Politik
Straftaten an Bahnhöfen im ersten Halbjahr 2025
Berlin 11.08.2025
– Im ersten Halbjahr 2025 hat die Bundespolizei an Bahnhöfen 14.047 Gewaltdelikte, 26.613 Eigentumsdelikte, 17.595 Sachbeschädigungsdelikte, 1.076 Sexualdelikte, 4.475 Betäubungsmitteldelikte und 808 Waffendelikte registriert. Diese Zahlen berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf die Polizeiliche Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei in einer Antwort (21/1095) auf eine Kleine Anfrage (21/884) der AfD-Fraktion. „Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig ändern“, betont die Bundesregierung.
Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage auch nach den Staatsangehörigkeiten der erfassten Tatverdächtigen erkundigt. Bei den Eigentumsdelikten beispielsweise sind die Tatverdächtigen überwiegend „gänzlich unbekannt“ (14.694), es liegen also keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor. Die Bundespolizei ermittelte zudem 7.565 nichtdeutsche und 5.375 deutsche Tatverdächtige, bei 96 Tatverdächtigen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt.
Bei den Gewaltdelikten im ersten Halbjahr 2025 ermittelte die Bundespolizei laut Bundesregierung 5.711 deutsche und 4.641 nichtdeutsche Tatverdächtige. In 3.200 Fällen sind die Tatverdächtigen „gänzlich unbekannt“, bei 101 Tatverdächtigen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt.
Bei den Sexualdelikten zählte die Bundespolizei 349 nichtdeutsche und 260 deutsche Tatverdächtige, bei 402 ist der Tatverdächtige „gänzlich unbekannt“, in elf Fällen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. In der Antwort werden diese Angaben auch für die übrigen Deliktsgruppen aufgeführt; zudem nennt die Bundesregierung jeweils die Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen.
Bezogen auf die Tatorte registrierte die Bundespolizei im ersten Halbjahr laut Antwort beispielsweise die meisten Gewaltdelikte am Hauptbahnhof Leipzig (426), die meisten Eigentumsdelikte am Hauptbahnhof Hamburg (1.570) und die meisten Sexualdelikte am Hauptbahnhof Dortmund (29). Ferner gibt die Bundesregierung in der Antwort Auskunft unter anderem über Gewaltdelikte, bei denen ein Messer eingesetzt wurde, sowie über Angriffe auf im Einsatz verletzte Bundespolizisten.