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Technik

4%der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren sind offline

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Berlin, Wiesbaden 10.04.2025

Ob Terminvereinbarungen, Ticketbuchungen oder Überweisungen – viele Dienstleistungen werden (fast) nur noch online angeboten. Für Menschen ohne Internet wird der Alltag zunehmend schwieriger zu bewältigen. Gut 4 % der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren waren im Jahr 2024 in Deutschland sogenannte Offliner – sie hatten noch nie das Internet genutzt. Das entspricht knapp 2,8 Millionen Menschen in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt.

Anteil der Offliner unter älteren Menschen am größten

Am größten war der Anteil derer, die das Internet noch nie genutzt haben, in der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen: Hier war rund ein Achtel (12 %) offline. In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen hatten 4 % das Internet noch nie genutzt. Bei den 16- bis 44-Jährigen gab es noch 2 % Offliner.

Deutliche Unterschiede zwischen den EU-Staaten

Im EU-Durchschnitt lag der Anteil der Offliner laut Eurostat im Jahr 2024 bei 5 %. Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gab es dabei deutliche Unterschiede: In den Niederlanden und Schweden gaben weniger als 1 % der 16- bis 74-Jährigen an, noch nie das Internet genutzt zu haben. Die höchsten Anteile an Offlinern hingegen verzeichneten Kroatien (14 %) und Griechenland (11 %).

Laut Schätzungen der Internationalen Fernmeldeunion der Vereinten Nationen (ITU) war im Jahr 2024 knapp ein Drittel (32 %) der Weltbevölkerung offline – das waren rund 2,6 Milliarden Menschen weltweit. In Europa – einschließlich der Nicht-EU-Staaten – und Amerika ist das Internet leichter zugänglich, aber auch hier nutzten im Jahr 2024 rund 9 % beziehungsweise 13 % der Bevölkerung nicht das Internet.

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Politik

Datenanalyse-Software der US-Firma Palantir Technologies

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Berlin 30.4.2026

– Um den Einsatz von Datenanalyse-Software der US-amerikanische Firma Palantir Technologies geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5625) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5119). Darin schrieb die Fraktion, dass das Unternehmen Software zur Verarbeitung und Auswertung großer Datenmengen bereitstelle. Eines der zentralen Produkte sei die Software „Gotham“ (PG), die nach Angaben des Unternehmens im Bereich der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung eingesetzt werde.

Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, welche Rolle in Deutschland gemeinsam betriebene Zentren und Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Nutzung von Systemen der Firma Palantir Technologies spielen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, spielen Systeme des Unternehmens in den gemeinsamen Kooperationsplattformen der Polizeibehörden und Nachrichtendienste auf Bundes- und Länderebene keine Rolle, da es sich bei den Kooperationsplattformen um Austauschformate zwischen den beteiligten Behörden handelt. „Auswertungswerkzeuge werden von den Behörden jeweils unabhängig von solchen Kooperationsplattformen eingesetzt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter.

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Politik

KI Fusion

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Berlin 24.04.2026

Der kanadische KI-Anbieter Cohere und das deutsche Start-up Aleph Alpha planen eine Fusion. Das kündigten die beiden Unternehmen in Berlin im Beisein des deutschen Bundesdigitalministers Karsten Wildberger und des kanadischen Ministers für Künstliche Intelligenz und digitale Innovation der Regierung, Evan Solomon, an. Das neu entstehende Unternehmen soll eine transatlantische Alternative zu amerikanischen Unternehmen wie Open AI, Anthropic, Google oder Microsoft werden, die das Geschäft mit Künstlicher Intelligenz bislang auch in Europa dominieren. Die Gesellschafter und Behörden müssen dem Zusammenschluss noch zustimmen.

