Politik
Pflegefachkräfte sollen mehr Kompetenzen bekommen
Berlin 20.02.2025
Angesichts des wachsenden Pflegebedarfs und der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen sollen die Kompetenzen der Pflegefachkräfte erweitert werden. Mit dem Pflegekompetenzgesetz (20/14988) der Bundesregierung sollen damit zugleich die Rahmenbedingungen für die professionellen Pflegekräfte verbessert werden.
Ende 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf bei rund 5,6 Millionen gelegen. Zu erwarten sei, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf etwa 6,1 Millionen steigen werde, bis zum Jahr 2050 auf etwa 7,5 Millionen, heißt es im Gesetzentwurf.
Das führe zu einer perspektivisch steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung gehe von einem Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften im Jahr 2040 aus. Das Ziel sei, die Potenziale von Pflegefachkräften durch eine Erweiterung des Leistungsspektrums zu heben, die Kompetenzen der Pflegefachkräfte stärker zu würdigen sowie die Versorgung zu verbessern und langfristig sicherzustellen.
Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen und bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können. Dies soll zu einer besseren Versorgung etwa beim Management chronischer Erkrankungen führen.
Im Pflegeberufegesetz soll klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen auch Heilkunde ausüben dürfen. Für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird festgelegt, dass auch Pflegefachpersonen bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich im Rahmen der leistungsrechtlichen Vorschriften erbringen dürfen.
Für die beiden Sozialversicherungen (SGB V / SGB XI) wird klargestellt, dass die berufsrechtlich geregelten Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen (Pflegeprozessverantwortung) bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungen und Leistungserbringung zu berücksichtigen sind.
Zudem können künftig im SGB V Leistungen der ärztlichen Behandlung, die von Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der häuslichen Krankenpflege eigenverantwortlich erbracht werden können, in einem Vertrag vereinbart werden. Pflegefachpersonen sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung oder über bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können.
Politik
Linke will Verhinderungspflege erhalten und weiterentwickeln
Berlin 05.11.2026
– Die Linksfraktion will die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung erhalten. Die Stabilität der häuslichen Pflege setze voraus, dass Pflegepersonen verlässlich entlastet werden und bei Urlaub, Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen eine geeignete Ersatzpflege organisieren könnten. Die Verhinderungspflege ermögliche es Pflegepersonen, zeitweise oder regelmäßig Auszeiten zu nehmen, während die Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt bleibe, heißt es in einem Antrag (21/8927) der Fraktion.
Seit dem 1. Juli 2025 stelle die Pflegekasse dazu ein flexibles Jahresbudget zur Verfügung, das wahlweise für die Verhinderungs- oder die Kurzzeitpflege eingesetzt werden könne. Die Bundesregierung wolle dieses bedarfsorientierte Budget abschaffen. Der Leistungsanspruch im neuen Überbrückungsbudget sei auf unvorhergesehene Ereignisse beschränkt und daher kein Ersatz für die auch in geplanten Situationen nutzbare Verhinderungspflege.
Die Abgeordneten fordern, die Verhinderungspflege als eigenständigen Leistungsanspruch mit eigenem Budget zu erhalten. Der bisher auf Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 begrenzte Anspruch solle auf den Pflegegrad 1 ausgeweitet werden und die Erstattung der nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bei Erholungsurlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson umfassen. Die Ersatzpflege soll weiterhin sowohl tageweise als auch stundenweise in Anspruch genommen werden können.
Ferner sollen die besonderen Bedürfnisse pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher berücksichtigt werden. Ergänzend sollen bedarfsgerechte, kindgerechte und bindungsorientierte Kurzzeitpflegeangebote ausgebaut werden, insbesondere für junge Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Politik
Organspende: Leben und Selbstbestimmung
Berlin 05.11.2026
– Mit teils sehr persönlichen Argumenten haben Betroffene und Fachleute am Mittwoch die Diskussion um die Organspende in der Anhörung des Gesundheitsausschusses geführt. Die entscheidenden Fragen lauten: Darf eine Organspende nach dem Tod nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung der Spenderinnen und Spender erfolgen? Oder sollen künftig auch dann Organe entnommen werden, wenn die Personen zu Lebzeiten keine Entscheidung dazu getroffen haben?
Letzteres ist als Widerspruchsregelung bekannt – 254 Abgeordnete aus den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben dafür gemeinsam einen Gesetzentwurf eingebracht (21/7570). Demnach sollen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht kommen, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben, als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates geht in eine ähnliche Richtung (21/2738).
Eine kleinere Gruppe von Abgeordneten möchte dagegen die bisherige Entscheidungsregelung weiterentwickeln (21/8050). Grundsätzlich soll es dabei bleiben, dass Spender zu Lebzeiten der Entnahme zugestimmt haben müssen. Die Befürworter dieser Lösung wollen die Bundesregierung trotzdem auffordern, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen dann zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Das bestehende elektronische Organspenderegister müsse technisch zugänglicher werden. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass potenzielle Spender und Spenderinnen sich auch analog bei den Ausweisstellen der Kommunen registrieren lassen können.
Beide Gruppen eint der Wunsch, die Zahl der Transplantationen zu erhöhen. Denn zurzeit warten viel mehr Patientinnen und Patienten auf ein Ersatzorgan, als Spenden vorhanden sind.
Tamara Schwab, die selbst ein transplantiertes Herz trägt, hatten die Befürworter der Widerspruchslösung eingeladen. Als sie lange Zeit im Krankenhaus auf das Spenderherz wartete, berichtete Schwab, habe sie sich „gewünscht“, dass die potenziellen Spendenden sich „rechtzeitig“ mit dieser Frage von Leben und Tod auseinandersetzen würden. Dann stünden mehr Organe zur Verfügung, legte Schwab nahe. Den Abgeordneten des Bundestages stellte sie diese Frage: Wären sie gegen die Widerspruchslösung, wenn ihr Partner oder ihr Kind ein Organ bräuchte?
