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Politik

Straßenverkehrsunfälle im November 2025

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1 % mehr Verletzte als im Vorjahresmonat, Zahl der Verkehrstoten gegenüber November 2024 um 16 Personen gestiegen.

Berlin 22.01.2026

– Im November 2025 sind in Deutschland rund 28 400 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 1 % mehr als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Verkehrstoten stieg um 16 auf 211 Personen. Insgesamt registrierte die Polizei im November 2025 rund 224 600 Straßenverkehrsunfälle, das waren 2 % oder 4 700 mehr als im Vorjahresmonat.

Im Zeitraum Januar bis November 2025 erfasste die Polizei 2,29 Millionen Straßenverkehrsunfälle und damit 1 % weniger als im Vorjahreszeitraum (-17 700). Darunter waren 271 400 Unfälle mit Personenschaden, bei denen 2 582 Menschen getötet wurden. Damit ist die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 27 gestiegen, während die Zahl der Unfälle mit Personenschaden in etwa gleichgeblieben ist. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank im selben Zeitraum um 1 % oder 2 500 auf 338 000 Personen.

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Kontroverse Gespräche zwischen Israel und Deutschland

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Berlin 05.05.2026

– Die Gespräche zwischen dem deutschen Außenminister Johannes Wadephul und seinem israelischen Amtskollegen Gideon Seier verliefen nicht ohne Kritik. Wadephul forderte Seier auf, eine Politik zu verfolgen, die Angriffe von Siedlern auf palästinensisches Eigentum verhindert, den Siedlungsbau beendet und sich um ein Ende der militärischen Konflikte mit dem Iran bemüht. Er argumentierte, der Krieg habe allen geschadet: dem Iran, dem Libanon, Palästina, Israel, Europa und den Vereinigten Staaten. Gleichzeitig betonte er jedoch die Notwendigkeit, dass die libanesische Regierung ihre Autorität auf alle Bevölkerungsgruppen ausdehne.

Netanjahus Außenminister verteidigte seinerseits die Politik seiner Regierung und betrachtete den Iran, die Hisbollah und irakische Milizen als Bedrohungen für Israels Sicherheit. Zu den Angriffen von Siedlern auf palästinensisches Eigentum schwieg er.

Der deutsche Außenminister bekräftigte, Israels Sicherheit und Existenz seien Deutschlands Verantwortung, und wies jegliche Belastung der Beziehungen zwischen Berlin und Tel Aviv infolge des Krieges zurück.

Foto: © PWO

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Politik

Kabinett gibt Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland

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Berlin 06.05.2026

Die Bundesregierung hat heute einen wichtigen Schritt unternommen, um Reallabore in ganz Deutschland zu ermöglichen. Ziel ist es, das Land als Wirtschafts- und Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, indem Freiräume für Innovation geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden. Grundlage ist der heutige Kabinettbeschluss der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz.

Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Dadurch kann frühzeitig über Chancen und Risiken gelernt und der Praxis-Transfer erleichtert werden. Bislang stehen der praktischen Umsetzung von Reallaboren jedoch oftmals Hürden im Weg. Hier setzen die Regelungen an. Über alle Innovationsbereiche hinweg werden Rahmenbedingungen auf dem gesamten Weg einer Innovation in die Erprobung im Reallabor und von dort in die allgemeine Anwendung verbessert. Als neuer, wichtiger Anwendungsbereich für Reallabore kommt zudem die passgenaue Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hinzu: Durch eine allgemeine Erprobungsklausel wird es Behörden ermöglicht, bessere und schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung zu testen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – und dabei von verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuweichen. Konkrete Freiräume in Fachgesetzen ermöglichen zudem Erprobungen im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung für die Wirtschaft, im Bildungsbereich, im Telekommunikationssektor oder auch im Luftverkehr.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Mit dem Bundeserprobungsgesetz schaffen wir Raum für Ideen, die unser Land voranbringen. Wer Innovation will, darf sie nicht im Regulierungsdickicht ausbremsen. Wir geben Wirtschaft und Verwaltung die Freiheit, Neues schneller auszuprobieren – damit aus guten Ideen echte Dynamik wird.“

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger: „Wir durchschlagen heute den gordischen Knoten der deutschen Verwaltungsbürokratie. Das Bundeserprobungsgesetz gibt den Behörden vor Ort die Freiheit, den schnellen, digitalen und unbürokratischen Staat einfach mal zu machen. Damit liegt die Entscheidung bei den Menschen, die die Prozesse in ihrem Zuständigkeitsbereich am besten kennen. Vertrauen statt Kontrolle: Wir geben unseren Beamtinnen und Beamten endlich den Freiraum, mutig und innovationsfreudig handeln zu können.“

Stärkung und Erweiterung des bisherigen Gesetzentwurfs

Konkret schlägt die Bundesregierung vor, den bisherigen Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren dreifach zu stärken und zu erweitern. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz.

1)      Rahmenbedingungen für Innovationsförderung bereichsübergreifend verbessern: Genehmigungsprozesse werden innovationsfreundlicher und die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt. Ein strukturierter Wissenstransfer sorgt dafür, dass die Praxis-Erkenntnisse zügig in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und damit der Weg für Zukunftslösungen in den Markt geebnet.

2)      Ermächtigung der Behörden, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen: Maßnahmen zur Beschleunigung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsdigitalisierung können zukünftig vor Ort erprobt werden – z. B. durch den Einsatz von KI, Zusammenlegung von behördlichen Zuständigkeiten und Verfahrensschritten oder Erprobung proaktiver Verwaltungsleistungen. Dafür dürfen Bundes-, Landesbehörden und Kommunen von bestimmten verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes abweichen. Wenn die Erprobung erfolgreich ist, soll diese deutschlandweit ausgerollt und bundesrechtliche Regelungen angepasst werden.

3)      Schaffung neuer rechtlicher Experimentierklauseln, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetze implementiert werden sollen. Dadurch werden konkrete neue Freiräume für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft geschaffen.

