Politik
BIK-Förderung zeigt Wirkung
Berlin 23.12.2025
Im nun abgeschlossenen Förderwettbewerb 2025 in der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) konnten sich 38 Industrieprojekte durchsetzen. Die geförderten Vorhaben beinhalten eine Reihe innovativer Technologien. Gefördert werden Projekte aus verschiedenen Sektoren: Zement und andere Baustoffe, Chemie, Abfallverwertung, Direkte Luftabscheidung von CO2, Papier und Zellstoff, Nahrungs- und Futtermitteln, Mineralölerzeugnissen, Asphalt, Glas, Stahl, Maschinenbau, Haushaltsgeräte sowie Kraftwagen.
Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann: „In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten braucht es Mut zur Innovation. Der BIK-Förderwettbewerb 2025 zeigt: Unsere Industrie ist bereit. Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit sind kein Widerspruch. Sie gehören zusammen. Die geförderten Projekte liefern Lösungen – vom Recycling gemischter Abfälle über CO₂-Bindung in Beton bis hin zu hybriden Heizsystemen, CO₂-Abscheidung, effizienter Abwärmenutzung und Negativemissionen. Weitere Projekte, insbesondere im Bereich CCU/S, stehen schon in den Startlöchern. Mit dem neuen BIK-Förderwettbewerb geben wir diesen Rückenwind. Damit aus Ideen schnell Realität wird.“
Die Projekte verteilen sich quer über die Bundesrepublik: 12 in Nordrhein-Westfalen, 10 in Bayern, 4 in Baden-Württemberg, 3 in Sachsen-Anhalt, 2 in Thüringen, 2 in Sachsen, 1 in Niedersachsen, 1 in Bremen, 1 in Rheinland-Pfalz, 1 in Hamburg, 1 in Berlin und 1 in Hessen.
Die Vorhaben werden insgesamt mit rund 476 Millionen Euro an Fördermitteln unterstützt. Davon stammen rund 106 Millionen Euro aus Mitteln von Bundesländern, die sich an der Förderung der großen Vorhaben in ihrem Bundesland beteiligen. Mit diesen Projekten sollen rund 1.054 Millionen Euro an privaten Investitionen ausgelöst werden.
Die geförderten Projekte werden zu Vorreitern für eine nachhaltige, innovative und ressourcenschonende Industrie, die auf internationalen Märkten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dabei spielt die Umsetzung von Pilotprojekten eine zentrale Rolle, um die Marktfähigkeit der Technologien zu testen und deren breite Anwendung in der Industrie zu ermöglichen. Dies trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, indem es ihnen ermöglicht, frühzeitig auf zukunftsweisende Technologien zu setzen.
Der nächste Förderwettbewerb der BIK ist für Anfang 2026 geplant. Industrieunternehmen werden aufgefordert, bis voraussichtlich zum 28.02.2026 innovative Projekte für CO2-arme Produktionsverfahren und CCU/S-Technologie einzureichen. Maßgeblich ist die Veröffentlichung der Förderaufrufe im Bundesanzeiger, welche zeitnah erfolgen soll.
Politik
Demokratie, Vielfalt und Teilhabe sind nicht verhandelbar
Berlin 22.09.2026
– Nach den Wahlen im September warnt der die Bundesvereinigung Lebenshilfe vor den Folgen eines weiteren Erstarkens der AfD für Menschen mit Behinderung und ihre Familien
Die deutlichen Stimmenzuwächse der AfD erfüllen die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit großer Sorge. Ein zunehmender politischer Einfluss der AfD bis hin zu einer Regierungsübernahme könnte nach Einschätzung des Verbands auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien beeinträchtigen. Die Lebenshilfe appelliert deshalb an alle demokratischen Kräfte, sich klar zu Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt und einer inklusiven Gesellschaft zu bekennen.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D., erklärt: „Die Politik der AfD steht für Ausgrenzung. Dem stellen wir ein klares Verständnis von Demokratie und Zusammenhalt entgegen: Jeder Mensch hat das Recht, selbstverständlich dazuzugehören und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien gehören in die Mitte unserer Gesellschaft – im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Vereinen und Nachbarschaft. Sie können sich auf die Lebenshilfe verlassen. Wir stehen für Menschlichkeit und Vielfalt. Wir werden uns weiter für umfassende Teilhabe einsetzen.“
Politik
Internationaler Tag des Friedens 2026
Wiesbaden 22.09.2026
– Unter dem Motto „Invest in Peace – For Everyone, Everywhere, Every Day“ begangen die Vereinten Nationen am 21. September den Internationalen Tag des Friedens. Im Mittelpunkt standen die „everyday architects of peace“ – Menschen, die im Alltag, in Schulen, Hochschulen und Gemeinden zu Dialog und friedlichem Zusammenleben beitragen.