Einen Kontrapunkt setzte der Arzt Andreas Weber, den die AfD benannt hatte. Seiner Ansicht nach kommt es durchaus vor, dass für hirntot erklärte Patienten „wieder aufwachen“. „Nicht jeder potenzielle Organspender ist tot.“ Allein diese Möglichkeit sollte es ausschließen, Verstorbene als Ersatzteillager zu verwenden.
Dem widersprach entschieden Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Die von Weber geschilderten Fälle seien ihm nicht bekannt. Standardmäßig werde in deutschen Kliniken eine mehrschrittige Diagnose praktiziert, mit der sich der Hirnausfall als sicheres Todeszeichen gut erkennen lasse.
Reinhardt nannte unter anderem diese Argumente für die von ihm favorisierte Widerspruchslösung: „Sie mindert die Belastung für die Angehörigen.“ Alle Bürger und Bürgerinnen könnten zu Lebzeiten wählen: dem Spenden ihrer Organe zustimmen, Widerspruch einlegen oder sich enthalten. Die Konsequenzen seien dann jeweils klar, und die trauernden Angehörigen müssten sich nicht noch zusätzlich damit herumquälen, eine Entscheidung an Stelle des möglichen Spenders zu treffen – was heute unter bestimmten Umständen ebenfalls möglich sei. Reinhardt betonte außerdem, aus seiner Sicht sei die Balance zwischen dem Recht auf Leben durch ein transplantiertes Organ und dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der potenziellen Spender gewahrt. Schließlich sehe der Widerspruchsentwurf für jede Person die Möglichkeit vor, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden.
Wie aber stehe es um den „informed consent“, die informierte Zustimmung, wollte Kerstin Schlögl-Flierl, Moraltheologin an der Universität Augsburg, wissen. Diese Kategorie komme bei der Widerspruchslösung zu kurz. Eine so wichtige Wahl wie die über das Schicksal des eigenen Körpers nach dem Tod nicht zu treffen, dürfe es dem Staat nicht erlauben, sie allen Individuen einfach abzunehmen.
Das sah Jochen Sautermeister, Professor für Katholische Theologie an der Universität Bonn, ähnlich. Wie Schlögl-Flierl plädierte er für die Entscheidungslösung – was im Übrigen auch die einheitliche Position der Kirchen sei. „Nur Ja heißt Ja“, könnte man auch in diesem Zusammenhang formulieren.
Politik
Aufatmen angesichts des Erfolgs der Demokraten in den USA?
Berlin 05.11.2026
Die Nachricht vom Erfolg der Demokraten bei den Vorwahlen für den US-Senat und den Kongress löste in Deutschland und anderen Teilen der Welt Freude aus. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass ein Auszug Donald Trumps aus dem Weißen Haus unmittelbar bevorsteht; die US-Präsidentschaftswahlen haben schließlich noch gar nicht begonnen – wir müssen also abwarten.
Schon kurz nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus begann US-Präsident Trump, die Welt politisch, wirtschaftlich und militärisch zu beunruhigen. Seine bedingungslose Unterstützung für die israelische Politik im Nahen Osten, die Haltung gegenüber dem Iran, die Verschlechterung der Beziehungen zu Europa sowie sein spöttisches und verächtliches Verhalten gegenüber dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj haben dazu geführt, dass die Welt seiner Präsenz im Weißen Haus zunehmend überdrüssig ist. Die Hoffnung, dass eine besonnenere Persönlichkeit die Führung im Weißen Haus übernehmen könnte, ist weit verbreitet – doch da die Präsidentschaftswahlen noch ausstehen, könnte sich diese Hoffnung auch zerschlagen. Es bleibt also nur, abzuwarten.
Die klare Wahlniederlage für die Republikaner von US-Präsident Donald Trump ist das dominierende Thema auf den Kommentarseiten der Zeitungen. (imago | abacapress)
Dazu schreibt der TAGESSPIEGEL aus Berlin: „US-Präsident Trump hat ein regelrechtes Debakel erlebt. Eine ‚blaue Welle‘ – angelehnt an die Parteifarbe der Demokraten – überspülte selbst tief konservative Bastionen seiner Republikaner wie Texas, South Carolina, Kansas und Iowa. Für Trump, der explizit dazu aufgerufen hatte, so zu tun, als ob er selbst auf dem Wahlzettel stünde, entpuppte sich der erste große Stimmungstest seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus im Januar 2025 als eine der schwersten Niederlagen in seiner politischen Laufbahn,“ urteilt DER TAGESSPIEGEL.
