Politik
Zwei Verdächtige wurdern wegen Mitgliedschaft im sogennanten Islamischen Staat (IS) in Hamburg und Lauenburg frstgenommen
Berlin/ Karlsruhe 25.07.2024
Festnahme von zwei mutmaßlichen Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ imZusammenhang mit der Beteiligung an einem IS-Finanzierungsnetzwerk.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg und in Hamburg festnehmen lassen. Zeitgleich wurden im Auftrag der Bundesanwaltschaft sieben Objekte in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen durchsucht. Die Maßnahmen wurden von Beamten des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg sowie örtlichen Polizeikräften der beteiligten Länder durchgeführt.
Die Beschuldigten schlossen sich im Frühsommer 2022 einer zuvor von weiteren Personen gegründeten kriminellen Vereinigung an. Diese verfolgte den Zweck, in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Gelder zu sammeln und der ausländischenterroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zur Verfügung zu stellen. Die Spenden wurden insbesondere über soziale Medien eingeworben und an ein im Ausland aufhältiges IS-Mitglied zur Weiterleitung übermittelt. Die Verwendung der Mittel wurde zuvor innerhalb einer Chatgruppe der kriminellen Vereinigung abgestimmt. Die Gelder kamen insbesondere inhaftierten Frauen und Kämpfern des IS zugute.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte
„Die heutigen Festnahmen von zwei mutmaßlichen Unterstützern des ‚Islamischen Staats‘ zeigen erneut, wie stark unsere Sicherheitsbehörden gegen den islamistischen Terror und seine Unterstützer handeln. Wir haben die islamistische Szene im Visier. Das gilt auch und gerade für die, die aus Deutschland ‚IS‘-Terror unterstützen, Netzwerke zur Terrorfinanzierung bilden und Spenden sammeln. Unsere Sicherheitsbehörden sind äußerst wachsam, verfolgen jeden Hinweis und schlagen hart zu, um unser Land gegen islamistische Bedrohungen zu schützen.
Ich danke den Ermittlern des Bundeskriminalamts und der Sicherheitsbehörden der Länder für diesen konsequenten Zugriff im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts.“