Politik
Verurteilung der russischen Gewalt gegen die Ukraine
Berlin 02.07.2026
– Die Bundesregierung hat den russischen Beschuss von Zielen in Kiew und anderen Gebieten in der Nacht zum Donnerstag, dem 2. Juli, als barbarisch bezeichnet. Der wahllos erfolgte Beschuss führte zu Toten und Verletzten im Schlaf, zerstörte Wohnhäuser und verursachte schwere Schäden an ziviler Infrastruktur, darunter medizinische Einrichtungen.
Das Auswärtige Amt äußerte seine Besorgnis um das Schicksal vieler Menschen. Die schrecklichen Bilder der Zerstörung bestätigten, dass Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter eklatanter Verletzung des Völkerrechts und mit unerbittlicher Brutalität fortsetzt. Präsident Putin zeige keinerlei Verhandlungsbereitschaft und setze weiterhin auf Raketen- und Drohnenangriffe gegen die Bevölkerung, während Russland an den Fronten seines Angriffs gegen die Ukraine schwere Verluste erleide. Deutschland erhöhe daher gemeinsam mit seinen Partnern den Druck auf Russland. Wir werden die Ukraine weiterhin in ihrem Kampf um Selbstverteidigung unterstützen. Diese Unterstützung wird auch ein zentrales Thema beim NATO-Gipfel in Ankara nächste Woche sein.
Politik
Meinungen zu den Entwicklungen in Gaza und dem Siedlungsausbau
Berlin 20.08.2026
– Es stimmt, dass die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz die Politik des Siedlungsbaus, der Tötung von Palästinensern und der Landnahme scharf kritisiert hat. Diese Kritik bleibt jedoch wirkungslos, solange sie mit einer Solidaritätsbekundung gegenüber dem jüdischen Staat einhergeht.
Religion hat nichts mit Fanatismus zu tun. Fanatismus führt zur Ausgrenzung seiner Anhänger aus der Gesellschaft, selbst wenn sie Beziehungen zu aufgeschlossenen Menschen pflegen. Diese aufgeschlossenen Menschen bleiben solchen Individuen gegenüber misstrauisch, da Fanatiker unzuverlässig und in ihrem Denken wankelmütig sind.
Betrachtet man das Gesicht des sogenannten Ministers für Nationale Sicherheit des jüdischen Staates, Itamar Ben-Gvir, genauer, so erschaudert man angesichts seiner Hässlichkeit. Sein Aufruf zur Tötung von Palästinensern, die Entscheidung der Regierung Benjamin Netanjahu, neue Siedlungen zu bauen, ihre Drohungen gegen die Türkei und ihre Bombardierung Syriens sind eindeutige Beweise dafür, dass der jüdische Staat ein Schurkenstaat ist.
Der Zionismus hat dem Judentum geschadet, und der Anstieg des Antisemitismus ist eine Folge des Fanatismus und ein Schritt hin zum baldigen Ende Benjamin Netanjahus.
Israels Sicherheitsminister hat eine tägliche Zahl an Tötungen im Gazastreifen gefordert und damit für Empörung gesorgt. Die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG aus Heidelberg betont: „Die Schärfe, mit der nach Frankreich, Großbritannien und anderen europäischen Staaten jetzt auch Deutschland gegen Hass und Hetze aus Tel Aviv vorgeht, ist im Übrigen kein Ausdruck von Antisemitismus. Sie ist das Gegenteil davon. Gerade aus der besonderen deutschen Verantwortung heraus ist es die Bundesregierung den israelischen Partnern schuldig, sie auf den rechten Weg zu weisen. Die Art, wie die Regierung Netanjahu – auch beim Siedlungsbau – mit den Palästinensern umgeht, ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Und Ben-Gvirs Erschießungsphantasien kämen einem Genozid gleich“, meint die RHEIN-NECKAR-ZEITUNG.
DIE GLOCKE aus Oelde stellt fest: „Gewalt von extremistischen jüdischen Siedlern gegen friedliche Palästinenser, die nicht verfolgt wird, ein Minister, der sich im Interview für gezielte Tötungen von Menschen im Gaza-Streifen ausspricht und nun die Vorbereitung eines weiteren, höchst umstrittenen Wohnungsbauprojekts im Westjordanland – selbst bei erklärten Freunden Israels löst die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mittlerweile nicht nur Kopfschütteln, sondern blankes Entsetzen aus“, befindet DIE GLOCKE.
Die PASSAUER NEUE PRESSE kommentiert mit Blick auf Kanzler Merz: „Der muss nun auch entscheiden, inwieweit Berlin – bei aller unverbrüchlichen Solidarität mit Israel – klare Linien zieht gegenüber einer Netanjahu-Regierung, die sich ja nicht nur auf Extremisten stützt, sondern mit ihrer Siedlungspolitik aktuell erneut völkerrechtswidrige Fakten schaffen will. Mit seinem Entschluss, Waffenlieferungen zu stoppen, hat Merz schon einmal bewiesen, dass er bereit ist, es nicht nur bei Appellen zu belassen. Deutschlands Unterstützung für ein EU-Einreiseverbot gegen Radikale wie Itamar Ben-Gvir sollte deshalb das Mindeste sein“, fordert die PASSAUER NEUE PRESSE.
