erzeugnisse an. Der Indikator für die Preisentwicklung gegenüber dem Vormonat stieg auf plus 47,5 Punkte nach 32,5* Punkten im April. Die Mehrheit der Unternehmen rechnet mit weiteren Preissteigerungen. Trotz der Belebung der Nachfrage planen die Unternehmen mit einer geringeren Produktion und einem weiteren Personalabbau. Auch die Exporterwartungen verschlechterten sich deutlich auf minus 15,7 Punkte nach minus 2,0* Punkten im April. „Die vorübergehende Sonderkonjunktur verschafft der Branche zwar kurzfristig Luft, die strukturellen Kernprobleme bleiben jedoch ungelöst“, sagt Wolf. 

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Politik

Wirtschaftsausblick 2026

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Berlin 27.05.2026  

– Deutschland verzeichnet seit 2019 eine Konjunkturabschwächung, die die meisten Wirtschaftszweige und Branchen betrifft. Die Hoffnungen auf eine Erholung in den Jahren 2020 und 2021 waren groß.

Die Coronavirus-Pandemie und der seit 2022 andauernde Krieg in der Ukraine haben diese Hoffnungen jedoch zunichtegemacht. Dies hat Ökonomen und Wirtschaftsvertreter veranlasst, in ihren Analysen zur wirtschaftlichen Zukunft vorsichtiger vorzugehen.

In ihrem am Mittwoch, dem 27. Mai, veröffentlichten Bericht zum Wirtschaftsausblick 2026 betonte der Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass der Krieg im Iran die Wirtschaftstätigkeit und die nationale Produktion negativ beeinflusst. Die Prognose für dieses Jahr liegt nun bei lediglich 0,5 % statt der zuvor erwarteten 0,8 %und Inflationsrate von 3,5% .

Für 2027 gehen die Experten von einem nationalen Produktionswachstum von 0,8 % und einem Inflationsrate von 2,8 % aus.

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Wirtschaft

ifo Institut: Stellenabbau verlangsamt sich etwas

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München 27.05.2026

– Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Mai auf 93,9 Punkte, nach 91,4 Punkten im April. „Insgesamt wollen aber immer noch mehr Unternehmen Stellen abbauen als aufbauen“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung bleiben die Unternehmen bei den Personalplanungen zurückhaltend.“ 

Die Arbeitsmarktsituation in der Industrie ist unverändert schwierig. Das Barometer ist zwar leicht gestiegen, dennoch werden per Saldo weiterhin Arbeitsplätze abgebaut. Dies gilt weiterhin auch für den Groß- und Einzelhandel. Bei den Dienstleistern erholte sich das Barometer nach dem Einbruch im Vormonat wieder. Schwierig bleibt die Lage in der Logistik und im Tourismus. In der Bauwirtschaft ist die Situation seit Monaten nahezu unverändert. Unternehmen planen mit einem konstanten Personalbestand.

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Wirtschaft

45% der Flüge in 2025 waren Kürzstreckenflüge

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Wiesbaden 26.05.2026

– Wegen des weltweiten Kerosinmangels könnten in nächster Zeit viele Flüge gestrichen werden – insbesondere auf der Kurzstrecke. 652 000 Kurzstreckenflüge mit Passagierbeförderung begannen oder endeten im Jahr 2025 an deutschen Hauptverkehrsflughäfen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Kurzstreckenflüge mit einer Distanz von maximal 1 000 Kilometern hatten somit einen Anteil von 45 % an allen 1,5 Millionen Passagierflügen des Jahres 2025. Ihr Ziel oder Start war überwiegend das nahegelegene Ausland: 82 % der Kurzstreckenflüge mit Passagierbeförderung waren Auslandsflüge.

55 % aller Flüge mit Passagierbeförderung an deutschen Hauptverkehrsflughäfen im Jahr 2025 hatten eine Distanz von mehr als 1 000 Kilometern. Sie verkehrten mit 76 % überwiegend von und ins europäische Ausland, gefolgt von Asien (10 %), Amerika (8 %) und Afrika (7 %).

