Europa
Bußgelder bei Verstößen gegen EU-Sanktionspakete
Berlin 24.11 2025
– Die Bundesregierung hat eine Verordnung (21/2879) zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, in der sie um die Herbeiführung der Zustimmung des Deutschen Bundestags bittet.
Die 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist den Angaben zufolge am 1. November 2025 in Kraft getreten und setzt europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um, indem sie die Ausfuhrliste für Rüstungsgüter aktualisiert. Außerdem werden Verstöße gegen die mit den jüngeren Sanktionspaketen der Europäischen Union beschlossenen Verbote im Hinblick auf Russland und Belarus, die nicht bereits im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes strafbewehrt sind, entsprechend den europarechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt. Anpassungen gibt es auch bei den Bußgeldbewehrungen im Zusammenhang mit den Sanktionsregimen gegen Syrien, Iran und Nordkorea.
Die Änderungen umfassen die Berücksichtigung neuer Rüstungsgüter im Wassenaar-Abkommen, die bereits Eingang in die am 6. März 2025 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union gefunden haben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verbote zu erlassen.
Europa
Freihandelsverhandlungen mit Indien
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, und der indische Handels- und Industrieminister Piyush Goyal haben sich heute in Berlin zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen ausgetauscht. Es war das erste persönlichen Treffen. Bereits vor einigen Wochen hatten sich beide Minister virtuell ausgetauscht. Im Mittelpunkt der heutigen Begegnung standen die vielfältigen Chancen, die eine intensivere wirtschaftspolitische Zusammenarbeit für die Volkswirtschaften beider Länder bietet, insbesondere im Kontext globaler Herausforderungen. Bundesministerin Reiche: „Wenn Deutschland und Indien ihre Innovationskraft verbinden, entsteht mehr als Wachstum, es entsteht Zukunft. Mit der Vertiefung unserer wirtschaftlichen Beziehungen schaffen wir neue Wachstumschancen und diversifizieren unsere Lieferketten. Unsere engen wirtschaftlichen Beziehungen sind in den letzten Jahren stetig gewachsen, das müssen wir weiter beschleunigen. Indien – das bevölkerungsreichste Land der Welt – etabliert sich zunehmend als wichtiger globaler Player. Zentral für die weitere Vertiefung der Handelsbeziehungen ist der Abschluss des Freihandelsabkommens mit der EU. Dieses wird zwei der größten Wirtschaftsräume der Welt verbinden und uns gemeinsam stärker machen.“
Zentrales Thema des heutigen Gesprächs war der Stand der laufenden Freihandelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indien. Ministerin Reiche und Minister Goyal zeigten sich zuversichtlich, dass ein erfolgreicher Abschluss dieser Verhandlungen in naher Zukunft möglich sei, und unterstrichen ihre persönliche Unterstützung dieses gemeinsamen Ziels.
In Indien sind rund 2000 deutsche Unternehmen ansässig. Im Jahr 2024 belief sich das deutsch-indische Handelsvolumen auf 30,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 waren es noch ca. 19,5 Milliarden
Euro. Deutschland exportierte Waren im Wert von 16,9 Milliarden Euro nach Indien und importierte indische Waren im Wert von 13,9 Milliarden Euro.
Europa
75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
Berlin 09.10.2025
– Die Europäer feierten am 9. Oktober den 75. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese erste Konvention des Europarats bildet den Grundstein all seiner Aktivitäten. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde im November 1950 in Rom verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Die Ratifizierung ist Voraussetzung für den Beitritt zur Organisation.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Umsetzung der Konvention in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. Einzelpersonen können nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel im betreffenden Mitgliedsstaat beim Straßburger Gerichtshof Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen einreichen.
Der Europäische Gerichtshof hat derzeit rund 1.649 Beschwerden gegen Regierungen der Europäischen Union, in denen zunehmender Rassismus, religiöse Diskriminierung und Waffenexporte an Regierungen, die Völkermord begehen und Gebiete besetzen, vorgeworfen werden.
Europa
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Berlin 01.10.2025
– Die Bundesregierung will EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ (21/1857) in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorgaben Richtlinie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vom 14. Dezember 2022 umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die sich nach Unternehmensgröße richtet. Von der Größe hängt auch der Zeitpunkt ab, ab wann Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen und prüfen lassen müssen.
