Politik
Bundesregierung: Kein pauschales PFAS-Verbot
Berlin 28.08.2025
– In der Debatte um eine Beschränkung oder ein Verbot der als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) weist die Bundesregierung auf den angesichts der zunehmenden PFAS-Belastung der Umwelt bestehenden Handlungsbedarf hin. In ihrer Antwort (21/1336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1120) heißt es, dass weitere PFAS-Emissionen „deutlich reduziert“ werden müssten. Allerdings strebe sie einen „differenzierten Umgang“ mit den Ewigkeitschemikalien an und kein „Totalverbot“.
Zur genauen Ausgestaltung einer Beschränkung von PFAS werde sich die Bundesregierung detailliert äußern, sobald die fachliche Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgeschlossen sei und ein konkreter Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission vorliege, über den mit den EU-Mitgliedstaaten verhandelt werde, heißt es weiter in der Antwort. Aufgrund der oftmals grenzüberschreitenden PFAS-Belastung sowie des EU-Binnenmarktes und des freien Waren- und Personenverkehrs unterstützt die Bundesregierung demnach eine gesamteuropäische Regelung. Eine nationale Regelung im Vorgriff auf eine EU-Regelung sei nicht geplant.
Bezüglich der Umweltbelastung durch PFAS erklärt die Bundesregierung, dass eine umfassende Aussage zum Eintrag in die deutschen Oberflächengewässer derzeit nicht möglich sei. Auch über „diffuse Eintragspfade“ wie die Luft gelangen die Chemikalien in Flüsse, Seen und Bäche. Aktuell müssen PFAS nur in Oberflächengewässern gemessen werden. Auf europäischer Ebene würden jedoch derzeit Verhandlungen geführt, um Schritte zum Schutz von Oberflächengewässern vor chemischer Verschmutzung sowie zur Gewährleistung einer ausreichenden Qualität des Grundwassers zu definieren. Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Kommunalabwasserrichtlinie werde bereits eine Überwachungspflicht für PFAS eingeführt, macht die Bundesregierung deutlich. Diese sehe zudem für bestimmte Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe vor, die auch einen Teil der PFAS entferne.
Politik
Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder
Berlin 24.08.2026
– Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist eine Aufgabe, die die Länder als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7610(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7392(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion, in der sich diese nach der Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis erkundigt hatte.
Der Bund habe insoweit weder ein Weisungsrecht noch die Fachaufsicht und verfüge daher auch nicht über eigene Erkenntnisse zum Ablauf der entsprechenden Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungsstrukturen. „Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor“, wie sie in der Antwort weiter ausführt.
Politik
Parlamentarier-Treffen der Union für den Mittelmeerraum
Berlin 24.08.2026
– Die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Förderung der Stabilität sind Schwerpunkte der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum Anfang Juli in Kairo gewesen. Das geht aus der Unterrichtung (21/7600(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch die deutsche Delegation hervor. In den Fachausschüssen wurde demnach unter anderem über „Parlamentarische Diplomatie und Frieden in der Mittelmeerregion“ debattiert. Dabei hätten die Parlamentarier ihre tiefe Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland zum Ausdruck gebracht, der nach internationalem Recht illegal sei, sowie über die Handlungen gewalttätiger israelischer Siedler, die offenbar straffrei agierten. Die internationale Gemeinschaft dürfe diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und müsse sich für den Frieden einsetzen.
Politik
Deutschlands Zahlungen an die Vereinten Nationen
Berlin 24.08.2026
– Die Gesamtzahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2024 auf 4,155 Milliarden Euro und im Jahr 2025, „im Zuge der Konsolidierung des Bundeshaushalts“, auf 3,241 Milliarden Euro belaufen. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7580) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen“ hervor. Demnach ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler für den regulären VN-Haushalt und über freiwillige Beiträge im Jahr 2024 zweitgrößter Geber an das VN-System insgesamt gewesen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hätten sich im Berichtszeitraum 2024/2025 die Tendenzen verstärkt, dass Großmächte das gemeinsame System der Friedenssicherung, der nachhaltigen Entwicklung und des Menschenrechtsschutzes auf verschiedene Weise schwächen. Unverändert greife Russland mit dem fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine das Fundament der internationalen Ordnung an. Der von China vorangetriebene Aufbau paralleler Global Governance-Institutionen und Initiativen richte sich gegen das etablierte System. Die US-Regierung, die im Januar 2025 ihr Amt antrat, habe den Austritt aus mehreren VN-Organisationen erklärt und ihre finanziellen Beiträge an das VN-System drastisch zurückgefahren
Die Bundesregierung betont, dass sie sich diesen Herausforderungen stelle und an „ihrem multilateralem Kompass“ auch aus eigenem Interesse festhalte.