Kurzstreckenflüge im 1. Quartal 2026 unter dem Niveau der Vorjahre

In den ersten drei Monaten des Jahres 2026 gingen 137 700 Passagierflüge über eine kurze Distanz von weniger als 1 000 Kilometern. Das waren 3 % weniger als im Vorjahreszeitraum mit 141 800 Kurzstreckenflügen. Auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2024 waren es mit 138 900 Kurzstreckenflügen etwas mehr als in diesem Jahr. Die Zahl der Passagierflüge insgesamt ist im 1. Quartal 2026 mit 282 100 Flügen im Vergleich zum 1. Quartal 2025 mit 284 400 Flügen ebenfalls leicht gesunken (-1 %).

Meiste Kurzstreckenflüge 2025 zwischen Frankfurt am Main und London-Heathrow

Die häufigste Verbindung auf der kurzen Distanz an deutschen Hauptverkehrsflughäfen war 2025 die zwischen Frankfurt am Main und London-Heathrow mit 11 000 Passagierflügen. Darauf folgten die innerdeutschen Verbindungen zwischen Frankfurt am Main und dem Flughafen Berlin Brandenburg mit knapp 11 000 Flügen, München und Frankfurt am Main mit 10 700 Flügen sowie Frankfurt am Main und Hamburg mit 10 300 Flügen.

Knapp die Hälfte aller Auslandsurlaube in der EU 2024 mit dem Flugzeug

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) war das Flugzeug im Jahr 2024 bei 48 % aller Auslandreisen mit mindestens einer Übernachtung nach Angaben des europäischen Statistikamtes Eurostat das Hauptbeförderungsmittel. Kürzere Auslandsreisen mit ein bis drei Übernachtungen erfolgten zu 30 % mit dem Flugzeug. Ab vier oder mehr Übernachtungen wurde bei 55 % der Urlaubsreisen hauptsächlich geflogen. Bei Inlandsurlauben ab einer Übernachtung nutzten hingegen nur 2 % der EU-Bürgerinnen und -bürger das Flugzeug als Hauptbeförderungsmittel.

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Wirtschaft

Insolvenzen zurückgegangen

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Wiesbaden 22.05.2026

– Im Februar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte nach vorläufigen Ergebnissen 2 053 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,7 % weniger als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Zudem lagen für Februar 2026 keine Daten aus Rheinland-Pfalz vor. Für die Berechnung des Bundesergebnisses wurden für Rheinland-Pfalz daher die Vorjahreswerte verwendet. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,5 Milliarden Euro. Im Februar 2025 hatten die Forderungen bei rund 9,0 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2026 insgesamt 5,8 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 11,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 9,7 Fällen und das Baugewerbe mit 8,8 Insolvenzen.

0,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2026 als im Vorjahresmonat

Im Januar 2026 gab es 6 112 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 0,6 % mehr als im Vorjahresmonat.

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Politik

Weitere Förderung für rund 1 500 neue Elektrobusse

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Berlin 21.05.2026  

– Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt die Förderung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben fort und plant, die Beschaffung von weiteren, mindestens 1 500 Elektrobusse zu unterstützen. Die neue „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der zugehörige neue Förderaufruf startet am 21. Mai 2026. Förderskizzen können ab dem 26. Mai 2026 eingereicht werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Wir haben bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5 300 klimafreundliche Busse investiert. Diesen erfolgreichen Weg führen wir konsequent fort: Allein mit dem im Jahr 2026 verfügbaren Haushaltsvolumen wollen wir weitere 1 500 E-Busse flächendeckend in den Einsatz bringen. Das stärkt den öffentlichen Nahverkehr, den Markthochlauf innovativer Antriebstechnologien und ebnet den Weg zur klimafreundlichen Mobilität.“

 
Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das BMV auch weiterhin Verkehrsunternehmen und Anwender der Busbranche bei der Umstellung ihrer Flotten auf emissionsfreie Busse mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb. Ziel ist es, den Hochlauf klimafreundlicher Busse zu beschleunigen, die Marktdurchdringung zu erhöhen und auch im Segment der Überland-, Fern- und Reisebusse Marktanreize zu setzen. Die Förderung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Personenverkehr und unterstützt die nationalen Klimaschutz Ziele.

