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Politik

ifo Institut: Nur jedes dritte Unternehmen befürwortet Aktivrente

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München 22. April 2026

– Etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) hält die Aktivrente für ein hilfreiches Instrument gegen den Arbeitskräftemangel. Gleichzeitig findet etwa jedes vierte Unternehmen (28 Prozent) die Aktivrente wenig oder gar nicht hilfreich. Dies geht aus der aktuellen Personalleiterbefragung von Randstad und dem ifo Institut hervor. „In der Aktivrente sehen die Unternehmen die Chance, Mitarbeitende auch nach dem Renteneintritt im Unternehmen zu halten“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller. „Andererseits befürchten einige Unternehmen, dass die Aktivrente das demografische Problem nicht löst, sondern es lediglich aufschiebt.“

Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) der Unternehmen sagen, dass sie bereits vor der Einführung der Aktivrente Mitarbeitende beschäftigt haben, die Rente beziehen. Bei den restlichen 30 Prozent ist das nicht der Fall. Ein Großteil (83 Prozent) der Mitarbeitenden im Rentenalter, war dabei schon vor Renteneintritt im Unternehmen beschäftigt; nur 17 Prozent stiegen erst nach Ende ihres aktiven Arbeitslebens in ihre aktuelle Stelle ein.

Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie schafft Anreize für Arbeitnehmer*innen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, indem ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) gewährt wird.

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Ausschuss lehnt AfD-Antrag zu „KI-Grenzschutz“ ab

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Berlin 05.11.2026

– Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Antrag mit dem Titel „Deutschlands Grenzen wirksam sichern – KI-Grenzschutz jetzt einführen“ (21/6822) gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium am Mittwochvormittag die Vorlage ab. Darin spricht sich die AfD-Fraktion für ein „technologiebasiertes Grenzschutzkonzept“ aus und fordert die Bundesregierung auf, „ein Konzept ,Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)‘ zu entwickeln und umzusetzen, das auf einem risikobasierten, rechtsstaatlich eingehegten Drei-Ebenen-Modell beruht“.

Dazu soll nach dem Willen der AfD-Fraktion der Aufbau einer „risikobasierten digitalen Grenzerkennung“ zählen mit einem technisch gestützten System zur abschnitts- und anlassbezogenen Erkennung grenzüberschreitender Bewegungen. Umfassen soll dieses System laut Vorlage insbesondere „den Einsatz von Wärmebild- und Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, den Einsatz von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung auffälliger Bewegungsmuster“.

Ferner plädiert die AfD-Fraktion für eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem „KI-gestützten Grenzlage- und Analysezentrum“ sowie zu einem „nationalen Grenzlagezentrum, das eine Echtzeitübersicht über grenzrelevante Lagen ermöglicht“. Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem einen Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes von KI und automatisierter Datenanalyse im Grenzschutz vorlegen.

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Grünes Licht für Reform des Führerscheins

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Berlin 04.11.2026

– Der Verkehrsausschuss hat am Mittwochmorgen trotz starker Kritik der Oppositionsfraktionen grünes Licht für die von der Bundesregierung vorgelegte Führerscheinreform gegeben. In nichtöffentlicher Sitzung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (21/7404) in geänderter Form zu. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf einhellig ab. Der Bundestag will am Donnerstag abschließend über die Neuregelung entscheiden.

Die Bundesregierung will damit den bürokratischen Aufwand in den Fahrschulen reduzieren und die Kosten für den Führerschein senken. Unter anderem sollen bisherige Vorgaben für die Anzahl von Sonderstunden abgeschafft werden und die theoretische Ausbildung digital möglich sein. Im Rahmen einer Laienausbildung sollen Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben können. In einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses(Interner Link) war die Reform Ende September auf geteilte Meinungen in der Branche gestoßen.

Es sei richtig, Bürokratie abzubauen und digitale Möglichkeiten stärker zu nutzen, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss. Um herauszufinden, ob die Reform wirklich zu sinkenden Preisen führe und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtige, sei es jedoch notwendig, sie wissenschaftlich zu begleiten. Für diese Ergänzung im Entwurf habe sich die SPD-Fraktion eingesetzt, ebenso wie für eine verpflichtende Hospitationsfahrt mit dem Fahrlehrer im Rahmen der Laienausbildung.

Ein Vertreter der Unionsfraktion erklärte, die Führerscheinausbildung solle ohne Abstriche bei der Sicherheit moderner, zielgenauer und schneller werden. Die begleitete Ausbildung von Fahranfängern durch nahestehende Personen sei in EU-Staaten wie Frankreich, Österreich und Belgien bereits gängige Praxis. Gleichzeitig würden die Fahrschulen künftig durch weniger Vorgaben, etwa bei Räumlichkeiten, entlastet. Die Reform sehe auch vor, dass der Fahrprüferberuf keine Ingenieursausbildung mehr voraussetze.

