Politik
Hilfen verlängert für Fischer bis Ende 2026
Berlin PWO 19.10.2026
– Weiterhin hohe Preise für Diesel – schnelle Unterstützung für energieintensiven Sektor Fischerei
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) verlängert die Betriebsbeihilfen für die deutsche Fischerei an Nord- und Ostsee bis Ende dieses Jahres. Hintergrund sind die weiterhin stark erhöhten Preise für Diesel. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Hilfen waren bislang für den Zeitraum vom 1. März bis 23. Juli 2026 möglich; nun wird dieser Zeitraum für alle Antragsteller bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Dazu erklärt Bundesminister Rainer: „Die stark gestiegenen Energiepreise stellen unsere Fischerinnen und Fischer weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Verlängerung der Beihilfe sorgen wir auch in dieser Phase für schnelle Unterstützung sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit. Ich danke der EU-Kommission, dass sie die Verlängerung der Hilfen ermöglicht hat.“
Die Beihilfen sollen die vor allem aufgrund der Krise am Golf entstandenen Energiepreissteigerungen abfedern. Die Fischerei ist als energieintensiver Sektor besonders stark von den Preissteigerungen betroffen. Da auf Schiffsdiesel keine Energiesteuer erhoben wird, profitiert der Fischereisektor nicht von der aktuell erneuten Senkung dieser Steuer durch die Bundesregierung.
Wie gehabt richtet sich die Hilfe an alle im Haupterwerb geführten Unternehmen der Seefischerei und der Meeresaquakultur an der deutschen Nord- und Ostsee. Die neue Förderrichtlinie löst die bisherige ab: Fischerinnen und Fischer können somit fortgesetzt Anträge auf Beihilfen stellen. Bereits gestellte Anträge müssen nicht neu eingereicht werden, sondern werden auf die neue Richtlinie bezogen.
Die Finanzierung erfolgt vollständig über Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), die dem BMLEH unter anderem für Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Betriebsbeihilfen werden in Form von Pauschalen je Fahrzeug für den beihilfefähigen Zeitraum gewährt. Der Erstattungsbetrag liegt bei 0,24 Euro pro Liter Diesel. Die gesamte Beihilfeleistung ist auf maximal 50.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Es stehen Mittel in Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt die Maßnahme um.
Europa
Biodiversitätsziele werden nicht erreicht
Berlin, Straßburg 19.10.2026
– Neuer Bericht des Kongresses des Europarates: Internationale Biodiversitätsziele sind ohne dringendes Handeln auf lokaler und regionaler Ebene nicht zu erreichen
Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist die politische Versammlung, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den 46 Mitgliedstaaten vertritt. Er hat die Aufgabe, die lokale Demokratie zu fördern und zu überwachen.
„Dieser innovative Bericht des Kongresses der Gemeinden und Regionen schlägt neue, dynamische Ansätze vor, um den Rückgang der biologischen Vielfalt auf lokaler und regionaler Ebene umzukehren“, erklärte Hermanni Backer Johnsen (Finnland, SOC/G/PD), einer der Berichterstatter des Kongresses. Er wird dies am Dienstag, dem 20. Oktober, in Jerewan (Armenien) im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit dem Titel „Natur am Rande: Wie lokale und regionale Gebietskörperschaften die Biodiversität fördern können“ darlegen.
Der Kongress veranstaltet diese Begleitveranstaltung während der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP17). Sie findet um 11:00 Uhr Ortszeit im „Nordischen Pavillon“ statt. Vorgestellt wird der erste Bericht des Kongresses, der sich gezielt mit dem Verlust der biologischen Vielfalt befasst. Er schlägt unter anderem subnationale Aktionspläne, innovative Finanzierungsmodelle sowie weitere neue politische Maßnahmen vor, um die Biodiversität zu fördern und zur Erfüllung nationaler und internationaler Verpflichtungen beizutragen.
„Seit 1980 ist die Zahl der Vögel in der europäischen Agrarlandschaft um 60 % zurückgegangen – das entspricht einem Verlust von mehr als 300 Millionen Vögeln. Die Bestände von Schmetterlingen im Grasland – einem wichtigen Indikator für unsere Bestäuber – sind seit 1991 um 47 % geschrumpft. Zudem schwindet der Lebensraum, den diese Arten benötigen, buchstäblich unter unseren Füßen: Zwischen 2012 und 2018 wurden in der EU und im Vereinigten Königreich 3.581 Quadratkilometer Land für die städtische Entwicklung in Anspruch genommen“, so der Berichterstatter.