Der neue Förderaufruf basiert auf dem Bundeshaushalt 2026, der erneut Mittel für alternative Antriebe im Personenverkehr vorsieht. Bereits auf der Fachkonferenz „klimafreundliche Busse“ des BMV im Februar 2026 hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Neuauflage der Förderung angekündigt. Skizzeneinreichung sind ab 26. Mai 2026 möglich. Projekt‑Skizzen können ab dem 26. Mai 2026 über das Förderportal easy‑Online eingereicht werden. Die Skizzenphase beträgt acht Wochen; Einreichfrist ist der 21. Juli 2026.

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung oder Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die hierfür erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur:  Batteriebusse (inklusive Batterie-Oberleitungsbusse) Brennstoffzellenbusse (inklusive Batteriebusse mit Brennstoffzelle als Range‑Extender) Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie‑ oder Brennstoffzellenantrieb

Für einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der Fördermittel werden diese, unter
Berücksichtigung der Elektrifizierungsgrade und Einsatzkontexte, technologiespezifisch auf vverschiedene Förderbereiche verteilt. Neben einem „Aktivierungsprogramm“, das dem bisherigen Förderverfahren folgt, wird erstmals ein „Skalierungsprogramm“ eingeführt. Dieses richtet sich an Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Anteil ihrer Busflotte elektrifiziert haben und den weiteren Fahrzeughochlauf planen. Innerhalb der Fördersäulen erfolgt die Auswahl der Projekte in einem wettbewerblichen Verfahren, unter Berücksichtigung des Umweltbeitrages und der Effizienz des Fördermitteleinsatzes. Ergänzend werden die Umsetzungsperspektive und das Einsatz- und Energiekonzept zur Bewertung herangezogen.

Bilanz der bisherigen Förderung:
Seit Einführung der ersten Richtlinie im Jahr 2021 wurde die Beschaffung von mehr als 5 300 Bussen bei etwa 330 Verkehrsunternehmen bewilligt, davon sind mehr als 2 300 Fahrzeuge bereits im Einsatz.

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Wirtschaft

ifo Institut: Langes Kurzarbeitergeld verschärft Fachkräftemangel

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München 21.05.2026

– Eine kürzere Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld könnte dazu beitragen, den aktuellen Arbeitskräftemangel zu entschärfen. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher des ifo Instituts in einem aktuellen Beitrag für den ifo Schnelldienst. „Wir erleben aktuell einen Arbeitskräftemangel in vielen Branchen und gleichzeitig eine hohe Arbeitslosigkeit in anderen Bereichen. In dieser Situation wäre es sinnvoll, Kurzarbeiterleistungen für schrumpfende Sektoren zu kürzen, damit die Arbeitskräfte mittelfristig für andere Sektoren zur Verfügung stehen“, sagt ifo-Forscher Volker Meier. 

Aktuell bekommen Arbeitnehmende Kurzarbeitergeld für maximal 24 Monate. Bis zum Jahr 2019 waren es 12 Monate, in früheren Jahren sogar nur 6 Monate. „Das Kurzarbeitergeld hemmt in seiner jetzigen Form die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und wirkt für die Unternehmen wie eine temporäre Lohnsubvention. Für Beschäftigte macht es die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz weniger attraktiv“, sagt ifo-Forscher Leander Andres. Um den Übergang von Arbeitskräften von alten in neue Branchen zu erleichtern, sei es wichtig, Umschulungen und Weiterbildungen gezielt zu fördern. „Eine Möglichkeit wäre es, höhere Leistungen für Kurzarbeiter oder Arbeitslose zu zahlen, die gleichzeitig an einem Umschulungsprogramm teilnehmen oder ihren Job wechseln“, sagt Meier. 

Die Studienautoren schlagen zudem weitere Maßnahmen vor, um das Arbeitskräfteangebot, vor allem von Älteren, Frauen und Zugewanderten, zu erhöhen: Die Rente mit 63 sollte abgeschafft und die Abzüge bei frühzeitigem Renteneintritt erhöht werden, das Ehegattensplitting mit geringeren Steuersätzen für Zweitverdienende könnte abgeschafft, sowie bürokratische Hemmnisse bei Arbeitsgenehmigungen und Anerkennungen von Abschlüssen von Zugewanderten beseitigt werden. 

