Politik

Hilfen verlängert für Fischer bis Ende 2026 

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Berlin PWO 19.10.2026  

– Weiterhin hohe Preise für Diesel – schnelle Unterstützung für energieintensiven Sektor Fischerei

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) verlängert die Betriebsbeihilfen für die deutsche Fischerei an Nord- und Ostsee bis Ende dieses Jahres. Hintergrund sind die weiterhin stark erhöhten Preise für Diesel. Eine entsprechende Förderrichtlinie wurde am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Hilfen waren bislang für den Zeitraum vom 1. März bis 23. Juli 2026 möglich; nun wird dieser Zeitraum für alle Antragsteller bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Dazu erklärt Bundesminister Rainer: „Die stark gestiegenen Energiepreise stellen unsere Fischerinnen und Fischer weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Verlängerung der Beihilfe sorgen wir auch in dieser Phase für schnelle Unterstützung sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit. Ich danke der EU-Kommission, dass sie die Verlängerung der Hilfen ermöglicht hat.“

Die Beihilfen sollen die vor allem aufgrund der Krise am Golf entstandenen Energiepreissteigerungen abfedern. Die Fischerei ist als energieintensiver Sektor besonders stark von den Preissteigerungen betroffen. Da auf Schiffsdiesel keine Energiesteuer erhoben wird, profitiert der Fischereisektor nicht von der aktuell erneuten Senkung dieser Steuer durch die Bundesregierung.

Wie gehabt richtet sich die Hilfe an alle im Haupterwerb geführten Unternehmen der Seefischerei und der Meeresaquakultur an der deutschen Nord- und Ostsee. Die neue Förderrichtlinie löst die bisherige ab: Fischerinnen und Fischer können somit fortgesetzt Anträge auf Beihilfen stellen. Bereits gestellte Anträge müssen nicht neu eingereicht werden, sondern werden auf die neue Richtlinie bezogen.

Die Finanzierung erfolgt vollständig über Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), die dem BMLEH unter anderem für Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Betriebsbeihilfen werden in Form von Pauschalen je Fahrzeug für den beihilfefähigen Zeitraum gewährt. Der Erstattungsbetrag liegt bei 0,24 Euro pro Liter Diesel. Die gesamte Beihilfeleistung ist auf maximal 50.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Es stehen Mittel in Höhe von bis zu 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt die Maßnahme um.

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