Politik
Ukrainer sollen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt behalten
Berlin 08.09.2025 (hib/CHE)
– Für Geflüchtete aus der Ukraine wird nach dem Rechtskreiswechsel unverändert ein sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen. Auch in Zukunft sollen sie bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft unterstützt werden. Anstelle der Jobcenter stehen hierzu dann die Arbeitsagenturen vor Ort zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1473) auf eine Kleine Anfrage (21/1317) der Fraktion Die Linke. Sie betont in der Antwort ferner an mehreren Stellen, dass sich der Referentenentwurf für das Leistungsrechtanpassungsgesetz derzeit noch in der Ressortabstimmung befinde. Der Entwurf sehe für Beziehende von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (Zweites und Zwölftes Sozialgesetzbuch) Übergangsregelungen vor, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, heißt es weiter.