„Donald Trump erlebt eine überwältigende Zurückweisung“, stimmt die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG zu: „In Washington kehrt wieder echte Gewaltenteilung ein, aber der Möchtegern-König wird jetzt erst recht nicht zu Ausgleich und Milde neigen. Und doch zeichnet sich jetzt das Ende einer desaströsen Episode der US-Geschichte ab: der des geschrumpften Königs Donald Trump.“
„Eines zeigt das Wahlergebnis ganz sicher“, unterstreicht die FULDAER ZEITUNG: „Die Macht des Volkes abzuschaffen, das hat Trump, wenn er es denn wollte, bislang nicht geschafft. Mehr Demokratie, als sich in diesem Wahlergebnis manifestiert, lässt sich als Antwort auf Demokratiezweifel kaum denken.“
„Der blaue Sieg ist ein Sieg für die US-Demokratie“, findet auch die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG: „Er wird Trumps selbstherrliche Alleingänge zwar nicht automatisch und allumfassend beenden – sein Veto und weitreichende exekutive Befugnisse des Präsidenten vor allem im Bereich der Außenpolitik bleiben bestehen. Doch Gesetze, Budgets und internationale Vereinbarungen müssen wieder stärker verhandelt werden. Es besteht nun die Chance auf die Rückkehr einer Politik von Abwägung, Rechenschaft und Verbindlichkeit.“
Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg konstatiert: „Trumps persönlich zurechtgezimmertes MAGA-Haus wurde bei den Midterms davongefegt wie eine Strohhütte im Präriesturm. Für die Zukunft der Vereinigten Staaten gibt es damit eine Befürchtung weniger: Dass Trump versuchen könnte, Kurs auf eine dritte Präsidentschaft zu nehmen.“
Die RHEINISCHE POST aus Düsseldorf erklärt Trumps Wahlniederlage so: „Die großen Fehler des Präsidenten waren der Krieg gegen den Iran, der die Teuerung in den USA noch zusätzlich verstärkte und seine Zollpolitik, die Amerika eigentlich stark machen sollte. Und auch die Einwanderungspolitik, die vor zwei Jahren noch auf Zustimmung stieß, ist mit dem Vorgehen der Einwanderungsbehörde ICE völlig über das Ziel hinausgeschossen.“
CICERO aus Berlin mahnt: „Die Demokraten sollten aus ihrem Triumph nicht die falschen Schlüsse ziehen, denn ein Votum gegen Trump ist noch kein Votum für das gesamte demokratische Programm. Wer wegen hoher Lebensmittelpreise oder aus Enttäuschung über den Präsidenten die Partei gewechselt hat, muss nicht zwingend mit jeder Position der Demokraten zur Einwanderung, Gesellschaftspolitik oder zu staatlichen Ausgaben einverstanden sein.“
Die RHEINPFALZ aus Ludwigshafen betont: „Der überraschend deutliche Sieg der Demokraten ist eine gute Nachricht für all jene, die sich strikt weigern, sich von der lähmenden Larmoyanz der Untergangspropheten anstecken zu lassen – in den USA wie überall. Demokratie lebt, Demokratie ist wehrhaft.“
Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG gibt zu bedenken: „Das Ergebnis der Zwischenwahl in Amerika wird vielen in Deutschland weltanschaulich gefallen. Aber die Realität lautet: Die Bundesregierung wird es weiter mit Trump zu tun haben. Es ist weitgehend der Präsident, der den Kurs der US-Außenpolitik bestimmt, nicht der Kongress. Die Demokraten werden von Januar an ein paar Instrumente zur Verfügung haben, mit denen sie versuchen können, Trumps selbstherrliches Agieren auf der Weltbühne einzuhegen, das Amerika selbst so viel Schaden zugefügt hat: vornehmlich den Haushalt, und auch für den Handel ist im Grundsatz das Parlament zuständig. Aber Trump bleibt der Oberbefehlshaber des Militärs, er kontrolliert die Exekutive“, erläutert die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG.
Politik
Ausschuss lehnt AfD-Antrag zu „KI-Grenzschutz“ ab
Berlin 05.11.2026
– Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Antrag mit dem Titel „Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen“ (21/6822) gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium am Mittwochvormittag die Vorlage ab. Darin spricht sich die AfD-Fraktion für ein „technologiebasiertes Grenzschutzkonzept“ aus und fordert die Bundesregierung auf, „ein Konzept ,Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)‘ zu entwickeln und umzusetzen, das auf einem risikobasierten, rechtsstaatlich eingehegten Drei-Ebenen-Modell beruht“.
Dazu soll nach dem Willen der AfD-Fraktion der Aufbau einer „risikobasierten digitalen Grenzerkennung“ zählen mit einem technisch gestützten System zur abschnitts- und anlassbezogenen Erkennung grenzüberschreitender Bewegungen. Umfassen soll dieses System laut Vorlage insbesondere „den Einsatz von Wärmebild- und Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, den Einsatz von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung auffälliger Bewegungsmuster“.
Ferner plädiert die AfD-Fraktion für eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem „KI-gestützten Grenzlage- und Analysezentrum“ sowie zu einem „nationalen Grenzlagezentrum, das eine Echtzeitübersicht über grenzrelevante Lagen ermöglicht“. Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem einen Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes von KI und automatisierter Datenanalyse im Grenzschutz vorlegen.
Politik
Grünes Licht für Reform des Führerscheins
Berlin 04.11.2026
– Der Verkehrsausschuss hat am Mittwochmorgen trotz starker Kritik der Oppositionsfraktionen grünes Licht für die von der Bundesregierung vorgelegte Führerscheinreform gegeben. In nichtöffentlicher Sitzung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (21/7404) in geänderter Form zu. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf einhellig ab. Der Bundestag will am Donnerstag abschließend über die Neuregelung entscheiden.
Die Bundesregierung will damit den bürokratischen Aufwand in den Fahrschulen reduzieren und die Kosten für den Führerschein senken. Unter anderem sollen bisherige Vorgaben für die Anzahl von Sonderstunden abgeschafft werden und die theoretische Ausbildung digital möglich sein. Im Rahmen einer Laienausbildung sollen Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben können. In einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses(Interner Link) war die Reform Ende September auf geteilte Meinungen in der Branche gestoßen.
Es sei richtig, Bürokratie abzubauen und digitale Möglichkeiten stärker zu nutzen, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss. Um herauszufinden, ob die Reform wirklich zu sinkenden Preisen führe und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtige, sei es jedoch notwendig, sie wissenschaftlich zu begleiten. Für diese Ergänzung im Entwurf habe sich die SPD-Fraktion eingesetzt, ebenso wie für eine verpflichtende Hospitationsfahrt mit dem Fahrlehrer im Rahmen der Laienausbildung.
