Politik
Warnung vor Gasabkommen mit Niederlanden
Berlin 25.02.2026
– Umweltverbände warnen vor einer Ausweitung der Gasförderung in der Nordsee. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwochmorgen kritisierte die Deutsche Umwelthilfe, dass weder deutsche Interessen noch die Belange des Natur- und Klimaschutzes gewahrt würden.
Deutschland und die Niederlande wollen zusammen Gas in der Nordsee fördern, dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (21/3491) für ein Abkommen zur gemeinsamen Erschließung eines grenzüberschreitenden Erdgasfelds vor Borkum vorgelegt. Um das Gas über Grenzen hinweg fördern zu können, ist ein einheitlicher Rechtsrahmen nötig, der die Zusammenarbeit deutscher und niederländischer Behörden regelt. Dazu wurde im vergangenen Sommer bereits ein Unitarisierungsabkommen zwischen beiden Ländern unterzeichnet. Nun fehlt noch die Zustimmung der deutschen Seite von Bundestag und Bundesrat.
Die Niederlande fördern bereits Gas aus einem grenzüberschreitenden Gasfeld vor der Insel Borkum. Mit dem Abkommen könnte auch Gas von deutschem Gebiet gefördert werden. Der niedersächsische Energieversorger EWE hat bereits einen Liefervertrag mit dem niederländische Energiekonzern One-Dyas geschlossen. Das Gesetz sieht ein Abkommen vor, mit dem die Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen will. So werden beispielsweise Einzelheiten zur Aufteilung der Lagerstätten und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit festgeschrieben. Es regelt nicht nur die schon bestehende Erdgasförderung vor Borkum. Auch weitere Bohrungen im deutsch-niederländischen Seegebiet werden dadurch möglich. One-Dyas hat bereits angekündigt, weitere Gasfelder in der Umgebung erschließen zu wollen. Die Niederländer haben zugesagt, Gas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in beiden Ländern nachgefragt wird – wann diese Nachfrage endet, ist jedoch offen.
Umweltschutzverbände lehnen den Gesetzentwurf „entschieden ab“, sagte Clara Winkler, Referentin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Mit der Ratifizierung des Abkommens würde Deutschland „unnötigerweise Teile seiner Souveränität aufgeben“ und sich an Regelungen binden, die einseitig für die Niederlade wirkten und einem einzelnen niederländischen Unternehmen zugutekämen. Nach der Schließung seines Groningen-Gasfeldes könne der Konzern One-Dyas nun auch auf kleine deutsche Vorkommen zugreifen, „und zwar zulasten deutscher Meeresschutzgebiete und der deutschen Rechtshoheit“, warnte Winkler. Die DUH sehe in dem Abkommen eine Gefahr für das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie andere sensible marine Ökosysteme wie das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund.
Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand Greenpeace, wurde noch deutlicher. Er erklärte das Unitarisierungsabkommen und damit auch das Vertragsgesetz zur Umsetzung selbigen Abkommens für rechtswidrig und „auf Grund der dramatischen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft in Deutschland auch moralisch nicht zu rechtfertigen.“ Kaiser forderte von den Ausschussmitgliedern, „den vorliegenden Entwurf für ein Vertragsgesetz abzulehnen“. Zur Begründung erklärte der Greenpeace-Vorstand, eine Erschließung neuer Öl – und Gasvorkommen sei nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Pariser Klimazielen unvereinbar. Außerdem ergebe sich nach jüngster internationaler Rechtsprechung auch ein Verstoß gegen die aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbare Verpflichtung zur Vermeidung irreversibler Schäden für Klima und Umwelt.
Roda Verheyen, Rechtsanwälte Günther, schloss sich der Kritik der Umweltverbände an. „Das Abkommen ermöglicht die Erschließung neuer Erdgasvorkommen, doch das ist nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem 1,5 Grad-Ziel und deswegen mit dem Pariser Klimaabkommen unvereinbar.“, sagte Verheyen. Damit verstoße das Abkommen ihrer Meinung nach auch gegen das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot aus Artikel 20a Grundgesetz. Die Zustimmung des Bundestags zu dem Abkommen habe „eine abwägungsprägende Wirkung“ auf die landesrechtlich zu erteilenden Genehmigungen. „Sie ist deswegen zu versagen“, forderte Verheyen.
Dem widersprach Fritz von Hammerstein, Rechtsanwalt. Er sagte, das Abkommen verstoße weder gegen das Völkerrecht noch gegen nationales oder internationales Klimaschutzrecht oder die Pariser Übereinkommen. Das Abkommen sei auch nicht die Voraussetzung für die Genehmigung des N5A-Projekts, weil diese bereits vorliege. „Das Abkommen, über das wir sprechen, bezieht sich nur auf das genehmigte N5A-Projekt, auf andere Vorhaben in der Nordsee ist es entgegen anders lautender Behauptung nicht anwendbar“, erklärte von Hammerstein. Zudem sei die Betriebserlaubnis der N5A-Plattform bis 2042 befristet, „ein sogenannter fossiler Login ist also nicht zu befürchten“, so von Hammerstein.
Ludger Radermacher, Leiter der Abteilung Politik, Recht und Märkte beim Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG), „begrüßt den Gesetzesentwurf sehr“. Vor allem weil durch das Abkommen die Erschließung der grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätte in der Nordsee, des N05-A-Feldes und weiterer Lagerstätten, mit dem Ziel einer optimalen Erschließung der Kohlenwasserstoffvorkommen dieser Felder ermöglicht werde und so die Versorgungssicherheit gestärkt werde. „Außerdem wird mit dem Abkommen die heimische Förderung in Deutschland und Europa gerade in der aktuellen geopolitischen Situation sowohl aus Gründen der Resilienz und der Versorgungssicherheit unterstützt“, sagte Rademacher.