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Politik

Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens

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Berlin 25.09.2025  

– Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden (2025: 37,3). Weitere 80,41 Milliarden Euro sollen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre gebunden werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 2026 (21/600) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.

Von den Ausgaben entfallen 8,3 Milliarden auf Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Insgesamt sollen die Länder aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten. Weitere zehn Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden, insgesamt sollen es über die Jahre bis zu 100 Milliarden Euro werden.

Die übrigen Ausgaben in Höhe von 40,5 Milliarden Euro verteilen sich in dem Wirtschaftsplan über sieben Titelgruppen. 21,3 Milliarden Euro sind demnach für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ vorgesehen (2025: 11,7 Milliarden Euro). Mit geplanten 16,3 Milliarden Euro soll 2026 das Gros der Mittel in den Erhalt des Schienennetzes fließen, im laufenden Jahr sind es 7,6 Milliarden Euro. Der Ausbau des Europäischen Zugsicherungssystems soll mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden, nach 1,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Tunnel- und Brückensanierung der Autobahnen sind wie im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt 58,2 Milliarden Euro sollen für drei Titel in den kommenden Haushaltsjahren gebunden werden – mit einem Schwerpunkt von 46,6 Milliarden Euro auf dem Erhalt der Schienenwege.

Unter der Titelgruppe „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro (2025: 1,5 Milliarden Euro). Die Mittel sollen für Transformationskosten im Krankenhausbereich verausgabt werden.

Für die vier Titel der Titelgruppe „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ sind im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen, nach 855,2 Millionen Euro in diesem Jahr. Neben Ausgaben für LNG-Terminals und den Raffinerie-Standort Schwedt soll 2026 insbesondere der „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ mit 1,4 Milliarden Euro gefördert werden. Mit 5,9 Milliarden Euro entfallen auch ein Großteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro auf diesen Titel.

1,2 Milliarden Euro sollen laut Wirtschaftsplan für Ausgaben für „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr waren in der Titelgruppe 04 noch keine Ausgaben hinterlegt. Vorgesehen sind 940 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“, 225 Millionen Euro für den „Digitalpakt 2.0“ und 50 Millionen Euro für den Titel „Digitales Lehren und Lernen“.

Für die 14 Titel in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Gesamtausgaben von einer Milliarden Euro, nach 472,0 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den „Investitionen in die Hightech-Agenda“. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme sollen 330,1 Millionen Euro fließen (2025: 398,0), weitere 650,8 Millionen Euro werden für die kommenden Haushaltsjahre gebunden; für den „Aufbau von Infrastrukturen“ in diesem Bereich sind 368,9 Millionen Euro für 2026 eingeplant (2025: 72,0) und 1,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Nationale Raumfahrtinfrastrukturen sollen 2026 mit 50 Millionen Euro unterstützt werden und in den Folgejahren mit insgesamt 94 Millionen Euro. Für den neuen Titel „Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen“ sind 60 Millionen Euro etatisiert. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in dieser Titelgruppe summieren sich auf insgesamt 2,9 Milliarden Euro.

Aus der Titelgruppe „Investitionen in der Digitalisierung“ sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro in 13 Titeln bestritten werden. Fünf Milliarden Euro davon sind für die erstmals eingeplante Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ eingeplant, weitere 9,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden Haushaltsjahren fließen. Die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“ soll mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: 2,9). Als Verpflichtungsermächtigungen sind dafür 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Neu aufgenommen in der Titelgruppe ist beispielsweise die „Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung“, für die 193,6 Millionen Euro in 2026 eingeplant sind und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Millionen Euro. Auch die Justiz-Digitalisierung soll künftig aus dem Sondervermögen bestritten werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan insgesamt 210 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, die ab 2027 fließen sollen. Insgesamt sind für die Digital-Investitionstitel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro eingeplant.

In der Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 498,6 Millionen Euro, nach 327,0 Millionen Euro in diesem Jahr. 377,8 Millionen Euro sind davon für den Titel „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. Auf ihn entfallen mit 1,1 Milliarden Euro rund die Hälfte der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.

Noch nicht im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für das kommende Jahr enthalten ist die Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“. Diese Titelgruppe war im Wirtschaftsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 aufgenommen worden und umfasst im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von fünf Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. 338 Millionen Euro sind laut Wirtschaftsplan 2025 für die kommenden Haushaltsjahre gebunden, davon 250 Millionen Euro im Jahr 2026.

Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.

Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.

Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.

Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.

Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.

Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.

Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Millionen Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.

Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.

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Politik

Digitales Führungszeugnis

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Berlin 01.10.2026 

– Ab dem 1. Oktober 2026 ist das Führungszeugnis für Privatpersonen, das bis dahin ausschließlich auf grünem Spezialpapier gedruckt wurde, wahlweise auch als digitale Variante erhältlich. Das Digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument erteilt und an Ihr Zentrales Bürgerpostfach bei der BundID (https://id.bund.de) – auch als Nutzerkonto Bund bekannt – versandt. Es unterscheidet sich optisch vom gedruckten Führungszeugnis insbesondere durch den weißen Hintergrund und den aufgedruckten QR-Code. Die Gebühr beträgt für beide Varianten 13,00 Euro.

Die Vorteile des Digitalen Führungszeugnisses:

  • Der gesamte Prozess läuft digital. Es ist kein Behördengang erforderlich.
  • Etwaige Postlaufzeiten entfallen. Sie erhalten Ihr Führungszeugnis im Regelfall – sofern es sich nicht um ein Europäisches Führungszeugnis handelt oder Prüfungen notwendig sind – innerhalb weniger Stunden.
  • Das Digitale Führungszeugnis kann einfacher mehrfach genutzt werden (z. B. mehreren Arbeitgebern vorgelegt werden).
  • Je nach Bedarf kann das Digitale Führungszeugnis in digitaler Form als PDF-Dokument oder als Ausdruck des PDF-Dokuments genutzt werden.
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Politik

Zunahme von Ängsten in der deutschen Bevölkerung

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Berlin, 1. Oktober 2026

– Eine Studie des Instituts für Politikwissenschaft der Philipps-Universität Marburg, die am heutigen Donnerstag im Auftrag eines Versicherungsinstituts vorgestellt wurde, zeigt einen Anstieg des Angstniveaus in der deutschen Bevölkerung im Jahr 2026 auf 59 Prozent; dabei liegt der Wert im Westen bei 60 Prozent und im Osten bei 53 Prozent.

Die Ängste der Deutschen 2026:

Düster Blick auf Politik und Wirtschaft.

Angst vor Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen wächst.

Migrationssorgen weiter unter den Top Ten.

Deutlicher Vertrauensverlust in die Politik.

Das Angsttendenz ist insgesamt erstaunlich gering.

weitere Ergebnisse: Angst vor  politischem Extremismus,  Angst vor einer Spaltung der  Gesellschaft,  vor einem Krieg mit deutscher Beteiligung.

Foto: © PWO

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Europa

Nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

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Berlin 01.10.2026

– Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte der Europäischen Union (EU) vorgelegt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU 2024/1203, EUDR) über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ (21/8278) sieht die Umsetzung der europäischen Verordnung in nationales Recht vor. Von den Änderungen der Straf- und Bußgeldvorschriften sind vor allem Waldbesitzer und landwirtschaftliche Betriebe wie Viehhalter oder Futteranbauer betroffen.

Die EUDR sieht vor, dass in den Ländern der EU nur noch bestimmte Rohstoffe und Produkte, vor allem Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz in den Handel kommen, die auf sogenannten entwaldungsfreien Flächen, legal erzeugt wurden. Auf den Flächen durfte nach dem 31. Dezember 2020 keine Waldrodung mehr stattgefunden haben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, dass Unternehmen in Deutschland, die solche Produkte oder Erzeugnisse in den Handel bringen, umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Dazu gehören Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung und die Abgabe einer Sorgfaltserklärung über ein zentrales Informationssystem.