„Internationale und nationale Ziele sind unerlässlich. Damit sie jedoch erreicht werden können, müssen sie fest auf dem Fundament lokaler und regionaler Steuerung verankert sein“, betonte er. Dabei hob er die Schlüsselrolle hervor, die lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Förderung der Biodiversität spielen können – etwa durch Raumplanung, Regulierungs- und Genehmigungsverfahren, Forstwirtschaft, die Bewirtschaftung öffentlicher Flächen, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie durch gemeinschaftsbasierte Naturschutzinitiativen. Der Entschließungsentwurf des Berichts – der im März 2027 auf der Plenartagung des Kongresses zur Debatte und Verabschiedung vorgelegt wird – bietet lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Orientierung, um eine ehrgeizige und zentrale Rolle bei der aktiven Förderung der biologischen Vielfalt im Rahmen eines Mehrebenen-Governance-Ansatzes zu übernehmen. Konkret werden sie dazu aufgefordert:
lokale und regionale Strategien und Aktionspläne für die biologische Vielfalt zu entwickeln, die ökologische Ziele in nicht-umweltbezogene Sektoren – etwa in die kommunale Haushaltsplanung, den Verkehr sowie die Raum- und Bauleitplanung – integrieren;
ihr Handeln auf ein Verständnis für den tatsächlichen Wert der biologischen Vielfalt zu stützen – einschließlich des Nutzens der Natur für die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden –, das Konzept der „Rechte der Natur“ auf subnationaler Ebene anzuwenden sowie schädliche Subventionen abzuschaffen und Ausgaben in Richtung einer „grünen“ öffentlichen Beschaffung umzulenken;
eine Umweltrechnungslegung zu etablieren, die Naturkapital als einen Vermögenswert begreift, dessen Verlust in der Regel mit langfristigen finanziellen Kosten verbunden ist, die die kurzfristigen Gewinne übersteigen; inklusive Konsultationsprozesse für die lokale Bevölkerung, Unternehmen und andere Interessengruppen zu gewährleisten, wobei auch Modelle deliberativer Demokratie – wie etwa Bürgerversammlungen – zum Einsatz kommen können.
Der Bericht setzt sich zudem dafür ein, Wege zu finden, den Zugang zu Finanzmitteln – auch aus internationalen Institutionen – zu erweitern und zu schaffen.
Wie der Bericht aufzeigt, lassen sich durch die Umsetzung konkreter Schritte und bewährter Verfahren Fortschritte dabei erzielen, den Rückgang der biologischen Vielfalt umzukehren und eine gesunde Zukunft für die europäische Natur zu sichern.
An der Debatte werden auch Ignace Schops – Träger des Goldman Environmental Prize und Leiter der belgischen NGO „Regionaal Landschap Kempen en Maasland“ (RLKM) – sowie Michael Hošek, Präsident der EUROPARC-Föderation (die Europas Schutzgebiete vertritt), teilnehmen.
Politik
Neue Impulse für Wasserstoff
Berlin 19.10.2026
– BMWE beschließt zehn Maßnahmen für Hochlauf des Wasserstoffmarktes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zehn Maßnahmen für den Wasserstoffmarkt beschlossen. Sie setzen neue Impulse, um den Aufbau des Wasserstoffmarktes in Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette pragmatisch und realistisch voranzubringen.
Der Aufbau des Wasserstoffmarktes steht derzeit vor großen Herausforderungen und verzögert sich, insbesondere da die Erzeugungskosten noch deutlich über den Zahlungsbereitschaften vieler potentieller Anwendungssektoren liegen.
Das Paket beinhaltet Maßnahmen in vier Bereichen:
1. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff
Das BMWE will mit verschiedenen Maßnahmen die Verfügbarkeit von Wasserstoff verbessern und die Kosteneffizienz erhöhen. Sowohl heimisch erzeugter als auch importierter Wasserstoff spielt dabei eine wichtige Rolle. Das BMWE setzt daher auf eine pragmatische Anpassung der europäischen Anforderungen an erneuerbaren Wasserstoff, auf verlässliche Stromnetzentgelte und auf kostengünstige Importe aus diversifizierten Lieferländern.
2. Bedarfsorientierter Infrastrukturaufbau
Das BMWE verfolgt den bedarfsorientierten und kosteneffizienten Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur als Grundvoraussetzung für den Wasserstoffhochlauf. Neben dem Wasserstoff-Kernnetz beinhaltet das Importkorridore und Wasserstoff-Speicher sowie die Ermöglichung der Transformation von Verteilernetzen durch die Umsetzung des EU Gas-Wasserstoff-Binnenmarktpakets.