Politik
Ukraine – Erklärung der Ko-Vorsitzenden der Koalition der Willigen
Berlin 25.08.2026
– Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der Koalition der Willigen sind heute in Kyjiw und per Videokonferenz zusammengekommen, um den 35. Jahrestag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Ukraine zu feiern. Sie waren sich einig in ihrer fortgesetzten Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf zur Verteidigung ihrer Souveränität, Freiheit und territorialen Unversehrtheit. Den Vorsitz des Treffens hatten neben Präsident Selenskyj Premierminister Andy Burnham, Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Friedrich Merz inne.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs verurteilten die systematischen und eskalierenden Angriffe Russlands auf die Städte, die kritische Infrastruktur und die Zivilbevölkerung der Ukraine, die zu der höchsten Zahl an zivilen Opfern seit Beginn der groß angelegten Invasion 2022 geführt haben und bei denen letzte Woche ein Kinderkrankenhaus in Kyjiw beschädigt wurde. Sie verurteilten ferner Russlands Angriffe auf Stätten des kulturellen Erbes der Ukraine, die wesentlicher Bestandteil der nationalen Identität der Ukraine sind, darunter das Kyjiwer Höhlenkloster.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs bestätigten nachdrücklich das klare und ureigene Recht der Ukraine, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen, was uneingeschränkt im Einklang mit dem Völkerrecht und Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen steht, und sie bekräftigten, dass sie sich durch unverantwortliche Drohungen seitens Russlands nicht von ihrer Unterstützung für die Ukraine abbringen lassen würden. Sie brachten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, die militärische Unterstützung für die Ukraine zu erhöhen, als besonders dringliche Aufgabe die Flugabwehr der Ukraine zu stärken, die Zusammenarbeit mit ihrer Rüstungsindustrie zu verbessern und einschlägige Technologien zu teilen, unter anderem durch die Koalition gegen ballistische Raketen. Sie verpflichteten sich ferner dazu, die Sanktionen gegen Russlands militärisch-industriellen Komplex und diejenigen, die ihn unterstützen, zu verstärken.
Darüber hinaus waren sich die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs über die Dringlichkeit einig, dem ukrainischen Energiesektor vor dem kommenden Winter Soforthilfe zukommen zu lassen, unter anderem durch den „Ukraine Energy Support Fund“ und die Bereitstellung von Spezialausrüstung. Angesichts der verstärkten Versuche Russlands, die ukrainischen Seehäfen erneut zu blockieren, betonten sie die Notwendigkeit, die wirtschaftliche Resilienz der Ukraine weiterhin zu unterstützen.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs kamen überein, ihre Anstrengungen zur Begrenzung von Russlands Kriegskasse fortzuführen, und zwar durch Sanktionen, breit angelegte wirtschaftliche Maßnahmen und ein rigoroses Vorgehen gegen Umgehungen der Sanktionen sowie die russische Schattenflotte. Durch diese gemeinsamen Maßnahmen wurden Russlands Kriegskasse seit Februar 2022 bisher mindestens 495 Milliarden US-Dollar entzogen. Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs begrüßten die Bemühungen des US-Senats, weiter wirtschaftlichen Druck auf Russland auszuüben, und bekannten sich dazu, in den kommenden Monaten eng mit den Vereinigten Staaten zu abgestimmten Maßnahmen zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass Russland die Mittel für eine Fortführung seines illegalen Krieges ausgehen.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs würdigten die anhaltende Bereitschaft Präsident Selenskyjs zu substanziellen Friedensgesprächen zur Herbeiführung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens, und sie bekräftigten ihre Forderung an Russland, einem vollständigen, sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand ausgehend von der Kontaktlinie zuzustimmen.
Die Koalition bereitet weiter den Einsatz der multinationalen Truppe für die Ukraine ab dem Zeitpunkt der glaubhaften Einstellung der Feindseligkeiten vor, was Bestandteil eines umfassenderen Pakets robuster politisch und rechtlich verbindlicher Sicherheitsgarantieren ist, mit dem Frieden und Wohlstand in der Ukraine zukünftig gewährleistet werden sollen und das mit Inkrafttreten eines Waffenstillstands greift.
Abschließend bekräftigten die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs erneut ihre Entschlossenheit, die Unabhängigkeit der Ukraine als Teil von Europas Frieden und Sicherheit insgesamt zu unterstützen. Sie sagten Präsident Selenskyj und dem ukrainischen Volk ihre unerschütterliche Solidarität zu – für heute, den 35. Jahrestag der Unabhängigkeit, und für jeden anderen Tag, so lange wie nötig.
Höflichkeitsübersetzung
Politik
Weltbodenkonferenz in Mongolei, BMZ ist dabei
Berlin 25.08.2026
Hilfen für den Boden in Zeiten von Dürre und Hitze: Deutschland bei der UN-Weltbodenkonferenz 2026 in der Mongolei
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesentwicklungsministerium (BMZ), Johann Saathoff, ist seit heute in Ulaanbaatar in der Mongolei bei der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention gegen Desertifikation und Dürre (United Nations Convention to Combat Desertification, UNCCD), die vom 17. – 28. August stattfindet. In Zeiten klimatischer Extreme und Dürren ist die UNCCD wichtiger denn je. Deutschland ist zentraler strategischer Partner und wichtigster Geber für die UN-Konvention.