Ein Vertreter der Unionsfraktion erklärte, die Führerscheinausbildung solle ohne Abstriche bei der Sicherheit moderner, zielgenauer und schneller werden. Die begleitete Ausbildung von Fahranfängern durch nahestehende Personen sei in EU-Staaten wie Frankreich, Österreich und Belgien bereits gängige Praxis. Gleichzeitig würden die Fahrschulen künftig durch weniger Vorgaben, etwa bei Räumlichkeiten, entlastet. Die Reform sehe auch vor, dass der Fahrprüferberuf keine Ingenieursausbildung mehr voraussetze.
Die Oppositionsfraktionen äußerten erhebliche Bedenken an dem Gesetz. Dem Ziel, den Führerscheinerwerb günstiger zu machen, verschließe sich niemand, erklärte ein Vertreter der AfD. Das dürfe aber auf keinen Fall zu Lasten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen. Kritisch bewertete er vor allem die Laienausbildung und den Online-Theorieunterricht.
Die AfD-Fraktion will es Jugendlichen und jungen Erwachsenen stattdessen ermöglichen, einen zinsfreien Kleinstkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Erwerb der Fahrerlaubnis aufzunehmen. Ein dazu vorgelegter Antrag (21/3558) scheiterte im Ausschuss jedoch an den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken.
Grüne und Linke zogen in Zweifel, dass die Reform den Führerschein wirklich günstiger macht. Stattdessen könnten Kosten sich lediglich verlagern, etwa weil die Fahrschulen anstelle von Sonderstunden mehr reguläre Fahrten ansetzen oder Versicherungsbeiträge für Fahrzeughalter infolge der Laienausbildung steigen. Letzteres hielt auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr (BMV), Christian Hirte (CDU), für möglich.
Ein Abgeordneter der Linken bezeichnete es daher als Fehler der Bundesregierung, die Bezahlbarkeit des Führerscheins in den Vordergrund zu stellen, da nicht klar sei, ob diese Ziel erreicht werden könne. Schließlich hätten auch die Fahrschulen mit steigenden Preisen für Personal und Energie zu kämpfen. Aus der Grünen-Fraktion hieß es, die Reform würde die Fahrschulbranche in große Schwierigkeiten bringen und die Qualität der Fahrausbildung erheblich mindern.
Politik
Ausschuss lehnt Renten-Anträge der Linken ab
Berlin 04.11.2026
– Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch drei rentenpolitische Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Antrag zum Erhalt der „Rente mit 63“ abgelehnt. Gegen die Anträge zur Regelaltersgrenze und Altersteilzeit stimmten die Koalitionsfraktionen, wohingegen sich die Grünen in beiden Fällen enthielten. Die AfD-Fraktion stimmte allen drei Anträgen zu.
In den Anträgen hatte die Linksfraktion sich unter anderem gegen eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren ausgesprochen (21/8388), die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte gefordert (21/8389) und verlangt, dass Altersteilzeit auch künftig ab 55 Jahren und im Blockmodell möglich sein soll (21/8390).
Sie stelle sich mit den Anträgen klar gegen das „Rentenkürzungsprogramm“ der Bundesregierung, betonte Die Linke in der Beratung. Sie kritisierte unter anderem, die „Rente mit 63“ so darzustellen, als handele es sich um eine Rente privilegierter Männer, denn die Hälfte der Beziehenden sei Frauen und generell spreche man hier von Menschen, die sehr lange gearbeitet hätten.
Die Grünen führten aus, ihr Ziel sei es vor allem, das tatsächliche Renteneintrittsalter durch bessere Gesundheitsvorsorge der Beschäftigten zu erhöhen. Dies sei momentan wichtiger, als über das gesetzliche Renteneintrittsalter zu reden. Die Rente für besonders langjährig Versicherte solle nach einer ausreichenden und fairen Übergangszeit langsam auslaufen, mit Regelungen für besonders belastete Berufsgruppen, schlugen die Grünen vor.
Die AfD-Fraktion unterstützte die Forderungen der Anträge, da dies drei Forderungen von insgesamt 33 der Alterssicherungskommission seien, die auch sie kritisch sehe. Außerdem müsse, bevor das Blockmodell der Altersteilzeit abgeschafft werde, geprüft werden, welche Auswirkungen das auf Beschäftigte in angeschlagenen Wirtschaftsbranchen wie der Automobilindustrie hätte.
Die Koalitionsfraktionen verteidigten grundsätzlich die Vorschläge der Alterssicherungskommission, wobei die SPD betonte, es gebe dort gute und nicht so gute Vorschläge. Für die Sozialdemokraten sei klar, dass der Respekt vor der Lebensleistung nicht verhandelbar sei. Die Unionsfraktion bezeichnete eine „moderate“ Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters als einen „richtigen Weg“. Es müsse jetzt darum gehen, wenig zielführende rentenpolitische Weichenstellungen der Vergangenheit zu hinterfragen und die demografischen Faktoren stärker zu berücksichtigen, so die Union.
Die Bundesregierung führte aus, die Beratungen zur Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission seien kurz vor dem Abschluss, aber es werde noch etwas dauern, bis das Verfahren dazu im Parlament ankomme. Gleichwohl halte die Koalition an ihren Zeitplänen fest. So sei zum Beispiel die Einführung der Kapitalrente ab 2028 nicht gefährdet.
Kunst
Kultur Haus Leipzig
Berlin 04.11.2026
– Anlässlich des heutigen Todestages von Felix Mendelssohn-Bartholdy freut sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Mendelssohn-Haus in Leipzig mit 225.000 Euro für die Modernisierung und Digitalisierung seiner Dauerausstellung zu unterstützen. Diese soll zum Festjahr 2027 fertiggestellt werden. Dann feiert das Mendelssohn-Haus sein 30-jähriges Bestehen und erinnert zugleich an den 100. Geburtstag seines Gründers Kurt Masur.