Die Richtlinie hätte laut Entwurf bis zum 6. Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Wegen der Verzögerung leitete die EU-Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Umsetzung soll laut Bundesregierung 1:1 erfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen anpassen. Vorgesehen sind Änderungen in 32 Einzelgesetzen, darunter Handelsgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz und Wirtschaftsprüferordnung.
Zudem sollen mit dem Entwurf Vorgaben der bis Ende 2025 umzusetzenden „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 in nationales Recht überführt werden. Sie verschiebt für bestimmte Unternehmen die Berichtspflichten nach der CSRD.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass auf EU-Ebene weitere Änderungen an den Vorgaben absehbar seien. „Die Umsetzung der CSRD erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich auf EU-Ebene bereits erkennbar ganz erhebliche Entlastungen gegenüber dem rechtlichen Status quo abzeichnen“, heißt es im Entwurf. Dies betreffe sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Prüfungsstandards. Angesprochen wird in diesem Zusammenhang das sogenannte „Substance Proposal“ der EU-Kommission, das unter anderem eine Anhebung relevanter Schwellenwerte und eine Begrenzung der mittelbaren Berichtspflicht kleinerer Unternehmen vorsieht. Da es noch nicht beschlossen ist, könne es im Entwurf nicht berücksichtigt werden, führt die Bundesregierung aus.
Der Wirtschaft entstünden durch die neuen Vorgaben ohne Erleichterungen ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,65 Milliarden Euro und ein einmaliger Aufwand von 881,2 Millionen Euro, wird in dem Entwurf ausgeführt. Mit den erwarteten Einschränkungen würde sich der jährliche Aufwand auf rund 430 Millionen Euro und der einmalige Aufwand auf etwa 230 Millionen Euro verringern, schätzt die Bundesregierung.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) unterstützt in seiner Stellungnahme die Bundesregierung darin, sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Anwendungsbereichs einzusetzen, um „Bürokratiekosten in Milliardenhöhe“ zu vermeiden. Zugleich warnt er, dass auch bei Erleichterungen erhebliche Belastungen für die Wirtschaft blieben. Er kritisiert außerdem, dass die „One in one out“-Regel bei EU-Vorgaben nicht greife und fordert die Abschaffung der Ausnahme.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Der Bundesrat erhielt die Vorlage am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“. Eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.
Europa
Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg für schnelle Überstellungen von Schutzsuchenden in zuständige EU-Staaten
Berlin 13.02.2025
Außerdem Besuch von Bundesinnenministerin Faeser am Hamburger Hauptbahnhof: Zahl der Gewaltdelikte dort um 25 Prozent gesunken
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich heute in Hamburg mit Innensenator Andy Grote und Vertreterinnen und Vertretern der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ getroffen. Im Rahmen der seit dem Frühjahr 2023 bestehenden Allianz, bestehend aus Polizei Hamburg, Bundespolizei, DB-Sicherheit und Hochbahn-Wache, haben sich insbesondere die sog. „Quattro-Streifen“ zu einem bundesweiten Erfolgsmodell entwickelt. Der gemeinsame Einsatz von Mitarbeitenden aller vier Sicherheitspartner in einer leistungsstarken Einheit ermöglicht es, mit hoher Präsenz noch niedrigschwelliger auf Anliegen oder Störungen jeder Art zu reagieren und hat nicht zuletzt zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheitslage am Bahnhof geführt.
Im Rahmen der täglichen Streifen wurden allein im vergangenen Jahr mehr als 14.500 Personen überprüft und rund 500 Strafanzeigen gefertigt. In mehr als 3.300 Fällen wurde das Hausrecht durchgesetzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser teilte am Rande ihres Rundgangs mit der „Quattro-Streife“ durch den Hauptbahnhof mit, dass die Zahl der Gewaltdelikte am Hamburger Hauptbahnhof im vergangenen Jahr um rund 25 Prozent gesunken ist.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen, dass die Reisenden und Pendler an deutschen Bahnhöfen jeden Tag sicher unterwegs sind. Unsere Quattro-Streifen am Hamburger Hauptbahnhof greifen durch, wo es nötig ist und sorgen spürbar für mehr Sicherheit. Auch bei der Durchsetzung der von uns stark erweiterten Messer- und Waffenverbote arbeiten wir Hand in Hand zwischen Bundespolizei und Hamburger Polizei. Außerdem wirkt sich der starke Ausbau der Videoüberwachung an unseren Bahnhöfen konkret aus: Heute kann die Bundespolizei drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019.“
Innensenator Andy Grote: „Wir setzen mit den Quattro-Streifen seit zwei Jahren erfolgreich auf Präsenz und Konsequenz am Hamburger Hauptbahnhof. Unsere Allianz sicherer Hauptbahnhof ist mit den Quattro-Streifen ein inzwischen bundesweit beachtetes Erfolgsmodell, das äußerst positiv wahrgenommen wird und bereits erheblich zu einer Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität beigetragen hat. Dass die Zahl der Gewaltdelikte um 25 Prozent sinkt, ist ein sichtbarer Erfolg einer engen Zusammenarbeit unserer Hamburger Sicherheitskräfte mit der Bundespolizei.“
Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg
Im Anschluss besuchte die Bundesinnenministerin die Zentrale Erstaufnahme mit dem Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt, um sich über Anstrengungen bei der Bewältigung des Migrationsgeschehens und die Umsetzung der jüngsten Maßnahmen von Bund und Ländern zu informieren. Die Zahl der Registrierungen und der Asylantragszahlen in Hamburg war zuletzt um rund 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2023 gesunken. Zugleich stieg die Zahl der Rückführungen im vergangenen Jahr auf mehr als 1.700.
