Wirtschaft
Bürokratieentlastung für deutsche Wirtschaft
Berlin 16.02.2026
– Das Statistische Bundesamt hat den Vorschlag 83105 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau der Kategorie 3 (Weiterverfolgung mittels Praxis-Check oder projekthafter Untersuchung) zugeordnet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4025) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3786).
Für den Vorschlag sei eine weitere rechtliche Prüfung erforderlich gewesen, geht daraus weiter hervor. In Bezug auf inhaltliche Erwägungen verweist die Bundesregierung in der Antwort auf Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage.
Auf die Frage nach einer tatsächlichen Beschleunigung und maßgeschneiderten Bürokratieentlastung antwortet die Bundesregierung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereite die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes vor, durch die eine „deutliche Entlastung der Wirtschaft“ erreicht werden soll.
Der Koalitionsvertrag sehe zudem vor, dass das Gesetz vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt werde. Im Fall einer direkten Umsetzung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für Unternehmen sei „eine weitere Erleichterung für die betroffenen Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung“ aufgrund europarechtlicher Vorgaben jedoch nicht möglich, heißt es in der Antwort.