Politik

Vorläufige Haushaltsführung 2025

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Berlin 28.03.2025 

Das Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (21/7) über die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 172,9 Millionen Euro. Der Vorlage zufolge hat das Bundesministerium der Finanzen die überplanmäßige Ausgabe für den Haushaltstitel „Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe’Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’“ genehmigt.

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass eine Genehmigung notwendig gewesen sei, um einen Förderstopp zu vermeiden und „die vorliegenden bereits bewilligungsreifen sowie innerhalb des 1. Quartals 2025 bewilligungsreif werdenden und bislang noch nicht bewilligten Maßnahmen zeitnah am Jahresanfang 2025 zu realisieren.“

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von rund 53,8 Millionen Euro im Etat des Auswärtigen Amtes genehmigt. Damit soll der Abschluss eines Mietvertrages für die Zwischenunterbringung des Generalkonsulats und der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York ermöglicht werden. „Die Kernsanierung des Deutschen Hauses in New York erfordert die Zwischenunterbringung des Generalkonsulats New York und der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen. Die Anmietung der Zwischenunterkunft für die Jahre 2026 bis 2034 ist sehr zeitnah geboten“, heißt es weiter in der Unterrichtung der Bundesregierung (21/8) zur vorläufigen Haushaltsführung 2025

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