Für den World University Service (WUS) ist Bildung ein zentraler Baustein für nachhaltigen Frieden. Friedenspädagogik stärkt Menschenrechte, Toleranz, Perspektivwechsel und die Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
„Frieden beginnt im Alltag und muss gelernt und gestaltet werden. Schulen und Hochschulen sind zentrale Orte der Friedenspädagogik. Hier lernen junge Menschen, Konflikte durch Dialog, gegenseitigen Respekt und gemeinsame Verantwortung friedlich zu bearbeiten.Wer in Frieden investieren wolle, müsse deshalb auch in Bildung investieren. Bildung eröffne Zukunfts-perspektiven und stärke Gesellschaften darin, Konflikte friedlich zu lösen“ so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service (WUS).
Bildungseinrichtungen sind keine Schlachtfelder
Zugleich fordert der WUS den konsequenten Schutz von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen in bewaffneten Konflikten. Angriffe unterbrechen Bildungswege, zerstören Zukunftsperspektiven und verletzen das Recht auf Bildung.
„Schulen und Hochschulen dürfen keine Schlachtfelder sein. Wer Bildungseinrichtungen angreift, zerstört nicht nur Gebäude, sondern greift das Recht auf Bildung und die Zukunft junger Menschen an. Ihr Schutz vor kriegerischen Angriffen muss deshalb Teil des Schutzes der Zivilbevölkerung sein.“
Gerade in Krisen und Konflikten seien sichere Lernorte unverzichtbar. Sie geben Kindern und Jugendlichen Halt, stärken Gemeinschaft und schaffen Räume für Dialog und Verständigung.
Ghawami: „Frieden ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann dauerhaft besitzt. Frieden muss jeden Tag neu gestaltet werden. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Bildungsorganisationen sind dabei wichtige ‚everyday architects of peace‘.“ Der WUS ruft daher dazu auf, in Bildung und Friedenspädagogik zu investieren und Bildungseinrichtungen auch in bewaffneten Konflikten konsequent zu schützen.
Politik
Parlamentswahlen in Russland
Straßburg 22.09.2026
– Die Plattform für den Dialog mit russischen demokratischen Kräften der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) hat heute folgende Erklärung veröffentlicht:
„Es steht bereits fest: Die heute beginnenden sogenannten ‚Wahlen‘ zur Staatsduma werden internationalen demokratischen Standards nicht genügen, und ihr Ergebnis kann nicht als echter Ausdruck des Willens des russischen Volkes betrachtet werden.
Kurz gesagt: Es handelt sich um Scheinwahlen, die ein Scheinparlament hervorbringen werden. Die neue Staatsduma darf weder als demokratisch gewählt noch als legitime Vertretung des russischen Volkes anerkannt werden.
Keine Rechtswirkung in der Ukraine
Zunächst einmal stellt jede Abstimmung, die in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine organisiert wird, einen eklatanten Verstoß gegen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie gegen das Völkerrecht dar. Solche Abstimmungen können weder Legitimität noch Rechtswirkung entfalten.
Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Staatsduma niemals als legitimes Gremium anzuerkennen, da in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine sogenannte ‚Wahlen‘ abgehalten wurden.
Ein Klima der Angst
Es gibt viele Gründe, warum diese Wahlen faktisch bedeutungslos sind. Oppositionspolitiker, Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten wurden inhaftiert, verfolgt oder ins Exil gezwungen. Unabhängige Medien wurden geschlossen oder blockiert. Selbst milde und friedliche Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde kriminalisiert.
Die Bezeichnungen „ausländischer Agent“, „Extremist“, „Terrorist“ und „unerwünschte Organisation“ werden als rechtliche Instrumente missbraucht, um Einzelpersonen und Organisationen zum Schweigen zu bringen, deren Aktivitäten die Kluft zwischen offiziellen Behauptungen und der Realität aufzeigen. In Verbindung mit politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen haben diese Schritte offene politische Debatten und echten Wettbewerb beseitigt.
Durch den Ausschluss der Partei Jabloko wurde den russischen Wählern zudem selbst die begrenzte Möglichkeit genommen, ihren Unmut über den anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine zu äußern.