Die Behörden werden dazu verpflichtet, jährlich Mindestquoten, bis zu neun Prozent, an Kontrollen bei Marktteilnehmern vorzunehmen, die mit Produkten aus sogenannten „Hochrisiko-Ländern“ handeln. Bei hinreichend begründetem Verdacht auf Verstöße dürfen Behördenvertreter Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume betreten, Unterlagen und Datenträger einsehen, kopieren und Proben nehmen. Auch Maßnahmen wie Beschlagnahme, Aussetzung des Inverkehrbringens oder Ausfuhrverbote können angeordnet werden. Große Marktteilnehmer müssen jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen berichten

Bei Verstößen drohen Sanktionen, darunter Geld- und Freiheitsstrafen. Der Entwurf sieht vor, dass das vorsätzliche Inverkehrbringen nicht konformer Erzeugnisse mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Für leichtfertiges Handeln drohen bis zu drei Jahre Haft. Bei vorsätzlichen Verstößen mit besonders schweren Umweltschäden reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Bei größeren Unternehmen können es unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes sein. Außerdem soll es Behörden erlaubt sein, beschlagnahmte Erzeugnisse einzuziehen und ein Vermarktungsverbot auszusprechen. Zudem ist vorgesehen, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und staatlichen Finanzierungsprogrammen auszuschließen.

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Bundeswehr beendet nach 11 Jahren seinen Einsatz im Irak

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Berlin 01.10.2026  

– Zum 30.September 2026 endete die militärische Präsenz der Bundeswehr im Irak. Bis auf das Personal des Militärattachéstabes an der Botschaft in Bagdad haben die 28 letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten auf Wunsch der irakischen Regierung das Feldlager in Erbil an die irakische Regierung übergeben und das Land verlassen.

Das letzte Kontingent wurde heute auf dem Luftwaffenstützpunkt Wunstorf von Staatssekretär Nils Hilmer, Generalleutnant Günter Katz und Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie von Angehörigen in Empfang genommen. Dabei wurden die Leistungen der insgesamt 25 Kontingente gewürdigt.

Das deutsche Engagement im Irak bestand im Rahmen des mandatierten Einsatzes Counter Daesh/ Capacity Building Iraq (CD/CBI) größtenteils aus Beratungs-, Sanitäts-, IT- und Stabspersonal. Das erste Kontingent nahm im Februar 2015 seinen Einsatzauftrag im Irak auf.

Seit Beginn des Einsatzes haben unsere Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten, insbesondere dem Irak selbst, große Fortschritte bei der Zurückdrängung der Bedrohung durch terroristische Kräfte, und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Region und auch in Europa geleistet.

Mit Unterstützung der Bundeswehr wurden die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte befähigt, die Sicherheit des Landes eigenständig zu gewährleisten und die dazu notwendigen militärischen Strukturen aufzubauen.

Der Abzug der internationalen Streitkräfte erfolgte auf Wunsch der irakischen Regierung, die den Kampf gegen bewaffnete Gruppierungen künftig eigenständig weiterführen wird. Der Rückbau sowie die Übergabe des Camps erfolgte in den vergangenen Wochen trotz der angespannten Sicherheitslage planmäßig.

Deutschland wird der irakischen Regierung auch weiterhin eng verbunden bleiben und steht auch künftig zur Unterstützung von Sicherheit und Stabilität im Irak bereit.

Das deutsche Kontingent in Jordanien ist vom Abzug nicht betroffen.

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Leben auf der Lande

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Berlin 30.09.2026

29. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ startet

Bundesheimatminister Rainer ruft Dorfgemeinschaften zum Mitmachen auf

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) startet den 29. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Gesucht werden Dorfgemeinschaften, die gemeinsam anpacken und ihren Ort mit Ideenreichtum und Engagement lebenswert und zukunftsfähig gestalten. Mitmachen können Dörfer sowie Gemeinschaften benachbarter Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Wettbewerbsrunde läuft von 2027 bis 2029.

Dazu sagt Bundesheimatminister Alois Rainer: „Miteinander ist es Heimat – und genau dieses Miteinander wird in unseren Dörfern jeden Tag gelebt. Menschen übernehmen Verantwortung, halten Vereine am Laufen, organisieren Kultur und Nachbarschaftshilfe, entwickeln neue Ideen für Nahversorgung, Mobilität und Wirtschaft und bewahren Natur und Baukultur. Dieses Engagement verdient Sichtbarkeit und Anerkennung. Unser Dorfwettbewerb zeigt, wie viel Tatkraft, Ideenreichtum und Gemeinsinn in unseren Regionen stecken. Er bringt zugleich zentrale Anliegen unserer Heimat-Agenda zusammen: regionale Kultur, gesellschaftliches Miteinander und eine starke Wirtschaft vor Ort. Mein Aufruf an die Dorfgemeinschaften lautet deshalb: Zeigen Sie, was Ihr Dorf stark und besonders macht und wie Sie gemeinsam Zukunft gestalten. Machen Sie mit!“

Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht das Engagement der Dorfgemeinschaft – also die Frage danach, wo sie gestartet ist, was sie bislang erreicht hat und was sie für die Zukunft tut. Bewertet wird, was die Menschen vor Ort aus ihrer individuellen Ausgangslage gemacht haben, welche Ziele sie sich gesetzt und welche Fortschritte sie gemeinsam erreicht haben. Gefragt sind Ideen und Projekte, die das Dorf als Lebens-, Arbeits- und Gemeinschaftsort stärken.