Die Oppositionsfraktionen äußerten erhebliche Bedenken an dem Gesetz. Dem Ziel, den Führerscheinerwerb günstiger zu machen, verschließe sich niemand, erklärte ein Vertreter der AfD. Das dürfe aber auf keinen Fall zu Lasten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen. Kritisch bewertete er vor allem die Laienausbildung und den Online-Theorieunterricht.

Die AfD-Fraktion will es Jugendlichen und jungen Erwachsenen stattdessen ermöglichen, einen zinsfreien Kleinstkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Erwerb der Fahrerlaubnis aufzunehmen. Ein dazu vorgelegter Antrag (21/3558) scheiterte im Ausschuss jedoch an den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken.

Grüne und Linke zogen in Zweifel, dass die Reform den Führerschein wirklich günstiger macht. Stattdessen könnten Kosten sich lediglich verlagern, etwa weil die Fahrschulen anstelle von Sonderstunden mehr reguläre Fahrten ansetzen oder Versicherungsbeiträge für Fahrzeughalter infolge der Laienausbildung steigen. Letzteres hielt auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr (BMV), Christian Hirte (CDU), für möglich.

Ein Abgeordneter der Linken bezeichnete es daher als Fehler der Bundesregierung, die Bezahlbarkeit des Führerscheins in den Vordergrund zu stellen, da nicht klar sei, ob diese Ziel erreicht werden könne. Schließlich hätten auch die Fahrschulen mit steigenden Preisen für Personal und Energie zu kämpfen. Aus der Grünen-Fraktion hieß es, die Reform würde die Fahrschulbranche in große Schwierigkeiten bringen und die Qualität der Fahrausbildung erheblich mindern.

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Ausschuss lehnt Renten-Anträge der Linken ab

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Berlin 04.11.2026  

– Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch drei rentenpolitische Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Antrag zum Erhalt der „Rente mit 63“ abgelehnt. Gegen die Anträge zur Regelaltersgrenze und Altersteilzeit stimmten die Koalitionsfraktionen, wohingegen sich die Grünen in beiden Fällen enthielten. Die AfD-Fraktion stimmte allen drei Anträgen zu.

In den Anträgen hatte die Linksfraktion sich unter anderem gegen eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren ausgesprochen (21/8388), die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte gefordert (21/8389) und verlangt, dass Altersteilzeit auch künftig ab 55 Jahren und im Blockmodell möglich sein soll (21/8390).

Sie stelle sich mit den Anträgen klar gegen das „Rentenkürzungsprogramm“ der Bundesregierung, betonte Die Linke in der Beratung. Sie kritisierte unter anderem, die „Rente mit 63“ so darzustellen, als handele es sich um eine Rente privilegierter Männer, denn die Hälfte der Beziehenden sei Frauen und generell spreche man hier von Menschen, die sehr lange gearbeitet hätten.

Die Grünen führten aus, ihr Ziel sei es vor allem, das tatsächliche Renteneintrittsalter durch bessere Gesundheitsvorsorge der Beschäftigten zu erhöhen. Dies sei momentan wichtiger, als über das gesetzliche Renteneintrittsalter zu reden. Die Rente für besonders langjährig Versicherte solle nach einer ausreichenden und fairen Übergangszeit langsam auslaufen, mit Regelungen für besonders belastete Berufsgruppen, schlugen die Grünen vor.

Die AfD-Fraktion unterstützte die Forderungen der Anträge, da dies drei Forderungen von insgesamt 33 der Alterssicherungskommission seien, die auch sie kritisch sehe. Außerdem müsse, bevor das Blockmodell der Altersteilzeit abgeschafft werde, geprüft werden, welche Auswirkungen das auf Beschäftigte in angeschlagenen Wirtschaftsbranchen wie der Automobilindustrie hätte.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten grundsätzlich die Vorschläge der Alterssicherungskommission, wobei die SPD betonte, es gebe dort gute und nicht so gute Vorschläge. Für die Sozialdemokraten sei klar, dass der Respekt vor der Lebensleistung nicht verhandelbar sei. Die Unionsfraktion bezeichnete eine „moderate“ Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters als einen „richtigen Weg“. Es müsse jetzt darum gehen, wenig zielführende rentenpolitische Weichenstellungen der Vergangenheit zu hinterfragen und die demografischen Faktoren stärker zu berücksichtigen, so die Union.

Die Bundesregierung führte aus, die Beratungen zur Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission seien kurz vor dem Abschluss, aber es werde noch etwas dauern, bis das Verfahren dazu im Parlament ankomme. Gleichwohl halte die Koalition an ihren Zeitplänen fest. So sei zum Beispiel die Einführung der Kapitalrente ab 2028 nicht gefährdet.