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Wirtschaft

Deutsche Exporte in die USA sinken deutlich, Importe steigen leicht

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Berlin, Wiesbaden 21.5.2026 

– Seit mehr als drei Jahrzehnten verzeichnet Deutschland Exportüberschüsse im Außenhandel mit den USA. Nachdem die Vereinigten Staaten im Jahr 2025 hohe Einfuhrzölle unter anderem auf Importe von Kraftfahrzeugen aus Europa in Kraft setzten, schrumpfte der deutsche Exportüberschuss deutlich. Im 1. Quartal 2026 erzielte Deutschland im Warenhandel mit den USA einen Exportüberschuss von 12,4 Milliarden Euro. Damit verringerte sich der Überschuss gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 30,5 % (1. Quartal 2025: +17,8 Milliarden Euro). Insgesamt wurden im 1. Quartal 2026 Waren im Wert von 36,2 Milliarden Euro aus Deutschland in die USA exportiert und Waren im Wert von 23,8 Milliarden Euro von dort importiert. Die Exporte in die USA sanken damit binnen Jahresfrist um 12,1 %, während die Importe um 1,9 % stiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, trug der Rückgang der Exporte von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen maßgeblich zum geringeren Außenhandelssaldo im 1. Quartal 2026 bei.

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Politik

Bezahlbarer Führerschein

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Berlin  20.05.2026 

Kabinett legt Grundstein für moderne, sichere und kostengünstigere
Fahrausbildung

– Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen.
Mit dem Beschluss treibt die Bundesregierung die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket zur Reform der Fahrschulausbildung werden zwei wesentliche Zielrichtungen verfolgt: Zum einen stehen vor allem Verbesserungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Mittelpunkt. Zum anderen soll eine deutliche Entlastung der Fahrschulen erreicht werden, insbesondere durch den Rückbau bürokratischer Hürden.
Bundesminister Patrick Schnieder: „Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren.
Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unserer Reform der Fahrschulausbildung machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.“

Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zur Reform der Fahrschulausbildung im Einzelnen
1.    Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können. 

Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht wird abgeschafft. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen. Die Fahrschulen können entscheiden, ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten. Das senkt Kosten und spart Zeit für Fahrschüler, aber auch für Fahrschulen. Bürokratierückbau: Der Bürokratierückbau ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung und daher auch ein zentraler Bestandteil der Reform. Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.

Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit über 1 100 Fragen. Er soll um rund ein Drittel reduziert werden.  Eine gezielte Reduzierung auf mit europäischen Richtlinien im Einklang stehende Inhalte und praxisnahe, verständliche Fragen entlastet die Fahrschülerinnen und
Fahrschüler, ohne die Qualität der Ausbildung zu gefährden.

2.    Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell sind in Deutschland beim Pkw-Führerschein 12 Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten). Künftig wird es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiert sich Deutschland am EU-Recht. Künftig wird nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.

Fahrprüfung: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden. Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfallsvdigitalisiert und einfacher gestaltet werden.

Experimentierklausel: Es soll ermöglicht werden, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, z. B. den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänzt die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung.

3.    Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u. a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten nutzen und verbrauchergerecht online aufbereiten.

Weitere Maßnahmen:
Außerdem werden sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW oder Bus) übertragen lassen, was den Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers/-fahrerin erleichtert. Dazu zählt der Wegfall einer zahlenmäßigen Vorgabe für die Absolvierung der Sonderfahrten (Fahrten auf der Autobahn, bei Dunkelheit und auf Landstraßen) bzw. im Falle der Busausbildung eine Vorgabe zu verpflichtend zu absolvierenden Ausbildungsfahrten. Ziel der Ausbildung bleibt der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten. Die Anzahl der dafür zu absolvierenden Fahrstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler.

Erleichtern werden wir auch den Zugang zum Fahrlehrerberuf. 

Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt und Fortbildungen digitalisiert sowie entbürokratisiert werden. Beispielsweise werden die verschiedenen für Fahrlehrer bestehenden Fortbildungsfristen verlängert und einheitlich auf vier Jahre angehoben.

Nächste Schritte:
Die flankierende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung wird dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt. Sofern das Rechtsetzungsverfahren im Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen werden kann, werden die Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.

Bundesminister Schnieder abschließend dazu: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne und sichere
Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein
Privileg sein. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werde können: für einen bezahlbaren Pkw-Führerschein, einen sicheren Straßenverkehr und für mehr Freiraum und weniger Bürokratie in den Fahrschulen.“

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