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Politik

Haushaltsausschuss stimmt weiteren Ukraine-Hilfen zu

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Berlin 10.04.2025 

Der Haushaltsausschuss hat weitere Mittel zur Unterstützung der Ukraine und der Republik Moldau freigegeben. Das Gremium stimmte in seiner Sitzung am Freitag der vom Bundesministerium der Finanzen beabsichtigten Einwilligeiner überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 8,3 Milliarden Euro bis 2029 zu. Beantragt worden waren die Mittel vom Bundesministerium der Verteidigung. In der vom Ausschussvorsitzenden Helge Braun (CDU) geleiteten Sitzung votierten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Die AfD-Fraktion sowie die Gruppen Die Linke und BSW sprachen sich dagegen aus.

In einer Vorlage der Regierung heißt es, der überplanmäßige und der außerplanmäßige Bedarf diene vorwiegend der Unterstützung der Ukraine durch die Beschaffung militärischer Ausrüstung bei der Rüstungsindustrie und Lieferung an das ukrainische Militär. Außerdem wird auf die Steigerung der Zahl der von Russland eingesetzten Drohnen hingewiesen. Daneben dient der Mehrbedarf der Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenem Material der Bundeswehr. Außerdem werden nach Angaben der Bundesregierung angesichts der russischen Bedrohung Mittel für die ergänzende Ertüchtigung der zivilen und militärischen Sicherheitskräfte Moldaus zur Verfügung gestellt.

In der Debatte des Ausschusses erklärte die SPD-Fraktion ihre Zustimmung. Es handele sich um eine richtige und gute Entscheidung. Die Unionsfraktion schloss sich ausdrücklich an. Auch die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass der Beschluss jetzt gefasst werden könne. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung seien die Maßnahmen mehr als hilfreich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte, dass die Vorlage endlich beraten werden könne. Angesichts der dramatisch schwierigen Lage in der Ukraine sei die Dringlichkeit gegeben. Die Bundesregierung habe immer auf Diplomatie gesetzt, erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Aber alle Gespräche seien bisher an Putin gescheitert.

Die AfD-Fraktion vertrat die Auffassung, dass der Ausschuss angesichts der unmittelbar bevorstehenden Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages nicht mehr legitim tage. Nach der erfolgten Änderung des Grundgesetzes bestehe auch keine Notwendigkeit mehr, die alten Mehrheiten im Bundestag zu nutzen. Die AfD-Fraktion bezeichnete die Entscheidung mit Blick auf die weit fortgeschrittenen Waffenstillstandsverhandlungen als kontraproduktiv und forderte, der Diplomatie eine Chance zu geben. Die Fraktion fragte angesichts der Verpflichtungsermächtigung bis zum Jahr 2029, ob der Krieg entsprechend verlängert werden solle.

Die Gruppe Die Linke äußerte sich ebenfalls ablehnend. Das Verfahren und der Inhalt seien nicht zustimmungsfähig. Der Beschluss könne genauso gut im Hauptausschuss des 21. Bundestages gefasst werden. Die Waffenlieferungen lehne man ab. Es sei bis vor kurzem Staatsdoktrin gewesen, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern. Die Regierung habe nichts erfolgreich für diplomatische Lösungen unternommen, wurde kritisiert.

Auch die Gruppe BSW kritisierte das Verfahren und lehnte den Inhalt der Vorlage ab. Es sei eine traurige Ironie, dass der US-Präsident in ein paar Wochen diplomatisch mehr erreicht habe als die gesamte Bundesregierung in den letzten drei Jahren, auch wenn die Waffen noch nicht schweigen würden. Die Gruppe BSW erinnerte ebenfalls an den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der deutschen Außenpolitik, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern.

