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Politik

Drei Jahre russischer Angriffskrieg: 1,25 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland

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Berlin 21.02.2025

Überblick über die Sicherheitslage in Deutschland, das Fluchtgeschehen, Hilfeleistungen und polizeiliche Unterstützung

1.249.628 Geflüchtete aus der Ukraine sind in Deutschland, davon rund 29 Prozent Kinder und Jugendliche

511.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Integrationskuren 

Etwa 600 Hilfstransporte mit Generatoren, Fahrzeugen und Technik

1.356 Verletzte und Verwundete in Deutschland behandelt

Umfangreiche Hilfsgüter zur Aufklärung von Kriegsverbrechen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Putins mörderischer Krieg gegen die Ukraine verursacht seit drei Jahren jeden Tag unfassbares Leid und tötet unschuldige Frauen, Kinder und Männer. Durch die Aufnahme vieler Geflüchteter hat Deutschland viele Menschenleben gerettet. 1,25 Millionen Menschen schützen wir weiter in Deutschland vor diesem furchtbaren Krieg, darunter besonders viele Frauen und Kinder. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit. Wer vor der russischen Invasion fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein.

Gleichzeitig werden wir weiterhin dort helfen, wo unsere Hilfe dringend gebraucht wird. Wir unterstützen die ukrainische Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die inzwischen 600 Hilfstransporte sind der größte Logistikeinsatz in der Geschichte des THW. Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern danke ich von Herzen! Genauso danke ich der Bundespolizei und dem BKA für ihre umfassende Unterstützung der Ukraine, auch und gerade zur Aufklärung der furchtbaren Kriegsverbrechen.“

Für die Bundesregierung nimmt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Aufgabe als zentraler Koordinator für die innenpolitischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wahr und bildet damit das Bindeglied zwischen den Ressorts und zu den Bundesländern. Schwerpunkte sind die Innere Sicherheit, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten und die Koordination von Hilfeleistungen an die Ukraine.

1. Sicherheitslage in Deutschland

Die Sicherheitslage in Deutschland ist aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges vor allem im Bereich der illegitimen Einflussnahme und Desinformation durch Russland, im Bereich der Cybersicherheit sowie im Bereich der kritischen Infrastrukturen betroffen.

Staatliche Einflussnahme und Desinformation

Russische offizielle Stellen, staatliche und staatsnahe Medien sowie pro-Kreml-Accounts in sozialen Netzwerken verbreiten weiterhin in hohem Maße Desinformation, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen und gesellschaftliche Spaltungen zu provozieren. Dabei wird weiter die bekannte russische Desinformation verbreitet (Verunglimpfung der Ukraine, Darstellung des Westens als Kriegstreiber etc.). Zu beobachten sind Manipulations- und Einflusskampagnen, bei denen z.B. über Fake-Accounts in sozialen Netzwerken und gefälschte Webseiten gezielt falsche oder irreführende Informationen verbreitet werden. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde unter Federführung des BMI eine spezielle Task Force eingerichtet. Hier findet ein intensiver behördenübergreifender Austausch zur Bedrohungslage sowie zu Maßnahmen gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen statt.   

Cybersicherheit

Für Deutschland besteht aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eine unverändert erhöhte Bedrohung durch Cyberangriffe, insbesondere im Hinblick auf kritische Infrastrukturen. Das Ziel dieser Cyberangriffe besteht vorrangig in der kontinuierlichen Informationsbeschaffung im Sinne der Interessen des russischen Staates. Darüber hinaus führen pro-russische Hacktivisten weiterhin DDoS-Angriffe durch, die regelmäßig aber keine nachhaltigen Schäden verursachen.

Zudem sind auch Spill-Over-Effekte und Kollateralschäden mit Auswirkungen auf Deutschland möglich und bereits eingetreten. Hinweise zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen in diesem Zusammenhang stellen insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt bereit.

Protestgeschehen und Radikalisierung

Das Protestgeschehen im Kontext des russischen Angriffskrieges und der damit einhergehenden Auswirkungen auf Deutschland ist im dritten Kriegsjahr erneut zurückgegangen. Während 2022 insgesamt teilweise noch zehntausende Personen an so bezeichneten „Montagsdemonstrationen“ und anderen Versammlungen teilnahmen, beteiligt sich heute nur noch eine zahlenmäßig geringe Personenzahl an solchen Protestveranstaltungen. Gleichwohl sind rechtsextremistische Akteure wie etwa die „Freien Sachsen“ weiterhin punktuell sichtbar am Versammlungsgeschehen beteiligt und inszenieren sich dabei als vermeintliche „Friedensbewegung“. Auch das Spektrum der Personen, die den Staat delegitimieren wollen, zeigt sich weiterhin empfänglich für pro-russische Narrative und verbreitet diese in sozialen Netzwerken.