Die Welt steckt in einer dreifachen Umweltkrise: Der Klimawandel, das Artensterben und die Zerstörung unserer Böden bedrohen die weltweite Ernährungssicherheit und gefährden die wirtschaftliche und geopolitische Stabilität vieler Regionen. Auch bei uns in Deutschland zeigen die zunehmenden Hitzewellen und Dürren der letzten Jahre: Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser und Boden geht uns alle an. Wenn die Böden krank sind, leiden die Ernährungssicherheit und der Frieden weltweit. Das BMZ unterstützt deshalb Partnerländer dabei, ihre Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen. Das bedeutet konkret: Den Boden wieder fruchtbar machen, Wasser besser nutzen und Anbaumethoden fördern, die den Boden schonen und stabilisieren, So werden Erträge langfristig gesichert und Abhängigkeiten von Düngemittel-Importen reduziert.
Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan:
„Wir erleben aktuell in Deutschland, was Wasserknappheit und Dürre bedeuten: Flüsse trocknen aus, Landwirte verlieren ihre Ernten, die wirtschaftlichen Schäden gehen in die Milliarden. In vielen Teilen der Welt ist das schon lange Realität. In einer Welt zunehmender geopolitischer Spannungen werden gesunde Böden und Wassersicherheit zu einem zentralen Faktor – für Umwelt und Biodiversität, aber auch für Wirtschaftswachstum, Stabilität und internationale Ordnung. Die Weltbodenkonferenz bietet die Chance, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Dabei müssen wir Land und Wasser zusammen denken. Gesunde Böden speichern Wasser, sichern Ernten und machen Menschen widerstandsfähiger gegen Dürren und andere Klimafolgen.“
Wasser ist einer der Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Denn Wasser ist weit mehr als nur ein Rohstoff. Sauberes Trinkwasser und eine sichere Sanitärversorgung sind Voraussetzungen dafür, dass Gesundheitssysteme funktionieren, Kinder zur Schule gehen und Menschen ein Einkommen erwirtschaften können. Sie schützen vor Krankheiten, Armut und Hunger. Sie ermöglichen Landwirtschaft, Industrie und eine verlässliche Energieversorgung – in vielen Regionen ist Wassersicherheit gleichzeitig Sicherheitspolitik.
Die COP17 der UNCCD in der Mongolei ist Startschuss für die diesjährigen drei wichtigsten internationalen Gipfel für Klima, Artenvielfalt und Bodenschutz – die „Triple COP“ Jahres 2026. Als Standort der Sekretariate der UNCCD und der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) unterstreicht Deutschland seine wichtige Rolle als ein zentraler Standort und Akteur der internationalen Umwelt- und Klimapolitik in Zeiten, in denen internationale Klimathemen auch Zuhause immer stärker ihre Relevanz zeigen.
Politik
Auszubildenden haben Abitur
Berlin, Wiesbaden 25.08.2026
– Viele junge Menschen starten in diesen Tagen in ihre Berufsausbildung. Auch viele Abiturientinnen und Abiturienten entscheiden sich für diesen Bildungsweg. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten im Jahr 2025 mehr als ein Viertel (26 %) der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist ihr Anteil leicht zurückgegangen: 2015 hatte er bei 28 % gelegen.
Der Großteil (43 %) der Auszubildenden verfügte im letzten Jahr bei Vertragsabschluss über einen Mittleren Schulabschluss wie zum Beispiel einen Realschulabschluss. Im Vergleich zu 2015 nahm ihr Anteil um einen Prozentpunkt zu. Mit einem Ersten Schulabschluss etwa von einer Hauptschule begannen 23 % der Auszubildenden ihre Ausbildung. Zehn Jahre zuvor hatte ihr Anteil bei 26 % gelegen. Unter den Neuabschlüssen hatten, wie bereits 2015, nur 3 % der Auszubildenden keinen Ersten Schulabschluss.
Anteil der Auszubildenden mit Abitur im öffentlichen Dienst am höchsten, im Handwerk relativ niedrig
Wie hoch der Anteil der Auszubildenden mit Abitur ist, hängt auch vom Ausbildungsbereich und den darin ausgebildeten Berufen ab. Am höchsten war ihr Anteil im öffentlichen Dienst: Knapp die Hälfte (48 %) der neu gestarteten Auszubildenden dort verfügte über diesen Abschluss. Auch in Industrie und Handel (30 %) sowie in freien Berufen (27 %) begannen viele Abiturientinnen und Abiturienten eine Ausbildung. In der Landwirtschaft hatte gut jede oder jeder fünfte (22 %) neue Auszubildende Abitur, im Handwerk war es rund jede oder jeder sechste (16 %). Der Ausbildungsbereich der Hauswirtschaft wird von Abiturientinnen und Abiturienten hingegen kaum gewählt: Nur 4 % der neu gestarteten Auszubildenden dort hatten zuvor ihr Abitur gemacht.