Vertreter der Bundesregierung bezeichneten in der Sitzung die Unterstützung angesichts der militärischen Lage als dringlich. Die Ukraine stehe unter starkem Druck. Auch nach einem eventuellen Waffenstillstand müsse die Ukraine befähigt werden, sich gegen einen russischen Angriff verteidigen zu können. Es gehe um die Herstellung einer glaubwürdigen ukrainischen Abschreckung und zwar auch über den aktuellen Konflikt hinau

Haushalt/Unterrichtung

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro für Fördertätigkeiten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) genehmigt. Damit solle ein Förderstopp verhindert werden, da nach der Mittelprognose des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die bisherigen Mittel nur bis April 2025 reichten.

„Um einen Förderstopp zu vermeiden, benötigt das BMWK die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung unmittelbar, um der KfW mit dem üblichen Vorlauf die zusätzlichen Mittel rechtzeitig zuweisen zu können“, heißt es in dem auf den 28. März datierten Schreiben des Finanzministeriums, das als Unterrichtung der Bundesregierung (21/10) zur Haushaltsführung 2025 vorliegt.

„Ein Förderstopp bei der BEG würde das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen“, heißt es zur Begründung. Die BEG wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt.

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London zu Besuch

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Berlin 08.10.2026

Der britische Premierminister Andy Burnham und Bundeskanzler Friedrich Merz bei ihrem Treffen am heutigen Donnerstag in Berlin.

Es ist der erste Besuch des amtierenden britischen Premierministers in Berlin; dabei bekräftigten beide die Unterstützung ihrer Regierungen für die Ukraine sowie für die Politik der NATO und bekundeten ihre Absicht, die Beziehungen zwischen Berlin und London zu vertiefen.

Foto: © PWO

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Linke drängt auf effektive Zollreform

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Berlin 08.10.2026  

– Die Fraktion Die Linke drängt auf eine Erweiterung der Zollreform, um organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben zu können.

In einem Antrag (21/8391) fordert sie, das im Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. „Die Einheit ermittelt unter Leitung des Zolls schwere Fälle international organisierter Steuerhinterziehung wie Umsatzsteuerkarusselle sowie Cum-Ex- und Cum-Cum-Betrug“, beschreibt die Fraktion das Aufgabengebiet. Damit die Einheit Verfahren selbst führen könne, brauche sie eine eigene Zuständigkeit, heißt es weiter. Weitere Forderungen betreffen die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der statistischen Erfassung von Geldwäsche unter anderem durch Errichtung eines zentralen Registers. Eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, sollen Kommunen und gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden können.

Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Fraktion Die Linke: „Finanzkriminalität ist Diebstahl an uns allen.“ Die Bundesregierung beziffere den jährlichen Schaden durch Geldwäsche selbst auf geschätzt 100 Milliarden Euro. Allein Cum-Ex habe Deutschland bis zu 36 Milliarden Euro gekostet. Das zentrale neue Instrument der Zollreform sei die administrative Vermögensermittlung und -sicherung, die bei Vermögensgegenständen ansetze, deren rechtmäßige Herkunft die Betroffenen nicht belegen könnten. Damit erreiche der Zoll aber nicht die Akteure hinter Cum-Ex und Cum-Cum, also Banken, Unternehmen und professionell organisierte Steuerhinterziehung mit legalen Einkommensquellen, verschachtelten Gesellschaftsstrukturen und anwaltlicher Beratung, wird kritisiert.

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Regierung plant Bürokratierückbau im Verkehrsbereich

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Berlin 08.10.2026  

– Die Bundesregierung will den Rechtsrahmen im Verkehrsbereich modernisieren. Sie bezeichnet den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ (21/8404) als „das zentrale Paket, um den Reformstau im Fachrecht systematisch aufzulösen“.

Mit der Regelung soll ein umfassendes Maßnahmenbündel zur strukturellen Modernisierung des Verkehrsrechts umgesetzt werden. Der Entwurf sieht Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen des Verkehrsrechts vor. Er bündle Maßnahmen zum Bürokratierückbau auf gesetzlicher Ebene, heißt es.