Dazu erklärt Staatsminister Weimer:
„Mit der Erneuerung der Dauerausstellung des Mendelssohn-Hauses halten wir ein wertvolles Stück unseres musikalischen Erbes lebendig und machen es in der Musikstadt Leipzig erfahrbar. Ich freue mich besonders auf die digitalen Angebote, etwa die Erweiterung des virtuellen Orchesters, in dem Besucher selbst den Taktstock übernehmen können. Zugleich ist es gerade in Zeiten erstarkenden Rechtsextremismus wichtig, auch die antisemitische Verunglimpfung Mendelssohns und die Schattenseiten seiner Rezeptionsgeschichte sichtbar zu machen.“
Neben Mendelssohns musikalischer Vielseitigkeit und seinem Wirken als Künstler und Europäer wird künftig auch die antisemitische Rezeptionsgeschichte stärker beleuchtet. Ihr trauriger Höhepunkt war 1936 die Zerstörung des Leipziger Mendelssohn-Denkmals durch die Nationalsozialisten. Zugleich schlägt die Ausstellung eine Brücke zu Kurt Masur, der sich zeitlebens eng mit Mendelssohns Musik und Persönlichkeit verbunden fühlte.
Dazu Patrick Schmeing, Direktor des Mendelssohn-Hauses:
„Die neue Dauerausstellung soll die unglaubliche Vielseitigkeit Mendelssohns beleuchten: als künstlerischer Visionär, gesellschaftlicher Akteur und humanistisch gebildeter Europäer.“
Die Förderung erfolgt aus dem Programm „Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK). Auch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und der Förderverein des Mendelssohn-Hauses beteiligen sich an der Finanzierung.
Politik
Klimakrise: Junge Menschen sorgen sich um ihre Zukunft – doch die Politik hört nicht zu
Berlin, Hamburg 04.11.2026
– Junge Menschen in Deutschland beschäftigen sich intensiv mit der Klimakrise, informieren sich und werden selbst aktiv. Dennoch sieht eine sehr große Mehrheit von ihnen ihre Interessen in politischen Entscheidungen zu wenig berücksichtigt. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der Kinderrechtsorganisation Plan International Deutschland.
Danach sagen 77 Prozent der 14- bis 29-Jährigen in Deutschland, dass ihre Anliegen im politischen Prozess nicht ausreichend Beachtung finden. Zugleich beschäftigt der Klimawandel 76 Prozent der jungen Menschen im Land stark oder sehr stark (82 Prozent der jungen Frauen und 70 Prozent der jungen Männer).
„Die Ergebnisse zeigen eine gefährliche Kluft: Junge Menschen setzen sich intensiv mit der Klimakrise auseinander, sehen ihre Perspektiven aber in der Politik kaum berücksichtigt“, sagt Justus Schneider, Experte für Klimagerechtigkeit bei Plan International Deutschland. „Dabei bestimmen die heutigen Entscheidungen maßgeblich ihre Zukunft. Die Politik muss junge Menschen verbindlich beteiligen und nachvollziehbar machen, welchen Einfluss ihre Beiträge auf konkrete Entscheidungen haben.“
Die Sorgen der jungen Generation richten sich vor allem auf die konkreten Auswirkungen des Klimawandels auf Wetter allgemein (54 Prozent), auf Extremwetter und Naturkatastrophen (32 Prozent) sowie auf eine allgemeine Zukunfts- und Existenzangst (35 Prozent). Mehr als zwei Drittel der jungen Frauen und Männer (69 Prozent) informieren sich deshalb regelmäßig über das Thema Klimawandel.
Viele übernehmen auch selbst Verantwortung: 57 Prozent der jungen Frauen und 46 Prozent der jungen Männer engagieren sich im Alltag für den Klimaschutz – etwa in Gesprächen mit Familie und Freundeskreis, durch Spenden oder die Teilnahme an Aktionen. Dennoch empfinden mehr als die Hälfte der 14- bis 29-Jährigen (56 Prozent) Ohnmacht, weil sie ihre individuellen Anstrengungen für nicht ausreichend halten, um den Klimawandel zu verlangsamen oder zu stoppen.
Plan International Deutschland bekräftigt anlässlich der am 9. November startenden Weltklimakonferenz in Antalya mit Blick auf den Globalen Süden, dass internationale Klimapläne die besonderen Risiken für Mädchen und junge Frauen berücksichtigen sollten. Klimabedingte Krisen begünstigen Schulabbrüche, geschlechtsspezifische Gewalt, Früh- und Zwangsverheiratungen sowie ungewollte Schwangerschaften. Daher müsste auch in Krisen den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Menstruationsprodukten und Verhütungsmitteln sichergestellt werden.
Über die Umfrage:
Das Meinungsforschungsinstitut forsa befragte im Auftrag von Plan International Deutschland zwischen dem 22. und 29. September 802 Jugendliche und junge Erwachsene über computergestützte Telefoninterviews zu ihren Einstellungen zum Thema Klimawandel.
Politik
Die Freinde der Pressefreiheit
Berlin 04.11.2026
– Sie verbreiten Propaganda, beleidigen Journalist*innen, sperren sie ins Gefängnis oder lassen sie sogar töten: Zum Internationalen Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen an Journalist*innen am 2. November veröffentlicht Reporter ohne Grenzen (RSF) die Profile von 33 Feinden der Pressefreiheit. Sie alle greifen unabhängigen Journalismus und das Recht auf verlässliche Informationen an – nutzen dafür aber unterschiedliche Taktiken. Mit der Veröffentlichung ihrer Namen weist RSF auf die Taten dieser Akteure hin und fordert, sie zur Verantwortung zu ziehen. Neu auf der Liste sind unter anderem US-Präsident Donald Trump und Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi.