Kriminalität

Die Sicherheit der geflüchteten Frauen und Kinder hat weiterhin höchste Priorität. Die Bundesregierung setzt sich – gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und der Zivilgesellschaft – seit Beginn des Krieges intensiv dafür ein, Ausbeutung und Menschenhandel, insbesondere von Kindern und Frauen, entgegenzutreten. 

Kritische Infrastrukturen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage seine Anstrengungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen verstärkt. Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam und legen einen besonderen Fokus auf wichtige kritische Infrastrukturen. Die bestehenden Cyberresilienzanforderungen für kritische Infrastrukturen wurden ausgedehnt, etwa auf LNG-Terminals, und stetig  überwacht. Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wurde der Gemeinsame Koordinierungsstab Kritische Infrastruktur (GEKKIS) aufgebaut. Ihm gehören alle Fachressorts des Bundes sowie das Bundeskanzleramt an.

2. Fluchtgeschehen wegen des russischen Angriffskriegs

In Deutschland leben aktuell im Frühjahr 2025 rund 1,25 Millionen Menschen, die seit dem 24. Februar 2022 wegen des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine geflüchtet sind.

Davon sind laut Ausländerzentralregister rund 81.600 (7 %) Kinder bis 5 Jahre, rund 278.000 (22 %) Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, rund 773.000 (62 %) Erwachsene bis 63 Jahre und rund 117.000 (9 %) Erwachsene über 64 Jahre. Rund 63 % der Geflüchteten sind weiblich und rund 37 % männlich. Insgesamt hat Deutschland seit Februar 2022 mehr als 1,65 Millionen Menschen – vor allem Frauen und Kindern – aus der Ukraine Schutz geboten.

Die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten bleibt ein gemeinsamer Kraftakt, den Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erbringen. Alle Ebenen handeln dabei eng abgestimmt und stehen Seite an Seite.

Aufenthalt und Integration 

Im Jahr 2022 hat sich die Zahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen rapide erhöht, von insgesamt 100.000 jeweils in den Jahren 2020 und 2021 auf über 340.000 Integrationskurs-Teilnehmende im Jahr 2022. Mit über 360.000 Teilnehmenden in den Jahren 2023 und 2024 wurden Rekordwerte erreicht. Ukrainische Staatsangehörige stellen seit 2022 die größte Teilnehmendengruppe im Integrationskurs.

Über Germany4Ukraine.de finden Geflüchtete aus der Ukraine vielseitige, hilfreiche Informationen zur Einreise, dem Aufenthalt in Deutschland und der Rückkehr in die Heimat.

Am 15. Februar 2025 unterzeichneten der Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Wolfgang Schmidt, und der ukrainische stellvertretende Premierminister und Minister für Nationale Einheit, Oleksii Chernyshov, am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz in Deutschland in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj die Gemeinsame Absichtserklärung für die Einrichtung von „Unity Hubs“.

3. Hilfeleistungen Deutschlands

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert alle über das EU-Katastrophenschutzverfahren eingehenden Hilfeleistungsersuchen. Technisches Hilfswerk (THW) und BBK haben bisher 597 Hilfstransporte abgewickelt. Der Warenwert der bislang angebotenen Hilfsleistungen für die Ukraine beträgt ca. 241,5 Mio. EUR (inkl. Großspenden, überwiegend medizinisches Material, Medikamente, Kraftfahrzeuge und Transporter, CBRN-Gegenmaßnahmen und Unterstützung des Energiesektors). 

Der THW-Einsatz während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist der bisher größte Logistikeinsatz in der Geschichte des THW. Mit den Hilfsgütern werden insbesondere die frontnahen Gebiete sowie der ukrainische Zivil- und Katastrophenschutz, der in der Ukraine auch die Bereiche Feuerwehr und Rettungswesen umfasst, unterstützt.

Das Technische Hilfswerk hat unter anderem folgende Hilfsgüter beschafft:

Mehr als 330 Fahrzeuge und Spezialfahrzeuge, wie große Kipper, Minibusse, Hubarbeitsbühnen, Unimogs, Saug-/Spülfahrzeuge oder Tankwagen oder Wassertanker.

Mehr als 30 Feuerwehrfahrzeuge, wie Hilfelöschfahrzeuge, Drehleiterfahrzeuge, Waldbrandlöschfahrzeuge.

Knapp 130 Baumaschinen, wie Kettenbagger, Raupen, Baggerlader, Teleskopradlader sowie Abriss-Bagger.

Ausrüstung und Ausstattung: 2800 Feuerwehrschläuche, 20 mobile Tankstellen und Werkzeuge für die technische Hilfe.

