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Politik

Bundesministerin reist nach Kasachstan

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Berlin 29.06.2026

Starke Partnerschaft für Rohstoffsicherheit und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, reist am 29. und 30. Juni 2026 nach Kasachstan. Im Mittelpunkt der Reise steht die Vertiefung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen. Kasachstan kann als strategischer Partner, insbesondere im Energie- und Rohstoffbereich, dazu beitragen, Deutschlands wirtschaftliche Resilienz und Versorgungssicherheit zu erhöhen. Vertiefte Handelsbeziehungen, neue industrielle Wertschöpfungsketten und die komplementären Stärken beider Länder sollen gemeinsames Wachstum und wirtschaftliche Dynamik begründen.

Bundesministerin Reiche: „Versorgungssicherheit braucht Diversifikation und konkrete Projekte, nicht Absichtserklärungen. Kasachstan war 2025 unser viertgrößter Öllieferant mit 10,4 Millionen Tonnen. Eine zukunftsfähige Industrie in Deutschland benötigt Rohstoffe, welche in Kasachstan abgebaut werden. Kasachstan braucht deutsches Kapital und deutsche Technologie, um mehr Wertschöpfung im eigenen Land zu schaffen. Es geht nicht um einseitige Abnahmeverträge, sondern um eine langfristige Partnerschaft mit klarem Gewinn für beide Seiten.

Während Ihres Aufenthaltes in Astana wird Ministerin Reiche unter anderem mit Staatspräsident Tokajew, Premierminister Bektenov, sowie mit den Ministern für Energie und Industrie Gespräche führen.

Kasachstan verfügt über bedeutende Vorkommen zahlreicher mineralischer Rohstoffe und Seltener Erden und spielt eine zunehmend wichtige Rolle für die Diversifizierung von Bezugsquellen. Eine sichere Versorgung mit Rohstoffen für Batterien, Halbleiter und die Bedarfe im Rahmen der Energiewende ermöglicht es Unternehmen, zuverlässig zu produzieren und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Deutschland setzt sich dafür ein, die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette auszubauen und langfristige wirtschaftliche Partnerschaften zu stärken. Beiden Seiten geht es dabei nicht nur um den Abbau der Rohstoffe, sondern auch um die Verarbeitung und Veredlung. Kasachstan ist unser wichtigster Wirtschaftspartner in Zentralasien. Rund 450 deutsche Unternehmen sind dort bereits aktiv. Das Land verfügt über 21 der 34 Rohstoffe, die die EU als strategisch einstuft. Deutschland bringt industrielle Kompetenz, Spitzentechnologie, Investitionen und Innovationskraft in eine Partnerschaft ein.
Neben politischen Gesprächen wird die Ministerin auch mit Vertreterinnen und Vertretern deutscher und kasachischer Unternehmen zusammenkommen. Der Dialog mit der Wirtschaft soll den Ausbau der bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen begleiten.
Bundesministerin Katherina Reiche ist seit 19 Jahren die erste Bundeswirtschaftsministerin, welche Kasachstan besucht.

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ifo Institut: Unternehmen schützen sich wenig gegen technische Abhängigkeit von den USA

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München 11.08.2026

– Gut jedes fünfte Unternehmen in Deutschland hält die eigene Abhängigkeit von digitalen Produkten und Diensten US-amerikanischer Anbieter für riskant, plant aber keinerlei Gegenmaßnahmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des ifo Instituts. „Die Unternehmen wissen recht genau, wo sie stehen – sie ziehen daraus kaum Konsequenzen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Befragungen. „Gründe können sein, dass Unternehmen vor den Zusatzkosten dieser Risikovorsorge zurückschrecken und dass sie nicht sicher sein können, dass Lieferanten oder Kunden diese Investitionen in digitale Unabhängigkeit ebenfalls auf sich nehmen wollen.“

Knapp 88 Prozent der Unternehmen nutzen Produkte US-amerikanischer Anbieter, 31 Prozent sehen sich stark von ihnen abhängig. Von jenen, die darin ein Risiko erkennen, wollen mehr als vier von zehn nichts dagegen unternehmen. Anlass für die Befragung ist die vorübergehende Sperrung der leistungsfähigsten KI-Modelle des US-Anbieters Anthropic für ausländische Nutzer, die das US-Handelsministerium Mitte Juni angeordnet und Ende Juni wieder aufgehoben hatte.

Am stärksten betroffen fühlt sich der Dienstleistungssektor mit 39 Prozent, am wenigsten das Bauhauptgewerbe mit 15 Prozent. Auffällig ist, dass die am stärksten betroffenen Firmen das Risiko nicht unbedingt am höchsten einschätzen. In der Werbung und Marktforschung sehen sich 72 Prozent der Unternehmen stark abhängig, aber nur 51 Prozent halten dies für sehr riskant. 

Wo Unternehmen handeln wollen, richtet sich der Blick nach Europa: Der Umstieg auf europäische Alternativen ist mit 34 Prozent die am häufigsten genannte Maßnahme, vor der Diversifizierung der Anbieter mit 30 Prozent. Der Aufbau eigener IT-Infrastruktur folgt mit 18 Prozent weit dahinter. Auf die Europäische Union entfallen jedoch weniger als 5 Prozent der weltweit erfassten Rechenkapazität für KI-Anwendungen.

