Politik
Humanitäre Hilfe in Palästinenser-Gebieten
Berlin 05.02.2025
Das Auswärtige Amt hat seit dem 7. Oktober 2023 über 300 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten bereitgestellt. Das geht aus der Antwort (20/14661) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14087) der Gruppe BSW hervor. Im Haushaltsjahr 2024 hätten das Palästinenserhilfswerk (UNRWA) und das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen 58 Millionen Euro für die Bereitstellung von Nahrungsmittelnothilfe erhalten. Aus den Mitteln der humanitären Hilfe seien unter anderem überlebenswichtige Nahrungsmittelhilfe für Schwangere, Stillende und Kinder unter fünf Jahren finanziert, die Rehabilitierung eines der größten Krankenhäuser in Gaza, des Nasser-Krankenhauses, vorangebracht und die Arbeit von medizinischen Notfallteams der NRO Cadus ermöglicht worden, die medizinische Evakuierungen von Nord- nach Süd-Gaza sowie an die Grenze durchführen. Auch die Polio-Impfkampagne der Vereinten Nationen sowie die unter Beteiligung der Luftwaffe durchgeführten humanitären Luftabsetzungen (sogenannte Air Drops) seien mit Unterstützung der Bundesregierung erfolgt.
Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, stehe sie angesichts der von der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2023 vom Gazastreifen aus durchgeführten Terrorangriffe, der auch danach andauernden Angriffe der Hamas aus Gaza und der Hisbollah aus Libanon auf Israel sowie der Luftangriffe und der fortdauernden Bedrohung Israels durch den Iran solidarisch an der Seite Israels. Israel habe das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen bewaffnete Angriffe zu verteidigen und so das Leben der eigenen Bevölkerung zu schützen. Gleichzeitig fordere die Bundesregierung von Israel sowohl in direkten Gesprächen als auch öffentlich bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts stets die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. „Die Bundesregierung fordert weiterhin gegenüber allen Beteiligten eine vollständige Umsetzung des am 16. Januar 2025 abgeschlossenen Abkommens, insbesondere die Freilassung aller Geiseln, ausreichende humanitäre Hilfe für Gaza und den Einstieg in einen nachhaltigen Friedensprozess.“
Politik
ifo Institut: Gemeinsames Sorgerecht stärkt Familien nach Trennungen
München 22.09.2026
– Wenn Gerichte in strittigen Sorgerechtsfällen gemeinsames statt alleiniges Sorgerecht zusprechen, profitieren Väter wirtschaftlich und gesundheitlich sowie Kinder schulisch. Mütter erleiden dadurch keine messbaren Nachteile. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts, die auf schwedischen Gerichts- und Registerdaten basiert. „Öffentliche Debatten über Sorgerechtsregelungen unterstellen häufig ein Spannungsverhältnis: Was einem Elternteil nutzt, gehe zulasten des anderen Elternteils oder des Kindes. Unsere Ergebnisse zeigen aber, dass sich diese Annahme nicht bestätigt: Gemeinsames Sorgerecht stärkt die wirtschaftliche Stabilität von Familien nach einer Trennung und fördert die Entwicklung der Kinder“, sagt Helmut Rainer, Leiter des ifo Zentrums für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik.
Väter mit gemeinsamem Sorgerecht erzielen höhere Einkommen, insbesondere Väter mit niedrigem Einkommensniveau. Zudem sinkt bei ihnen die Wahrscheinlichkeit einer Antidepressiva-Einnahme um 17 Prozentpunkte. Kinder verbessern ihre Testergebnisse und besuchen häufiger bessere Schulen. Für Mütter zeigen sich weder positive noch negative Effekte. Auch Befürchtungen, gemeinsames Sorgerecht erhöhe das Risiko häuslicher Gewalt, bestätigen die Daten nicht. „Die Studie liefert empirische Evidenz für familienpolitische Debatten über Sorgerechtsregelungen, die in vielen Ländern geführt werden“, sagt Rainer.
Für die Studie werteten die Forschenden 56.188 Gerichtsurteile aus 45 schwedischen Bezirksgerichten zwischen 1992 und 2021 aus und verknüpften sie mit Registerdaten zu Einkommen, Bildung, Gesundheit und Kriminalität.
Politik
Asylentscheidungen des Bamf im ersten Halbjahr 2026
Berlin 22.09.2026
– In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sind laut Bundesregierung 3.039 Menschen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 32.750 Flüchtlingsschutz und 3.199 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 7.511 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7348) weiter hervorgeht.
Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 38,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Afghanistan mit insgesamt 28.930 Fällen vor Syrien mit 6.391 und Somalia mit 2.542 Fällen.
Politik
Bundeshilfen für den ÖPNV stiegen 2020 um 3,5 Prozent an
Berlin: 22.09.2026
– Im Jahr 2020 lagen die zugewiesenen Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, bei 8,96 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung der Mittel um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 8,65 Milliarden Euro), heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2020“, der als Unterrichtung (21/8000) vorliegt.
Tatsächlich ausgegeben worden seien von den Ländern im Jahr 2019 8,44 Milliarden Euro und im Jahr 2020 9,12 Milliarden Euro. Die im Jahr 2020 vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel seien ausschließlich für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verwendet worden, heißt es dazu in der Vorlage. Die Summe der Ausgaben aller Länder habe die Zuweisungen des Bundes an alle Länder im Jahr 2020 überstiegen, „da zusätzlich Mittel verausgabt wurden, die in den vergangenen Jahren noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes eingesetzt worden waren“. Bedingt durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel aufgrund des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für das Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro und der jährlichen Dynamisierung der Mittel um 1,8 Prozent gemäß Paragraf 5 Absatz 6 Satz 1 RegG ergebe sich für das Jahr 2020 ein Anstieg der zugewiesenen Gesamtmittel um 3,5 Prozent. Gleichzeitig seien auch die von den Ländern nachgewiesenen Gesamtausgaben gestiegen – um rund 8 Prozent.
Im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist der Unterrichtung zufolge 2020 der Anteil der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an den gesamten verausgabten Mitteln, der bei 73,2 Prozent lag. 2019 waren es noch 75,2 Prozent. Leicht angestiegen seien die Infrastrukturinvestitionen im SPNV – von 7,3 auf 7,8 Prozent – sowie die Fahrzeuginvestitionen im SPNV – von 0,6 auf 0,9 Prozent.
Auf Grundlage der von den Ländern vorgelegten Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2020 geht die Bundesregierung von einem „zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel“ aus. Die verausgabten Mittel seien überwiegend für den SPNV eingesetzt worden. Hinsichtlich der noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verausgabten Mittel hätten die Länder deren geplante Verwendung erläutert, heißt es in der Unterrichtung. „Aus Sicht der Bundesregierung geben die Verwendungsnachweise der Länder für das Jahr 2020 keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Etwaige nachträglich von den Ländern mitgeteilte Korrekturbedarfe für dieses Berichtsjahr würden in den künftigen Berichten entsprechend berücksichtigt.
Politik
Regierung will Gesamtpaket der Rentenkommission umsetzen
Berlin 22.09.2026
– Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (21/7749) konkret nach den Folgen der von der Kommission vorgeschlagenen Abschaffung der sogenannten Minijobs gefragt. In der Antwort (21/7990) darauf betont die Bundesregierung: „Es wäre nicht sinnvoll, lediglich einzelne Elemente davon herauszugreifen, denn nur in Kombination können die vorgeschlagenen Maßnahmen die gewünschten Wirkungen entfalten.“ Da an der konkreten gesetzlichen Umsetzung der Empfehlungen noch gearbeitet werde, könnten derzeit noch keine detaillierten Angaben etwa zu der Minijob-Thematik gemacht werden, so die Regierung.
Bei einem weitgehenden Wegfall der Sonderregelungen für Minijobs sei mit „individuellen Verhaltensanpassungen der Arbeitgeber und der Beschäftigten“ zu rechnen. „Die Gründe von Arbeitgebern und Beschäftigten für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sind vielfältig, daher sind auch die Richtung der Verhaltensanpassungen und der damit verbundenen Gesamteffekte auf das Arbeitsvolumen, die Lohnsumme und damit die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungszweige nicht eindeutig zu bestimmen. Insbesondere geben viele geringfügig entlohnt Beschäftigte an, sie würden grundsätzlich gerne länger arbeiten, wenn sich das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze finanziell lohnen würde“, führt die Regierung aus.
Wie aus der Antwort unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, haben zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich (mindestens) eine geringfügige Beschäftigung (geringfügig entlohnt oder kurzfristig) ausgeübt.
Politik
Exportverbote für nicht genehmigte Pestizide
Berlin 22.09.2026
– Die Fraktion Die Linke will den Export nicht zugelassener Pflanzenschutzmittelverbieten. In einem Antrag (21/8073) fordert sie die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auf, der Ausfuhren von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 „nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde“ zu untersagen. Ebenso sollen nicht zugelassene Beistoffe, Safener und Synergisten sowie Pflanzenschutzmittel, die solche Stoffe enthalten, nicht mehr exportiert werden dürfen.