Speziell zusammengestellte Ausrüstung für mobile Bautrupps für frontnahe und befreite Gemeinden sowie mobile Werkzeugcontainer für Reparaturmaßnahmen. 

Energie: rund 1.300 Stromerzeuger im Bereich 15-1250 kVA und 400 Stromerzeuger im Bereich 5-10 kVA sowie 20 Batteriespeicher.

Wärme: Mehr als 1.100 Heizgeräte wie Ölheizgeräte oder Warmlufterzeuger.

Unterkunft: rund 30 Wohncontainer, 8 Dusch- und Sanitärcontainer, 180 Zelte, 8 Feldküchen sowie Schlafsäcke, Isomatten und Decken.

CBRN-Schutz: 1.600 Schutzanzüge, 8.000 Einmalschutzanzüge, 4.500 Masken, 24.000 Filter für die Masken sowie weiteres Schutzmaterial, wie Handschuhe und Gummistiefel.

Wasserversorgung: Hochwertige Laborausstattung, 12 Tiefbrunnenpumpen, drei Trinkwasseraufbereitungsanlagen, transportable Wassertanks und rund 5.000 mobile Wasserfilter (sog. DripFilter)

Aufnahme von Patienten zur medizinischen Behandlung

Bereits seit März 2022 nehmen deutsche Krankenhäuser kranke und verletzte Ukrainer zur medizinischen Behandlung auf. Ferner führen die großen Hilfsorganisationen (Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst und Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft) in Abstimmung mit dem BMI bei Bedarf Krankenrücktransporte durch und leisten soziale Betreuung während des Aufenthalts der Patienten in Deutschland.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat Deutschland bisher 1.356 Patientinnen und Patienten aus der Ukraine übernommen (Militärangehörige und Zivilisten) und gleichzeitig 178 begleitete Krankenrücktransporte durchgeführt.

4. Polizeiliche und kriminaltechnische Unterstützung zur Aufklärung von Kriegsverbrechen

Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) sind bisher Güter und Leistungen im Wert von über 22 Mio. € (davon 14,4 Mio. € aus Mitteln des Auswärtigen Amtes) für die ukrainischen Partnerbehörden erbracht bzw. an diese übergeben worden. Neben der Bereitstellung von Entschärferausrüstung, Fahrzeugen und andere Führungs- und Einsatzmitteln unterstützte das BKA insbesondere bei der forensischen Arbeit im Bereich der Spurensicherung, Dokumentation und Entschärfung.

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Berlin

Die Lage im Iran ist äußerst besorgniserregend

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Berlin 23.04.2026

Auf einer Konferenz am heutigen Donnerstag bezeichnete Reza Pahlavi, Sohn des ehemaligen Schahs von Iran, die Situation des iranischen Volkes als äußerst besorgniserregend und die Gesamtlage als sehr düster. Er erklärte, das Volk wünsche sich Freiheit und die Wiedereingliederung in die Weltgemeinschaft.

Er betrachtete Deutschland als ein befreundetes Land und sein Besuch in Berlin als deutliches Zeichen für die Bedeutung Berlins für die Unterstützung seines Volkes, das sich nach Freiheit sehnt.

Foto: © PWO

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Politik

Geopolitische Krisen verzögern Erholung

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Berlin 22.04.2026

Katherina Reiche, die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vorgestellt. Sie dient als Grundlage der Steuerschätzung sowie der Haushaltsplanungen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungen.

Die Ausgangslage für die wirtschaftliche Entwicklung stellt sich derzeit ungünstiger dar als noch zur Jahreswende erwartet. Zu Jahresbeginn zeigte die Konjunktur bereits Anzeichen der Abkühlung. Zum Ende des ersten Quartals hat der kriegerische Konflikt im Nahen Osten mit der faktischen Sperrung der Straße von Hormus zu Engpässen und Preisanstiegen bei Energie und weiteren Rohstoffen geführt, von denen auch Unternehmen und private Haushalte in Deutschland betroffen sind. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung für das laufende Jahr nur noch einen verhaltenen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,5 Prozent. Unter der Annahme einer baldigen Beruhigung des Konflikts, sollten sich die Belastungen im späteren Jahresverlauf jedoch schrittweise verringern, sodass die fiskalischen Impulse spürbar werden. Für das Jahr 2027 wird mit einem realen BIP-Zuwachs von 0,9 Prozent gerechnet. Die Inflationsrate dürfte 2,7 Prozent in diesem und 2,8 Prozent im kommenden Jahr betragen.