3. Stimulierung der Nachfrage und Reduzierung der Kostenlücke
Das BMWE setzt gezielt auf eine Stärkung der Nachfrage:
· Das BMWE legt ein neues Wasserstoff-Fenster im CO2-Differenzkosten (CCfD) Programm für industrielle First Mover mit Haushaltsmitteln von mindestens 1,5 Mrd. EUR auf. Darüber hinaus stehen die CCfD, für die insgesamt bis zu 8,7 Mrd. EUR eingeplant sind, offen für die Teilnahme von Wasserstoff-Projekten.
· Um die Umstellung von Kraftwerken auf Wasserstoff gezielt anzureizen, fördert das BMWE künftig wie im StromVKG angekündigt die technische Umrüstung von insgesamt 4 GW Kraftwerksleistung. Die Gesetzesgrundlage wird derzeit erarbeitet.
· Das BMWE schafft darüber hinaus erstmalig einen Leitmarkt für emissionsarmen Stahl. Offshore-Windkraftanlagen müssen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) Stahl nutzen, der mit erneuerbarem bzw. kohlenstoffarmem Wasserstoff produziert wird, was den Wasserstoffmarkt nachfrageseitig stimuliert.
4. Stärkung von Governance und Technologieführerschaft
Der Nationale Wasserstoffrat wird wieder näher an den Beratungsbedarf der Bundesregierung herangeführt. Das BMWE setzt die hierzu im Juni 2026 beschlossene Reform um. Um Technologieführerschaft Deutschlands zu stärken, erstellt das BMWE eine Roadmap für Wasserstoff-Technologien im Rahmen der Hightech-Agenda Deutschland.
Berlin
Bewertung des Treffens der Europäer im Oktober in Brüssel
Berlin 19.10.2026
Experten für Europapolitik konstatierten anlässlich eines Symposiums am heutigen Montag, dem 19. Oktober, dass die Europäische Union unter einem politischen Chaos leidet. Dies zeige sich darin, dass keine Einigung über den EU-Haushalt erzielt werden konnte und keine klare Haltung zur Krise im Nahen Osten – insbesondere zum amerikanisch-israelischen Krieg gegen den Iran – eingenommen wurde. Die EU-Staats- und Regierungschefs kehrten folglich mit leeren Händen in ihre Heimatländer zurück.
Funda Tekin, Professorin für Europastudien am Institut für Europäische Politik, vertrat die Ansicht, dass die Europäer vor jedem Treffen, bei dem politische Weichenstellungen diskutiert werden sollen, eine psychologische Betreuung bräuchten. Seit Beginn des russisch-ukrainischen Krieges seien sie nicht in der Lage gewesen, eine Entscheidung über eine Aufnahme der Ukraine zu treffen; zudem sei ihre Haltung zum Krieg im Nahen Osten düster und bedauerlich – daher sei eine psychologische Unterstützung dringend erforderlich.
Foto: © PWO
Politik
Reiche plant Milliarden-Investition für die Industrie
Berlin 19.10.2026
– Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie will Milliarden in klimafreundliche Technologien stecken.
Das Wirtschaftsministerium plant eine neue Förderrunde für den klimafreundlichen Umbau der Industrie. Milliardensummen sollen ab 2027 fließen. Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet eine neue, milliardenschwere Förderrunde für den klimafreundlichen Umbau der deutschen Industrie vor. Dabei will Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) neue Schwerpunkte bei Wasserstoff und der Abscheidung von Kohlendioxid setzen.
Für das Programm der sogenannten CO2-Differenzverträge (CCfD) seien im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 bis zu 8,7 Milliarden Euro eingeplant, teilte das Ministerium am Montag mit. Ein Großteil davon solle in die nun vorbereitete Gebotsrunde 2027 fließen. Die Finanzierung stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundestages und einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Das Gebotsverfahren soll im Mai 2027 starten.
Reiche will Wasserstoff und CCS in Deutschland aufbauen
Als wesentliche Neuerung sollen demnach erstmals technologiespezifische Förderbudgets für Wasserstoff, die Abscheidung und Nutzung oder Speicherung von Kohlendioxid (CCU/S) sowie für Prozesswärme eingeführt werden. Damit sollen der Markthochlauf gezielter angereizt und die unterschiedlichen Kosten der Technologien besser berücksichtigt werden.
Politik
Die Rolle der EFI für deutsche Forschungspolitik
Berlin 19.10.2026
– Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) leistet einen wichtigen Beitrag zur evidenzbasierten Weiterentwicklung der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik. Dies antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Bilanz 20 Jahren nach Gründung der EFI.
