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Arbeit der Mietrechtskommission

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Berlin 06.09.2026  Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Inhalten der laufenden Beratungen der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht. „Diese Beratungen erfolgen grundsätzlich vertraulich. Hierdurch soll ein offener Gedankenaustausch in der Gruppe gefördert werden“, heißt es in der Antwort (21/7718) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7523). Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachlicher Wertungen könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Arbeit der Mietrechtskommission erheblich beeinträchtigen.

Die Expertinnen- und Expertengruppe hatte ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen. Schwerpunkte der bisherigen Sitzungen seien die geplante Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Gruppe ihre Arbeit bis Ende 2026 abschließen wird. Ein Abschlussbericht soll dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden.

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