Tatsächlich hat sich Russland in den letzten Jahren von autoritärer Repression hin zu einem Zustand entwickelt, in dem sich eine totalitäre Kontrolle verfestigt hat.
Missachtung internationaler Verpflichtungen
Wahlen, die unter diesen Umständen stattfinden, sind mit den von Russland eingegangenen internationalen Verpflichtungen unvereinbar. Wahlen müssen echten politischen Wettbewerb bieten, Kandidaten einen freien Wahlkampf ermöglichen, Wählern Zugang zu unterschiedlichen politischen Ansichten gewähren und es ihnen gestatten, ihre Stimme ohne Angst vor Repressalien abzugeben.
Politik
Prävention und Aufklärung bei Gewalt gegen Frauen
Berlin 22.9.2026
– Die Bundesregierung betont die besondere Rolle von Prävention und Aufklärung beim Thema Gewalt gegen Frauen. In einer Antwort (21/8003) auf eine Kleine Anfrage (21/7738) der Fraktion Die Linke listet sie darüber hinaus auf, welche Gesetzesprojekte und andere Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen beziehungsweise Gewaltopfer besser zu unterstützen.
Unter anderem verweist die Regierung auf zwei Förderrichtlinien mit einem Gesamtvolumen von bis zu zehn Millionen Euro, die das Bundesministerium für Gesundheit im Januar 2026 veröffentlicht hat. Mit der Förderrichtlinie „Patientinnenzentrierte Versorgung von Frauen“ sollen demnach Projekte gefördert werden, die wesentlich zu einer Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung von Frauen in Deutschland beitragen. Die Förderrichtlinie „Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit“ dient gezielt dem Aufbau wissenschaftlicher Nachwuchsgruppen in der Versorgungsforschung für Frauen. „In beiden Förderrichtlinien wird die ‚Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind‘ als besonders förderwürdiges Thema benannt. Derzeit erfolgt die Auswahl der Projekte unter Einbezug externer Expertise“, heißt es in der Antwort weiter.
Politik
Partnerschaften für Demokratie“ in Berlin-Mitte
Berlin 22.09.2026
– Die Bundesregierung verfügt über keine Gesamtübersicht über die Anträge von Projektträgern seit 2016 an die „Partnerschaften für Demokratie“. Die Mittelverwendung innerhalb der „Partnerschaft für Demokratie“ obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Gebietskörperschaften vor Ort, betont sie in einer Antwort (21/8005) auf eine Kleine Anfrage (21/7635) der AfD-Fraktion, in der diese nach Demokratieprojekten in Berlin-Mitte gefragt hatte.
Die Regierung stellt außerdem klar: „Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte ‚Nichtregierungsorganisation‘ erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.“
Politik
ifo-Präsident Fuest: Rüstungsausgaben sind eine Investition in den Frieden
München 22.09.2026
– Höhere Verteidigungsausgaben sind ökonomisch vor allem als Investition in die Wahrung des Friedens zu bewerten – auch dann, wenn sie Einschnitte bei den Sozialausgaben erzwingen. „Der Rückzug der USA aus Europa und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine liefern starke Argumente dafür, dass Deutschland sich mehr für seine Verteidigung engagieren sollte“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. „In einem Kriegsfall wären die wirtschaftlichen Einschnitte ungleich größer.“
Insbesondere die Parteien AfD und BSW haben im Wahlkampf gefordert, die Rüstungsausgaben zugunsten höherer Sozialausgaben zurückzufahren. In diesem Zusammenhang verweist Fuest auf die Debatte über den NATO-Doppelbeschluss aus den 1980er Jahren, als der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt die Stationierung von Nuklearwaffen in Deutschland durchgesetzt hatte. Auch dies sei eine Investition in den Frieden gewesen, durch die Deutschland weiter wirtschaftlich prosperieren konnte.
Allerdings sieht Fuest auch das Gegenargument kritisch, Rüstungsausgaben wirkten wie ein Konjunkturprogramm für die deutsche Industrie. „Kurzfristig könnten Rüstungsaufträge bei brachliegenden Kapazitäten die Nachfrage stützen – das gilt aber ebenso für höhere Sozialausgaben. Mittel- bis langfristig fehlen Ingenieurinnen und Ingenieure sowie andere gut ausgebildete Fachkräfte, die in der Rüstungsindustrie gebunden sind, in anderen Sektoren“, so Fuest.