Neben dem Irankrieg wird der internationale Handel auch von protektionistischen Maßnahmen und Fragmentierung belastet. Die deutsche Exportentwicklung bleibt schwach, auch aufgrund einer verminderten Wettbewerbsfähigkeit. Die Erholung der deutschen Wirtschaft wird vor allem von der Binnennachfrage getragen. Bei steigenden Realeinkommen bleibt der private Konsum trotz der Kaufkraftverluste infolge des Energiepreisschocks eine Stütze der deutschen Wirtschaft. Daneben werden fiskalische Impulse die Bruttoanlageinvestitionen anregen, während Staatsausgaben, besonders in Infrastruktur und Verteidigung, zur gesamtwirtschaftlichen Belebung beitragen.

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt wesentlich von den Entwicklungen des Konfliktes im Nahen Osten ab und ist mit erheblichen Ungewissheiten verbunden. Zur Veranschaulichung dieser Unsicherheiten weist das BMWE neben der Frühjahrsprojektion erstmals auch Szenarien mit Simulationen für eine wirtschaftliche Entwicklung unter alternativen Annahmen der Energiepreisentwicklung aus.

Dazu Bundesministerin Katherina Reiche:

„Die für dieses Jahr erwartete wirtschaftliche Erholung wird einmal mehr durch externe geopolitische Schocks ausgebremst. Der Krieg im Iran treibt die Preise für Energie und Rohstoffe in die Höhe. Das belastet die privaten Haushalte und erhöht die Kosten für die deutsche Wirtschaft.

Mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket und mit dem Energie-Sofortprogramm haben wir als Bundesregierung schnell und entschlossen reagiert, um die Bürger und unsere Unternehmen zu entlasten. Das hilft kurzfristig, löst aber nicht die strukturellen Ursachen der deutschen Wachstumsschwäche. Für eine wieder wachsende und wettbewerbsfähige Wirtschaft brauchen wir zusätzlich tiefgreifende Strukturreformen. Wir müssen die im internationalen Vergleich viel zu hohe Steuer- und Abgabenlast angehen, die Energiekosten senken und Bürokratie abbauen. Unsere Unternehmen brauchen wieder Luft zum Atmen – vom Start-up über den Mittelständler bis zum DAX-Konzern. Deutschland kann mehr, wenn wir Innovationen ermöglichen statt den Status Quo zu verwalten.“

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Politik

Grünes Licht für Tschechischen Grenzvertrag

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Berlin 23.4.2026 

– Der Innenausschuss hat den Weg für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 12. März 2025 mit der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) frei gemacht. In dem Gremium votierten am Mittwoch alle Fraktionen für die Vorlage, die die Zustimmung des Bundesgesetzgebers zu dem Abkommen vorsieht.

Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze laut Bundesregierung im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“.

Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“.

Der Bundesrat hatte laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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Grüne wollen Verkauf von Pestiziden einschränken

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Berlin 23.4 2026

– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will verhindern, dass Pflanzenschutzmittel und -wirkstoffe, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind und folglich in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden. Um das zu erreichen, haben die Grünen-Abgeordneten den Entwurf eines Gesetzes (21/5481) zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt.

Zur Begründung heißt es im Entwurf des Gesetzes, deutsche Unternehmen exportierten aufgrund wirtschaftlicher Interessen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen längst verboten seien und nähmen dabei wissentlich Erkrankungen, Gesundheit- und Umweltschäden im Globalen Süden in Kauf. In den letzten Jahren hätten einige europäische Nachbarstaaten wie Frankreich, die Schweiz und Belgien den Export von in der EU verbotenen Pestiziden verboten oder eingeschränkt. Der Export von verbotenen Pestiziden aus Deutschland in Drittstaaten sei dadurch angestiegen.

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Europa

Maßnahmen für bezahlbare und sichere Energie

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Berlin 23.04.2026

Heute hat die EU-Kommission Maßnahmen für bezahlbare und sichere Energie angekündigt. Das Dokument ist nicht rechtsverbindlich. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt insbesondere die pragmatischeren Produktionskriterien für Wasserstoff und den Vorstoß, die Strompreise zu reduzieren, appelliert jedoch, vor allem die „Fit for 55”-Auflagen für eine schnelle Umsetzung zu vereinfachen.

VKU-Chef-Ingbert Liebing:  Die Vorschläge der EU-Kommission weisen in die richtige Richtung. Aber für mehr Unabhängigkeit vom Import von Öl und Gas müssen wir das „Fit for 55”-Pakets schneller umsetzen und brauchen dafür Vereinfachungen. Konkret gibt es im „Fit for 55” Auflagen, die hohen Aufwand und Kosten für die Unternehmen verursachen, aber kaum Wirkung für den Klimaschutz und die europäische Souveränität entfalten.