Geplant ist unter anderem eine Bereinigung des Schienenrechts. So sollen die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, bürokratische Anforderungen zur Aufstellung von Plänen für die Fahrradbeförderung sowie starre Schriftformerfordernisse aufgehoben werden. Damit würden Verwaltungsverfahren vereinfacht und die Eigenverantwortung der Eisenbahnunternehmen gestärkt, heißt es. Durch eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) soll zudem die Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben erleichtert werden.

Auch im Luftverkehr sind Modernisierungen geplant: So sollen einzelne Regelungen im Luftverkehrsgesetz an aktuelle europäische Bestimmungen angepasst werden. Laut Bundesregierung betrifft dies unter anderem die Ausgestaltung von Vorschriften zum Register des Luftfahrt-Bundesamtes für unbemannte Fluggeräte sowie Vorschriften im Bereich der Flugsicherheit.

Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollen formale Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung reduziert und analoge Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards, wie dauerhaft überprüfbare Siegel, ersetzt werden. Dies ermögliche, so heißt es, eine agile Reaktion auf moderne Mobilitätsbedürfnisse.

Zur Modernisierung des Seeschifffahrtsrechts soll die Anpassung des Seeaufgabengesetzes (SeeAufgG) beitragen, wodurch die maritime Verwaltung laut Regierung effizienter wird. In der Vorlage heißt es: „Wir bauen administrative Redundanzen ab und schaffen einen schlanken Rechtsrahmen, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge durch beschleunigte Verwaltungsprozesse sichert.“

Weitere Themen in dem Entwurf sind die Optimierung der Infrastrukturverwaltung sowie der Rückbau von Berichtspflichten.

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AfD fordert „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“

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Berlin 07.10.2026  

– Die AfD-Fraktion dringt auf die Umsetzung eines Maßnahmenpakets „für eine wirkliche Migrationswende“. In einem Antrag (21/8387), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die bislang ausgebliebene Migrationswende tatsächlich herbeizuführen“.

Dazu soll die Bundesregierung laut Antrag die Einbürgerung nur noch als Ermessenseinbürgerung und frühestens nach einem Aufenthalt von zehn Jahren gewähren und die regelhafte Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft aufheben. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten „nicht nur zu suspendieren, sondern – mit Ausnahme von Härtefällen gemäß Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz – aufzuheben“ und die Entgegennahme von Anträgen auf Familiennachzug zu individuell Schutzberechtigten für ein halbes Jahr auszusetzen.

Zugleich plädiert die Fraktion dafür, Kontrollen und Zurückweisungen auch bei der Einreise über die deutschen Flughäfen vorzunehmen und die Überwachung der Landgrenzen „mittels des Einsatzes von KI und von Drohnen auf den technisch neuesten Stand zu bringen“. Ferner dringt sie darauf, keine Asylverfahren für Personen mehr durchzuführen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen oder deren Identität ungeklärt ist.

Die an Syrer erteilten Schutztitel soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge wegen Wegfalls des Schutzgrundes umfassend widerrufen und die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger Syrer wiederaufnehmen. Des Weiteren sprechen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür aus, „Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie auch die technologische und wirtschaftliche Kooperation sowie die Erteilung von Visa für die Arbeits- und Ausbildungsmigration strikt an die uneingeschränkte Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rücknahme ausreisepflichtiger eigener Staatsbürger zu koppeln“.

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Berlin

Klima Konferenz in Berlin

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Berlin 06.10.2026  

– Deutschland führt seinen Beitrag für die Klimafinanzierung für internationalem Klimaschutz und -anpassung in Schwellen- und Entwicklungsländern fort und bleibt international verlässlicher Partner. Dabei setzt die Bunderegierung bei der internationalen Klimafinanzierung zunehmend auf private Investitionen und Kredite. Der Anteil der mobilisierten öffentlichen und privaten Investitionen erreicht bei der internationalen Klimafinanzierung einen neuen Höchstwert.