Besondere gesamtwirtschaftliche Effekte entstehen laut Fuest vor allem dort, wo Mittel in Forschung und Entwicklung fließen. Viele Technologien haben militärische wie zivile Anwendungen, von denen über Wissenstransfer auch andere Branchen profitieren. Tatsächlich entfalle derzeit aber nur ein vergleichsweise kleiner Teil des deutschen Verteidigungsetats auf Forschung.
Politik
Forderung nach Aufhebung der Masern-Impfpflicht wird beraten
Berlin 22.09.2026
– Der Petitionsausschuss tagte am Montag, 21. September 2026, öffentlich. Während der um 13 Uhr beginnenden öffentlichen Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wird eine Petition beraten, mit der die Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht gefordert wird. Die öffentliche Eingabe des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, hat mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden und damit das für eine öffentliche Beratung geforderte Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht.
„Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht“, heißt es in der Petition. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, schreibt der Petent.
Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, sei die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern seien auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr gewesen. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe hätten meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder betroffen.
Nach Einschätzung des Petenten sind die „angeblich“ nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern „dramatisierend“ ins Feld geführte, extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) betrifft, sei bis heute ungeklärt, „ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann“.
Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhält der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen
Politik
Umfassendes IPCEI zu KI steht in den Startlöchern
Berlin 22.09.2026
– Mit der Unterzeichnung eines Manifests zum Aufbau eines europäischen industriellen Ökosystems für künstliche Intelligenz haben Minister und Vize-Minister aus 19 europäischen Mitgliedsstaaten ein europäisches Großprojekt (IPCEI-AI, Important Project of Common Europan Interest) auf den Weg gebracht. Mit dem Manifest werden die nächsten Schritte für eine erfolgreiche Notifizierung bei der EU-Kommission vorbereitet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) koordiniert dieses IPCEI-AI auf europäischer Ebene.
Bundesministerin Katherina Reiche: „Deutschland und Europa haben das Potenzial, zur führenden Kraft der industriellen KI zu werden. Unser eigentlicher strategischer Vorteil liegt nicht in Konsumdaten, sondern in der Tiefe und Präzision unserer Produktions-, Maschinen- und Prozessdaten. Sie bilden die Grundlage für robuste, industrietaugliche KI-Systeme, wie sie kein anderer Wirtschaftsraum in vergleichbarer Qualität besitzt. Diesen strukturellen Vorsprung müssen wir jetzt in eigene Technologien, marktfähige Anwendungen und tragfähige Geschäftsmodelle überführen. Mit dem IPCEI-AI bündeln 19 Mitgliedstaaten ihre industrielle und finanzielle Kraft und schaffen die europäische kritische Masse an Kapital, Recheninfrastruktur und Daten, die dafür notwendig ist. So sichern wir unsere Produktivität, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere technologische Souveränität.“
Das IPCEI-AI wird den Aufbau eines umfassenden europäischen KI-Ökosystems für die Industrie, das die gesamte KI-Wertschöpfungskette abbilden wird, unterstützen. Insgesamt wurden über 150 Projekte in den 19 EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme am IPCEI-AI ausgewählt. Deutsche Unternehmen kommen u.a. aus den Bereichen Automobil-, Produktions- und Verteidigungswirtschaft. Bei einem IPCEI fördert jeder Mitgliedstaat Projekte von Unternehmen seines Landes. Europaweit wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als zehn Milliarden Euro erwartet. Das IPCEI-AI ist eine Flaggschiff-Maßnahme der „Hightech Agenda Deutschland“ der Bundesregierung im Bereich Künstlicher Intelligenz und Teil des „AI Continent Action Plan“ der Europäischen Kommission.
Die Projektvorschläge aus Deutschland werden im Laufe des Septembers bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dies ist der erste Schritt hin zur beihilferechtlichen Genehmigung. Der Projektstart wir im Frühjahr 2027 angestrebt.
Foto: © PWO
Politik
Energietransparenz
Berlin 22.09.2026
– Wie steht es um die Bürgerenergie in Deutschland – und wie hat sie sich im letzten Jahr entwickelt? Eine umfassende Antwort darauf gibt es bislang nicht: Die Daten sind verstreut und nur lückenhaft aufbereitet.
Dazu erarbeitet das Bündnis Bürgerenergie gemeinsam mit dem ECOLOG Institut diesen Herbst den ersten Bürgerenergiebericht. Er soll mit belastbaren Daten zeigen, was Bürgerenergie heute leistet, in welchen Geschäftsfeldern sie aktiv ist, vor welchen Herausforderungen Bürgerenergiegemeinschaften stehen und wie sich die Bürgerenergielandschaft entwickelt.
