Politik
Schulbegleitung und Co
Wiesbaden 09.09.2026
– Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe betrifft auch die Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt.
• Psychische Belastungen und Entwicklungsauffälligkeiten sowie schulische oder berufliche Probleme häufigste Gründe.
• Ausgaben für entsprechende Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung lagen 2024 bei 3,5 Milliarden Euro.
• Zahl der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf nahm binnen zehn Jahren um 44 % zu.
Schulbegleitung von Kindern mit sogenannter seelischer Behinderung. Die Zahl der Eingliederungshilfen für betroffene Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, unter die auch individuelle Schulbegleitungen fallen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2024 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gut 174 000 solcher Eingliederungshilfen gewährt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren mehr als doppelt so viele (+115 %) wie im Jahr 2014 mit knapp 80 800 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen. Diese Hilfen sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, die Teilhabe am sozialen Leben erleichtern. Das umfasst beispielsweise Beratungs- und Therapieangebote, aber auch Kita- und Schulbegleitungen und Integrationsassistenzen. Diese haben im Schulalltag an Bedeutung gewonnen und dürften eine Ursache für den Anstieg der gewährten Hilfen sein.
Die Hilfen richten sich an junge Menschen, deren seelische Gesundheit von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deshalb beeinträchtigt oder bedroht ist.