Wirtschaft

ifo Institut: Zweckentfremdung

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München 10.09.2026

– Mehr als ein Drittel (38,5 Prozent) der zusätzlichen Schulden, die der Bund 2025 im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme für Verteidigung (BAV) und Sicherheit aufgenommen hat, fließt nicht in zusätzliche Ausgaben für diesen Bereich. Das zeigt eine aktuelle Analyse des ifo Instituts. „Ein großer Teil der zusätzlichen Schulden hat nicht zu zusätzlichen Verteidigungsausgaben geführt. Stattdessen wurde der freigewordene Ausgabenspielraum im Kernhaushalt für andere Zwecke genutzt“, sagt ifo-Forscherin Emilie Höslinger. 

Im Jahr 2024 lagen die Ausgaben des Bundes, die unter die Definition der BAV fallen, bei 54,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 waren es 72,2 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 17,6 Milliarden Euro. Die im Rahmen der BAV aufgenommenen zusätzlichen Schulden beliefen sich 2025 auf 28,6 Milliarden Euro. Damit bleiben 11 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht zu zusätzlichen Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit geführt haben. Daraus ergibt sich, dass 38,5 Prozent der Mittel für andere Zwecke eingesetzt wurden.

Unter die BAV fallen neben Verteidigungsausgaben auch die Ukrainehilfen, IT-Sicherheit, Zivil- und Bevölkerungsschutz und Nachrichtendienste. Der größte Teil des Zuwachses entfiel auf die Verteidigung selbst (plus 9 Milliarden Euro). Innerhalb der Verteidigung flossen die zusätzlichen Mittel vor allem in klassische Rüstungsgüter wie Munition und Fahrzeuge. Für Wehrforschung und -entwicklung wurden dagegen nur 884 Millionen Euro ausgegeben – gerade einmal 1,2 Prozent der gesamten BAV-Ausgaben und nur 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. 

ifo-Forscherin Höslinger sieht Gefahren in der Konstruktion der Bereichsausnahme, mit der der Bund Verteidigungsausgaben über Schulden finanzieren darf, die 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen. „Mittelfristig sollte die 1-Prozent-Grenze erhöht werden, wenn vermieden werden soll, dass Verteidigungsausgaben langfristig die Staatsverschuldung und Zinskosten erhöhen. So ließe sich auch sicherstellen, dass Verteidigungsausgaben nicht dauerhaft aus dem regulären steuerfinanzierten Haushalt verdrängt werden“, so Höslinger.

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