Welt
Kongo: Ohne Frieden kein Schutz vor Epidemien
Aachen 04.06.2026
– Der aktuelle Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo zeigt nach Einschätzung des katholischen Hilfswerks Misereor eindrücklich, wie eng Gesundheitskrisen und bewaffnete Konflikte zusammenhängen. Besonders in den ostkongolesischen Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu breitet sich das Virus in einem Umfeld aus, das seit Jahren von Gewalt, Vertreibung und politischer Instabilität geprägt ist.
„Ebola ist nicht nur eine enorme medizinische Herausforderung – seine Ausbreitung wird auch durch den gewaltsamen Konflikt im Land begünstigt“, erklärt Astrid Meyer, Regionalreferentin für den Kongo bei Misereor. „Angst, Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und fehlender sicherer Zugang für medizinisches Personal in die Region untergraben Maßnahmen in der Bekämpfung der Epidemie.“
Nach Berichten von Misereor-Partnerorganisationen im Kongo erschweren anhaltende Kämpfe und die Präsenz zahlreicher Milizen die Eindämmung des Virus erheblich. Hilfsteams können vielerorts nicht arbeiten, Kontaktverfolgung ist teilweise kaum möglich. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Angriffen auf Krankenhäuser und Behandlungszentren, Patienten fliehen aus Angst oder Misstrauen vor den Maßnahmen.
Versorgungslücken in umkämpften Gebieten
In den Regionen, die unter kongolesischer Militärverwaltung stehen oder von der M23 Miliz kontrolliert werden, ist eine verlässliche medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Die ohnehin defizitären staatlichen Gesundheitsstrukturen sind dort infolge der verstetigten Krise weitgehend zusammengebrochen oder nicht präsent. „Die Leidtragenden sind die Menschen vor Ort“, so Misereor-Expertin Meyer. „Es fehlt oft jeder Zugang zu medizinischer Basisversorgung.“
Internationale Verantwortung wächst
Misereor sieht hier auch die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft in der Pflicht. Deutschland habe bereits auf die Rolle Ruandas im Konflikt reagiert und Entwicklungszusammenarbeit überprüft bzw. neue Mittel ausgesetzt. „Das ist ein wichtiger Schritt – aber er reicht nicht aus“, betont Meyer. „Deutschland und die EU müssen ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluss auf die kongolesische und ruandische Regierung konsequent nutzen, um die Gewalt im Ostkongo zu beenden und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten“.
Nach Ansicht von Misereor muss kurzfristig allen betroffenen Regionen der Zugang zu humanitärer Hilfe ermöglicht werden. Darüber hinaus sollten lokale Gesundheitsstrukturen und Partnerorganisationen deutlich mehr unterstützt werden. Um eine nachhaltige Lösung herbeizuführen, müssten zudem diplomatische Initiativen zur Beendigung des Konflikts mit konsequentem politischen Druck auf alle Konfliktakteure verknüpft werden. In diesem Zusammenhang sollte die ökumenische Initiative („Pacte Social“), die einen inklusiven Dialog für Frieden und Versöhnung im Kongo und in der Region der Großen Seen fördert, gestärkt werden.
Die Misereor-Partnerorganisation BDOM Mahagi, ein Netzwerk aus 24 Gesundheitseinrichtungen – darunter fünf Krankenhäuser – verstärkt aktuell ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens. Gleichzeitig wird das Personal gezielt geschult, um Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen und professionell zu behandeln.
Europa
Antifolter-Ausschuss Bericht des Europarats
Berlin, Brüssel 12.10.2026
• Türkei: Antifolter-Ausschuss fordert umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit und Schutzmaßnahmen für ausländische Kinder.
• Ausschuss zur Verhütung von Folter veröffentlicht Berichte über seine Besuche in der Türkei in den Jahren 2018 und 2022.
Straßburg, 12. Oktober 2026
– Die Türkei sollte umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit erlassen und die Schutzvorkehrungen für Personen stärken, die zwangsweise in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren untergebracht sind; dies erklärte der Antifolter-Ausschuss des Europarats.