Die USA unter Donald Trump zeigen, wie schnell sich die Lage der Pressefreiheit verschlechtern kann, wenn politische Macht dazu eingesetzt wird, unliebsame Medien einzuschüchtern und ihre Arbeit zu behindern. Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat der US-Präsident seine Angriffe auf die Presse massiv ausgeweitet. Die USA belegen in der Rangliste der Pressefreiheit von RSF inzwischen Platz 64 von 180 Ländern – ein historischer Tiefstand.
„Donald Trump steht auf der Liste, weil er die Macht seines Amtes gezielt gegen Medien einsetzt, deren Berichterstattung ihm nicht passt. Dass ein US-Präsident neben Xi Jinping und Wladimir Putin auf dieser Liste steht, ist ein Einschnitt“, sagt RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Abwahl von Viktor Orbán und Aleksandar Vučić zeigt zugleich, dass auch langjährige Feinde der Pressefreiheit ihre Macht verlieren können.“
Neue Akteure, bewährte Taktiken
Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi hat allein in den vergangenen Wochen Journalisten des Faktencheck-Portals Matsadaash inhaftieren und die unabhängige Nachrichtenseite MadaMasr schließen lassen. Mittels missbräuchlicher Gerichtsverfahren lässt Kasachstans Präsident Kassym-Schomart Tokajew Berufsverbote gegen Journalisten erteilen. In Burkina Faso organisiert das Bataillon d’intervention rapide de la communication (BIR-C) koordinierte Online-Angriffe und Einschüchterungskampagnen gegen Journalist*innen, die die Militärdiktatur unter Ibrahim Traoré kritisieren.
Überdies verschärft die Macht großer Technologiekonzerne über digitale Märkte und Werbeeinnahmen die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Medien. Die Technologiekonzerne Alphabet (Google, YouTube) und Meta (Facebook, Instagram, Threads, WhatsApp) schwächen die Medien finanziell. Der weltweite Werbemarkt hat 2026 ein Volumen von mehr als 1,3 Billionen US-Dollar erreicht – aber nicht der Journalismus profitiert, sondern allen voran die Digitalkonzerne selbst.
Auch einflussreiche Milliardäre erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Presse: Der georgische Oligarch und ehemalige Ministerpräsident Bidsina Iwanischwili treibt unabhängige Medien in den finanziellen Ruin, indem er die Redaktionen vom Werbemarkt isoliert und sie mit Bußgeldern überhäufen lässt. Der französische Mogul Vincent Bolloré prägt die redaktionellen Linien im Sinne seiner wirtschaftlichen und politischen Interessen.
Von Gaza bis Mexiko: alte Bekannte, brutale Methoden
Unter der Regierung von Benjamin Netanjahu gehen die israelischen Streitkräfte seit Jahren gegen Journalist*innen im Gazastreifen, im Westjordanland und im Libanon vor. In Gaza sind sie für den Tod von etwa 220 Reporter*innen verantwortlich, mehr als 60 davon wurden im direkten Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet. China bleibt unter der Kommunistischen Partei das Land mit den meisten inhaftierten Journalist*innen weltweit. Aktuell sitzen dort 111 Medienschaffende im Gefängnis. In Mexiko tragen kriminelle Organisationen die Hauptverantwortung für die anhaltende Gewalt gegenüber der Presse. Seit Jahresbeginn wurde dort im Durchschnitt fast jeden Monat ein Medienschaffender ermordet.
Abgewählt: Nicht jeder Feind bleibt an der Macht
Im Vergleich zur Liste aus dem vergangenen Jahr gibt es auch positive Entwicklungen: Ungarns ehemaliger Ministerpräsident Viktor Orbán und Serbiens Ex-Präsident Aleksandar Vučić mussten Wahlniederlagen hinnehmen und können ihre pressefeindliche Politik nicht mehr fortsetzen.
Zwei weitere langjährige Machthaber stehen ebenfalls nicht mehr auf der Liste: Irans Oberster Führer Ali Chamenei wurde zu Beginn des Kriegs Israels und der USA gegen Iran bei einem gemeinsamen Luftangriff getötet. Venezuelas ehemaliger Staatschef Nicolás Maduro sitzt seit Januar in Untersuchungshaft in den USA, nachdem er vom US-Militär gewaltsam abgesetzt wurde. Trotz dieser Entwicklungen hat sich die Situation der Pressefreiheit in beiden Ländern kaum verbessert.
„Die Feinde“: das Pendant zur Rangliste der Pressefreiheit
Während die Rangliste der Pressefreiheit den Stand der Pressefreiheit in einzelnen Ländern und weltweit misst, stellt die Feindesliste exemplarisch Akteure vor, die die Pressefreiheit gezielt und massiv untergraben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zeigt die Vielfalt der Akteure und deren Strategien.
Quelle: Reporter ohne Grenzen
Politik
Sachverständige warnen vor Einschnitten bei Sonntagsarbeit
Berlin 03.11.2026
– Einige der von der Bundesregierung im Entwurf des Jahressteuergesetzes (21/8283) geplanten Maßnahmen sind von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag sehr kritisch gesehen worden. In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Anhörung warnte der Deutsche Gewerkschaftsbund vor einer Beschneidung der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtschichtzuschlägen durch den Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesregierung sollten sich nicht dem Verdacht aussetzen, ausgerechnet den mit am höchsten belasteten Berufsgruppen die steuerfreien Zuschläge für die entsprechenden Arbeitszeiten beschneiden zu wollen, hieß es in der Stellungnahme des DGB.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft kritisierten die Regelung ebenfalls. Die Unternehmen würden gezwungen, aufwendig vertragliche Anpassungen vorzunehmen, um ihre Angestellten nicht schlechter zu stellen, wenn deren steuerfreie Gehaltsbestandteile reduziert werden müssten. Es drohe ein Bürokratieaufbau. Auch vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hieß es, durch die Neuregelung werde die steuerfreie Grenze für Zuschläge schneller überschritten, und Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit würden in geringerem Umfang steuerfrei bleiben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dürften die Beschäftigten nicht durch eine Verringerung der steuerfreien Zuschläge belastet werden.