Alle Dörfer im Bundesentscheid erhalten Preisgelder: Gold wird mit 15.000 Euro, Silber mit 10.000 Euro und Bronze mit 5.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus kann die Jury Sonderpreise in Höhe von jeweils 3.000 Euro für herausragende Leistungen und besondere Einzelprojekte vergeben.

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Keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf

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Berlin 30.09.2026

– Seit dem Beginn der Kampfhandlungen befinden sich nach Angaben der Bundesregierung keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf. Es würden sich derzeit 15 Schiffe „mit Bezug zu Deutschland“ im Persischen Golf aufhalten, welche primär für den internen Liniendienst im Persischen Golf vorgesehen seien, heißt es in der Antwort der Regierung (21/8181) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7875). Der Großteil der Schiffe mit deutschem Bezug, die sich seit Februar in der Region aufhielten, habe diese in den vergangenen Monaten verlassen können.

Das Auswärtige Amt und weitere zuständige Behörden stünden mit betroffenen Reedereien in Kontakt, wird mitgeteilt. Die Lage der Besatzungen sei in den Gesprächen thematisiert worden. „Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine von den Reedereien organisierte Ausreise mit kommerziellen Mitteln nicht erfolgen konnte“, heißt es in der Antwort.

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Kleine Herbstbelebung am Arbeitsmarkt

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Die Arbeitsmarktzahlen im September 2026

Berlin 30.09.2026

– Die Zahl der Arbeitslosen ist im September auf 2,994 Millionen gefallen und lag damit erstmals seit drei Monaten wieder unter drei Millionen. Die Herbstbelebung fällt in diesem Jahr allerdings relativ schwach aus. Saisonbereinigt ergibt sich ein Anstieg um 12.000. Die Arbeitslosenquote lag im September bei 6,4 Prozent. Das waren 0,1 Prozentpunkte weniger als im August 2026.

Die aktuelle Wirtschaftsbelebung spiegelt sich in einer geringeren Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Diese sank von Juni auf Juli um 13.000 auf 118.000. Im Vorjahresvergleich hat sie um 69.000 abgenommen.

Die Jugendarbeitslosigkeit ging im September ebenfalls um 23.000 auf 304.000 zurück. Ein Rückgang ist in dieser Jahreszeit üblich, da Jugendliche, die sich über den Sommer arbeitslos gemeldet hatten, wieder oder nach Abschluss einer Ausbildung erstmals eine Beschäftigung finden. Saisonbereinigt stieg die Jugendarbeitslosigkeit jedoch leicht an (+2.000).

Zunehmend macht sich auf dem Arbeitsmarkt auch der demographische Wandel bemerkbar: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Juli erneut zurückgegangen und liegt nun bei 34,68 Mio. Personen (saisonbereinigt ein Minus um 12.000 Personen, minus 84.000 im Vergleich zum Vorjahr). Dieser Rückgang würde ohne die Beschäftigung von 6,02 Millionen Menschen, die keinen deutschen Pass haben, noch deutlicher ausfallen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 181.000.

Staatssekretärin Leonie Gebers: „Trotz der leichten Konjunkturbelebung bleibt die Situation auf dem Arbeitsmarkt auch im September angespannt. Während in einigen Branchen weiterhin zehntausende Stellen verloren gehen, wird anderswo händeringend nach Fachkräften gesucht.

Als Bundesregierung investieren wir in diesem Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich in Qualifizierung und Weiterbildung, um Unternehmen im Transformationsprozess zu unterstützen. Darüber hinaus modernisieren wir die Arbeitsvermittlung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitsplatzwechsel zu erleichtern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Auch die Reform der Grundsicherung, die im Juli in Kraft getreten ist, zeigt erste Effekte: So stieg die Zahl von Eltern mit kleinen Kindern, die von den Jobcentern aktiv betreut werden, spürbar an. Das erhöht ihre Chancen, nach der familienbedingten Auszeit schnell wieder in Erwerbstätigkeit zurückzufinden.“

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BER erhält Drohnendetektor

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Berlin 30.09.2026

Deutsche Flugsicherung nimmt System zur Drohnendetektion am Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb.

