Politik

Keine Verpflichtung zur systematischen Erfassung

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Berlin 26.05.2026 (hib/LBR)

– Die Bundesregierung erhebt keine vollständigen Daten über Kontakte von Vertretern von Bundesministerien oder obersten Bundesbehörden mit Fraktionen, Arbeitskreisen oder Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Eine umfassende Beantwortung entsprechender Fragen sei wegen des hohen Rechercheaufwands „nicht mit zumutbarem Aufwand“ möglich, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (21/5963) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5678). Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem Umfang und der Verteilung der Kontakte von Vertretern von Bundesministerien mit Fraktionen, Arbeitskreisen sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestags erkundigt.

Wie es in der Antwort weiter heißt, pflegten Staatsminister, (Parlamentarische) Staatssekretäre sowie Beschäftigte der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden „einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Fraktionen, Arbeitskreisen und Abgeordneten. Kontakte fänden sowohl in den Ministerien als auch im Bundestag sowie in digitaler Form statt. Eine Verpflichtung zur systematischen Erfassung dieser Kontakte bestehe nicht, erläutert die Bundesregierung weiter. Eine vollständige Dokumentation sämtlicher Gespräche, Vorträge, Teilnehmer oder Termine werde nicht geführt.

Weiter heißt es, die angeforderten Informationen würden regelmäßig nicht dauerhaft in den Leitungsbereichen gespeichert, sondern allenfalls in den vorbereitenden Fachreferaten. Die mit der Datenerhebung verbundenen Belastungen würden die fristgerechte Erfüllung der Fachaufgaben “erheblich gefährden„, heißt es in der Antwort weiter. Mit Blick auf Richtlinien für Kontakte zwischen Bundesregierung und Parlament verweist die Bundesregierung auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

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