„Die Bereitschaft zum Wechsel ist da, das Angebot fehlt“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. „Europa muss den Ausbau von Rechenzentren und Energieinfrastruktur deutlich beschleunigen und Genehmigungsverfahren von Jahren auf Monate verkürzen. Zugleich sollte der Staat seine eigene Nachfragemacht nutzen: Verbindliche Abnahmezusagen der öffentlichen Hand würden europäischen Anbietern jene Planungssicherheit geben, die aus verstreuter privater Nachfrage nicht entsteht.“

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Pressereaktionen auf das Militärabkommen von Mekka

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Berlin 14.08.2026

Am Samstag, dem 8. August 2026, erzielten die Türkei, Pakistan und Saudi-Arabien ein Abkommen zur gemeinsamen militärischen Verteidigung. Dieses Abkommen wurde inmitten des Konflikts zwischen den USA und Israel mit dem Iran sowie der Angriffe iranfreundlicher Gruppen auf einige Golfstaaten, insbesondere Saudi-Arabien, geschlossen.

Das Abkommen von Mekka gilt als schwerer Schlag für Washington, das weiterhin davon überzeugt ist, dass Saudi-Arabien seinen Schutz vor dem Iran und anderen Bedrohungen benötigt. Für Saudi-Arabien stellt der Iran ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, und solange die Mullahs in Teheran herrschen, ist Riad in Gefahr. Das Militärabkommen gibt in den Vereinigten Staaten und unter Politik- und Verteidigungsexperten Anlass zur Sorge, da es als Vorbote der Bildung eines islamischen Militärbündnisses gesehen wird. Dieses Bündnis wurde bereits viel diskutiert, seine Realisierung erscheint jedoch aufgrund des Fehlens eines klaren politischen und militärischen Ziels unwahrscheinlich. Die Golfregion und andere islamische Länder betrachten die Vereinigten Staaten als ihre wichtigste Sicherheitsmacht, weshalb die Bildung eines solchen Bündnisses Zeitverschwendung wäre.

Pakistan, die Türkei und Saudi-Arabien haben sich auf einen gemeinsamen Verteidigungspakt verständigt. „Mit dem Abkommen verändert das Trio die Sicherheitsarchitektur in der Region“, heißt es in der FRANKFURTER RUNDSCHAU. „Auf einem anderen Blatt steht, ob das Bündnis der Grundstein einer verteidigungspolitischen Allianz für die Region sein wird – ähnlich der Nato. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass der Bündnispartner Türkei in einen militärischen Konflikt mit dem Iran – und damit womöglich wegen der Beistandspflicht der gesamte Nordatlantikpakt – hereingezogen wird. Der Trump-Administration in den USA sollte das Bündnis zu denken geben. Mal wieder schließen sich Mittelmächte nach einem Alleingang Washingtons zusammen. Damit verlieren die USA Einfluss. Sie werden schwächer, nicht mächtiger, wie es US-Präsident Trump versprochen hat.“

Von einem „Sandalentritt in den amerikanischen Hintern“ spricht der Kommentator in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG. „Nachdem die USA und Israel für die größtmögliche Unordnung gesorgt haben, nimmt Saudi-Arabien seine Angelegenheiten selbst in die Hand. Gegen wen sich diese Golfallianz richtet, ist klar. Gegen die Islamische Republik Iran. Und gegen Israel. Im ‚Mekka-Verteidigungsbündnis‘ finden saudische Petrodollars, türkische Militärmacht und pakistanische Atomwaffen zusammen. Da die Amerikaner am Golf enttäuschen, soll diese Allianz den Saudis Schutz vor dem Nachbarn Iran bieten. Diese Golfallianz ist eine weitere Facette der Neuordnung nach dem Kalten Krieg: keine Supermächte, sondern konkurrierende Kraftzentren mit einem Mix aus Möchtegern-Mächtigen und Roulettespielern. Man kann das zum antikolonialen Selbstermächtigungsprozess verklären. Oder einfach nur als gefährlich begreifen“, heißt es in der SZ.

DIE TAGESZEITUNG verweist auf Folgendes: „Pakistan ist zwar arm, aber es ist eine Atommacht. Sowohl die Saudis wie die Türkei gehen davon aus, dass es Trump und Israels Premier Netanyahu letztlich nicht gelingen wird, den Iran vom Bau einer Atombombe abzuhalten. Für diesen Fall wollen sie vorbereitet sein, und dafür ist die pakistanische Atomtechnik die beste Möglichkeit zur eigenen Atombombe, unabhängig von den USA.“

Die russische Zeitung NESAWISSIMAJA GASETA konstatiert: „Die Mitglieder des Dreierbündnisses betonen, das Abkommen von Mekka habe rein defensiven Charakter und richte sich nicht gegen die Interessen anderer Länder. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Bildung dieses militärisch-politischen ‚Dreiecks‘ – in einer für den Nahen Osten so krisenhaften Zeit – sowohl durch den Machtverlust der pro-iranischen ‚Achse‘ als auch durch die eskalierenden militärischen Aktivitäten Israels in der Region vorangetrieben wurde“, schreibt NESAWISSIMAJA GASETA aus Moskau.