„Was hier entsteht, ist ein deutsch-kanadisches KI-Modell: sicher, souverän, wettbewerbsfähig“, sagte Wildberger. Deutschland benötige eigene Entwicklungen, auf „die wir uns verlassen können“. Deshalb setze man „selbstbewusst auf eigene Technologie“ und mache „digitale Souveränität zu einem wesentlichen Kriterium bei öffentlichen Aufträgen“. Damit deutet Wildberger an, dass der deutsche Staat als Ankerkunde für das Gemeinschaftsunternehmen agieren könnte.

Foto: © PWO

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Politik

Bundeswirtschaftsministerin Reiche auf der HANNOVER MESSE

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Berlin 21.04.2026

– Auf dieser weltweit wichtigsten Industriemesse präsentieren über 4.000 Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Energiewirtschaft mehr als 14.000 innovative Produkte und Lösungen. Die diesjährige Messe findet vom 20. bis 24.04.2026 unter dem Motto „Think Tech Forward“ mit dem Partnerland Brasilien statt. Wichtige Schwerpunkte bilden die Themen KI in der Industrie, Automatisierung & Digitalisierung sowie Energie und Industrieinfrastruktur. Erstmalig wird es in diesem Jahr einen gesonderten Bereich zum Thema Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie geben.

Das diesjährige Partnerland Brasilien bereichert die Messe, passend zur vorläufigen Anwendung des EU/Mercosur-Handelsabkommens ab dem 1. Mai 2026. Aus diesem Anlass finden während der Messe auch die III. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen, die 52. Gemischte Deutsch-Brasilianische Wirtschaftskommission, die 42. Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage und viele weitere bilaterale Veranstaltungen in Hannover statt. Brasilien präsentiert sich umfassend mit innovativen Fertigungstechnologien als attraktiver Handelspartner und Investitionsstandort.

Bundesministerin Katherina Reiche: „Die HANNOVER MESSE 2026 zeigt eindrucksvoll die Innovationsstärke des Industriestandorts Deutschland. Ob Automatisierung, Fertigungstechniken, Antriebstechnik, Energie oder künstliche Intelligenz – deutsche Unternehmen spielen international in der Weltspitze mit. Somit ist die Messe ein ermutigendes Signal: Wir können Leistung, wir können Innovation in Deutschland. Das Partnerland Brasilien ist die größte Volkswirtschaft in Südamerika. Mit dem EU/Mercosur-Abkommen haben wir die Möglichkeit, einen gemeinsamen Markt von 720 Millionen Menschen zu erschließen. Brasilien bietet unseren Unternehmen viele Potenziale – insbesondere in Bezug auf Rohstoffe und Energie. Das bietet die Möglichkeit, gemeinsam zu wachsen.“

Bundesministerin Reiche wird die Bedeutung von industrieller KI und Energietechnologien für einen starken Industriesektor hervorheben. Weitere Schwerpunkte des Besuchs bilden Robotik sowie Produktion für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann und Parlamentarischer Staatssekretär Stefan Rouenhoff sind ebenfalls vor Ort, um zu Veranstaltungen beizutragen und sich mit Unternehmen und Delegationen auszutauschen.

Gemeinsam mit 22 Mitausstellenden zeigt das Ministerium, wie vielfältig und leistungsstark der Innovationsstandort Deutschland ist. Ausgewählte Exponate geben Einblicke in Zukunftstechnologien – vom Future Cabine Demonstrator für die Luftfahrt über KI-gestützte Bildverarbeitung bis zum robotergestützten Rührreibschweißen für den Leichtbau.

Das BMWE berät zu Förderprogrammen, unterstützt bei Projektideen und vernetzt Mittelstand, Wirtschaft und Forschung. Darüber hinaus bietet das tägliche Live-Forum spannende Talks, Pitches und Diskussionen mit Expertinnen und Experten, etwa mit eindrucksvollen Live-KI-Demonstrationen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Am Stand des Förderschwerpunktes Mittelstand-Digital gibt es ein besonderes Angebot für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese können in kostenfreien KI-Gesprächen mehr über den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erfahren. Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer des vom BMWE geförderten Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren geben Einblicke in verschiedene Anwendungsmöglichkeiten und unterstützen dabei, KI-Potenziale zu erkennen. Informationen zu den KI-Gesprächen finden Sie hier.

