Politik

Keine Waffen für Kriegsverbrecher

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Berlin 19.02.2026    

– Amnesty International setzt sich seit langer Zeit für eine strikte Kontrolle des internationalen Waffenhandels ein, damit Waffen nicht in die falschen Hände geraten. Denn die Folgen des unverantwortlichen Handels mit Kriegsmaterial zeigen sich im unermesslichen Leid in vielen Kriegen und Krisen dieser Welt.

Doch nun hat das Schweizer Parlament auf Druck der Waffenindustrie eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes verabschiedet. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass mit Schweizer Waffen Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden.

 Seit Jahrzehnten fördert Amnesty International dieselbe: Waffen dürfen nicht an Militärs oder Milizen geliefert werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass diese damit Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Deshalb braucht es vor jedem Waffentransfer eine staatliche Kontrolle der Risiken sowie eine Garantie, dass die gelieferten Waffen nicht weitergeleitet werden.

Doch die Mehrheit des Schweizer Parlaments hat im Dezember 2025 problematische Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes beschlossen:

  • Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung wird abgeschafft: damit können Schweizer Waffen an Staaten wie Sudan oder Israel gelangen, die nicht direkt aus der Schweiz beliefert werden dürften.
  • Dem Bundesrat wird die Kompetenz gegeben, die Bewilligungskriterien für Waffenexporte zu umgehen: damit können Schweizer Waffen selbst an Staaten geliefert werden, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.

The Week

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