Politik
Stärkung von Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit der EU
Berlin 12.03.2025
Heute kommen die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten zur ersten formellen Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrats unter polnischer Präsidentschaft in Brüssel zusammen.
Am 26. Februar hat die EU-Kommission – aufbauend auf dem Wettbewerbsfähigkeitskompass – ein umfangreiches Paket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU vorgelegt: Der Clean Industrial Deal macht zentrale Vorschläge zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie, zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft und zur Entwicklung von Leitmärkten. Er wird ergänzt durch einen Aktionsplan für bezahlbare Energie und zwei sog. Omnibus-Pakete zur Vereinfachung von Rahmenbedingungen und Reduzierung unnötiger bürokratischer Belastungen.
Die Bundesregierung hatte sich zuvor intensiv mit Vorschlägen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU in den Prozess eingebracht, von denen eine Vielzahl aufgegriffen wurde. Die nun vorliegenden Initiativen werden in der heutigen Sitzung durch die Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten beraten. Der politischen Aussprache schließen sich in den nächsten Wochen und Monaten Verhandlungen zu den konkreten Einzelmaßnahmen sowie gezielte Rechtsänderungen an.
BMWK-Staatsekretär Bernhard Kluttig: „Es geht jetzt darum, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass die Kommission gleich zu Beginn der Legislatur die Richtung vorgibt und ein umfangreiches und anspruchsvolles Maßnahmenpaket vorgelegt hat. Bei den anstehenden Verhandlungen müssen wir Mitgliedstaaten jetzt gemeinsam handeln und zügig zu Ergebnissen kommen, um die Rahmen-, Innovations- und Investitionsbedingungen für die Wirtschaft deutlich zu verbessern. Wir müssen die Unternehmen von unnötigen Bürokratielasten befreien und gleichzeitig unsere politischen Ziele und das entsprechende Schutzniveau erhalten. Wir müssen die Energiekosten, insbesondere für die energieintensive Industrie drastisch senken und die Führungsposition der EU bei nachhaltigen Technologien weiter ausbauen. So können wir den Wirtschaftsstandort EU und ihre Handlungsfähigkeit global und ganzheitlich stärken und für die Zukunft fit machen.“
Der EU-Binnenmarkt soll der grundlegende Pfeiler der Wettbewerbsfähigkeit der EU sein. Um den Binnenmarkt zu vertiefen und zukunftsfähig weiterzuentwickeln, hat der Europäische Rat die EU-Kommission daher aufgefordert, bis zum Sommer eine horizontale Binnenmarktstrategie mit konkreten Maßnahmen und einem Zeitplan vorzulegen. Die Bundesregierung hat sich bereits aktiv in den Erarbeitungsprozess eingebracht, um wichtige Anliegen in der Strategie zu verankern. Hierzu zählt etwa die konsequente Durchsetzung der Binnenmarktregeln im Onlinehandel, insbesondere bei Akteuren aus Drittstaaten. Aus Sicht der Bundesregierung ist außerdem der Abbau unnötiger bürokratischer Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, konkret der Arbeitnehmerentsendung, zentral. Deutschland setzt sich hier für die zügige Schaffung eines gemeinsamen entsenderechtlichen Portals (eDeclaration) ein, welche Entsendungen einfacher und attraktiver macht sowie gleichzeitig Arbeitnehmerschutzrechte und deren Kontrolle stärkt.
Außerdem hat Deutschland gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten eine Koalition zur Stärkung des europäischen Halbleitersektors initiiert. Halbleiter sind für die technologische und strategische Souveränität, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Resilienz der EU essentiell. Um die Zusammenarbeit zu begründen, hat die Länder-Koalition eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Ziele sind die massive Stärkung der Produktionskapazitäten und der Spitzenforschung in der EU.