In einem Gastkommentar der chinesischen Zeitung HUANQIU SHIBAO heißt es: „Die aktuelle Weltlage verdeutlicht die Notwendigkeit solcher Verteidigungsbündnisse. Für Saudi-Arabien ist der Pakt eine zusätzliche Absicherung, falls der Konflikt mit dem Iran eskaliert. Für das NATO-Mitglied Türkei bietet er die Gelegenheit, seinen Unmut gegenüber Brüssel und Washington zum Ausdruck zu bringen. Für das ambitionierte Pakistan wiederum eröffnet sich die Chance, seinen internationalen Einfluss zu erhöhen. Außerdem ergänzen sich die drei Länder in Bereichen wie Finanzen und militärischer Stärke. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung des Aufbaus eines eigenständigen Verteidigungssystems im Nahen Osten. Die USA unter der Trump-Administration haben die Entstehung dieses strategischen Bündnisses sicherlich auch indirekt begünstigt“, so die Einschätzung von HUANQIU SHIBAO

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Fördermittel für Investitionen in tiergerechte Stallumbauten

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Berlin 10.08.2026 

– Investitionen in besonders tiergerechte Stallumbauten, -erweiterungen oder -neubauten können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden. Für die Umsetzung seien die Länder zuständig. Der Bund beteilige sich mit 60 Prozent an den förderfähigen Ausgaben, heißt es in der Antwort (21/7479(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7273(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Die Länder berichten den Angaben zufolge jährlich im Rahmen der GAK-Berichterstattung über die Anzahl der geförderten Betriebe, differenziert nach Tierarten und Jahren je Bundesland.

Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) werden besonders tiergerechte Stallneubauten und -umbauten in der Schweinehaltung gefördert, wie es in der Antwort weiter heißt. In dem Programm wurden 2024 insgesamt 162 Förderanträge gestellt, 2025 waren es 178 und 2026 bis Ende Juli 314. Anträge könnten noch bis Ende August 2026 gestellt werden. Ab September 2026 sei dann die Förderung im Rahmen der GAK weiter möglich.

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Regierung betont Unabhängigkeit der Rentenkommission

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Berlin 10.8.2026   

– Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung keine über den Bericht hinausgehenden Informationen zu intern verwendeten Berechnungen zur Verfügung gestellt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7471(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7225(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium „war unabhängig und frei von Weisungen tätig. Sie hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt und Stillschweigen über die Beratungen vereinbart“, erläutert die Regierung weiter.

Am 23. Juni 2026 hatte die Alterssicherungskommission ihren Bericht an den Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Darin enthalten sind umfassende Reformvorschläge für die Zukunft des Rentensystems, die die Regierung nach eigenem Bekunden im Herbst umsetzen will.

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Rückkehr syrischer Staatsangehöriger thematisiert

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Berlin 10.08.2026

– Die Rückkehr syrischer Staatsangehöriger, der Widerruf bestehender Schutztitel und die aktuelle Entscheidungspraxis bei Asylanträgen aus Syrien stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/7477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Syrer sich derzeit in Deutschland aufhalten, wie viele freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden sind und welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die Rückkehr nach Syrien zu verstärken.

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Gedenkstätten Projektförderung

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Berlin 16.08.2026

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer stellt den Gedenkstätten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur im kommenden Jahr zusätzlich zehn Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen fünf Millionen Euro auf Projektförderungen und weitere fünf Millionen Euro auf die institutionelle Stärkung der vom Bund geförderten Gedenkstätten. Damit setzt der Bund die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption um und trägt den wachsenden Herausforderungen der Gedenkstätten Rechnung.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärt dazu: „Gedenkstätten sind die Gedächtnisstützen unserer Gesellschaft. Sie bewahren die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur und machen unsere Geschichte erfahrbar. Gerade in einer Zeit, in der Desinformation und Geschichtsverfälschung zunehmen und die Stimmen der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen verstummen, braucht unsere Erinnerungskultur starke Erinnerungsorte. Mit den zusätzlichen Mitteln setzen wir deshalb ein klares Zeichen: Der Bund steht verlässlich an der Seite der Gedenkstätten.“

Für Projektförderungen sieht der Regierungsentwurf zum Bundeskulturhaushalt 2027 fünf Millionen Euro zusätzlich zur Umsetzung der neuen Gedenkstättenkonzeption des Bundes vor. Damit stehen insgesamt zehn Millionen Euro für Vorhaben zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und des SED-Unrechts bereit. Gedenkstätten können voraussichtlich ab September Förderanträge stellen. Gefördert werden Projekte zum Erhalt der historischen Orte, zur Digitalisierung und digitalen Lebenswelt sowie zur Vermittlung und anwendungsbezogenen Forschung.

Weitere fünf Millionen Euro erhalten die vom Bund geförderten Gedenkstätten insbesondere zum Ausgleich gestiegener Personalausgaben sowie zunehmender Bewachungskosten aufgrund der verschärften Bedrohungslage. 