Auch der Stand der Plattform Industrie 4.0 zeigt Ergebnisse aus vielen BMWE-geförderten Projekten aus den Bereichen digitale Infrastruktur, Datenökosysteme und industrielle KI. Der Stand steht in diesem Jahr unter dem Motto „Empowering Industrial AI Ecosystems“. Auch über das neue europäische Großprojekt IPCEI-AI können sich Interessierte dort informieren.

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Agrarforschung und Phytotherapie

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Berlin 17.03.2026

Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Reiner eröffnete heute ein neues Zentrum für Agrarforschung und Phytotherapie am Leibniz-Institut für Agrarwissenschaften.

Das Institut hat seinen Sitz in Münchberg bei Berlin und forscht zu den Themen Landwirtschaft, Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die landwirtschaftliche Produktion, Entwicklung der Phytotherapie sowie Investitionen in die landwirtschaftliche Produktion und Entwicklung.

Foto: © PWO

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Politik

HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland

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Berlin 17.03.2026

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat heute Förderurkunden an die drei Gewinnerregionen der zweiten Runde des Wettbewerbs „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie HyPerformer übergeben. Damit starten die Regionen Rügen-Stralsund, Erfurt und Rhein-Ruhr nun offiziell in die Umsetzungsphase ihrer Wasserstoffprojekte im Verkehrsbereich.
Für die Beschaffung von Wasserstofftechnologien im Verkehr stellt das Bundesverkehrsministerium Investitionszuschüsse von rund 30 Millionen Euro bereit. Die Projekte decken die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Erzeugung über Speicherung, Verteilung und Betankung bis hin zur Nutzung von Wasserstoff im Verkehr.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Deutschland ist Technologieführer und Vorreiter bei der Wasserstoff- und
Brennstoffzellen-technologie. Jetzt nutzen wir diese Kenntnisse für den Alltag.  Mit unserer
Förderung ermöglichen wir den realen Einsatz innovativer Wasserstofflösungen im Verkehr. Wir unterstützen Regionen, die tragfähige Strukturen aufgebaut haben und nun den nächsten Schritt gehen wollen, von der Planung hin zur praktischen Anwendung im Verkehr zu kommen. Unser Ziel ist klar: Wasserstofftechnologie in die Fläche bringen und damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz imVerkehr leisten.“

Seit 2019 unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit dem Programm HyLand Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler Wasserstoffstrategien für den Verkehr. Der dreistufige Ansatz reicht von der Netzwerkbildung (HyStarter) über die Konzeptentwicklung (HyExperts) bis zur Umsetzung konkreter Projekte (HyPerformer). So entstehen regionale Wasserstoffökosysteme, in denen Anwendungen, Infrastruktur und Wasserstofferzeugung gemeinsam entwickelt werden. Mit den drei neuen HyPerformer-Regionen umfasst das Programm inzwischen 53 geförderte Wasserstoffregionen in Deutschland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie. Koordiniert wird das Programm von der NOW GmbH, umgesetzt durch den Projektträger Jülich.

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KI-Verordnung: Bundesregierung legt Umsetzungsgesetz vor

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Berlin 11.03.2026 

– Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt. Mit diesem soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen.

Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden.

Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter.

Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter.

Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“.

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Politik

Digitaler Fahrzeugschein für Betriebe per QR-Code

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Berlin 03.03.2026

Mit dem digitalen Fahrzeugschein können Fahrzeughalterinnen und -halter ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) seit November 2025 bequem und sicher über die i-Kfz-App auf dem Smartphone verwalten. Bislang war das Hinzufügen des Fahrzeugscheins ausschließlich über die eID-Funktion des Personalausweises möglich. Ab sofort ist dieser Prozess deutlich erweitert. Der Fahrzeugschein lässt sich bei der digitalen Fahrzeugzulassung auch per QR-Code in die App übertragen. Der QR-Code wird automatisch am Ende eines digitalen Zulassungsprozesses über die entsprechenden i-Kfz-Portale generiert.

