Politik
Terrorismus Bekämpfung Sachverständige diskutieren über Terrorismusbekämpfung
Berlin: 23/9/2024 PWO
Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung hat sich der Rechtsausschuss am Montag, 23. September 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befasst. Mit dem Gesetz (20/11848) soll die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt werden. Die neun Sachverständigen schätzten die Vorlage unterschiedlich ein. Übereinstimmung bestand in der Notwendigkeit der Umsetzung, besonders aus dem Bereich der Rechtswissenschaft kamen aber auch Warnungen, dass sie in einigen Bereichen zu weit gehe und nicht mehr verfassungskonform sein könnte. Vertreter aus der Justizpraxis begrüßten die Vorlage.
Laut Entwurf soll das Terrorismusstrafrecht an EU-Vorgaben angepasst werden. Hintergrund ist eine Rüge der EU, dass die Vorgaben im deutschen Recht nicht ausreichend umgesetzt worden seien. „Mit dem Gesetzentwurf werden diese Rügen – soweit sie nachvollziehbar erscheinen – unter Wahrung der deutschen Strafrechtssystematik ausgeräumt“, heißt es im Entwurf. Konkret sind Änderungen vor allem in den Paragrafen 89a („Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“) und 89c („Terrorismusfinanzierung“) geplant.
Katharina Beckemper von der Universität Leipzig sagte in ihrem Einführungsstatement, der Entwurf sei „richtig gut“ und käme zur rechten Zeit. Der deutsche Gesetzgeber habe auf die Mahnung der EU reagiert, „aber nicht immer und an allen Stellen elegant“. Der Entwurf entspreche den Vorgaben des europäischen Rechts. Allerdings werde die Versuchsstrafbarkeit sehr weit nach vorn gedehnt. Man müsse sich fragen, ob Deutschland dabei nicht zu weit nach vorne gehe und unter der Hand das sogenannte Feindstrafrecht einführen könne. Dabei würden strafprozessuale Grundrechte missachtet. So weit sei es aber noch nicht.
Anneke Petzsche von der Humboldt-Universität zu Berlin begrüßte die im Entwurf enthaltenen terminologischen Klarstellungen und tatbestandlichen Umstrukturierungen. Darüber hinaus seien die im Zentrum der Reform stehenden Normen des Terrorismusstrafrechts aufgrund ihrer erheblichen Vorverlagerung kritisch zu sehen. Eine erneute Erweiterung müsse sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen. Soweit sich aus der Richtlinie europarechtliche Verpflichtungen ergäben, seien diese – bis auf äußerste Randbereiche, in denen es zu unhaltbaren Friktionen mit dem nationalen Recht kommt – zu erfüllen. Erweiterungen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen, sollten auf ihren europarechtlichen Kern zurückgeführt werden.
Arndt Sinn von der Universität Osnabrück erklärte, der Regierungsentwurf nehme das Ziel der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie auf, einer sich rasch wandelnden Bedrohungslage gerecht zu werden. Bei der Umsetzung halte sich der Regierungsentwurf überwiegend an die europarechtlichen Vorgaben. Einige der geplanten Änderungen seien jedoch nicht unionsrechtlich determiniert, weshalb von ihnen abgesehen werden sollte. Bei einer verfassungskonform restriktiven Auslegung gebe es bei den durch die Richtlinie vorgegebenen Änderungen kein Bruch mit der deutschen Verfassungsidentität. Zudem sollte nochmals überlegt werden, ob an der bestehenden Regelungsstruktur des Paragrafen 89a – wie es der Regierungsentwurf vorsieht – festgehalten werden soll. Vorzugswürdig wäre eine Regelung, die sich an der Struktur der Richtlinie orientiert.
Mark A. Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte im Fazit seiner Stellungnahme, dass entscheidende Fehler für die Ausgestaltung des deutschen Terrorismusstrafrechts bereits vor dem Jahr 2017 bei der Aushandlung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung gemacht wurden. Damals habe man eine viel zu weite Verlagerung der Strafbarkeit in das bloße Vorfeld terroristisch motivierter Verhaltensweisen mitgetragen, deren Realisierung zu massiven Verwerfungen mit dem deutschen Strafrechtssystem führt. Im Ergebnis sei damit der Entscheidungsspielraum des deutschen Gesetzgebers durch zwingende europarechtliche Vorgaben erheblich eingeschränkt.
