Politik
Bundeswirtschaftsministerin Reiche besucht die ADIPEC in Abu Dhabi
Berlin 02.11.2026
– Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche nahm am 2. November 2026 auf Einladung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) an der internationalen Energiekonferenz ADIPEC teil. Dort eröffnet sie auch den Deutschen Pavillon, auf dem 88 deutsche Unternehmen, viele von ihnen mittelständische, als Aussteller vertreten sind.
Die ADIPEC zählt zu den weltweit bedeutendsten Konferenzen und Fachmessen im Energiebereich. Im Mittelpunkt ihres Besuchs stehen neben der Pavillon-Eröffnung Gespräche mit internationalen Partnern und Unternehmensvertretern über Energiesicherheit, die Diversifizierung von Lieferwegen sowie die Resilienz und Zukunftsfähigkeit der Energiesysteme.
Es handelt sich um die erste Reise von Ministerin Reiche in die VAE nach dem Staatsbesuch Seiner Hoheit Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan im September in Deutschland, bei dem zahlreiche Vereinbarungen zwischen Deutschland und den VAE sowie deutschen und emiratischen Unternehmen zur vertieften Zusammenarbeit und zur Ausweitung von Investitionen geschlossen wurden.
Politik
Neues Ökodesign-Gesetz
Berlin 03.11.2026
Neue Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung treten in Kraft und sorgen für mehr Verbraucherschutz. Am 1. November treten das neue Ökodesign-Gesetz und die Änderungen des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes in Kraft. Die Neuerungen zielen darauf ab, dass von Herstellern zu erfüllende Produkteigenschaften zu Effizienz, Reparierbarkeit und Haltbarkeit eingehalten und von Händlern korrekt dargestellt werden. So werden Effizienzvorteile abgesichert und der Verbraucherschutz gestärkt. Zugleich werden die flankierenden Bußgeldverordnungen neu gefasst, um den Marktüberwachungsbehörden der Länder bei Verstößen die Verhängung von Sanktionen zu ermöglichen. Die neuen Regelungen gewährleisten die einheitliche Anwendung geltenden EU-Rechts in Deutschland, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, ohne dabei über die bestehenden EU-Vorgaben hinauszugehen.
Künftig können die Marktüberwachungsbehörden nun noch konsequenter gegen Hersteller vorgehen, deren Produkte den für sie geltenden Ökodesign-Anforderungen, z.B. an die Reparierbarkeit des Produktes, nicht entsprechen oder deren Produkte eine falsche Energieverbrauchskennzeichnung aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass Verbraucher eine verlässliche und objektive Grundlage für ihre Kaufentscheidungen haben und nachhaltige Produkte einen fairen Wettbewerbsvorteil erhalten. Verbraucher können so durch sparsame, langlebige und reparierbare Produkte bares Geld bei der Nutzung und bei Neuanschaffungen sparen. Im Jahr 2024 waren dies für einen durchschnittlichen EU-Haushalt 317 Euro, weil die Produkte beispielsweise weniger Strom und Wasser verbrauchen und langlebiger sind.
Derzeit gibt es für mehr als 30 Produktgruppen, darunter Smartphones, Server und Lichtquellen,Elektromotoren, Transformatoren, Heizungskessel und Ventilatoren entsprechende Ökodesign-Anforderungen. Die bekannten Energielabel mit der markanten grün-roten A-bis-G-Skala gibt es derzeit für 16 Produktgruppen – von Leuchtmitteln, Smartphones und Fernsehern über Küchengeräte bis hin zu Heizungskesseln, Wärmepumpen und Klimaanlagen.
Das Gesetzespaket wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert, um die nationalen Rahmenbedingungen an die dynamischen Entwicklungen der europäischen Gesetzgebung anzupassen, technologieoffene energieeffiziente Technik zu fördern und autonome Verbraucherentscheidungen zu stärken.
Politik
Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung konsequent bestrafen, Bundesjustizministerin legt Gesetzentwurf vor
Berlin 03.11.21026
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um den Schutz vor sexuellen Übergriffen zu verbessern. Es geht zum einen um sexuelle Belästigungen durch Worte oder Gesten. Bislang gibt es dafür im deutschen Recht keinen eigenen Straftatbestand. Das soll sich nach dem Vorschlag der Ministerin ändern. Geplant sind außerdem längere Verjährungsfristen und höhere Strafen für Vergewaltigungen und andere körperliche sexuelle Übergriffe. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute veröffentlicht.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen – auch mit den Mitteln des Strafrechts. Es braucht rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel – das gilt für körperliche Gewalt genauso wir für verbale Belästigungen und Bedrohungen.
Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir klare Grenzen: Die sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Wir schließen Strafbarkeitslücken bei verbaler Belästigung. Wir erhöhen die Strafen bei Vergewaltigungen. Und wir stellen sicher, dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tag verfolgt und bestraft werden können. Unser Anspruch ist klar: Egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen.“
Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Änderungen:
Ein neuer Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigung
Im Strafgesetzbuch (StGB) soll ein neuer Straftatbestand – § 184i Absatz 2 StGB – für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen geschaffen werden. Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich nach dieser neuen Strafvorschrift dann strafbar machen, wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können.
Längere Verjährungsfristen für Vergewaltigungen
Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig die Verjährungsfrist einheitlich bei zwanzig Jahren liegen. Derzeit ist die Verjährungsfrist für diese Straftaten nicht einheitlich lang. In manchen Konstellationen beträgt die Verjährungsfrist bereits heute 20 Jahre. In anderen Fällen beträgt sie nach derzeitigem Recht lediglich fünf Jahre.
Höhere Strafen für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe und sexuelle Übergriffe mit Folge einer Schwangerschaft
Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig strenger bestraft werden. Eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung soll mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen.
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung eine Schwangerschaft, soll – wie bei der gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung – ebenfalls eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.
Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. November 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.
Berlin
Ausblick zur Klimkonferenz in der Türkei
Berlin 02.11.2026
– Bundesumweltminister Schneider nimmt heute an der Auftaktveranstaltung zum Pilotprojekt „Reparaturbildung an Schulen“ des BUND Berlin an einer Schule in Berlin Charlottenburg teil.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Wer lernt, kaputte Sachen selber wieder zu reparieren, schont die Umwelt, nutzt Dinge länger und spart Geld für Neukäufe. Reparieren statt Wegwerfen ist eine Superkompetenz. Viele Reparaturen kriegen junge Menschen auch sehr gut selber hin – vor allem, wenn ihnen gezeigt wird, wie man das passende Werkzeug benutzt. Zugleich sorgen wir mit gesetzlichen Vorgaben dafür, dass sich Haushaltsprodukte wieder besser eigenständig reparieren lassen.“
In der Schulstunde am Montagmorgen erhielten Schülerinnen und Schüler einer 8. Klasse der Schule an der Jungfernheide die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Minister praktische Reparaturaufgaben zu erledigen – vom Knöpfe-Annähen über das Spannung-Messen mit dem Multimeter bis zum Fahrradschläuchen-Flicken. An sechs Stationen wurde konkret Hand angelegt. Ob praktische Tätigkeiten oder eher theoretische Denkaufgaben mit Reparaturbezug: Alles war direkt auf den Unterricht und den aktuellen Lehrplan abgestimmt.
Das Projekt „Reparaturbildung an Schulen“ will Schülerinnen und Schüler für das Reparieren von Alltagsgegenständen wieder begeistern, und praktische Kompetenzen für konkrete Reparaturarbeiten vermitteln. Gleichzeitig werden Lehrkräfte an Berliner Schulen im Rahmen dieses Projekts mit passenden Unterrichtsmaterialen und praktischen Werkzeugsets bei der Vermittlung dieses praktischen Wissens unterstützt. Mit Reparaturkoffern für ganze Klassen, modularen Materialen und einem Parcours zum Ausprobieren verschiedener Techniken wird das Reparieren zum Beispiel ganz praktisch erleb- und einfach umsetzbar. Die Lehrangebote und modularen Unterrichtsmaterialien orientieren sich dabei an verschiedenen Fächern, Schulstufen und den Rahmenlehrplänen. Zusätzlich sind Schulungen für Lehrkräfte geplant, die technische Grundlagen, didaktische Hinweise und Vorschläge für schülernahe Projekte enthalten.
Das Bundesumweltministerium fördert Maßnahmen im Bereich der Reparatur von Produkten, die den Umwelt- und Klimaschutz stärken, Ressourcen effizient nutzen und die Kreislaufwirtschaft vorantreiben.
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Politik
Veränderte Rahmenbedingungen für Cyberangriffe thematisiert
Berlin 02.11.2026
– Nach Erkenntnissen der Bundesregierung über generative KI-Modelle, Modellvarianten oder KI-Dienste, die für die Vorbereitung oder Durchführung von Cyberangriffen gegen Einrichtungen des Bundes eingesetzt oder gezielt hierfür angeboten werden, erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/8841). Ebenfalls möchten die Abgeordneten erfahren, welche Bezeichnung, technische Grundkategorie oder Art der festgestellten missbräuchlichen Verwendung die Bundesregierung dem jeweiligen Modell oder Dienst zuordnet. Weiter will die Fraktion wissen, in wie vielen seit Beginn der 21. Wahlperiode bekannt gewordenen IT-Sicherheitsvorfällen bei Einrichtungen des Bundes eine Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz festgestellt wurde und welche verwendeten Statuskategorien einer etwaigen Erfassung zugrunde liege.