 
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:

„Die i-Kfz-App entwickelt sich mit mehr als 1,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zu einer der erfolgreichsten digitalen Anwendungen in der Verwaltung Deutschlands. Der digitale Fahrzeugschein per QR-Code anstelle der eID Daten eröffnet vor allem Unternehmen neue Möglichkeiten: Mehrere Fahrzeugscheine lassen sich so deutlich einfacher bei mehreren Fahrerinnen und Fahrern verwalten. Besonders freut mich auch, dass die App vollständig barrierefrei zertifiziert ist. Das bedeutet, sie ist einfach und verständlich bedienbar – ein wichtiger Schritt, um allen Menschen den Zugang zu wichtigen Mobilitätsdokumenten zu erleichtern.“

Richard Damm, Präsident des KBA:

„Die Digitalisierung der Verwaltung im Verkehrswesen schreitet weiter voran mit neuen Funktionen beim digitalen Fahrzeugschein. Das Kraftfahrt-Bundesamt leistet hierzu seinen Beitrag mit einfachen, flexiblen Verfahren. Die Anwendung des QR-Code vereinfacht die
Übertragung von Zulassungsdaten für Unternehmen und Fuhrparkbetreiber sowie alle
Fahrzeughalterinnen und -halter, unkompliziert und ohne zentrale Personalausweisdaten. Die
Nutzerfreundlichkeit wird dadurch erhöht und gleichzeitig stärken wir mit dieser barrierefreien Lösung die digitale Infrastruktur Deutschlands und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur modernen, nachhaltigen Mobilität für alle.“


Mit dem Generieren eines QR-Codes wird die Nutzung noch flexibler – insbesondere für:
Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleister, Fuhrparkbetreiber.
Sie können nun auf einfache Weise digitale Fahrzeugscheine bei Neuzulassung in der App
bereitstellen – ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu eID-Daten benötigen. Dies erleichtert sowohl den Mehrfahrerbetrieb als auch interne Prozesse erheblich.
Außerdem wurde die i-kfz-App als erste App in Deutschland als offiziell barrierefrei (nach der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)) zertifiziert. Damit ist sie die erste App in Deutschland, die diese anspruchsvolle Prüfung vollständig bestanden hat. Sie erfüllt höchste Anforderungen an eine barrierefreie Bedienbarkeit sowie eine klare und verständliche
Nutzerführung. Das BMV verfolgt mit Nachdruck die Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren. Die Digitalisierung des Führerscheins befindet sich in Arbeit. Es ist geplant, voraussichtlich Ende 2026 einen digitalen Führerschein ebenfalls in der i-Kfz App anzubieten. 

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Politik

Satellitensystemen für zivile und militärische Zwecke

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Berlin 02.03.2026

– Die Satellitensysteme der Bundeswehr können im Rahmen der Amtshilfe von anderen staatlichen Stellen auch für zivile Zwecke genutzt werden. Ebenso können Satelliten ressortübergreifend für Forschungs- und Entwicklungsziele eingesetzt werden, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient. Das antwortet die Bundesregierung (21/4238) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3988). Im Gegensatz dazu sei eine Kopplung von militärischen Satellitensystemen mit kommerziellen Anbietern nicht vorgesehen.

Das zunehmende Dual-Use-Potenzial von Forschung hat die Bundesregierung laut Antwort auch in ihrer Hightech Agenda adressiert. So sollen beispielsweise durch den Aufbau von „Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung“ Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung gestärkt werden.

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Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen

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Berlin 23.02.2026

– Automatisiertes und vernetztes Fahren ist laut Bundesregierung eine Schlüsseltechnologie, um den Innovations- und Industriestandort Deutschland für den globalen Wettbewerb zu sichern. Die Bundesregierung arbeite daher kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und zu verbessern. Dabei lieferten Forschungsprojekte „wichtige Erkenntnisse für den späteren Regelbetrieb“, heißt es in der Antwort (21/4114) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3931).