Politik
35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz
Berlin 25.08.2026
– Eine Delegation des Deutschen Bundestages nimmt vom 30. August bis 1. September 2026 an der 35. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz in Lübeck teil.
Das Thema der Baltic Sea Parliamentary Conference unter der Präsidentschaft des Schleswig-Holsteinischen Landtages lautet „Youth. Set. Sail. – For a thriving Baltic Sea Region“. Abgeordnete aus zehn nationalen, sieben regionalen Parlamenten und aus drei parlamentarischen Organisationen diskutieren, wie die Jugend besser in demokratische Prozesse innerhalb der Ostseeregion integriert werden kann. Auch werden die Gestaltung einer erfolgreichen Ostseeregion und die Stärkung der Cyber- und Informationsresilienz zur Förderung der Demokratie in der gesamten Ostseeregion im Mittelpunkt stehen.
Parallel dazu findet das Baltic Sea Parliamentary Youth Forum statt. Die Teilnehmer aus dem Ostseeraum im Alter zwischen 18 und 26 Jahren werden in Arbeitsgruppen Empfehlungen erarbeiten. Als neues Tagungsformat wird es in diesem Jahr einen Dialog zwischen den Parlamentariern der BSPC und dem Youth Forum geben, an dem für den Deutschen Bundestag der Delegationsleiter Johannes Schraps teilnimmt. Vertreter des Youth Forums sind zu allen vier Diskussionsrunden des BSPC eingeladen.
Politik
Kritik an Israel Höflichkeitsübersetzung
Berlin 21.08.2026
– Erklärung der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs von Großbritannien, Italien, Frankreich und Deutschland zum E1-Siedlungsplan für das Westjordanland:
Die Entscheidung der israelischen Regierung, Ausschreibungen für den Bau des E1-Siedlungsprojekts zu veröffentlichen, ist inakzeptabel. Die internationale Gemeinschaft lehnt diese Ausweitung der Siedlungen seit Langem ab und hat ihre großen Bedenken sowohl vertraulich als auch öffentlich zum Ausdruck gebracht. Durch das E1 Siedlungsgebiet werden die Aussichten auf die Zweistaatenlösung untergraben, indem das Westjordanland geteilt und die territoriale Einheit der Palästinensischen Gebiete beschädigt wird.
Das Völkerrecht besagt eindeutig, dass israelische Siedlungen im Westjordanland rechtswidrig sind. Dies ist die Haltung der internationalen Gemeinschaft, die auch durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bekräftigt wird.
In Zeiten massiver Instabilität im Westjordanland mit einem beispiellosen Ausmaß von Siedlergewalt gegen die Zivilbevölkerung und schwerwiegenden Beschränkungen der palästinensischen Wirtschaft ist diese Entscheidung umso besorgniserregender.
Wir rufen die Regierung Israels nachdrücklich dazu auf, diese Pläne unverzüglich zurückzunehmen und die Ausweitung der Siedlungen im Westjordanland zu beenden. Durch sie rücken nicht nur eine Friedenslösung in weitere Ferne; auch Israels internationales Ansehen wird weiter beschädigt.
Wirtschaftsunternehmen sollten nicht erwägen, sich auf Bauausschreibungen zu bewerben. Sie sollten sich der rechtlichen und auch der rufschädigenden Folgen bewusst sein, einschließlich des Risikos, sich selbst an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht zu beteiligen.
Wir bekräftigen unsere Verpflichtung zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zwei-Staaten-Lösung. Wir werden weiterhin in ihrem Interesse handeln.
Kunst
Bundesfilmförderung im erfolgreichen Jahr 2026
Berlin 21.08.2026
Nachdem bereits 2025 eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Fördermitteln zu verzeichnen war, setzt sich diese Entwicklung in diesem Jahr fort: Noch nie wurden auf Bundesebene so viele Film- und Serienproduktionen gefördert wie 2026. Die für die wirtschaftliche Filmförderung bereitgestellten Mittel sind bereits ausgeschöpft.
Dazu Staatsminister Weimer: „Die Filmförderung des Bundes wirkt. Wir investieren in die Zukunft des Filmstandorts Deutschland und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass es wieder mehr Filme und Serien made in Germany gibt. Das wird auch international für Aufmerksamkeit sorgen. Die Rekordnachfrage nach Fördermitteln ist zudem ein starkes Signal für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft.“
Allein für die wirtschaftliche Filmförderung stehen 2026 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Das ist nahezu doppelt so viel wie im Vorjahr. Damit werden in den Jahren 2025 und 2026 allein im Rahmen der wirtschaftlichen Filmförderung mehr als 350 Film- und Serienprojekte ermöglicht.
