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Europa

Experten warnen vor Überregulierung bei EU-Sanktionen

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Berlin 17.12.2025

– Die Sachverständigen haben für das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508) eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere nationale Umsetzung gefordert. In einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwochmorgen verwiesen die Experten zwar auf die dafür notwendigen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), doch sollten dabei vor allem die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt werden.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024/1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, das sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024/1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt.

Der Schwerpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes. Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen von Paragraf 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz sowie Paragraf 82 Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen.

Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-Use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen.

Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen -, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches.

Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt – Jedermannspflicht – ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden.

In der Experten-Anhörung riet Katharina Neckel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) von der Einführung einer teilweisen Strafbewehrung der Jedermannspflicht dringend ab. „Eine solche könnte die Arbeit und die Integrität der IHK-Organisation vor große Herausforderungen stellen und den bereits bestehenden Pflichtenkonflikt erweitern“, sagte sie. Sollte der Gesetzgeber an der Strafbewehrung festhalten, empfiehlt Neckel „im Interesse der Außenwirtschaftsförderung dringend eine Ausnahme für die Tätigkeit der IHKs“.

Miye Kohlhase vom Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) verwies auf die Gefahr, die vor allem Mitarbeiter von Banken und Sparkasse treffe. „Konkret sehen wir die angedachte Streichung der Umsetzungsfrist in Paragraf 18 Absatz 11 AWG sehr kritisch und plädieren dafür, diese beizubehalten, wie auch den entsprechenden persönlichen Strafausschließungsgrund“, sagte sie. Zudem warb Kohlhase für die Beibehaltung der umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige in Paragraf 18 Absatz 3 AWG. Zudem mahnte sie an, dass die Umsetzung von Sanktionen Zeit benötige und dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden solle, die ihm unmöglich sei.

Dem schloss sich Matthias Krämer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an. Auch er verwies auf die Problematik, dass einzelne Mitarbeiter von Firmen, vor allem aus dem Mittelstand, ungewollt in Straftaten verwickelt würden, weil nicht jedes mittelständische Unternehmen über Rechtsabteilungen verfüge, die auf Außenrecht spezialisiert seien. Zudem gebe es bei Behörden „wie den zuständigen Zollbehörden immer wieder unterschiedlicher Auffassungen“, das sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedacht werden.

Professor Till Patrik Holterhus, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Lüneburg, kritisierte einen anderen Aspekt des Gesetzes. Nach Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll im AWG eine Treuhandvorschrift eingeführt werden. Damit werde es möglich, „Unternehmen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, unter Treuhand zu stellen und so dem Sanktionsregime zu entziehen“, sagte Holterhus. Diese Regel solle vor allem Unternehmen aus dem Energiebereich helfen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive werfe diese Überlegung jedoch „eine Reihe von Fragen auf“.

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BärGPT gewinnt Platz 2 beim European Public Sector Award

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Berlin 01.10.2026

Die Senatskanzlei wurde gemeinsam mit dem CityLAB Berlin am 24. September 2026 für den verwaltungsinternen KI-Assistenten BärGPT mit dem 2. Platz des European Sector Award 2025-2026 in der Kategorie „Delivering User-Centric Services at Subnational Level“ ausgezeichnet.

Insgesamt haben sich 134 Projekte aus 30 Ländern für die diesjährigen European Public Sector Awards des European Institute of Public Administration (EIPA) in drei Hauptkategorien beworben.

BärGPT ist ein Open-Source basierter KI-Assistent, der speziell auf die Anforderungen der Berliner Landesverwaltung zugeschnitten ist. Gemeinsam von Senatskanzlei und CityLAB Berlin entwickelt, unterstützt er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Routineaufgaben im Arbeitsalltag – mit KI-Funktionen, die Prozesse einfacher, schneller und nutzerfreundlicher machen. BärGPT kombiniert moderne große Sprachmodelle (LLMs) mit geprüftem Berliner Verwaltungswissen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Dokumenten, der Informationsrecherche und der Texterstellung zu unterstützen. Aktuell nutzen rund 19.000 Mitarbeitende diesen Assistenten, der am 25. November 2025 in Betrieb ging.

