Politik
Schnellere Genehmigung für Erneuerbare-Energien-Anlagen
Berlin PWO 20.11.2024
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13640) zur Änderung von Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes vorgelegt. Damit sollen Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, mit der die EU den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen in der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 steigern will, umgesetzt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Genehmigungsverfahren für Projekte der erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten deutlich beschleunigt werden. Das Gesetz zielt darauf, die Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien im Wasserrecht anzupassen. Konkret sind Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz vorgesehen.
Kernpunkte sind verkürzte Genehmigungsfristen für Wasserkraft, Geothermie, schwimmende Solaranlagen, Wärmepumpen und Windenergieanlagen. Die Verfahren sollen zudem elektronisch durchgeführt und eine einheitliche Stelle für die Verfahrensabwicklung eingeführt werden. Darüber hinaus ist geplant, die Regelungen für Befreiungen und Genehmigungen in Schutzgebieten anzupassen.
Regierung: Drittel der dubiosen UER-Projekte rückabgewickelt
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Antwort
Berlin:20/11/2024 Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
Demnach hat das UBA insgesamt 45 Projekte als verdächtig eingestuft und prüft weiterhin, ob bei der Umsetzung dieser Projekte die Vorgaben der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UER-Verordnung) eingehalten wurden, und ob es sich bei den UER-Nachweisen um „unrichtige Nachweise“ handelt.
Erwiesen sich solche Nachweise als „unrichtig“, sehe die UER-Verordnung vor, dass das UBA die unrichtigen Nachweise lösche und Projektträger verpflichte, innerhalb einer angemessenen Frist die UER-Nachweise „in entsprechendem Umfang auf sein Konto zur anschließenden Löschung zu übertragen, soweit nicht in ausreichendem Umfang gültige UER-Nachweise auf dem Konto des Projektträgers vorhanden sind“, erklärt die Bundesregierung. Dies sei Gegenstand der aktuellen Aufklärungsarbeit, die zu einer Rückabwicklung führen könne.
Eine solche Rückabwicklung sei bei „etwa einem Drittel“ der unter Verdacht stehenden Projekte bereits passiert, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung schreibt, dass ein Großteil der UER-Nachweise entweder vom UBA zurückgefordert werden könne oder noch gar nicht ausgestellt sei.
Zur Höhe des dennoch durch mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate entstandenen finanziellen Schadens für die Mineralölkonzerne äußert sich die Bundesregierung in der Antwort nicht. Die Ableitung eines „vermeintlichen Schadens“ aus der Summe der unter Verdacht stehenden UER-Projekte und des Marktwertes der entsprechenden Nachweise sei „fachlich nicht möglich“. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass dem deutschen Steuerzahler kein Schaden entstanden sei. UER-Projekte seien durch die Mineralölunternehmen finanziert worden – und nicht aus Steuergeldern.
Mit UER-Projekten haben Mineralölkonzerne seit 2018 die Möglichkeit, die gesetzlichen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die meisten dieser Projekte zielen darauf, den CO2-Ausstoß bei der Ölförderung zu reduzieren, indem dabei anfallende Begleitgase nicht mehr abgefackelt, sondern durch Umbau der Anlage anderweitig genutzt werden. Für die so eingesparten Emissionen erhalten die Unternehmen UER-Zertifikate, die sie einsetzen können, um die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgeschriebene Treibhausminderungsquote (THG-Quote) zu erfüllen.
Nach Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei UER-Projekten in China wurde die Möglichkeit zur Anrechnung von UER-Nachweisen auf die THG-Quote beendet: Im Mai 2024 beschloss die Bundesregierung die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung, die am 8. Juni 2024 in Kraft trat. Seit dem 2. Juli 2024 können keine neuen Anträge für UER-Projekte beim UBA eingereicht werden.