Politik
Weniger Ausgaben für Bildung und Familie
Berlin 20.08.2026
– Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 15,48 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 1,19 Milliarden Euro weniger als 2026 (16,66 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 17 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Rückgang geht vor allem auf niedrigere Ansätze bei den gesetzlichen Familienleistungen zurück.
Im Einzelplan sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 276,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: 180,4 Millionen Euro). Davon entfallen wie im Vorjahr rund 16,7 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag und rund 163,7 Millionen Euro auf eine weitere globale Minderausgabe. Neu hinzu kommen 96 Millionen Euro als globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.
Der größte Ausgabenblock entfällt auf die gesetzlichen Leistungen für Familien. Dafür stehen 2027 rund 11,96 Milliarden Euro bereit (2026: 13,01 Milliarden Euro). Allein für das Elterngeld sinkt der Ansatz von 7,51 Milliarden Euro auf 7,07 Milliarden Euro. Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen sind rund 3,12 Milliarden Euro eingeplant und damit etwas weniger als 2026 (3,38 Milliarden Euro). Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz steigt dagegen von 227,5 Millionen Euro auf 241,1 Millionen Euro.
Deutlich weniger Mittel sind für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehen: Diese sollen von 1,31 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 914 Millionen Euro im kommenden Jahr sinken.
Für die Kinder- und Jugendpolitik sind insgesamt rund 1,09 Milliarden Euro eingeplant, nach rund 1,11 Milliarden Euro 2026. Die Zuschüsse und Leistungen an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe bleiben mit rund 261,9 Millionen Euro nahezu unverändert. Die Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention sinken dagegen deutlich von rund 204,5 Millionen Euro auf 170,1 Millionen Euro. Davon entfallen rund 167,4 Millionen Euro auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Für die Bundesstiftung Frühe Hilfen steigt der Ansatz von 56 Millionen Euro auf 71 Millionen Euro.
Für die „Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ stehen rund 496,4 Millionen Euro bereit (2026: 498,4 Millionen Euro). Nicht verändert haben sich die Ansätze für die Freiwilligendienste. Für die Jugendfreiwilligendienste sind 153,7 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst 211,2 Millionen Euro eingeplant – so viel wie 2026. Neu veranschlagt sind 17,6 Millionen Euro für „Digitale Gesellschaftspolitik, Staatsmodernisierung“.
Der Bildungsbereich umfasst im Kapitel „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ rund 1,71 Milliarden Euro, nach rund 1,74 Milliarden Euro 2026. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind rund 382,4 Millionen Euro vorgesehen (2026: 387,4 Millionen Euro).
Zusätzliche Mittel für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die entsprechende Titelgruppe umfasst 2027 insgesamt rund 1,41 Milliarden Euro, nach rund 1,22 Milliarden Euro 2026. Davon bewirtschaftet das BMBFSFJ 2027 drei Titel mit zusammen rund 843,8 Millionen Euro (2026: 1,22 Milliarden Euro).
Für den „Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen“ sind unverändert 50 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen 360 Millionen Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur (2026: 225 Millionen Euro). Für das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung stehen rund 433,8 Millionen Euro bereit (2026: 940 Millionen Euro).
Politik
Barrierefreie Taxis: Teilhabe nur geringfügig verbessert
Berlin 20.08.2026
– Aufgrund der unzureichenden Datenlage ist es nicht möglich, die Entwicklung der Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr (Paragraf 50 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) und im Taxiverkehr (Paragraf 47 PBefG) seit der Einführung des Paragrafen 64c in das PBefG zu quantifizieren. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts – Barrierefreiheit gemäß Paragraf 64c des Personenbeförderungsgesetzes“ hervor, der als Unterrichtung (21/7640(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt. Paragraf 64c PBefG regelt, dass Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen einen Anteil von fünf Prozent barrierefreier Fahrzeuge haben müssen.
Bei der Evaluation sei deutlich geworden, dass gebündelte Bedarfsverkehre zurzeit praktisch nicht existierten, während die Anzahl der Taxiunternehmen, die dem Anwendungsbereich des Paragrafen 64c PBefG unterliegen, „vermutlich sehr gering ist und dass diese sich vornehmlich in den größeren Städten konzentrieren“, heißt es in der Vorlage. Fraglich sei, ob dieses Ziel mit Bezug auf die im Gesetz genannte Mindestgröße der Unternehmen und den angestrebten bundesweiten Richtwert von fünf Prozent der von dem Unternehmen betriebenen Fahrzeuge erreichbar sei. Eine höhere Verfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen, so heißt es in der Evaluation, sei nur dort zu erwarten, wo Kommunen im Rahmen von örtlichen Initiativen wie „Inklusionstaxi“ die Beschaffung beziehungsweise Ausrüstung von barrierefreien Fahrzeugen finanziell fördern.
Aktuell werde das Ziel des Bundesgesetzgebers, mit den Regelungen des Paragrafen 64c PBefG die gesellschaftliche Teilhabe von sensorisch oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu verbessern, „vermutlich nur in sehr geringem Maße erreicht“, heißt es in der Evaluation.
Politik
Haushalt 2027: Digitaletat steigt auf 1,44 Milliarden Euro
Berlin 20.08.2026
– Für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 84,6 Millionen Euro mehr als das für 2026 ausgewiesene Soll von 1,36 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 24 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300) hervor.
