Politik
Maskenbeschaffung in einer Notlage?
Berlin 06.07.2025
– Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der umstrittenen Maskenbeschaffung zu Beginn der Corona-Pandemie auf die damals ungewöhnliche Notlage verwiesen. Die Pandemie mit einem bis dahin unbekannten Erreger habe die staatlichen Einrichtungen wie auch die Bevölkerung vor erhebliche Herausforderungen gestellt, heißt es in der Antwort (21/609) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/239) der AfD-Fraktion.
Insbesondere die ersten Monate des Jahres 2020 seien geprägt gewesen von der Unsicherheit, wie und in welcher Geschwindigkeit sich das Coronavirus ausbreiten und welche Auswirkungen dies auf die Gesundheit der Bevölkerung haben würde. Das Ziel sei gewesen, eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Die Bundesregierung habe daher frühzeitig und erfolgreich Initiativen ergriffen, um die Verantwortlichen in den Ländern und im Gesundheitswesen bei ihrer Aufgabe der Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung zu unterstützen. Gerade zu Beginn der Pandemie habe sich ein erheblicher Bedarf an Schutzausrüstung abgezeichnet.
Zum Zeitpunkt der Beschaffung gab es den Angaben zufolge weltweit eine Verknappung der krisenrelevanten Versorgungs- und Verbrauchsgüter wie Schutzausrüstung, aber auch Desinfektionsmaterial. Es habe einen harten Wettbewerb gegeben, Lieferketten seien gestört und der weitere Verlauf der Pandemie nicht absehbar gewesen. In dieser Notsituation sei die äußerst kurzfristige Beschaffung von Schutzausrüstung unverzichtbar gewesen.