Der Rechtsanwalt Stefan Conen sprach davon, dass die Stellungnahmen der Sachverständigen durchzogen seien von der Skepsis, ob die Grundlagen des Strafrechts mit diesem Gesetzentwurf nicht überschritten würden. Diese Diskussion könne aber nicht national geführt werden, weil es sich um zwingende europäische Vorgaben handele und dem Gesetzgeber ganz wenig Spielraum bei der Umsetzung bleibe. Es sei das Bemühen erkennbar, mit dem Entwurf weitgehend nicht über die zwingenden europarechtlichen Vorgaben hinauszugehen und ihn auf Strafbarkeiten auszuweiten. Trotzdem gehe er teilweise über die Richtlinie hinaus. Präventiv ausgerichtetes Polizeirecht dürfe nicht in repressives Strafrecht umgewandelt werden. Insofern sollte an keiner Stelle über das Notwendige bei der Umsetzung hinausgegangen werden.
Aus der Sicht von Dirk Peglow, Bundesvorsitzender Bund Deutscher Kriminalbeamter, findet sich in dem Entwurf eine Vielzahl von Regelungen, die geeignet seien, bisherige Lücken im Bereich der Strafverfolgung zu schließen und eine noch effektivere Verfolgung des Terrorismus zu ermöglichen. Im Einzelnen begrüßte Peglow unter anderem, dass der Katalog der terroristischen Straftaten präzisiert und auch erweitert worden sei. Zudem erscheine es sachgerecht, die bislang nur teilweise gegebene Strafbarkeit von Versuchshandlungen auf alle Tatbestandsalternativen auszudehnen. Sie ermögliche es, eine Vielzahl von Vorfeldaktivitäten nunmehr als Straftaten zu verfolgen.
Alexander Poitz, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, erklärte, mit dem Entwurf werde gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkannt. Angesichts der europaweit andauernden herausfordernden Sicherheitslage sei es aber auch notwendig, dass die Polizei und Sicherheitsbehörden personell gestärkt und mit wirksamen Befugnissen im Kampf gegen den Terrorismus ausgestattet werden. Auch Poitz zufolge sind vor allem die Paragrafen 89a und 89c geboten, um die Richtlinienvorgaben in nationales Recht umzusetzen. Stärker bekämpft werden müsse aber auch die Terrorismusfinanzierung.
Wolfram Nettersheim, Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof, sprach sich in seiner schriftlichen Stellungnahme eindeutig für eine Ausweitung der Strafbarkeiten im Terrorismusstrafrecht aus. Das gelte insbesondere für die einheitliche Definition der terroristischen Straftat und die damit einhergehende Vereinheitlichung und Erweiterung der im Entwurf in Bezug genommenen Straftaten. Diese Strafbarkeitserweiterungen könnten aber nur dann zu der von der Richtlinie und dem vorliegenden Entwurf beabsichtigten umfassenderen und effektiveren Verfolgung terroristischer Handlungen führen, wenn auch die Eingriffsermächtigungen der Strafprozessordnung auf die entsprechenden neuen Varianten und Tatbestände erstreckt werden.
Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, erklärte, dass der Entwurf die bestehenden und von der Europäischen Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens bemängelten Umsetzungsdefizite schließe und aus praktischer Sicht uneingeschränkt zu begrüßen sei. Allerdings sollten die vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuches an verschiedenen Stellen noch angepasst werden. Hingegen begegneten die vorgeschlagenen Änderungen der Strafprozessordnung, nach denen insbesondere die Ermittlungsbefugnisse nicht ausgeweitet werden sollen, durchgreifenden Bedenken.
Die Sachverständigen Nettershein, Schmidke und Sinn wurden auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zu der öffentlichen Anhörung eingeladen, Beckemper, Peglow und Poitz auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Zöller auf Vorschlag der FDP-Fraktion und Conen und Petzsche auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Politik
Digitales Führungszeugnis
Berlin 01.10.2026
– Ab dem 1. Oktober 2026 ist das Führungszeugnis für Privatpersonen, das bis dahin ausschließlich auf grünem Spezialpapier gedruckt wurde, wahlweise auch als digitale Variante erhältlich. Das Digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument erteilt und an Ihr Zentrales Bürgerpostfach bei der BundID (https://id.bund.de) – auch als Nutzerkonto Bund bekannt – versandt. Es unterscheidet sich optisch vom gedruckten Führungszeugnis insbesondere durch den weißen Hintergrund und den aufgedruckten QR-Code. Die Gebühr beträgt für beide Varianten 13,00 Euro.