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Kunst

Kultur Haus Leipzig

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Berlin 04.11.2026  

– Anlässlich des heutigen Todestages von Felix Mendelssohn-Bartholdy freut sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Mendelssohn-Haus in Leipzig mit 225.000 Euro für die Modernisierung und Digitalisierung seiner Dauerausstellung zu unterstützen. Diese soll zum Festjahr 2027 fertiggestellt werden. Dann feiert das Mendelssohn-Haus sein 30-jähriges Bestehen und erinnert zugleich an den 100. Geburtstag seines Gründers Kurt Masur. 

Dazu erklärt Staatsminister Weimer: 

„Mit der Erneuerung der Dauerausstellung des Mendelssohn-Hauses halten wir ein wertvolles Stück unseres musikalischen Erbes lebendig und machen es in der Musikstadt Leipzig erfahrbar. Ich freue mich besonders auf die digitalen Angebote, etwa die Erweiterung des virtuellen Orchesters, in dem Besucher selbst den Taktstock übernehmen können. Zugleich ist es gerade in Zeiten erstarkenden Rechtsextremismus wichtig, auch die antisemitische Verunglimpfung Mendelssohns und die Schattenseiten seiner Rezeptionsgeschichte sichtbar zu machen.“

Neben Mendelssohns musikalischer Vielseitigkeit und seinem Wirken als Künstler und Europäer wird künftig auch die antisemitische Rezeptionsgeschichte stärker beleuchtet. Ihr trauriger Höhepunkt war 1936 die Zerstörung des Leipziger Mendelssohn-Denkmals durch die Nationalsozialisten. Zugleich schlägt die Ausstellung eine Brücke zu Kurt Masur, der sich zeitlebens eng mit Mendelssohns Musik und Persönlichkeit verbunden fühlte.

Dazu Patrick Schmeing, Direktor des Mendelssohn-Hauses:

„Die neue Dauerausstellung soll die unglaubliche Vielseitigkeit Mendelssohns beleuchten: als künstlerischer Visionär, gesellschaftlicher Akteur und humanistisch gebildeter Europäer.“

Die Förderung erfolgt aus dem Programm „Investitionen für national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK). Auch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und der Förderverein des Mendelssohn-Hauses beteiligen sich an der Finanzierung.

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Politik

Klimakrise: Junge Menschen sorgen sich um ihre Zukunft – doch die Politik hört nicht zu

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Berlin, Hamburg 04.11.2026 

– Junge Menschen in Deutschland beschäftigen sich intensiv mit der Klimakrise, informieren sich und werden selbst aktiv. Dennoch sieht eine sehr große Mehrheit von ihnen ihre Interessen in politischen Entscheidungen zu wenig berücksichtigt. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der Kinderrechtsorganisation Plan International Deutschland.

Danach sagen 77 Prozent der 14- bis 29-Jährigen in Deutschland, dass ihre Anliegen im politischen Prozess nicht ausreichend Beachtung finden. Zugleich beschäftigt der Klimawandel 76 Prozent der jungen Menschen im Land stark oder sehr stark (82 Prozent der jungen Frauen und 70 Prozent der jungen Männer).

„Die Ergebnisse zeigen eine gefährliche Kluft: Junge Menschen setzen sich intensiv mit der Klimakrise auseinander, sehen ihre Perspektiven aber in der Politik kaum berücksichtigt“, sagt Justus Schneider, Experte für Klimagerechtigkeit bei Plan International Deutschland. „Dabei bestimmen die heutigen Entscheidungen maßgeblich ihre Zukunft. Die Politik muss junge Menschen verbindlich beteiligen und nachvollziehbar machen, welchen Einfluss ihre Beiträge auf konkrete Entscheidungen haben.“

Die Sorgen der jungen Generation richten sich vor allem auf die konkreten Auswirkungen des Klimawandels auf Wetter allgemein (54 Prozent), auf Extremwetter und Naturkatastrophen (32 Prozent) sowie auf eine allgemeine Zukunfts- und Existenzangst (35 Prozent). Mehr als zwei Drittel der jungen Frauen und Männer (69 Prozent) informieren sich deshalb regelmäßig über das Thema Klimawandel.

Viele übernehmen auch selbst Verantwortung: 57 Prozent der jungen Frauen und 46 Prozent der jungen Männer engagieren sich im Alltag für den Klimaschutz – etwa in Gesprächen mit Familie und Freundeskreis, durch Spenden oder die Teilnahme an Aktionen. Dennoch empfinden mehr als die Hälfte der 14- bis 29-Jährigen (56 Prozent) Ohnmacht, weil sie ihre individuellen Anstrengungen für nicht ausreichend halten, um den Klimawandel zu verlangsamen oder zu stoppen.