Davon profitieren unter anderem die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora durch zusätzliche Mittel in Höhe von 842.000 Euro, die Bayerischen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg mit 497.000 Euro zusätzlich, die Gedenkstätte Topographie des Terrors mit 447.000 Euro sowie die Stiftung Sächsische Gedenkstätten mit 222.000 Euro.
Die Gedenkstätten in Deutschland stehen heute vor erheblichen Herausforderungen. Neben dem Generationenwechsel, dem digitalen Wandel und der zunehmenden Verbreitung von Desinformation haben auch die physischen und digitalen Angriffe auf Gedenkstätten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer: „Angriffe auf Gedenkstätten sind Angriffe auf unsere Erinnerungskultur und auf die Grundlagen unserer Demokratie. Wer historische Fakten leugnet oder Erinnerungsorte angreift, relativiert unsere Geschichte und diffamiert die Opfer von Gewalt und Unterdrückung. Deshalb stärken wir die Gedenkstätten nicht nur in ihrer Bildungs- und Vermittlungsarbeit, sondern unterstützen sie auch dabei, ihre Beschäftigten, ihre Besucherinnen und Besucher sowie die historischen Orte selbst wirksam zu schützen.“

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 steht unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens.

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Das Phänomen des Alterns

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Wiesbaden 10.08.2026

– Der Anteil junger Menschen in Deutschland ist weiterhin auf historisch niedrigem Niveau. 8,3 Millionen Menschen waren Ende des Jahres 2025 zwischen 15 und 24 Jahre alt. Somit waren 10,0 % der Bevölkerung Deutschlands in diesem Alter, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August 2026 mitteilt. Bereits seit Anfang der 2020er Jahre liegt der Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung auf diesem Tiefstand.Anfang der 1980er Jahre war jede sechste Person im jugendlichen Alter

Den höchsten Anteil an der Gesamtbevölkerung hatten junge Menschen in der ersten Hälfte der 1980er Jahre, als die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer im jugendlichen Alter waren. Im Jahr 1983 war auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik jede sechste Person (16,7 %) 15 bis 24 Jahre alt.

Junge Altersgruppe häufiger bei Menschen mit Einwanderungsgeschichte

Ohne Eingewanderte und ihre Nachkommen wäre der Anteil junger Menschen in der Gesamtbevölkerung niedriger. Bei der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte lag der Anteil junger Menschen von 15 bis 24 Jahren im Jahr 2025 bei 8,5 %. In der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte waren dagegen 12,2 % im jugendlichen Alter. Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind Personen, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 zugewandert sind. Der höhere Anteil ist auch darauf zurückzuführen, dass nur die seit 1950 Eingewanderten betrachtet werden, deren Kinder strukturell jünger sind. So ist ein Fünftel (20,4 %) der Nachkommen von zwei eingewanderten Elternteilen im Alter von 15 bis 24 Jahren. Ähnlich hoch war der Anteil mit 20,0 % bei Menschen mit einem eingewanderten Elternteil (einseitige Einwanderungsgeschichte). Bei Eingewanderten selbst waren 9,5 % im Alter von 15 bis 24 Jahren.

Anteilig weniger junge Menschen in ostdeutschen Bundesländern

Die Altersstruktur und damit auch der Anteil junger Menschen unterscheiden sich regional. In den Stadtstaaten Bremen (11,1 %) und Hamburg (10,5 %) sowie im Flächenland Baden-Württemberg (10,4 %) war die Altersgruppe 15 bis 24 überdurchschnittlich vertreten. In Brandenburg (8,8 %), von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt (je 9,1 %) lag der Anteil junger Menschen unter dem Bundesdurchschnitt.  Deutschland liegt bei Anteil der jungen Menschen unter EU-Schnitt

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat lag der Anteil junger Menschen zum Jahresbeginn 2025 mit 10,0 % leicht unter dem EU-Durchschnitt (10,7 %). EU-weit am höchsten war der Anteil der 15- bis 24-Jährigen in Irland (12,7 %), vor Dänemark und den Niederlanden (je 12,2 %). Den geringsten Anteil junger Menschen innerhalb der EU verzeichneten Malta (9,4 %) und Bulgarien (9,5 %).

Methodische Hinweise:

Die Zahlen zur Gesamtbevölkerung nach Alter stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland ab 1950 nach dem Gebietsstand seit dem 3. Oktober 1990. Ab 2011 handelt es sich um die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 basieren die Ergebnisse auf dem Zensus 2022. Infolge von Umstellungen der Bevölkerungsfortschreibung auf einen Zensus (2011 und 2022) sind die Ergebnisse der Vorjahre jeweils nur eingeschränkt mit den Ergebnissen ab Zensus 2011 bzw. 2022 vergleichbar.

Die Daten zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet. Dargestellt sind die Erstergebnisse des Jahres 2025 zur Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Stichtag für die Bevölkerungszahlen von Eurostat ist jeweils der 1. Januar des Jahres. Der Stand der Eurostat-Daten zum 1. Januar 2025 entspricht für Deutschland somit dem Stand der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2024. Der Anteil junger Menschen im EU-Durchschnitt für 2025 ist vorläufig beziehungsweise enthält zum Teil Schätzungen.

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Zahl der Todesfälle steigt in allen Altersgruppen

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Wiesbaden 10.08.2026

– Durchschnittlich alle 18 Minuten ist im letzten Jahr ein Kind im Straßenverkehr verletzt oder getötet worden. Rund 29 270 Kinder unter 15 Jahren verunglückten im Jahr 2025 bei Verkehrsunfällen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit kamen 7 % mehr Kinder zu Schaden als im Jahr 2024 mit 27 260 Verunglückten. Die Zahl der getöteten Kinder stieg 2025 gegenüber 2024 von 53 auf 74. Nach einem deutlichen Rückgang während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 war die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Kinder in den letzten Jahren wieder gestiegen.