Die Vorteile des Digitalen Führungszeugnisses:
- Der gesamte Prozess läuft digital. Es ist kein Behördengang erforderlich.
- Etwaige Postlaufzeiten entfallen. Sie erhalten Ihr Führungszeugnis im Regelfall – sofern es sich nicht um ein Europäisches Führungszeugnis handelt oder Prüfungen notwendig sind – innerhalb weniger Stunden.
- Das Digitale Führungszeugnis kann einfacher mehrfach genutzt werden (z. B. mehreren Arbeitgebern vorgelegt werden).
- Je nach Bedarf kann das Digitale Führungszeugnis in digitaler Form als PDF-Dokument oder als Ausdruck des PDF-Dokuments genutzt werden.
Politik
Zunahme von Ängsten in der deutschen Bevölkerung
Berlin, 1. Oktober 2026
– Eine Studie des Instituts für Politikwissenschaft der Philipps-Universität Marburg, die am heutigen Donnerstag im Auftrag eines Versicherungsinstituts vorgestellt wurde, zeigt einen Anstieg des Angstniveaus in der deutschen Bevölkerung im Jahr 2026 auf 59 Prozent; dabei liegt der Wert im Westen bei 60 Prozent und im Osten bei 53 Prozent.
Die Ängste der Deutschen 2026:
Düster Blick auf Politik und Wirtschaft.
Angst vor Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen wächst.
Migrationssorgen weiter unter den Top Ten.
Deutlicher Vertrauensverlust in die Politik.
Das Angsttendenz ist insgesamt erstaunlich gering.
weitere Ergebnisse: Angst vor politischem Extremismus, Angst vor einer Spaltung der Gesellschaft, vor einem Krieg mit deutscher Beteiligung.
Foto: © PWO
Europa
Nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Berlin 01.10.2026
– Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte der Europäischen Union (EU) vorgelegt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU 2024/1203, EUDR) über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ (21/8278) sieht die Umsetzung der europäischen Verordnung in nationales Recht vor. Von den Änderungen der Straf- und Bußgeldvorschriften sind vor allem Waldbesitzer und landwirtschaftliche Betriebe wie Viehhalter oder Futteranbauer betroffen.
Die EUDR sieht vor, dass in den Ländern der EU nur noch bestimmte Rohstoffe und Produkte, vor allem Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz in den Handel kommen, die auf sogenannten entwaldungsfreien Flächen, legal erzeugt wurden. Auf den Flächen durfte nach dem 31. Dezember 2020 keine Waldrodung mehr stattgefunden haben.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, dass Unternehmen in Deutschland, die solche Produkte oder Erzeugnisse in den Handel bringen, umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Dazu gehören Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung und die Abgabe einer Sorgfaltserklärung über ein zentrales Informationssystem.
Die Behörden werden dazu verpflichtet, jährlich Mindestquoten, bis zu neun Prozent, an Kontrollen bei Marktteilnehmern vorzunehmen, die mit Produkten aus sogenannten „Hochrisiko-Ländern“ handeln. Bei hinreichend begründetem Verdacht auf Verstöße dürfen Behördenvertreter Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume betreten, Unterlagen und Datenträger einsehen, kopieren und Proben nehmen. Auch Maßnahmen wie Beschlagnahme, Aussetzung des Inverkehrbringens oder Ausfuhrverbote können angeordnet werden. Große Marktteilnehmer müssen jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen berichten
Bei Verstößen drohen Sanktionen, darunter Geld- und Freiheitsstrafen. Der Entwurf sieht vor, dass das vorsätzliche Inverkehrbringen nicht konformer Erzeugnisse mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Für leichtfertiges Handeln drohen bis zu drei Jahre Haft. Bei vorsätzlichen Verstößen mit besonders schweren Umweltschäden reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Bei größeren Unternehmen können es unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes sein. Außerdem soll es Behörden erlaubt sein, beschlagnahmte Erzeugnisse einzuziehen und ein Vermarktungsverbot auszusprechen. Zudem ist vorgesehen, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und staatlichen Finanzierungsprogrammen auszuschließen.