Plan International Deutschland bekräftigt anlässlich der am 9. November startenden Weltklimakonferenz in Antalya mit Blick auf den Globalen Süden, dass internationale Klimapläne die besonderen Risiken für Mädchen und junge Frauen berücksichtigen sollten. Klimabedingte Krisen begünstigen Schulabbrüche, geschlechtsspezifische Gewalt, Früh- und Zwangsverheiratungen sowie ungewollte Schwangerschaften. Daher müsste auch in Krisen den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Menstruationsprodukten und Verhütungsmitteln sichergestellt werden.

Über die Umfrage:
Das Meinungsforschungsinstitut forsa befragte im Auftrag von Plan International Deutschland zwischen dem 22. und 29. September 802 Jugendliche und junge Erwachsene über computergestützte Telefoninterviews zu ihren Einstellungen zum Thema Klimawandel.

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Politik

Die Freinde der Pressefreiheit

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Berlin 04.11.2026

– Sie verbreiten Propaganda, beleidigen Journalist*innen, sperren sie ins Gefängnis oder lassen sie sogar töten: Zum Internationalen Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen an Journalist*innen am 2. November veröffentlicht Reporter ohne Grenzen (RSF) die Profile von 33 Feinden der Pressefreiheit. Sie alle greifen unabhängigen Journalismus und das Recht auf verlässliche Informationen an – nutzen dafür aber unterschiedliche Taktiken. Mit der Veröffentlichung ihrer Namen weist RSF auf die Taten dieser Akteure hin und fordert, sie zur Verantwortung zu ziehen. Neu auf der Liste sind unter anderem US-Präsident Donald Trump und Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi.

Die USA unter Donald Trump zeigen, wie schnell sich die Lage der Pressefreiheit verschlechtern kann, wenn politische Macht dazu eingesetzt wird, unliebsame Medien einzuschüchtern und ihre Arbeit zu behindern. Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat der US-Präsident seine Angriffe auf die Presse massiv ausgeweitet. Die USA belegen in der Rangliste der Pressefreiheit von RSF inzwischen Platz 64 von 180 Ländern – ein historischer Tiefstand.

„Donald Trump steht auf der Liste, weil er die Macht seines Amtes gezielt gegen Medien einsetzt, deren Berichterstattung ihm nicht passt. Dass ein US-Präsident neben Xi Jinping und Wladimir Putin auf dieser Liste steht, ist ein Einschnitt“, sagt RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Abwahl von Viktor Orbán und Aleksandar Vučić zeigt zugleich, dass auch langjährige Feinde der Pressefreiheit ihre Macht verlieren können.“

Neue Akteure, bewährte Taktiken

Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi hat allein in den vergangenen Wochen Journalisten des Faktencheck-Portals Matsadaash inhaftieren und die unabhängige Nachrichtenseite MadaMasr schließen lassen. Mittels missbräuchlicher Gerichtsverfahren lässt Kasachstans Präsident Kassym-Schomart Tokajew Berufsverbote gegen Journalisten erteilen. In Burkina Faso organisiert das Bataillon d’intervention rapide de la communication (BIR-C) koordinierte Online-Angriffe und Einschüchterungskampagnen gegen Journalist*innen, die die Militärdiktatur unter Ibrahim Traoré kritisieren.

Überdies verschärft die Macht großer Technologiekonzerne über digitale Märkte und Werbeeinnahmen die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Medien. Die Technologiekonzerne Alphabet (Google, YouTube) und Meta (Facebook, Instagram, Threads, WhatsApp) schwächen die Medien finanziell. Der weltweite Werbemarkt hat 2026 ein Volumen von mehr als 1,3 Billionen US-Dollar erreicht – aber nicht der Journalismus profitiert, sondern allen voran die Digitalkonzerne selbst.

Auch einflussreiche Milliardäre erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Presse: Der georgische Oligarch und ehemalige Ministerpräsident Bidsina Iwanischwili treibt unabhängige Medien in den finanziellen Ruin, indem er die Redaktionen vom Werbemarkt isoliert und sie mit Bußgeldern überhäufen lässt. Der französische Mogul Vincent Bolloré prägt die redaktionellen Linien im Sinne seiner wirtschaftlichen und politischen Interessen.

Von Gaza bis Mexiko: alte Bekannte, brutale Methoden

Unter der Regierung von Benjamin Netanjahu gehen die israelischen Streitkräfte seit Jahren gegen Journalist*innen im Gazastreifen, im Westjordanland und im Libanon vor. In Gaza sind sie für den Tod von etwa 220 Reporter*innen verantwortlich, mehr als 60 davon wurden im direkten Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet. China bleibt unter der Kommunistischen Partei das Land mit den meisten inhaftierten Journalist*innen weltweit. Aktuell sitzen dort 111 Medienschaffende im Gefängnis. In Mexiko tragen kriminelle Organisationen die Hauptverantwortung für die anhaltende Gewalt gegenüber der Presse. Seit Jahresbeginn wurde dort im Durchschnitt fast jeden Monat ein Medienschaffender ermordet.