Mit der Prämierung von BärGPT wurde unter anderem gewürdigt, dass hier Verwaltungsdigitalisierung konsequent aus der Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer gedacht und umgesetzt wurde.

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Nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

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Berlin 01.10.2026

– Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte der Europäischen Union (EU) vorgelegt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU 2024/1203, EUDR) über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ (21/8278) sieht die Umsetzung der europäischen Verordnung in nationales Recht vor. Von den Änderungen der Straf- und Bußgeldvorschriften sind vor allem Waldbesitzer und landwirtschaftliche Betriebe wie Viehhalter oder Futteranbauer betroffen.

Die EUDR sieht vor, dass in den Ländern der EU nur noch bestimmte Rohstoffe und Produkte, vor allem Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz in den Handel kommen, die auf sogenannten entwaldungsfreien Flächen, legal erzeugt wurden. Auf den Flächen durfte nach dem 31. Dezember 2020 keine Waldrodung mehr stattgefunden haben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, dass Unternehmen in Deutschland, die solche Produkte oder Erzeugnisse in den Handel bringen, umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Dazu gehören Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung und die Abgabe einer Sorgfaltserklärung über ein zentrales Informationssystem.

Die Behörden werden dazu verpflichtet, jährlich Mindestquoten, bis zu neun Prozent, an Kontrollen bei Marktteilnehmern vorzunehmen, die mit Produkten aus sogenannten „Hochrisiko-Ländern“ handeln. Bei hinreichend begründetem Verdacht auf Verstöße dürfen Behördenvertreter Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume betreten, Unterlagen und Datenträger einsehen, kopieren und Proben nehmen. Auch Maßnahmen wie Beschlagnahme, Aussetzung des Inverkehrbringens oder Ausfuhrverbote können angeordnet werden. Große Marktteilnehmer müssen jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen berichten

Bei Verstößen drohen Sanktionen, darunter Geld- und Freiheitsstrafen. Der Entwurf sieht vor, dass das vorsätzliche Inverkehrbringen nicht konformer Erzeugnisse mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Für leichtfertiges Handeln drohen bis zu drei Jahre Haft. Bei vorsätzlichen Verstößen mit besonders schweren Umweltschäden reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Bei größeren Unternehmen können es unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes sein. Außerdem soll es Behörden erlaubt sein, beschlagnahmte Erzeugnisse einzuziehen und ein Vermarktungsverbot auszusprechen. Zudem ist vorgesehen, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und staatlichen Finanzierungsprogrammen auszuschließen.

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ifo Institut / EconPol Europe: Zölle gegen China nur begrenzt wirksam

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München 29.09.2026

– Zusätzliche EU-Zölle auf chinesische Importe können kritische Abhängigkeiten und unfairen Wettbewerbsdruck aus China nur begrenzt beheben. Zu diesem Ergebnis kommen die ifo-Forscher*innen Lisandra Flach und Andreas Baur in einem aktuellen Beitrag. „Zölle sind je nach Ausgestaltung mit erheblichen ökonomischen Kosten und oft auch unbeabsichtigten Nebenwirkungen verbunden. Ihre Eignung hängt stark davon ab, welches Ziel man mit ihnen verfolgt“, sagt Lisandra Flach, Leiterin des ifo Zentrums für Außenwirtschaft. „Vor allem aber können sie Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit nicht ersetzen. Nachlassender Wettbewerbsdruck kann die Innovationsanreize geschützter Industrien sogar zusätzlich schwächen.“

Die Kosten für Ausgleichszölle gegen subventionierte Importe treffen nicht nur private Haushalte, sondern auch Unternehmen, die chinesische Vorleistungen einsetzen. „Teurere Vorleistungen verschlechtern insbesondere die Wettbewerbsposition exportorientierter Unternehmen gegenüber ausländischen Mitbewerbern“, sagt Andreas Baur, stellvertretender Leiter des ifo Zentrums für Außenwirtschaft. Hinzu kommt: Auf Märkten außerhalb der EU greifen solche Zölle nicht. Für die europäische Industrie wiegt das schwer, denn sie setzt dort rund ein Viertel ihrer Produktion ab, einzelne Branchen sogar deutlich mehr.