Auch international erlebt der deutsche Film derzeit eine Erfolgsphase. Deutsche Produktionen sind auf den großen internationalen Festivals so erfolgreich wie lange nicht. Das ist ein Beleg für die hohe Qualität des deutschen Film- und Produktionsstandorts. Zugleich zeigt es auch, dass die 2025 eingeleiteten Maßnahmen zur Vitalisierung des Standorts greifen.
Unter anderem wurde die Förderintensität auf international wettbewerbsfähige 30 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten angehoben.
In den Jahren 2025 und 2026 stellt der Bund für die kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung insgesamt mehr als 530 Millionen Euro bereit. Damit erreicht die Bundesfilmförderung einen historischen Höchststand. Auch in 2027 sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt eine deutliche Steigerung der wirtschaftlichen Filmförderung gegenüber 2025 vor. Zugleich soll die kulturelle Filmförderung des Bundes auf hohem Niveau fortgeführt werden.
Hinzu kommen die abgabefinanzierte Förderung der Filmförderungsanstalt, die Förderungen der Länder und die beitragsfinanzierten Produktionsaufträge der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Produktionswirtschaft in Deutschland steht damit auch im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen eine äußerst robuste und umfangreiche Förderlandschaft zur Verfügung.
Politik
9.663 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026
Berlin 21.08.2026
– Im ersten Halbjahr 2025 sind laut Bundesregierung 9.663 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden. Darunter befanden sich 1.346 Minderjährige, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7637) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7332) weiter hervorgeht. 734 Abschiebungen wurden danach in den ersten sechs Monaten dieses Jahres während beziehungsweise nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen.
Politik
Entwicklungsetat soll 2027 auf 9,47 Milliarden Euro sinken
Berlin 21.08.2026
– Die Bundesregierung will den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im kommenden Jahr weiter kürzen. Laut dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300) sind im Einzelplan 23 Ausgaben in Höhe von rund 9,47 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 586,6 Millionen Euro weniger als 2026 (10,06 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen – also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden – belaufen sich auf rund 7,42 Milliarden Euro.
Auch die Einnahmen des Entwicklungsministeriums sollen zurückgehen. Der Entwurf rechnet 2027 mit rund 513,9 Millionen Euro, nach knapp 679 Millionen Euro im laufenden Jahr.
Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind – von insgesamt 99,43 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen wie schon 2026 rund 45,43 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzukommen soll eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 54 Millionen Euro.
Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind 2027 rund 3,91 Milliarden Euro eingeplant (2026: 4,64 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die bilaterale technische Zusammenarbeit, für die nur noch 1,57 Milliarden Euro vorgesehen sind, nach 1,74 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen dagegen von 1,97 Milliarden Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro steigen.
Allerdings hinkt der Vergleich aufgrund einer Umgliederung im Einzelplan. Denn 2027 wird der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ geführt. Auch hier soll deutlich gespart werden: Nur noch rund 434,9 Millionen Euro sind für die Krisenbewältigung vorgesehen, nach rund 710,8 Millionen Euro 2026. Der Ansatz für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ soll von 259,4 Millionen Euro auf 173,2 Millionen Euro sinken. Für die Unterstützung von Geflüchteten und Aufnahmeländern sind dagegen 450 Millionen Euro eingeplant, 30 Millionen Euro mehr als 2026.
Für das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement sollen die Ausgaben von rund 1,32 Milliarden Euro auf 1,17 Milliarden Euro zurückgehen. Für Vorhaben der politischen Stiftungen stehen nur noch 267 Millionen Euro bereit, nach rund 374,5 Millionen Euro 2026. Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sinkt von 295 Millionen Euro auf 278 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements sollen hingegen von rund 394,5 Millionen Euro auf 425,5 Millionen Euro steigen.
Für das Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sieht der Entwurf rund 1,61 Milliarden Euro vor, nach 1,78 Milliarden Euro 2026. Unter anderem sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von rund 515,9 Millionen Euro auf 442,7 Millionen Euro zurückgehen.
Der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union soll auf 94,7 Millionen Euro sinken (2026: 144,1 Millionen Euro), der für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria auf 286 Millionen Euro nach 288 Millionen Euro 2026. Für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sind nur noch rund 694,6 Millionen Euro eingeplant, nach 728,7 Millionen Euro 2026.
Mehr Geld soll demgegenüber an multilaterale Entwicklungsbanken fließen. Dafür sollen rund 1,36 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2026: 1,21 Milliarden Euro). Allein die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe sollen von rund 909,9 Millionen Euro auf 1,09 Milliarden Euro steigen.