Abgewählt: Nicht jeder Feind bleibt an der Macht

Im Vergleich zur Liste aus dem vergangenen Jahr gibt es auch positive Entwicklungen: Ungarns ehemaliger Ministerpräsident Viktor Orbán und Serbiens Ex-Präsident Aleksandar Vučić mussten Wahlniederlagen hinnehmen und können ihre pressefeindliche Politik nicht mehr fortsetzen.

Zwei weitere langjährige Machthaber stehen ebenfalls nicht mehr auf der Liste: Irans Oberster Führer Ali Chamenei wurde zu Beginn des Kriegs Israels und der USA gegen Iran bei einem gemeinsamen Luftangriff getötet. Venezuelas ehemaliger Staatschef Nicolás Maduro sitzt seit Januar in Untersuchungshaft in den USA, nachdem er vom US-Militär gewaltsam abgesetzt wurde. Trotz dieser Entwicklungen hat sich die Situation der Pressefreiheit in beiden Ländern kaum verbessert.

„Die Feinde“: das Pendant zur Rangliste der Pressefreiheit

Während die Rangliste der Pressefreiheit den Stand der Pressefreiheit in einzelnen Ländern und weltweit misst, stellt die Feindesliste exemplarisch Akteure vor, die die Pressefreiheit gezielt und massiv untergraben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zeigt die Vielfalt der Akteure und deren Strategien.

Quelle: Reporter ohne Grenzen

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Politik

Sachverständige warnen vor Einschnitten bei Sonntagsarbeit

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Berlin 03.11.2026

– Einige der von der Bundesregierung im Entwurf des Jahressteuergesetzes (21/8283) geplanten Maßnahmen sind von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag sehr kritisch gesehen worden. In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Anhörung warnte der Deutsche Gewerkschaftsbund vor einer Beschneidung der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtschichtzuschlägen durch den Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesregierung sollten sich nicht dem Verdacht aussetzen, ausgerechnet den mit am höchsten belasteten Berufsgruppen die steuerfreien Zuschläge für die entsprechenden Arbeitszeiten beschneiden zu wollen, hieß es in der Stellungnahme des DGB.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft kritisierten die Regelung ebenfalls. Die Unternehmen würden gezwungen, aufwendig vertragliche Anpassungen vorzunehmen, um ihre Angestellten nicht schlechter zu stellen, wenn deren steuerfreie Gehaltsbestandteile reduziert werden müssten. Es drohe ein Bürokratieaufbau. Auch vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hieß es, durch die Neuregelung werde die steuerfreie Grenze für Zuschläge schneller überschritten, und Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit würden in geringerem Umfang steuerfrei bleiben. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dürften die Beschäftigten nicht durch eine Verringerung der steuerfreien Zuschläge belastet werden.

Der Bund der Steuerzahler sprach sich wie die Wirtschafts-Organisationen gegen die Erhebung zusätzlicher Daten für die Lohnsteuerjahresbescheinigung aus. Oft würden die von den Unternehmen zu erhebenden Daten gar nicht ausgewertet. Der Deutsche Steuerberaterverband sah die zunehmende Belastung durch immer neue Datenübermittlungs- und Mitwirkungspflichten kritisch. Der vorliegende Gesetzentwurf setze diese Entwicklung fort.

Der Bund der Steuerzahler kritisierte auch geplante Änderungen im Reisekostenrecht und die geplante Verkürzung des Zeitraums für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate. Den Arbeitnehmern drohten erhebliche Nachteile, da für viele Arbeitnehmer die günstigere steuerliche Behandlung als Auswärtstätigkeit entfallen könnte. Offenbar würden die Änderungen von der Regierung aus „rein fiskalischem Interesse“ vorgenommen. Die geplanten Änderungen waren auch vom DGB kritisiert worden. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärte, besonders betroffen seien Berufs- und Zeitsoldaten sowie Beschäftigte der Bauwirtschaft. Die bisherige Regelung habe sich bewährt. Jetzt werde es zu neuen Abgrenzungsproblemen kommen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte, dass der organisierte Umsatzsteuerbetrug, das größte ungelöste Vollzugsproblem, unbearbeitet bleibe. „Er verursacht Jahr für Jahr erhebliche Steuerausfälle und untergräbt das Vertrauen in einen gerechten Steuervollzug“, so die Organisation. Gerade hier wäre entschlossenes Handeln des Gesetzgebers gefragt. Diese Chance lasse der Entwurf ungenutzt, hieß es in der Stellungnahme der Organisation.