Die EU sollte den Umgang mit China deshalb nicht im Alleingang organisieren, sondern gezielt Verbündete gewinnen, heißt es in dem Beitrag. Gemeinsam sei die Verhandlungsmacht gegenüber Peking deutlich größer. Wichtig sei es, darauf zu achten, mit den eigenen Maßnahmen nicht genau jene Partner zu treffen, die man für ein gemeinsames Vorgehen brauche. Dazu zählen etwa „Buy-European“-Vorgaben, die Partner mit EU-Handelsabkommen ausschließen, oder pauschale Schutzzölle, die nicht nach Herkunftsländern unterscheiden. Machten solche Maßnahmen international Schule, wäre am Ende die exportorientierte europäische Industrie der Verlierer.

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 Antikorruptionsgremium des Europarats fordert nationale Strategie

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Straßburg 22.09.2026

– Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hat einen Evaluierungsbericht veröffentlicht, in dem die von Luxemburg ergriffenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung auf subnationaler Ebene bewertet werden. Der Bericht konzentriert sich auf die Städte Luxemburg und Düdelingen, die sich freiwillig an der Evaluierung beteiligt haben.

Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Luxemburg über einen insgesamt zufriedenstellenden Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung verfügt, dessen Umsetzung jedoch – insbesondere auf kommunaler Ebene – verbessert werden könnte. Innovative demokratische Verfahren und transparente Verwaltung als bewährte Praxis hervorgehoben

Dem Bericht zufolge haben die nationalen Behörden sowie die Städte Luxemburg und Düdelingen eine Reihe bewährter Verfahren entwickelt. Dazu gehören Regelungen, die es Personen ermöglichen, für die Übernahme eines kommunalen Amtes politischen Urlaub zu nehmen, sowie innovative Mechanismen der demokratischen Teilhabe, die Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen, ein Webportal für transparente Verwaltung und neue Genehmigungsverfahren für Nebenbeschäftigungen von Amtsträgern.

Nationale Antikorruptionsstrategie und Verhaltensregeln für Amtsträger erforderlich. Gleichzeitig weist die GRECO auf mehrere Bereiche hin, in denen weitere Fortschritte notwendig sind.

Die Empfehlungen betreffen unter anderem das Fehlen einer nationalen Antikorruptionsstrategie, die begrenzte Tätigkeit des luxemburgischen Ausschusses für Korruptionsprävention (COPRECO) im Hinblick auf die Gemeinden, unzureichende Verhaltensregeln für gewählte Kommunalvertreter sowie das Fehlen eines Verhaltenskodex für kommunale Amtsträger.

Die Empfehlungen der GRECO unterstreichen zudem die Notwendigkeit, Aus- und Weiterbildung sowie Beratung auszubauen, den Umgang mit Interessenkonflikten und Lobbyismus zu stärken sowie die Aufsicht über das öffentliche Beschaffungswesen und Nebenbeschäftigungen zu verbessern. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit betont, die Kontrolle kommunaler Aktivitäten zu intensivieren sowie den Zugang zu amtlichen Dokumenten und den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern.

Einige Empfehlungen richten sich an die nationalen Behörden, während andere speziell an die Behörden der Städte Luxemburg und Düdelingen adressiert sind.

Die GRECO hat die luxemburgischen Behörden aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.

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EU-Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat

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Berlin 22.09.2026  

– Die Einstufung der Türkei auf EU-Ebene als asylrechtlich sicherer Herkunftsstaat ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2008) zu den „Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Wie die Fraktion darin schrieb, gelten nach der neue EU-Asylverfahrensverordnung alle EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sicher“. Auf Grund von Ausnahmeregelungen werde die Ukraine trotz Beitrittsstatus „wegen des aktuellen Kriegs nicht als ,sicher‘ bewertet“, die Türkei hingegen gelte als sicherer Herkunftsstaat, „obwohl die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seit vielen Jahren ausgesetzt sind und es dort zu einer massiven Verfolgung und Inhaftierung von Oppositionellen kommt“,

Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wie sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Schaffung der Rechtsgrundlagen positionierte, „die eine Einstufung der Türkei als sicheren Herkunftsstaat zur Folge haben“. Dazu führt die Bundesregierung aus, dass die EU-Kommission am 16. April 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf Unionsebene vorgelegt habe mit einer Regelung, „wonach ein Drittstaat, dem der Status eines zur EU beitrittswilligen Staates zuerkannt wurde, grundsätzlich auf Unionsebene als sicherer Herkunftsstaat bestimmt ist“. Dem im EU-Gesetzgebungsverfahren finalisierten Vorschlag der Änderungsverordnung sei durch die Bundesregierung zugestimmt worden.

Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, beobachtet sie „die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen in der Türkei fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage, inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat gegeben sind“. Weiter schreibt sie, die Bestimmung eines Herkunftsstaates als sicher bedeute nicht, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüfe stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder für Abschiebungsverbot vorliegen.

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Die Europäer sind bankrott und wollen eine Sparpolitik verfolgen.

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Berlin 09.09.2026

– Dies erklärte EU-Präsident Antonio Costa in seinen Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz, der seine Unterstützung für die von der Europäischen Kommission verfolgte Politik bekräftigte und die dringende Notwendigkeit betonte, dass die Mitgliedstaaten der Union die Europäische Kommission unterstützen, damit diese die Europäische Union weiterhin als wirtschaftliche und politische Kraft in der Welt hervorheben kann.

Foto: © PWO

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Bezahlbare Wohnungen

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Berlin, Brüssel 09.09.2026

– Die Europäische Kommission will Kommunen und Mitgliedstaaten unterstützen, die Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum auf den Weg bringen wollen. Ein heute vorgelegter Gesetzesentwurf hat zum Ziel, Behörden Rechtssicherheit zu geben, wenn sie sich entscheiden, auf der Grundlage lokaler Gegebenheiten zu handeln. Laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage ist für mehr als 50 Prozent der Menschen, die in Städten wohnen, das Thema Wohnraum ein unmittelbares und dringendes Anliegen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Vor einem Jahr habe ich versprochen, die Erschwinglichkeit von Wohnraum in Europa anzugehen. Heute machen wir einen Schritt in diese Richtung. Durch mehr Klarheit und Unterstützung für lokale Behörden und Gemeinschaften, verankert in den Realitäten vor Ort. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine Angelegenheit, die für so viele unserer europäischen Bürgerinnen und Bürger Anlass zur Sorge gibt. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Studierende können sich nicht leisten, dort zu leben, wo sie arbeiten und studieren. Vor allem geht es um Fairness.“

Mehr Klarheit für Kommunen

In vielen Städten und beliebten Reisezielen steigt der Druck auf den Wohnungsmarkt. Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um diesen Druck abzubauen, standen dabei jedoch vor Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Der Affordable Housing Act gibt den EU-Staaten und Kommunen mehr Klarheit, wie sie im Rahmen des EU-Binnenmarkts handeln können. Dabei geht es beispielsweise um eine gemeinsame Methodik, um Gegenden zu identifizieren, die unter besonderem Druck auf den Wohnungsmarkt leiden und um Kriterien zum Umgang mit Kurzzeitvermietungen.

Keine neuen EU-Zuständigkeiten

Der Vorschlag überlässt die Entscheidung darüber, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, den zuständigen Behörden. Wohnungspolitische Entscheidungen bleiben auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

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Partner-Vertrauenswürdig

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Berlin 08.09.2026

Deutschland ist ein vertrauenswürdiger Partner der Europäischen Kommission und der EU, wie Außenminister Johann  Wadephul in einer Pressekonferenz mit dem Handelskomissar Maroš Šefčovič der Europäischen Kommission erklärte.

Deutschland und die Europäische Union werden zur Zusammenarbeit aufgerufen, um Arroganz und Spionage gegen europäische Technologien entgegenzuwirken.

Bundesaußenminister Johannes Wadephul erklärte am Dienstag in seiner Eröffnungsrede zur Konferenz der deutschen Botschafter in Berlin, dass das Hauptziel des russischen Krieges gegen die Ukraine die Schwächung der europäischen Wirtschaft und Industrie sei und dass der europäisch-amerikanische Handelsstreit durch europäische Solidarität zum Schutz europäischer Werte beendet werden müsse.

EU-Handelskommissar Šefčovič erklärte seinerseits, die amerikanische Politik gegenüber dem europäischen Handel sei ein Versuch, den europäischen Welthandel zu untergraben und werde letztlich scheitern.