Zudem forderte der Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) die türkischen Behörden auf, von der Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebezentren abzusehen und sicherzustellen, dass alle Inhaftierten respektvoll behandelt werden, wobei jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff sanktioniert werden muss.
Diese Punkte gehören zu den wichtigsten Ergebnissen zweier separater Berichte, die heute veröffentlicht wurden und sich auf die Besuche beziehen, die der Ausschuss in den Jahren 2018 und 2022 in der Türkei durchgeführt hat. Der jüngste Bericht befasste sich zudem mit den Haftbedingungen und der Behandlung der vier Gefangenen, die im Hochsicherheitsgefängnis „Imralı“ (Typ F) inhaftiert sind. Rechtliche Mängel untergraben das psychische Gesundheitssystem in der Türkei.
Nach ihrem Besuch im Jahr 2018 begrüßte das Komitee zur Verhütung von Folter die Bemühungen der Türkei zur Reform des psychischen Gesundheitswesens, äußerte jedoch Besorgnis über das Fehlen eines spezifischen Gesetzes zur psychischen Gesundheit. Dies führte zu verschiedenen Mängeln – insbesondere in Bezug auf die zwangsweise Unterbringung in Krankenhäusern, die Einwilligung in Behandlungen und die Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen.
Das Komitee stellte fest, dass die materiellen Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren im Allgemeinen gut waren; allerdings hatten einige Patienten über Wochen – oder sogar Monate – hinweg keinerlei Möglichkeit zu körperlicher Betätigung im Freien. Zudem waren einige Mitarbeiter einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, was sich bisweilen auf das Angebot an organisierten Aktivitäten auswirkte.
Insgesamt stellte das Komitee fest, dass der Besuch eine Reihe von Mängeln sowohl auf gesetzgeberischer Ebene als auch in der Praxis aufzeigte; so wurden beispielsweise viele Patienten oder Bewohner – die offiziell als „freiwillige“ Fälle eingestuft waren – faktisch ihrer Freiheit beraubt, ohne über angemessene Schutzgarantien zu verfügen. Die Türkei sollte die Unterbringung von Kindern in Abschiebezentren vermeiden.
Das Hauptziel des Besuchs des Komitees im Jahr 2022 bestand darin, die Behandlung und die Haftbedingungen ausländischer Staatsangehöriger, die auf der Grundlage von Einwanderungsbestimmungen festgehalten wurden, sowie die gegen sie eingeleiteten Abschiebeverfahren zu überprüfen.
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) erkannte die enormen Herausforderungen im Bereich der Migration an, mit denen die Türkei in den letzten Jahren konfrontiert war, und würdigte die von den türkischen Behörden ergriffenen Maßnahmen. Gleichzeitig betonte der Ausschuss die Notwendigkeit, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebehaftzentren zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Dauer der Inhaftierung von Kindern in solchen Einrichtungen auf das absolute Minimum beschränkt bleibt.
Während ihres Besuchs erhielt der Ausschuss Berichte über körperliche Misshandlungen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Personal und Gendarmerieangehörige in zahlreichen türkischen Abschiebehaftzentren sowie Beschwerden über verbale Misshandlungen ausländischer Staatsangehöriger. Der Ausschuss forderte die türkischen Behörden nachdrücklich auf, eine respektvolle Behandlung aller Inhaftierten zu gewährleisten sowie jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff strikt zu untersagen und zu sanktionieren.
Ernste Bedenken hinsichtlich der im Gefängnis Imralı inhaftierten Gefangenen
Im Rahmen ihres Besuchs im Jahr 2022 inspizierte der Ausschuss auch das Hochsicherheitsgefängnis Imralı (Typ F), um sich ein Bild von der Situation der dort inhaftierten vier Gefangenen zu machen.
Obwohl die Gesundheitsversorgung und die Haftbedingungen im Allgemeinen zufriedenstellend waren, äußerte der Ausschuss große Besorgnis darüber, dass sich das auf die Gefangenen angewandte Haftregime seit dem Besuch im Jahr 2019 in keiner Weise verbessert hat.