Neue Freiräume für Erprobungen

In diesen Bereichen sollen durch neue Experimentierklauseln zukünftig Innovationen und technologischer Fortschritt praktisch erprobt werden können:

·         Gesundheitswesen: Testen vereinfachter Konformitätsbewertungsverfahren für IT-Systeme, um digitale Lösungen schneller in die Versorgung zu bringen.

·         Digitale Verwaltung: Durch Änderungen im OZG wird die Erprobung der EUDI-Wallet für die Digitale Identität ermöglicht. Ein auf Grundlage des Gesetzes möglicher Probebetrieb kann die Wallet-Einführung in Deutschland vorbereiten.

·         Jugendmedienschutz: Automatisierte Bewertungssysteme eröffnen neue Wege bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Dies verspricht schnellere, effizientere Verfahren bei gleichbleibend hohem Schutzniveau.

·         Bürokratierückbau für die Wirtschaft: Probeweise Anbindung verschiedener Register an das Unternehmensbasisdatenregister und damit Testen einer lückenlosen Vernetzung der Verwaltung. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen gemäß des Once-Only-Prinzips Ihre Daten nur noch einmal angeben müssen. Unternehmen profitieren so von deutlich reduzierten Meldepflichten.

·         Bildungsbereich: Vereinfachung beim BAföG-Genehmigungsprozess. Die Erprobung des automatisierten Abrufs von Nachweisen beschleunigt die Antragstellung und reduziert den Verwaltungsaufwand.

·         Telekommunikationssektor: Die neue Regelung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, befristete Abweichungen von regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung zu genehmigen – immer dann, wenn dies der Erprobung neuer Technologien oder Verfahren dient. So wird der Rahmen für zukunftsweisende Entwicklungen wie Quantentechnologien oder innovative Netzbetriebsverfahren geschaffen.

·         Luftverkehrsrecht: Zukünftig soll die Regelung der Erprobung moderner Technologien im Luftraum in Reallaboren ermöglicht werden, insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrtsysteme und sogenannter U-Space-Konzepte.

Alle Empfehlungen der Formulierungshilfe verfolgen das Ziel, Innovationen schneller in die Praxis zu bringen und gleichzeitig die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Kombination aus regulatorischer Flexibilität und gezieltem Praxistest entstehen neue Chancen für technologische Entwicklung, wirtschaftliches Wachstum und bürgernahe Dienstleistungen.

Erprobungsklauseln in den Ländern

Das Bundeserprobungsgesetz ergänzt durch die allgemeine Erprobungsklausel bereits bestehende vergleichbare Regelungen zur Erprobung und Flexibilisierung aus Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. In Nordrhein-Westfalen wurde zudem gestern, am 05. Mai 2026, ein „Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von Regelungen für kommunale Körperschaften (KommBefrG)“ vom Kabinett beschlossen, das es Kommunen ermöglicht, vom Landesrecht abzuweichen

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Politik

Umsatz mit Fairtrade-Produkten knackt 3-Milliarden-Grenze

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Köln 06.05.2026

– Der Umsatz mit Fairtrade-Produkten hat 2025 ein Rekordhoch von 3,14 Milliarden Euro erreicht. Das ist ein Anstieg von knapp 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf gaben Verbraucher rund 38 Euro für fair gehandelte Produkte aus.

„Das ist ein tolles Ergebnis und wichtiges Signal für den Markt. Vor allem angesichts der aktuellen Situation mit steigenden Preisen und schwacher Konsumneigung“, sagt Benjamin Drösel, Vorstand für Marketing bei Fairtrade Deutschland.

Absatz wichtiger Fairtrade-Produkte wächst

Fairtrade-Bananen stiegen um 7 Prozent auf 130.550 Tonnen und einen Marktanteil von rund 17 Prozent – bei Fairtrade-Bio-Bananen sind es sogar 80 Prozent Marktanteil. Der Absatz von Fairtrade-Kakaobohnen stieg entgegen dem Negativtrend auf dem Gesamtmarkt auf 92.100 Tonnen und damit um rund 3,5 Prozent. Der Marktanteil von Fairtrade-Kakao liegt bei 21 Prozent. Fairtrade-Kaffee verbuchte mit 1,04 Milliarden Euro ein deutliches Umsatzplus aufgrund hoher Kaffeepreise, ging mit 24.000 Tonnen im Absatz jedoch leicht zurück. Sein Marktanteil liegt bei stabilen 5 Prozent. Fairtrade-Blumen verzeichneten mit 472 Millionen Stielen einen Absatzrückgang von 8 Prozent – der größte Rückgang seit der Corona-Pandemie. Mit 37 Prozent Marktanteil bleiben Fairtrade-Rosen dennoch das erfolgreichste Fairtrade-Produkt.

Große Wirkung durch Prämiengelder

Zusätzlich zum Verkaufspreis erhielten Produzenten rund 42 Millionen Euro Prämiengelder durch Fairtrade-Verkäufe auf dem deutschen Markt. Geld, das für notwendige Investitionen dringend gebraucht wird: „Ob Kaffee, Bananen oder Blumen: Neue Gesetzgebungen verlangen Produzentinnen und Produzenten immer mehr ab. Zusätzlich treiben Klimawandel und globale Krisen wie die in Venezuela oder im Iran die Produktions- und Transportkosten in die Höhe“, so Claudia Brück, Vorständin von Fairtrade Deutschland. „Steigende Kosten müssen dringend entlang der gesamten Lieferkette fair verteilt werden. Auch Verbraucher werden in Zukunft mit Kostensteigerungen rechnen müssen. Nur so können wir Lieferketten langfristig absichern“, warnt Brück.