Außerdem dringt die Linksfraktion mit ihrem Antrag auf eine Melde- und Dokumentationspflicht für die Ausfuhr der Wirkstoffe. Dabei sollen Angaben zu Menge, exportierender Firma, Empfängerländern und abnehmenden Unternehmen gemacht werden, um mehr Transparenz im Wirkstoffhandel zu schaffen.
Auf EU-Ebene fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich für eine unionsweite Regelung einzusetzen, die die Herstellung, Lagerung und Ausfuhr von Wirkstoffen, Beistoffen, Safenern und Synergisten sowie von Pflanzenschutzmitteln verbietet, sofern deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht erteilt wurde, abgelaufen ist oder deren Genehmigungsantrag zurückgezogen oder abgelehnt wurde.
Um Rückstände verbotener Wirkstoffe in Lebensmitteln zu vermeiden, soll sie sich zudem der Initiative Frankreichs anschließen und einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, der den Import von Lebensmitteln verbietet, die Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen enthalten. Darüber hinaus plädiert die Linksfraktion für eine EU-weite Regelung, die einen solchen Importschutz auf Grundlage des Nulltoleranzprinzips verbindlich verankert.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass jährlich nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen weltweit rund 3,8 Millionen Tonnen Pestizide ausgebracht werden – doppelt so viel wie noch 1990. „Während diese Mittel global gehandelt werden, endet ihre Regulierung häufig an nationalen Grenzen“, heißt es im Antrag. Die Folge seien jährlich rund 385 Millionen unbeabsichtigte akute Pestizidvergiftungen, darunter etwa 11.000 Todesfälle.
Politik
Arabische Gäste
Berlin 10.09.2026
– Der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, Mohammed bin Zayed Al Nahyan, befindet sich in Berlin; die Wirtschaft steht im Mittelpunkt seiner Gespräche mit den deutschen Regierungsvertretern.
Es besteht keine Notwendigkeit, über Nahostfragen und Menschenrechte zu sprechen, da dies nur unnötig Kopfzerbrechen bereitet und die Nerven strapaziert, so Merz.
Foto: © PWO
Politik
Die NATO ist Sicherheit für Deutschland und Europa
Berlin 10.09.2026
– Bundesaußenminister Johannes Wadephul bezeichnete die NATO als Schutzschild für Deutschland und Europa, während NATO-Generalsekretär Mark Rutte bekräftigte, dass jeder Angriff auf Deutschland ein Angriff auf alle NATO-Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten gleichermaßen wäre.
Dies geschah während eines Treffens zwischen Wadephul und dem NATO-Generalsekretär am Rande der Konferenz der deutschen Botschafter in Berlin, die am Donnerstag zu Ende ging.
Der deutsche Minister erklärte, Deutschland unterstütze die NATO mit jährlich rund 2,6 Milliarden Euro und Berlin bleibe ein verlässlicher Partner der NATO und werde auch weiterhin das NATO-Mandat im Rahmen seiner Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen erfüllen.
Die Teilnahme des NATO-Generalsekretärs an der Konferenz der deutschen Botschafter war kein Zufall, sondern Ausdruck der Besorgnis über einen möglichen russischen Militärschlag gegen Deutschland. Hintergrund waren die Entdeckung von Minen an Bord eines Passagierflugzeugs am Flughafen Leipzig sowie von Drohnen.
Foto: © PWO
Politik
Gründe für erhöhte humanitären Bedarfe 2022 bis 2024
Berlin 10.09 2026
– In den Jahren 2022 bis 2024 hat es nach Angaben der Bundesregierung deutlich erhöhte humanitäre Bedarfe weltweit gegenüber den Vorjahren gegeben. Das geht aus ihrer Antwort (21/7835) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7411) hervor. Darin verweist die Bundesregierung unter anderem auf die humanitären Bedarfserhebungen der Vereinten Nationen und die öffentlich einsehbaren Auswertungen im Global Humanitarian Overview. Demnach beliefen sich die humanitären Bedarfe 2022 auf 51,6 Milliarden US-Dollar, 2023 auf 56,1 Milliarden US-Dollar und 2024 auf 49,4 Milliarden US-Dollar.
Gründe seien die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die daraus resultierende Ernährungskrise sowie die Eskalation von Konflikten im Sudan und im Nahen Osten gewesen, schreibt die Bundesregierung.