Der Bund der Steuerzahler sprach sich wie die Wirtschafts-Organisationen gegen die Erhebung zusätzlicher Daten für die Lohnsteuerjahresbescheinigung aus. Oft würden die von den Unternehmen zu erhebenden Daten gar nicht ausgewertet. Der Deutsche Steuerberaterverband sah die zunehmende Belastung durch immer neue Datenübermittlungs- und Mitwirkungspflichten kritisch. Der vorliegende Gesetzentwurf setze diese Entwicklung fort.
Der Bund der Steuerzahler kritisierte auch geplante Änderungen im Reisekostenrecht und die geplante Verkürzung des Zeitraums für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate. Den Arbeitnehmern drohten erhebliche Nachteile, da für viele Arbeitnehmer die günstigere steuerliche Behandlung als Auswärtstätigkeit entfallen könnte. Offenbar würden die Änderungen von der Regierung aus „rein fiskalischem Interesse“ vorgenommen. Die geplanten Änderungen waren auch vom DGB kritisiert worden. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärte, besonders betroffen seien Berufs- und Zeitsoldaten sowie Beschäftigte der Bauwirtschaft. Die bisherige Regelung habe sich bewährt. Jetzt werde es zu neuen Abgrenzungsproblemen kommen.
Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte, dass der organisierte Umsatzsteuerbetrug, das größte ungelöste Vollzugsproblem, unbearbeitet bleibe. „Er verursacht Jahr für Jahr erhebliche Steuerausfälle und untergräbt das Vertrauen in einen gerechten Steuervollzug“, so die Organisation. Gerade hier wäre entschlossenes Handeln des Gesetzgebers gefragt. Diese Chance lasse der Entwurf ungenutzt, hieß es in der Stellungnahme der Organisation.
Ebenfalls kritisch äußerte sich Alison Schultz (Tax Justice Network). Die Eindämmung der Steuervermeidung multinationaler Konzerne sei dringlicher denn je. Allein Deutschland könnte jährlich mindestens 15 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen erzielen, wenn Konzerngewinne dort besteuert würden, wo die Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich tätig seien, statt dort, wo die Steuersätze besonders niedrig seien. Diese zusätzlichen Einnahmen wären deutlich höher als die rund elf Milliarden Euro, die die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 durch Kürzungen und andere Einsparmaßnahmen erzielen wolle.
Ein Thema war auch die Erhöhung der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen werden von Steuerpflichtigen erhoben, die Steuern nachzahlen müssen. Der Zinssatz betrug seit 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. Ab 2027 soll der monatliche Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent verdoppelt werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden. Die Bundessteuerberaterkammer zeigte sich unzufrieden mit der Regelung. Der Gesetzgeber sollte die Zinsregelungen insgesamt neu ordnen. Eine punktuelle Anpassung einzelner Zinstatbestände reiche nicht aus.
Jörg Grune (INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft) befasste sich mit Details zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Er sprach sich für Änderungen an dem Gesetzentwurf aus und wandte sich unter anderem aus Gründen der Rechtssicherheit gegen eine Rückwirkung, wenn die Eingliederungsvoraussetzungen nicht vorlägen.
Außerdem ging es in der Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, die erreichen will, dass die elektronischen Postfächer für die Kommunikation von Anwälten und Steuerberatern mit den Finanzgerichten (beA und beSt) auch zur Nutzung mit den Finanzbehörden zugelassen werden.
Europa
Strengere Regeln für Abfallexporte in Drittstaaten
Berlin 03.11.2026
– Strengere Regeln für Exporte von Abfällen in Drittstaaten, eine bessere Überwachung und Bekämpfung illegaler Ausfuhren, darauf zielt die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen, die nach einer zweijährigen Übergangsfrist bereits seit dem 21. Mai 2026 mit Ausnahme von einzelnen Bestimmungen EU-weit gilt. Die Bundesregierung hat nun ihren Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (21/8866) vorgelegt, um die entsprechenden Durchführungsbestimmungen anzupassen. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstagabend darüber in erster Lesung beraten.
Mit der neuen EU-Verordnung ergeben sich laut Bundesregierung durch die Einführung elektronischer Verfahren für die Übermittlung und den Austausch von Informationen bei der Abfallverbringung sowie durch veränderte Bestimmungen „wesentliche Änderungen“. Diese erfordern eine Neufassung des Abfallverbringungsgesetzes und die Aufhebung des bisherigen Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007.
Eine zentrale Änderung ist, dass Informationen und Dokumente künftig über ein einheitliches elektronisches System übermittelt werden sollen. Dadurch sollen Abfallströme nachvollziehbarer und Verwaltungsverfahren effizienter werden. Zudem werden die Regeln für Abfallexporte in Drittstaaten verschärft: Ab Mai 2027 soll Müll nur noch in Länder außerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) exportiert werden dürfen, wenn das Zielland explizit zustimmt und eine umweltgerechte Verarbeitung des Mülls nachweisen kann.
Bereits ab dem 21. November 2026 soll für zweieinhalb Jahre die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder verboten sein. Durch verschärfte Sanktionen soll auch der illegale Abfallhandel effektiver bekämpft werden.
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sollen unter anderem die Bestimmungen für die elektronische Übermittlung und den Austausch von Informationen im novellierten Abfallverbringungsgesetz ergänzt und die Bußgeldvorschriften überarbeitet werden.