Politik
Bundeswehr beendet nach 11 Jahren seinen Einsatz im Irak
Berlin 01.10.2026
– Zum 30.September 2026 endete die militärische Präsenz der Bundeswehr im Irak. Bis auf das Personal des Militärattachéstabes an der Botschaft in Bagdad haben die 28 letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten auf Wunsch der irakischen Regierung das Feldlager in Erbil an die irakische Regierung übergeben und das Land verlassen.
Das letzte Kontingent wurde heute auf dem Luftwaffenstützpunkt Wunstorf von Staatssekretär Nils Hilmer, Generalleutnant Günter Katz und Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie von Angehörigen in Empfang genommen. Dabei wurden die Leistungen der insgesamt 25 Kontingente gewürdigt.
Das deutsche Engagement im Irak bestand im Rahmen des mandatierten Einsatzes Counter Daesh/ Capacity Building Iraq (CD/CBI) größtenteils aus Beratungs-, Sanitäts-, IT- und Stabspersonal. Das erste Kontingent nahm im Februar 2015 seinen Einsatzauftrag im Irak auf.
Seit Beginn des Einsatzes haben unsere Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten, insbesondere dem Irak selbst, große Fortschritte bei der Zurückdrängung der Bedrohung durch terroristische Kräfte, und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Region und auch in Europa geleistet.
Mit Unterstützung der Bundeswehr wurden die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte befähigt, die Sicherheit des Landes eigenständig zu gewährleisten und die dazu notwendigen militärischen Strukturen aufzubauen.
Der Abzug der internationalen Streitkräfte erfolgte auf Wunsch der irakischen Regierung, die den Kampf gegen bewaffnete Gruppierungen künftig eigenständig weiterführen wird. Der Rückbau sowie die Übergabe des Camps erfolgte in den vergangenen Wochen trotz der angespannten Sicherheitslage planmäßig.
Deutschland wird der irakischen Regierung auch weiterhin eng verbunden bleiben und steht auch künftig zur Unterstützung von Sicherheit und Stabilität im Irak bereit.
Das deutsche Kontingent in Jordanien ist vom Abzug nicht betroffen.
Politik
Leben auf der Lande
Berlin 30.09.2026
29. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ startet
Bundesheimatminister Rainer ruft Dorfgemeinschaften zum Mitmachen auf
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) startet den 29. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Gesucht werden Dorfgemeinschaften, die gemeinsam anpacken und ihren Ort mit Ideenreichtum und Engagement lebenswert und zukunftsfähig gestalten. Mitmachen können Dörfer sowie Gemeinschaften benachbarter Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Wettbewerbsrunde läuft von 2027 bis 2029.
Dazu sagt Bundesheimatminister Alois Rainer: „Miteinander ist es Heimat – und genau dieses Miteinander wird in unseren Dörfern jeden Tag gelebt. Menschen übernehmen Verantwortung, halten Vereine am Laufen, organisieren Kultur und Nachbarschaftshilfe, entwickeln neue Ideen für Nahversorgung, Mobilität und Wirtschaft und bewahren Natur und Baukultur. Dieses Engagement verdient Sichtbarkeit und Anerkennung. Unser Dorfwettbewerb zeigt, wie viel Tatkraft, Ideenreichtum und Gemeinsinn in unseren Regionen stecken. Er bringt zugleich zentrale Anliegen unserer Heimat-Agenda zusammen: regionale Kultur, gesellschaftliches Miteinander und eine starke Wirtschaft vor Ort. Mein Aufruf an die Dorfgemeinschaften lautet deshalb: Zeigen Sie, was Ihr Dorf stark und besonders macht und wie Sie gemeinsam Zukunft gestalten. Machen Sie mit!“
Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht das Engagement der Dorfgemeinschaft – also die Frage danach, wo sie gestartet ist, was sie bislang erreicht hat und was sie für die Zukunft tut. Bewertet wird, was die Menschen vor Ort aus ihrer individuellen Ausgangslage gemacht haben, welche Ziele sie sich gesetzt und welche Fortschritte sie gemeinsam erreicht haben. Gefragt sind Ideen und Projekte, die das Dorf als Lebens-, Arbeits- und Gemeinschaftsort stärken.
