Politik

Strafanzeige gegen Bundesregierung

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Berlin, 24. Oktober 2024

Im Namen unserer Klägerin aus dem Gazastreifen hat das ECCHR heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen erneuten Antrag auf einstweilige Maßnahmen gegen deutsche Rüstungsexporte gestellt, die in Gaza eingesetzt werden könnten.

Trotz der unerbittlichen Brutalität des israelischen Militäreinsatzes hat Bundeskanzler Olaf Scholz jüngst öffentlich klargestellt, dass die Bundesregierung den Export deutscher Rüstungsgüter nach Israel weiterhin erlauben wird. Mit unserem dringenden Antrag setzen wir ein klares Zeichen, dass wir nicht bereit sind, uns von Deutschlands völkerrechtlichen Verpflichtungen abzuwenden.

Zudem liegen Presseberichten zufolge, die von der Bundesregierung unbestritten bleiben, dem deutschen Rüstungskonzern Renk Group AG bereits seit einiger Zeit Exportgenehmigungen für Ersatzteile für Panzer vor, die auch in israelischen Merkava-Panzern zum Einsatz kommen.

„Palästinenser und Israelis verdienen den gleichen völkerrechtlichen Schutz wie Menschen in der Ukraine oder im Libanon. „Dass die Bundesregierung von Israel Zusicherungen einholen will, mit deutschen Waffen nicht gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstoßen, zeigt, dass Berlin selbst solche Verstöße in Gaza fürchtet. Für die palästinensische Zivilbevölkerung ist diese israelische Absichtserklärung jedoch wertlos und dient lediglich der Gewissensberuhigung des Bundeskanzleramts“, sagte Dr. Alexander Schwarz, stellvertretender Programmdirektor für Völkerstraftaten beim ECCHR.

Die heutige Klage baut auf einem Verfahren vom Juli 2024 zu ähnlichen Sachverhalten auf. Unsere bisherigen juristischen Bemühungen hatten offensichtlich politische Auswirkungen und haben zur Entscheidung der Bundesregierung beigetragen, von Israel Zusicherungen einzuholen, dass die exportierten Waffen völkerrechtskonform eingesetzt werden. Laut dem Internationalen Waffenhandelsvertrag dürfen keine Rüstungsexporte genehmigt werden, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass sie völkerrechtswidrig eingesetzt werden.

Unser Kläger lebt im Gazastreifen und hat durch Angriffe der israelischen Armee seine Frau und seine Tochter verloren. Sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit sind durch die anhaltenden Angriffe gefährdet. Die von uns angefochtenen Genehmigungen ermöglichen die Lieferung weiterer Rüstungsgüter, die zu dieser Gefahr beitragen. Wir fordern daher, dass die Bundesrepublik Deutschland alles in ihrer Macht stehende tut, um Leib und Leben unseres Klägers rechtlich zu schützen.

Beweis der Beschwerde:

Ursprünglich hatte die Bundesregierung Israel Rüstungslieferungen im Wert von 45 Millionen Euro zugesagt. Nach Anfragen des BSW gab das Auswärtige Amt jedoch bekannt, dass sich die Summe mehr als verdoppelt habe. Außenministerin Baerbock warnt derweil vor undifferenziertem Schwarz-Weiß-Denken.

Die Bundesregierung weitet ihre Genehmigungen für Rüstungslieferungen an Israel stärker aus als bisher bekannt. Alleine seit August wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts Ausfuhren von Rüstungsgütern im Wert von 94,05 Millionen Euro an das Land erlaubt, das mit der Hamas im Gazastreifen und der Hisbollah im Libanon im Krieg ist. Das ist mehr als doppelt so viel wie die 45,74 Millionen Euro, die das Wirtschaftsministerium noch vergangene Woche dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags für das gesamte Jahr bis zum 13. Oktober gemeldet hat. Die neue Zahl geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der BSW-Abgeordneten Sevim Dagdelen hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Die Bundesregierung betonte dagegen stets, dass es keinen Rüstungsexportstopp gebe. „Wir haben Waffen geliefert, und wir werden Waffen liefern“, versprach Scholz in der Debatte des Bundestags zum Jahrestag des Überfalls vom 7. Oktober. Das schlägt sich jetzt auch in der Statistik nieder.

Die BSW-Politikerin Dagdelen nannte die Exporte „unverantwortlich“. „Die Ampel-Regierung leistet mit der Waffenhilfe an Israel Beihilfe für Kriegsverbrechen in Gaza und Libanon, statt dem Mehrheitswillen der Bevölkerung in Deutschland nach einem Waffenembargo Rechnung zu tragen“, sagte sie.Außenministerin Annalena Baerbock warnt in der Diskussion um Rüstungsexportgenehmigungen für Israel vor undifferenziertem Schwarz-Weiß-Denken. „Das ist kein Gegensatz, sondern das sind zwei Seiten der gleichen Medaille: Das Recht auf Selbstverteidigung im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht“, sagte die Grünen-Politikerin am Rande einer Unterstützerkonferenz für den Libanon in Paris. Bei Exporten an Drittstaaten wie Israel werde jede Lieferung im Rahmen des humanitären, des europäischen und des internationalen Rechts geprüft. „Das tun wir auch hier.“

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