Politik
Keine Details zu IFG-Anträgen
Berlin 03.11.2026
– Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den im laufenden Jahr gestellten und vollständig stattgegebenen Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In einer Antwort (21/8835) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8545) schreibt sie, dass eine Datenerhebung und -auswertung „zusätzlich zu der ohnehin jährlich veröffentlichten Statistik mit zumutbarem Aufwand nicht möglich“ sei. Für die Jahre 2021 bis 2025 verweist sie auf die allgemein zugänglichen Jahresstatistiken.
Zu weiteren Detailfragen, etwa nach einer Aufschlüsselung abgelehnter Anfragen nach Bundesministerium, Jahr, Monat und Ablehnungsgrund, führt sie aus, dass diese Daten statistisch nicht erhoben würden. „Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich“, heißt es weiter.
Politik
Uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine
Berlin 03.11.2026
– Bundeskanzler Friedrich Merz versicherte dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj heute, am Dienstag, dem 3. November, in Berlin seine uneingeschränkte politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung für die Ukraine. Bezüglich des Wunsches Kiews nach einer NATO-Mitgliedschaft erklärte er, dies komme zum jetzigen Zeitpunkt zu früh; eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union hingegen werde unweigerlich erfolgen.
Der ukrainische Präsident Selenskyj bezeichnete Deutschland als einen verlässlichen Partner für die Ukraine. Er forderte die Europäer zu verstärkter Unterstützung für sein Land auf, um der russischen Arroganz entgegenzutreten, und betonte, dass die Ukraine ohne den Rückhalt Deutschlands und Europas nicht bestehen könne. Er bekräftigte zudem, dass Kiew den russischen Präsidenten Wladimir Putin nicht zu einem Besuch einladen werde. Bundeskanzler Merz versicherte seinerseits, dass man sich intensiv um ein Ende des Krieges bemühe; er kündigte an, später in Berlin mit dem französischen Präsidenten und dem britischen Premierminister zusammenzukommen, um nach einem Ausweg aus dem russischen Krieg gegen die Ukraine zu suchen.
Im Hinblick auf das für nächste Woche in Abu Dhabi geplante Treffen zur Ukraine erklärte der ukrainische Präsident, er könne nicht vorhersagen, ob dieses zu positiven oder negativen Ergebnissen führen werde.
Politik
Autobahn GmbH des Bundes soll begrenzt kreditfähig werden
Berlin 03.11.2026
– Die Bundesregierung will die Finanzierung der deutschen Straßeninfrastruktur auf eine neue Grundlage stellen. Den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ (21/8868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät der Bundestag laut Tagesordnung am Freitag, 6. November 2026, in erster Lesung.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei vereinbart worden, „dass zukünftig eine überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung der Autobahn GmbH garantiert wird“, heißt es in dem Entwurf. Hierfür solle die Finanzierung der Autobahn GmbH in einem Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital erfolgen. Die Autobahn GmbH soll laut Bundesregierung „begrenzt kreditfähig“ werden. Ihr sollen zudem Lkw-Mauteinnahmen zur Verfügung gestellt werden.
In den vergangenen Jahren seien die Investitionen in die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zwar kontinuierlich gesteigert worden, heißt es zur Begründung. Trotzdem bestünden weiterhin erhebliche finanzielle Herausforderungen, um den zunehmenden Sanierungsbedarf nachzukommen. Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolge bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt und sei somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
Im Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) soll nun das bisherige Verbot der Aufnahme von Krediten am Markt gestrichen werden. Zugleich werde die Autobahn GmbH ausdrücklich ermächtigt, Fremdkapital in Form von Krediten und Anleihen aufzunehmen. „Der Autobahn GmbH wird eine Einnahmekompetenz an der Lkw-Maut verschafft, um dadurch den Schuldendienst für das Fremdkapital zu gewährleisten“, heißt es. Sie werde durch Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zur „Mautgläubigerin des Mautteilsatzes der Lkw-Maut für die Infrastrukturkosten der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung, für die der Bund Träger der Straßenbaulast ist“.
Um die Maut vereinnahmen zu können, soll im InfrGG ein öffentlich-rechtliches Nutzziehungsrecht an den Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zur Übertragung an die Autobahn GmbH begründet werden. In diesem Zusammenhang sei eine Anpassung im Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz zu den Aufsichtsbefugnissen des Fernstraßen-Bundesamtes über die Autobahn GmbH vorgesehen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Politik
Konferenz für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Dublin
Berlin 04.11.2026
– Eine dreiköpfige Delegation des Bundestages nimmt noch bis zum 6. November an der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (IPC GASP/GSVP) teil, zu der das irische Parlament nach Dublin eingeladen hat.
Neben den Prioritäten und Strategien der GASP und der GSVP geht es dort um den Angriff Russlands auf die Ukraine, Europas Antwort auf die eskalierenden geopolitischen Spannungen, die Erosion des internationalen Rechts im Nahen Osten und die Sicherheit der Europäischen Union mit Blick auf hybride Bedrohungen, kritische Infrastruktur und soziale Resilienz.
Hauptredner sind die irische Parlamentspräsidentin Verona Murphy, die irische Ministerin für Verteidigung, auswärtige Angelegenheiten und Handel, Helene Mc Entee, und David McAllister als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des EU-Parlaments.
Ziel der Konferenz ist die Schaffung eines GASP/GSVP-Forums für die Abgeordneten der 27 nationalen EU-Parlamente und des Europäischen Parlaments. Die IPC GASP/GSVP, gegründet 2012, tagt zweimal jährlich auf Einladung des Landes, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Teilnehmer des Bundestages sind die Abgeordneten Nancy Faeser (SPD, Ltg.), Gerald Otten (AfD) und Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen).
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