EU stärkt Vertrauen in etablierte Siegel

Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten ab 27. September wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die EmpCo in erster Linie mehr Transparenz“, sagt Dr. Friederike Elsner, Projektleiterin Siegelklarheit der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen Behauptungen wie „fair“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ nur noch dann verwenden, wenn sie diese auch beweisen können. Seriöse Siegel werden damit an Relevanz gewinnen.“

Hinter dem Fairtrade-Siegel stecken international gültige, zertifizierte Standards sowie eine unabhängige Auditierung. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrer aktuellen Ausgabe 05/2026 das Fairtrade-Siegel und bestätigt seine hohe Aussagekraft und Transparenz gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Fairness-Gedanke wächst

Immer mehr Menschen aus der Zivilgesellschaft engagieren sich für den fairen Handel: 933 Fairtrade-Towns, 1.026 Fairtrade-Schools und 51 Fairtrade-Universities sind bereits ausgezeichnet worden. 2025 erhielt das erste Fairtrade-Bundesland den Titel. „Das Saarland beweist, dass sozialer und ökologischer Wandel auch auf Landesebene umgesetzt werden kann: Jetzt ist es an den 15 anderen Ländern, nachzuziehen“, betont Christina Arkenberg, Aufsichtsratsvorsitzende von Fairtrade Deutschland. Neben einem breiten Zivilgesellschaftlichen Bündnis wird Fairtrade von mehr als 30 Mitgliedsorganisationen getragen. 2026 kommt Solidaridad Deutschland e.V. als 35. Mitglied hinzu.

Quelle: fairtrade.net

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Politik

Dobrindts Bilanz

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Berlin 05.05.2026

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zog Bilanz seiner Leistungen seit seinem Amtsantritt 2025 bis Dienstag, den 5. Mai 2026. Dazu zählten:

Reformen der Entscheidungsprozesse im Flüchtlingswesen; die Beschleunigung von Asylanträgen; die Strafverfolgung von Menschenhändlern; die Festnahme von über 1.500 Schleusern; die erfolgreiche Zusammenarbeit seines Ministeriums mit den Innenministerien der Europäischen Union; und die Rückführung zahlreicher Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan in ihre Herkunftsländer, insbesondere von Straftätern, trotz der schwierigen Lage in ihren Heimatländern.

Sein Ministerium wird seine Bemühungen zur Stärkung der deutschen Sicherheit fortsetzen, so Dobrindt.

Foto: © PWO

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Europa

EU Kommission überweist an Deutschland 4,6 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität

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Berlin 05.05.2026

Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2026 gesamt 4,6 Mrd. Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) an Deutschland überwiesen.

Deutschland hatte im Rahmen seines nationalen Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) am 16. Februar den dritten Zahlungsantrag eingereicht. Der Antrag über insgesamt 5 Etappenziele und 17 Zielwerte wurden seitens der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten einhellig positiv bewertet. Die formale Billigung des Antrags erfolgte am 17. April 2026.

Mit ausgezahlten Mitteltranchen im Gesamtumfang von 24,3 Mrd. Euro hat Deutschland jetzt 80% seiner insgesamt verfügbaren 30,3 Mrd. Euro aus der ARF abgerufen. Damit gehört Deutschland beim Mittelabruf zur Spitze der EU-Mitgliedstaaten.

Die noch ausstehenden rd. 6 Mrd. Euro werden bis Ende des Jahres fristgerecht im Rahmen des vierten und letzten Auszahlungsantrages abgerufen.

Von den Reformen und Investitionen im DARP profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen u.a. in den Bereichen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Gesundheitswesens, Beschleunigung von Planungs- und Bewilligungsverfahren, Modernisierung der schulischen und beruflichen Bildung, Ausbau der erneuerbaren Energien im Bau- und Verkehrssektor. Gefördert werden zudem Forschung und Innovation in den Bereichen Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Herzstück des europäischen Aufbauprogramms NextGeneration EU. Finanzhilfen aus der ARF sind nicht zurückzuzahlen.

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Politik

BMWE startet Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge

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Berlin 05.05.2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startet heute das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (CCfDs).

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren, insbesondere in den Branchen Chemie, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. CO₂-Differenzverträge setzen gezielte Anreize für Unternehmen, ihre Produktionsprozesse marktwirtschaftlich und technologisch offen im Einklang mit europäischen und nationalen Klimazielen weiterzuentwickeln – und damit zugleich in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Industriestandorts Deutschland zu investieren. Im Bundeshaushalt sind bis zu fünf Milliarden Euro für die Gebotsrunde 2026 vorgesehen. 

Auf Basis von Feedback aus der Industrie und anderen Stakeholdern wurden die CO2-Differenzverträge seit der ersten Gebotsrunde im Jahr 2024 umfangreich überarbeitet. Die Architektur des Programms ist nun deutlich technologieoffener und flexibler ausgestaltet: 

Die Anforderungen an die CO2-Emissionsminderung wurden angepasst: Nach vier Jahren müssen CO2-Emissionen um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Referenzsystem reduziert sein (vormals 60 Prozent nach drei Jahren), im letzten Jahr um mindestens 85 Prozent (vormals 90 Prozent). 

CCU/S-Technologien sind zugelassen, wenn überwiegend Prozessemissionen oder schwer vermeidbare Emissionen vorliegen (insbesondere bei Anwendungen in den Sektoren Zement und Kalk sowie Steamcracker). Die Anforderungen mit Blick auf den Einsatz von Erdgas und anderen fossilen Brennstoffen bei CCU/S-Vorhaben wurden überarbeitet. 

Reine Industriedampfprojekte sind förderfähig; so können auch Vorhaben, die rein der Prozesswärmeerzeugung dienen, bei der Dekarbonisierung unterstützt werden. 

Ziele und Förderansatz der CO2-Differenzverträge 

Durch die Förderung über CO2-Differenzverträge werden Mehrkosten CO2-armer Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Referenzsystemen über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Dabei werden sowohl Entwicklungen des CO2-Preises als auch der Energiepreise berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv verwendet und nur die effizientesten Projekte unterstützt werden. Das Programm richtet sich an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 1 unterliegen.

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Politik

Tag der Jobcenter

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Berlin 05.05.2026

Dieser Tag der Jobcenter fällt mit dem ersten Jahrestag der Machtübernahme von Friedrich Merz und seinen Ministern der CDU und SPD in Deutschland zusammen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bekräftigte das Engagement ihrer Regierung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Senkung der Arbeitslosigkeit durch Infrastrukturreformen in den Jobcentern.