Die Expertenkommission habe etwa die Forschungszulage, die SPRIND bzw. die Förderung von Sprunginnovationen und die Empfehlungen zu Reallaboren und regulatorischen Experimentierräumen mitgeprägt. Mit Blick auf die jüngsten Veröffentlichungen der EFI, seien ihre Empfehlungen unter anderem in die Ausgestaltung der Hightech Agenda – insbesondere der Technologie-Roadmaps – geflossen, heißt es in der Antwort.
Politik
AfD fordert Zurücknahme der Tabaksteuer-Erhöhung
Berlin 19.10.2026
– Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8637) die Zurücknahme der Tabaksteuer-Erhöhung, den Verzicht auf weitere Steuererhöhungen und die Abschaffung von Bagatellsteuern. Unter dem „Feigenblatt des Gesundheitsschutzes“ werde die Tabaksteuer von 2027 bis 2030 in vier Stufen erhöht. Diese Erhöhungen würden legal vertriebene Tabakwaren drastisch verteuern und zusätzliche Anreize für den Erwerb unversteuerter oder illegal eingeführter Tabakwaren schaffen. „Eine Steuerpolitik, die den legalen Markt schwächt und die Nachfrage auf unkontrollierte illegale Angebote verlagert, wäre auch unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten kontraproduktiv“, schreibt die AfD-Fraktion in dem Antrag.
Wie die Abgeordneten weiter schreiben, sei mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 eine Erhöhung der Steuersätze nach dem Alkoholsteuergesetz, dem Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz sowie dem Alkopopsteuergesetz geplant. Bei den Erhöhungen um jeweils 20 Prozent gehe es nach Ansicht der AfD-Abgeordneten nur um die Erzielung zusätzlicher Einnahmen für den Bundeshaushalt, heißt es unter Bezug auf die Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, keine neuen Steuern wie die Zuckersteuer und Plastiksteuer einzuführen. „Die angekündigte Aufnahme einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 ist ebenso kategorisch abzulehnen wie eine Steuer auf Kunststoffverpackungen“, heißt es in dem Antrag. Steuern auf zuckerhaltige Getränke und Kunststoffverpackungen würden nicht nur die unmittelbar betroffenen Hersteller belasten. Die zusätzlichen Kosten würden voraussichtlich über höhere Preise entlang der Lieferkette an Handel, Gastronomie und Verbraucher weitergegeben.
Abgeschafft werden sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion eine Reihe von Bagatellsteuern: Erwähnt werden die Kaffeesteuer (Aufkommen rund eine Milliarde Euro), die bereits von Friedrich dem Großen als „Luxussteuer“ eingeführt worden sei, obwohl Kaffee heute ein Grundnahrungsmittel sei, und die Schaumweinsteuer (rund 365 Millionen Euro), die Anfang des 20. Jahrhunderts zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt worden sei. Außerdem sollen die Zwischenerzeugnissteuer (rund 23 Millionen Euro), die Biersteuer (rund 550 Millionen Euro bei sinkender Tendenz) sowie die Alkopopsteuer abgeschafft werden. Bei der Alkopopsteuer stehe das äußerst geringe Aufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zum administrativen Erhebungsaufwand, wird argumentiert.
In der Begründung des Antrags heißt es, das deutsche Steuersystem sei auch ohne die zusätzlichen Steuertatbestände „durch eine überbordende Abgabenlast, Komplexität und zahlreiche Ausnahme- und Lenkungstatbestände gekennzeichnet. Bagatellsteuern wie die Kaffeesteuer oder die Schaumweinsteuer verschärfen diese Probleme, ohne nennenswerten Beitrag zur Staatsfinanzierung zu leisten“
Politik
Bundesregierung sieht großes Potenzial in Neurotechnologien
Berlin 19.10.2026
– Die Bundesregierung befasst sich in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Forschung mit Fragen der Neurotechnologie. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8513) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7985) hervor. Die Bundesregierung beobachte auch die „dynamischen Marktentwicklungen“ in diesem Bereich und erkenne das erhebliche Potenzial von Neurotechnologien als wichtiges Innovationsfeld sowie die wirtschaftlichen Chancen, die mit der Technologie einhergehen. In der Hightech Agenda Deutschland sind die Neurotechnologien „implizit als Gesundheitstechnologie bzw. Medizintechnik enthalten“.
Im Bereich der Medizinischen Anwendung könne die Technologie dazu beitragen, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Zentraler Anwendungsbereich sei hier die Behandlung von Bewegungsstörungen, etwa bei Parkinson. Auch bei Schlaganfällen oder bei Querschnittslähmungen würden Neurotechnologien neue Chancen ermöglichen, die Kommunikations- und Bewegungsfähigkeit wiederzuerlangen. Auch bei psychiatrischen Erkrankungen wie einer Depression können die Technologie angewendet werden. Laut Antwort beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat aktuell mit den Chancen und Risiken von Neurotechnologie.