Ziel der Bundesregierung sei es, den Übergang vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu beschleunigen, den Markthochlauf zu unterstützen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Dies entspräche auch der Strategie der Bundesregierung mit dem Titel „Die Zukunft fährt autonom“.

Die Entwicklung der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode genannten Modellregionen gemeinsam mit den Ländern ist der Antwort zufolge ein konkreter Ansatz für die nationale Umsetzung, in Städten ebenso wie in ländlichen Räumen. „Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Sitzung vom 8. und 9. Oktober 2025 beschlossen hat, eine länderoffene temporäre Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen einzurichten“, heißt es in der Antwort. Hinsichtlich der in der Anfrage angesprochenen Einzelheiten, wie etwa der räumlichen Ausgestaltung der Modellregionen, der Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Modellregionen, seien die Ergebnisse der länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe abzuwarten, schreibt die Bundesregierung.

Soweit grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten angesprochen werden, wird in der Antwort auf den am 5. März 2025 von der EU-Kommission veröffentlichten Aktionsplan für die EU-Automobilindustrie hingewiesen. Darin sehe die Kommission zur Förderung der Marktreife und Vermarktung autonomer Fahrzeuge die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor, um grenzüberschreitende Umgebungen für autonomes Fahren einzurichten. „Die Bundesregierung erörtert das Thema derzeit mit der Kommission, Mitgliedstaaten und den Ländern. Die Ergebnisse dieser Diskussionen bleiben abzuwarten“, heißt es in der Vorlage.

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Politik

Digital-Kompass startet mit neuem Schwerpunkt

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Berlin, Bonn 19. 02.2026 

Digital-Kompass erleichtert Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten den sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Verbraucherangeboten.

Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten stehen im digitalen Verbraucheralltag vor besonderen Hürden: Komplexe Sprache, unübersichtliche Nutzeroberflächen und fehlende barrierearme Informationen erschweren ihnen den Zugang zu digitalen Angeboten und erhöhen im Verbraucheralltag das Risiko wirtschaftlich und rechtlich nachteiliger Entscheidungen. Mit einem neu ausgerichteten Projekt im Rahmen des Digital-Kompass setzen die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) genau hier an. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das Projekt mit dem Titel „Digital einfach erklärt: Teilhabe für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Lern- und Leseschwierigkeiten aktiv und verständlich gestalten“ im Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich April 2028.

Im Mittelpunkt des Projekts steht die verständliche, niedrigschwellige Vermittlung digitaler Verbraucherkompetenzen für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten und solchen mit Schwierigkeiten beim Erfassen längerer und komplexer Texte. Ziel ist es, dieser bislang wenig beachteten Zielgruppe den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Sie werden darin unterstützt Risiken besser einzuschätzen und informierte, selbstbestimmte Entscheidungen im digitalen Verbraucheralltag zu treffen.

„Mit dem neuen Projekt setzen wir bewusst einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Menschen, für die digitale Informationen oft zu komplex oder nicht barrierefrei aufbereitet sind. Der Digital-Kompass steht dabei für verständliche, verbrauchernahe Angebote, die sich an den realen Bedarfen von Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten orientieren“, erklärt Isabelle Rosière, Geschäftsführerin von DsiN.

Bundesweites Netzwerk als Basis

Die Umsetzung erfolgt über das bundesweite Netzwerk von rund 300 Digital-Kompass-Standorten, die als wohnortnahe Anlaufstellen rund um digitale Fragen in der Bevölkerung bekannt sind. Im Rahmen des Projekts ist zudem der Aufbau weiterer Standorte geplant, um noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.

„Verständliche Sprache und verbrauchergerechte Information sind zentrale Voraussetzungen für digitale Teilhabe, die alle einschließt. Ältere Menschen, die in ihrem Leben wenig Bezugspunkte zu digitaler Technik hatten, profitieren ebenso wie Personen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen von den Angeboten des Digital-Kompass. Der Zugang zu digitalen Informationen und die entsprechenden Kompetenzen fördern soziale und gesellschaftliche Teilhabe.“, sagt Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft.

