Politik
Pflegereform in den Vermittlungsausschuss überwiesen
Berlin 25.11.2025
– Der Bundesrat hat am 21. November beschlossen, für das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/2641) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das geht aus einer Unterrichtung (21/2893) der Länderkammer hervor.
Der Bundesrat will den Angaben zufolge erreichen, dass Artikel 13a aus der Vorlage gestrichen wird. In dem Artikel geht es um die Krankenhausfinanzierung. Es sei zu befürchten, dass das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr führen werde.
Da der abgesenkte Veränderungswert basiswirksam dauerhaft fortwirke, werde die Kürzung auch in nachfolgenden Jahren negative Auswirkung haben. Die Regelung konterkariere zudem die einmalige Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.