Die Konferenz der deutschen Botschafter dauert noch bis Donnerstag, den 10. September. NATO-Generalsekretär Mark Rutte wird sprechen. Der russisch-ukrainische Krieg und die Entwicklungen im Nahen Osten, insbesondere im Iran, gehören zu den wichtigsten Themen der Gespräche der deutschen Botschafter.

Foto: © PWO

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Schnellstmöglich gegen Ebola

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Berlin, Brüssel 18.08.2026 

– Die Europäische Kommission hat Ebola-Schnelltests und Testgeräte im Wert von 2,5 Millionen Euro für die Demokratische Republik Kongo bereitgestellt. Die ersten Lieferungen an Africa CDC (Afrikanische Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention) werden noch im August erfolgen. Eine weitere Vereinbarung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO über zusätzliche Tests wird gerade vorbereitet. 

Schnellere Früherkennung, Diagnose und Behandlung 

Die für Krisenmanagement zuständige Kommissarin Hadja Lahbib verwies auf ihre Reise im Juni in die DRK und sagte: „Dort haben unsere Partner deutlich gemacht, dass schnellere und leistungsfähigere Diagnosekapazitäten dringend benötigt werden. Bei einem Ebola-Ausbruch zählt jede Stunde. Diese Tests werden dazu beitragen, Fälle früher zu erkennen, Patienten schneller zu behandeln und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Europa setzt das, was wir vor Ort gehört haben, in konkrete Unterstützung um und arbeitet dabei mit dem Africa CDC und der WHO zusammen.“ 

Unterstützung und Koordination

Die Lieferung der Ebola-Diagnose-Schnelltests wird von der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales unterstützt und mit den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Partnern koordiniert.  

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Waldbrände in Spanien und Frankreich: die EU hilft

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Berlin 28.07.2026

Die Europäische Union unterstützt im Rahmen des EU-Katastrophenschutzmechanismus sowohl Frankreich als auch Spanien beim Kampf gegen die verheerenden Waldbrände. Mehr als 300.000 Menschen mussten bereits ihre Häuser verlassen.  

Die EU hatte bereits zur Vorbereitung auf die diesjährige Waldbrandsaison Brandbekämpfungsteams aus anderen europäischen Ländern in Frankreich und Spanien stationiert. Sie konnten die nationalen Einsatzkräfte sofort verstärken. 

Gemeinsam gegen die Waldbrände 

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Vorsorge, Krisenmanagement und Gleichstellung, betonte: „Im Moment sind Hunderttausende Menschen gezwungen, aus ihren Häusern zu fliehen, während Feuerwehrleute unter dramatischen Bedingungen gegen das Flammenmeer kämpfen, um Leben und Ortschaften zu retten. Kein Land sollte sich jemals allein einer Katastrophe dieses Ausmaßes entgegenstellen müssen. Genau aus diesem Grund hat Europa eine gemeinsame Reaktionsfähigkeit aufgebaut:  Flugzeuge am Himmel, Feuerwehrleute am Boden und mehr Unterstützung, die sofort bereitsteht, wenn sie gebraucht wird. Europa wird den Menschen in Frankreich und Spanien zur Seite stehen, bis die Brände vorbei sind“. 

Überblick über die Hilfe 

  1. Frankreich 

Die EU hat sieben Flugzeuge und vier Hubschrauber eingesetzt, die meisten Maschinen stammen aus der rescEU-Flotte. Die Hilfe kam aus Deutschland, Tschechien, Kroatien, Portugal, der Slowakei, Schweden und der Türkei.  

  1. Spanien 

In Spanien hat die EU sechs Flugzeuge aus Griechenland, Italien und der Türkei mobilisiert und 134 Einsatzkräfte sowie 41 Fahrzeuge aus Portugal entsandt. 

Weitere europäische Unterstützung  

Der Copernicus-Satellitendienst der EU hat sogenannte rapid emergency maps zur Verfügung gestellt, also Geodaten zur Unterstützung der Einsätze vor Ort.  

Außerdem steht das EU-Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen weiterhin in engem Kontakt mit den französischen und spanischen Behörden, um zu bewerten, welche weitere Unterstützung mobilisiert werden kann.  

Zusätzlich ist ein Verbindungsbeamter der Europäischen Kommission in Bordeaux, um die französischen Behörden bei der Koordinierung der EU-Hilfe zu unterstützen. 