Zwischen 2022 und 2024 hätten im Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe im Ausland (0501 687 32) insgesamt mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden als in den Jahren zuvor. In Reaktion auf die massiven humanitären Bedarfe infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine einschließlich der globalen Auswirkungen steigender Lebensmittelpreise seien zudem 2022 überplanmäßige Mittel bereitgestellt worden.
Bei der Anfrage der AfD handelte es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 21/5178.
Politik
Grüne wollen nachhaltigen Tourismus stärken
Berlin 10.09.2026
– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Voraussetzungen für Naherholung und naturverträglichen Tourismus verbessern. In einem Antrag (21/7901) verlangen die Abgeordneten, Konzepte vorzulegen, mit denen die Wertschätzung für die Natur und das Reiseverhalten und -bewusstsein „langfristig“ verändert werden. Einen wichtigen Beitrag leisteten dabei Bildungsangebote der Natur- und Umweltpädagogik, etwa gezielte Aktionsprogramme an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, die junge Menschen für den ökologischen Wert solcher Gebiete sensibilisieren, heißt es in dem Antrag. Tourismus und Naherholung in der Natur könnten so gemeinsam dazu beitragen, Nachhaltigkeit auf vielen Ebenen zu vermitteln und erfolgreich umzusetzen.
Nach Ansicht der Antragsteller „lässt die Bundesregierung die Entwicklungschancen eines naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus bisher vollständig ungenutzt“. Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um den naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus in Deutschland zu stärken, allen Menschen Zugang zur Natur zu ermöglichen und zugleich ihren Schutz nachhaltig zu fördern.
Europa
Die Europäer sind bankrott und wollen eine Sparpolitik verfolgen.
Berlin 09.09.2026
– Dies erklärte EU-Präsident Antonio Costa in seinen Gesprächen mit Bundeskanzler Friedrich Merz, der seine Unterstützung für die von der Europäischen Kommission verfolgte Politik bekräftigte und die dringende Notwendigkeit betonte, dass die Mitgliedstaaten der Union die Europäische Kommission unterstützen, damit diese die Europäische Union weiterhin als wirtschaftliche und politische Kraft in der Welt hervorheben kann.
Foto: © PWO
Europa
Bezahlbare Wohnungen
Berlin, Brüssel 09.09.2026
– Die Europäische Kommission will Kommunen und Mitgliedstaaten unterstützen, die Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum auf den Weg bringen wollen. Ein heute vorgelegter Gesetzesentwurf hat zum Ziel, Behörden Rechtssicherheit zu geben, wenn sie sich entscheiden, auf der Grundlage lokaler Gegebenheiten zu handeln. Laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage ist für mehr als 50 Prozent der Menschen, die in Städten wohnen, das Thema Wohnraum ein unmittelbares und dringendes Anliegen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Vor einem Jahr habe ich versprochen, die Erschwinglichkeit von Wohnraum in Europa anzugehen. Heute machen wir einen Schritt in diese Richtung. Durch mehr Klarheit und Unterstützung für lokale Behörden und Gemeinschaften, verankert in den Realitäten vor Ort. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist eine Angelegenheit, die für so viele unserer europäischen Bürgerinnen und Bürger Anlass zur Sorge gibt. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Studierende können sich nicht leisten, dort zu leben, wo sie arbeiten und studieren. Vor allem geht es um Fairness.“
Mehr Klarheit für Kommunen
In vielen Städten und beliebten Reisezielen steigt der Druck auf den Wohnungsmarkt. Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um diesen Druck abzubauen, standen dabei jedoch vor Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Der Affordable Housing Act gibt den EU-Staaten und Kommunen mehr Klarheit, wie sie im Rahmen des EU-Binnenmarkts handeln können. Dabei geht es beispielsweise um eine gemeinsame Methodik, um Gegenden zu identifizieren, die unter besonderem Druck auf den Wohnungsmarkt leiden und um Kriterien zum Umgang mit Kurzzeitvermietungen.
Keine neuen EU-Zuständigkeiten
Der Vorschlag überlässt die Entscheidung darüber, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, den zuständigen Behörden. Wohnungspolitische Entscheidungen bleiben auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
Politik
Linke fordert Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Berlin 09.09.2026
– Die Fraktion Die Linke fordert, die Entgelttransparenzrichtlinie europarechtskonform umzusetzen und Lohndiskriminierung zu beenden. In einem Antrag (21/7916) kritisieren die Abgeordneten, dass Deutschland bei der Entgeltgleichheit zu den Schlusslichtern Europas gehöre. „Frauen haben derzeit einen 16 Prozent niedrigeren Brutto-Stundenlohn als Männer. In Bezug auf den Jahresverdienst verdienen Frauen in Deutschland sogar 39 Prozent weniger“, heißt es in dem Antrag.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf zur vollständigen Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht vorzulegen, der unter anderem Unternehmen verpflichten soll, Berichtspflichten umfassend und für alle Entgeltbestandteile einzeln zu erfüllen und eine konzernweite Berichterstattung auszuschließen. Darin soll auch klargestellt werden, dass Betriebsräte und andere Gremien der betrieblichen Interessenvertretung ein umfassendes Beratungsrecht bei der Erstellung des Entgeltberichts und ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der gemeinsamen Entgeltbewertung und allen erforderlichen Abhilfemaßnahmen haben. Ferner soll die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem für Klagen wegen Entgeltdiskriminierung ein Verbandsklagerecht eingeführt wird, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren
Politik
Gefährdungslage für Rüstungsunternehmen
Berlin 09.09.2026
– Die Bundesregierung schätzt die Gefährdungslage für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft in Deutschland im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine als hoch ein. Das geht aus der Antwort (21/7830) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7390) hervor, in der sie auf einen Sicherheitshinweis für die Wirtschaft durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vom Juli dieses Jahres verweist.
Die Gefährdung gelte mit Blick auf die strategische Aufklärung, die verdeckte Beschaffung von militärischen Technologien und einschlägigem Know-how, aber auch gezielte Einflussnahme und Sabotagehandlungen. Unternehmen, die mit der Ukraine kooperieren, stünden besonders im Fokus. Es bestehe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass sie das Ziel von Ausspähungs- und Sabotagehandlungen durch russische staatliche oder in deren Auftrag agierende Stellen werden. Abhängig vom weiteren Verlauf des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges seien selbst gezielte Angriffe gegen Einzelne, insbesondere Beschäftigte auf der Leitungsebene, nicht auszuschließen.
Die Bundesregierung verweist unter anderem auf ihre Maßnahmen zur Spionageabwehr, zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie auf die Unterstützung des Bundeskriminalamtes für die Wirtschaft, etwa durch sicherheits- und gegebenenfalls auch gefährdungsrelevante Lageinformationen.
Wie die Bundesregierung allgemeiner ausführt, bedrohe Russland die Sicherheit in Deutschland und Europa mit hybriden Aktivitäten, die unter anderem Desinformation, Spionage, Sabotage sowie Luftraumverletzungen umfassen. „Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedrohung mit umfassenden Maßnahmen, die die nationale und euroatlantische Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit dauerhaft stärken. Zugleich unterstützt die Bundesregierung die Ukraine in ihrer rechtmäßigen Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg im Einklang mit dem Völkerrecht.“ Zudem setze sie sich intensiv für ein rasches Ende dieses Krieges ein. „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine jederzeit beenden kann, sich aber einem sofortigen, umfassenden Waffenstillstand verweigert, während die Ukraine hierzu bereit ist.“
Berlin
Wegner zum Versand falscher Stimmzettel bei der Briefwahl
Berlin 09.09.2026
– Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Jede Stimme zählt. Und jede Berlinerin und jeder Berliner muss sich darauf verlassen können, dass Wahlen in Berlin sicher, fair und zugänglich ablaufen. Ich danke der Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf, Kirstin Bauch, genau das sicherzustellen. Am 20. September wird gewählt. Ich gehe davon aus, dass die Innensenatorin und der Landeswahlleiter gemeinsam sicherstellen, dass diese Wahl überall in Berlin reibungslos funktioniert – auch in Charlottenburg-Wilmersdorf. Das ist eine Kernaufgabe des Staates, und das sind wir den Berlinerinnen und Berlinern schuldig.“
Politik
Strafbarkeit des bildbasierten sexuellen Missbrauchs
Berlin 09.09.2026
– Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.
Mit der Petition wird gefordert, bildbasierten sexuellen Missbrauch unter Strafe zu stellen und Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorzusehen. Begründet wird das Anliegen unter anderem mit dem Verweis darauf, dass bildbasierter sexueller Missbrauch nach heutigem Recht nicht strafbar sei.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. April 2026 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt habe. Danach solle die Verletzung der Intimsphäre durch das Herstellen oder Zugänglichmachen bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen zukünftig unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat), der Individualisierbarkeit der Person oder der Herstellungsmethode (reale Aufnahme oder computergeneriert) strafbar sein. Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, „in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
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