Die Zahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Kinder ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr in allen Altersgruppen gestiegen. Bei den unter 6-Jährigen nahm die Zahl der Todesfälle von 18 auf 30 zu. Bei den 6- bis 9-Jährigen stieg Zahl der Getöteten von 15 auf 17, bei den 10- bis 14-Jährigen von 20 auf 27. Mit Blick auf die Verkehrsmittel stieg die Zahl der getöteten Kinder, die in Pkw mitgefahren waren, am stärksten an: von 21 auf 31. Größere Anstiege gab es auch bei getöteten Kindern, die mit Fahrrädern (von 8 auf 13) und mit E-Scootern (von 0 auf 4) unterwegs gewesen waren.

Ältere Kinder verunglücken besonders häufig morgens auf dem Schulweg

Die 6- bis 14-Jährigen verunglücken im Straßenverkehr montags bis freitags besonders häufig in der Zeit von 7 bis 8 Uhr. Das ist die Zeit, zu der Kinder in diesem Alter üblicherweise auf dem Weg zur Schule sind und zu der sich daher besonders viele Kinder im Straßenverkehr aufhalten. In dieser Zeit wurden im vergangenen Jahr 12 % der verunglückten 24 010 Kinder im entsprechenden Alter verletzt oder getötet. In den folgenden Stunden bis 13 Uhr verunglücken weniger Kinder. Montags bis freitags in den Zeiten von 13 bis 14 Uhr sowie 15 bis 16 Uhr und 16 bis 17 Uhr erreicht die Zahl der verunglückten Kinder mit Anteilen von je 9 % die nächsthöchsten Werte.

Jüngere Kinder verunglücken am häufigsten im Auto, ältere Kinder auf dem Fahrrad

Die meisten Kinder, die 2025 im Straßenverkehr verunglückten, saßen auf einem Fahrrad (34 %). Zum Zeitpunkt des Unfalls waren weiterhin 31 % mit dem Auto, 20 % zu Fuß und 8 % mit dem E-Scooter unterwegs. Betrachtet man jedoch verschiedene Altersgruppen, ergibt sich ein differenzierteres Bild: Unter 6-Jährige sind besonders häufig im Auto mit betreuenden Erwachsenen unterwegs, demzufolge verunglücken sie hier am häufigsten (55 % im Jahr 2025). Schulkinder bewegen sich mit zunehmendem Alter selbstständig im Straßenverkehr – entsprechend steigt der Anteil der Radfahrenden und Fußgängerinnen und -gänger unter den Verunglückten. 6- bis 14-Jährige verunglückten am häufigsten auf ihrem Fahrrad (39 %), 26 % in einem Auto sowie 19 % zu Fuß.

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Regierung verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

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Berlin 07.08.2026

– Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/7437(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion das Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag vermittele keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibe durch das SBGG unberührt, schreibt die Regierung. Weiter erläutert sie dazu: „Wie bislang sind gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit zu beachten (zum Beispiel die Grenzen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG). Danach ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt (Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit ändert sich an der bestehenden Rechtslage durch das SBGG nichts.“

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Keine Auskunft zu mutmaßlichem Mossad-Hinweis auf Anschlag

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Berlin 07.08.2026 

– Die Bundesregierung macht keine Angaben dazu, ob und wann der israelische Nachrichtendienst Mossad dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen Hinweis auf eine Anschlagsplanung in Deutschland übermittelt hat und ob Mohammad S. darin namentlich benannt wurde. Auch zur möglichen Rolle von Mohammad S. als Quelle des BfV äußert sie sich nicht. Das geht aus ihrer Antwort (21/7445(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7222(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Auskunftsverweigerung gelte auch für eine eingestufte Beantwortung. Die Bundesregierung betont, ihre Antworten seien weder als Bestätigung noch als Dementi der von den Fragestellern zugrunde gelegten Sachverhalte zu verstehen.

Bei den Fragen zum Mossad-Hinweis verweist sie auf die sogenannte „Third-Party-Rule“. Informationen ausländischer Nachrichtendienste seien geheimhaltungsbedürftig und dürften ohne deren Freigabe nicht weitergegeben werden.

Auch Fragen der AfD-Fraktion dazu, ob und seit wann der von den Abgeordneten namentlich benannte Mohammad S. als Quelle tätig gewesen sei, wie er gegebenenfalls vergütet oder technisch ausgestattet worden sei und wann und aus welchem Anlass erstmals eine Beendigung seiner Führung als Quelle geprüft worden sei, beantwortet die Bundesregierung unter Verweis auf Staatswohl und Quellenschutz nicht. Solche Angaben könnten Rückschlüsse auf Methoden und Arbeitsweisen des BfV ermöglichen.

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Einige Zeitungsartikel zum Bombenanschlag am Flughafen Leipzig:

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Berlin 07.08.2026

Wir befinden uns im Krieg, nicht am Rande eines Krieges“, sagte der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius während der Gespräche über die deutsche und EU-Unterstützung für die Ukraine in ihrer Konfrontation mit Russland. Der russische Krieg gegen die Ukraine dauert seit dem 24. Februar 2022 an, und weder Moskau noch Brüssel oder Washington geben Anzeichen für ein Ende.