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Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung

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Berlin 16.07.2026 

–Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird laut Bundesregierung immer erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2026 getroffen werden könnten. Das geht aus einer Antwort (21/6957) auf eine Kleine Anfrage (21/6605) der AfD-Fraktion hervor.

Die Zusammensetzung des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung seit 2022 betreffend verweist die Bundesregierung auf die Berichterstattung an die Europäische Union unter Verordnung (EU) 2018/1999, zu Kriterien und Zielen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Kernthemenstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), „Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie“, sowie den Reform- und Strategieplan „Zukunft zusammen global gestalten“.

Die Ziele der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bezüglich der Entwicklung von Deutschlands Partnerländern könnten der IKI-Strategie bis 2030 entnommen werden, die Auswahlkriterien und -verfahren für Förderinstrumente der IKI-Webseite.

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Deutscher Beitrag zur Finanzierung des Europarates

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Berlin 16.7.2026

– Deutschland hat 2024 einen Pflichtbeitrag in Höhe von rund 49,1 Millionen Euro zur Finanzierung des Europarates geleistet, was einem Anteil von circa 13 Prozent am gesamten Pflichtbeitragsaufkommen entspricht. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7080) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024“ hervor.

Über seinen Status als „großer Beitragszahler“ hinaus (gemeinsam mit Frankreich, Italien, Großbritannien) habe Deutschland auch 2024 mit 12,8 Millionen Euro zu den wichtigsten Gebern freiwilliger Leistungen gezählt. Wie in den Vorjahren seien dabei schwerpunktmäßig Vorhaben des Europarats zur Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit unterstützt worden. Zu den größten Einzelposten gehörten der Vorlage zufolge zwei Millionen Euro für den Aktionsplan Ukraine, 1,5 Millionen Euro für den Sonderfonds Jugendarbeit des Europarats und eine Million Euro für den Sonderfonds zugunsten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Mit vier Millionen Euro seien Kooperationsaktivitäten des Europarats in den Ländern des Westlichen Balkans und Osteuropas unterstützt worden.

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Berlin

Irland führt die Europäer an

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Berlin 06.07.2026

Irland übernimmt ab heute die EU-Ratspräsidentschaft für sechs Monate.

Am Montag, dem 6. Juli, erklärte die irische Botschafterin in Berlin, Maeve Collins, dass Irlands Hauptziel während der Ratspräsidentschaft darin bestehe, die europäische Politik zu stärken und das Ansehen der Europäer sowohl innerhalb Europas als auch international zu wahren. Dies solle durch eine effektive Koordinierung zwischen Dublin und Berlin zum Wohle Europas erreicht werden.

Links: Maeve Collins, Botschafterin von Irland in Deutschland

Rechts: Christoph Wolfrum, Leiter der Abteilung EU-Politik und Geoökonomie im Auswärtigen Amt, Gisela Hohensee, Leiterin der Unterabteilung EA für Grundsatzfragen, EU-Politik/Koordinierung, EU-Recht und bilaterale Beziehungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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EU-Energierat berät beschleunigten Ausbau der Stromnetze

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Berlin, Brüssel 26.06.2026

Die EU-Energieministerinnen und -minister werden bei ihrem heutigen Treffen in Luxemburg die gemeinsame Position – die sogenannte Allgemeine Ausrichtung – zum EUNetzpaket beschließen. Sie soll den Weg für einen schnelleren Ausbau der Stromnetze ebnen. 

Das EU-Netzpaket ist ein wichtiger Baustein, um den europäischen Energiebinnenmarkt zu stärken. Es soll Genehmigungsverfahren für interne und grenzüberschreitende Energieinfrastruktur beschleunigen und den Rahmen für eine effizientere Planung des europäischen Netzausbaus schaffen. Außerdem reduziert es Bürokratie, indem es Rechtssicherheit für sogenannte Kundenanlagen schafft: Kundenanlagen sind Konstellationen in Industrie, Gewerbe und Handel und der Wohnungswirtschaft (z.B. Mieterstrommodelle), die sich an einem Standort gemeinsam mit Strom versorgen. 