Ebenfalls kritisch äußerte sich Alison Schultz (Tax Justice Network). Die Eindämmung der Steuervermeidung multinationaler Konzerne sei dringlicher denn je. Allein Deutschland könnte jährlich mindestens 15 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen erzielen, wenn Konzerngewinne dort besteuert würden, wo die Unternehmen tatsächlich wirtschaftlich tätig seien, statt dort, wo die Steuersätze besonders niedrig seien. Diese zusätzlichen Einnahmen wären deutlich höher als die rund elf Milliarden Euro, die die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 durch Kürzungen und andere Einsparmaßnahmen erzielen wolle.

Ein Thema war auch die Erhöhung der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen werden von Steuerpflichtigen erhoben, die Steuern nachzahlen müssen. Der Zinssatz betrug seit 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. Ab 2027 soll der monatliche Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent verdoppelt werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden. Die Bundessteuerberaterkammer zeigte sich unzufrieden mit der Regelung. Der Gesetzgeber sollte die Zinsregelungen insgesamt neu ordnen. Eine punktuelle Anpassung einzelner Zinstatbestände reiche nicht aus.

Jörg Grune (INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft) befasste sich mit Details zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Er sprach sich für Änderungen an dem Gesetzentwurf aus und wandte sich unter anderem aus Gründen der Rechtssicherheit gegen eine Rückwirkung, wenn die Eingliederungsvoraussetzungen nicht vorlägen.

Außerdem ging es in der Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, die erreichen will, dass die elektronischen Postfächer für die Kommunikation von Anwälten und Steuerberatern mit den Finanzgerichten (beA und beSt) auch zur Nutzung mit den Finanzbehörden zugelassen werden.

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Europa

Strengere Regeln für Abfallexporte in Drittstaaten

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Berlin 03.11.2026

– Strengere Regeln für Exporte von Abfällen in Drittstaaten, eine bessere Überwachung und Bekämpfung illegaler Ausfuhren, darauf zielt die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen, die nach einer zweijährigen Übergangsfrist bereits seit dem 21. Mai 2026 mit Ausnahme von einzelnen Bestimmungen EU-weit gilt. Die Bundesregierung hat nun ihren Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (21/8866) vorgelegt, um die entsprechenden Durchführungsbestimmungen anzupassen. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstagabend darüber in erster Lesung beraten.

Mit der neuen EU-Verordnung ergeben sich laut Bundesregierung durch die Einführung elektronischer Verfahren für die Übermittlung und den Austausch von Informationen bei der Abfallverbringung sowie durch veränderte Bestimmungen „wesentliche Änderungen“. Diese erfordern eine Neufassung des Abfallverbringungsgesetzes und die Aufhebung des bisherigen Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007.

Eine zentrale Änderung ist, dass Informationen und Dokumente künftig über ein einheitliches elektronisches System übermittelt werden sollen. Dadurch sollen Abfallströme nachvollziehbarer und Verwaltungsverfahren effizienter werden. Zudem werden die Regeln für Abfallexporte in Drittstaaten verschärft: Ab Mai 2027 soll Müll nur noch in Länder außerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) exportiert werden dürfen, wenn das Zielland explizit zustimmt und eine umweltgerechte Verarbeitung des Mülls nachweisen kann.

Bereits ab dem 21. November 2026 soll für zweieinhalb Jahre die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder verboten sein. Durch verschärfte Sanktionen soll auch der illegale Abfallhandel effektiver bekämpft werden.

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf sollen unter anderem die Bestimmungen für die elektronische Übermittlung und den Austausch von Informationen im novellierten Abfallverbringungsgesetz ergänzt und die Bußgeldvorschriften überarbeitet werden.

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Politik

Keine Details zu IFG-Anträgen

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Berlin 03.11.2026

– Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den im laufenden Jahr gestellten und vollständig stattgegebenen Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In einer Antwort (21/8835) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8545) schreibt sie, dass eine Datenerhebung und -auswertung „zusätzlich zu der ohnehin jährlich veröffentlichten Statistik mit zumutbarem Aufwand nicht möglich“ sei. Für die Jahre 2021 bis 2025 verweist sie auf die allgemein zugänglichen Jahresstatistiken.

Zu weiteren Detailfragen, etwa nach einer Aufschlüsselung abgelehnter Anfragen nach Bundesministerium, Jahr, Monat und Ablehnungsgrund, führt sie aus, dass diese Daten statistisch nicht erhoben würden. „Eine nachträgliche Erhebung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich“, heißt es weiter.

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Politik

Uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine

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Berlin 03.11.2026

– Bundeskanzler Friedrich Merz versicherte dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj heute, am Dienstag, dem 3. November, in Berlin seine uneingeschränkte politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung für die Ukraine. Bezüglich des Wunsches Kiews nach einer NATO-Mitgliedschaft erklärte er, dies komme zum jetzigen Zeitpunkt zu früh; eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union hingegen werde unweigerlich erfolgen.