Die an die Europäische Union zugelieferten Klimafinanzierungszahlen für 2025 zeigen, dass Deutschland erneut seinen Anteil am globalen Klimaversprechen leistet und zu dem im Koalitionsvertrag festgelegten „fairen Anteil“ für internationale Investitionen in den Klimaschutz steht. Der deutsche Beitrag zum internationalen Klimaschutz setzt sich aus Haushaltsmitteln und mobilisierten Mitteln zusammen. Er ist 2025 insgesamt leicht zurückgegangen; dies konnte jedoch durch gehebelte private Investitionen und gute Leistungen von KfW Krediten auf dem Kapitalmarkt abgefedert werden. Deutschland ist es damit trotz stark sinkender Haushaltsmittel gelungen, über rückzahlbare Darlehen und klimafreundliche Investitionen von Unternehmen zusätzliche Mittel zu mobilisieren:

Fotos: © PWO

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Dialog der Europäischen Bürgerbeauftragten

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Berlin 06.10.2026

Dialog der Europäischen Bürgerbeauftragten mit Mitgliedern der Europäischen Bewegung Deutschland.

Es ist dringend erforderlich, die Dialogveranstaltungen über die Bedeutung der Europäischen Union fortzusetzen, da diese zur Integration der europäischen Völker untereinander beiträgt; die Aufrechterhaltung des Dialogs verhindert zudem, dass es zu einem „Gespräch der Tauben“ kommt, sagte die Präsidentin der Europäischen Bewegung Deutschland, Dr. Anna-Maija Mertens.

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Bundestag muss Nutzung vorgeburtlicher Bluttests auswerten

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Berlin 07.10.2026

– Am 8. Oktober wird in zweiter und dritter Lesung über einen fraktionsübergreifenden Antrag zu vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie beraten: Nachdem eine Untersuchung auf Kosten der Krankenkassen für Einzelfälle beschlossen wurde, nehmen Schwangere den Test nun flächendeckend in Anspruch. Der Antrag verlangt daher eine Auswertung der Nutzung von Bluttests in der Schwangerschaft. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert alle Abgeordneten mit Nachdruck dazu auf, diesem Antrag zuzustimmen.

Ob sogenannte nicht-invasive Pränataltests – kurz NIPT – als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden, muss dringend überprüft werden. Wie die mehr als 100 Parlamentarier, die den Antrag unterzeichnet haben, setzt sich die Lebenshilfe seit Langem für ein Monitoring der Kassenzulassung ein. Beim NIPT wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, mit der die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind bestimmt werden kann. Der NIPT soll auf Kosten der Krankenkassen allerdings nicht standardmäßig angewandt werden, sondern nur in begründeten Fällen. Denn eine flächendeckende Suche nach Behinderung war nicht gewollt.

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Bericht zum ERP-Sondervermögen 2025

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Berlin 07.10.2026  

– Der Bericht der Bundesregierung über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025 liegt als Unterrichtung (21/8250) vor.

Die Schwerpunkte der ERP-Förderung lagen demnach auf der Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Leasingfinanzierungen, dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten, der Digitalisierungs- und Innovationsförderung, der Bereitstellung von Beteiligungskapital vor allem für junge innovative Unternehmen und der Förderung von Exportgeschäften deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das hierfür geplante Fördervolumen betrug im Jahr 2025 rund 11,1 Milliarden Euro. Das Zusagevolumen habe rund zehn Milliarden Euro betragen.

„Die Nachfrage nach ERP-Programmen war im Jahr 2025 trotz eingetrübter Konjunktur hoch“, heißt es in dem Bericht. Die geplanten Zusagevolumina für die Mittelstandsfinanzierung der ERP-Förderung seien „über alle Programme betrachtet nahezu erreicht“ worden. Insgesamt wurden 2025 in den ERP-Programmen den Angaben zufolge rund 34.000 einzelne Förderkredite zugesagt.

Im Bereich der Gründungsförderung und Wachstumsfinanzierungen seien im Jahr 2025 über die beiden ERP-Programme ERP Kapital für Gründung und Nachfolge, ERP-Förderkredit KMU und ERP-Gründerkredit – Start-Geld insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro Fördervolumen zugesagt worden. „Dies entspricht rund 67 Prozent des gesamten ERP-Neugeschäfts 2025“, schreibt die Bundesregierung. Es seien insgesamt rund 26.157 Einzelzusagen in diesem Förderbereich realisiert worden.