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist ab sofort ein neues System zur Drohnendetektion im Einsatz. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH kann damit Drohnen im An- und Abflugbereich frühzeitig erkennen und die zuständigen Stellen über mögliche Gefährdungen für den Luftverkehr informieren. Damit wird die technische Grundlage für eine schnellere Bewertung der Lage und eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Stellen geschaffen.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger:

„Angesichts der aktuellen Lage handeln wir konsequent. Die Inbetriebnahme von Drohnendetektionssystemen wie jetzt am BER ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit des Luftverkehrs. Gerade an großen internationalen Flughäfen kommt es darauf an, mögliche Drohnen frühzeitig zu erkennen und die Lage schnell bewerten zu können. Mit dem Ausbau der Detektion im An- und Abflugbereich schaffen wir dafür die technischen Voraussetzungen und verbessern das Zusammenspiel von Flugsicherung und Sicherheitsbehörden.“

Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach:

„Drohnendetektion dient dem Schutz kritischer Infrastruktur, der Sicherheit des Luftverkehrs und auch natürlich der Menschen. Drohnenereignisse können unterschiedliche Ursachen haben. Aus einzelnen Sichtungen oder Detektionen sowie aus der reinen Zahl registrierter Drohnenereignisse allein lassen sich keine belastbaren Rückschlüsse auf Betreiber, Motivation oder eine konkrete Gefährdungslage ableiten. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich verlässliche Informationen zu erhalten, um richtig handeln zu können. Dabei unterstützt das neue System zur Drohnendetektion.“

Die Inbetriebnahme erfolgt vor dem Hintergrund wiederholter Drohnensichtungen im Umfeld deutscher Flughäfen. Auch am Flughafen BER kam es zuletzt zu einer Unterbrechung des Flugbetriebs aufgrund einer Drohnensichtung. Mit dem neuen System wird die Möglichkeit verbessert, Drohnen im relevanten Luftraum frühzeitig zu erkennen und die verfügbaren Informationen für die weitere Lagebewertung bereitzustellen.

Mit der Inbetriebnahme am BER wird der vom BMV initiierte Ausbau der Drohnendetektion an deutschen Verkehrsflughäfen weiter umgesetzt. Im Laufe des Jahres sollen sukzessive weitere internationale Verkehrsflughäfen mit entsprechenden Systemen für die An- und Abflugbereiche ausgestattet werden. Das BMV sowie die DFS stimmen die Anforderungen an technische Schnittstellen sowie die Melde- und Informationswege eng mit dem Bundesministerium des Innern und den zuständigen Sicherheitsbehörden ab. Die DFS stellt die technische Detektion von Drohnen im An- und Abflugbereich bereit. Über weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entscheiden die jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden.

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Weiterentwicklung des Deutschlandfonds

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Berlin 30.09. 2026  

– Bislang sind noch keine Zusagen für Investitionskredite für Energieversorgungsbetriebe aus dem seit Anfang August 2026 erweiterten Programm des Deutschlandfonds erfolgt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7831).

Die im Rahmen des Deutschlandfonds aufgelegten bzw. in Prüfung befindlichen Instrumente zielten auf Erleichterungen bei der Finanzierung von Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze, unter anderem durch Übernahme eines Teils des Finanzierungsrisikos durch den Bund, heißt es in der Antwort. Umfasst seien auch Finanzierungen über Konsortien. Darüber hinaus stehe es jedem Finanzakteur frei, Investitionen in die Energieinfrastruktur vorzunehmen. „Institutionelle Beteiligungen an Netzbetreibern in den letzten Jahren zeigen, dass davon insbesondere auch von ausländischen Pensionseinrichtungen Gebrauch gemacht wird“, schreibt die Bundesregierung und verweist „auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen“, wonach die Energieversorgung in Deutschland und in der Europäischen Union „grundsätzlich wettbewerblich und in einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt“ erfolge. „An die Wettbewerbsgrundsätze ist auch der wirtschaftlich tätig werdende Staat gebunden“, heißt es in der Antwort.