Ein Beispiel sind zusätzliche Berichterstattungen, verkürzte Inspektionsintervalle und Messungen in der Methanverordnung. Diese neuen Pflichten führen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand, reduzieren aber nicht den Methanausstoß selbst. Bei einem Netzbetreiber fallen Umsetzungskosten in Höhe von 4.272 € pro Tonne CO2-Äquivalent an. Zum Vergleich: Ein CO2-Zertifikat kostet derzeit nur 55 € pro Tonne CO2-Äquivalent, das Umweltbundesamt hält 300 € pro Tonne CO2-Äquivalent für angemessen. Zum eigentlichen Ziel – der Reduktion des Methanausstoßes und damit der CO2-Emissionen – führen die zusätzlichen Berichtspflichten jedoch nicht. In Summe erhöhen diese Maßnahmen nur die Kosten für die Unternehmen. Sie fehlen beim effektiven Klimaschutz und verteuern zugleich den Preis für Strom und Gas. Deswegen appellieren wir an die EU-Kommission auch beherzt das dicke Brett des Bürokratieabbaus ins Visier zu nehmen.

Abgesehen von dieser Leerstelle des Bürokratieabbaus gehen die Vorschläge grundsätzlich in die richtige Richtung: Wenn wir unabhängiger vom Import fossiler Energien werden wollen, helfen insbesondere die Vorschläge der Kommission, pragmatischer bei der Produktion von Wasserstoff vorzugehen und bei den Strompreisen strukturell zu entlasten. 

Die Vorschläge zeigen auch, welche Spielräume die Bundesregierung bisher nicht nutzt, obwohl Brüssel es ausdrücklich erlaubt. Während Brüssel nun offenbar eine komplette Stromsteuerbefreiung für einkommensschwache Haushalte erlauben will, hat Berlin bislang nur die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft auf das bisher geltende Mindestmaß gesenkt.

„Die Bundesregierung sollte sich nach den Vorschlägen der EU-Kommission endlich einen Ruck geben, und die Stromsteuer für alle senken, damit auch Mittelstand und Haushalte entlastet werden“, appelliert Liebing. Aber auch die EU-Kommission könnte noch konsequenter sein und auf Mindeststeuersätze bei der Stromsteuer komplett verzichten.  

Wasserstoff kann eine wesentliche Rolle bei der Absicherung der erneuerbaren Energieversorgung spielen und die Abhängigkeit vom Erdgasimport reduzieren. Jedoch stockt der Hochlauf, weil die Kriterien für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bisher zu streng sind. Deshalb musste z.B. ArcelorMittal ihren Plan zurücknehmen, künftig grünen Wasserstoff in der Stahlproduktion zu nutzen. Mit Wasserstoff hätten jährlich bis zu 5,8 Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden können. Sinnvoll ist der Vorschlag der Kommission, die strengen Vorgaben zu lockern, um Wasserstoff günstiger und damit attraktiver zu machen. Das könnte den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft neu anschieben und auf diese Weise auch die Abhängigkeit von fossilen Importen reduzieren und damit die Sicherheit der erneuerbaren Energieversorgung stärken.  

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Politik

ifo Institut: Nur jedes dritte Unternehmen befürwortet Aktivrente

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München 22. April 2026

– Etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) hält die Aktivrente für ein hilfreiches Instrument gegen den Arbeitskräftemangel. Gleichzeitig findet etwa jedes vierte Unternehmen (28 Prozent) die Aktivrente wenig oder gar nicht hilfreich. Dies geht aus der aktuellen Personalleiterbefragung von Randstad und dem ifo Institut hervor. „In der Aktivrente sehen die Unternehmen die Chance, Mitarbeitende auch nach dem Renteneintritt im Unternehmen zu halten“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller. „Andererseits befürchten einige Unternehmen, dass die Aktivrente das demografische Problem nicht löst, sondern es lediglich aufschiebt.“

Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) der Unternehmen sagen, dass sie bereits vor der Einführung der Aktivrente Mitarbeitende beschäftigt haben, die Rente beziehen. Bei den restlichen 30 Prozent ist das nicht der Fall. Ein Großteil (83 Prozent) der Mitarbeitenden im Rentenalter, war dabei schon vor Renteneintritt im Unternehmen beschäftigt; nur 17 Prozent stiegen erst nach Ende ihres aktiven Arbeitslebens in ihre aktuelle Stelle ein.

Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie schafft Anreize für Arbeitnehmer*innen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, indem ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) gewährt wird.

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Politik

Social Radar 2026

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Berlin 22.04.2026

Der Bericht „Social Radar 2026“ unterstreicht deutlich die Notwendigkeit, dass Politik und Wirtschaft ihrer Verantwortung nachkommen und ungerechtfertigte Benachteiligung von Einzelpersonen verhindern.

Diese Botschaft wurde heute, Mittwoch, den 22. April, auf der Konferenz der Handelskammer von Anja Pier, Generaldirektorin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Thomas Otto, Generaldirektor der Handelskammer des Saarlandes, und Per Rosenthal, Generaldirektor der Betriebskammer Bremen, verkündet.