An den Beschluss der allgemeinen Ausrichtung im Rat wird sich das Trilogverfahren anschließen, in dem Rat und Europäisches Parlament unter Vermittlung der Europäischen Kommission eine politische Einigung zum EU-Netzpaket herbeiführen. Die Energieministerinnen und -minister beraten außerdem darüber, wie die Europäische Union die für 2040 gesteckten Klimaziele erreichen kann und wie der 2040-Energierahmen gestaltet werden soll, um den Beitrag des Energiesektors zu bestimmen.

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Bemühungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt

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Berlin, Straßburg 26.06.2026

– GREVIO lobt San Marinos Bemühungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sieht aber Verbesserungsbedarf

In ihrem ersten objektiven Bewertungsbericht, der am Freitag in Berlin vorgestellt wurde, hob die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) die lobenswerten Bemühungen San Marinos zur Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hervor. Im Fokus standen dabei die Unterstützung, der Schutz und die Gewährung von Gerechtigkeit für die Opfer.

Der Bericht würdigt bedeutende Fortschritte, darunter die Angleichung des Strafrechts an die Vorgaben des Übereinkommens durch die Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung, die Harmonisierung der Bestimmungen zum Stalking und die Verabschiedung neuer Straftatbestände, die die digitale Dimension von Gewalt gegen Frauen erfassen. Grivio begrüßt die Verabschiedung des umfassenden nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024–2026), der auf den vier Säulen der Istanbul-Konvention – Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Strategien – basiert, sowie den Start eines mehrjährigen nationalen Plans zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Grivio hob zudem die Etablierung einer Multi-Stakeholder-Kooperation zwischen allen Fachkräften hervor, die mit Opfern arbeiten, darunter das Anti-Gewalt-Netzwerk (Rete antiviolenza) und die zuständigen Behörden. Maßnahmen wie Risikobewertungskonferenzen und individuelle Sicherheitspläne wurden umgesetzt, und es wurden Schritte unternommen, um die Sicherheit von Opfern während Gerichtsverfahren zu verbessern und Sekundärschäden (erneute Schädigung des Opfers) zu verhindern. Konventionsbezogenen Fällen wurde in Gerichtsverfahren Priorität eingeräumt, was zur Aufhebung der Verjährungsfristen führte.

Trotz dieser positiven Entwicklungen benennt der Bericht Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht, um die vollständige Einhaltung der Bestimmungen der Konvention zu gewährleisten. Dazu gehört der Bedarf an erhöhter Finanzierung für Koordinierungsstellen und zivilgesellschaftliche Organisationen. GREVIO bemängelt zudem das Fehlen von einstweiligen Verfügungen (Unterbringungsanordnungen) gegen Täter häuslicher Gewalt und stellt eine geringe Anzeige- und Strafverfolgungsrate bei Vergewaltigung und sexueller Gewalt fest. Die Stärkung der Ermittlungskapazitäten und Unterstützungsdienste sowie der Abbau von Hindernissen für den Zugang von Opfern zur Justiz bleiben daher zentrale Prioritäten.

GREVIO benennt darüber hinaus mehrere weitere Handlungsfelder. Dazu gehören die Priorisierung aller in der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt in nationalen Strategien, die Stärkung der verpflichtenden Schulungen für alle relevanten Fachkräfte, die Verbesserung spezialisierter Unterstützungsdienste für Opfer und die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Opfern. Der GREVIO-Ausschuss fordert außerdem gesetzliche Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass frühere Gewalttaten gegen Frauen bei Entscheidungen über Sorgerecht und Besuchsrecht stets berücksichtigt werden, die Verhängung wirksamerer Strafen für in der Istanbul-Konvention erfasste Straftaten und die Anwendung einheitlicher Sanktionen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen. Der Bericht mahnt zu regelmäßigen Überprüfungen der Richtlinien und zur Einführung proaktiver Mechanismen zur Erkennung von Gewalt im öffentlichen und privaten Gesundheitswesen. Der Bericht hebt die jüngsten Gesetzesinitiativen zur Angleichung des Strafgesetzbuches von San Marino an die Istanbul-Konvention und zur Stärkung der Maßnahmen zur Gewaltprävention im Sport hervor und betont gleichzeitig die Notwendigkeit, die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Politikgestaltung und -umsetzung zu stärken.

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