Die Bundesmittel für Forschung im Bereich Neurotechnologien sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während sie 2015 noch bei 3,2 Millionen Euro lagen, sind für 2026 rund 7,3 Millionen Euro veranschlagt. Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit 13,9 Millionen Euro einen Höchstwert bei den Ausgaben in diesem Bereich erreicht. Das Forschungsministerium fördert darüber hinaus institutionell das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE).
Insgesamt nehme die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich der Neurotechnologien sehr ernst. Sobald die medizinischen Hintergründe und technologischen Möglichkeiten besser erforscht seien, könnten „konkrete nationale, europäische und internationale Regelungen für Unternehmen, Staat und Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht werden“. Nach Ansicht der Bundesregierung, sei dies derzeit bei vielen Aspekten der Neurotechnologien noch nicht der Fall, heißt es in der Vorbemerkung der Antwort.
Politik
Bericht der Unabhängigen Beauftragten gegen Kindesmissbrauch
Berlin 14.10.2026
– Der Erste Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen liegt nun als Unterrichtung (21/8510) vor. Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen würden nur gelingen, wenn zielgerichtet und ressortübergreifend auf allen politischen Ebenen gehandelt wird. Das betreffe die Kommunen, die Länder, den Bund ebenso wie – insbesondere mit Blick auf den digitalen Raum – die europäische Ebene. „Dieser Bericht identifiziert Lücken und fordert umgehendes politisches Handeln“, heißt es darin.
Der Bericht formuliert unter anderem mehrere politische Handlungsbedarfe: Hilfen und Nachsorge für Betroffene; Handlungssicherheit durch Schutzkonzepte; das Schließen von Schutzlücken; die Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt sowie Aufarbeitung als Qualitätsstandard.
Zum Komplex der digitalen Gewalt schreibt die Beauftragte: Länder und Kommunen müssten sorgen dafür, dass Schutzkonzepte verpflichtend Formen digitaler sexualisierter Gewalt einbeziehen, um die Handlungskompetenz von Einrichtungen und Organisationen in diesem Risikobereich zu stärken. Der Bund solle eine nationale Struktur für die proaktive Suche und das Löschen von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen und diese mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten. Auch müsse er sich für eine europäische Rechtsgrundlage einsetzen, die das Suchen, Löschen und Melden von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Plattformbetreiber regelt. Die Leitlinien zu Artikel 28 DSA zum Schutz von Minderjährigen im Netz sollten verbindlicher Bestandteil des Digital Services Acts werden und eine verbindliche Vorgabe für eine Altersüberprüfung gesetzlich auf EU-Ebene festgeschrieben werden.
Politik
Grundwasser: Bundesregierung beziffert Messstellenabdeckung
Berlin 14.10.2026
– Die Gesamtzahl der Grundwassermessstellen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beläuft sich in Deutschland auf 13.253. Dies geht aus einer Antwort (21/8449) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Davon dienten 7.915 Messstellen der chemischen und 8.226 der mengenmäßigen Überwachung. Das Messnetz zur Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) umfasst laut Angaben der Bundesregierung derzeit 1.206 Messstellen.
Das EU-Nitratmessnetz hat (Stand 2026) dagegen 678 Messstellen, heißt es weiter. Diese gehörten teilweise auch zum EUA-Messnetz. Das Ausweisungsmessnetz der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung, die bundesweit die einheitliche technische Grundlage für die Ausweisung von nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten bildet, umfasste demnach 2024 zuletzt 8.937 Messstellen. In der Regierungsantwort heißt es weiter, dass die Länder ihre Messnetze zur Erfassung der Nitratbelastung des Grundwassers weiter ausbauen.
Politik
BMWE sorgt wieder für faire Wettbewerbsbedingungen im Postmarkt
Berlin 14.10.2026
Die Bundesregierung hat heute eine von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegte Formulierungshilfe zur Änderung des Postgesetzes beschlossen. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen reagiert das BMWE auf wettbewerbliche Fehlentwicklungen im Geschäftskundenbriefbereich. Dort sollen zukünftig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter gelten. Um dies zu erreichen, sehen die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen vor, den Geschäftskundenbriefbereich nicht mehr als Teil der umsatzsteuerbefreiten Grundversorgung einzuordnen. Damit wird eine Empfehlung der Monopolkommission aufgegriffen. Damit soll das mit der Umsatzsteuerbefreiung verbundene Risiko von Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden, denn von funktionierendem Wettbewerb in diesem Bereich profitieren alle.