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Uneingeschränkte Unterstützung für den jüdischen Staat

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Berlin 07.10.2026

 „Am heutigen Jahrestag der furchtbaren Hamas-Terroranschläge vom 7. Oktober 2023 sind unsere Gedanken bei den Opfern und ihren Hinterbliebenen, den Überlebenden und den ehemaligen Geiseln. Wir gedenken der Toten. Wir trauern mit den Hinterbliebenen. Und wir hoffen, dass der tiefe Schmerz und die Wunden, die dieser Tag, die diese monströsen, barbarischen Taten geschlagen haben, heilen können. 

Deutschland steht fest an der Seite Israels. Unsere israelischen Freunde können auf unseren Einsatz zählen, damit sich ein solches Verbrechen niemals wiederholt. Wir stehen für die Sicherheit und Existenz Israels ein – das ist Lehre aus der Shoah und Teil deutscher Identität. 

Es muss nun darum gehen, das Fundament einer neuen Ordnung zu legen, in der Israelis, Palästinenser und ihre Nachbarn in Frieden und Sicherheit leben können. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Unserer Überzeugung nach ist dieses Ziel am besten durch die Gründung eines palästinensischen Staates an der Seite Israels zu erreichen.

In Deutschland erleben wir heute einen zunehmenden Antisemitismus, der viel zu oft unwidersprochen bleibt. Die Bundesregierung wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um Antisemitismus in all seinen neuen und alten Formen konsequent zu bekämpfen. Jüdinnen und Juden müssen in ganz Deutschland ohne Angst leben können. Jüdisches Leben muss sich in unserer Gesellschaft weiter entfalten können. Deshalb gehen wir gegen antisemitische Vorfälle und Angriffe mit aller Entschlossenheit vor. Und wir treten denjenigen entgegen, die das Existenzrecht Israels relativieren oder gar in Frage stellen. Nicht nur am 7. Oktober, sondern jeden Tag.“

Haitham Arash, Redaktion

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Bitkom zu einem Jahr Modernisierungsagenda im Bund

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Berlin 07.10.2026

Digitalministerium zieht heute eine erste Bilanz

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung legt heute seinen Bericht „Ein Jahr Staatsmodernisierung“ vor und zieht damit Bilanz zu einem Jahr Modernisierungsagenda Bund. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Eine moderne und digitale Verwaltung ist nicht nur Voraussetzung für das Vertrauen der Menschen in den Staat, sie ist die Basis einer starken Wirtschaft. Die Bundesregierung hat das Thema zu Recht ganz oben auf ihre Agenda gesetzt, und der heute vorgelegte Bericht macht erste Erfolge sichtbar – von der digitalen Gründung bis zum Fahrzeugschein auf dem Handy. Wir begrüßen sehr, dass das Digitalministerium die eigenen Fortschritte misst und offenlegt. Das entspricht auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Zwei Drittel von ihnen wollen einer aktuellen Bitkom-Umfrage zufolge, dass gemessen wird, ob die Politik ihre Digitalversprechen einlöst. Klar ist aber auch: Ein Ministerium allein kann den Staat nicht modernisieren. Neben Ministerien und Behörden im Bund müssen insbesondere auch die Länder und Kommunen mitziehen.