So verblieben alle Gefangenen über Jahre hinweg in Einzelhaft. Mit Ausnahme eines einzigen Falls wurde den Gefangenen seit August 2019 jeglicher Familienbesuch sowie der Kontakt zu ihren Anwälten verwehrt.
Der Ausschuss betonte, dass die kumulative Wirkung dieser strengen Beschränkungen leicht Fragen im Hinblick auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufwerfen könnte, der Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung untersagt.
Berlin
UNRWA Christian Saunders in Berlin
Berlin 12.10.2026
– Das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) steht vor einer außergewöhnlichen und beispiellosen Finanzkrise, die den vollständigen Zusammenbruch seiner humanitären Arbeit drohen lässt.
Die Ausmaße dieser Krise lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Ausmaß des Finanzdefizits: Das Hilfswerk leidet unter einem akuten Liquiditätsengpass von schätzungsweise 100 Millionen US-Dollar. Es benötigt dringend 90 Millionen US-Dollar, um die Betriebskosten zu decken, die kontinuierliche Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen zu gewährleisten und die Gehälter der Mitarbeitenden bis zum Jahresende zu zahlen.
• Hauptursachen: Die Krise ist im Wesentlichen auf den Wegfall von Beiträgen wichtiger Geber – allen voran der USA, die ihre Finanzierung vollständig eingestellt haben – sowie auf den Rückgang internationaler Entwicklungshilfe zurückzuführen. Zudem deckte das veranschlagte Budget des Hilfswerks nur 63 % des tatsächlichen Gesamtbedarfs ab.
• Ergriffene Sparmaßnahmen: Um handlungsfähig zu bleiben, sah sich das UNRWA zu drastischen Schritten gezwungen. Dazu gehörten eine Kürzung der Dienstleistungszeiten um 20 %, eine Reduzierung der Gehälter für lokale Mitarbeitende sowie die Verkürzung der Unterrichtstage in einigen Gebieten von fünf auf vier Tage pro Woche.
• Humanitäre Auswirkungen: Die Vereinten Nationen warnen, dass dieser gravierende Mangel mit äußerst schwierigen Bedingungen vor Ort und widrigen Witterungsverhältnissen – insbesondere im Hinblick auf den nahenden Winter – zusammentrifft. Dies droht die Versorgung von Millionen palästinensischer Flüchtlinge in den fünf Einsatzgebieten (Gaza, Westjordanland einschließlich Jerusalem, Jordanien, Libanon und Syrien) mit Bildungsangeboten, Gesundheitsversorgung und sauberem Wasser zu unterbrechen
Foto: © PWO
Welt
Caritas: Humanitäre Lage in Gaza ist dramatisch
Freiburg/Gaza-Stadt 09.10.2026
– Fast ein Jahr nach dem Waffenstillstand vom 10. Oktober 2025 und drei Jahre nach dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist die humanitäre Situation im Gazastreifen nach wie vor dramatisch. Caritas international warnt: „Die Menschen in Gaza stehen vor einem dramatischen Winter.“
„Die Versorgungslage der Menschen ist auch nach einem Jahr relativer Waffenruhe immer noch katastrophal und ohne Perspektiven“, bilanziert Oliver Müller, Leiter von Caritas international und Vorstand Internationales, Migration und Katastrophenhilfe des Deutschen Caritasverbandes. „Wenn die Hilfslieferungen und deren Finanzierung nicht spürbar gesteigert werden, sehen die Menschen im Gazastreifen einem bitteren Winter entgegen.“
Nach wie vor fehlt es an den nötigsten Dingen. Sauberes Trinkwasser, Lebensmittel und andere Güter des alltäglichen Gebrauchs sind für die 2,1 Millionen hilfsbedürftigen PalästinenserInnen in Gaza nicht in ausreichenden Mengen verfügbar. „Die Einfuhr von Gütern bleibt unberechenbar. Immer wieder werden die Trucks an den Grenzübergängen zurückgewiesen, ohne dass die Gründe hierfür transparent nachvollziehbar sind“, kritisiert Müller. Laut Vereinten Nationen wird am ägyptischen Grenzübergang Rafah nur jeder zweite LKW durchgelassen. „Die Caritas und ihre Partner konnten trotz der schwierigen Rahmenbedingungen und zahlreichen Zugangshürden innerhalb von zehn Monaten mehr als 760 LKW in den Gazastreifen bringen. Die israelische Regierung trägt als kontrollierende Macht an den Grenzübergängen eine besondere Verantwortung dafür, dass humanitäre Hilfe die Zivilbevölkerung erreicht“, stellt Müller klar.