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Politik

ifo Institut: Ölkonzerne geben Tankrabatt bislang nur teilweise weiter

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München 05.05.2026

– Der seit 1. Mai geltende Tankrabatt der Bundesregierung kommt nur teilweise an den Zapfsäulen an. Das zeigen aktuelle Berechnungen des ifo Tankrabatt-Trackers. „Beim Diesel haben die Tankstellen in den ersten drei Tagen von den 17 Cent Steuersenkung je Liter durchschnittlich 4 Cent weitergegeben. Beim Superbenzin waren es durchschnittlich 12 Cent von den 17 Cent Steuersenkung“, sagt Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft. „Die geringe Weitergabe beim Diesel könnte damit zusammenhängen, dass Deutschland Diesel importiert. Was am Wochenende getankt wurde, unterlag vermutlich noch der vollen Steuer.“

„Auch wenn die Politik kurzfristig einen günstigeren Benzinpreis an den Zapfsäulen erzielt hat, werden hiermit die falschen Anreize gesetzt“, sagt Neumeier. Angesichts der aktuellen Verknappung des Angebots trägt diese Maßnahme nicht dazu bei, weniger Diesel und Benzin zu verbrauchen. „Zudem ist der Rabatt wenig zielgenau, da Menschen mit höherem Einkommen tendenziell höhere Spritausgaben haben und daher stärker profitieren“, sagt ifo-Forscher David Gstrein.

„Mit dem Tankrabatt-Tracker wollen wir Transparenz schaffen und die Öffentlichkeit darüber informieren, ob das von der Politik definierte Ziel, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, tatsächlich eingehalten wird“, sagt Gstrein, der den Tankrabatt-Tracker zusammen mit Christian Gréus, Florian Neumeier, Ramona Schmid und Stefan Smutny entwickelt hat. Ob die Ölkonzerne die Steuersenkung langfristig an die Konsumenten weitergeben, wird die Preisentwicklung in den kommenden Wochen zeigen. Der Tankrabatt-Tracker vergleicht die Kraftstoffpreise in Deutschland mit denen in Frankreich vor und nach dem 1. Mai auf Basis eines wissenschaftlichen Ansatzes. Durch diese Berechnungen zeigt sich, ob und in welchem Umfang der Tankrabatt an die Autofahrer*innen weitergeben wird.

Die Ergebnisse werden an jedem Werktag auf Basis der Spritpreise vom Vortrag aktualisiert. Damit kann jede*r interessierte Bürger*in Tag für Tag nachvollziehen, ob der Tankrabatt die versprochene Wirkung entfaltet und die Spritpreise senkt. Auf der Webseite finden sich außerdem Informationen zu den verwendeten Daten und zu den Methoden, die die Wissenschaftler für ihre Auswertung nutzen

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Politik

Vorbereitungen für einen möglichen Einsatz in der Straße von Hormus

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Berlin 04.05.2026

Deutsche Marine pausiert den deutschen Fähigkeitsbeitrag zur NATO-Aktivität Ägäis – Tender MOSEL wechselt in den NATO-Minenabwehrverband 2.

Der Tender MOSEL der Deutschen Marine wird in den kommenden Tagen seine aktuelle Tätigkeit im Rahmen der NATO-Unterstützung in der Ägäis beenden. Anschließend wird er zusammen mit dem Minenjagdboot FULDA in den NATO-Minenabwehrverband 2 (SNMCMG2) im Mittelmeer wechseln. Durch diesen Unterstellungswechsel wird der deutsche Fähigkeitsbeitrag zur NATO-Aktivität in der Ägäis, bestehend aus dem Tender MOSEL und einem eingeschifften Führungsstab, temporär ausgesetzt. Zweck der Maßnahme ist es, potentielle deutsche Fähigkeitsbeiträge zu einer möglichen Operation in der Straße von Hormus in einer kürzeren geografischen Distanz zu stationieren und gemeinsam operative Vorbereitungen durchzuführen.

Die Bundesregierung ist gewillt, einen wesentlichen und sichtbaren Beitrag in einer internationalen Koalition zum Schutz der freien Seefahrt in der Straße von Hormus zu leisten. Ziel unserer Bemühungen ist, dass die Straße von Hormus als wichtiger See- und Handelsweg zeitnah wieder sicher befahrbar ist und die völkerrechtlich verbriefte Freiheit der Schifffahrt gewährleistet wird.

Um lageabhängig und bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Einsatz wichtige Fähigkeiten der Bundeswehr schnell in der Krisenregion einsetzen zu können, werden in den kommenden Wochen voraussichtlich ergänzende Fähigkeiten verlegt werden. Unabhängig vom Zeithorizont einer politischen Entscheidung und einer Mandatsbefassung im Deutschen Bundestag, befinden sich somit Einheiten und Fähigkeiten in hoher Bereitschaft in geografischer Nähe zur Straße von Hormus. Der mögliche Einsatz der Bundeswehr wird eng mit unseren Partnern und Verbündeten abgestimmt.

Wesentliche Voraussetzungen für eine deutsche Beteiligung an einer Operation in der Straße von Hormus bleiben die nachhaltige Beendigung der Kampfhandlungen, eine völkerrechtliche Grundlage und ein Mandat des Bundestags.

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Migrationsverwaltung durch Digitalisierung

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Berlin 04.05.2026

Experten zur Digitalisierung in der unterschiedliche Positionen, aber überwiegend Zustimmung haben Experten im Innenausschuss geäußert, als es bei einer öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ (21/4080) ging, dem „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ (MDWG).

Christiana Bukalo, Statefree e.V., begrüßte das Ziel, die Migrationsverwaltung durch Digitalisierung effizienter und transparenter zu machen. Insbesondere die geplante Anpassung zur Speicherung von Angaben zu Identitätsklärung im Ausländerzentralregister gewährleiste gesteigerte Genauigkeit und somit Sicherheit, Einheitlichkeit und Effizienz von Verwaltungsverfahren. Zudem biete sich die Chance, einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Staatenlosigkeit zu schaffen. Staatenlosigkeit sei nicht nur eine Rechtsstellung, sondern gleichzeitig ein identitätsbildendes Merkmal. Dafür sei die Erfassung von qualitativen Daten zur Staatenlosigkeit notwendig.