Qualifizierung, Materialien und Vernetzung

Die Angebote des Digital Kompass richten sich sowohl unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch an ehren- und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die ihr Wissen weitertragen sollen. Sie umfassen:

  • Online-Veranstaltungen zu zentralen Fragen des digitalen Verbraucherschutzes,
  • Qualifizierungsangebote zur verständlichen und verbrauchergerechten Sprache,
  • Fach- und Netzwerktagungen zum fachlichen Austausch, zur Weiterbildung und zur Vernetzung.

Ergänzt wird das Angebot durch Lern- und Lehrmaterialien, verständlich aufbereitete Publikationen, einen regelmäßig erscheinenden Podcast sowie Angebote auf der Website, auf Facebook und Instagram.

Die Bedeutung des Projekts unterstreicht auch Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig: „Es ist wichtig, dass Informationen für alle leicht verständlich und zugänglich sind. Digitale Angebote machen den Alltag leichter und die Nutzerinnen und Nutzer in der Regel selbständiger. Für Menschen mit Lern- und Leseschwierigkeiten müssen Inhalte barrierefrei und einfach im Design gestaltet sein. Das gilt für den Kauf eines Zugtickets, den Wechsel des Stromvertrags oder auch für digitale Bankgeschäfte. Echte Teilhabe bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird – deshalb fördern wir das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘.“ 

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Verbraucher Initiative e.V. (VI), dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB) sowie Fachexpertinnen und -experten für verständliche und verbrauchergerechte Sprache umgesetzt.

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Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung

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Berlin 12.02.2026

– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) vorgelegt, der einem verbesserten und beschleunigten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich dienen soll. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.

Zentraler Bestandteil der Regelungen des „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetzes“ (MDWG) ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt.

Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden.

Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“.

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Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen

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Berlin 11.02.2026

Das Bundeskabinett hat heute das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz benennt die nationalen Behörden zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung. Auf frühzeitiges Betreiben von Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, enthält der Gesetzestext zudem grundlegende Klarstellungen zur staatsfernen Medienaufsicht in Deutschland sowie der diesbezüglichen Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich. Dies betrifft insbesondere die Frage nach den Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten, zum Beispiel bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten.

Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer: „KI-Regulierung berührt immer auch Fragen der Medienregulierung, gerade hier in Deutschland. Bei der Umsetzung der KI-Verordnung der EU ist es deshalb wichtig, die Besonderheiten unserer föderalen und vor allem staatsfernen Medienordnung im Durchführungsgesetz zu berücksichtigen. Dafür habe ich mich intensiv – auch im Sinne der Länder – eingesetzt und begrüße sehr, dass dies gelungen ist.“

Der Staatsminister weiter: „Insgesamt ist das Durchführungsgesetz nur einer von vielen Bausteinen hin zu einem abgestimmten, europäischen Ordnungsrahmen für KI. Grundsätzlich gilt: Wer KI einsetzt, muss Verantwortung übernehmen. Genau dafür brauchen wir ein gemeinsames Verständnis und müssen diese Plattformverantwortlichkeit auch konsequent einfordern. Aktuelle Vorfälle rund um KI-Tools wie Grok zeigen deutlich, dass wir hierfür klare Regeln und regelmäßige Risikobewertungen brauchen.“

Der Schutz der digitalen Identität ist ein zentrales Anliegen der Medienpolitik der Bundesregierung. Ziel ist ein fairer und transparenter digitaler Informationsraum im KI-Zeitalter, der technologische Entwicklung ermöglicht und zugleich Meinungsvielfalt, kulturelle Leistung und demokratische Öffentlichkeit schützt. Staatsminister Weimer unterstützt daher ausdrücklich die Bestrebungen auf EU-Ebene, den Schutz vor Medienmanipulation, insbesondere digitaler sexualisierter Gewalt zu verbessern und die rechtlichen Möglichkeiten gegen Deepfakes zu verschärfen. 