Zerstörte Infrastruktur
Dringend gebraucht werden auch robuste Zelte, die der Witterung standhalten und den Menschen im Winter Schutz bieten. Durch den Krieg wurden rund 85 Prozent aller Gebäude des Gazastreifens zerstört oder beschädigt. Mehr als 1,7 Millionen Menschen müssen in Behelfsunterkünften ausharren. Von einem Wiederaufbau ist der Gazastreifen weit entfernt. „Viele Zelte sind zerschlissen und müssen dringend erneuert werden. Doch selbst neue Zelte hereinzubringen, wird von den israelischen Behörden behindert“, kritisiert Müller. Die Versorgung der Menschen mit sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen stellt zudem ein großes Problem dar. Etwa 82 Prozent der Bevölkerung leiden unter Wassermangel. Zerstörte Infrastruktur und fehlende Ersatzteile sowie Treibstoffe machen Tankwagen zur Hauptquelle der Wasserlieferungen.
Und trotz des Waffenstillstands ist die Sicherheitslage im Gazastreifen äußerst fragil. Laut den Vereinten Nationen wurden seit dem 10. Oktober 2025 bis zum 20. September 1.402 Palästinenser_innen getötet, mehr als 4.880 wurden verletzt. „Die Menschen in Gaza können an ein einigermaßen sicheres Leben nicht einmal denken“, sagt Müller. Sehr angespannt ist zudem die Finanzierung der Hilfen. Die für das Jahr veranschlagten vier Milliarden Dollar wurden erst zu knapp 40 Prozent – 1,61 Milliarden Dollar – von der internationalen Gemeinschaft aufgebracht. „Es ist erschreckend zu sehen, wie schnell die Aufmerksamkeit für die humanitäre Situation im Gazastreifen schwindet. Für die Bevölkerung dort heißt das nichts Gutes, dabei wäre das Gegenteil so wichtig: die Menschen brauchen wirklichen Frieden und eine Perspektive.“
Der Gaza-Krieg begann am 7. Oktober 2023 mit dem Überfall der Terror-Organisation Hamas auf Israel, bei dem nach Angaben der Vereinten Nationen etwa 1.200 Menschen ermordet und 5.400 verletzt wurden. In den folgenden zwei Jahre Krieg kamen fast 74.000 PalästinenserInnen ums Leben, fast 175.000 wurden verletzt. Caritas international leistet seit Beginn an Hilfe über ihre Partnerorganisationen im Gazastreifen.
Welt
Weniger Verstorbene aufgrund von Herz-Kreislauf-
Wiesbaden, Berlin 09.8.2026
– Im Jahr 2025 sind in Deutschland 334 100 Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen gestorben. Damit war dies trotz eines Rückgangs um 1,5% gegenüber dem Vorjahr auch 2025 die häufigste Todesursache. Gegenüber dem Jahr 2022 ging die Zahl der Verstorbenen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 6,7% zurück und damit stärker als die Zahl der Sterbefälle insgesamt (-5,6 %).
Deutliche Rückgänge gab es darunter bei Herzinfarkten (-15,2 %) und zerebrovaskulären Krankheiten, zu denen Schlaganfälle, Hirnblutungen und Hirninfarkte gehören (-6,3%).