Politik
Stärkung des „europäischen Pfeilers“ in der Nato
Berlin 03.11.2026
– Der strategische Lufttransport, die präzise Wirkung auf Abstand (Deep-Precision-Strike) und die Luftverteidigung zählen aus Sicht der Bundesregierung zu wesentlichen militärischen Fähigkeiten der USA innerhalb der Nato. Die Maximierung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr umfasse auch diese genannten Fähigkeitsbereiche, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8094).
Die USA stellten darüber hinaus neben wesentlichen konventionellen insbesondere auch Fähigkeiten zur erweiterten nuklearen Abschreckung der Nato bereit: „Sie sind bei vielen militärischen Schlüsselfähigkeiten bis auf Weiteres unverzichtbar für die Sicherheit Europas.“
Die Bundesregierung stellt sich zudem in der Antwort hinter die Beschlüsse des Nato-Gipfeltreffens in Den Haag im Jahr 2025 im Sinne der Stärkung des „europäischen Pfeilers“ im Bündnis. So wolle sie das Ziel der Bündnispartner, die Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, voraussichtlich bereits vor dem Zieljahr 2025 erreichen. Mit der Umsetzung der Haager Gipfelbeschlüsse sowie der Übernahme eines wachsenden Anteils bisheriger und neuer Fähigkeitsziele im Rahmen der Nato-Verteidigungsplanung würden die europäischen Alliierten zunehmend größere Verantwortung in der konventionellen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit im Bündnis und damit auch für die europäische Sicherheit übernehmen. „Somit wird die Nato aus Europa heraus und in Europa gestärkt“, schreibt die Bundesregierung.
Politik
Enge militärische und politische Zusammenarbeit zwischen Berlin und London
Berlin 02.11.2026
– Die Verteidigungsminister Deutschlands Boris Pistorius und Großbritanniens Wes Streeting gaben anlässlich ihres heutigen Treffens am Montag in Berlin die Unterzeichnung eines Abkommens über eine vertiefte militärische Zusammenarbeit bekannt. Die Kooperation soll deutlich enger ausfallen als bisher und umfasst insbesondere die Modernisierung militärischer Ausrüstung sowie die Entwicklung neuer Verteidigungsflugzeuge im Rahmen der NATO. Zudem bekräftigten sie ihr Engagement für die Verteidigung der Ukraine sowie die Unterstützung der NATO und der Vereinten Nationen.
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Politik
BMZ-Engagement in den palästinensischen Gebieten
Berlin 28.10.2026
– Der Bundesregierung zufolge wird das aktuelle Engagement des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den Palästinensischen Gebieten durch Einfuhrbeschränkungen die Beschränkung von Zugängen und Bewegungsfreiräumen, Gewalt extremistischer israelischer Siedler sowie Schritten hin zu einer de-facto Annexion des Westjordanlandes durch die israelische Regierung erschwert. Das geht aus einer Antwort (21/8755) auf eine Kleine Anfrage (21/8418(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie setze sie sich daher gegenüber der israelischen Regierung und den zuständigen israelischen Stellen für eine Verbesserung der humanitären Zugänge und die Schaffung der Voraussetzungen für Wiederaufbau ein, betont die Bundesregierung.
Das Engagement des BMZ sei darauf ausgerichtet, die Lebensbedingungen zu verbessern, Entwicklungsperspektiven zu schaffen und zum Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates beizutragen, führt die Bundesregierung aus. So finanziere das Ministerium in Gaza Maßnahmen, die während der akuten Krise Lebensgrundlagen schaffen und einen späteren Wiederaufbau vorbereiten („Early Recovery“). Im Westjordanland seien die Maßnahmen auf Resilienzstärkung sowohl der Bevölkerung als auch der Institutionen der Palästinensischen Behörde ausgerichtet. Alle Maßnahmen seien in ihrer Wirkung messbar.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller, dass ein Wiederaufbau Gazas nur gelingen könne, „wenn er in eine Friedenslösung eingebettet wird, die alle besetzten palästinensischen Gebiete, also Gaza, das Westjordanland und Ost-Jerusalem einschließt“. Sie ist der Auffassung, „dass eine verhandelte Zweistaatenlösung in den Grenzen von 1967 die beste Chance auf einen nachhaltigen und gerechten Frieden ist“.
Politik
Grüne dringen auf Einsatz für Zweistaatenlösung
Berlin 29.10.2026
– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich weiterhin für eine Zwei-Staaten-Regelung und eine Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts einzusetzen. „Langfristig bleibt die Zweistaatenlösung die einzige Perspektive für Frieden und Sicherheit aller Menschen in der Region“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/8791). Zentrales Element für gleichberechtigte Verhandlungen über eine Zweistaatenlösung sei die Anerkennung des Staates Palästina.
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für eine Zwei-Staaten-Regelung auf Basis der Grenzen von 1967 einzusetzen, „weil sie die Verwirklichung der nationalen Aspirationen sowohl auf israelischer wie palästinensischer Seite und damit sowohl den Fortbestand des Staates Israel als demokratischen Staat und nationale Heimstätte für das jüdische Volk als auch die Schaffung eines souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staates Palästina erlaubt“.