Die Bevölkerung ist sozialstaatlicher als der pilitische Diskurs- Große Mehrheiten unterstützen solidarische Sicherungssysteme und lehnen eine stärkere Privatisierung  sozialer Risiken ab.

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Politik

Kampf gegen Internetkriminalität

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Berlin 22.04.2026

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen

Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen, Cyberbetrug oder digitale Gewalt: Internetbezogene Straftaten wie diese sollen künftig besser aufgeklärt werden können. Die Bundesregierung hat dazu heute einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Entwurf sieht für Internetzugangsanbieter neue Pflichten vor. Es geht dabei um die Speicherung von Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen). Anbieter sollen künftig verpflichtet sein, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate vorsorglich zu speichern. IP-Adressen sind oft der einzige Ansatzpunkt, um Täter bei internetbezogener Kriminalität zu identifizieren. Schon nach geltendem Recht dürfen Ermittlungsbehörden diesen Spuren nachgehen. Bislang läuft dieser Ermittlungsansatz jedoch oft ins Leere. Denn IP-Adressen werden immer wieder neu vergeben – und Internetzugangsanbieter speichern oft nur für wenige Tage, welchem Zugang eine Adresse wann zugeordnet war. Die vorgeschlagene Speicherpflicht bezieht sich ausschließlich auf IP-Adressen und Port-Nummern – nicht auf sonstige Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz ist ausgeschlossen. Es bleibt außerdem dabei, dass Ermittlungsbehörden nur im Einzelfall, insbesondere beim Verdacht von Straftaten, Auskunft darüber verlangen können, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Der heute beschlossene Gesetzentwurf wurde vom Bundesjustizministerium in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesdigitalministerium erarbeitet. Er sieht neben der Verpflichtung zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen weitere Neuregelungen vor.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der digitale Raum darf kein Paradies für Straftäter sein. Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen. Künftig sollen Internetanbieter diese Daten drei Monate speichern, da sie oft der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen sind. Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen. Dabei gilt: Grundrechte werden gewahrt, gleichzeitig stärken wir die Strafverfolgung im Netz. Mit diesem Entwurf haben wir die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen. Ich bin überzeugt: Das ist ein echter Gewinn für unseren Rechtsstaat.“

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Kunst

Der angepasste Bürger

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Berlin 22.04.2026

Der französische Denker Étienne de La Boétie schreibt in seinem Buch *Abhandlung über die freiwillige Knechtschaft*: „Wenn ein Land über einen längeren Zeitraum unterdrückt wird, entstehen Generationen von Menschen, die keine Freiheit brauchen, sondern sich der Tyrannei anpassen. Dies könnten wir den angepassten Bürger nennen.“

Darauf aufbauend können wir betrachten, wie der angepasste Bürger heute in seiner Welt lebt. Seine Interessen beschränken sich auf drei Dinge:

Erstens: Religion

Zweitens: Broterwerb

Drittens: Fußball

Religion: Für den angepassten Bürger hat sie keinen Bezug zu Wahrheit und Gerechtigkeit. Vielmehr ist sie die Ausübung von Ritualen und die Einhaltung von Formen, die sich selten auf das Verhalten erstreckt. Diejenigen, die schamlos lügen, heuchlerisch sind und bestechen, empfinden nur dann Schuld, wenn sie ein Gebet verpassen! Dieser Bürger verteidigt seine Religion nur, wenn er sicher ist, dass sie ihm nicht schaden wird. Er mag gegen Länder wettern, die die gleichgeschlechtliche Ehe legalisieren, und behaupten, dies widerspreche Gottes Willen. Doch er schweigt, egal wie viele in seinem eigenen Land unrechtmäßig im Gefängnis sitzen, und verschweigt die Opfer der Folter! Er begeht offen unmoralische Taten und ist in Korruption verwickelt – und preist dann Gott!

Der Lebensunterhalt ist die zweite Säule eines stabilen Lebens für diesen Bürger. Er kümmert sich nicht um seine politischen und Menschenrechte und arbeitet einzig und allein darum, seine Kinder großzuziehen. Er verheiratet seine Töchter, verschafft seinen Söhnen Arbeit und liest dann heilige Schriften und dient im Gotteshaus, in der Hoffnung auf ein gutes Ende.

Im Fußball findet der selbstzufriedene Bürger einen Ausgleich für das, was ihm im Alltag fehlt. Der Fußball lässt ihn seine Sorgen vergessen und gibt ihm die Gerechtigkeit zurück, die er verloren hat. Neunzig Minuten lang gelten in diesem Spiel klare und faire Regeln für alle.

Der selbstzufriedene Bürger ist das wahre Hindernis für jeden Fortschritt. Veränderung wird erst eintreten, wenn dieser Bürger seine beschränkte Welt verlässt und erkennt, dass der Preis des Schweigens angesichts von Tyrannei weitaus höher ist als die Folgen des Widerstands dagegen.