• Zahl der Todesfälle wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen seit 2022 um 6,7% gesunken, darunter Todesfälle durch Herzinfarkt: -15,2 %
• Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Krankheiten des Atmungssystems waren die drei häufigsten Todesursachen
• Gesamtzahl der Sterbefälle nahezu konstant
Politik
Uneingeschränkte Unterstützung für den jüdischen Staat
Berlin 07.10.2026
„Am heutigen Jahrestag der furchtbaren Hamas-Terroranschläge vom 7. Oktober 2023 sind unsere Gedanken bei den Opfern und ihren Hinterbliebenen, den Überlebenden und den ehemaligen Geiseln. Wir gedenken der Toten. Wir trauern mit den Hinterbliebenen. Und wir hoffen, dass der tiefe Schmerz und die Wunden, die dieser Tag, die diese monströsen, barbarischen Taten geschlagen haben, heilen können.
Deutschland steht fest an der Seite Israels. Unsere israelischen Freunde können auf unseren Einsatz zählen, damit sich ein solches Verbrechen niemals wiederholt. Wir stehen für die Sicherheit und Existenz Israels ein – das ist Lehre aus der Shoah und Teil deutscher Identität.
Es muss nun darum gehen, das Fundament einer neuen Ordnung zu legen, in der Israelis, Palästinenser und ihre Nachbarn in Frieden und Sicherheit leben können. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Unserer Überzeugung nach ist dieses Ziel am besten durch die Gründung eines palästinensischen Staates an der Seite Israels zu erreichen.
In Deutschland erleben wir heute einen zunehmenden Antisemitismus, der viel zu oft unwidersprochen bleibt. Die Bundesregierung wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um Antisemitismus in all seinen neuen und alten Formen konsequent zu bekämpfen. Jüdinnen und Juden müssen in ganz Deutschland ohne Angst leben können. Jüdisches Leben muss sich in unserer Gesellschaft weiter entfalten können. Deshalb gehen wir gegen antisemitische Vorfälle und Angriffe mit aller Entschlossenheit vor. Und wir treten denjenigen entgegen, die das Existenzrecht Israels relativieren oder gar in Frage stellen. Nicht nur am 7. Oktober, sondern jeden Tag.“
Haitham Arash, Redaktion
Politik
Bundeswehr beendet nach 11 Jahren seinen Einsatz im Irak
Berlin 01.10.2026
– Zum 30.September 2026 endete die militärische Präsenz der Bundeswehr im Irak. Bis auf das Personal des Militärattachéstabes an der Botschaft in Bagdad haben die 28 letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten auf Wunsch der irakischen Regierung das Feldlager in Erbil an die irakische Regierung übergeben und das Land verlassen.
Das letzte Kontingent wurde heute auf dem Luftwaffenstützpunkt Wunstorf von Staatssekretär Nils Hilmer, Generalleutnant Günter Katz und Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie von Angehörigen in Empfang genommen. Dabei wurden die Leistungen der insgesamt 25 Kontingente gewürdigt.
Das deutsche Engagement im Irak bestand im Rahmen des mandatierten Einsatzes Counter Daesh/ Capacity Building Iraq (CD/CBI) größtenteils aus Beratungs-, Sanitäts-, IT- und Stabspersonal. Das erste Kontingent nahm im Februar 2015 seinen Einsatzauftrag im Irak auf.
Seit Beginn des Einsatzes haben unsere Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten, insbesondere dem Irak selbst, große Fortschritte bei der Zurückdrängung der Bedrohung durch terroristische Kräfte, und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Region und auch in Europa geleistet.
Mit Unterstützung der Bundeswehr wurden die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte befähigt, die Sicherheit des Landes eigenständig zu gewährleisten und die dazu notwendigen militärischen Strukturen aufzubauen.
Der Abzug der internationalen Streitkräfte erfolgte auf Wunsch der irakischen Regierung, die den Kampf gegen bewaffnete Gruppierungen künftig eigenständig weiterführen wird. Der Rückbau sowie die Übergabe des Camps erfolgte in den vergangenen Wochen trotz der angespannten Sicherheitslage planmäßig.