Die Bundesregierung müsse einerseits für die Sicherheit des Staates Israel als einem zentralen Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik eintreten und sich andererseits prioritär für die Anerkennung eines souveränen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates einsetzen.
Die Abgeordneten fordern darüber hinaus die Entwaffnung und politische Entmachtung der Hamas im Gazastreifen und wenden sich gegen Vertreibung von Palästinensern und die Verkleinerung und Besatzung palästinensischer Gebiete durch Israel oder israelische Siedler.
Politik
Deutsch-Japanische Zusammenarbeit
Berlin 28.10.2026
Deutschland und Japan begründen gemeinsame Rohstoffpartnerschaft
Im Rahmen der Reise des Bundeskanzlers nach Japan hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Stefan Rouenhoff, heute eine gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und dem japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) zur Kooperation bei kritischen Rohstoffen unterzeichnet. Damit begründen Deutschland und Japan, ausgehend von gemeinsamen Werten und gleichgelagerten Interessen, eine Rohstoffpartnerschaft mit dem Ziel, im Hinblick auf eine Vielzahl kritischer Rohstoffe enger zusammenzuarbeiten und verlässliche, resiliente und diversifizierte Rohstofflieferketten aufbauen.
Stefan Rouenhoff unterstreicht: „Angesichts wachsender globaler Unsicherheiten bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen kommt der internationalen Zusammenarbeit eine immer größere Bedeutung zu. Deutschland und Japan verbinden ihre gemeinsamen Stärken: Eine robuste Rohstoffnachfrage und wirksame Finanzierungsinstrumente. Damit verfolgen wir einen praxisorientierten Ansatz, der insbesondere von der Einbindung der deutschen und japanischen Wirtschaft lebt – und dieser in hohem Maße zugutekommt.“
Die verstärkte und vertiefte deutsch-japanische Zusammenarbeit wird die Entwicklung und Realisierung von Rohstoffprojekten vorantreiben und einen Beitrag dazu leisten, die Versorgung der Industrien beider Länder mit wichtigen Rohstoffen langfristig besser abzusichern.
Als Instrumente der vertieften Zusammenarbeit sind unter anderem gemeinsame
Abnahmevereinbarungen, die Realisierung von Ko-Finanzierungen sowie Maßnahmen zur Stärkung
der Resilienz der Lieferketten beider Staaten vorgesehen. Der deutschen und japanischen Industrie soll
insbesondere ermöglicht werden, stärker bei der Rohstoffbeschaffung zu kooperieren und dadurch die
Finanzierung von neuen Rohstoffprojekten – auch in Drittstaaten – zu ermöglichen.
Politik
Bundesregierung reformiert Sicherheitsüberprüfungssystem
Berlin 28.10.2026
– Die Bundesregierung hat heute die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Verordnung zur Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung als Sabotageschutzverordnung des Bundes beschlossen. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage werden Regelungen zu weiteren Wirtschaftszweigen und Anwendungsfällen lebenswichtiger Einrichtungen in die Verordnung aufgenommen. Mit dieser konkreten Maßnahme gegen hybride Bedrohungen stärkt das BMI den Schutz vor Sabotage durch potentielle Täter von innen und erhöht die Resilienz kritischer Infrastruktur, darunter Energieanlagen, Wasserwerke, Talsperren und Flüssigerdgas-Terminals.
Mit dem gleichen Ziel hat die Bundesregierung heute ebenfalls die Erste Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung auf den Weg gebracht hat. Durch diese Verordnung wird künftig auch das mit der Warninfrastruktur für Krisen und Katastrophen befasste technische Personal in Landesrundfunkanstalten sicherheitsüberprüft.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Hybride Bedrohungen sind reale Gefahren für Deutschlands Sicherheit. Deshalb stärken wir weiter den Schutz der kritischen Infrastruktur: Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss erhöhen wir den Schutz gegenüber möglichen Sabotageaktionen.“
Als lebenswichtige Einrichtungen werden unter anderem die Teile von Unternehmen in die Verordnung aufgenommen, die Anlagen betreiben, die nach einem flächendeckenden Stromausfall das Stromnetz wieder in Betrieb nehmen können, ohne dabei auf externe Stromzufuhr angewiesen zu sein, die leistungsstarke digitale Energiedienste im Elektrizitätsbereich betreiben, z.B. Energiemanagementsystem oder virtuelle Kraftwerke, oder die große Wasserwerke, Kontrollräume von großen Talsperren oder Flüssigerdgas-Terminals betreiben.
Politik
Gesellschaft muss mehr Geld für Renten aufbringen
Berlin 28.10.2026
Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) einberufene Rentenkommission hat ihren Endbericht vorgelegt.