Von den Ausgaben entfallen rund 588 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2026: 448,3 Millionen Euro), rund 543,3 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2026: 547,5 Millionen Euro) sowie 326,2 Millionen Euro auf Investitionen (2026: 321 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 76,8 Millionen Euro betragen (2026: 42,9 Millionen Euro). Im Einzelplan ist zudem erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen von 90 Millionen Euro veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 382,5 Millionen Euro, nach rund 1,78 Milliarden Euro 2026.
Größter Ausgabenbereich ist mit rund 1,09 Milliarden Euro die „IT-Infrastruktur des Bundes“ (Kapitel 2402). Gegenüber dem Soll 2026 von rund 956,2 Millionen Euro steigt der Ansatz um knapp 130 Millionen Euro. Davon entfallen unverändert rund 501 Millionen Euro auf den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes.
Für die Umsetzung der „IT-Konsolidierung Bund“ sind rund 219,7 Millionen Euro vorgesehen, nach 242,6 Millionen Euro 2026. Mit der IT-Konsolidierung sollen laut Vorbemerkung auf Grundlage des Deutschland-Stacks gemeinsame Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie ein standardisierter IT-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Erstmals für 2027 im Einzelplan 24 veranschlagt sind außerdem rund 154,6 Millionen Euro für die „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Dabei sollen laut Vorbemerkung cloudfähige und serverseitige IT-Lösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammengeführt werden.
Weitere rund 210,8 Millionen Euro sind für die „IT des Bundes“ eingeplant (2026: 212,5 Millionen Euro). Dazu zählen unter anderem 77,8 Millionen Euro für „KI-Governance und digitale Basis-Dienste“ (2026: 79,4 Millionen Euro), 56,6 Millionen Euro für die Föderale IT-Kooperation (2026: 56,6 Millionen Euro) und 24 Millionen Euro für ein Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren (2026: 30 Millionen Euro). Neu sind sechs Millionen Euro für die „Steuerung Cybersicherheit des Bundes“.
Für „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ (Kapitel 2401) sind rund 208,4 Millionen Euro vorgesehen, rund 14,1 Millionen Euro weniger als 2026. Die Titelgruppe „Digitale Innovationen“ umfasst rund 148,4 Millionen Euro (2026: 150,8 Millionen Euro). Davon entfallen 81,2 Millionen Euro auf „Souveräne Dateninfrastruktur, Datenverfügbarkeit und Künstliche Intelligenz“ (2026: 89 Millionen Euro) sowie rund 28,3 Millionen Euro auf „Digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen“ (2026: 28,65 Millionen Euro) einschließlich der Sovereign Tech Agency. Die Zuschüsse für „innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ sollen dagegen von rund 26 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro steigen.
Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien sind 17,2 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen (2026: 18 Millionen Euro), weitere 6,2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen – ebenso viel wie 2026. Die Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sollen von 20 Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro sinken. Für das Gigabitbüro sind wie 2026 3,6 Millionen Euro eingeplant.
Nahezu unverändert bleibt mit rund 62,9 Millionen Euro der Ansatz für „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ (Kapitel 2403) (2026: 62,93 Millionen Euro). Davon sind wie 2026 60 Millionen Euro in einer eigenen Titelgruppe gebündelt. 47,5 Millionen Euro sollen für Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das Zentrum für Legistik finanziert werden. Weitere 12,5 Millionen Euro sind für den Effizienzfonds der Modernisierungsagenda Bund vorgesehen.
Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsaufgaben stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Die dortige Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ umfasst 2027 insgesamt rund 9,04 Milliarden Euro, nach knapp sechs Milliarden Euro 2026. Darin enthalten sind auch von anderen Ressorts bewirtschaftete Titel, etwa für Mikroelektronik. Das BMDS bewirtschaftet innerhalb der Titelgruppe 2027 sechs Titel mit einem Volumen von zusammen rund 3,75 Milliarden Euro, nach rund 3,11 Milliarden Euro 2026. Für diese sechs Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusammen rund 3,14 Milliarden Euro vorgesehen.
Den größten dieser Posten bildet die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Dafür sind rund 2,61 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für den Mobilfunkausbau sinkt der Ansatz dagegen von 200 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.
Deutlich mehr Mittel sieht das Sondervermögen für die Digitalisierung der Verwaltung vor. Für „Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft“ steigt der Ansatz von 256 Millionen Euro auf rund 495 Millionen Euro. Für „Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik“ sind knapp 200 Millionen Euro vorgesehen, nach 45 Millionen Euro 2026. Die höheren Ansätze für beide Titel begründet der Wirtschaftsplan mit der Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie mit einer Anpassung an die prognostizierten Mittelabflüsse.
Für das europäische Identitätsökosystem und die sogenannte EUDI-Wallet stehen 155 Millionen Euro bereit (2026: 162 Millionen Euro). Der Ansatz zur Modernisierung der Registerlandschaft sinkt von 194 Millionen Euro auf rund 146,8 Millionen Euro.
Kunst
Bauhaus-Manifest 2026
Berlin 20.08.2026
Auf Initiative von Staatsminister Weimer haben Verbände und Institutionen aus Kultur, Design, Handwerk, Architektur sowie Kirchen gemeinsam das Bauhaus-Manifest 2026 unterzeichnet.