Zusätzliche Mittel – insgesamt 178,6 Millionen Euro – bewirtschaftet das BMZ 2027 im Klima- und Transformationsfonds. Davon sollen 126,6 Millionen Euro auf die im Rahmen der Weltklimakonferenz 2025 in Brasilien verkündete „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Schutz von Tropenwäldern entfallen sowie 52 Millionen Euro auf Maßnahmen der internationalen Transformation. Für den deutschen Beitrag zum TFFF sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen von 873,4 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür eine Milliarde Euro ein.
Politik
Meinungen zu den Entwicklungen in Gaza und dem Siedlungsausbau
Berlin 20.08.2026
– Es stimmt, dass die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz die Politik des Siedlungsbaus, der Tötung von Palästinensern und der Landnahme scharf kritisiert hat. Diese Kritik bleibt jedoch wirkungslos, solange sie mit einer Solidaritätsbekundung gegenüber dem jüdischen Staat einhergeht.
Religion hat nichts mit Fanatismus zu tun. Fanatismus führt zur Ausgrenzung seiner Anhänger aus der Gesellschaft, selbst wenn sie Beziehungen zu aufgeschlossenen Menschen pflegen. Diese aufgeschlossenen Menschen bleiben solchen Individuen gegenüber misstrauisch, da Fanatiker unzuverlässig und in ihrem Denken wankelmütig sind.
Betrachtet man das Gesicht des sogenannten Ministers für Nationale Sicherheit des jüdischen Staates, Itamar Ben-Gvir, genauer, so erschaudert man angesichts seiner Hässlichkeit. Sein Aufruf zur Tötung von Palästinensern, die Entscheidung der Regierung Benjamin Netanjahu, neue Siedlungen zu bauen, ihre Drohungen gegen die Türkei und ihre Bombardierung Syriens sind eindeutige Beweise dafür, dass der jüdische Staat ein Schurkenstaat ist.
Der Zionismus hat dem Judentum geschadet, und der Anstieg des Antisemitismus ist eine Folge des Fanatismus und ein Schritt hin zum baldigen Ende Benjamin Netanjahus.
Israels Sicherheitsminister hat eine tägliche Zahl an Tötungen im Gazastreifen gefordert und damit für Empörung gesorgt. Die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg betont: „Die Schärfe, mit der nach Frankreich, Großbritannien und anderen europäischen Staaten jetzt auch Deutschland gegen Hass und Hetze aus Tel Aviv vorgeht, ist im Übrigen kein Ausdruck von Antisemitismus. Sie ist das Gegenteil davon. Gerade aus der besonderen deutschen Verantwortung heraus ist es die Bundesregierung den israelischen Partnern schuldig, sie auf den rechten Weg zu weisen. Die Art, wie die Regierung Netanjahu – auch beim Siedlungsbau – mit den Palästinensern umgeht, ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Und Ben-Gvirs Erschießungsphantasien kämen einem Genozid gleich“, meint die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG.
DIE GLOCKE aus Oelde stellt fest: „Gewalt von extremistischen jüdischen Siedlern gegen friedliche Palästinenser, die nicht verfolgt wird, ein Minister, der sich im Interview für gezielte Tötungen von Menschen im Gaza-Streifen ausspricht und nun die Vorbereitung eines weiteren, höchst umstrittenen Wohnungsbauprojekts im Westjordanland – selbst bei erklärten Freunden Israels löst die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mittlerweile nicht nur Kopfschütteln, sondern blankes Entsetzen aus“, befindet DIE GLOCKE.
Die PASSAUER NEUE PRESSE kommentiert mit Blick auf Kanzler Merz: „Der muss nun auch entscheiden, inwieweit Berlin – bei aller unverbrüchlichen Solidarität mit Israel – klare Linien zieht gegenüber einer Netanjahu-Regierung, die sich ja nicht nur auf Extremisten stützt, sondern mit ihrer Siedlungspolitik aktuell erneut völkerrechtswidrige Fakten schaffen will. Mit seinem Entschluss, Waffenlieferungen zu stoppen, hat Merz schon einmal bewiesen, dass er bereit ist, es nicht nur bei Appellen zu belassen. Deutschlands Unterstützung für ein EU-Einreiseverbot gegen Radikale wie Itamar Ben-Gvir sollte deshalb das Mindeste sein“, fordert die PASSAUER NEUE PRESSE.
Politik
Weniger Ausgaben für Bildung und Familie
Berlin 20.08.2026
– Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 15,48 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 1,19 Milliarden Euro weniger als 2026 (16,66 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 17 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Rückgang geht vor allem auf niedrigere Ansätze bei den gesetzlichen Familienleistungen zurück.
Im Einzelplan sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 276,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: 180,4 Millionen Euro). Davon entfallen wie im Vorjahr rund 16,7 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag und rund 163,7 Millionen Euro auf eine weitere globale Minderausgabe. Neu hinzu kommen 96 Millionen Euro als globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.