Deutschland wird der irakischen Regierung auch weiterhin eng verbunden bleiben und steht auch künftig zur Unterstützung von Sicherheit und Stabilität im Irak bereit.
Das deutsche Kontingent in Jordanien ist vom Abzug nicht betroffen.
Politik
Keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf
Berlin 30.09.2026
– Seit dem Beginn der Kampfhandlungen befinden sich nach Angaben der Bundesregierung keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf. Es würden sich derzeit 15 Schiffe „mit Bezug zu Deutschland“ im Persischen Golf aufhalten, welche primär für den internen Liniendienst im Persischen Golf vorgesehen seien, heißt es in der Antwort der Regierung (21/8181) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7875). Der Großteil der Schiffe mit deutschem Bezug, die sich seit Februar in der Region aufhielten, habe diese in den vergangenen Monaten verlassen können.
Das Auswärtige Amt und weitere zuständige Behörden stünden mit betroffenen Reedereien in Kontakt, wird mitgeteilt. Die Lage der Besatzungen sei in den Gesprächen thematisiert worden. „Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine von den Reedereien organisierte Ausreise mit kommerziellen Mitteln nicht erfolgen konnte“, heißt es in der Antwort.
Politik
153. Versammlung der Interparlamentarischen Union in Arusha, Tansania
Berlin. 30.09.2026
– Eine Delegation des Deutschen Bundestages wird an der 153. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) teilnehmen, die vom 5. bis 9. Oktober 2026 in Arusha stattfindet.
Leiter der Delegation ist Abg. Alexander Radwan (CDU/CSU), der Delegation gehören darüber hinaus die Abg. Dr. Malte Kaufmann und Stefan Keuter (beide AfD), Dr. Rolf Mützenich (SPD), Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Katrin Fey (Die Linke) an. Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird über den Sondersitz für junge Parlamentarier, der in der IPU-Satzung vorgesehen ist, an der Versammlung teilnehmen.
Das Thema der Generaldebatte, in der Abg. Radwan eine Rede halten wird, lautet „Stärkung einer guten Regierungsführung und Stärkung der Gemeinden durch Inklusion, Vertrauen und Chancen für alle“. Dabei soll es insbesondere um die Frage gehen, mit welchen Maßnahmen die Parlamente die Eigenverantwortung in den Gemeinden stärken können, um die Beteiligung von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und anderen unterrepräsentierten Gruppen sicherzustellen. Parlamente sollen in die Lage versetzt werden, dahingehende Entscheidungen unter anderem durch eine bessere Nutzung von Daten, Forschungsergebnissen, öffentlichen Konsultationen und Evaluierungen sowie durch die Verwendung neuer Technologien zu treffen. Die 153. IPU-Versammlung wird eine Resolution zu diesem Themenkomplex verabschieden.
In zahlreichen Podiumsdiskussionen und Workshops diskutieren die Parlamentarier darüber hinaus unter anderem zur künstlichen Intelligenz in politischen und gesellschaftlichen Räumen, zur parlamentarischen Kontrolle der Rohstoffindustrie, zur gesunden Ernährung in Zeiten des Klimawandels und zum Schutz von Berg- und Meeresökosystemen.
Die Versammlung endet mit der Wahl einer neuen IPU-Präsidentschaft.
Politik
Deutschland und Kasachstan auf neuer wirtschaftlicher, politischer und bildungspolitischer Ebene.
Dies wurde heute, Dienstag, den 29. September, in Gesprächen zwischen dem kasachischen Präsidenten Kassym-Jomart Tokajew, Präsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz vereinbart.
Kasachstan ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Zentralasien mit einem Handelsvolumen von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2025, und die Staaten vertiefen ihre Kooperation aktuell im September 2026 bei einem Wirtschaftsforum in Berlin durch 37 neue Projekte im Wert von 1,8 Milliarden Euro.