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Die deutsche Bundeswehr mag keine wissenschaftliche Forschung.

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Berlin 30.09.2026

– Seit 2025 dürfen Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, die 1 % der Wirtschaftsleistung übersteigen, mit Schulden finanziert werden. Der Beitrag untersucht das erste Jahr dieser sogenannten Bereichsausnahme Verteidigung. Wie viel wurde dadurch zusätzlich für Verteidigung und Sicherheit ausgegeben und wofür wurden die Mittel verwendet? Das Ergebnis: Die Ausgaben sind deutlich gestiegen. Ein erheblicher Teil der zusätzlichen Schulden führte jedoch nicht zu höheren Verteidigungsausgaben, sondern verschaffte dem übrigen Haushalt Spielraum. Der Zuwachs ist vor allem in klassische Rüstung wie Munition und Fahrzeuge geflossen, teils auch in Ausgaben ohne unmittelbaren Verteidigungsbezug. Die Mittel für Wehrforschung und -entwicklung blieben dagegen gering, obwohl der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig neue Fähigkeiten, z. B. Drohnen und Cyberabwehr, sind. Ob die zusätzlichen Milliarden auch die Verteidigung der Zukunft stärken, bleibt damit offen.

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Regierung beziffert Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit

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Berlin 30.09.2026

– Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (21/8184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7741) die Ausgaben der einzelnen Bundesressorts für die Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum vom 25. März 2025, dem Beginn der aktuellen Wahlperiode, bis zum Jahresende 2025 auf. Sie verweist auf die bereits in ihrer Antwort (21/6939) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6590) genannten Zahlen und beziffert als weitere Ausgaben 583.452,11 Euro brutto beim Finanzministerium, 1.654.329,84 Euro beim Wirtschaftsministerium, 702.969,99 Euro beim Forschungsministerium, 1.273.229,27 Euro beim Digitalministerium, 2.174.157,88 Euro beim Verkehrsministerium, 176.527,58 Euro beim Gesundheitsministerium, 482.538,25 Euro beim Landwirtschaftsministerium, 174.910,40 beim Bauministerium, 23.124,12 Euro bei der Ostbeauftragten im Bundeskanzleramt, 60.093,05 Euro beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und 2.276.048,67 Euro beim Bundespresse- und Informationsamt.

Für denselben Zeitraum werden in der Antwort Ausgaben für Social Media für das Verkehrsministerium (79.930 € Youtube, 180.000 E Sonstiges/META) und das Landwirtschaftsministerium (8.934,96 Euro für Sonstiges) aufgeführt. Die Kosten der Kampagne „i-Kfz/Digitaler Fahrzeugschein“ des Verkehrsministeriums werden mit 59.500 Euro, die des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen im Entwicklungsministerium (BMZ) mit 44.009 € brutto und die der BMZ-Schulessenprogramme in Partnerländern mit 4.908,75 Euro brutto angegeben.

Die Antwort enthält auch eine Tabelle mit den Öffentlichkeitsausgaben der Bundesressorts in der vorangegangenen Wahlperiode. Die Regierung betont, dass einige finanzielle Aufwendungen im Sinne der Fragestellung in Rahmenverträgen pauschal enthalten seien und nicht gesondert ausgewiesen werden könnten. Die Auslandsöffentlichkeitsarbeit sei in den Angaben nicht erfasst.

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9.663 Ausländer aus Deutschland abgeschoben

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Berlin 30.09.2026

– Im ersten Halbjahr 2026 sind nach Angaben der Bundesregierung 9.663 ausländische Staatsbürger aus Deutschland abgeschoben worden. Die meisten Abschiebungen (1.931) wurden in Nordrhein-Westfalen registriert, gefolgt von Bayern (1.513) und Baden-Württemberg (1.405), wie aus der Antwort (21/8186) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7371) der AfD-Fraktion hervorgeht. Die meisten Ausländer (7.142) wurden in ihr Heimatland abgeschoben, andere gemäß Dublin-III-Verordnung in andere europäische Staaten rücküberstellt.

