Politik

Bundesregierung: Kein pauschales PFAS-Verbot

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Berlin 28.08.2025

– In der Debatte um eine Beschränkung oder ein Verbot der als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) weist die Bundesregierung auf den angesichts der zunehmenden PFAS-Belastung der Umwelt bestehenden Handlungsbedarf hin. In ihrer Antwort (21/1336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1120) heißt es, dass weitere PFAS-Emissionen „deutlich reduziert“ werden müssten. Allerdings strebe sie einen „differenzierten Umgang“ mit den Ewigkeitschemikalien an und kein „Totalverbot“.

Zur genauen Ausgestaltung einer Beschränkung von PFAS werde sich die Bundesregierung detailliert äußern, sobald die fachliche Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgeschlossen sei und ein konkreter Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission vorliege, über den mit den EU-Mitgliedstaaten verhandelt werde, heißt es weiter in der Antwort. Aufgrund der oftmals grenzüberschreitenden PFAS-Belastung sowie des EU-Binnenmarktes und des freien Waren- und Personenverkehrs unterstützt die Bundesregierung demnach eine gesamteuropäische Regelung. Eine nationale Regelung im Vorgriff auf eine EU-Regelung sei nicht geplant.

Bezüglich der Umweltbelastung durch PFAS erklärt die Bundesregierung, dass eine umfassende Aussage zum Eintrag in die deutschen Oberflächengewässer derzeit nicht möglich sei. Auch über „diffuse Eintragspfade“ wie die Luft gelangen die Chemikalien in Flüsse, Seen und Bäche. Aktuell müssen PFAS nur in Oberflächengewässern gemessen werden. Auf europäischer Ebene würden jedoch derzeit Verhandlungen geführt, um Schritte zum Schutz von Oberflächengewässern vor chemischer Verschmutzung sowie zur Gewährleistung einer ausreichenden Qualität des Grundwassers zu definieren. Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Kommunalabwasserrichtlinie werde bereits eine Überwachungspflicht für PFAS eingeführt, macht die Bundesregierung deutlich. Diese sehe zudem für bestimmte Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe vor, die auch einen Teil der PFAS entferne.

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