Politik
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im Jahr 2025
Berlin 06.02.2026
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außenund sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet.
Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten dabei verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Diese ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigswerten ausgewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergleich von Genehmigungswerten durch einzelne oder
mehrere Großprojekte beeinflusst werden kann.
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2025 nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von rund 12 Milliarden Euro erteilt. Dieser Gesamtwert setzt sich aus rund 5,6 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 6,4 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Rund 8,6 Milliarden Euro entfallen auf erteilte
Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 3,3 Milliarden auf Meldewerte zu Allgemeinen
Genehmigungen. Hauptempfängerland in 2025 ist erneut die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 2 Milliarden Euro genehmigt wurden.
Die Werte im Einzelnen:
Im Jahr 2025 entfallen vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter rund 10,7 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 7,7 Milliarden Euro (anteilig rund 4,23 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 3,44 Millarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Im Genehmigungswert für Drittländer (einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur) von rund 4,2 Milliarden Euro (anteilig: rund 1,4 Millarden Euro Kriegswaffen und rund 2,8 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter) beträgt der Anteil der Ukraine (rund 2 Milliarden Euro) rund 47 Prozent. Zusammen mit der Republik Korea, Singapur und der Ukraine entfielen bei den Drittländern insgesamt rund 2,99 Milliarden Euro und damit rund 71 Prozent der Rüstungsexporte auf diese drei Länder und rund 1,2 Millarden Euro auf weitere Drittländer. Zweitländer, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 1,2 Milliarden Euro und damit rund 10 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf sonstige Drittländer. Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im Jahr 2025 Genehmigungen im Wert von rund 2 Milliarden Euro erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland 3 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.