Der ukrainische Präsident Selenskyj bezeichnete Deutschland als einen verlässlichen Partner für die Ukraine. Er forderte die Europäer zu verstärkter Unterstützung für sein Land auf, um der russischen Arroganz entgegenzutreten, und betonte, dass die Ukraine ohne den Rückhalt Deutschlands und Europas nicht bestehen könne. Er bekräftigte zudem, dass Kiew den russischen Präsidenten Wladimir Putin nicht zu einem Besuch einladen werde. Bundeskanzler Merz versicherte seinerseits, dass man sich intensiv um ein Ende des Krieges bemühe; er kündigte an, später in Berlin mit dem französischen Präsidenten und dem britischen Premierminister zusammenzukommen, um nach einem Ausweg aus dem russischen Krieg gegen die Ukraine zu suchen.

Im Hinblick auf das für nächste Woche in Abu Dhabi geplante Treffen zur Ukraine erklärte der ukrainische Präsident, er könne nicht vorhersagen, ob dieses zu positiven oder negativen Ergebnissen führen werde.

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Politik

Autobahn GmbH des Bundes soll begrenzt kreditfähig werden

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Berlin 03.11.2026  

– Die Bundesregierung will die Finanzierung der deutschen Straßeninfrastruktur auf eine neue Grundlage stellen. Den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ (21/8868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät der Bundestag laut Tagesordnung am Freitag, 6. November 2026, in erster Lesung.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei vereinbart worden, „dass zukünftig eine überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung der Autobahn GmbH garantiert wird“, heißt es in dem Entwurf. Hierfür solle die Finanzierung der Autobahn GmbH in einem Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital erfolgen. Die Autobahn GmbH soll laut Bundesregierung „begrenzt kreditfähig“ werden. Ihr sollen zudem Lkw-Mauteinnahmen zur Verfügung gestellt werden.

In den vergangenen Jahren seien die Investitionen in die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zwar kontinuierlich gesteigert worden, heißt es zur Begründung. Trotzdem bestünden weiterhin erhebliche finanzielle Herausforderungen, um den zunehmenden Sanierungsbedarf nachzukommen. Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolge bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt und sei somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.

Im Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) soll nun das bisherige Verbot der Aufnahme von Krediten am Markt gestrichen werden. Zugleich werde die Autobahn GmbH ausdrücklich ermächtigt, Fremdkapital in Form von Krediten und Anleihen aufzunehmen. „Der Autobahn GmbH wird eine Einnahmekompetenz an der Lkw-Maut verschafft, um dadurch den Schuldendienst für das Fremdkapital zu gewährleisten“, heißt es. Sie werde durch Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zur „Mautgläubigerin des Mautteilsatzes der Lkw-Maut für die Infrastrukturkosten der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung, für die der Bund Träger der Straßenbaulast ist“.

Um die Maut vereinnahmen zu können, soll im InfrGG ein öffentlich-rechtliches Nutzziehungsrecht an den Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zur Übertragung an die Autobahn GmbH begründet werden. In diesem Zusammenhang sei eine Anpassung im Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz zu den Aufsichtsbefugnissen des Fernstraßen-Bundesamtes über die Autobahn GmbH vorgesehen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

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Politik

Konferenz für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Dublin

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Berlin 04.11.2026

– Eine dreiköpfige Delegation des Bundestages nimmt noch bis zum 6. November an der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (IPC GASP/GSVP) teil, zu der das irische Parlament nach Dublin eingeladen hat.

Neben den Prioritäten und Strategien der GASP und der GSVP geht es dort um den Angriff Russlands auf die Ukraine, Europas Antwort auf die eskalierenden geopolitischen Spannungen, die Erosion des internationalen Rechts im Nahen Osten und die Sicherheit der Europäischen Union mit Blick auf hybride Bedrohungen, kritische Infrastruktur und soziale Resilienz.

Hauptredner sind die irische Parlamentspräsidentin Verona Murphy, die irische Ministerin für Verteidigung, auswärtige Angelegenheiten und Handel, Helene Mc Entee, und David McAllister als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des EU-Parlaments.

Ziel der Konferenz ist die Schaffung eines GASP/GSVP-Forums für die Abgeordneten der 27 nationalen EU-Parlamente und des Europäischen Parlaments. Die IPC GASP/GSVP, gegründet 2012, tagt zweimal jährlich auf Einladung des Landes, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Teilnehmer des Bundestages sind die Abgeordneten Nancy Faeser (SPD, Ltg.), Gerald Otten (AfD) und Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen).

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Berlin

Sicherheitskonferenz in Berlin

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Berlin 03.11.2026

– Der litauische Präsident Gitanas Nausėda eröffnet heute, am Dienstag, dem 3. November, eine Sicherheitskonferenz in Berlin. An der Veranstaltung nehmen der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sowie hochrangige Vertreter aus Politik, Streitkräften und Sicherheitsdiensten aus ganz Europa teil.