Das Manifest versteht sich als ein aktuelles kultur- und gesellschaftspolitisches Bekenntnis zu den Prinzipien, die das Bauhaus bis heute zu einer weltweit prägenden kulturellen Ikone machen: Die Freiheit des künstlerischen Denkens, Offenheit gegenüber neuen Ideen, die Verbindung unterschiedlicher Disziplinen und die Überzeugung, dass kulturelle Innovation einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft leisten kann.
Gleichzeitig ist das Manifest ein Plädoyer dafür, die Prinzipien des Bauhauses gegen demokratiefeindliche Angriffe zu verteidigen.
Zu den Unterzeichnern gehören:
• Akademie der Künste: Prof. Manos Tsangaris, Präsident der Akademie der Künste
• Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien: Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien
• Bundesarchitektenkammer: Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
• Deutsche Bischofskonferenz: Dr. Gerhard Feige, Bischof des Bistums Magdeburg
• Deutsche UNESCO-Kommission: Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
• Deutscher Designtag: Boris Kochan, Präsident Deutscher Designtag e.V.
• Deutscher Kulturrat: Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Deutscher Kulturrat e.V.
• Deutscher Museumsbund: Menekse Wenzler, Präsidentin Deutscher Museumsbund e.V.
• Deutscher Städtetag: Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages
• Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: Prof. Dr. Meike Hopp, Vorständin Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
• Evangelische Kirche in Deutschland: Karsten Wolkenhauer, Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts
• German Design Council – Rat für Formgebung: Lutz Dietzold, Geschäftsführer des German Design Council – Rat für Formgebung
• ICOM Deutschland: Paul Spies, Präsident ICOM Deutschland e.V.
• Zentralverband des Deutschen Handwerks: Holger Schwannecke, Generalsekretär Zentralverband des Deutschen Handwerks
Das Bauhaus wurde 1919 in Weimar gegründet. Nach seiner Vertreibung aus Weimar wurde es 1926 – vor genau 100 Jahren – in Dessau wieder eröffnet. 1933 – inzwischen nach Berlin umgezogen – musste es unter dem Druck der Nationalsozialisten endgültig schließen. Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar, Dessau und Bernau sind UNESCO-Welterbe.
Bauhaus-Manifest 2026
Vor hundert Jahren revolutionierten moderne Bewegungen die Welt. Das Bauhaus war einer der wesentlichen Akteure. Die neuartige Verbindung von Kunst und Handwerk, Gestaltung und Technik, von Design und Architektur, von gesellschaftlicher Verantwortung und ästhetischer Innovation wurde zu einem der bedeutendsten kulturellen Projekte der Moderne.
Die enorme internationale Wirkung des Bauhauses, heute UNESCO-Welterbe, beruht jedoch nicht allein auf moderner Formensprache und Avantgarde-Design. Es ist seine Haltung, die Vorbildcharakter hatte und weiterhin hat: der Mut zur kühnen Vision, das Vertrauen in die Freiheit des künstlerischen Denkens, die Überzeugung, dass nur eine offene Gesellschaft die Kraft zur kulturellen Erneuerung aufbringt.
Heute, genau hundert Jahre danach, wollen wir das Bauhaus gegen populistische Angriffe verteidigen. Den gesellschaftspolitischen Impetus der Bauhaus-Vordenkerinnen und Vordenker brauchen wir gerade in Zeiten, in denen die politischen Ränder erstarken und Rückschritt statt Fortschritt propagieren. Wir brauchen sie auch angesichts der großen Reformen, die notwendig sind, um unser Land zum Positiven zu verändern. Hier steht das Bauhaus exemplarisch für das Vertrauen in die gesellschaftliche Strahlkraft kultureller Innovationen: als Paradigma eines demokratisch grundierten, humanistisch orientierten Gestaltungskonzepts.
Deshalb bekennen wir uns zu folgenden Grundsätzen:
Bekenntnis zum Bauhaus
Wir sind stolz auf das Bauhaus. Es hat gesellschaftspolitisch gewirkt und die ästhetische Moderne weltweit bereichert. Die Bauhaus-Institutionen sollen gestärkt, ihre kreative Freiheit wie ihre soziale Öffnung als Vorbild begriffen und gegen jedwede demokratiefeindlichen Angriffe verteidigt werden.
Kulturbauten stiften Identität
Schlösser und Burgen, Kirchen, Klöster und Landschaftsparks, aber auch andere kulturhistorische Ikonen sind wie die Bauhaus-Architektur sichtbare Zeugnisse unserer Geschichte und unserer kulturellen Identität. Erkennen wir an, dass Architektur und Design gesellschaftliche Wirklichkeit gestalten. Geben wir Kulturbauten und öffentlichen Räumen den Schutz und die Wertschätzung, die sie als Orte der Begegnung, des Austauschs und der freien Entfaltung verdienen.
Erinnerung ist die Grundlage unserer Zukunft
Das Beispiel des Bauhauses und seiner Anfeindungen durch das Nazi-Regime mahnt uns, dass Erinnerungskultur keine nostalgische Rückschau ist, sondern eine Voraussetzung demokratischer Selbstverständigung. Stellen wir uns unserer Geschichte, um Orientierung für die Gegenwart zu schaffen und Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Unterstützen wir deshalb Kulturinstitutionen, die dieses Gedächtnis bewahren und Räume der konstruktiven Auseinandersetzung eröffnen.
