Politik

Stabilitätsrat fordert zielgerichtete Investitionen

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Berlin 10.7.2025   

– Der Stabilitätsrat dringt darauf, Investitionen aus dem neuen Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zielgerichtet einzusetzen, um das Wachstumspotenzial zu stärken. Wenn Bund und Länder die zur Verfügung gestellten Mittel in dieser Weise nutzten, könne das Sondervermögen einen „wichtigen Beitrag zur Stimulierung des Wachstums leisten“, heißt es in einem Bericht des Gremiums, der in der 31. Sitzung am 12. Juni 2025 beschlossen wurde. Über diese Sitzung unterrichtet die Bundesregierung im „Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 9 des Stabilitätsratsgesetzes“ (21/735).

Der Stabilitätsrat stellt in seinem Beschluss unter anderem fest, dass sich Deutschland in einer „schwierigen wirtschaftlichen und herausfordernden finanzpolitischen Lage“ befinde. Entsprechend begrüße der Rat „Maßnahmen der Bundesregierung zur Steigerung des Potenzialwachstums, auch um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu stärken und Ausgabenspielräume für zukünftige Investitionen zu erarbeiten“.

Der Stabilitätsrat sei der Auffassung, „dass komplementär zu den unterstützenden Maßnahmen für höheres Wirtschaftswachstum eine Überprüfung der Aufgaben sowie der Ausgabenstruktur der Haushalte aller staatlichen Ebenen erforderlich sein wird, um tragfähige Finanzen sicherzustellen und den europäischen Fiskalregeln auch unter Nutzung ihrer Flexibilitäten zu entsprechen“. Bund und Länder wird daher nachdrücklich empfohlen, „ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik konsequent am Ziel einer Steigerung der wirtschaftlichen Dynamik“ auszurichten. Ausgaben sollten für die „Zukunftsfähigkeit Deutschlands“ priorisiert werden. „Aus Sicht des Stabilitätsrates kommt es darauf an, die mit den Änderungen des Grundgesetzes zur Umsetzung des Finanzierungspakets verbundenen Handlungsspielräume konsequent für investive Ausgaben zur Stärkung des Potenzialwachstums zu nutzen“, heißt es weiter.

Mit Blick auf die europäischen Fiskalregeln stellt der Stabilitätsrat in dem Bericht fest, dass die im Fortschrittsbericht 2025 der Bundesregierung enthaltene Projektion die im März erfolgten Grundgesetzänderungen noch nicht berücksichtigt. Das Sondervermögen, die Bereichsausnahme für verteidigungsrelevante Ausgaben sowie der nun auch für die Länder vorgesehene Spielraum für strukturelle Neuverschuldung erhöhten die Diskrepanz zu den europäischen Fiskalregeln, stellt der Stabilitätsrat fest. Die Einhaltung der reformierten Fiskalregeln dürfte daher mit „Anstrengungen auf allen staatlichen Ebenen“ verbunden sein.

Dem Stabilitätsrat gehören von Seiten der Bundesregierung der Bundesfinanz- und die Bundeswirtschaftsministerin an, die Länder entsenden ihre Finanzminister. Aufgabe des Gremiums ist unter anderem die fortlaufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder sowie die Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit.

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