Die Kommission stellt fest: Eine alternde Gesellschaft muss mehr Geld für Renten aufbringen. Wie diese zusätzlichen Kosten verteilt werden, sei eine politische Entscheidung. Die Kommission macht einen Reformvorschlag für eine gute und verlässliche Rente für alle, gerecht für alle Generationen.
Statt nur auf die Höhe der Beiträge zu fokussieren, empfiehlt die Kommission, das Leistungsversprechen der Rente wieder ins Zentrum zu rücken. Wer stattdessen die Rentenfrage allein auf niedrige Beiträge reduziert, kürzt letztlich die Renten. Davon profitieren ausschließlich die Arbeitgebenden. Und eine weitere Verlagerung der Altersabsicherung auf individuelle Verträge verschiebt die steigenden Kosten einseitig auf alle heutigen und zukünftigen Beschäftigten. Das nutzt allenfalls der Versicherungswirtschaft.
Die Kommission des DGB empfiehlt: Wer jahrzehntelang arbeitet, Beiträge zahlt, Kinder erzieht und Angehörige pflegt, verdiene eine Rente, die zum Leben reicht und den gewohnten Lebensstandard erhält. Dazu sei ein Nettoversorgungsniveau von 70 Prozent bis 90 Prozent notwendig. Dieses solle aus der gesetzlichen Rente zusammen mit einer verpflichtenden, arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente erreicht werden.
Für eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung komme es insbesondere darauf an, wie viele Menschen versicherungspflichtig arbeiten und wie hoch ihre beitragspflichtigen Löhne sind. Auch die wirtschaftliche Entwicklung spiele eine Rolle: Steigt die Produktivität, wächst der Wohlstand. Die Politik entscheide, wie dieser zusätzliche Wohlstand verteilt wird.
Dem Argument, die umlagefinanzierte Rente sei per se ungerecht für Jüngere, tritt die Kommission entschieden entgegen. Kürzt man Leistungen und erhöht das Rentenalter, belaste dies vor allem die jungen Generationen, da sie länger einzahlen müssen und kürzer Rente beziehen. Gerade Jüngere müssten darauf vertrauen können, im Alter eine ausreichende Rente zu bekommen.
Daraus schlussfolgert die Kommission eine arbeitsmarktpolitische Priorität: Gute Löhne, stabile Erwerbsverläufe und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bilden die Basis für gute Renten. Deshalb müsse die Politik die Tarifbindung stärken und die Niedriglohnbeschäftigung zurückdrängen. Kinderbetreuung, Pflegeinfrastruktur, Bildung, Qualifizierung, Integration, Gesundheitsschutz und Rehabilitation seien daher zentrale Aufgaben, die sich positiv auf die Rente auswirken.
Der Anspruch der Lebensstandardsicherung gelte auch für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Geringe Renten für die Betroffenen, und zwar trotz langer Erwerbs- und Versicherungsbiografien, zeigen politisches Versagen und seien in einem reichen Land inakzeptabel, so die Kommission. Auch deshalb lehnt die DGB-Rentenkommission eine höhere Altersgrenze ab: Sie träfe vor allem Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Stattdessen zeigt die Kommission Wege für fairere Übergänge in die Rente.
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende:
“Eine gute Rente für alle Generationen ist eine Frage politischer Entscheidungen. Das Ziel, den Lebensstandard mit 70 Prozent Nettoniveau zu sichern, formuliert auch die Regierungskommission. Aber sie lässt die Frage unbeantwortet, wie dies für alle Beschäftigten realistisch erreicht wird. Die DGB-Rentenkommission schließt diese Lücke. Sie zeigt, dass eine stabile Rente verlässlich und fair finanziert werden kann, ohne die Kosten einseitig zulasten der Beschäftigten zu verschieben oder Leistungen zu kürzen. Gute Rentenpolitik beginnt mit guter Arbeitsmarktpolitik, also nachhaltigen Erwerbsbiografien mit guter Aus- und Weiterbildung sowie guten Löhnen. Eine finanzielle Stabilisierung erreicht man durch die Einbeziehung von Selbstständigen und einem höheren Demografiezuschuss des Bundes. Und eine solidarische Rentenpolitik stellt die Leistungsgerechtigkeit in den Mittelpunkt und schafft zugleich eine soziale und solidarische Absicherung für diejenigen, die es nicht gesund bis zur Rente schaffen. Wir zeigen, dass Generationengerechtigkeit mehr umfasst als einen niedrigen Beitragssatz. Damit leistet die DGB-Kommission einen eigenständigen Vorschlag, mit dem alle – insbesondere auch die Jüngeren – neues Vertrauen fassen können, dass sie im Alter gut abgesichert sind.”
Die Kernpunkte im Überblick
- Lebensstandard sichern: Ein Nettoversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent aus gesetzlicher und betrieblicher Rente. Das Rentenniveau vor Steuern steigt schrittweise auf 50, später auf 53 Prozent.