Foto: © PWO
Politik
Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens
Berlin 29.09.2026
– Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (21/8240) zu dem Partnerschaftsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorgelegt. Durch die Vereinbarungen im Handelsbereich im Partnerschaftsabkommen sollen innerhalb von 15 Jahren sukzessive mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die Mercosur-Staaten von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Handelserleichterungen eingeführt werden.
Das Abkommen schaffe einen umfassenden Rahmen für die verstärkte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, schreibt die Bundesregierung. Begleitet würden die Bestimmungen von der Vereinbarung der wirksamen Umsetzung ambitionierter multilateraler Standards, etwa in den Bereichen Umwelt und Arbeit. Dadurch solle das Partnerschaftsabkommen zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und einer verbesserten Integration der Vertragsparteien in die Weltwirtschaft beitragen.
Das Abkommen löst innerstaatlich das Erfordernis eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes aus.
Politik
Deutsch-Türkische Parlamentariergruppe zu Gesprächen nach Istanbul und Ankara
Berlin 28.09.2026
– Vom 29. September bis 4. Oktober 2026 wird eine Delegation der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe unter der Leitung des Vorsitzenden, Serdar Yüksel (SPD), in die Türkei reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind die stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentariergruppe: Achim Köhler (AfD), Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) und Mirze Edis (Die Linke.).
Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und damit der Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Regierung und Opposition, Ausschüssen, Unternehmen sowie weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
In Istanbul wird die Delegation Gespräche mit Repräsentanten der Zivilgesellschaft führen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Situation der Menschenrechte sowie den Rechten und der gesellschaftlichen Teilhabe der LGBTQI+ Bewegung. Darüber hinaus werden Gespräche mit der Leiterin der Abteilung für Frauen und Familienpolitik der Istanbuler Großstadtverwaltung stattfinden.
In Ankara ist ein Gespräch mit dem Präsidenten des türkischen Parlaments, Numan Kurtulmuş, vorgesehen. Die Delegation wird zudem die türkisch-deutsche Freundschaftsgruppe sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener türkischen Parteien, darunter der YEP und der DEM Parti, treffen, um aktuelle politische Entwicklungen in der Türkei sowie Fragen der bilateralen und europäischen Zusammenarbeit zu erörtern.
Darüber hinaus wird die Delegation das Unternehmen MAN Türkiye besuchen, welches sich auf die Produktion von Stadtbussen, Überlandbussen und Reisebussen spezialisiert hat.
Politik
516 antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2026
Berlin 28.09.2026
– Für das zweite Quartal 2026 sind dem Bundeskriminalamt (BKA) über den kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität bislang insgesamt 516 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet worden, darunter sind vier Gewalttaten sowie 234 Volksverhetzungen (Stichtag: 31. Juli 2026) gewesen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8096) auf eine Kleine Anfrage (21/7941) der Fraktion Die Linke. Zu diesen erfassten Straftaten seien bislang insgesamt 196 Tatverdächtige ermittelt worden, eine Person sei festgenommen und kein Haftbefehl erlassen worden, ergänzt die Regierung. Insgesamt drei Personen wurden den Angaben zufolge im Zuge dieser Straftaten leicht verletzt.
Politik
70 Prozent der Jemeniten auf humanitäre Hilfe angewiesen
Berlin 28.09.2026
– Von den etwa 32 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Jemens sind 2026 insgesamt 22,2 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind 23 Prozent Frauen und 53 Prozent Kinder. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/8147) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7796) hervor. Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt laut Bundesregierung bei etwa 4,5 Millionen. Zudem sei Jemen Aufnahme- und insbesondere Transitland für Geflüchtete unter anderem aus Somalia, Äthiopien und Dschibuti.
Zur Lage religiöser Minderheiten führt die Bundesregierung aus, dass etwa 99 Prozent der Jemeniten Muslime seien, darüber hinaus gebe es wenige Juden, Christen, Hindus und Baha’i. Die politischen Rechte von Nicht-Muslimen seien eingeschränkt, sie hätten das aktive, jedoch nicht das passive Wahlrecht. Gotteslästerung und die Verunglimpfung jeglicher Religion seien strafbar. Auf den Abfall vom Islam und die Missionierung von Muslimen stehe die Todesstrafe. Der Neubau nicht-muslimischer Sakralbauten sei untersagt.