Die Änderungen des Postgesetzes stehen in einem unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit parallelen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die ebenfalls heute beschlossen wurden.
Im Detail zu Inhalten des Gesetzesentwurfs:
Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Postgesetzes werden sogenannte Teilleistungen aus dem Katalog der postalischen Grundversorgungsleistungen (Universaldienstleistungen) gestrichen. Teilleistungen sind spezielle Dienstleistungen, die dem Geschäftskundenbriefbereich zuzuordnen sind und die gegenüber bestimmten Nachfragern (insbesondere Großversendern) angeboten werden. Hintergrund ist, dass derzeit die Geschäftskundenbriefdienstleistungen der Deutschen Post AG und einiger ihrer Wettbewerber von der Umsatzsteuer befreit sind, die Leistungen der übrigen Wettbewerber aber nicht. Die Möglichkeit, umsatzsteuerbefreite Angebote abzugeben, führt zu Wettbewerbsvorteilen einzelner Marktteilnehmer. Dem soll abgeholfen werden.
Zudem enthält der Gesetzentwurf klarstellende Anpassungen im Bereich der Einhaltung der gesetzlichen Laufzeitvorgaben im Falle höherer Gewalt sowie zur Stabilisierung des regulatorischen Gewinnsatzes im Bereich der Entgeltregulierung. Darüber hinaus werden bürokratische Lasten im Bereich der Vertragsvorlagepflichten reduziert.
Politik
Ja zu verbindlichen Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe
Berlin 14.10.2026
– Die Bundesregierung will verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftverkehr festlegen und damit europäische Vorgaben in nationales Recht überführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/7871) billigte der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen von AfD und Linken enthielten sich der Stimme. Die abschließende Beratung im Plenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, den 15. Oktober 2026, vorgesehen.
Dem Entwurf zufolge soll das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) umfangreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen und auch für die Sanktionierung bei Verstößen gegen die Vorgaben zuständig sein. Dafür sollen in Paragraf 29c des Luftverkehrsgesetzes Überwachungsbefugnisse geschaffen werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung im Luftverkehrsgesetz die europarechtlich vorgeschriebenen Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festschreiben. Danach müssen SAF, die herkömmliches Kerosin ersetzen oder ihm beigemischt werden, an Flughäfen in der EU seit 2025 einen Anteil von mindestens zwei Prozent am Treibstoff haben.
Aus der Unionsfraktion hieß es, mit dem Gesetzesentwurf würden die notwendigen nationalen Voraussetzungen für die Anwendung der europäischen Verordnung 2023/2405 – Initiative „ReFuelEU Aviation“ – geschaffen. Wichtig sei, dass der Vollzug praxistauglich bleibe und Gebühren und Ausnahmeverfahren möglichst unbürokratisch geregelt würden. Die Anwendung müsse einheitlich entlang der europäischen Vorgaben stattfinden, damit keine Wettbewerbsnachteile entstünden.
Seitens der SPD erklärte eine Abgeordnete, SAF seien die naheliegendste Technologie, um die Luftfahrt nachhaltiger zu machen. Mit dem neuen Gesetz würde für die Luftverkehrs- und Mineralölwirtschaft Rechtssicherheit geschaffen. Das sei notwendig, da SAF absehbar deutlich teurer seien als fossiles Kerosin.
Ein Vertreter der Grünen nannte die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht überfällig. Der Markthochlauf müsse dringend beginnen, damit die Luftfahrt klimafreundlicher werde. Den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe nannte er die einzige realistische Möglichkeit, an dieser Stelle zu dekarbonisieren.
Aus den Reihen der Linksfraktion wurden Zweifel laut, ob das neue Gesetz die Nutzung von SAF im Flugverkehr in nennenswertem Maße erhöhen wird. Bisher hätten weder EU-Kommission noch Bundesregierung ein überzeugendes Konzept für klimaneutrales Fliegen vorgelegt. Ein solches müsse neben klimaneutralem Kraftstoffen auch ein energiesparendes Design der Flugzeuge und eine Begrenzung des Flugverkehrs in den Blick nehmen.
Auf Zustimmung stieß bei Grünen und Linken, dass die Koalitionsfraktionen auf eine Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf reagiert und einen Passus zu Betretungsrechten des Luftfahrtbundesamts mittels Änderungsantrag überarbeitet hätten. Prüfer des LBA sollen mit dem neuen Gesetz Betriebsstätten betreten können, um Unterlagen einzusehen und Proben zu entnehmen. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass diese Rechte theoretisch auch Wohnräume miteinschließen würden, womit das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung umfassend eingeschränkt wäre. Der Passus wird nun umformuliert, um das auszuschließen.