Der größte Ausgabenblock entfällt auf die gesetzlichen Leistungen für Familien. Dafür stehen 2027 rund 11,96 Milliarden Euro bereit (2026: 13,01 Milliarden Euro). Allein für das Elterngeld sinkt der Ansatz von 7,51 Milliarden Euro auf 7,07 Milliarden Euro. Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen sind rund 3,12 Milliarden Euro eingeplant und damit etwas weniger als 2026 (3,38 Milliarden Euro). Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz steigt dagegen von 227,5 Millionen Euro auf 241,1 Millionen Euro.
Deutlich weniger Mittel sind für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehen: Diese sollen von 1,31 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 914 Millionen Euro im kommenden Jahr sinken.
Für die Kinder- und Jugendpolitik sind insgesamt rund 1,09 Milliarden Euro eingeplant, nach rund 1,11 Milliarden Euro 2026. Die Zuschüsse und Leistungen an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe bleiben mit rund 261,9 Millionen Euro nahezu unverändert. Die Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention sinken dagegen deutlich von rund 204,5 Millionen Euro auf 170,1 Millionen Euro. Davon entfallen rund 167,4 Millionen Euro auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Für die Bundesstiftung Frühe Hilfen steigt der Ansatz von 56 Millionen Euro auf 71 Millionen Euro.
Für die „Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ stehen rund 496,4 Millionen Euro bereit (2026: 498,4 Millionen Euro). Nicht verändert haben sich die Ansätze für die Freiwilligendienste. Für die Jugendfreiwilligendienste sind 153,7 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst 211,2 Millionen Euro eingeplant – so viel wie 2026. Neu veranschlagt sind 17,6 Millionen Euro für „Digitale Gesellschaftspolitik, Staatsmodernisierung“.
Der Bildungsbereich umfasst im Kapitel „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ rund 1,71 Milliarden Euro, nach rund 1,74 Milliarden Euro 2026. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind rund 382,4 Millionen Euro vorgesehen (2026: 387,4 Millionen Euro).
Zusätzliche Mittel für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die entsprechende Titelgruppe umfasst 2027 insgesamt rund 1,41 Milliarden Euro, nach rund 1,22 Milliarden Euro 2026. Davon bewirtschaftet das BMBFSFJ 2027 drei Titel mit zusammen rund 843,8 Millionen Euro (2026: 1,22 Milliarden Euro).
Für den „Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen“ sind unverändert 50 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen 360 Millionen Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur (2026: 225 Millionen Euro). Für das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung stehen rund 433,8 Millionen Euro bereit (2026: 940 Millionen Euro).
Politik
Barrierefreie Taxis: Teilhabe nur geringfügig verbessert
Berlin 20.08.2026
– Aufgrund der unzureichenden Datenlage ist es nicht möglich, die Entwicklung der Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr (Paragraf 50 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) und im Taxiverkehr (Paragraf 47 PBefG) seit der Einführung des Paragrafen 64c in das PBefG zu quantifizieren. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts – Barrierefreiheit gemäß Paragraf 64c des Personenbeförderungsgesetzes“ hervor, der als Unterrichtung (21/7640(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt. Paragraf 64c PBefG regelt, dass Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen einen Anteil von fünf Prozent barrierefreier Fahrzeuge haben müssen.
Bei der Evaluation sei deutlich geworden, dass gebündelte Bedarfsverkehre zurzeit praktisch nicht existierten, während die Anzahl der Taxiunternehmen, die dem Anwendungsbereich des Paragrafen 64c PBefG unterliegen, „vermutlich sehr gering ist und dass diese sich vornehmlich in den größeren Städten konzentrieren“, heißt es in der Vorlage. Fraglich sei, ob dieses Ziel mit Bezug auf die im Gesetz genannte Mindestgröße der Unternehmen und den angestrebten bundesweiten Richtwert von fünf Prozent der von dem Unternehmen betriebenen Fahrzeuge erreichbar sei. Eine höhere Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen, so heißt es in der Evaluation, sei nur dort zu erwarten, wo Kommunen im Rahmen von örtlichen Initiativen wie „Inklusionstaxi“ die Beschaffung beziehungsweise Ausrüstung von barrierefreien Fahrzeugen finanziell fördern.
Aktuell werde das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit den Regelungen des Paragrafen 64c PBefG die gesellschaftliche Teilhabe von sensorisch oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu verbessern, „vermutlich nur in sehr geringem Maße erreicht“, heißt es in der Evaluation.
Politik
Haushalt 2027: Digitaletat steigt auf 1,44 Milliarden Euro
Berlin 20.08.2026
– Für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 84,6 Millionen Euro mehr als das für 2026 ausgewiesene Soll von 1,36 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 24 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300) hervor.