Alle Dörfer im Bundesentscheid erhalten Preisgelder: Gold wird mit 15.000 Euro, Silber mit 10.000 Euro und Bronze mit 5.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus kann die Jury Sonderpreise in Höhe von jeweils 3.000 Euro für herausragende Leistungen und besondere Einzelprojekte vergeben.
Politik
Keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf
Berlin 30.09.2026
– Seit dem Beginn der Kampfhandlungen befinden sich nach Angaben der Bundesregierung keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf. Es würden sich derzeit 15 Schiffe „mit Bezug zu Deutschland“ im Persischen Golf aufhalten, welche primär für den internen Liniendienst im Persischen Golf vorgesehen seien, heißt es in der Antwort der Regierung (21/8181) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7875). Der Großteil der Schiffe mit deutschem Bezug, die sich seit Februar in der Region aufhielten, habe diese in den vergangenen Monaten verlassen können.
Das Auswärtige Amt und weitere zuständige Behörden stünden mit betroffenen Reedereien in Kontakt, wird mitgeteilt. Die Lage der Besatzungen sei in den Gesprächen thematisiert worden. „Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine von den Reedereien organisierte Ausreise mit kommerziellen Mitteln nicht erfolgen konnte“, heißt es in der Antwort.
Politik
Kleine Herbstbelebung am Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktzahlen im September 2026
Berlin 30.09.2026
– Die Zahl der Arbeitslosen ist im September auf 2,994 Millionen gefallen und lag damit erstmals seit drei Monaten wieder unter drei Millionen. Die Herbstbelebung fällt in diesem Jahr allerdings relativ schwach aus. Saisonbereinigt ergibt sich ein Anstieg um 12.000. Die Arbeitslosenquote lag im September bei 6,4 Prozent. Das waren 0,1 Prozentpunkte weniger als im August 2026.
Die aktuelle Wirtschaftsbelebung spiegelt sich in einer geringeren Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Diese sank von Juni auf Juli um 13.000 auf 118.000. Im Vorjahresvergleich hat sie um 69.000 abgenommen.
Die Jugendarbeitslosigkeit ging im September ebenfalls um 23.000 auf 304.000 zurück. Ein Rückgang ist in dieser Jahreszeit üblich, da Jugendliche, die sich über den Sommer arbeitslos gemeldet hatten, wieder oder nach Abschluss einer Ausbildung erstmals eine Beschäftigung finden. Saisonbereinigt stieg die Jugendarbeitslosigkeit jedoch leicht an (+2.000).
Zunehmend macht sich auf dem Arbeitsmarkt auch der demographische Wandel bemerkbar: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Juli erneut zurückgegangen und liegt nun bei 34,68 Mio. Personen (saisonbereinigt ein Minus um 12.000 Personen, minus 84.000 im Vergleich zum Vorjahr). Dieser Rückgang würde ohne die Beschäftigung von 6,02 Millionen Menschen, die keinen deutschen Pass haben, noch deutlicher ausfallen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 181.000.
Staatssekretärin Leonie Gebers: „Trotz der leichten Konjunkturbelebung bleibt die Situation auf dem Arbeitsmarkt auch im September angespannt. Während in einigen Branchen weiterhin zehntausende Stellen verloren gehen, wird anderswo händeringend nach Fachkräften gesucht.
Als Bundesregierung investieren wir in diesem Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich in Qualifizierung und Weiterbildung, um Unternehmen im Transformationsprozess zu unterstützen. Darüber hinaus modernisieren wir die Arbeitsvermittlung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitsplatzwechsel zu erleichtern und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Auch die Reform der Grundsicherung, die im Juli in Kraft getreten ist, zeigt erste Effekte: So stieg die Zahl von Eltern mit kleinen Kindern, die von den Jobcentern aktiv betreut werden, spürbar an. Das erhöht ihre Chancen, nach der familienbedingten Auszeit schnell wieder in Erwerbstätigkeit zurückzufinden.“
Politik
BER erhält Drohnendetektor
Berlin 30.09.2026
Deutsche Flugsicherung nimmt System zur Drohnendetektion am Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb.
Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist ab sofort ein neues System zur Drohnendetektion im Einsatz. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH kann damit Drohnen im An- und Abflugbereich frühzeitig erkennen und die zuständigen Stellen über mögliche Gefährdungen für den Luftverkehr informieren. Damit wird die technische Grundlage für eine schnellere Bewertung der Lage und eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Stellen geschaffen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger:
„Angesichts der aktuellen Lage handeln wir konsequent. Die Inbetriebnahme von Drohnendetektionssystemen wie jetzt am BER ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit des Luftverkehrs. Gerade an großen internationalen Flughäfen kommt es darauf an, mögliche Drohnen frühzeitig zu erkennen und die Lage schnell bewerten zu können. Mit dem Ausbau der Detektion im An- und Abflugbereich schaffen wir dafür die technischen Voraussetzungen und verbessern das Zusammenspiel von Flugsicherung und Sicherheitsbehörden.“
Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach:
„Drohnendetektion dient dem Schutz kritischer Infrastruktur, der Sicherheit des Luftverkehrs und auch natürlich der Menschen. Drohnenereignisse können unterschiedliche Ursachen haben. Aus einzelnen Sichtungen oder Detektionen sowie aus der reinen Zahl registrierter Drohnenereignisse allein lassen sich keine belastbaren Rückschlüsse auf Betreiber, Motivation oder eine konkrete Gefährdungslage ableiten. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich verlässliche Informationen zu erhalten, um richtig handeln zu können. Dabei unterstützt das neue System zur Drohnendetektion.“
Die Inbetriebnahme erfolgt vor dem Hintergrund wiederholter Drohnensichtungen im Umfeld deutscher Flughäfen. Auch am Flughafen BER kam es zuletzt zu einer Unterbrechung des Flugbetriebs aufgrund einer Drohnensichtung. Mit dem neuen System wird die Möglichkeit verbessert, Drohnen im relevanten Luftraum frühzeitig zu erkennen und die verfügbaren Informationen für die weitere Lagebewertung bereitzustellen.
Mit der Inbetriebnahme am BER wird der vom BMV initiierte Ausbau der Drohnendetektion an deutschen Verkehrsflughäfen weiter umgesetzt. Im Laufe des Jahres sollen sukzessive weitere internationale Verkehrsflughäfen mit entsprechenden Systemen für die An- und Abflugbereiche ausgestattet werden. Das BMV sowie die DFS stimmen die Anforderungen an technische Schnittstellen sowie die Melde- und Informationswege eng mit dem Bundesministerium des Innern und den zuständigen Sicherheitsbehörden ab. Die DFS stellt die technische Detektion von Drohnen im An- und Abflugbereich bereit. Über weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr entscheiden die jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden.
Politik
Weiterentwicklung des Deutschlandfonds
Berlin 30.09. 2026
– Bislang sind noch keine Zusagen für Investitionskredite für Energieversorgungsbetriebe aus dem seit Anfang August 2026 erweiterten Programm des Deutschlandfonds erfolgt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7831).
Die im Rahmen des Deutschlandfonds aufgelegten bzw. in Prüfung befindlichen Instrumente zielten auf Erleichterungen bei der Finanzierung von Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze, unter anderem durch Übernahme eines Teils des Finanzierungsrisikos durch den Bund, heißt es in der Antwort. Umfasst seien auch Finanzierungen über Konsortien. Darüber hinaus stehe es jedem Finanzakteur frei, Investitionen in die Energieinfrastruktur vorzunehmen. „Institutionelle Beteiligungen an Netzbetreibern in den letzten Jahren zeigen, dass davon insbesondere auch von ausländischen Pensionseinrichtungen Gebrauch gemacht wird“, schreibt die Bundesregierung und verweist „auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen“, wonach die Energieversorgung in Deutschland und in der Europäischen Union „grundsätzlich wettbewerblich und in einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt“ erfolge. „An die Wettbewerbsgrundsätze ist auch der wirtschaftlich tätig werdende Staat gebunden“, heißt es in der Antwort.
Politik
Die deutsche Bundeswehr mag keine wissenschaftliche Forschung.