Die Ukraine und der russische Krieg gegen das Land stehen im Mittelpunkt der Gespräche und Diskussionen auf der Konferenz, die jährlich von unabhängigen außen- und sicherheitspolitischen Instituten organisiert wird.

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Politik

Neues Ökodesign-Gesetz

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Berlin 03.11.2026

Neue Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung treten in Kraft und sorgen für mehr Verbraucherschutz. Am 1. November treten das neue Ökodesign-Gesetz und die Änderungen des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes in Kraft. Die Neuerungen zielen darauf ab, dass von Herstellern zu erfüllende Produkteigenschaften zu Effizienz, Reparierbarkeit und Haltbarkeit eingehalten und von Händlern korrekt dargestellt werden. So werden Effizienzvorteile abgesichert und der Verbraucherschutz gestärkt. Zugleich werden die flankierenden Bußgeldverordnungen neu gefasst, um den Marktüberwachungsbehörden der Länder bei Verstößen die Verhängung von Sanktionen zu ermöglichen. Die neuen Regelungen gewährleisten die einheitliche Anwendung geltenden EU-Rechts in Deutschland, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, ohne dabei über die bestehenden EU-Vorgaben hinauszugehen.

Künftig können die Marktüberwachungsbehörden nun noch konsequenter gegen Hersteller vorgehen, deren Produkte den für sie geltenden Ökodesign-Anforderungen, z.B. an die Reparierbarkeit des Produktes, nicht entsprechen oder deren Produkte eine falsche Energieverbrauchskennzeichnung aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass Verbraucher eine verlässliche und objektive Grundlage für ihre Kaufentscheidungen haben und nachhaltige Produkte einen fairen Wettbewerbsvorteil erhalten. Verbraucher können so durch sparsame, langlebige und reparierbare Produkte bares Geld bei der Nutzung und bei Neuanschaffungen sparen. Im Jahr 2024 waren dies für einen durchschnittlichen EU-Haushalt 317 Euro, weil die Produkte beispielsweise weniger Strom und Wasser verbrauchen und langlebiger sind.

Derzeit gibt es für mehr als 30 Produktgruppen, darunter Smartphones, Server und Lichtquellen,Elektromotoren, Transformatoren, Heizungskessel und Ventilatoren entsprechende Ökodesign-Anforderungen. Die bekannten Energielabel mit der markanten grün-roten A-bis-G-Skala gibt es derzeit für 16 Produktgruppen – von Leuchtmitteln, Smartphones und Fernsehern über Küchengeräte bis hin zu Heizungskesseln, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

Das Gesetzespaket wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert, um die nationalen Rahmenbedingungen an die dynamischen Entwicklungen der europäischen Gesetzgebung anzupassen, technologieoffene energieeffiziente Technik zu fördern und autonome Verbraucherentscheidungen zu stärken.

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Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung konsequent bestrafen, Bundesjustizministerin legt Gesetzentwurf vor

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Berlin 03.11.21026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um den Schutz vor sexuellen Übergriffen zu verbessern. Es geht zum einen um sexuelle Belästigungen durch Worte oder Gesten. Bislang gibt es dafür im deutschen Recht keinen eigenen Straftatbestand. Das soll sich nach dem Vorschlag der Ministerin ändern. Geplant sind außerdem längere Verjährungsfristen und höhere Strafen für Vergewaltigungen und andere körperliche sexuelle Übergriffe. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute veröffentlicht.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen – auch mit den Mitteln des Strafrechts. Es braucht rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel – das gilt für körperliche Gewalt genauso wir für verbale Belästigungen und Bedrohungen.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir klare Grenzen: Die sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Wir schließen Strafbarkeitslücken bei verbaler Belästigung. Wir erhöhen die Strafen bei Vergewaltigungen. Und wir stellen sicher, dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tag verfolgt und bestraft werden können. Unser Anspruch ist klar: Egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen.“

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Änderungen:

Ein neuer Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigung

Im Strafgesetzbuch (StGB) soll ein neuer Straftatbestand – § 184i Absatz 2 StGB – für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen geschaffen werden. Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich nach dieser neuen Strafvorschrift dann strafbar machen, wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können.

Längere Verjährungsfristen für Vergewaltigungen

Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig die Verjährungsfrist einheitlich bei zwanzig Jahren liegen. Derzeit ist die Verjährungsfrist für diese Straftaten nicht einheitlich lang. In manchen Konstellationen beträgt die Verjährungsfrist bereits heute 20 Jahre. In anderen Fällen beträgt sie nach derzeitigem Recht lediglich fünf Jahre.

Höhere Strafen für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe und sexuelle Übergriffe mit Folge einer Schwangerschaft

Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig strenger bestraft werden. Eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung soll mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen.

Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung eine Schwangerschaft, soll – wie bei der gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung – ebenfalls eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. November 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

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