Politik

Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -mitglieder

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Berlin 14.08.2025 

– Über Straftaten gegen Repräsentanten und Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien in der ersten Hälfte des laufenden Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1171) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/985). Danach wurden laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 98 Gewalt- und 174 Äußerungsdelikte gemeldet, die gegen Vertreter dieser Parteien gerichtet waren.

Von den 98 Gewaltdelikten waren laut Vorlage in 68 Fällen Vertreter der AfD betroffen, in neun Fällen Vertreter der Sozial- und in sieben Fällen der Christdemokraten, während auf Vertreter der FDP sechs Fälle sowie auf Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und auf Vertreter der Linken jeweils vier Fälle entfielen. Die 174 Äußerungsdelikte richteten sich den Angaben zufolge in 54 Fällen gegen Vertreter der Grünen und in 51 Fällen gegen Vertreter der AfD sowie in 30 Fällen gegen Vertreter der SPD. Vertreter der CDU waren in 19 Fällen von den Äußerungsdelikten betroffen, Vertreter der Linken in 15 Fällen sowie Vertreter der FDP in drei und Vertreter der CSU in zwei Fällen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach können die genannten Fallzahlen durch Nach- und Änderungsmeldungen teilweise noch deutlichen Änderungen unterliegen.

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