Möglicherweise ist die Entdeckung einer Drohne an Bord eines Frachtflugzeugs am Flughafen Leipzig am Mittwoch, dem 5. August, eine Botschaft Moskaus, dass es bereit ist, den Krieg gegen die Ukraine zu eskalieren und Deutschland zu seinen Prioritäten in diesem Krieg gegen Europa zählen wird. Berlin, mit seiner unerschütterlichen Unterstützung für Kiew, will kein Ende des Krieges.

War die Drohne mit dem Sprengstoff an Bord tatsächlich Teil einer russischen Operation?

Warten wir es ab.

Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG befasst sich mit dem möglichen Auftraggeber für den Drohnenflug: „Der Verdacht, dass es sich um einen versuchten Anschlag im Auftrag Russlands handeln könnte, steht nicht nur im Raum, er lässt sich auch gut begründen. Der russische Militärgeheimdienst lässt an vielen Stellen auf dem Kontinent spionieren, sabotieren und Anschläge verüben. Oft nutzt er dazu online angeheuerte Amateure – das reduziert nicht nur das Risiko, dass eigene Geheimdienstoffiziere verhaftet werden, sondern eröffnet Spielraum, die Taten abzustreiten. In Sicherheitskreisen sorgt man sich schon seit Längerem, dass diese Eskalation immer weiter gen Westen zieht. Diese Sorge ist offensichtlich berechtigt. Wir müssen deshalb umso enger mit denen zusammenarbeiten, die wissen, was das heißt. Das sind vor allem die Ukrainer: Sie haben nicht nur das technische Know-how, sondern können uns auch in Sachen Widerstandsfähigkeit einiges lehren“, hält die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG fest.

Die SCHWÄBISCHE ZEITUNG aus Ravensburg konstatiert: „Deutschland erlebt keine Zufälle, sondern eine gezielte Serie hybrider Angriffe. Das ist ein Krieg gegen unsere offene Gesellschaft. Treibende Kraft ist Russlands Diktator Putin. Sein Kalkül: Demokratien erschüttern, Vertrauen in den Staat zersetzen, Gesellschaften spalten. Klar ist auch: Deutschland kann nicht jede Leitung, jedes Stellwerk, jeden Funkmast und jeden Flughafen lückenlos schützen. Unsere Antwort muss sein: ein robuster Staat, eine vorbereitete Gesellschaft und eine Demokratie, die gerade unter Druck ihre Stärke zeigt“, stellt die SCHWÄBISCHE ZEITUNG klar.

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG warnt vor voreiligen Schlüssen: „Der verwendete Sprengstoff legt staatliche oder zumindest staatlich unterstützte Akteure nahe; die Nähe einer aufgefundenen Drohne zu ukrainischen Flugzeugen verweist auf Russland. Aber es sind eben nur Hinweise, keine Gewissheiten. Deswegen ist es unseriös, Russland als Schuldigen zu benennen. Der Staat muss sich schon sicher sein. Es geht hier um eine Frage von weitreichender außenpolitischer Bedeutung. Müsste die NATO reagieren? Oder müsste man weitere Sanktionen gegen das Land verhängen? Es liegt in der Natur der hybriden Kriegsführung, dass sie genau dieses Dilemma hervorruft: Sie stiftet Unruhe, kann sogar großen Schaden verursachen, aber sie lässt sich meist nicht eindeutig zurechnen. Deshalb kommt es hier in erster Linie auf die Abwehr an. Da hat Deutschland offenbar immer noch erhebliche Defizite“, moniert die F.A.Z.

Ähnlich sieht es das HANDELSBLATT: „Wie so oft hat Deutschland offensichtlich kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsproblem. Bei der Beobachtung des bodennahen Luftraums sind die Behörden weiter nahezu blind. Das beste Drohnenabwehrzentrum nützt nichts, wenn der Bundespolizei an den Flughäfen noch die Abfanggeräte fehlen. Und auch die rechtliche Grundlage ist noch nicht so, dass die Behörden bei solchen Vorfällen schnell und unkompliziert handeln können“, vermerkt das HANDELSBLATT.

Der TAGESSPIEGEL aus Berlin beobachtet ein mangelndes Bewusstsein für die Gefahrenlage: „Die Deutschen und ihre Politiker sehen sich nicht im Krieg. Das ist verständlich. Krieg ist, wenn hier bei uns geschossen wird. Das ist nicht der erlebte Alltag, also leben wir im Frieden. Das stimmt jedoch nicht mehr. Wir leben in einer Grauzone, dem Unfrieden. Man möchte hoffen, dass der gescheiterte Anschlag von Leipzig wie ein heilsamer Schock wirkt und die Kräfte freisetzt, um den seit Jahren überfälligen Schutz ziviler Infrastruktur mit mehr Elan voranzutreiben. Deutschland kann Krise, aber nach aller Erfahrung immer erst dann, wenn eine Mehrheit verstanden hat, wie elementar diese Krise ist“, heißt es im TAGESSPIEGEL.

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Mehr Sport – mehr Schutz

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Berlin DGM 07.08.2026 

– Regelmäßige körperliche Aktivität stellt eine wesentliche Säule der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen dar. Ob für alle Personengruppen die empfohlenen 150 Minuten pro Woche ausreichen, um eine deutliche Risikoreduktion zu erreichen, untersuchte eine Beschleunigungssensor-basierte Kohortenstudie mit Daten von 17 088 Teilnehmern.