Um die Verfahren zur Rücküberstellung in Dublin-Fällen, in denen andere EU-Staaten für das Asylverfahren zuständig sind, weiter zu beschleunigen, wird auf dem Gelände in Hamburg-Rahlstedt in Kürze das bundesweit erste Dublin-Zentrum im Rahmen eines durch das BMI unterstützten Pilotverfahrens eingerichtet. Dort erhalten Personen, deren tatsächliche Ausreise in das zuständige EU-Mitgliedsland im Rahmen des Dublin-Verfahrens zuvor durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wurde, für die Zeit von zwei Wochen nur noch sogenannte Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen. Ziel ist es zudem, den Verfahrensprozess mit Unterstützung des BAMF deutlich zu beschleunigen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Damit wir weiter Menschen vor Krieg und Terror schützen können, gilt genauso klar: Wer kein Recht hat in Deutschland zu bleiben, muss unser Land wieder verlassen. Wenn Menschen nach Deutschland kommen, obwohl sie ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen, müssen sie schneller dorthin überstellt werden. Hamburg geht hier voran mit effektiven, neuen Verfahren in einem Dublin-Zentrum. Dafür hat Hamburg unsere volle Unterstützung. Unsere Behörden werden hier eng zusammenarbeiten, damit es schnelle und effiziente Verfahren gibt. So können wir die Zahl der Überstellungen in die zuständigen EU-Staaten deutlich erhöhen – und die Länder und Kommunen weiter entlasten.“
Innensenator Andy Grote: „Die gemeinsamen Anstrengungen in Bund und Ländern zeigen auch im Ankunftszentrum spürbar Wirkung. Wir haben im vergangenen Jahr bereits einen deutlich spürbaren Rückgang bei den Zugangszahlen um 30 Prozent erreicht. Gleichzeitig ist die Zahl der Abschiebungen in Hamburg auf mehr als 1.700 gestiegen. Insbesondere bei den Dublin-Rücküberstellungen sind wir in Hamburg so konsequent und erfolgreich wie kein anderes Bundesland. Damit ist in Hamburg bereits eine spürbare Entlastung eingetreten. Für eine weiterhin erforderliche Reduzierung der irregulären Migration braucht es rechtsstaatliche und realistische Maßnahmen. Mit Hamburg als Pilotstandort für ein neues Dublin Zentrum schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für schnelle, effizientere und erfolgreichere Verfahren zur Rücküberstellung von Menschen in den für sie zuständigen EU-Staat.“
Europa
Glückwünsche an den neuen britischen Premierminister, Keir Starmer
Berlin / 5.7.2024 PWO
Bundeskanzler Olaf Scholz gratulierte dem Vorsitzenden der britischen Labour Party, Keir Starmer, der für das Amt des Premierministers von Großbritannien nominiert wurde, zu seiner Ernennung zum Premierminister von Großbritannien und Nordirland.
Olaf Scholz betonte die Tiefe der deutsch-britischen Beziehungen und äußerte die Hoffnung, dass diese zwischen Berlin und London enger werden sollte.
Die britische Labour Party hat bei den Wahlen vom gestrigen Donnerstag einen großen Sieg errungen und konnte erstmals seit mehr als 150 Jahren viele Sitze im Unterhaus zu gewinnen.
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