Berlin 30.09.2026
– Seit 2025 dürfen Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, die 1 % der Wirtschaftsleistung übersteigen, mit Schulden finanziert werden. Der Beitrag untersucht das erste Jahr dieser sogenannten Bereichsausnahme Verteidigung. Wie viel wurde dadurch zusätzlich für Verteidigung und Sicherheit ausgegeben und wofür wurden die Mittel verwendet? Das Ergebnis: Die Ausgaben sind deutlich gestiegen. Ein erheblicher Teil der zusätzlichen Schulden führte jedoch nicht zu höheren Verteidigungsausgaben, sondern verschaffte dem übrigen Haushalt Spielraum. Der Zuwachs ist vor allem in klassische Rüstung wie Munition und Fahrzeuge geflossen, teils auch in Ausgaben ohne unmittelbaren Verteidigungsbezug. Die Mittel für Wehrforschung und -entwicklung blieben dagegen gering, obwohl der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig neue Fähigkeiten, z. B. Drohnen und Cyberabwehr, sind. Ob die zusätzlichen Milliarden auch die Verteidigung der Zukunft stärken, bleibt damit offen.
Politik
Regierung beziffert Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
Berlin 30.09.2026
– Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (21/8184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7741) die Ausgaben der einzelnen Bundesressorts für die Öffentlichkeitsarbeit im Zeitraum vom 25. März 2025, dem Beginn der aktuellen Wahlperiode, bis zum Jahresende 2025 auf. Sie verweist auf die bereits in ihrer Antwort (21/6939) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6590) genannten Zahlen und beziffert als weitere Ausgaben 583.452,11 Euro brutto beim Finanzministerium, 1.654.329,84 Euro beim Wirtschaftsministerium, 702.969,99 Euro beim Forschungsministerium, 1.273.229,27 Euro beim Digitalministerium, 2.174.157,88 Euro beim Verkehrsministerium, 176.527,58 Euro beim Gesundheitsministerium, 482.538,25 Euro beim Landwirtschaftsministerium, 174.910,40 beim Bauministerium, 23.124,12 Euro bei der Ostbeauftragten im Bundeskanzleramt, 60.093,05 Euro beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und 2.276.048,67 Euro beim Bundespresse- und Informationsamt.
Für denselben Zeitraum werden in der Antwort Ausgaben für Social Media für das Verkehrsministerium (79.930 € Youtube, 180.000 E Sonstiges/META) und das Landwirtschaftsministerium (8.934,96 Euro für Sonstiges) aufgeführt. Die Kosten der Kampagne „i-Kfz/Digitaler Fahrzeugschein“ des Verkehrsministeriums werden mit 59.500 Euro, die des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen im Entwicklungsministerium (BMZ) mit 44.009 € brutto und die der BMZ-Schulessenprogramme in Partnerländern mit 4.908,75 Euro brutto angegeben.
Die Antwort enthält auch eine Tabelle mit den Öffentlichkeitsausgaben der Bundesressorts in der vorangegangenen Wahlperiode. Die Regierung betont, dass einige finanzielle Aufwendungen im Sinne der Fragestellung in Rahmenverträgen pauschal enthalten seien und nicht gesondert ausgewiesen werden könnten. Die Auslandsöffentlichkeitsarbeit sei in den Angaben nicht erfasst.
Politik
9.663 Ausländer aus Deutschland abgeschoben
Berlin 30.09.2026
– Im ersten Halbjahr 2026 sind nach Angaben der Bundesregierung 9.663 ausländische Staatsbürger aus Deutschland abgeschoben worden. Die meisten Abschiebungen (1.931) wurden in Nordrhein-Westfalen registriert, gefolgt von Bayern (1.513) und Baden-Württemberg (1.405), wie aus der Antwort (21/8186) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7371) der AfD-Fraktion hervorgeht. Die meisten Ausländer (7.142) wurden in ihr Heimatland abgeschoben, andere gemäß Dublin-III-Verordnung in andere europäische Staaten rücküberstellt.
Politik
Mittel und Kosten von GIZ und KfW Entwicklungsbank
Berlin 30.09.2026
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat im Jahr 2025 rund 2,43 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, um Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu finanzieren, heißt es in einer Antwort (21/8190) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7399) der AfD-Fraktion. Im gleichen Jahr habe die KfW Entwicklungsbank 7,5 Milliarden Euro für Projekte der Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit erhalten.