Aktuelle Empfehlungen der WHO sehen wöchentlich 150 – 300 Minuten mittlere oder 75 – 150 Minuten intensive körperliche Aktivität vor. Für Kinder und Jugendliche werden täglich 60 Minuten Aktivität mittlerer bis hoher Intensität empfohlen. Möglicherweise sind aber noch größere Anstrengungen erforderlich, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen wirksam vorzubeugen, besonders bei bisher inaktiven Personengruppen. Darauf deuten die Ergebnisse einer Kohortenstudie hin, die den Zusammenhang zwischen Bewegung und Herz-Kreislauf-Risiko analysierte.

Wie viel Sport für weniger Herz-Kreislauf-Erkrankungen?

Innerhalb dieser Kohortenstudie wurden Daten von Studienteilnehmern der UK-Biobank analysiert, deren körperliche Aktivität zwischen 2013 und 2015 mit einem Beschleunigungssensor erfasst worden war. Unterschieden wurde körperliche Aktivität mittlerer oder hoher Intensität (moderate to vigorous physical activity, MVPA) < 150 Minuten und ≥ 150 Minuten pro Woche. Die kardiorespiratorische Fitness (VO2max) war bei der Eingangsuntersuchung ermittelt worden.

Der primäre, zusammengesetzte Endpunkt umfasste Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz oder Schlaganfall. Zusätzlich wurden mit zwei Mendelschen Randomisierungen durchgeführt, bei denen genetische Marker für Fitness und körperlichen Aktivität mit dem Auftreten Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Beziehung gesetzt wurden.

Kohortenstudie mit Daten von 17 088 Teilnehmern

Die Studie umfasste Daten von 103 700 Teilnehmern. In die Endauswertung gingen Daten von 17 088 Teilnehmern ein (mittleres Alter 57,4 Jahre), die den Sensor durchgehend für 7 Tage getragen hatten. Während der Nachbeobachtungszeit über im Schnitt 7,85 Jahre traten 1 233 kardiovaskuläre Ereignisse auf. Studienteilnehmer, die mindestens 150 Minuten pro Woche körperlich aktiv waren, zeigten über alle Fitnesslevel hinweg ein 8 – 9 % geringeres Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse.

Für einen höheren Schutz waren deutlich mehr Anstrengungen nötig: Für eine Risikoreduktion > 30 % waren je nach persönlicher Fitness 3 – 4-fach höhere Aktivitätslevel (560 – 610 Minuten pro Woche) erforderlich. Menschen mit geringerer Fitness müssten dabei deutlich mehr Zeit für sportliche Aktivitäten aufbringen als gut trainierte Personen.

Die Analysen mittels Mendelscher Randomisierung unterstützen die Ergebnisse teilweise: Eine anhand genetischer Indikatoren gemessene höhere kardiorespiratorische Fitness ging mit einem geringeren Herzinsuffizienzrisiko einher (Odds Ratio, OR: 0,79; 95 % Konfidenzintervall, KI: 0,63 – 0,99), während die Zusammenhänge für genetische Merkmale körperlicher Aktivität schwächer und weniger konsistent waren.

Mehr Bewegung für besseren Schutz vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Da große Teile der Bevölkerung Schwierigkeit haben, 150 Minuten Sport pro Woche in ihrem Alltag unterzubringen, plädieren die Autoren dafür, die offizielle Empfehlung weiter zu unterstützen: Mit 150 Minuten moderater bis intensiver körperlicher Aktivität kann über alle Fitnesslevel ein substanzieller Beitrag zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen geleistet werden. Mit einer an die Fitness angepassten Verordnungs-Matrix bietet die Studie eine Grundlage für individuelle Sport-Empfehlungen.

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Politik

Rechenschaftsbericht 2020 der Basisdemokratischen Partei

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Berlin 06.0.2026

– Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat in einer Unterrichtung (21/7100(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Rechenschaftsbericht der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht. Die Partei verzeichnete 2020 Einnahmen von 191.607,26 Euro und Ausgaben von 44.561,01 Euro, was einen Überschuss von 147.046,25 Euro ergibt, der zugleich ihr Reinvermögen darstellt. Staatliche Mittel hatte die Basisdemokratische Partei nicht erhalten. Am 31. Dezember 2020 zählte sie laut Rechenschaftsbericht 4.058 Mitglieder.

Nach dem Parteiengesetz werden die bei der Präsidentin des Deutschen Bundestages eingereichten Rechenschaftsberichte der politischen Parteien als Bundestagsdrucksache verteilt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten 2020 geht es um die „übrigen anspruchsberechtigten Parteien“ (Band V), die Ende 2021 nicht im Bundestag vertreten waren, aber Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung hat.

