Politik

Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen

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Berlin 10.06.2026

–Um die verpflichtende Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6042). Darin führte die Fraktion aus, dass seit Mai 2025 bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts ausschließlich elektronisch gefertigte biometrische Lichtbilder zulässig seien. Die digitalen Passbilder müssten nunmehr direkt in der Kommune oder in einem Fotostudio angefertigt werden. Dafür stelle die Bundesdruckerei nach eigener Aussage den Kommunen PointID-Systeme zur Verfügung. „Für Bürgerinnen und Bürger werden zu deren Nutzung Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Lichtbild erhoben“, schrieb die Fraktion weiter.

Wie die Bundesregierung zur Ausstattung mit PointID-Geräten bei den Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden in ihrer Antwort darlegt, sind von rund 6.500 Behördenstandorten etwa 4.950 Standorte mit PointID ausgestattet. Ob eine Kommune den Service zur Lichtbilderfassung vor Ort anbietet oder auf Dienstleister außerhalb verweist, liege in ihrer Entscheidungshoheit. Die Gebühr von sechs Euro decke den behördlichen Aufwand für den kommunalen Betrieb von Lichtbilderfassungssystemen und für die Lichtbildaufnahme ab, sofern das Bild in der Behörde aufgenommen und PointID genutzt wird,

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