Politik

Schlag gegen Bundesregierung

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Berlin 24.06.2025

– Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute der Klage der „COMPACT-Magazin GmbH“ gegen das Verbot des Vereins stattgegeben. Das Vereinsverbot wurde aufgehoben. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können nicht eingelegt werden. Das Urteil des BVerwG ist rechtskräftig.

Das BVerwG hat zwar die Auffassung des BMI bestätigt, dass Vereinsverbote auf Presse- und Medienunternehmen anwendbar sind, das Vereinsverbot keine unzulässige Vorzensur darstellt und auch das Grundrechtsverwirkungsverfahren des Art. 18 GG nicht vorrangig ist. Des Weiteren hat das BVerwG bestätigt, dass sich die „COMPACT-Magazin GmbH“ gegen die Menschenwürde von Personen mit Migrationshintergrund und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Gleichwohl hat es diese Agitation des Vereins als nicht prägend genug eingestuft, um ein Verbot zu rechtfertigen. Eine Vielzahl der vom BMI als Belege für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lasse sich nach Auffassung des BVerwG auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten.

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