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Safer Internet Day: Für mehr Fairness und Sicherheit Online

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Berlin 10.02.2026

Anlässlich des heutigen Safer Internet Day veranstalten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Digitalverband Bitkom e.V. eine Konferenz zum Thema „Altersverifikation, Dark Patterns und In-Game-Käufe – was verändert der Digital Fairness Act?“. Bei der Veranstaltung soll es um Verantwortung in digitalen Räumen und den Auswirkungen von irreführender Werbung und süchtig machenden Inhalten gehen. Mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft soll diskutiert werden, welche Rolle der von der Europäischen Kommission angekündigte Digital Fairness Act spielen kann.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig:

„Sicherheit und Fairness im Netz – das bedeutet auch wirksamen Schutz vor Geschäftspraktiken, die in die Irre führen, manipulieren oder süchtig machen. Wir brauchen hier bessere europäische Regeln: klare Vorgaben, Verbote und vor allem auch wirksame Mechanismen zu deren Durchsetzung. Besonders wichtig ist der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ein echtes Problem sind zum Beispiel Videospiele mit Glückspielelementen wie Lootboxen. Kommerzielles Glückspiel hat im Kinderzimmer nichts verloren. Ich begrüße es, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Digital Fairness Act angekündigt hat, der den Schutz vor manipulativen kommerziellen Praktiken im digitalen Raum insgesamt verbessern soll. Wichtig ist, dass sich alle betroffenen Akteure mit ihren Perspektiven in die Debatte über den Digital Fairness Act einbringen. Die diesjährige Veranstaltung zum „Safer Internet Day“ bietet dafür ein gutes Forum. Ich bin überzeugt: Es liegt auch im Interesse der Digitalwirtschaft, dass es im Internet fair zugeht – und es klare Regeln gibt gegen Manipulation und Irreführung.“

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Digitale Angebote eröffnen enorme Chancen – sie müssen aber fair, transparent und sicher gestaltet sein. Ziel ist ein digitaler Raum, in dem sich Menschen selbstbestimmt bewegen können und der zugleich ein sicherer Ort gerade auch für Kinder und Jugendliche ist. Unfaire Geschäftspraktiken, manipulative Designs und andere Risiken gilt es wirksam einzudämmen. Der Digital Fairness Act bietet die Chance, den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen und zu harmonisieren und so Verbraucherschutz, Vertrauen und Innovationsfähigkeit gleichermaßen zu stärken. Ebenso wichtig ist es, die Kompetenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, damit sie Risiken erkennen und Angebote einordnen können und so souveräner im digitalen Raum agieren.“

Der digitale Alltag ist zunehmend durch personalisierte Angebote, komplexe Geschäftsmodelle sowie aufmerksamkeitsorientierte Designansätze geprägt. Vor diesem Hintergrund gilt es, Verbraucherinnen, Verbraucher sowie insbesondere Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen und im selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen.

Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang einen „Digital Fairness Act“ angekündigt. Sie hat das digitale Verbraucherrecht in den letzten Jahren einer Eignungsprüfung unterzogen. Mit dem „Digital Fairness Act“ möchte die Europäische Kommission digitale Märkte fairer für Unternehmen und Verbraucher machen.

Der Safer Internet Day (SID) ist ein internationaler Aktionstag für ein sicheres und verantwortungsvolles Internet. Er findet jedes Jahr am zweiten Dienstag im Februar in über 180 Ländern statt. In Deutschland wird der Safer Internet Day von klicksafe koordiniert und von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus Bildung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik mit Veranstaltungen und Aktionen begleitet.

Foto: © PWO

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Fragen zu zivilen und militärischen Weltraumprogrammen

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Berlin 10.02.2026 

– Mit möglichen Synergien zwischen militärischen und zivilen Weltraumprogrammen befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/3988). Die Bundesregierung habe in ihrer Raumfahrtstrategie die Absicht erklärt, Synergien durch Dual-Use-Ansätze bei der Entwicklung neuer Technologien zu nutzen.