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Politik

ifo Institut / EconPol Europe: Förderung junger Erwachsener bringt mehr als bei älteren

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München 06.08.2026

– Ein Euro öffentlicher Unterstützung für junge Erwachsene erzielt einen rund dreimal so hohen sozialen Nutzen wie ein Euro für ältere Personen im Erwerbsalter. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie von EconPol auf der Grundlage von Daten für Frankreich. „Leistungen, die jungen Erwachsenen ermöglichen, in Ausbildung zu bleiben, sind besonders wertvoll, weil sie sich teilweise über höhere spätere Einkommen und Steuerzahlungen selbst finanzieren“, sagt Marion Brouard, Wissenschaftlerin am ifo Institut. „Junge Erwachsene sind heute die Altersgruppe mit dem größten Bedarf an zusätzlicher sozialer Unterstützung. Die Politik trägt diesem Wandel bislang nicht ausreichend Rechnung.“ 

In der Europäischen Union sind laut Eurostat rund 24 Prozent der jungen Erwachsenen von Armut bedroht, gegenüber etwa 19 Prozent der älteren Personen im Erwerbsalter. Diese Lücke hat sich in den vergangenen Jahren vergrößert. In Deutschland stieg die Armutsgefährdung junger Erwachsener von 24 Prozent im Jahr 2015 auf 27 Prozent im Jahr 2025, in Frankreich von 22 Prozent auf 25 Prozent. „Armut hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von den Älteren zu den Jüngeren verlagert“, sagt Brouard. Die Wohlfahrtsstaaten in Europa reagierten darauf jedoch nur langsam. „Frankreich zeigt das besonders deutlich. Das zentrale Sicherungssystem, die französische Mindestsicherungsleistung (Revenu de solidarité active), bleibt Menschen unter 25 Jahren verschlossen. Eine solche Altersgrenze findet sich auch in anderen Ländern.“ 

Wenn junge Erwachsene zusätzliches Einkommen erhalten, geben sie laut der Studie durchschnittlich 45 Cent von jedem zusätzlichen Euro aus, verglichen mit nur 24 Cent bei älteren Menschen. „Dass junge Erwachsene fast doppelt so viel von jedem zusätzlichen Euro ausgeben, weist auf stärkere finanzielle Einschränkungen hin“, sagt Brouard. „Sie müssen fast jeden zusätzlichen Euro für alltägliche Ausgaben verwenden. Das zeigt, dass sie kaum ein finanzielles Polster haben.“ 

Eine seit langem bestehende Sorge ist, dass staatliche Transfers eine private Unterstützung lediglich ersetzen. Wenn der Staat einer jungen erwachsenen Person 100 Euro gibt und die Eltern ihre Unterstützung im gleichen Umfang kürzen, verbessert sich deren Lage nicht. Dieses Verdrängungsargument hat Forderungen nach einer stärkeren Unterstützung junger Erwachsener lange gebremst. Aber die empirischen Befunde stützen diesen Einwand nicht. Zwar schmälert dieser Effekt die Gewinne einer gezielten Unterstützung junger Erwachsener, doch letztlich kommen rund 88 Prozent einer staatlichen Transferleistung bei ihnen an. 

Auch in der Bevölkerung findet eine stärkere Unterstützung junger Erwachsener Rückhalt. In einer repräsentativen Umfrage in Frankreich befürworteten die Befragten eine stärkere Umverteilung zugunsten junger Erwachsener im Vergleich zu älteren Personen. „Wenn Regierungen öffentliche Mittel dort einsetzen wollen, wo sie den höchsten sozialen Ertrag erzielen, sollten sie junge Erwachsene stärker finanziell unterstützen“, sagt Brouard. 

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Politik

Transparenzpflichten für KI in Deutschland

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Berlin 06.08.2026

Seit dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Ziel der Neuregelung ist, mehr Transparenz beim Einsatz von KI zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden. 

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte: „Dass nun EU-weit bestimmte Transparenzpflichten gelten, ist ein wichtiger Meilenstein. Die neuen Regelungen stärken das Vertrauen in digitale Inhalte. Durch mehr Transparenz über den Einsatz künstlicher Intelligenz leisten sie einen Beitrag dazu, das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-generierter Inhalte zu verringern. Zugleich greifen Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit, für deren praxistaugliche Ausgestaltung ich mich innerhalb der Bundesregierung eingesetzt habe.“

So sind die Transparenzpflichten so ausgestaltet, dass kreative und journalistische Arbeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Sofern KI-generierte Bilder, Audio oder Videos eindeutig unauthentisch oder unecht sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Bei satirischen Bildmontagen oder bei Spielfilmen kann der erforderliche Hinweis in einer Weise erfolgen, die die Wahrnehmung des Werks nicht beeinträchtigt. Auch für journalistische Beiträge gilt keine Kennzeichnungspflicht, soweit sie vor der Veröffentlichung einer angemessenen Kontrolle unterliegen und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.

Die Neuregelungen richten sich nicht nur an die Anbieter bestimmter KI-Systeme. Sie gelten auch für KI-Betreiber, also Akteure, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden, etwa Unternehmen und Einrichtungen. Damit können die neuen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten auch für die Kultur- und Kreativwirtschaft relevant sein, beispielsweise für Verlage, Rundfunkveranstalter, Film- und Fernsehproduktionen sowie Museen und Kultureinrichtungen. 

Künftig sind bestimmte KI-Inhalte zu kennzeichnen, darunter Deepfakes – also täuschend echt wirkende, mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte – sowie bestimmte KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit.

Kulturstaatsminister Weimer: „Insgesamt ist die KI-Verordnung ein Baustein eines europäischen Ordnungsrahmens für KI, der Innovation ermöglicht, Verantwortung schafft und Kreative stärkt.“ 

Zur Unterstützung bei der Umsetzung hat die EU Leitlinien, einen Verhaltenskodex, FAQs und Icons zur Kennzeichnung veröffentlicht.

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