Kulturinstitutionen sind ein kritisches Korrektiv
Kulturelle Institutionen tragen zum öffentlichen Diskurs bei und können ein wichtiges kritisches Korrektiv sein. Die Autonomie künstlerischer Leistungen und Institutionen gehört zu den Grundbedingungen einer lebendigen Demokratie. Stärken wir daher Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser und andere Kulturorte als Räume des Perspektivwechsels, des Widerspruchs und des demokratischen Dialogs. Sichern wir ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gegenüber parteipolitischen Interessen und Einflussnahmen.
Auf dem Weg zum synergetischen Denken und Handeln
Es ist ein Grundgedanke des Bauhauses, schöpferische Ideen, wagemutige Forschung, handwerkliche Exzellenz und technologische Innovation synergetisch zusammenzuführen. Integration führte damals zu Innovation und Weltruhm. Fördern wir deshalb ganzheitliches visionäres Denken, disziplinübergreifendes Arbeiten sowie die Verbindung von Kunst, Architektur, Handwerk, Design und Technologie als Grundlage des kulturellen wie gesellschaftlichen Reichtums.
Weltoffenheit statt Nationalismus
Das Bauhaus steht für eine geistige, soziale wie ästhetische Offenheit und kontinuierliche Erneuerung. Es steht für Austausch, transnationale Vernetzung und wechselseitige Inspiration. Diese Offenheit ist eine große Stärke deutscher Kultur und bereichert Deutschland. Kulturfeindlichen Nationalismus lehnen wir ab.
Politik
Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern
Berlin 19.08.2026
– Um Vorkehrungen zur Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7398). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob es innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur gibt, „die sich mit möglichen bundesstaatlichen Gefährdungslagen für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Rechtsstaat oder die Grundrechte in den Ländern befasst“, Auch fragte sie unter anderem, ob die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Bestandsaufnahmen dazu durchgeführt oder beauftragt hat, in welchen Bereichen der föderalen Ordnung demokratische, rechtsstaatliche oder grundrechtliche Schutzmechanismen besonders verwundbar sein könnten.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaats und der Grundrechte eine gemeinsame Daueraufgabe von Bund und Ländern, die im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten wahrgenommen wird. „Innerhalb der Bundesregierung bestehen bereits seit vielen Jahren sicherheitsbehördliche Arbeitsstrukturen und entsprechende Gremien, die sich generell mit Gefährdungslagen im Sinne der Fragestellung auseinandersetzen“, heißt es in der Antwort weiter.
Für die Beobachtung und Bewertung extremistischer Bestrebungen bestehen danach im Verfassungsschutzverbund sowie in den gemeinsamen Zentren von Bund und Ländern etablierte, kontinuierlich arbeitende Strukturen. Die laufende Lagebeobachtung obliege den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Politik
Urkunde zu Plattformökonomie-Übereinkommen
Berlin 19.08.2026
– Die Bundesregierung hat die Mitteilung über eine angenommene Urkunde eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation als Unterrichtung (21/7545) vorgelegt. Konkret geht es um das Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie.
Dieses Übereinkommen schafft weitreichende Regelungen sowohl für abhängig Beschäftigte als auch selbstständige Plattformtätige. Es enthält unter anderem Regelungen zum Arbeitsschutz, der Vergütung, Einstufung des Erwerbsstatus, der Vertragsbedingungen und des Einsatzes automatisierter Systeme.
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war an der Erarbeitung des Übereinkommens im Rahmen der zugehörigen Ausschüsse der 113. und 114. Internationalen Arbeitskonferenz (2025 und 2026) aktiv beteiligt, wird die Ratifizierbarkeit des Übereinkommens prüfen und im positiven Fall einen entsprechenden Vertragsgesetzentwurf vorlegen. Im Rahmen der Vorbereitungen einer möglichen Ratifizierung werden die Sozialpartner eingebunden“, heißt es in der Unterrichtung.
Politik
Anforderungen zur Haltung gefährlicher Tiere
Berlin 19.08.2026
– Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für „weitere bundeseinheitliche Mindeststandards“ zur Haltunggefährlicher Tiere. Das geht aus ihrer Antwort (21/7567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7412(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die bestehenden Regelungen auf Bundesebene seien angesichts der ordnungsrechtlichen Regelungen der Länder ausreichend. Die Bundesregierung teilt zudem die von den Fragestellern vorgenommene Bewertung der unterschiedlichen Landesregelungen als „Flickenteppich“ nicht. Auch weitere bundesweit einheitliche Anforderungen an die Sachkunde von Haltern bestimmter Tierarten würden derzeit nicht geprüft.
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben weder Erkenntnisse über die Zahl gefährlicher Tiere in Privathaltung noch Daten zu Kontrollen, Verstößen und Sicherheitsvorfällen vor. Es bestünden keine Berichtspflichten der Länder gegenüber der Bundesregierung. Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „gefährliche Tiere“ existiere ebenfalls nicht.