Professor Matthias Friehe, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, stellte fest, der Gesetzentwurf erweitere Speichermöglichkeiten im Ausländerzentralregister, um dadurch die Effizienz des Verwaltungsvollzugs im Ausländerrecht weiter zu steigern. Dieses Regelungsziel habe einen hohen Stellenwert, weil ein effizienter Verwaltungsvollzug dem Prinzip der Gesetzlichkeit der Verwaltung und damit dem Rechtsstaatsprinzip entspreche. Zwar bestehe ein Spannungsverhältnis zum Datenschutz, insbesondere zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die genannten Ziele seien aber jeweils geeignet, die mit den entsprechenden Erhebungs- und Verarbeitungsermächtigungen einhergehenden Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

Professor Dirk Heckmann, Technische Universität München, erklärte, der Gesetzentwurf verfolge das richtige und dringende Ziel, die Migrationsverwaltung digitaler, vernetzter und handlungsfähiger zu machen. Registergestützte Kommunikation, Nachnutzung vorhandener Daten und automatisierte Übermittlungen könnten Verfahren beschleunigen, Behörden entlasten und auch Betroffene vor Mehrfacherhebungen und Verzögerungen schützen. Weil der Entwurf das Ausländerzentralregister weiter zu einer zentralen Informations- und Dokumenteninfrastruktur der Migrationsverwaltung ausbaue, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Sicherungen entsprechend mitentwickeln.

Professor Sarah Rachut, Technische Universität Braunschweig, begrüßte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Migrationsverwaltung durch bessere, einfachere und medienbruchfreie Kommunikation effizienter zu gestalten sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung auf Verlängerung oder Änderung eines elektronischen Aufenthaltstitels zu entlasten. Die hierfür geplanten rechtlichen Regelungen, die die Speicherung zusätzlicher Informationen im Ausländerzentralregister, die Vereinheitlichung von Datentauschformaten und die Ermächtigung zum Datenaustausch zwischen Behörden ermöglichten, erschienen ihr für diese Zwecke grundsätzlich sinnvoll und geeignet.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, sagte im Namen der kommunalen Spitzenverbände, es handele sich bei dem Vorhaben um eines der wichtigsten Gesetze, über die der Ausschuss in den letzten Jahren zu beraten gehabt habe. Migrationsverwaltung sei ein Bereich, der in der letzten Zeit erheblich unter Druck stehe und daher dringend entlastet werden müsse. Dazu werde das Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Er machte darüber hinaus deutlich, dass sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen keineswegs mit einer Zentralisierung einhergehen müssten und Verfahrensbeschleunigung möglich sei, ohne bewährte Strukturen anzutasten.

Hans-Hermann Schild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., machte klar, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren nicht nur das deutsche, sondern auch das europäische Verfassungsrecht in den Blick genommen werden müsse. In den Bundeszentralregistern werde mit personenbezogenen Daten gearbeitet , die dem europäischen Rechtskreis unterlägen. Überprüft werden solle, ob die Regelungen für das Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt europarechtskonform seien. Es sei nicht zu erkennen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung des AZR der Grundsatz der Datenminimierung auch nur im Ansatz beachtet worden sei. Bei den inzwischen in das AZR einzustellenden Daten handele es sich um eine riesige Datenbank, welche auch das Angriffsziel von Externen sein könne.

Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, erklärte, es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine umfassende Digitalisierung im Bereich des Ausländerrechts angestrebt werde. Bei einigen Vorhaben könne man aber seine Fragezeichen setzen – zum Beispiel, wenn es um die biometrische Datenerhebung gehe, die fast sämtlich Nichtdeutsche erfasse, auch wenn dies definitiv nicht erforderlich sei. Das Gesetz müsse einhergehen mit adäquaten Schutzvorkehrungen für die Betroffenen. Die einfache digitale Verfügbarkeit von Daten erhöhe die Gefahr unzulässiger Zweckänderungen, eines Übermaßes an nicht erforderlicher Datenspeicherung und daraus folgend massive existenzielle Beeinträchtigungen für die Betroffenen. Das Ausländerzentralregister sei hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz äußerst umstritten.

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, befand, der Gesetzentwurf betreffe nicht nur eine der längsten ihm bekannten Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre, sondern sei ein schwer lesbares Artikelgesetz mit einer Vielzahl von Detailregelungen. So gebe es bei der Speicherung biometrischer Daten Risiken für die Betroffenen. Generell unzulässig sei dies nicht. Sie setze jedoch insbesondere bei der Speicherung im Ausländerzentralregister normenklare Löschungsregelungen und Zweckänderungsverbote voraus, die nach der Gesetzesbegründung zwar vorgesehen seien, im aktuellen Gesetzentwurf aber nicht eindeutig genug zum Ausdruck kämen. Es werde der Irrweg einer Umgestaltung des Ausländerzentralregisters zu einer zentralen Ausländerdatei verfolgt, für die dieses weder rechtlich noch technisch ausgelegt sei.

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Politik

Zeitungskommentar zu Trumps Truppenabzug aus Deutschland

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Berlin 04.05.2026

– Die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, rund 5.000 Soldaten aus NATO-geführten Militäroperationen in Deutschland sowie aus unabhängigen Operationen abzuziehen, ist nicht beispiellos. Bereits sein Vorgänger Barack Obama hatte im Weißen Haus den Wunsch geäußert, Hunderte amerikanische Soldaten aus Deutschland abzuziehen, um die Verteidigungsausgaben zu senken, obwohl der Fokus der USA damals auf Asien lag.

Trumps Ankündigung des Truppenabzugs aus Deutschland ist weder eine Folge seiner Meinungsverschiedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz noch eine Form der Bestrafung. Vielmehr ist sie ein Vorbote für Trumps Plan, Washington aus der NATO zurückzuziehen. Trump, der sich aufgrund seines Vorgehens gegen den Iran in einer schwierigen Lage befindet, leidet unter der europäischen Isolation und sucht einen Ausweg. Er glaubt, sich aus dem Sumpf des Krieges gegen den Iran befreien zu können, indem er die Europäer, insbesondere Deutschland und andere NATO-Mitgliedstaaten, erpresst.