Das erste Jahr der Modernisierungsagenda war ambitioniert, im zweiten Jahr muss sie in der Breite ankommen, indem aus Pilotprojekten Alltag wird. Ein Unternehmen innerhalb von 24 Stunden zu gründen, muss überall in Deutschland möglich sein und nicht nur an einzelnen Standorten. Anträge sollten automatisch als genehmigt gelten, wenn die zuständige Behörde nicht rechtzeitig entscheidet. Und KI-Anwendungen, die sich in einzelnen Behörden bewähren, sollten bundesweit genutzt werden. Dafür muss das digitale Fundament gelegt werden: mit der digitalen Brieftasche d-you, die Anfang 2027 startet, mit vernetzten Registern und mit dem Deutschland-Stack als gemeinsamer technischer Basis für die Verwaltung. Der nächste große Wurf kann mit dem geplanten Berichtsentlastungsgesetz gelingen. Dazu müssen bei den Beratungen im kommenden Jahr unnötige Pflichten konsequent gestrichen werden.“

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ifo Institut: Ölkonzerne geben Tankrabatt bislang nur teilweise weiter

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München 07.10.2026

– Der seit 1. Oktober geltende Tankrabatt der Bundesregierung kommt nur teilweise an den Zapfsäulen an. Das zeigen aktuelle Berechnungen des ifo Tankrabatt-Trackers. „Beim Diesel haben die Tankstellen in den ersten fünf Tagen von den 17 Cent Steuersenkung je Liter durchschnittlich 15 Cent weitergegeben. Beim Superbenzin E5 waren es durchschnittlich gut 16 Cent und bei Super E10 15 Cent“, sagt Florian Neumeier, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Finanzwissenschaft. „Am ersten Oktober wurde der Rabatt vollständig weitergegeben, während die Weitergabe am Wochenende unvollständig blieb.“

Angesichts der aktuellen Verknappung des Angebots trage diese Maßnahme nicht dazu bei, weniger Diesel und Benzin zu verbrauchen. „Der Tankrabatt ist außerdem wenig zielgenau. Haushalte mit geringem Einkommen, kleinen Autos und geringer Kilometerleistung profitieren kaum von diesem Entlastungspaket“, sagt ifo-Experte Christian Gréus. Neumeier ergänzt, vielmehr solle der Verbrauch eingeschränkt werden, ein höherer Preis biete dafür einen Anreiz. Zudem verzerre der Rabatt Kaufentscheidungen: Wer einen Benziner kaufe, mache sich von der Golfregion abhängig. Das solle der Preis auch zeigen.

Die detaillierten Ergebnisse werden ab dem 14. Oktober wöchentlich jeden Mittwoch ab 14 Uhr auf Basis der täglichen Spritpreise vom jeweiligen Vortag auf https://www.ifo.de/tankrabatt-tracker zur Verfügung gestellt. Dort finden sich außerdem Informationen zu den verwendeten Daten und zu den Methoden, die die Wissenschaftler für ihre Auswertung nutzen.

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Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027

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Berlin 07.10.2026 

– Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen festgesetzt.

Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen, die an die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2025 anknüpfen. Die Lohnentwicklung im Jahr 2025 betrug 4,38 Prozent. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2025 steigen auch die Rechengrößen entsprechend. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung werden über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich angehoben.

Die jährliche Fortschreibung der Sozialversicherungsrechengrößen dient einerseits der Sicherung der Beitragsbasis in der Sozialversicherung und andererseits auch der Sicherung des Leistungsniveaus. So wird sichergestellt, dass sich die Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen, da auch Leistungen – z.B. die Renten – jährlich insbesondere mit der Lohnentwicklung angepasst werden. Ohne Fortschreibung entsprechend der Lohnentwicklung würde die Beitragsbasis sukzessive erodieren, da ein immer geringerer Anteil der Lohnsumme der Verbeitragung unterliegen würde.

Von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2027 sind nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Das heißt: Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergibt sich keinerlei Veränderung.

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Gewaltschutz vor dem Familiengericht

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Berlin 07.10.2026

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf. Bundesministerin der Justiz Stefanie Hubig hierzu: 
Familiengerichte haben eine zentrale Rolle im Schutz vor häuslicher Gewalt. Sie entscheiden über Unterhalt, Scheidung und Umgang mit gemeinsamen Kindern. Deshalb richten wir das familiengerichtliche Verfahren noch besser am Ziel des Gewaltschutzes aus: Betroffene sollen ihren Aufenthaltsort geheim halten können, damit sie nicht erneut in Gefahr geraten. Wer Gewalt erfährt, soll sich künftig auch vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können. Familiengerichte sollen künftig Hinweisen auf Gewalt früh und konsequent nachgehen. Und wir wollen Regeln, dass Richterinnen und Richter besonderes Fachwissen zu den Dynamiken häuslicher Gewalt mitbringen müssen.