Politik
Schritt für Schritt zur Bekämpfung der Armutfea
Berlin 19.08.2026
– Eine Studie des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung legt nahe, dass die Integration sozialer Leistungen zur Armutsbekämpfung und zu besseren Beschäftigungschancen beiträgt. Die AWO hat Vorschläge zur Umsetzung einer Wohlfahrtsstaatsreform vorgelegt: Neue Grundsicherung, Wohngeld zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Abschaffung des Kindersofortzuschlag im Kinderzuschlag. Regelbedarfsmittlung und Unterhaltsvorschau.
Foto: © PWO
Politik
10 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse 2025
Wiesbaden 19.08.2026
– Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten
Berufsabschlüsse ist im Jahr 2025 erneut gestiegen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 2025 rund 86 600 Anerkennungsanträge
positiv beschieden, das sind knapp 10 % mehr als im Jahr 2024 (79 100). Damit
zeigt sich allerdings eine Verlangsamung des Wachstums, das in den beiden
vorherigen Jahren wesentlich höher lag (2024: +21 %, 2023: +25 %). Knapp 84 %
der positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren gingen im Jahr 2025 auf nach
Bundesrecht geregelte Berufe zurück, 16 % auf nach Landesrecht geregelte
Berufe.
• Anstieg fällt geringer aus als in den Vorjahren
• Deutlich mehr Anerkennungen aus Syrien, weniger Anerkennungen aus Bosnien und Herzegowina
Politik
Justizetat leicht unter Vorjahresniveau
Berlin 18.08.2026
– Für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 1,21 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 07 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) um 4,1 Millionen Euro unter dem Soll für 2026. Die Einnahmen sollen um neun Millionen Euro auf 758,8 Millionen Euro steigen.
Das Gros der Ausgaben entfällt auf das Personal. Dafür sind 744,8 Millionen Euro vorgesehen, 55,1 Millionen Euro mehr als 2026. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hingegen um 52,9 Millionen Euro auf 258,8 Millionen Euro sinken. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 194,1 Millionen Euro vorgesehen, 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sollen um 2,3 Millionen Euro auf 25,4 Millionen Euro zurückgehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt knapp 13,9 Millionen Euro eingeplant, nach knapp acht Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen sechs Millionen Euro auf eine „Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen“.
Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (0701) sind Ausgaben von 40,6 Millionen Euro eingeplant, 374.000 Euro weniger als 2026. Davon entfallen unverändert rund 26,2 Millionen Euro auf Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband. Für die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sind 6,9 Millionen Euro vorgesehen, 138.000 Euro mehr als 2026.
Deutlich sinken sollen die Ausgaben im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710): von 96,8 Millionen Euro auf 42,4 Millionen Euro. Der Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts soll von 9,9 Millionen Euro auf 7,9 Millionen Euro sinken. Für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit sind 6,3 Millionen Euro vorgesehen, 1,1 Millionen Euro weniger als 2026. Für die 2026 mit 50 Millionen Euro veranschlagte Digitalisierungsinitiative für die Justiz sind im Einzelplan 2027 keine Mittel angesetzt. Mittel dafür soll stattdessen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ fließen. Dort sind im Titel „Digitalisierung der Justiz“ 70 Millionen Euro für 2027 eingestellt und jeweils weitere 70 Millionen Euro für 2028 und 2029 als Verpflichtungsermächtigungen.
Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben (Kapitel 0711) sollen dagegen um 23,3 Millionen Euro auf 289,1 Millionen Euro steigen. Unter anderem erhöhen sich die Zuweisungen an den Versorgungsfonds um 13 Millionen Euro auf 80,7 Millionen Euro. Für das Ministerium selbst (Kapitel 0712) sind Ausgaben von 141,5 Millionen Euro vorgesehen, 4,4 Millionen Euro mehr als 2026. Neu eingeplant sind 3,4 Millionen Euro für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Die Mittel sollen an die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa fließen, die die elektronische grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen gewährleisten soll.
Den größten Ausgabenansatz im Geschäftsbereich weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf. Für das Amt sind 320,8 Millionen Euro vorgesehen, 16,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben sollen dabei um 18,2 Millionen Euro auf 221,2 Millionen Euro steigen. Die Einnahmen des Amtes werden mit 516,4 Millionen Euro veranschlagt, neun Millionen Euro mehr als 2026.
Für das Bundesamt für Justiz sieht der Entwurf Ausgaben von 151,4 Millionen Euro vor, 12,2 Millionen Euro mehr als 2026. Auch hier ist der Anstieg vor allem auf höhere Personalausgaben zurückzuführen, die um 11,9 Millionen Euro auf 89,9 Millionen Euro steigen sollen.
Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof (0713) sollen um fünf Millionen Euro auf 78,6 Millionen Euro steigen. Für den Generalbundesanwalt (0714) beim Bundesgerichtshof sind 75 Millionen Euro vorgesehen, 10,8 Millionen Euro weniger als 2026. Ausschlaggebend sind vor allem geringere Verwaltungskostenerstattungen an die Länder. Dafür sind 27,6 Millionen Euro eingeplant, nach 39 Millionen Euro im Jahr 2026. Der Entwurf begründet den Rückgang mit einer Anpassung an den prognostizierten Bedarf.
Für das Bundesverwaltungsgericht (0715) sind 30,1 Millionen Euro und damit nahezu unverändert hohe Ausgaben vorgesehen. Der Etat des Bundesfinanzhofs (0716) soll um 581.000 Euro auf 23,2 Millionen Euro steigen, der des Bundespatentgerichts (0717) um 487.000 Euro auf 16,3 Millionen Euro sinken.
Politik
Alabali Radovan reist nach Indonesien
Berlin 18.08.2026
Die Bundes Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan ist am gestrige Montag mit einer Wirtschaftsdelegation nach Indonesiengereist, einem der neun neuen Fokusländer der deutschen Entwicklungspolitik. Im Mittelpunkt der Reise stehen insbesondere die Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien, eine sozial gerechte Energiewende und die stärkere Beteiligung deutscher Unternehmen. Über die Just Energy Transition Partnership (JETP) sollen dabei Milliardeninvestitionen für die Transformation des indonesischen Energiesektors mobilisiert werden. Die Reise zeigt zugleich, wie eng Entwicklungspolitik, Klimaschutz und wirtschaftliche Zusammenarbeit zunehmend miteinander verknüpft werden.
Politik
Welttag der humanitären Hilfe
Berlin 18.08.2026
– Die humanitäre Hilfe sieht sich mit multiplen Krisen, immer größer werdenden Finanzierungslücken und einer Rekordzahl von Angriffen auf humanitäre Helfer_innen konfrontiert. Darauf macht VENRO, Dachverband der Organisationen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit, zum morgigen Welttag der humanitären Hilfe aufmerksam. Der Verband fordert mehr Engagement von der Bundesregierung.
In den vergangenen Jahren steigen die humanitären Bedarfe weltweit an: Laut Zahlen der Vereinten Nationen aus dem Juni sind im Jahr 2026 mindestens 252 Millionen Menschen auf akute Hilfe angewiesen – rund doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. „Die Zahl der humanitären Krisen nimmt zu, während die Finanzierung immer weiter schrumpft“, sagt Anica Heinlein, Vorstandsvorsitzende bei VENRO. „Wer humanitäre Hilfe kürzt, verschärft die Probleme nur. Dass die Bundesregierung ihre Mittel in den vergangenen Jahren auf nur noch eine Milliarde Euro gekürzt hat und daran auch zukünftig festhalten möchte, ist angesichts der dramatischen Lage nicht zu rechtfertigen“, so Heinlein. „Humanitäre Hilfe ist kein Budgetposten, den man beliebig zusammenstreichen kann, sondern eine Investition in Stabilität und Menschlichkeit. Die Bundesregierung macht sich mit ihrer Haushaltspolitik potenziell mitschuldig am Tod vieler Menschen.“
„Die Bundesregierung macht sich mitschuldig“
Zugleich wird die Arbeit humanitärer Helfer_innen immer gefährlicher: Für 2025 verzeichnet die Aid Worker Security Database 1.187 schwere Sicherheitsvorfälle, allein 350 Helfer_innen wurden getötet, viele weitere verletzt oder entführt. Besonders betroffen waren lokale Kräfte, die 96 Prozent der Opfer ausmachen. „Humanitäre Helfer_innen dürfen niemals das Ziel von Angriffen sein“, stellt Anica Heinlein klar. „Die Rekordzahlen machen deutlich, wie dramatisch die Lage und wie sehr das humanitäre Völkerrecht mittlerweile unter Druck geraten ist.“ Besonders in Gaza sei das im vergangenen Jahr sichtbar geworden: „187 Helfer_innen wurden 2025 in diesem Krieg getötet. Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wurden dabei international aber zu selten benannt und kaum geahndet. Auch Deutschland hat hier viel zu oft weggesehen“, so Heinlein. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich konsequent und ausnahmslos hinter das humanitäre Völkerrecht stellt.“
Eine zunehmende Bedrohung für humanitäre Helfer_innen sind bewaffnete Drohnen. Direkte Attacken auf Krankenwagen und medizinische Einrichtungen wurden beispielsweise in der Ukraine dokumentiert. „Drohnen senken die Schwelle für gezielte Angriffe auf humanitäres Personal und zivile Einrichtungen. Sie schaffen ein permanentes Bedrohungsrisiko und beeinträchtigen die Bereitstellung humanitärer Hilfe“, resümiert Anica Heinlein. „Ihr Einsatz gegen nicht-militärische Ziele muss international unmissverständlich verurteilt werden.“
Politik
KTF-Ausgaben steigen auf 38,9 Milliarden Euro
Berlin 18.08.2026
– Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2027 Ausgaben in Höhe von rund 38,9 Milliarden Euro getätigt werden. Das sind rund 4,1 Milliarden Euro mehr als im Soll 2026 mit 34,8 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind weitere 37,2 Milliarden Euro vorgesehen. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angehängt ist.
Die Einnahmen in gleicher Höhe speisen sich vor allem aus dem Emissionshandel. Insgesamt sind daraus rund 22,5 Milliarden Euro eingeplant, rund 1,6 Milliarden Euro mehr als 2026. Davon entfallen 2,5 Milliarden Euro auf Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (2026: 4,27 Milliarden Euro) und 20,0 Milliarden Euro auf den nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (2026: 16,7 Milliarden Euro). Die Verschiebung zwischen den beiden Titeln hängt laut Wirtschaftsplan mit einer Umschichtung sowie mit frühzeitigen Versteigerungen im Rahmen des ETS 2 zusammen.
Weitere zehn Milliarden Euro erhält der KTF unverändert aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus der Rücklage sollen rund 6,4 Milliarden Euro entnommen werden, nach rund 2,1 Milliarden Euro 2026. Eine 2026 mit rund 1,73 Milliarden Euro veranschlagte globale Mehreinnahme ist für 2027 nicht mehr vorgesehen. Auf der Ausgabenseite sind zugleich 3,1 Milliarden Euro für eine Zuführung an die Rücklage eingeplant. Die globale Minderausgabe steigt von rund 2,6 Milliarden Euro auf rund 4,4 Milliarden Euro. Die summierten positiven Ausgabenansätze liegen damit über den ausgewiesenen Gesamtausgaben von 38,9 Milliarden Euro.
Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 2027 insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro vorgesehen, rund 2,3 Milliarden Euro mehr als 2026. Einen Schwerpunkt bilden die Entlastungen bei den Stromkosten. Die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen steigen von vier auf fünf Milliarden Euro. Für den „Industriestrompreis zur Entlastung des Strompreises energieintensiver Unternehmen“ sind 2,45 Milliarden Euro eingeplant; 2026 war der Titel mit 1.000 Euro veranschlagt. Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sinkt dagegen von 6,5 Milliarden Euro auf rund 5,53 Milliarden Euro.
Die Mittel für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen von 402 Millionen Euro auf rund 389 Millionen Euro sinken. Deutlich aufgestockt werden dagegen die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“: Dafür sind rund 1,17 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 822 Millionen Euro 2026. Weitere 2,94 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre veranschlagt.
Für die Batterieforschung und Batterietechnologien sind 307,1 Millionen Euro eingeplant, nach 227,1 Millionen Euro 2026. Die Energieforschung soll mit rund 533,9 Millionen Euro nahezu auf Vorjahresniveau bleiben (2026: 543,1 Millionen Euro). Weitere rund 456,8 Millionen Euro sind für „Energieforschung und Energietechnologien“ vorgesehen, nach rund 491,7 Millionen Euro 2026.
Die Investitionsausgaben des KTF steigen gegenüber 2026 um rund 567 Millionen Euro auf 22,83 Milliarden Euro. Der mit Abstand größte Einzelposten bleibt die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“. Dafür sind 12,56 Milliarden Euro vorgesehen, rund 590 Millionen Euro mehr als 2026. Weitere rund acht Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Von den Ausgaben entfallen allein rund 8,24 Milliarden Euro auf Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Für den „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ sind rund 1,62 Milliarden Euro eingeplant. In dem Titel sind 2027 auch Mittel enthalten, die 2026 noch im gesonderten Titel „DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff“ veranschlagt waren. 2026 waren für den Wasserstoffeinsatz 1,26 Milliarden Euro und für die deutsch-französischen Projekte weitere 680 Millionen Euro vorgesehen. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ soll von rund 901 Millionen Euro auf rund 1,25 Milliarden Euro aufgestockt werden. Für die Folgejahre ist dafür eine Verpflichtungsermächtigung von knapp 3,58 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mittel für die internationale Wasserstoffkooperation steigen von rund 148 Millionen Euro auf rund 220 Millionen Euro.
Für die „Dekarbonisierung der Industrie“ sind rund 664 Millionen Euro eingeplant. In dem Titel sind 2027 auch Maßnahmen enthalten, die 2026 noch im gesonderten Titel „Umsetzung der Carbon Management Strategie“ veranschlagt waren. Neu als eigener Titel ausgewiesen werden dagegen die CO2-Differenzverträge. Dafür sind 2027 zunächst 100 Millionen Euro an Ausgaben vorgesehen. Mit rund 8,73 Milliarden Euro entfällt auf diesen Titel die größte einzelne Verpflichtungsermächtigung des Wirtschaftsplans, die bis 2048 ausgewiesen ist. 2026 waren für die CO2-Differenzverträge 54 Millionen Euro innerhalb des Titels zur Dekarbonisierung der Industrie veranschlagt.
Die Förderung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe soll von rund 973 Millionen Euro auf 919 Millionen Euro sinken. Für die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen von knapp 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur sind rund 1,63 Milliarden Euro eingeplant, nach 1,71 Milliarden Euro 2026. Weitere rund 2,43 Milliarden Euro können für die kommenden Jahre gebunden werden.
Politik
Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ erfragt
Berlin 18.08.2026
– Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die geplante Ausgestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. In einer Kleinen Anfrage (21/7593(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie unter anderem nach den Förderbedingungen ab 2027, der künftigen Programmlaufzeit und den Kriterien für die Auswahl von Projekten.
Nach Angaben der Fragesteller soll der betreffende Haushaltstitel von rund 187 Millionen Euro im Jahr 2026 auf rund 167 Millionen Euro im Jahr 2027 sinken. Die Fraktion erkundigt sich nach der Begründung dafür und zudem nach möglichen Härtefallregelungen für ostdeutsche Projekte, der weiteren Förderung von Opfer- und Betroffenenberatungen sowie danach, wann die neue Förderrichtlinie vorliegen soll.
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