Hören Sie zunächst die AUGSBURGER ALLGEMEINE. „Mit der Ankündigung, mindestens 5.000 Soldaten abzuziehen, erinnert Donald Trump die Bundesregierung brachial daran, wie sehr die Sicherheit Europas noch immer an seiner persönlichen Laune hängt. Wie viele US-Streitkräfte hier stationiert sind, ist dabei gar nicht so entscheidend. Die Truppenstärke variiert ständig – auch unabhängig von Trumps Wutausbrüchen. Standorte wie der Übungsplatz im bayerischen Grafenwöhr oder das Drehkreuz Ramstein sind für die Amerikaner zudem strategisch derart wichtig, dass die US-Militärs sie kaum ohne Widerstand aufgeben würden. Also mehr Gelassenheit wagen? Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn sicherheitspolitisch gravierender ist, dass die USA auch die Stationierung von Mittelstreckenraketen abgesagt haben“, gibt die AUGSBURGER ALLGEMEINE zu bedenken.#

Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG ruft in Erinnerung, wie die Idee der Raketenstationierung zustande kam. „Das war explizit als eine Botschaft transatlantischer Stärke in Richtung Kreml gedacht, als ein handfestes Signal der Abschreckung. Und genauso hatte ein erboster Putin den Beschluss auch verstanden: als Warnung. Dass Trump nun die geplante Verlegung ausgerechnet dieser Einheit stoppen lässt, nachdem er zuvor mal wieder eine Stunde mit Putin telefoniert hat, könnte man – wäre man Pessimist – fast schon als Einladung an den Kreml interpretieren.“

 „.“

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU fährt fort: „Wer diese ärgerliche Art der Auseinandersetzung vermeiden will, muss den eingeleiteten Prozess der Europäer unterstützen, verteidigungspolitisch unabhängiger von den USA zu werden. Dafür muss Europa nach und nach immer mehr Aufgaben des US-Militärs auf dem alten Kontinent übernehmen. Das wird zwar dauern. Doch nur dann werden Deutschland und die anderen europäischen NATO-Staaten weniger erpressbar.“

Ganz ähnlich klingt die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG. „Schon seit Obama ist klar, dass Amerika sich nach Asien wendet und Europa sicherheitspolitisch mehr Verantwortung übernehmen muss. Viel zu lange hat man sich im bequemen Akkord eingerichtet: Die Russen liefern billiges Gas, die Amerikaner Schutz und wir erklären der Welt vom hohen Ross, wie es zu laufen hat. Der Ami geht, das Gas ist teuer und Deutschland ist alleine nicht verteidigungsfähig. Ein Kanzler muss das wissen und seine Worte abwägen.“

Der Kommentator der WESTDEUTSCHEN ZEITUNG aus Wuppertal fasst die Debatte zusammen: „Deutschland kann es sich nicht leisten, die USA als militärischen Sicherheitsgaranten leichtfertig zu relativieren – so berechtigt politische Kritik im Einzelfall auch sein mag. Sicherheitspolitik folgt nicht moralischer Eindeutigkeit, sondern strategischer Notwendigkeit.“

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Politik

Klimakonferenz bringt Schwung für Energiewende

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Berlin, Santa Marta 04.05.2026

– Mehr als 50 Länder, auf die ein Drittel des weltweiten Ölverbrauchs entfällt, haben in Kolumbien konstruktiv über Wege zum Ausstieg aus den fossilen Energien diskutiert. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch und Misereor ziehen ein positives Fazit der Konferenz in Santa Marta.

Als Erfolg sehen wir, dass in Santa Marta ein breiter und konstruktiver Dialog über die Wege weg von Kohle, Öl und Gas geführt worden ist. Während bei globalen Klimaverhandlungen zuletzt eher die Konfrontation zwischen der fossilen Lobby und den progressiven Staaten im Vordergrund stand, ging es hier nicht um die Frage des ‚ob‘, sondern des ‚wie‘. Es bestand Einigkeit, dass die Welt aus den fossilen Energien aussteigen muss und es wurde darum gerungen, wie das so schnell und sozial gerecht wie möglich gelingen kann. Anstatt über Texte zu verhandeln, konnten Regierungen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Interessengruppen ganz konkret über Ausstiegswege diskutieren. Dies wird in den UNFCCC-Prozess einfließen und kann den weltweiten Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas entscheidend vorantreiben“, bilanzierte Petter Lydén, Leiter des Bereichs Internationale Klimapolitik bei Germanwatch.

OPEC bröckelt

Lydén sagte weiter: „Die Tatsache, dass diese Konferenz überhaupt stattgefunden hat, ist angesichts des massiven Drucks der von der fossilen Lobby dominierten Staaten rund um die USA ein großer Erfolg. Fast schon symbolisch begann der Zusammenschluss der Öl-produzierenden Länder, der OPEC, während dieser Konferenz zu bröckeln, als die Vereinigten Arabischen Emirate ihren Austritt ankündigten.”

Die „Koalition der Willigen“, die sich in Santa Marta getroffen hat, habe nun auch eine nächste Station auf ihrem Weg in eine fossilfreie Zukunft, da Tuvalu und Irland als Gastgeber für die zweite Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen 2027 bestätigt wurden. “Deutschland mit seiner Erfahrung von über 20 Jahren Energiewende hat die große Chance, bei der Abkehr von fossilen Brennstoffen eine echte Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Bundesregierung sollte sie nutzen und sich dafür einsetzen, dass als nächstes ein gemeinsames Ziel für die Elektrifizierung aller Sektoren gesetzt wird. Dies könnte entscheidende neue Dynamik in den Prozess bringen”, so Lydén.