Von den Ausgaben entfallen rund 588 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2026: 448,3 Millionen Euro), rund 543,3 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2026: 547,5 Millionen Euro) sowie 326,2 Millionen Euro auf Investitionen (2026: 321 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 76,8 Millionen Euro betragen (2026: 42,9 Millionen Euro). Im Einzelplan ist zudem erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen von 90 Millionen Euro veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 382,5 Millionen Euro, nach rund 1,78 Milliarden Euro 2026.
Größter Ausgabenbereich ist mit rund 1,09 Milliarden Euro die „IT-Infrastruktur des Bundes“ (Kapitel 2402). Gegenüber dem Soll 2026 von rund 956,2 Millionen Euro steigt der Ansatz um knapp 130 Millionen Euro. Davon entfallen unverändert rund 501 Millionen Euro auf den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes.
Für die Umsetzung der „IT-Konsolidierung Bund“ sind rund 219,7 Millionen Euro vorgesehen, nach 242,6 Millionen Euro 2026. Mit der IT-Konsolidierung sollen laut Vorbemerkung auf Grundlage des Deutschland-Stacks gemeinsame Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie ein standardisierter IT-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Erstmals für 2027 im Einzelplan 24 veranschlagt sind außerdem rund 154,6 Millionen Euro für die „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Dabei sollen laut Vorbemerkung cloudfähige und serverseitige IT-Lösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammengeführt werden.
Weitere rund 210,8 Millionen Euro sind für die „IT des Bundes“ eingeplant (2026: 212,5 Millionen Euro). Dazu zählen unter anderem 77,8 Millionen Euro für „KI-Governance und digitale Basis-Dienste“ (2026: 79,4 Millionen Euro), 56,6 Millionen Euro für die Föderale IT-Kooperation (2026: 56,6 Millionen Euro) und 24 Millionen Euro für ein Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren (2026: 30 Millionen Euro). Neu sind sechs Millionen Euro für die „Steuerung Cybersicherheit des Bundes“.
Für „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ (Kapitel 2401) sind rund 208,4 Millionen Euro vorgesehen, rund 14,1 Millionen Euro weniger als 2026. Die Titelgruppe „Digitale Innovationen“ umfasst rund 148,4 Millionen Euro (2026: 150,8 Millionen Euro). Davon entfallen 81,2 Millionen Euro auf „Souveräne Dateninfrastruktur, Datenverfügbarkeit und Künstliche Intelligenz“ (2026: 89 Millionen Euro) sowie rund 28,3 Millionen Euro auf „Digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen“ (2026: 28,65 Millionen Euro) einschließlich der Sovereign Tech Agency. Die Zuschüsse für „innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ sollen dagegen von rund 26 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro steigen.
Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien sind 17,2 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen (2026: 18 Millionen Euro), weitere 6,2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen – ebenso viel wie 2026. Die Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sollen von 20 Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro sinken. Für das Gigabitbüro sind wie 2026 3,6 Millionen Euro eingeplant.
Nahezu unverändert bleibt mit rund 62,9 Millionen Euro der Ansatz für „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ (Kapitel 2403) (2026: 62,93 Millionen Euro). Davon sind wie 2026 60 Millionen Euro in einer eigenen Titelgruppe gebündelt. 47,5 Millionen Euro sollen für Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das Zentrum für Legistik finanziert werden. Weitere 12,5 Millionen Euro sind für den Effizienzfonds der Modernisierungsagenda Bund vorgesehen.
Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsaufgaben stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Die dortige Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ umfasst 2027 insgesamt rund 9,04 Milliarden Euro, nach knapp sechs Milliarden Euro 2026. Darin enthalten sind auch von anderen Ressorts bewirtschaftete Titel, etwa für Mikroelektronik. Das BMDS bewirtschaftet innerhalb der Titelgruppe 2027 sechs Titel mit einem Volumen von zusammen rund 3,75 Milliarden Euro, nach rund 3,11 Milliarden Euro 2026. Für diese sechs Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusammen rund 3,14 Milliarden Euro vorgesehen.
Den größten dieser Posten bildet die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Dafür sind rund 2,61 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für den Mobilfunkausbau sinkt der Ansatz dagegen von 200 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.
Deutlich mehr Mittel sieht das Sondervermögen für die Digitalisierung der Verwaltung vor. Für „Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft“ steigt der Ansatz von 256 Millionen Euro auf rund 495 Millionen Euro. Für „Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik“ sind knapp 200 Millionen Euro vorgesehen, nach 45 Millionen Euro 2026. Die höheren Ansätze für beide Titel begründet der Wirtschaftsplan mit der Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie mit einer Anpassung an die prognostizierten Mittelabflüsse.
Für das europäische Identitätsökosystem und die sogenannte EUDI-Wallet stehen 155 Millionen Euro bereit (2026: 162 Millionen Euro). Der Ansatz zur Modernisierung der Registerlandschaft sinkt von 194 Millionen Euro auf rund 146,8 Millionen Euro.
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