Politik
Kompetenzzentrum Gebärdensprache und Leichte Sprache
Berlin 01.07.2026
– Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein Recht für Verbände von Menschen mit Behinderungen begründet, den Aufbau von Behörden zu gestalten oder in Besetzungsverfahren zu einzelnen Dienstposten in öffentlichen Verwaltungen mitzuwirken. Das schreibt sie in einer Antwort (21/6709) auf eine Kleine Anfrage (21/6386) der Fraktion Die Linke, in der diese nach dem Aufbau des Bundeskompetenzzentrums Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache und der Beteiligung von Verbänden gefragt hatte. „Es wird zu den Aufgaben des Bundeskompetenzzentrums gehören, den Kontakt zu Betroffenenverbänden zu halten und den Austausch mit ihnen zu pflegen“, fügt die Regierung hinzu.
Sie verteidigt ferner den Aufbau nur eines Kompetenzzentrums für beide Aspekte, Gebärdensprache und Leichte Sprache: Eine Trennung sei nicht erwogen worden. „Insbesondere wäre dies angesichts des sehr spezifischen Aufgabenbereichs des Bundeskompetenzzentrums nicht wirtschaftlich gewesen.“ Mit der Einrichtung des Bundeskompetenzzentrums bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit könnten Synergien durch den Rückgriff auf einen Verwaltungsüberbau genutzt werden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sei auch als Anlaufstelle in Fragen der Barrierefreiheit bei Bundesbehörden bekannt. „Die Bundesregierung sieht in der Beratung zur Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache in einer Organisationseinheit keine Risiken für die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Arbeit. Vielmehr können dadurch Synergieeffekte erzielt und die Qualität der Arbeit verbessert werden“, heißt es in der Antwort weiter.
Die Regierung betont ferner, dass der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigen-Bund schon früh in informellen Gesprächen über das Vorhaben und seinen Fortgang informiert und angehört worden seien. „Das Bundeskompetenzzentrum war und ist auch Gegenstand von informellen Austauschen, die mehrmals jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen von tauben und schwerhörigen Menschen sowie Menschen mit Lernbehinderungen, geführt werden