Technik
Jeder sechste Jugendlische von Cybermobbing betroffen
Berlin 24.03.2025
Etwa jeder sechste Jugendliche in Deutschland ist schon mal im Internet gemobbt worden. Das hat eine Studie des Sinus-Instituts im Auftrag der Krankenkasse Barmer ergeben, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gaben 16 Prozent der Befragten an, schon einmal von Cybermobbing betroffen gewesen zu sein. Im Jahr 2021 waren es noch 14 Prozent.
Für die Studie wurden 2.000 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren befragt. Die Umfrage lief von September bis Anfang Oktober 2024.
Viele kennen betroffene Personen
Jeder zweite Teenager (53 Prozent) gab an, jemanden zu kennen, der schon mal persönlich von Cybermobbing betroffen war. 28 Prozent der Jugendlichen haben der Erhebung nach noch nie etwas von Beleidigungen oder Bedrohungen im Internet mitbekommen. Schon einmal selbst jemanden im Internet gemobbt zu haben, gaben fünf Prozent der Befragten an.
Cybermobbing sei für Jugendliche eine erhebliche Gefahr, da es tiefgreifende psychische und soziale Auswirkungen haben könne, sagte Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, laut einer Mitteilung. „Betroffene leiden häufig unter Stress, Angst und vermindertem Selbstwertgefühl, was im schlimmsten Fall zu Depressionen oder gar Suizidgedanken führen kann.“
Vor allem Beleidigungen spielen eine Rolle
Am häufigsten wird der Umfrage zufolge auf WhatsApp gemobbt: Die Hälfte der Jugendlichen, die angaben, direkt oder indirekt Erfahrung mit Cybermobbing zu haben (1.244 Befragte), nannten den Chat-Dienst als Ort. Dahinter folgen Tiktok mit 43 Prozent und Instagram mit 38 Prozent.
Die Mehrheit der Teenager mit Cybermobbing-Erfahrung (74 Prozent) gab an, dass Mobbing in Form von Beleidigungen stattfindet. Gut die Hälfte (52) sagten, dass Gerüchte in die Welt gesetzt würden. Eine Rolle spielten unter anderem auch der Ausschluss aus Gruppen (33 Prozent), zum Beispiel bei WhatsApp, oder das Posten von peinlichen Bildern oder Videos (32 Prozent).
Als Cybermobbing bezeichnet man das Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person im Internet. Nach Angaben der Opferschutzorganisation Weißer Ring sind vor allem Schülerinnen und Schüler betroffen. Das Mobbing spiele sich überwiegend unter Gleichaltrigen ab.
Politik
Cybersicherheit des Bundeswirtschaftsministeriums
Berlin 21.11.2025
– Eine Kleine Anfrage (21/2406) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ kann „nach sorgfältiger Abwägung“ der Bundesregierung „nicht durchgängig vollständig erfolgen“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2844) auf die Anfrage der AfD-Abgeordneten.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung sei jeden Tag Angriffen ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sei diese Infrastruktur angemessen zu schützen, heißt es in der Antwort. Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich gefährdet. Informationen zu Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), Ergebnissen technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung bezögen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMWE eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Politik
Neue Weltraum-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
Berlin 20.11.2025
– Die Bundesregierung hat ihre erste Weltraumsicherheitsstrategie vorgestellt. Weltraumsysteme sind mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Lebens. Wir profitieren von den weltraumgestützten Diensten im Alltag, etwa bei Kommunikation und Navigation. Auch unsere Unternehmen und die Bundeswehr sind unter anderem auf diese Dienste angewiesen. Ein Ausfall oder eine Störung hätten gravierende Auswirkungen auf unsere Sicherheit und unseren Alltag. Wir erleben bereits heute, dass zum Beispiel Russland regelmäßig das GPS-Signal im Ostseeraum stört. Die Weltraumsicherheitsstrategie setzt den Rahmen dafür, wie wir uns im All besser schützen und verteidigen sowie gesamtstaatlich resilienter aufstellen können. Die Bundeswehr bildet dabei das Rückgrat der nationalen Weltraumsicherheitsarchitektur, sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius.
Foto: © PWO
Politik
Cybersicherheit im Bundesumweltministerium
Berlin 18.11.2025
– Die IT-Sicherheitslage habe sich „in allen Dimensionen deutlich verschärft“. Cyberbedrohungen seien im vergangenen Jahr von diversen Angreifer-Gruppen ausgegangen, und „die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden Digitalisierung“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2692) auf eine Kleine Anfrage (21/2418) der AfD-Fraktion und macht deutlich, dass man nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt sei, dass die Beantwortung zu Fragen der Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit „nicht durchgängig vollständig erfolgen kann“.
Würden potenzielle Angreifer detaillierte Kenntnis über Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen über das Ministerium erhalten, wäre ein Angriff auf das Haus deutlich einfacher zu gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden, heißt es in der Antwort.
Der Bundesregierung zufolge findet eine regelmäßige Beratung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes statt. Das IT-Sicherheitsniveau werde außerdem durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes würden in diesem Prozess berücksichtigt, heißt es vonseiten der Bundesregierung.
Politik
Experten diskutieren über Gefahren durch Desinformation
Berlin 13.11.2026
– Experten warnen mehrheitlich vor anhaltender Einflussnahme und vor Desinformationskampagnen durch autoritäre Staaten. In einer Öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses am Mittwochnachmittag reichten die Empfehlungen von der stärkeren Förderung der Medienkompetenz bis hin zu Rufen nach mehr Regulierung, etwa durch eine enge Auslegung des Digital Service Act. An der Veranstaltung unter dem Titel „Desinformation durch autokratische Staaten mit dem Ziel der Schwächung von Demokratie und Bedrohung der Menschenrechte“ nahmen sechs Experten teil.
Die Journalistin Gesine Dornblüth bezeichnete russische Desinformation als „Sicherheitsrisiko“. „Sie sei ein zentraler Bestandteil des russischen hybriden Krieges gegen demokratische und offene Gesellschaften.“ Der Kreml weite die Desinformation weiter aus, für 2026 sehe der Haushalt die Rekordsumme von umgerechnet 1,5 Milliarden Euro für Propagandamedien vor. Inhaltlich gehe es vor allem darum, Stimmung gegen die Ukraine und ihre Unterstützer machen und Zweifel am Sinn der wegen des russischen Angriffskriegs gegen Russland verhängten Sanktionen zu streuen. Dornblüth sprach sich für eine Stärkung der Medienpädagogik in Schulen und in der Erwachsenenbildung aus. Wer wisse, wie russische Kampagnen funktionierten und wer mit ihnen rechne, sei weniger anfällig.
Für Ferdinand Alexander Gehringer von der Konrad-Adenauer-Stiftung steht Russland bei Desinformationen „an vorderster Front und ist die größte Bedrohung für Deutschland“. Russische Kampagnen kombinierten „staatliche Medien, Geheimdienststrukturen, Troll-Netzwerke und KI-generierte Inhalte zu einem hochgradig vernetzten Ökosystem“. Dahinter stehe das Ziel, gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen, das Vertrauen in demokratische Prozesse und Strukturen zu untergraben und die Handlungsfähigkeit der westlichen Staaten zu schwächen – nicht zuletzt bei der Unterstützung der Ukraine.
In diese Kerbe schlug auch der Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje: Vertrauen solle durch solche Kampagnen systematisch zerstört werden. „Die Menschen sollen nicht mehr wissen, was wahr ist und was falsch ist, die gemeinsame Faktenbasis soll eliminiert werden“. Es handle sich bei „Desinformation um eine Strategie der Informationsmanipulation“. Wie weit diese Manipulation reichen, machte er am Beispiel von KI-Modellen deutlich, die von Russland strategisch gefüttert würden. „Im schlimmsten Fall kommt es zu der Situation, dass man eine KI befragt zur Überprüfung einer Information und die Antwort dieser KI ist eigentlich vom Urheber der Desinformation.“ Nötig sei mehr Medienbildung mit dem Ziel der „Informationskompetenz“. Es gehe vor allem darum, Quellen richtig einschätzen zu können.
Stefan Liebich von der Rosa-Luxemburg-Stiftung machte auf das schleichende Sterben von Lokalzeitungen in Deutschland aufmerksam. Es müsse darum gehen, gemeinnützigen Journalismus zu unterstützen, entweder auf Spendenbasis, und wo das nicht funktioniere, auch vonseiten des Staates durch steuerliche Förderung. Mit Nachdruck machte sich Liebich für die Regulierung sozialer Netzwerke und gegen eine Verwässerung des Digital Service Act der EU stark. Wenn man sich anschaue, dass einige der reichsten Männer der Welt wie Elon Musk und Mark Zuckerberg die Plattformen „X“ beziehungsweise Facebook, Instagram und Whatsapp besitzen und zudem Unterstützer des US-Präsidenten Trump seien, „dann wird einem klar, was wir hier für ein Problem haben“.
Jan Mainka, Chefredakteur und Herausgeber der „Budapester Zeitung“, beklagte ein „eklatantes Auseinanderklaffen“ zwischen dem Ungarnbild deutscher „Mainstreammedien“ und der Wirklichkeit vor Ort. Es gebe eine ausgeprägte Meinungsfreiheit in Ungarn, Medien könnten frei berichten, es gebe keine staatlichen Eingriffe in den redaktionellen Alltag, es könne auch sehr hart kritisiert werden. Der Schlachtruf der ungarischen Opposition belege Premier Viktor Orban mit einer Schmähung, ohne dass dieser daraufhin klagen würde. Es gebe in Ungarn nicht den Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“. „Wenn man das machen würde wie hier in Deutschland, könnte man die komplette Opposition lahmlegen.“
Puma Shen, Abgeordneter im taiwanesischen Parlament für die Democratic Progessive Party, verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf ein „asymmetrisches Dilemma“ für Demokratien. „Informationelle Autokratien“ wie China oder Russland stünden praktisch unbegrenzte, durch keine demokratische Kontrolle eingeschränkten Ressourcen und Kanäle für Kampagnen zur Verfügung. Autoritäre Kampagnen seien äußerst wirkmächtig und schwer zu bekämpfen. „Die Politik muss den Schwerpunkt auf die Zerschlagung der strukturellen Architektur der ausländischen Einflussnahme“, legen und zum anderen Medienkompetenz fördern. Bürgerinnen und Bürger sollten ermutigt werde, „Narrativen im Internet die Komplexität der echten Welt entgegenzusetzen und sich auf primäre und nuancierte Informationen zu
Politik
Deutschland soll Raumfahrtforschung voranbringen
Berlin 12.11.2025
– Anlässlich der ESA-Ministerratskonferenz am 26./27. November 2025 in Bremen hat im Forschungsausschuss ein öffentliches Fachgespräch stattgefunden. Die Sachverständigen aus Raumfahrt und Industrie betonten, dass Deutschland und Europa im Wettlauf um den Weltraum nicht den Anschluss verlieren dürften.
Vom EAC European Astronaut Centre waren der Astronaut Alexander Gerst und Daniel Neuenschander geladen. Laut Gerst wird die anstehende ESA-Ministerratskonferenz zukunftsweisend sein und entscheiden, „wie sich Deutschland mit Europa für die Ära Weltraumfahrt aufstellen will“. Er forderte „mutige und ambitionierte Entscheidungen“, um Deutschland und Europa auf einen eigenen Weg bei der Weltraumforschung zu bringen und dadurch ein attraktiver Partner für andere Nationen zu werden. Sein Kollege, Daniel Neuenschander, ergänzte die fünf strategischen Ziele, um die es bei der ESA-Ministerratskonferenz gehe: Das seien der Schutz des Planeten und des Klimas; das Ziel Erforschen und Entdecken; drittens die Stärkung der Autonomie und Resilienz; viertens Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie fünftens die Inspiration zukünftiger Talente.
Vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) war Anke Pagels-Kerp zum Fachgespräch zugeschaltet. Sie machte deutlich, welchen Einfluss die Raumfahrt auf das tägliche Leben hat. So würden beispielsweise Smartphones, Autos und Flugzeuge von Navigationssystemen wie Galileo oder GPS abhängen. Auch der Börsenhandel, Geldautomaten oder Umspannwerke würde das „hochgenaue Zeitsignal der Navigationssatelliten“ nutzen. Störungen von Satelliten hätten dementsprechende fatale Folgen. „Die Entwicklung resilienter Systeme“ ist daher laut Pagels-Kerp „essenziell für unsere Gesellschaft“. Auch Extremwetterergebnisse wie vor einigen Jahren im Ahrtal würden künftig zunehmen. Satelliten könnten helfen, diese zu prognostizieren und im Krisenfall die Rettungskräfte zu unterstützen. Sie sagte außerdem, dass allein die Finanzierung noch keine gute Forschung mache. Es sei daher besonders wichtig, dass Europa seine Technologiekompetenzen erhalte und Investitionen „von der Ausbildung bis hin zur Anwendung“ getätigt würden.
Als Vertreterin aus der Industrie nahm Eva-Maria Aicher von der Hensoldt Sensors GmbH am Fachgespräch teil. Sie betonte, dass die Zulieferindustrie das „Rückgrat der Wertschöpfungskette sei“ – sowohl technologisch, wirtschaftlich als auch strategisch. Die deutsche Industrie erwarte bei der ESA-Ministerratskonferenz ein starkes Bekenntnis der deutschen Politik zur Raumfahrt. Es brauche eine nationale Raumfahrtstrategie, die die ESA-Tätigkeit unterstütze, sagte Aicher. Schließlich sei die Raumfahrt die „Grundlage unseres Wohlstands und unserer Sicherheit im 21. Jahrhundert“. Aicher hob das „enorme Wachstumspotential“ der Raumfahrt hervor. Schätzungen zufolge könne der Weltraummarkt bis 2040 auf über 1,1 Billionen US-Dollar anwachsen. Die Regierung habe jetzt die Chance, „die Weichen für die strategische Positionierung Deutschlands in der globalen Raumfahrt zu stellen“.
Marco Fuchs vom Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) ergänzte, dass die staatlichen Investitionen in die Raumfahrt in Europa relativ gesehen in den vergangenen Jahren zurückgegangen seien. Dies sei kein gutes Signal. Fuchs erklärte, dass in den meisten Ländern die Raumfahrt nach wie vor durch staatliche Investitionen definiert werden würde. Mehr als 100 Länder hätten mittlerweile eine eigene Raumfahrtagentur. Europa müsse aufpassen, dass es im Wettlauf zwischen USA und China nicht abgehängt werde.
Auf Nachfrage zu den Plänen der Bundesregierung für die ESA-Ministerratskonferenz antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Forschungsministerium, Silke Launert (CSU), dass Deutschland Zeichnungsabsichten in allen Bereichen habe. Allerdings sei derzeit die Finanzierung noch nicht gänzlich geklärt. Man habe daher Hoffnung, in einigen Teilbereichen Mittel aus der Bereichsausnahme zu bekommen, sagte Launert.
Politik
Bundesregierung stellt Aktionsplan für Fusionskraftwerk vor
Berlin 12.11.2025
– Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dass das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland errichtet werden soll. Dies schreibt sie in einem Aktionsplan, der dem Bundestag als Unterrichtung (21/2500) vorliegt. Außerdem möchte sie die Bundesrepublik dadurch als „Energieproduzenten und Exportnation im Fusionssektor etablieren“.
Kernfusion könne ein „wichtiger Baustein in Stromnetz der Zukunft sein“. Gleichzeitig kann die Erforschung und Entwicklung der erforderlichen Technologien für ein solches Fusionskraftwerk Deutschlands technologische Souveränität stärken, heißt es in der Unterrichtung. Durch entsprechende Förderungen möchte die Bundesregierung innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Wirtschaft schaffen.
Im Aktionsplan werden sieben Maßnahmen beziehungsweise Bereiche genannt: Dazu zählen die Stärkung der Forschungsförderung, der Aufbau eines Fusionsökosystems, der Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und Technologiedemonstratoren; die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften; die Einbindung der Öffentlichkeit; die Regulierung im Strahlenschutzgesetz; der Schutz geistigen Eigentums und Standardisierung sowie strategische internationale Kooperationen.
Zur „Stärkung der Forschungsförderung“ plant die Bundesregierung unter anderem, das Förderprogramm „Fusion 2040“ mit insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro zu finanzieren. Im Bereich der „Forschungsinfrastrukturen und Technologiedemonstratoren“ plane sie, die in der Magnetfusion bereits bestehenden geförderten Infrastrukturen zu erweitern und die fehlende Forschungsinfrastruktur für Faserfusion aufzubauen. Für infrastrukturelle Maßnahmen sollen laut Aktionsplan bis zu 755 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur eingesetzt werden.
Politik
Allianz für Cyber -Sicherheit
Berlin 11.11.-2025
– 8.622 Unternehmen und Institionen gehören der Allianz für Cyber -Sicherheit an. So berichtet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt heute, Dienstag 11.November in Berlin.
Deutschland hat im Bereich der Cybersicherheit Fortschritte erzielt: Immer mehr Betreiber kritischer Infrastrukturen erfüllen die Mindestanforderungen, und internationale Ermittlungen gegen Cyberkriminelle zeigen Wirkung. Dennoch bleibt die Lage angespannt, da die mangelnde Umsetzung von Schutzmaßnahmen dazu führt, dass digitale Systeme angreifbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Jahresbericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Ein Grund: Mit der fortschreitenden Digitalisierung entstehen neue internetbasierte Anwendungen und Systeme. Werden diese nicht oder nicht gut genug geschützt, entstehen potenzielle Einstiegspunkte für Cyberangriffe.
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Berlin
Berlin Creative Tech Summit 2025
Führende Köpfe der Digitalwirtschaft treffen sich am 7. November
Berlin 06.11.2025
– Berlin positioniert sich weiter als Schaltzentrale für Technologie, Innovation und Kreatives: Am 7. November laden Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, die IHK Berlin und visitBerlin zum „Berlin Creative Tech Summit“ ins Ludwig-Erhard-Haus ein. Der Summit gilt als zentrale Austauschplattform des Clusters IKT, Medien und Kreativwirtschaft, einem der wachstumsstärksten Wirtschaftsbereiche der Hauptstadtregion.
Das Cluster steht für ein dichtes Netzwerk aus Start-ups, Technologieunternehmen, Forschungseinrichtungen und Kreativschaffenden. Mehr als 70.000 Beschäftigte arbeiten in diesem Bereich an Lösungen für KI, digitale Sicherheit, immersive Erlebnisse und vernetzte Städte. Mit dem „Berlin Creative Tech Summit“ schaffen die Veranstalter zum dritten Mal Raum für den Transfer zwischen Forschung, Wirtschaft, Politik und Veranstaltungswirtschaft.
Forum für Berlins digitale Wirtschaft
Ziel ist es, neue Ideen und Chancen sichtbar zu machen und die Zusammenarbeit im Berliner Tech-Ökosystem zu vertiefen. Das Programm des Summit umfasst Best-Practice-Beispiele und Diskussionsformate ebenso wie Elevator-Pitches: In fünf Minuten präsentieren innovationstarke Start-ups und globale Technologiedienstleistern ihre digitalen Lösungen. Zu den teilnehmenden Akteuren zählen Vertreter des Berliner IKT-Ökosystems wie TÜV AI.Lab, Bundesverband Deutscher Startups, brighter AI, AiXchange NLND und House of Games.
Foto: © Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Politik
EU-Klimaziel 2040: VKU begrüßt Entwicklungsklausel und kritisiert ETS2-Verschiebung
Brüssel, Berlin 05.11.2025
– Zur Einigung der Umweltminister beim EU-Umweltrat über einen Kompromiss zum EU-Klimaziel 2040 sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
„Als VKU unterstützen wir ambitionierte Klimaziele ausdrücklich. Ambitionierte EU-Klimaziele sind jedoch nur dann glaubwürdig und erfolgreich, wenn sie realistisch, planbar und sozial ausgewogen umgesetzt werden können. Deshalb begrüßen wir, dass die Entwicklungsklausel für die Überprüfung des Europäischen Zwischenziels für 2040 auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität den realen Entwicklungspfad stärker abbilden kann. Dafür soll das Zwischenziel alle zwei Jahre entlang der realen Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Als kritisch und unverhältnismäßig sehen wir es jedoch an, dass die Einführung des ETS 2, dem EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, offenbar um ein Jahr auf 2028 verschoben werden soll. Damit wird der Energiewirtschaft Planungssicherheit genommen und letztlich das Erreichen der Klimaziele erschwert. Denn die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel sollen gezielt für die Transformation und eine soziale Abfederung bei Härtefällen eingesetzt werden.
Am Beispiel Deutschland bedeutet das: Der nationale Brennstoffemissionshandel muss für alle darin erfassten Sektoren für mindestens ein Jahr (2027) fortgeführt werden. Mit dem späteren Start des europäischen Emissionshandels für Wärme und Verkehr wird ein reibungsloser Übergang zwischen nationalem und europäischem Preisniveau jedoch zunehmend unwahrscheinlich. Dadurch wächst das Risiko, dass zusätzliche nationale Steuerungsinstrumente erforderlich werden, um weitere Anreize für Dekarbonisierungsmaßnahmen in Deutschland zu setzen.
Es ist kontraproduktiv, langfristige Ziele zu verschärfen, wenn man kurzfristigere nicht erreicht. Der Fokus sollte darauf liegen, wie das gesetzlich bereits verankerte EU- Klimaziel für 2030 (-55 Prozent THG-Emissionen gegenüber 1990) in der EU kosteneffizient und wirtschaftlich tragbar angestrebt wird.”
Eine im vergangenen Jahr vom VKU und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Erreichung einer Emissionsreduktion in der EU um 90 Prozent gegenüber 1990 von der Erreichung sehr optimistischer Szenarien abhängt. Insbesondere die Verfügbarkeit von Schlüsseltechnologien wie CO2-Abscheidung und -speicherlösungen, Wasserstoff, Ausbaukapazitäten für erneuerbare Energie, Speicherkapazitäten sowie die finanziellen und personellen Ressourcen in der kommunalen Infrastruktur sind entscheidend für die Realisierbarkeit.
Wenn diese optimistischen Annahmen nicht eintreten, drohen Überregulierung, steigende Kosten sowie politische, soziale und wirtschaftliche Verwerfungen. Aus diesem Grund hat der VKU für mehr Realitätssinn plädiert: Es ist kontraproduktiv, langfristige Ziele zu verschärfen, wenn man kurzfristigere nicht erreicht. Der Fokus sollte darauf liegen, wie das gesetzlich bereits verankerte EU- Klimaziel für 2030 (-55 Prozent THG-Emissionen gegenüber 1990) kosteneffizient und wirtschaftlich tragbar angestrebt wird.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat mit dem Energiewendemonitoring eine ehrliche Bestandsaufnahme gemacht und einen effizienten 10-Punkte-Plan vorgelegt. Die kommunalen Unternehmen stehen bereit, ihren Beitrag zu leisten. Gemeinsam mit der Politik, den Kommunen und allen Energiepartnern.
Politik
Grünes Licht für Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes
Berlin 05.11.2025
– Der Umweltausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG, 21/1506) in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Im Plenum des Bundestags steht der Gesetzentwurf am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung.
Ziel der ElektroG-Novelle, mit der auch eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden soll, ist eine verbesserte Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte. Insbesondere sollen Sammelmengen gesteigert und Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien vermindert werden.
In den Beratungen seien diverse Verbesserungen erreicht worden, betonte ein Mitglied der Unionsfraktion, unter anderem beim „Thekenmodell“, wonach Elektroaltgeräte nur durch geschultes Personal in Sammelbehältnisse einsortiert werden sollen. Auch Batterien dürften nur durch fachkundiges Personal entnommen und getrennt entsorgt werden. Zusätzlich seien die Regeln zur Verbraucherinformation im parlamentarischen Verfahren konkretisiert worden, so der CDU-Abgeordnete. In einem Entschließungsantrag plädierten Union und SPD zudem für die Prüfung eines Verbots für Einweg-E-Zigaretten.
Mit den Änderungen reagiere man auf das Brandrisiko von Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus, ergänzte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Mit Blick auf eine verbesserte Verbraucherkommunikation habe man auch die Regeln zu Kennzeichnung überarbeitet. Verbraucher müssten informiert werden, dass sie Geräte nun auch im Handel zurückgeben könnten. Daneben sei die Regelung zur Rücknahme von E-Zigaretten überarbeitet worden, erklärte der SPD-Abgeordnete. Die Rücknahmepflicht des Handels solle für alle E-Zigaretten gelten, nicht nur für Einweg-Produkte. Im Entschließungsantrag spreche man sich zudem für eine stärkere Beteiligung des Onlinehandels aus, so der SPD-Vertreter.
Von Seiten der Opposition kam viel Kritik am Entwurf: So monierte die AfD-Fraktion etwa das Fehlen von Industriepartnerschaften. Die Unternehmen verfügten über nützliche Informationen etwa aus Garantiekarten und Verkaufsaktionen, die sich für Alt-gegen-neu-Sammelaktionen oder Reparaturangebote verwenden ließen, so ein Mitglied der Fraktion. Auch enthalte der Entwurf keine Verpflichtung für die Industrie, recycelte Rohstoffe abzunehmen.
Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen äußerten zwar Zustimmung zu den Zielen des Entwurfs, bemängelten jedoch, dass dieser in den Details zu unambitioniert bleibe. Ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten oder eine Rücknahmeverpflichtung für Onlinehändler wären im Änderungsantrag besser aufgehoben gewesen als in einem Entschließungsantrag, so eine Abgeordnete. In einem eigenen Entschließungsantrag werde ihre Fraktion unter anderem ein Pfandsystem für bestimmte Batteriearten und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung fordern.
Die Fraktion Die Linke warf der Koalition vor, Änderungsvorschläge des Bundesrates wie etwa ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, abgelehnt zu haben. Es sei zu befürchten, dass die Gesetzesnovelle trotz Änderungen keines ihrer Ziele erreichen werde. Als problematisch sah eine Vertreterin der Linksfraktion vor allem, dass die Bundesregierung weiterhin an der geteilten Produktverantwortung festhalte. Dass Hersteller weiterhin nicht für verfehlte Sammlungs- und Verwertungsquoten haften müssten, sei ein Fehler, so die Abgeordnete. Die Kosten müssten weiterhin von den Kommunen und den Steuerzahler getragen werden. Abhilfe würde hier nur eine verbindliche, erweiterte Herstellerverantwortung schaffen, wie sie die Linksfraktion fordere.
Politik
Deutschland soll Weltmeister der Technologie werden
Berlin 22.10.2025
– Bundeskanzler Friedrich Merz nahm gemeinsam mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bundesministerin Dorothee Bär und Bundesminister Karsten Wildberger am Spatenstich für den Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI) in Heilbronn teil. In seiner Rede vor Ort würdigte Kanzler Merz den IPAI als „Bekenntnis zum Innovationsstandort Deutschland“.
Mit Blick auf die wirtschaftspolitische Strategie betonte Merz die Bedeutung der Hightech Agenda der Bundesregierung. Sie bündelt Investitionen in Schlüsseltechnologien, schafft die Grundlage für technologische Souveränität und künftiges Wachstum. „Deutschland soll Technologieführer werden im Bereich möglichst aller Zukunftstechnologien,“ erklärte der Kanzler.
Zugleich verwies er auf Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovation, darunter die neue Mikroelektronik-Strategie, das geplante Bundesexperimentiergesetz für Reallabore sowie die Gründung eines Ministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, das zentrale Kompetenzen für Verwaltungsmodernisierung bündelt.
Zum Abschluss blickte der Kanzler zuversichtlich in die Zukunft: „Wir haben alle Voraussetzungen, Gewinner dieser vierten großen industriellen Revolution, der KI-Revolution, zu werden.”
Der IPAI ist eines der größten Innovationsprojekte Deutschlands im Bereich Künstliche Intelligenz. Auf einer Fläche von rund 30 Hektar entsteht ein Campus für Forschung, Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien. Der Standort bringt Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Verwaltung zusammen und soll bis zu 5.000 Fachkräften Raum für interdisziplinäre Zusammenarbeit bieten
Politik
Datenspeicherung bei der elektronischen Patientenakte
Berlin 21.10.2025
– Aspekte der Datenspeicherung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1912). Danach werden die Daten der ePA immer verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und können ohne den Schlüssel des Versicherten nicht durch Unbefugte gelesen werden.
Zur Frage, welche Daten von Gesetzes wegen in die ePA eingestellt werden, sofern die Patienten nicht widersprochen haben, schreibt die Bundesregierung, dass von Gesetzes wegen zu unterscheiden sei „zwischen Daten, die in die ePA gespeichert werden müssen, und Daten, die darüberhinausgehend in der ePA gespeichert werden können“. Zum Katalog der pflichtmäßig zu befüllenden Daten gehörten insbesondere diejenigen, die Leistungserbringer im Rahmen der aktuellen Behandlung des Versicherten erheben und die von Gesetzes wegen als sogenannte Anwendungsfälle in der ePA verarbeitet werden, zum Beispiel Medikationsdaten. Ferner sind unter anderem auch Daten zu Laborbefunden, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik, aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen und elektronische Arztbriefe verpflichtend in der ePA zu speichern.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist gesetzlich vorgesehen, dass bestimmte Daten auf Verlangen der Versicherten in die ePA eingestellt werden können. Hierzu zählten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Daten im Rahmen eines Disease-Management-Programms (DMP), Daten aus der Pflege und der pflegerischen Versorgung sowie Hinweise zur Organspende oder zur Patientenverfügung.
Politik
Anhörung zur Besteuerung von Kryptowerten
Berlin 14.10.2025
Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht hat anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2026 (DAC 8)“, in der es insbesondere um die Besteuerung von Kryptowerten geht (21/1937), sich abzeichnende regulative Anforderungen thematisiert.
Dessen Vertreter Matthias Steger, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, schreibt in seiner schriftlichen Stellungnahme: „Der Regulierungsentwurf trifft kleine Unternehmen besonders hart, weil keine Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Sandbox-Ansätze vorgesehen sind.“ So seien für Großbanken und Start ups einheitliche Meldepflichten vorgesehen, „ohne Rücksicht auf deren Ressourcen und Risikoprofil“.
Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) bezifferte den Steuerausfall bei Krypto-Werten in Deutschland auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. „Das vorliegende Gesetz markiert zweifellos einen Paradigmenwechsel in der steuerlichen Erfassung von Kryptowerten und anderen digitalen Finanzprodukten“, schreibt die DSTG, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Die internationale Koordination durch das Rahmenwerk der Industrieländerorganisation OECD zu Berichtspflichten bei Krypto-Werten (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF) sei „ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung“. Allerdings werde „ohne ausreichende Ressourcen für die Finanzverwaltung selbst das ambitionierteste Transparenzgesetz seine beabsichtigte Wirkung verfehlen“, warnt die DSTG.
Nötig seien „mindestens 500 zusätzliche Stellen in spezialisierten Einheiten“. Ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag sei für die IT-Modernisierung erforderlich. Mindestens 2.000 Mitarbeiter müssten zu Kryptowerte-Spezialisten ausgebildet werden.
Als „absolut erforderlich“ bezeichnete Jörg Bibow das Gesetz. Er ist Ökonomie-Professor am Skidmore College in New York und wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständiger vorgeschlagen. Allerdings lasse sich das Problem des mangelhaften Steuervollzugs bei Kryptowerten nur durch internationale Kooperation lösen, mahnte er an.