- Betriebsrente für alle: Verpflichtend für alle Arbeitgebenden auf tariflicher Basis, mit 2 Prozent des Bruttolohns, mindestens 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße.
- Faire Finanzierung: Leicht erhöhte Beiträge und ein Demografiezuschuss des Bundes aus Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge. Keine Finanzierung über Sozialkürzungen oder Verbrauchssteuern.
- Breitere Basis: Entwicklung zur Erwerbstätigenversicherung, durch schrittweise Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten.
- Rentenalter bleibt: Keine Anhebung der Regelaltersgrenze. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren bleibt. Hinzu kommen bessere Übergänge für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
- Verbesserte Übergänge: Öffnung der Altersrente für Schwerbehinderte für gesundheitlich eingeschränkte Erwerbstätige mit der Möglichkeit von abschlagsfreiem Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr.
- Erwerbsminderung: Reha vor Rente stärken. Wege aus der Erwerbsminderungsrente in Beschäftigung eröffnen.
- Sorgearbeit anerkennen: Kindererziehungszeiten zwischen Eltern aufteilbar, Pflegezeiten im Rentenbezug voll gewähren.
- Solidarität stärken: Grundrentenzuschlag ohne Einkommensanrechnung, Freibetrag in der Grundsicherung, Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
- Reha stärken: Der Reha-Deckel soll abgeschafft werden.
Hintergrund
Der DGB hat im Januar 2026 eine unabhängige Rentenkommission eingesetzt, um ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung im Austausch mit Expertinnen und Experten zu erarbeiten. Die Kommission bündelt gewerkschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Mitgliedsgewerkschaften sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an. In vier thematischen Laboren zu Versorgungsniveau, Finanzierung, Renteneintritt und sozialer Absicherung wurden die zentralen Reformfragen analysiert. Der Abschlussbericht umfasst die Empfehlungen und die Laborberichte.
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Politik
Keine JETP-Darlehen an Senegal vergeben
Berlin 27.10.2026
– Die Bundesregierung betont, dass die „Just Energy Transition Partnership“ (JETP) mit dem Senegal „kein ausschließlich kreditbasiertes Finanzierungsinstrument“ ist. Mit der Partnerschaft solle das afrikanische Land beim Erreichen strategisch, entwicklungspolitisch und klimapolitisch relevanter Ziele unterstützt und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes vorangebracht werden. Das geht aus der Antwort (21/8733) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/8082) der Fraktion Die Linke hervor.
Die politische Erklärung vom 22. Juni 2023 zum JETP umfasse zwar eine gebergemeinschaftliche politische Unterstützungszusage im Umfang von 2,5 Milliarden Euro. Die Erklärung nenne neben konzessionären Darlehen aber auch andere Unterstützungsformen wie Zuschüsse, Garantien, Exportkredite und -bürgschaften sowie technische Unterstützung. „Die bisher seitens der Bundesregierung im Rahmen der JETP mit Senegal gemachten Unterstützungszusagen umfassen ausschließlich Haushaltszuschüsse“, heißt es in der Antwort. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben bisher jedoch weder die EU-Kommission noch die Europäische Investitionsbank (EIB) Darlehen an den senegalesischen Staat im Rahmen der JETP vergeben.
Hintergrund der Kleinen Anfrage waren falsche Angaben der Vorgängerregierung Senegals zur tatsächlichen Staatsverschuldung des Landes. Senegals derzeitige Regierung stellte 2024 fest, dass die Vorgängerregierung bei Verhandlungen falsche Angaben zur tatsächlichen Staatsverschuldung gemacht habe. Die Verhandlungspartner gingen für 2023 mutmaßlich von einer prognostizierten Staatsverschuldung von 79,59 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, die tatsächliche Staatsverschuldung des Senegals lag offenbar aber bei 132 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Aus Sicht der Fragesteller stelle die JETP „als kreditbasiertes Finanzierungsinstrument ein Risiko dar, die Schuldenprobleme des Senegals weiter zu verschärfen, statt die Energiewende und einen gerechten Zugang zu nachhaltiger Energie voranzutreiben“.
Politik
Pressestimmen zum Chef des Automobilkonzerns Audi
Berlin 27.10.2026
– Mitglieder der Linksfraktion im Bundestag sowie humanitäre Hilfsorganisationen fordern den Rücktritt von Audi-Chef Gernot Döllner. Anlass ist die Eröffnung eines Werks seines Konzerns im US-Bundesstaat Georgia zeitgleich mit einem Wahlkampfauftritt des US-Präsidenten Donald Trump in eben jenem Bundesstaat. Viele werten diesen Schritt als Unterstützung für Trumps Wahlkampagne.