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Mittel und Kosten von GIZ und KfW Entwicklungsbank

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Berlin 30.09.2026

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat im Jahr 2025 rund 2,43 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, um Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu finanzieren, heißt es in einer Antwort (21/8190) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7399) der AfD-Fraktion. Im gleichen Jahr habe die KfW Entwicklungsbank 7,5 Milliarden Euro für Projekte der Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit erhalten.

Die Gesamtausgaben der KfW Entwicklungsbank in den Jahren 2020 bis 2025 belaufen sich der Bundesregierung zufolge auf insgesamt 48,2 Milliarden Euro. Davon seien 27,9 Milliarden Euro rückzahlbare/verzinsliche Darlehen, 18 Milliarden Euro nicht rückzahlbare Haushaltsmittel über alle Bundesressorts und 2,3 Milliarden Euro nicht rückzahlbare Drittmittel.

Gefragt nach den Verwaltungskosten beziehungsweise den Steuerungskosten im Fall der GIZ heißt es in der Antwort weiter, ihr Anteil an den Gesamtkosten habe bei der GIZ im Jahr 2025 bei 12,5 Prozent gelegen, bei der KfW Entwicklungsbank bezogen auf das Volumen der Neuzusagen bei 4,4 Prozent.

Die Bundesregierung betont, dass eine einheitliche Abgrenzungssystematik zur Vergleichbarkeit der Kostenstrukturen von GIZ und KfW Entwicklungsbank nicht existiere. Dies wäre ihr zufolge aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsfelder und -modelle von GIZ und KfW auch nicht sinnvoll.

In der Antwort gibt die Bundesregierung außerdem Auskunft über die Kosten der Landesbüros beziehungsweise Außenstellen im Ausland, über Personalkosten, interne und externe Evaulierungen und Überprüfungen der Kostenstrukturen.

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Politik

153. Versammlung der Interparlamentarischen Union in Arusha, Tansania

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Berlin. 30.09.2026

– Eine Delegation des Deutschen Bundestages wird an der 153. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) teilnehmen, die vom 5. bis 9. Oktober 2026 in Arusha stattfindet.

Leiter der Delegation ist Abg. Alexander Radwan (CDU/CSU), der Delegation gehören darüber hinaus die Abg. Dr. Malte Kaufmann und Stefan Keuter (beide AfD), Dr. Rolf Mützenich (SPD), Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Katrin Fey (Die Linke) an. Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird über den Sondersitz für junge Parlamentarier, der in der IPU-Satzung vorgesehen ist, an der Versammlung teilnehmen.

Das Thema der Generaldebatte, in der Abg. Radwan eine Rede halten wird, lautet „Stärkung einer guten Regierungsführung und Stärkung der Gemeinden durch Inklusion, Vertrauen und Chancen für alle“. Dabei soll es insbesondere um die Frage gehen, mit welchen Maßnahmen die Parlamente die Eigenverantwortung in den Gemeinden stärken können, um die Beteiligung von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und anderen unterrepräsentierten Gruppen sicherzustellen. Parlamente sollen in die Lage versetzt werden, dahingehende Entscheidungen unter anderem durch eine bessere Nutzung von Daten, Forschungsergebnissen, öffentlichen Konsultationen und Evaluierungen sowie durch die Verwendung neuer Technologien zu treffen. Die 153. IPU-Versammlung wird eine Resolution zu diesem Themenkomplex verabschieden.

In zahlreichen Podiumsdiskussionen und Workshops diskutieren die Parlamentarier darüber hinaus unter anderem zur künstlichen Intelligenz in politischen und gesellschaftlichen Räumen, zur parlamentarischen Kontrolle der Rohstoffindustrie, zur gesunden Ernährung in Zeiten des Klimawandels und zum Schutz von Berg- und Meeresökosystemen.

Die Versammlung endet mit der Wahl einer neuen IPU-Präsidentschaft.

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Politik

Deutschland und Kasachstan auf neuer wirtschaftlicher, politischer und bildungspolitischer Ebene.

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Dies wurde heute, Dienstag, den 29. September, in Gesprächen zwischen dem kasachischen Präsidenten Kassym-Jomart Tokajew, Präsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz vereinbart.

Kasachstan ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Zentralasien mit einem Handelsvolumen von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2025, und die Staaten vertiefen ihre Kooperation aktuell im September 2026 bei einem Wirtschaftsforum in Berlin durch 37 neue Projekte im Wert von 1,8 Milliarden Euro.

Foto: © PWO

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