Die Gesamtausgaben der KfW Entwicklungsbank in den Jahren 2020 bis 2025 belaufen sich der Bundesregierung zufolge auf insgesamt 48,2 Milliarden Euro. Davon seien 27,9 Milliarden Euro rückzahlbare/verzinsliche Darlehen, 18 Milliarden Euro nicht rückzahlbare Haushaltsmittel über alle Bundesressorts und 2,3 Milliarden Euro nicht rückzahlbare Drittmittel.
Gefragt nach den Verwaltungskosten beziehungsweise den Steuerungskosten im Fall der GIZ heißt es in der Antwort weiter, ihr Anteil an den Gesamtkosten habe bei der GIZ im Jahr 2025 bei 12,5 Prozent gelegen, bei der KfW Entwicklungsbank bezogen auf das Volumen der Neuzusagen bei 4,4 Prozent.
Die Bundesregierung betont, dass eine einheitliche Abgrenzungssystematik zur Vergleichbarkeit der Kostenstrukturen von GIZ und KfW Entwicklungsbank nicht existiere. Dies wäre ihr zufolge aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsfelder und -modelle von GIZ und KfW auch nicht sinnvoll.
In der Antwort gibt die Bundesregierung außerdem Auskunft über die Kosten der Landesbüros beziehungsweise Außenstellen im Ausland, über Personalkosten, interne und externe Evaulierungen und Überprüfungen der Kostenstrukturen.
Politik
153. Versammlung der Interparlamentarischen Union in Arusha, Tansania
Berlin. 30.09.2026
– Eine Delegation des Deutschen Bundestages wird an der 153. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) teilnehmen, die vom 5. bis 9. Oktober 2026 in Arusha stattfindet.
Leiter der Delegation ist Abg. Alexander Radwan (CDU/CSU), der Delegation gehören darüber hinaus die Abg. Dr. Malte Kaufmann und Stefan Keuter (beide AfD), Dr. Rolf Mützenich (SPD), Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Katrin Fey (Die Linke) an. Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird über den Sondersitz für junge Parlamentarier, der in der IPU-Satzung vorgesehen ist, an der Versammlung teilnehmen.
Das Thema der Generaldebatte, in der Abg. Radwan eine Rede halten wird, lautet „Stärkung einer guten Regierungsführung und Stärkung der Gemeinden durch Inklusion, Vertrauen und Chancen für alle“. Dabei soll es insbesondere um die Frage gehen, mit welchen Maßnahmen die Parlamente die Eigenverantwortung in den Gemeinden stärken können, um die Beteiligung von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und anderen unterrepräsentierten Gruppen sicherzustellen. Parlamente sollen in die Lage versetzt werden, dahingehende Entscheidungen unter anderem durch eine bessere Nutzung von Daten, Forschungsergebnissen, öffentlichen Konsultationen und Evaluierungen sowie durch die Verwendung neuer Technologien zu treffen. Die 153. IPU-Versammlung wird eine Resolution zu diesem Themenkomplex verabschieden.
In zahlreichen Podiumsdiskussionen und Workshops diskutieren die Parlamentarier darüber hinaus unter anderem zur künstlichen Intelligenz in politischen und gesellschaftlichen Räumen, zur parlamentarischen Kontrolle der Rohstoffindustrie, zur gesunden Ernährung in Zeiten des Klimawandels und zum Schutz von Berg- und Meeresökosystemen.
Die Versammlung endet mit der Wahl einer neuen IPU-Präsidentschaft.
Politik
Deutschland und Kasachstan auf neuer wirtschaftlicher, politischer und bildungspolitischer Ebene.
Dies wurde heute, Dienstag, den 29. September, in Gesprächen zwischen dem kasachischen Präsidenten Kassym-Jomart Tokajew, Präsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz vereinbart.
Kasachstan ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Zentralasien mit einem Handelsvolumen von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2025, und die Staaten vertiefen ihre Kooperation aktuell im September 2026 bei einem Wirtschaftsforum in Berlin durch 37 neue Projekte im Wert von 1,8 Milliarden Euro.
Foto: © PWO
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