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Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung

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Berlin 07.10.2026

– Um die Evaluation und Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8309) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8029). Danach gelangt das Bundesinnenministerium (BMI) aufgrund des Evaluationsberichts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu der Einschätzung, „dass die Evaluation die Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) nicht eindeutig belegt habe“.

Ein Qualitätskriterium der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ist laut Bundesregierung, dass Beratung möglichst noch vor der asylrechtlichen Anhörung zu Inhalt und Ablauf des Asylverfahrens zu gewährleisten ist. Die Evaluation habe gezeigt, dass dieser Anspruch an die buAVB eingeschränkt erreicht wird. So solle durch gut informierte Asylsuchende die Effizienz des Asylverfahrens und die Akzeptanz der Entscheidungen gesteigert werden.

Die Evaluation hat den Angaben zufolge indes ergeben, „dass die Schutzsuchenden am häufigsten eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn das Asylverfahren bereits (nahezu) abgeschlossen ist“. Darüber hinaus sei der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis gekommen, dass offenbleibt, ob die buAVB die Effizienz des Asylverfahrens erhöht, die Qualität der behördlichen Entscheidung verbessert und die Akzeptanz der Asylentscheidung steigert.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sollen die Mittel für die buAVB aus Sicht des BMI auf die besondere Rechtsberatung für Vulnerable beschränkt werden, die bisher bereits Teil der buAVB war. Diese Einschätzung des BMI erfolge vor dem Hintergrund der Neuerungen durch die seit dem 12. Juni geltende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Diese sehe die verpflichtende Einführung einer unentgeltlichen Rechtsauskunft im Asylverfahren und im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (vormals Dublin-Verfahren) vor.

„Sie bietet den Asylantragstellenden Hilfestellungen für das Verfahren und sieht für vulnerable Personen besondere Vorgaben vor“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die buAVB solle daher nur für Vulnerable weitergeführt werden. Hinzu trete für alle Antragstellenden die amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft, die durch das Bamf durchgeführt werde. Sie knüpfte an die Asylverfahrensberatung an, die vor der Einführung der buAVB bis Ende 2022 durch das Bamf durchgeführt worden sei.

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Digitales Führungszeugnis

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Berlin 01.10.2026 

– Ab dem 1. Oktober 2026 ist das Führungszeugnis für Privatpersonen, das bis dahin ausschließlich auf grünem Spezialpapier gedruckt wurde, wahlweise auch als digitale Variante erhältlich. Das Digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument erteilt und an Ihr Zentrales Bürgerpostfach bei der BundID (https://id.bund.de) – auch als Nutzerkonto Bund bekannt – versandt. Es unterscheidet sich optisch vom gedruckten Führungszeugnis insbesondere durch den weißen Hintergrund und den aufgedruckten QR-Code. Die Gebühr beträgt für beide Varianten 13,00 Euro.

Die Vorteile des Digitalen Führungszeugnisses:

  • Der gesamte Prozess läuft digital. Es ist kein Behördengang erforderlich.
  • Etwaige Postlaufzeiten entfallen. Sie erhalten Ihr Führungszeugnis im Regelfall – sofern es sich nicht um ein Europäisches Führungszeugnis handelt oder Prüfungen notwendig sind – innerhalb weniger Stunden.
  • Das Digitale Führungszeugnis kann einfacher mehrfach genutzt werden (z. B. mehreren Arbeitgebern vorgelegt werden).
  • Je nach Bedarf kann das Digitale Führungszeugnis in digitaler Form als PDF-Dokument oder als Ausdruck des PDF-Dokuments genutzt werden.
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