Politik
ifo Institut: Gemeinsames Sorgerecht stärkt Familien nach Trennungen
München 22.09.2026
– Wenn Gerichte in strittigen Sorgerechtsfällen gemeinsames statt alleiniges Sorgerecht zusprechen, profitieren Väter wirtschaftlich und gesundheitlich sowie Kinder schulisch. Mütter erleiden dadurch keine messbaren Nachteile. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts, die auf schwedischen Gerichts- und Registerdaten basiert. „Öffentliche Debatten über Sorgerechtsregelungen unterstellen häufig ein Spannungsverhältnis: Was einem Elternteil nutzt, gehe zulasten des anderen Elternteils oder des Kindes. Unsere Ergebnisse zeigen aber, dass sich diese Annahme nicht bestätigt: Gemeinsames Sorgerecht stärkt die wirtschaftliche Stabilität von Familien nach einer Trennung und fördert die Entwicklung der Kinder“, sagt Helmut Rainer, Leiter des ifo Zentrums für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik.
Väter mit gemeinsamem Sorgerecht erzielen höhere Einkommen, insbesondere Väter mit niedrigem Einkommensniveau. Zudem sinkt bei ihnen die Wahrscheinlichkeit einer Antidepressiva-Einnahme um 17 Prozentpunkte. Kinder verbessern ihre Testergebnisse und besuchen häufiger bessere Schulen. Für Mütter zeigen sich weder positive noch negative Effekte. Auch Befürchtungen, gemeinsames Sorgerecht erhöhe das Risiko häuslicher Gewalt, bestätigen die Daten nicht. „Die Studie liefert empirische Evidenz für familienpolitische Debatten über Sorgerechtsregelungen, die in vielen Ländern geführt werden“, sagt Rainer.
Für die Studie werteten die Forschenden 56.188 Gerichtsurteile aus 45 schwedischen Bezirksgerichten zwischen 1992 und 2021 aus und verknüpften sie mit Registerdaten zu Einkommen, Bildung, Gesundheit und Kriminalität.
Politik
Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2026
Berlin 22.09.2026
– In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sind laut Bundesregierung 3.039 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 32.750 Flüchtlingsschutz und 3.199 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 7.511 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7348) weiter hervorgeht.
Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 38,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 28.930 Fällen vor Syrien mit 6.391 und Somalia mit 2.542 Fällen.
Politik
Bundeshilfen für den ÖPNV stiegen 2020 um 3,5 Prozent an
Berlin: 22.09.2026
– Im Jahr 2020 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, bei 8,96 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung der Mittel um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 8,65 Milliarden Euro), heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2020“, der als Unterrichtung (21/8000) vorliegt.
Tatsächlich ausgegeben worden seien von den Ländern im Jahr 2019 8,44 Milliarden Euro und im Jahr 2020 9,12 Milliarden Euro. Die im Jahr 2020 vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel seien ausschließlich für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verwendet worden, heißt es dazu in der Vorlage. Die Summe der Ausgaben aller Länder habe die Zuweisungen des Bundes an alle Länder im Jahr 2020 überstiegen, „da zusätzlich Mittel verausgabt wurden, die in den vergangenen Jahren noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes eingesetzt worden waren“. Bedingt durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufgrund des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für das Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro und der jährlichen Dynamisierung der Mittel um 1,8 Prozent gemäß Paragraf 5 Absatz 6 Satz 1 RegG ergebe sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der zugewiesenen Gesamtmittel um 3,5 Prozent. Gleichzeitig seien auch die von den Ländern nachgewiesenen Gesamtausgaben gestiegen – um rund 8 Prozent.
Im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist der Unterrichtung zufolge 2020 der Anteil der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an den gesamten verausgabten Mitteln, der bei 73,2 Prozent lag. 2019 waren es noch 75,2 Prozent. Leicht angestiegen seien die Infrastrukturinvestitionen im SPNV – von 7,3 auf 7,8 Prozent – sowie die Fahrzeuginvestitionen im SPNV – von 0,6 auf 0,9 Prozent.