Fatale Abhängigkeit

Laut Misereor zeigen die aktuellen geopolitischen Krisen – etwa der Iran-Krieg und die Spannungen rund um die Straße von Hormus – eindrücklich, wie risikoreich die weltweite Abhängigkeit von fossilen Energien ist. „Der Ausstieg aus fossilen Energien ist keine Frage des Ob mehr, sondern des Wie. Santa Marta und der wachsende internationale Zuspruch für die Vorreiter-Koalition zeigen, dass die politischen Weichen für einen weltweiten fossilen Ausstieg gestellt sind und dieser Prozess nun an Dynamik gewinnen wird“, betonte Misereor-Energieexpertin Madeleine Wörner. 

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Politik

Rechte Kriminalität

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Berlin 06.05.2026  

– Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärt zu den heutigen Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern zweier rechtsextremistischer krimineller Vereinigungen (vgl. Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom heutigen Tag):

„Der Generalbundesanwalt hat heute groß angelegte Durchsuchungen durchführen lassen. Sie richten sich gegen mutmaßliche Mitglieder rechtsextremistischer Jugendorganisationen. Den Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Ausmaß der Durchsuchung lässt aufhorchen: 12 von 16 Bundesländern sind betroffen, mehr als 45 Objekte wurden durchsucht. Deutlich zeigt sich einmal mehr: Wir reden von einer gesamtdeutschen Bedrohung durch gewaltorientierten Rechtsextremismus.

Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes lassen keinen Zweifel daran, dass wir die Bedrohung durch Rechtsextremismus sehr ernst nehmen müssen. Militante rechtsextreme Gruppen haben Zulauf – erschütternderweise gerade auch unter jungen Menschen. Ihre Aktionen richten sich gegen alle Menschen, die sie in ihrem rechtsextremen Weltbild als Feinde identifiziert haben – und zugleich gegen unsere Demokratie. Rechtsextremismus ist die größte Gefahr, die Deutschland von innen droht.“

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Politik

Wie digital sind Deutschlands Bundesländer

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Berlin 06.05.2026

Hamburg bleibt an der Spitze, Hessen rückt auf Platz 3 vor

Saarland gelingt der größte Sprung nach vorn

Ostdeutsche Länder punkten besonders bei digitaler Bildung

Hamburg bleibt Deutschlands digitalstes Bundesland, Hessen arbeitet sich auf Platz 3 vor und das Saarland ist der Shooting-Star des Jahres. Gleichzeitig zeigt der Bitkom Länderindex 2026, dass digitale Stärke innerhalb Deutschlands sehr unterschiedlich ausgeprägt ist: Der Norden punktet mit Infrastruktur, ostdeutsche Länder besonders mit digitaler Bildung. Für den Länderindex wurden alle 16 Bundesländer anhand von 30 Indikatoren in vier Kategorien untersucht: Governance & Verwaltung, Digitale Infrastruktur, Digitale Wirtschaft und Digitale Gesellschaft.

Mit 70,3 von 100 möglichen Punkten liegt Hamburg erneut mit deutlichem Abstand auf Platz 1. Dahinter folgen Berlin mit 63,8 Punkten und Hessen mit 63,7 Punkten. Bayern erreicht 62,6 Punkte und liegt damit auf Rang 4, Baden-Württemberg folgt mit 61,8 Punkten auf Platz 5. Das Saarland verbessert sich besonders stark und rückt von Platz 12 im Länderindex 2024 auf Platz 6 in diesem Jahr vor. Am Ende des Rankings liegen Sachsen-Anhalt (52,4 Punkte) sowie Thüringen (51,1 Punkte) und Mecklenburg-Vorpommern (51,1 Punkte), die sich den 15. Platz gleichauf teilen. „Der Bitkom-Länderindex zeigt, wie die Digitalisierung in Deutschlands Regionen gelingen kann. Einige Bundesländer profitieren von starken wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen, andere holen mit klugen politischen Entscheidungen und gezielten Investitionen auf“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Entscheidend ist, dass Digitalisierung strategisch gesteuert, mit Nachdruck umgesetzt und in der Breite verankert wird – in Verwaltung, Wirtschaft, Infrastruktur und Bildung.“

Für den Länderindex haben die Expertinnen und Experten des Bitkom alle 16 Landesregierungen befragt und zahlreiche amtliche Statistiken und Drittstudien ausgewertet. Hinzu kam eine empirische Befragung von mehr als 5.600 Bürgerinnen und Bürgern durch Bitkom Research, die repräsentative Ergebnisse für alle Länder liefert. Die Ergebnisse fließen in die insgesamt vier Kategorien mit ihren 30 Indikatoren ein. Wintergerst: „Der Länderindex macht sichtbar, wo die Länder Fortschritte erzielen, wo sie Defizite haben und wie unterschiedlich ihre digitalen Stärken ausgeprägt sind. Diese Vergleichbarkeit ist entscheidend, um Erfolgsfälle zu erkennen, voneinander zu lernen und die Digitalisierung dort zu beschleunigen, wo die Chancen am größten sind.“

Hamburg punktet vor allem bei Wirtschaft und Infrastruktur

Spitzenreiter Hamburg liegt nicht nur in der Gesamtwertung auf dem ersten Platz, sondern auch in den Kategorien Digitale Wirtschaft und Digitale Infrastruktur. Bei Governance & Verwaltung kommt Hamburg auf Rang 3, bei der Digitalen Gesellschaft auf Rang 5. Besonders stark sind unter anderem die Glasfaser- und Gigabitversorgung sowie der Anteil an IT-Unternehmen und IT-Fachkräften. Berlin behauptet sich auf Platz 2 und punktet insbesondere mit seiner digitalen Wirtschaft. Ausschlaggebend sind vor allem die hohe Zahl an Startup-Neugründungen in der Hauptstadt und die starke Präsenz von IT-Unternehmen. Hessen verbessert sich in der Gesamtwertung von Rang 5 auf 3 und belegt bundesweit den ersten Platz bei Governance & Verwaltung sowie Platz 2 bei der Digitalen Infrastruktur. Dort wirkt sich insbesondere die herausragend hohe Rechenzentrumsleistung in der Region Frankfurt/Main aus.