In der Anhörung wurde zuvor gelobt, dass 67 OECD-Länder an dem OECD-Rahmenwerk zur Besteuerung der Kryptowerte teilnehmen. „Über 100 Länder nehmen nicht teil“, stellte Bibow dazu fest. Folglich werde es weiterhin Möglichkeiten geben, außerhalb der OECD-Länder entsprechende Geschäfte zu machen.
Co-Pierre Georg, Finanz-Professor an der Frankfurt School of Finance and Management und geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, sprach sich in der Anhörung dagegen aus, dass bei der Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowerten eine Jahresfrist gelte, derzufolge Veräußerungsgewinne nach dieser Frist steuerfrei seien. Das sei „nicht mehr zeitgemäß“. Deutschland nehme damit mittlerweile eine Sonderrolle in der EU.
Er verwies auf Daten, denen zufolge in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 47,3 Milliarden Euro an realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftet worden seien. Der Kryptosteuersoftware-Anbieter Blockpit schätze die Zahl der Kryptonutzer in Deutschland auf sieben Millionen.
Politik
Cybersicherheit: Sachverständigenkritik an NIS-2-Umsetzung
Berlin 14.10.2025
– An dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtline (21/1501) gibt es aus Sicht der zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag geladenen Sachverständigen Nachbesserungsbedarf. Ziel der Regelung ist es laut Bundesregierung, die Widerstandskraft von Staat und Wirtschaft gegen Cyberangriffe „deutlich zu erhöhen“. Die Richtlinie setzt unter anderem strengere Sicherheitsanforderungen voraus, sieht umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen vor. Vorgesehen ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, um in der gesamten Europäischen Union „ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau“ sicherzustellen.
Hauptkritikpunkt bei der Anhörung war, dass lediglich Bundesministerien und das Bundeskanzleramt in die Regelung mit einbezogen werden sollen, nicht aber die nachgeordneten Behörden des Bundes und auch nicht die kommunale Ebene. Auch beim Schwachstellenmanagement gebe es Mängel, hieß es.
Ferdinand Gehringer von der Konrad-Adenauer-Stiftung sagte während der Anhörung: Wenn die öffentliche Verwaltung der Länder und Kommunen nicht in den Geltungsbereich des Umsetzungsgesetzes einbezogen werde, blieben zentrale Bereiche staatlicher Handlungsfähigkeit – insbesondere in der Daseinsvorsorge und im Verwaltungsvollzug – ohne verbindliche Cybersicherheitsanforderungen. Diese Ebenen seien jedoch entscheidend für die Aufrechterhaltung grundlegender staatlicher Funktionen.
Laut Gehringer ist es „mehr als erforderlich“, im Interesse einer umfassenden Erhöhung der Sicherheit und Resilienz das NIS-2-Umsetzungsgesetz und das KRITIS-Dachgesetz viel stärker aufeinander abzustimmen und die beiden Umsetzungsprozesse weitergehend zu harmonisieren.
Einen koordinierten Ansatz „mit einheitlicher Abwehrstrategie, gemeinsamen Lagebildern und abgestimmten Standards auf allen Verwaltungsebenen“ forderte Sabine Griebsch, Management Director bei GovThings. Nur so könne ein geschlossenes Schutzschild gegen Cyberangriffe aufgebaut werden.
Griebsch ging auf die Nicht-Einbeziehung von Kommunen in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie ein. Der Verweis auf föderale Zuständigkeiten und die Bemühungen, Überschneidungen zu vermeiden, erschienen zwar auf den ersten Blick pragmatisch. Allerdings überwögen aus ihrer Sicht die Nachteile einer Nicht-Einbeziehung der Kommunen deutlich, da keine Alternativen aufgezeigt würden, wie auf anderem Wege für IT-Sicherheit in Kommunen gesorgt werden soll. So würde die bestehende Fragmentierung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland verfestigt.
Sven Herpig, Leiter Cybersecurity Policy and Resilience bei Interface, sagte, der aktuelle Entwurf verzichte weiterhin darauf, den Umgang mit Schwachstellen für IT-Sicherheits-, nachrichtendienstliche oder polizeiliche Zwecke durch die Bundes- und Landesbehörden klar zu regeln. Die diesbezüglichen Änderungen im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG) trügen daher nur zur Fragmentierung und Rechtsunsicherheit bei, „ohne einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der IT-Sicherheit zu leisten“.
Auch Herpig schlug eine nochmalige Prüfung vor, ob eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Einrichtungen der Länderverwaltungen umsetzbar ist, da seiner Auffassung nach davon die IT-Sicherheit in Deutschland „sehr wahrscheinlich profitieren würde“.
Aus Sicht von Professor Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen scheitert der Entwurf daran, dass er uneinheitliche, fragmentierte Regelungen schaffe, „die die Informationssicherheit in Teile zwar stärken, in der Fläche jedoch Raum für erhebliche Vulnerabilitäten und Rechtsunsicherheit lassen“. Konkret bemängelte er mit Blick auf die Rolle des BSI, dass die Fragen rund um die Verbesserung seiner Unabhängigkeit bereits seit mehreren Jahren erörtert würden, gleichwohl aber keine nennenswerten Fortschritte ersichtlich seien.