Ein Vertreter der AfD begründete die Enthaltung seiner Fraktion mit Sorgen um dem Luftfahrtstandort Deutschland. Die deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften stünden seit Jahren unter erheblichem Kostendruck. Die Einführung zusätzlicher Gebühren, Abgaben und Bußgelder werde den Luftverkehr und damit möglicherweise auch die Ticketpreise weiter verteuern. Konkurrierende Unternehmen und Standorte außerhalb Europas unterlägen vergleichbaren Belastungen nicht.
Mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken billigte der Verkehrsausschuss im weiteren Verlauf der nicht-öffentlichen Sitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung“ (21/8234). Die AfD-Faktion enthielt sich. Mit dem Gesetz soll ein weiteres Aufsichtsmittel für das Bundesaufsichtsamt eingeführt werden, das sogenannte Warnungsgeld. Auch damit will die Bundesregierung eine Vorgabe des europäischen Rechts umsetzen, wonach die Mitgliedstaaten für den Fall von Verstößen gegen bestimmte Verordnungen Sanktionen festzulegen haben.
Über diese Gesetzesnovelle will der Bundestag ebenfalls am Donnerstagabend abschließend abstimmen.
Politik
Pressestimmen zum Rücktritt der Arbeitsministerin
Berlin 13.10.2026
Die Ankündigung von Arbeitsministerin Bärbel Bas, von all ihren Ämtern mit Ausnahme ihres Bundestagsmandats zurückzutreten, kam für alle überraschend. Angesichts der aktuellen Lage der Bundesregierung geprägt von sinkender Beliebtheit, chaotischen Zuständen in der Regierungsführung und Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern – war ein solcher Schritt jedoch absehbar; wenn nicht Bas, so hätte es eben eine andere Person getroffen.
Die Ankündigung ihres Rücktritts ist ein Schritt, dem weitere Schritte in Richtung eines Regierungszusammenbruchs folgen könnten ein Szenario, mit dem viele rechnen. Der Popularitätsverlust der SPD bei den Wahlen in Berlin und Sachsen Anhalt bei gleichzeitiger relativer Stabilität in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Rückgang der Zustimmung zur CDU in den meisten deutschen Bundesländern sind ein deutlicher Beleg für die Unzufriedenheit mit der Regierung von Friedrich Merz.
DER TAGESSPIEGEL aus Berlin meint: „Es wäre zu einfach, die Vorgänge rund um Bas’ Rückzug auf die Erzählung einzudampfen, der Koalitionspartner habe eine erfolgreiche, starke Ministerin aus dem Amt gemobbt. Es waren zwei für das Land enorm wichtige Spitzenämter, die Bas bekleidet hat. Ausgerechnet in dem Moment, in dem es im Ringen um die Rente wieder einmal Spitz auf Knopf steht, steckt Bärbel Bas als Mensch, als Privatperson in einer Phase tiefer Trauer. Was das angesichts des immensen Drucks, unter dem Spitzenpolitikerinnen stehen, mit ihr gemacht hat, ist von außen nicht zu ermessen“, gibt DER TAGESSPIEGEL zu bedenken.
Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg hält fest: „Der Dauerdruck in der Doppelfunktion als Arbeitsministerin und Parteichefin, noch gepaart mit einem Trauerfall im engsten Familienkreis, waren zu viel für die SPD-Politikerin. Das berücksichtigend, bleibt festzuhalten: Bärbel Bas war eine akzeptable Bundestagspräsidentin, aber eine ungeeignete Ministerin.“
DIE WELT bemerkt: „Beim Bürgergeld änderte sie den Namen und meinte, das sei schon eine Sozialstaatsreform. In der Alterssicherung brachte sie im vergangenen Jahr zwar das teuerste Sozialvorhaben des Jahrhunderts auf den Weg, das die junge Generation allein bis 2040 mit zusätzlich 200 Milliarden Euro belastet. Die überfällige Reform zur nachhaltigen Stabilisierung der Rente verschleppte Bas bis zum Schluss. Auch die schon im Koalitionsvertrag verankerte Liberalisierung des aus der Zeit gefallenen Arbeitszeitgesetzes brachte die Sozialdemokratin bis heute nicht auf den Weg. Dass der Koalitionspartner diese Amtsführung der zuständigen Ministerin in den vergangenen Wochen deutlich kritisiert hat, war deshalb berechtigt“, stellt die WELT klar.