Saarland ist der größte Aufsteiger

Die auffälligste Entwicklung im diesjährigen Ranking zeigt das Saarland. Das Land verbessert sich im Gesamtranking von Platz 12 auf Platz 6 und erreicht in der Kategorie Digitale Gesellschaft sogar Rang 1. Dahinter stehen vor allem starke Werte bei der digitalen Bildung: In allen Schulformen gibt es mindestens sechs Pflichtstunden Informatik, zudem unterrichten dort 5 Prozent der Lehrkräfte Informatik – im Bundesdurchschnitt sind es bislang nur 3 Prozent. Bei der digitalen Infrastruktur verzeichnet das kleinste Flächenland zudem den Spitzenwert bei der Gigabitversorgung an Schulen. „Das Saarland zeigt beispielhaft, dass digitale Fortschritte nicht allein von Größe und Geldbeutel abhängen. Wer gezielt in digitale Bildung investiert und politische Prioritäten setzt, kann die Digitalisierung schnell nach vorne bringen“, so Wintergerst.

Digitale Stärken verteilen sich regional sehr unterschiedlich

Der Länderindex 2026 zeigt auch, wie unterschiedlich Stärken und Schwächen in den vier großen Bereichen der Digitalisierung verteilt sind. In der Kategorie Digitale Infrastruktur liegen mit Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vor allem Länder aus dem Norden vorn. Sie sind bei Glasfaser- und Gigabitnetzen überdurchschnittlich stark. Dafür punktet der Süden bei der digitalen Wirtschaft und wird hier nur von Hamburg und Berlin übertrumpft.

In den ostdeutschen Ländern wiederum werden erfolgreich Maßnahmen zur digitalen Teilhabe und Bildung umgesetzt. So liegen in der Kategorie Digitale Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern auf Platz 2, Sachsen auf Platz 3 und Thüringen auf Platz 4 – obwohl diese Länder im Gesamtranking deutlich weiter hinten stehen. Das hat vor allem mit digitaler Bildung zu tun: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es an allen Schulformen sechs Pflichtstunden Informatik, in Sachsen unterrichten 9 Prozent der Lehrkräfte Informatik. „Der Osten legt mit seinen Aktivitäten zur digitalen Bildung die Grundlagen für eine künftig stärkere digitale Wirtschaft in der Region“, so Wintergerst.

Was digitale Vorreiter gemeinsam haben

Digital starke Länder verfügen häufig über strukturelle Vorteile wie eine allgemein überdurchschnittliche Wirtschaftsleistung, eine große Bevölkerungsdichte und eine starke Unternehmens- und Hochschullandschaft mit hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung. Hinzu kommen politisch-institutionelle Faktoren wie ein eigenständiges Digitalministerium, ein Digitalkabinett, ein Digitalcheck für neue Gesetze oder eine Digitalstrategie mit öffentlichem Fortschrittsbericht. Um digital vorwärtszukommen, empfiehlt Bitkom unter anderem, Informatik als Pflichtfach ab Sekundarstufe I einzuführen, Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte auszubauen und Angebote zur Förderung digitaler Kompetenzen etwa in Bibliotheken oder Volkshochschulen zu schaffen. In der Verwaltung brauche es ein Beschleunigungsbudget für digitale Maßnahmen und mehr Tempo bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Wintergerst: „Damit die Verwaltung in Deutschland digital besser funktioniert, müssen Bund und Länder auch technisch enger zusammenarbeiten. Vor allem sollten die Länder mehr voneinander lernen. Wenn jedes Land sein eigenes System baut, wird es kompliziert, teuer und langsam.“ Dass sich die Länder zum Deutschland-Stack bekannt haben, könne der digitalen Verwaltung Schub verleihen. „Der Deutschland-Stack hat das Zeug dazu, die Verwaltung digital auf ein gemeinsames, modernes Fundament zu stellen“, so Wintergerst.

Zugleich könnten die Länder schon heute bestehende Spielräume nutzen, um digital Fortschritte zu machen. So haben sich Bund und Länder im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda darauf geeinigt, unter anderem Berichtspflichten für Unternehmen abzubauen. Wintergerst: „Damit können die Länder direkt loslegen und die Wirtschaft vor Ort unmittelbar entlasten.“ Ähnliches gilt für den Mobilfunkausbau: Der Bund hat die Voraussetzungen für eine schnellere Errichtung neuer Masten bereits geschaffen. Wintergerst: „Die Ergebnisse des Länderindex zeigen: Digitalisierung lässt sich gestalten. Wo Prioritäten gesetzt, Zuständigkeiten gebündelt und Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, kommt digitale Bewegung ins Land. Genau darin liegt jetzt die Chance für alle Bundesländer.“

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Politik

Iran-Konflikt hemmt Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

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Berlin 30.04.2026

Im März 2026 waren insgesamt 3,008 Millionen Menschen arbeitslos und damit 13.000 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,4 Prozent und zeigt sich unverändert zum Vormonat März. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Kriegs stehen einer möglichen Erholung der Konjunktur und einer Trendwende am schwachen Arbeitsmarkt entgegen.

In der Folge zeigen sich die Unternehmen zurückhaltend bei Neueinstellungen. Die gemeldete Nachfrage nach Arbeitskräften hat sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung bleibt schwierig. Das Risiko des Arbeitsplatzverlustes ist im langjährigen Vergleich jedoch nach wie vor gering. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt im Februar 2026 mit 34,75 Millionen Beschäftigten auf einem hohen Niveau.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Das globale Umfeld aus Kriegen und Krisen belastet unsere Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Aber wir halten als Bundesregierung entschlossen dagegen. Mit Rekordinvestitionen in Infrastruktur, Forschung und Digitalisierung, mit Maßnahmen gegen hohe Energiekosten, mit Entbürokratisierung, wirksamen Sozialstaatsreformen und erleichterter Fachkräfteeinwanderung. Denn in weltwirtschaftlich schwierigen Zeiten steht die Bundesregierung an der Seite der Wirtschaft und der Beschäftigten, um Wachstum zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern„.

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