Nach wie vor fehlten zudem klare Regelungen für ein staatliches Schwachstellenmanagement, wie mit gemeldeten Sicherheitsinformationen umgegangen werden soll. Eine gesetzliche Klarstellung zur unverzüglichen Schließung von ermittelten Schwachstellen ist laut Kenji Kipker „nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten“.
Timo Kob von der HiSolutions AG ging auf die „unsägliche Ausnahme der nachgeordneten Behörden“ ein. Er verwies darauf, dass die Ausnahme nicht den Verzicht auf eine Erhöhung der Anforderungen bedeute, sondern ein Absenken der Anforderungen darstelle. „Statt Cybersicherheit zu stärken, schwächt das Gesetz sie sogar“, urteilte Kob. Seit 2017 seien die Ministerien und nachgeordneten Behörden verpflichtet, den IT-Grundschutz umzusetzen. Der Umsetzungsstand nach acht Jahren sei erschütternd, so Kob.
Mit Blick auf das neue Digitalisierungsministerium, sagte er, wenn man nun hoffentlich bei der Digitalisierung vorankommt, aber gleichzeitig bei der Sicherheit stehenbleibt oder gar zurückfällt, sei klar, was passieren werde. „Jede Einsparung an Sicherheit ist de facto eine Sabotage an den Digitalisierungsplänen, weil diese entweder unsicher betrieben werden oder die nötigen Schutzmaßnahmen in den Projekten finanziert und zeitaufwändig umgesetzt werden müssten“, sagte er.
Felix Kuhlenkamp von IT-Branchenverband Bitkom machte deutlich, dass die Wirtschaft schnellstmöglich Rechtssicherheit brauche. Je mehr Zeit Deutschland bei der Umsetzung brauche, desto größer werde die Unsicherheit für betroffene Unternehmen – gerade im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten mit bereits abgeschlossener Umsetzung. Schon jetzt, so Kuhlenkamp, zeigten sich unterschiedliche Anforderungsniveaus in Europa, die grenzüberschreitende Tätigkeiten erschweren. Eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne zusätzliches nationales „Gold-Plating“ sei nicht nur eine Frage der Praktikabilität, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit.
Der aktuelle Entwurf löse viele Herausforderungen jedoch weiterhin nicht, sagte er. Mit ihm werde kein konsistentes Sicherheitsniveau innerhalb der Bundesverwaltung erreicht. Unklar bleibe auch, welche Unternehmen künftig konkret vom Gesetz erfasst werden.
Der Standard, den die nachgeordneten Behörden einhalten sollen, sei zu niedrig, womit die Richtlinie nicht korrekt umgesetzt sei, sagte Professor Meinhard Schröder von der Universität Passau. Es stelle sich zudem die Frage, warum für den öffentlichen Sektor andere Standards gelten sollen als für private Einrichtungen.
Zum Thema Schwachstellenmanagement sagte Schröder, das BSI dürfte laut dem Entwurf scannen, ob bei Einrichtungen bekannte Schwachstellen vorliegen, „was sicher gut ist“. Nicht geregelt sei aber, wie mit Sicherheitslücken umzugehen ist, von denen das BSI oder eine andere Stelle der Bundesverwaltung zufällig erfährt. Hier müsse dafür gesorgt werden, dass solche Meldungen nicht aus Angst vor Strafe unterbleiben. Andererseits müsse im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geregelt werden, „wann die Hersteller über Schwachstellen informiert werden müssen und wann der Staat das Wissen für eigene legitime Zwecken nutzen darf“.
Politik
Zulassung von aus den USA stammenden Unfallwagen
Berlin 30.09.2025
– Um die Zulassung von aus den USA stammenden Unfallwagen, die einen sogenannten „Salvage Title“ haben, geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/1819). Seit Jahren würden Fahrzeuge, die in den USA aufgrund erheblicher Unfallschäden als Totalschaden eingestuft und mit einem sogenannten „Salvage Title“ versehen wurden, nach Europa exportiert, schreiben die Abgeordneten. Diese Fahrzeuge würden häufig zunächst in osteuropäischen Ländern notdürftig repariert und erhielten dort neue Fahrzeugpapiere. Anschließend gelangten sie nach Deutschland, „wo sie ohne Offenlegung ihrer gravierenden Vorschäden als scheinbar unfallfreie Gebrauchtwagen in Verkehr gebracht werden“.
Durch mangelhafte Reparaturen besteht aus Sicht der AfD-Fraktion ein erhebliches Sicherheitsrisiko, da etwa Airbags, Knautschzonen und andere sicherheitsrelevante Systeme oft nicht fachgerecht instandgesetzt würden. Verbraucher erlitten zusätzlich wirtschaftliche Schäden, da sie diese Fahrzeuge zu deutlich überhöhten Preisen erwerben, ohne Kenntnis über die tatsächlichen Schäden zu haben.
Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, wie viele Fahrzeuge mit US-Salvage-Title Deutschland seit 2015 zugelassen wurden und welche konkreten Sicherheitsrisiken der Bundesregierung bekannt sind, die von solchen Fahrzeugen aufgrund unzureichender Reparaturen ausgehen. Ob der Bundesregierung Lücken im Zulassungs- und Kontrollverfahren bekannt sind, welche es ermöglichen, „Unfallfahrzeuge mit verschleierter Historie“ in Deutschland neu zuzulassen, interessiert die AfD-Fraktion ebenfalls.
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