Leider finden wir unzählige Beispiele für diesen selbstzufriedenen Bürger in unseren Gesellschaften – Bürger, die sich nicht bewusst sind, dass die Stabilität, in die sie sich zurückgezogen haben, sie zu intellektueller Stagnation, sozialer Lähmung und erbärmlicher Rückständigkeit geführt hat.

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Politik

Kritische Lage im Libanon

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Berlin 22.04.2026

– Die Organisation „Aktion gegen den Hunger“ rief alle Konfliktparteien im Libanon zur Zurückhaltung auf und forderte sie dringend auf, auf den Einsatz von Waffen zu verzichten und das humanitäre Völkerrecht zu achten. Der Schutz der Zivilbevölkerung muss oberste Priorität haben, ebenso wie die Gewährleistung eines jederzeit sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs.

Auf einem Symposium am Mittwoch, dem 22. April, wies die Organisation auf die sich rapide verschlechternde humanitäre Lage im Libanon hin, trotz der brüchigen Waffenruhe. Nach einer erneuten Eskalation des Konflikts im April mit über 100 Luftangriffen deuten Berichte nun darauf hin, dass mehr als 2.100 Menschen getötet und über 7.000 verletzt wurden.

Zehn Krankenhäuser und 54 Gesundheitszentren wurden teilweise oder vollständig zerstört, und zahlreiche Gesundheitsfachkräfte wurden getötet oder verletzt. Es gab wiederholt Berichte über gezielte Angriffe auf Krankenwagen, die die Behandlung von Kranken und Verwundeten zusätzlich behindern. Gleichzeitig behindern Schäden an Straßen, Brücken und Wasserleitungen den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern. Wichtige Transportwege für Lebensmittel und andere Hilfsgüter wurden ebenfalls zerstört.

Es gibt über 1,2 Millionen Flüchtlinge, darunter 390.000 Kinder. Inmitten dieser schwierigen Umstände unterstützen wir diejenigen, die Hilfe benötigen.

Die Organisation appellierte an alle Akteure in Industrie und Wirtschaft, die über die entsprechenden Kapazitäten verfügen, die Organisation durch die Unterstützung ihrer humanitären Arbeit zu fördern.

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Politik

Kritik an der Menschenrechtspolitik des Weißen Hauses

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Berlin 20.01.2026

Amnesty International bestätigt einen Anstieg der Menschenrechtsverletzungen weltweit, insbesondere in den Vereinigten Staaten. Julia Duchrow Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, sagte in Berlin, die Neue US- Regierung hat einem Flächenbrand  entfacht. Tramps Politik ist ein systematischerAbgriff auf die Menschenrechte und gibt weltweiten Kräften, Auftrieb, die Menschenrechte zu missachten.

Foto: © PWO

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Berlin

Bürgercharta für Olympia“ an den Berliner

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Berlin 21.04.2026

Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Stadtgesellschaft haben heute im Roten Rathaus die „Bürgercharta für Olympia“ an den Senat überreicht. Die Bürgercharta ist das Ergebnis eines breit angelegten, mehrstufigen Beteiligungsprozesses zur Bewerbung Berlins um die Olympischen und Paralympischen Spiele – und bündelt die Erwartungen und Impulse der Stadtgesellschaft in konkrete Empfehlungen für eine mögliche Ausrichtung der Sommerspiele.

Der Prozess bildete eine vielschichtige Stimmungslage ab: Neben der Chance, Berlin international als weltoffene, vielfältige und zukunftsorientierte Metropole zu präsentieren, wurden auch Vorbehalte formuliert – etwa zu Verkehrsbelastungen, Eingriffen in den Alltag sowie Fragen der Finanzierung, Transparenz und internationalen Sportstrukturen.

Die zehn Handlungsempfehlungen umfassen unter anderem die Stärkung des Ehrenamts und des Vereinssports, wohnortnahe Sport‑ und Bewegungsangebote, nachhaltige und barrierefreie Mobilität, bezahlbaren Wohnraum, klimaresiliente Stadtentwicklung, die Einbindung der lokalen Wirtschaft, ein stadtweites Kulturprogramm sowie die aktive Beteiligung junger Menschen.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Die Bürgercharta zeigt eindrucksvoll, wie stark sich die Berlinerinnen und Berliner für Olympische und Paralympische Spiele in unserer Stadt einsetzen. Ihre Ideen und ihr Engagement machen deutlich: Olympische und Paralympische Spiele können ein echter Antrieb für die Entwicklung unserer Stadt sein – im Sport, Mobilität, Kultur, Städtebau und auch für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

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Politik

Rückgang bei Gewaltkriminalität

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Berlin 20.04.2026 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der IMK-Vorsitzende Senator Andy Grote und BKA-Präsident Holger Münch haben heute die Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt. Zeitgleich wurden die Ergebnisse der bundesweiten Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024“ präsentiert.