Auf Grundlage der von den Ländern vorgelegten Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2020 geht die Bundesregierung von einem „zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel“ aus. Die verausgabten Mittel seien überwiegend für den SPNV eingesetzt worden. Hinsichtlich der noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verausgabten Mittel hätten die Länder deren geplante Verwendung erläutert, heißt es in der Unterrichtung. „Aus Sicht der Bundesregierung geben die Verwendungsnachweise der Länder für das Jahr 2020 keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Etwaige nachträglich von den Ländern mitgeteilte Korrekturbedarfe für dieses Berichtsjahr würden in den künftigen Berichten entsprechend berücksichtigt.
Politik
Regierung will Gesamtpaket der Rentenkommission umsetzen
Berlin 22.09.2026
– Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (21/7749) konkret nach den Folgen der von der Kommission vorgeschlagenen Abschaffung der sogenannten Minijobs gefragt. In der Antwort (21/7990) darauf betont die Bundesregierung: „Es wäre nicht sinnvoll, lediglich einzelne Elemente davon herauszugreifen, denn nur in Kombination können die vorgeschlagenen Maßnahmen die gewünschten Wirkungen entfalten.“ Da an der konkreten gesetzlichen Umsetzung der Empfehlungen noch gearbeitet werde, könnten derzeit noch keine detaillierten Angaben etwa zu der Minijob-Thematik gemacht werden, so die Regierung.
Bei einem weitgehenden Wegfall der Sonderregelungen für Minijobs sei mit „individuellen Verhaltensanpassungen der Arbeitgeber und der Beschäftigten“ zu rechnen. „Die Gründe von Arbeitgebern und Beschäftigten für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind vielfältig, daher sind auch die Richtung der Verhaltensanpassungen und der damit verbundenen Gesamteffekte auf das Arbeitsvolumen, die Lohnsumme und damit die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungszweige nicht eindeutig zu bestimmen. Insbesondere geben viele geringfügig entlohnt Beschäftigte an, sie würden grundsätzlich gerne länger arbeiten, wenn sich das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze finanziell lohnen würde“, führt die Regierung aus.
Wie aus der Antwort unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, haben zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich (mindestens) eine geringfügige Beschäftigung (geringfügig entlohnt oder kurzfristig) ausgeübt.
Politik
Exportverbote für nicht genehmigte Pestizide
Berlin 22.09.2026
– Die Fraktion Die Linke will den Export nicht zugelassener Pflanzenschutzmittelverbieten. In einem Antrag (21/8073) fordert sie die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auf, der Ausfuhren von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 „nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde“ zu untersagen. Ebenso sollen nicht zugelassene Beistoffe, Safener und Synergisten sowie Pflanzenschutzmittel, die solche Stoffe enthalten, nicht mehr exportiert werden dürfen.
Außerdem dringt die Linksfraktion mit ihrem Antrag auf eine Melde- und Dokumentationspflicht für die Ausfuhr der Wirkstoffe. Dabei sollen Angaben zu Menge, exportierender Firma, Empfängerländern und abnehmenden Unternehmen gemacht werden, um mehr Transparenz im Wirkstoffhandel zu schaffen.
Auf EU-Ebene fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich für eine unionsweite Regelung einzusetzen, die die Herstellung, Lagerung und Ausfuhr von Wirkstoffen, Beistoffen, Safenern und Synergisten sowie von Pflanzenschutzmitteln verbietet, sofern deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde.
Um Rückstände verbotener Wirkstoffe in Lebensmitteln zu vermeiden, soll sie sich zudem der Initiative Frankreichs anschließen und einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, der den Import von Lebensmitteln verbietet, die Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen enthalten. Darüber hinaus plädiert die Linksfraktion für eine EU-weite Regelung, die einen solchen Importschutz auf Grundlage des Nulltoleranzprinzips verbindlich verankert.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass jährlich nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen weltweit rund 3,8 Millionen Tonnen Pestizide ausgebracht werden – doppelt so viel wie noch 1990. „Während diese Mittel global gehandelt werden, endet ihre Regulierung häufig an nationalen Grenzen“, heißt es im Antrag. Die Folge seien jährlich rund 385 Millionen unbeabsichtigte akute Pestizidvergiftungen, darunter etwa 11.000 Todesfälle.
Politik
Arabische Gäste
Berlin 10.09.2026
– Der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, befindet sich in Berlin; die Wirtschaft steht im Mittelpunkt seiner Gespräche mit den deutschen Regierungsvertretern.
Es besteht keine Notwendigkeit, über Nahostfragen und Menschenrechte zu sprechen, da dies nur unnötig Kopfzerbrechen bereitet und die Nerven strapaziert, so Merz.
Foto: © PWO
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