Deutschland ist bereits Schauplatz für Präsidentschaftswahlkämpfe geworden: So hielt der ehemalige US-Präsident Barack Obama 2009 eine mitreißende Rede am „Großen Stern“ im Herzen Berlins – ein Auftritt, der ihn auf dem Weg ins Weiße Haus unterstützte, wo er bis 2017 amtierte. Seit April dieses Jahres führt zudem Reza Pahlavi, der Sohn des Schahs von Iran, von Berlin aus seine Kampagne gegen die Mullahs in Teheran, mit dem Ziel, erneut die Herrschaft im Iran zu übernehmen.
Dass der Audi-Chef nun ein Werk in den USA eröffnet und sich dabei an die Seite von US-Präsident Trump stellt, ist ein schwerer Schlag für die deutsche Bundesregierung sowie für die deutsche Bevölkerung – von der sich eine Mehrheit ein baldiges Ende von Trumps Amtszeit im Weißen Haus wünscht.
Zum nächsten Thema. Der Audi-Vorstandsvorsitzende Döllner steht in der Kritik, weil er an einer Wahlkampfveranstaltung von US-Präsident Trump teilgenommen hat. Die NÜRNBERGER NACHRICHTEN halten fest: „Sicher: BMW und Mercedes produzieren schon seit Längerem in den USA, und alle drei deutschen Premium-Hersteller investieren kräftig und unter Beifall der kommunistischen Funktionäre im demokratiefreien China. Dem Mitbewerber Audi gereichte es bisher zum Nachteil, keine Produktion in den Vereinigten Staaten zu unterhalten. Der Bau einer Audi-Fabrik jenseits des Atlantiks ist ökonomisch folgerichtig. Völlig unakzeptabel aber ist, diese Entscheidung ganz offen zum Wahlkampfgeschenk für einen europafeindlichen Präsidenten zu machen, der sich damit in seinen protektionistischen Zoll-Orgien bestätigt fühlen kann. Dem Ansehen der Premium-Marke in Europa ist das abträglich. Was ist eigentlich aus den ethischen Grundsätzen geworden, denen sich der Konzern einmal verschrieben hat?“, fragen die NÜRNBERGER NACHRICHTEN.
„Der Auftritt des Audi-Chefs an der Seite Donald Trumps wird völlig zu Recht zerrissen, er war unsäglich“, findet die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG. „Das Motiv dürfte eine Zahl mit wenigstens neun Stellen sein. Denn was Döllner in Trumps Jubelveranstaltung offenbar nicht sagen durfte: Voraussetzung für das neue Audi-Werk in den USA sind hohe Subventionen und/oder Zollvorteile. Die Wahlkampfhilfe des Unternehmenschefs gehört zur Gegenleistung wie die Zahl der Arbeitsplätze. Man kann nur hoffen, dass Trump das Audi-Engagement wenigstens teuer eingekauft hat. Diese Rechnung wird Döllner nun zumindest allen internen Kritikern aufmachen, die ihm den Imageschaden und damit die Schädigung der Unternehmensinteressen vorwerfen. Der Preis, den die gesamte deutsche Wirtschaft zu zahlen hat, ist die Glaubwürdigkeit“, urteilt die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG.
Die Zeitung DIE WELT kommt zu einer anderen Bewertung: „Gernot Döllner ist ein mutiger CEO. Er überarbeitet radikal die Designsprache von Audi, er hat den Schritt in die Formel 1 gewagt, und nun riskiert er auch noch Anfeindungen in einem politisch tief nach links gerutschten deutschen Heimatmarkt. Aber vielleicht ist genau das ja das neue, gute Profil von Audi: Autos zu bauen für erfolgreiche Menschen, denen schlecht wird, wenn sie es mit moralischen Weltmeistern zu tun bekommen, die in ihrem eigenen Leben nichts zustande bringen. Vorsprung durch Technik – für jene erfolgsverliebte bürgerliche Mittel- und Oberschicht, die sich politisch gerade nicht mehr repräsentiert fühlt. Alle vernünftigen Deutschen, zumindest aber die Nettosteuerzahler, sollten Döllner dankbar sein, wenn es ihm gelingt, damit wenigstens die wichtigsten Arbeitsplätze in Ingolstadt zu retten.“ Das war die Zeitung DIE WELT.
Die GLOCKE aus Oelde nimmt den Audi-Chef ebenfalls in Schutz: „Welcher deutsche Unternehmenschef mit Interessen in den USA würde in schwierigen Zeiten die Einladung eines US-Präsidenten ablehnen? Betriebsräte und Gewerkschaften sollten sich lieber auf die Frage konzentrieren, wie sie dazu beitragen können, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Autoindustrie zu stärken.“
Politik
Oxfam-Bericht verdeutlicht, wie Überreiche die Klimakrise befeuern
Berlin 27.10.2026
–Neue Berechnungen von Oxfam zeigen, wie unverhältnismäßig stark Überreiche mit ihren Privatjets und Investitionen zur Klimakrise beitragen – weltweit und auch in Deutschland. Im vergangenen Jahr haben Privatjets weltweit in nur zwei Sekunden mehr CO₂ verursacht als ein Mensch aus den ärmsten 50 Prozent der Weltbevölkerung im gesamten Jahr. Oxfam fordert unter anderem, Überreiche durch die Besteuerung hoher Vermögen stärker zur Verantwortung zu ziehen.