Erstmals seit 2021 ist 2025 die Zahl der Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland wieder leicht gesunken (-2,3 Prozent). Auch die Anzahl der Tatverdächtigen ging hier zurück (-2,6 Prozent), insbesondere die der tatverdächtigen Jugendlichen (-7,4 Prozent) und der tatverdächtigen Zuwanderer (-7,2 Prozent). Dagegen stieg die Zahl der tatverdächtigen Kinder erneut an (+3,3 Prozent). Nichtdeutsche Tatverdächtige sind bei der Gewaltkriminalität mit 42,9 Prozent weiterhin deutlich überrepräsentiert.

Rückgang bei Straftaten insgesamt

Insgesamt hat die Polizei im Jahr 2025 bundesweit rund 5,5 Mio. Straftatenregistriert – das entspricht einem Rückgang von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Zahl der Tatverdächtigen insgesamt ist um 5,9 Prozent auf ca. 2,05 Mio. gesunken. In den Zahlen schlägt sich die (Teil-) Legalisierung von Cannabis aus 2024 nieder, es ist aber selbst dann noch ein Rückgang vorhanden, wenn Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis herausgerechnet werden (-4,7 Prozent).

Insgesamt wurden rund 3,2 Mio. Fälle aufgeklärt. Die Aufklärungsquote liegt somit bei 57,9 Prozent und damit auf nahezu gleichem Niveau wie in den Vorjahren (2024: 58,0% Prozent).

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt„Der Rückgang der Gewaltkriminalität ist ein Anfang, aber kein Grund zur Entwarnung. Entscheidend ist, dass sich Menschen im Alltag sicher fühlen. Dafür braucht es weitere Maßnahmen: Mit einem harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität, mit konsequenten Abschiebungen von Intensivtätern und mit klaren, unmissverständlichen Gesetzen zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten.“

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Politik

EU verschärft Migrationskurs

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Berlin 21.04.2026

Deutschland, Italien und Frankreich drängen auf mehr Kontrolle und Konsequenz

Beim Treffen in Italien verständigen sich die drei Länder Italien, Frankreich und Deutschland auf einen härteren Kurs: mehr Kontrolle, schnellere Abschiebungen, klarere Kante.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit dem EU-Asylpakt holt sich Europa die Kontrolle über Migration zurück. Mit klaren Abkommen, konsequentem Kurs und kontrollierten Rückführungen stoppen wir illegale Migration; und zerschlagen das Geschäft der Schleuser.“

Die Botschaft ist klar: Die EU-Außengrenzen sollen besser gesichert, illegale Migration spürbar reduziert und die Zusammenarbeit in Europa deutlich gestärkt werden. Dafür setzen die drei Staaten auf neue Maßnahmen wie „Return Hubs“ und mehr Druck auf Drittstaaten, damit Abschiebungen auch wirklich funktionieren. Gleichzeitig soll die Sekundärmigration, wirksam gestoppt werden.

Auch gegen Schleuser wird härter vorgegangen: Kriminelle Netzwerke sollen gezielt zerschlagen werden.

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Politik

Wirtschaftseziehung zu Iran

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Wiesbaden 21.04.2026

– Exporte in den Iran im Jahr 2025 um 24,5 % gegenüber dem Vorjahr gesunken

• Im Jahr 2025 lag der Iran exportseitig auf Platz 72 der wichtigsten
Handelspartner Deutschlands
• Exportüberschuss im Handel mit dem Iran – Maschinen wichtigste
Expotgüter
• Immer weniger Unternehmen am Handel mit dem Iran beteiligt

Im Jahr 2025 wurden Waren im Wert von 961,6 Millionen Euro von
Deutschland in den Iran exportiert. Damit sanken die Exporte dorthin gegenüber
dem Vorjahr um 24,5 %. Aus dem Iran nach Deutschland importiert wurden im Jahr
2025 Waren im Wert von 234,5 Millionen Euro. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, nahmen die Importe im Vergleich zum Vorjahr um 1,7
% zu. Gegenüber dem Jahr 2018 sanken die Exporte im Jahr 2025 um 64,3 % und
die Importe um 46,8 %. Im Jahr 2018 hatten die deutschen Exporte in den Iran
noch 2,7 Milliarden Euro und die Importe von dort 440,8 Millionen Euro
betragen. Ende 2018 hatten die Vereinigten Staaten umfassende Sanktionen gegen
den Iran wieder in Kraft gesetzt, was sich auf den weltweiten Handel mit dem
Iran auswirkte.

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