Das Ziel sei, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken, um gemeinsame Nutzungssynergien beim Betrieb und der Bereitstellung von Weltrauminfrastrukturen zu schaffen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob es Möglichkeiten gibt, Satelliten, die für die Bundeswehr genutzt werden, auch für zivile Zwecke einzusetzen.

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Deutschland gewinnt internationalen KI-Preis 

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Berlin 04.02.2026

Neue KI-Plattform beschleunigt Genehmigungsverfahren

Deutschland ist in Dubai beim World Government Summit für seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung geehrt worden. Ausgezeichnet in der Kategorie „Best Use of AI in Government Services“ wurde eine agentische KI, die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten massiv beschleunigt und zugleich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung entlastet. Die KI wurde vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) entwickelt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als zuständiges Ressort für den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland initiiert und finanziert. Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger hat die Auszeichnung stellvertretend für Deutschland entgegengenommen.

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:

„Diese Auszeichnung zeigt, welches Potenzial in einer intelligent modernisierten Verwaltung steckt. Mit der KI-Plattform beschleunigen wir komplexe Genehmigungsverfahren spürbar und schaffen bessere Rahmenbedingungen für zentrale Infrastrukturprojekte – insbesondere für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Entscheidend ist dabei: Der Staat wird schneller, effizienter und entlastet zugleich seine Beschäftigten. Genauso stärken wir Deutschlands wirtschaftliche Handlungsfähigkeit im internationalen Wettbewerb.“

Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger:

„Dieser Preis unterstreicht: Deutschland kann bei KI in der Verwaltung in der ersten Liga mitspielen. Unsere technische Lösung nutzt sogenannte agentische KI und verkürzt Verfahren, die heute Monate dauern, auf Tage. Wir werden diese Technologie nun als Open-Source-Code bereitstellen und Stück für Stück im Land zur Nachnutzung anbieten. Damit schaffen wir eine Blaupause für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Genehmigungsverfahren und stärken gleichzeitig unsere digitale Souveränität.“

Massive Beschleunigung von Genehmigungsprozessen

Die prämierte Lösung ist eine universelle agentische KI, die für Planungs- und Genehmigungsverfahren für das Wasserstoff-Kernnetz entwickelt wurde und auf unterschiedliche Rechtsgebiete des Planungs- und Genehmigungsrechts sowie weitere Rechtsgebiete trainiert werden kann und damit universell einsetzbar ist. Ein erster Schwerpunkt liegt auf komplexen Infrastrukturvorhaben, bei denen bisher Sachbearbeitende hunderte Seiten Antragsunterlagen über Wochen oder Monate manuell prüfen mussten.

Stattdessen analysiert die KI, Antragsunterlagen in wenigen Stunden, strukturiert die Inhalte, prüft, ob erforderliche Nachweise vorliegen, und erstellt fundierte Entscheidungsvorschläge für die Bearbeitung. Die Entscheidung selbst bleibt bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sodass rechtliche Verantwortung und Ermessensspielräume rechtskonform weiterhin klar in menschlicher Hand liegen.​

KI-Agenten sind bereits im Einsatz

Erste Agenten der prämierten KI-Lösung sind bereits in der Hansestadt Hamburg im Einsatz für die Genehmigung von Wasserstoff-Kernnetzleitungen. Aktuell werden im Sinne der Skalierung weitere Module der agentischen KI in Nordrhein‑Westfalen in Genehmigungsprozesse für Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) integriert. Parallel läuft ein Implementierungsprojekt mit dem Fernstraßen-Bundesamt.

BMWE und BMDS werden die KI-Agenten schrittweise als Open-Source-Lösung bereitstellen und so eine breite Nachnutzung in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen. Was einmal entwickelt wird, soll mehrfach wirken und so eine Blaupause für die Beschleunigung von komplexen Genehmigungsverfahren werden.

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