Der neue Oxfam-Bericht „Disaster Divide“ untersucht im Vorfeld der anstehenden UN-Klimakonferenz COP31, wie Überreiche mit ihren Privatjets und Investitionen ein Vielfaches mehr an CO₂ verursachen als die restliche Bevölkerung. Nichts symbolisiert den klimaschädlichen Lebensstil der Reichen eindrücklicher als Flüge mit Privatjets: Im Jahr 2025 verursachten Privatjets weltweit insgesamt 16 Millionen Tonnen CO₂. Ein Flug mit einem Privatjet stößt durchschnittlich 3,7 Tonnen CO₂ aus – fast so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr.
Überreiche treiben die Welt in den Klimakollaps.
Die Klimakrise ist eine Frage der sozialen Ungleichheit. Nur die Wenigsten nutzen überhaupt Privatjets oder besitzen Milliardenvermögen. Diese kleine Minderheit verantwortet mit ihrem Luxuskonsum und ihren Investitionen jedoch unverhältnismäßig viele Emissionen – auf Kosten der Mehrheit.
Manuel Schmitt, Referent für soziale Ungleichheit
Auch an deutschen Flughäfen starteten 2025 über 55.000 Privatjets, die insgesamt über 182.000 Tonnen CO₂ausstießen. Diese Privatjets verursachten in weniger als einer halben Stunde mehr CO₂ als ein*e Durchschnittsbürger*in in Deutschland im gesamten Jahr.
Milliardär*innen investieren in klimaschädliche Branchen
Neben ihren Privatjet-Flügen trägt vor allem das Investitionsverhalten der Überreichen maßgeblich zur Verschärfung der Klimakrise bei. Der neue Oxfam-Bericht untersucht die Investitionen von 1.000 Milliardär*innen im Jahr 2025. 71 Prozent flossen in besonders klimaschädliche Sektoren wie Öl, Gas oder Chemie. Die Investitionsemissionen beliefen sich auf 486 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Das bedeutet, dass ein*e Milliardär*in im Durchschnitt durch Investitionen in etwas mehr als einer Minute mehr CO₂verursacht als ein Mensch aus der ärmeren Hälfte der Menschheit im gesamten Jahr.
Bei den 49 Deutschen unter den 1.000 Milliardär*innen lagen die Investitionsemissionen im Durchschnitt bei 704.881 Tonnen CO₂-Äquivalenten und damit weit über dem internationalen Durchschnitt. Somit verursacht ein*e deutsche*r Milliardär*in allein durch Investitionen in etwas mehr als sechs Minuten im Durchschnitt mehr CO₂ als ein Mensch aus der ärmeren Hälfte in Deutschland im gesamten Jahr.
Klimaschutz gerecht finanzieren: Überreiche in die Pflicht nehmen
„Wer die Klimakrise so stark befeuert, muss auch für ihre Bewältigung zahlen, statt die Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen”, sagt Oxfam-Referent Schmitt. „Neben der massiven Reduktion von Emissionen liegt ein weiteres wirksames Instrument längst auf der Hand: Besteuerung. Hohe Vermögen, Privatjets und Übergewinne, insbesondere fossiler Konzerne, müssen stärker besteuert werden, damit diejenigen, die besonders viel zur Klimakrise beitragen, auch einen besonders hohen Beitrag zu ihrer Bewältigung leisten.”
Oxfam fordert zudem, wirtschaftlich benachteiligte Länder und ärmere Bevölkerungsschichten bei der Bewältigung der Klimakrise angemessen zu unterstützen. Entscheidend sind auch eine konsequente Abkehr von fossilen Energien und der Umbau besonders klima- und umweltschädlicher Sektoren.
Politik
Linke fragt nach Luftverkehrsabkommen EU-Katar
Berlin 27.10.026
– Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Transparenz zum Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Katar sowie Kontakte der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinigten Arabischen Emiraten“ (21/8747) vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung unter anderen gefragt, welche konkreten Kenntnisse sie über die in Medienberichten erhobenen Vorwürfe hat, wonach der damalige Generaldirektor für Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission während der laufenden Verhandlungen mehrfach auf katarische Staatskosten nach Doha gereist sei und zudem Aufenthalte in Luxushotels sowie Einkaufstouren angenommen habe.
Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, ob der Bundesregierung Bewertungen der genannten Vorwürfe im Hinblick auf mögliche Korruptionsrisiken innerhalb der Europäischen Kommission vorliegen. Welche Auswirkungen sich daraus nach Ansicht der Regierung für den Fortbestand, die Anwendung oder eine mögliche Überprüfung des EU-Katar Luftverkehrsabkommens ergeben, interessiert die Linksfraktion ebenfalls.
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