„Schluss mit dem Mobbing“, titelt die FRANKFURTER RUNDSCHAU. Und führt aus: „Es mag sein, dass der Rücktritt von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas bei einigen in der Union eine klammheimliche Freude auslöst. Gut möglich, dass sie sich jetzt diskret dazu beglückwünschen, eine gestandene Sozialdemokratin sturmreif geschossen und aus dem Weg geräumt zu haben. Vielleicht sonnen sie sich auch in einer verqueren Art von Erfolgserlebnis, der schwarz-roten Bundesregierung einen Dienst erwiesen zu haben. Sie sollten sich allesamt schämen. Der Umgang mit Bärbel Bas in den vergangenen Wochen war nicht nur menschlich unter aller Kanone. Er war strategisch dumm. Denn eine derart kaltschnäuzige Taktik nutzt dem Politikbetrieb nicht. Sie schadet ihm langfristig schwer“, ist sich die FRANKFURTER RUNDSCHAU sicher.
Die Wochenzeitung DIE ZEIT überlegt: „Es ist wohl das Schicksal von Bärbel Bas, ständig für mehr zu stehen als für sich selbst; das Arbeiterkind, die Frau, die linke Frau – und jetzt: die Frau mit Gefühlen. Dabei ist es hier doch simpel: Ein Mensch ist gestorben, ein anderer Mensch ist von seinen Ämtern zurückgetreten. Beides gehört zum Leben dazu, das Sterben und das Aufgeben. Spitzenpolitik ist wie Leistungssport: ungerecht und nicht für jeden jederzeit möglich. Die Frage ist, was das bedeutet. Ob dadurch am Ende nur die Herzlosen übrig bleiben, die mit den unkomplizierten Leben oder die mit Ehefrauen, die sich im Zweifel kümmern“, fragt DIE ZEIT.
Politik
Drei Ausschüsse zu IWF und Weltbank nach Bangkok
Berlin 13.10.2026
– An den Jahresversammlungen des IWF und der Weltbank in Bangkok nimmt eine gemeinsame Delegation der Bundestagsausschüsse für Finanzen, Haushalt und für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie des Bundesrates vom 14. bis zum 18. Oktober teil.
Die Abgeordneten informieren sich in diesem Rahmen über aktuelle finanz- und entwicklungspolitische Themen und führen Gespräche mit den Bretton Woods Organisationen, der Banken- und Finanzbranche, zivilgesellschaftlichen Organisationen und den deutschen politischen Stiftungen in der Region. Es sind auch De-Briefings mit den zuständigen Ministern Lars Klingbeil und Reem Alabali Radovan geplant.
Die Delegation besteht aus den Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Ltg.), Lisa Schubert (beide Die Linke), Mechthilde Wittmann, Dr. Inge Gräßle, Philip Hoffmann (alle CDU/CSU), Kay Gottschalk, Mirco Hanker (beide AfD), Dr. Philipp Rottwilm (SPD) und Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Die Bundesratsseite sind durch die Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Dr. Silke Schneider, und den Hessischen Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz vertreten.
Politik
Deutsch-Saudische Gespräche
Berlin 13.10.2026
– Bundeskanzler Merz hat heute mit dem saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman telefoniert. Gegenstand der Gespräche waren die Angriffe der Huthis, unter anderem auf den Flughafen Riad, die Lage im Nahen und Mittleren Osten und die Auswirkungen auf die Energiepreise in Deutschland.
Die terroristischen Angriffe der von Iran unterstützen Huthis verurteilte der Bundeskanzler auf das Schärfste. Der Bundeskanzler und der Kronprinz waren sich einig, dass diese Angriffe sofort aufhören müssen. Die Seeblockaden durch den Iran und die Huthis in der Straße von Hormus und am Bab al-Mandab müssen sofort enden. Iran muss endlich ernsthaft verhandeln und aufhören, die Region zu destabilisieren. Gleichzeitig muss er die Straße von Hormus dauerhaft und ohne Einschränkungen öffnen und sein militärisches Nuklearprogramm einstellen.
Der Bundeskanzler und der Kronprinz berieten über Möglichkeiten, wie der Konflikt beendet und die Energiepreise stabilisiert werden können.
Politik
Aktuelle Lage der Sozialen Pflegeversicherung
Berlin 13.10.2026
–Mit der aktuelle Lage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/8326). Angesichts steigender Defizite und einer zunehmenden Belastung sowohl der Beitragszahler als auch der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile stehe die Frage nach einer grundlegenden Reform der Pflegestrukturen im Raum.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie sich die Liquiditätslage der SPV zum Ende des ersten Halbjahres 2026 darstellt und mit welcher Entwicklung der Beitragssätze 2027 zu rechnen ist.
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