Der Jemen befinde sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart, heißt es in der Antwort weiter. Das Land sei de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah) weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliere, stünden ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere Akteure, darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig nutzten dschihadistische Terrorgruppen wie al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche Schwäche und lokale Sicherheitsvakua aus.
Politik
Fragen und Antworten zum Thema Lawrow
Berlin 28.09.2026
– Direkt gefragt und geantwortet. Inhalte von der Pressekonferenz der Auswärtigen Amtes zum Thema Deutsch-Russisches Verhältnis.
Frage PWO: Das Treffen von Wadephul mit Lawrow ist ein mutiger Schritt. Gibt es weitere Schritte, zum Beispiel eine Einladung Lawrows nach Berlin?
Josef Hinterseher: Nein, ich habe Ihnen keinen solchen Schritt anzukündigen. Insofern möchte ich gern auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. New York und gerade die Generaldebatte ist ein Forum, auf dem so etwas möglich ist. Wir wissen natürlich um den sozusagen propagandistischen Mehrwert eines physischen Treffens. Er wurde von russischer Seite auch entsprechend genutzt. Dennoch war es, denke ich, an dieser Stelle vertretbar, ein physisches Treffen zu haben, um auch noch einmal klar zu machen, was unsere Positionen sind. Ich denke, dass an der Stelle festgestellt wurde, dass zwischen unseren öffentlichen Positionen und den Positionen, die wir im Gespräch vermitteln, keine Differenz besteht. Das ist völlig klar, und das ist natürlich in unserem Sinne. Denn unsere Positionen mit Blick auf Russlands Angriffskrieg in der Ukraine sind unverändert. Dort hat sich nichts verändert.
Zusatz PWO: Alexander Dugin hat vor zwei Wochen gesagt, Deutschland blockiere einen Frieden und eine Beendigung des Krieges in der Ukraine. Das Treffen vorgestern war ein klares Zeichen, dass das nicht wahr ist.
Josef Hinterseher:Der Minister hat verschiedentlich von einem Lackmustest gesprochen, auch mit Blick auf die Einladung von Präsident Putin zum G20-Treffen. Ich denke, in diesem Sinne muss man das verstehen. Es wurde ein Gespräch geführt.
Noch einmal: Die Ukraine hat zu sehr vielen Gelegenheiten klargemacht, dass sie bereit ist, zu verhandeln. Wir haben auch wiederholt klargemacht, dass wir, wenn Russland ernsthaft bereit ist, über eine friedliche Lösung in der Ukraine und allem voran einen Waffenstillstand zu verhandeln und nachzudenken, jederzeit dazu bereit sind, uns dabei einzubringen. Das Gespräch hat leider im Ergebnis noch einmal gezeigt, dass Russland dazu nach wie vor nicht bereit scheint. Aber ich denke, dass uns dieses Ergebnis in der Substanz nicht überrascht.
Politik
Ergebnisse der Berliner Sudan-Konferenz
Berlin 28.09.2026
– Bei der Sudan-Konferenz im April in Berlin ist eine Unterstützung in Höhe von insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro für die Menschen in Sudan und den betroffenen Nachbarländern zugesagt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8059) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7583). Mehr als 20 Staaten und Institutionen hätten im Nachgang der Konferenz die „Berliner Prinzipien für Sudan“ verabschiedet, die als wichtiges Referenzdokument auf dem Weg zu einem Waffenstillstand dienten. Die Konferenz hat aus Sicht der Bundesregierung wesentlich dazu beigetragen, die Friedensbemühungen voranzubringen und enger aufeinander abzustimmen. Mit der Einigung auf den „Gemeinsamen Aufruf zur Beendigung des Krieges“ ziviler Akteure sei ein wichtiger Meilenstein im politischen Prozess erreicht worden.
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Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung




