Connect with us

Politik

Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im 1. Halbjahr 2024

Published

on

Die deutschen Waffenexport in die Welt steigen, die Ukraine erhält den Löwenanteil der Rüstungsgüter

Über 90 % betreffen enge Partnerländer, 64 % entfallen allein auf die Unterstützung der Ukraine.

Berlin05.07.2024 PWO, Im ersten Halbjahr 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 7,6 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus 5,5 Milliarden Euro für Kriegswaffen und 2,1 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Die Verteidigungsfähigkeit unserer Wertepartner und die Beachtung von Menschenrechten sind Schwerpunkte bei Rüstungsexportentscheidungen.

Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 4,9 Milliarden Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie im 1. Quartal 2024, sowohl das Drittland[1] mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Staatssekretär Sven Giegold: „Die Zusammensetzung der Genehmigungswerte verdeutlicht, was für uns maßgebend ist: Die Unterstützung der Ukraine und anderer Partnerländer, die Verteidigung unserer Friedsordnung und die Sicherung von Menschenrechten. Die Ukraine ist mit einem Anteil von 64 % weiterhin das Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen.“

Zur Einordnung der Genehmigungswerte:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im September 2023 Maßnahmen einer deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt.

Im Kern geht es um schnellere Genehmigungen zugunsten von Bündnis- und Wertepartnern. Für einen Großteil dieser Ausfuhren wurde das Verfahren der Einzelgenehmigung ersetzt durch Allgemeine Genehmigungen (Maßnahmenpaket 1 sowie Maßnahmepakete 2 und 3).

Die Werte von Lieferungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Genehmigungen (Allgemeine Genehmigung Nummer 33) werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit sie bereits vorliegen, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und hier kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen. Die nachfolgend genannten Genehmigungswerte bilden deshalb das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab.

Die Werte im Einzelnen:

Vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern entfallen 6,9 Milliarden Euro und damit rund 91 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder[2], die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, während 710 Millionen Euro und damit rund 9 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen auf die sonstigen Drittländer entfallen.

Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im ersten Halbjahr 2024 Genehmigungen im Wert von rund 4,9 Milliarden Euro erteilt (im ersten Halbjahr 2023 betrug der Wert 1,65 Millarden Euro). Weiterführende 

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und der NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 785 Milionen Euro (anteilig rund 187 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 597 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter). Neben der Ukraine, der Republik Korea und Singapur entfielen rund 710 Millionen Euro auf weitere Drittländer.

Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 die höchsten kumulierten Gesamtwerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:

LandSumme Einzelgenehmigungswert und Meldewert Allgemeine Genehmigung 33 in Euro
Ukraine4.902.858.172
Singapur1.210.341.050
Vereinigte Staaten194.062.100
Indien169.401.676
Saudi-Arabien*132.477.465
Katar100.014.323
Griechenland86.476.410
Vereinigte Arabische Emirate51.261.678
Brasilien46.250.714
Vereinigtes Königreich45.171.233

Genehmigungen wurden fast ausschließlich für Gemeinschaftsprojekte oder im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten bzw. Kooperationen mit EU- und NATO-Partnern erteilt.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Halbjahr 2024 auf 70,6 Millionen Euro (erstes Halbjahr 2023: 27,7 Millionen Euro). Davon entfielen 34,7 Millionen Euro und damit rund 49 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und der NATO gleichgestellte Länder. Vom Wert für die Drittländer (35,8 Millionen Euro) entfielen 99 Prozent auf die Ukraine.

Der Genehmigungswert für Drittländer einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur beträgt rund 6,9 Milliarden Euro, anteilig: 5,3 Milliarden Euro Kriegswaffen und 1,5 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter.

In der Gruppe der Drittländer macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg mit 4,9 Milliarden Euro den Großteil des Genehmigungswerts aus (allein rund 71 Prozent des Werts derDrittländer). Zusammen mit der Republik Korea und Singapur sowie der Ukraine entfallen bei den Drittländern ca. 6,15 Milliarden Euro und damit rund 90 Prozent auf diese Länder.

Mehr

Politik

Zahl weiblicher und männlicher Bewerber beim BKA

Published

on

By

Berlin 25.09.2026

– Die Zahl weiblicher und männlicher Bewerber beim Bundeskriminalamt (BKA) im Bereich des Kriminalpolizeivollzugsdienstes ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7671(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach gab es im laufenden Jahr 1.002 Bewerberinnen und 941 Bewerber für den gehobenen Dienst nach 1.087 Bewerberinnen und 1.013 Bewerbern im Vorjahr. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Dienst lag 2026 bei zehn beziehungsweise 22 nach 227 Bewerberinnen und 249 Bewerbern im Jahr 2025, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Unter den Bewerberinnen betrug der Anteil der eingestellten Frauen in gehobenen Dienst laut Vorlage im laufenden Jahr 2,9 Prozent (2025: 7,6 Prozent) und im höheren Dienst 20 Prozent (2025: 2,6 Prozent), während der Anteil der eingestellten Männer von den männlichen Bewerber im Jahr 2026 bei 2,3 Prozent im gehobenen Dienst (2025: 7,1 Prozent) lag und im höheren Dienst bei 13,6 Prozent (2025: 1,2 Prozent).

Mehr

Politik

Forderungen nach Sanktionen gegen Siedler in Palästina

Published

on

By

Berlin 25.09.2026

– Die Welt hat in ihrer modernen Geschichte – und damit meinen wir die Völker der Welt zu Beginn des 20. und im heutigen 21. Jahrhundert – noch nie einen so barbarischen Staat wie den israelischen Staat im besetzten Palästina erlebt. Es stimmt, dass es barbarische Regierungen gab, die entsetzliche Verbrechen an ihrem eigenen Volk begangen haben, doch diese Regierungen wurden von ihrem eigenen Volk und durch den Druck von Regierungen gestürzt, die die Menschenrechte achten und unterdrückten Völkern ein Ende ihres Leidens ermöglichen wollen.

Der israelische Staat hingegen ist gleichgültig gegenüber den Verbrechen, die seine Siedler am palästinensischen Volk begehen – vom Diebstahl ihres Landes und ihrer Erzeugnisse bis hin zur religiösen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen. Die Zerstörung des Gazastreifens ist nicht nur entsetzlich, sondern lässt selbst kleine Kinder und Säuglinge ergrauen.

Infolge dieser Verbrechen beschloss der Deutsche Bundestag gestern, Donnerstag, den 24. September, die Lage im Westjordanland, im Gazastreifen und im Gazastreifen zu erörtern.

Antrag fordert Sanktionen gegen israelische Siedlungen

Der Bundestag hatte sich am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Völkerrecht konsequent umsetzen – Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland“

befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag zu gezielten Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und Unternehmen auf, „die zur Konsolidierung der Besatzung beitragen“. Auf EU-Ebene solle sie sich außerdem für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen „aus völkerrechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen“ in den besetzten palästinensischen Gebieten einsetzen. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitrügen, sollten nach Ansicht der Abgeordneten von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie Förderprogrammen des Bundes ausgeschlossen werden.

Die Fraktion beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024, indem festgestellt werde, dass die im Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig sei und unverzüglich beendet werden müsse. Deutschland sei verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet, betonen die Abgeordneten. Die daraus folgende Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht sei damit nicht nur ein politisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik.

Konkret verweisen sie auf Berichte der Vereinten Nationen und der Medien, wonach beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht steht, über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel am Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt zu sein und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen zu liefern. Dieser und andere „Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch“.

Mehr

Politik

Zivile Perspektiven für ehemalige Bundeswehrangehörige

Published

on

By

Berlin 23.09.2026 

– Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8128), die berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes zu stärken und nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr zu sichern.

Konkret fordert die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die „medizinisch-dienstlich orientierte Rehabilitation“ (MDORBw) der Bundeswehr rechtlich und konzeptionell so weiterzuentwickeln, dass die berufliche Perspektive integraler und verbindlicher Bestandteil der medizinischen Rehabilitation wird und medizinische sowie berufliche Rehabilitation als gleichrangige Zielkomponenten eines einheitlichen Rehabilitationsprozesses („2-Säulen-Modell“) ausgestaltet werden.

Bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem Zweiten, Dritten und Neunten Buch Sozialgesetzbuch sollen systematisch nutzbar gemacht und in den Rehabilitationsprozess eingebunden werden. Die Aufgaben der „BerufsagenturBw“ sollen auf Maßnahmen zur strukturierten Nachbetreuung nach erfolgter beruflicher Eingliederung ausgeweitet werden, um die Stabilität von Beschäftigungsverhältnissen der Betroffenen zu fördern.

Mehr

Politik

Straßenunfälle in Deutschland

Published

on

By

Wiesbaden 24.09.2026

– Im 1. Halbjahr 2026 sind in Deutschland 1 233 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 9 % oder 122 Todesopfer weniger als im 1. Halbjahr 2025 (1 355 Todesopfer). Die Zahl der Verletzten ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 172 000 um 4,2 % zurück.Insgesamt registrierte die Polizei 1,26 Millionen Unfälle. Dies ist ein Anstieg um 2,6 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2025. Bei 1,12 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschäden (+3,4 %). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, sank um 3,5 % auf gut 138 000.

Auf die Bevölkerungszahl bezogen starben je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner im 1. Halbjahr 2026 in Deutschland durchschnittlich 15 Menschen im Straßenverkehr. Am höchsten war diese Zahl in Mecklenburg-Vorpommern mit 22 Verkehrstoten je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner, gefolgt von Niedersachsen mit 21, Thüringen und Brandenburg mit jeweils 19 Verkehrstoten. Bezogen auf die Flächenländer waren die Werte in Schleswig-Holstein und Hessen mit jeweils 13 und in Nordrhein-Westfalen mit 12 Verkehrstoten je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner am niedrigsten. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg lagen sie mit 5 beziehungsweise 7 Verkehrstoten zu 1 Million am niedrigsten.

Mehr Getötete auf E-Scootern, Rückgänge bei allen anderen Verkehrsmitteln

Im Zeitraum Januar bis Juni 2026 kamen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lediglich bei E-Scootern mehr Benutzerinnen und Benutzer ums Leben. Ihre Zahl stieg um 13 Personen auf 28. Rückläufig war dagegen die Zahl der getöteten Pkw-Insassen (-20 Personen auf 531), der Benutzer und Benutzerinnen von amtlich zugelassenen Krafträdern, wie Leichtkrafträder, Motorroller und Motorräder (-32 Personen auf 216), der getöteten Fußgängerinnen und Fußgänger (-44 Personen auf 150) und der getöteten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (-22 Personen auf 211).

Hauptursachen für Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2026

Im Halbjahr 2026 registrierte die Polizei bei Unfällen mit Personenschaden 24 900 Fehlverhalten beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Anfahren und Einfahren. Trotz eines Rückgangs um 5 % zum Vorjahreszeitraum war dies die häufigste Kategorie. Das zweithäufigste Fehlverhalten waren Verstöße gegen die Vorfahrt oder den Vorrang anderer Verkehrsteilnehmender mit 21 100 Fällen (-6 %). Abstandsverstöße wurden knapp 20 000-mal verzeichnet (-9 %) und unangepasste Geschwindigkeit in 19 800 Fällen. Im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 war bei den Geschwindigkeitsverstößen jedoch ein Anstieg von 4 % zu beobachten. Alkoholeinfluss wurde insgesamt knapp 6 500-mal von der Polizei als Unfallursache erfasst. Dies ist ein Rückgang von 9 % zum Vorjahreszeitraum.

Mehr verletzte Kinder und Jugendliche

Im 1. Halbjahr 2026 wurden in nahezu allen Altersgruppen weniger Menschen verletzt oder getötet, mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen. Bei Kindern unter 15 Jahren stieg die Zahl um rund 450 auf 14 900 Verletzte oder Getötete. Bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren erhöhte sich die Zahl um knapp 390 Personen auf fast 9 900. Die meisten Kinder unter 15 Jahren kamen mit dem Fahrrad zu Schaden (5 100 Kinder, +4 %), Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren am häufigsten (21 %) mit E-Scootern (2 076, +70 % zum Vorjahreszeitraum).

Mehr

Berlin

Olympia ade

Published

on

By

Berlin 24.09.2026

Traurige Pressekonferenz des Berliner Senats.  Nach dem Rückzug der Berliner Bewerbung um die Olympischen Spiele hielt Berlins Bürgermeister Kai Wegner eine Pressekonferenz ab.

Bei der heutigen Pressekonferenz begründeten Wegner und die Senatorin für Sicherheit und Sport Iris Sprander den Rückzug damit, dass ostdeutsche Städte wie Leipzig, Rostock und Dresden erheblich von den Spielen profitieren und ihre wirtschaftliche Lage verbessern würden. Sie kritisierten zudem die mangelnde moralische Unterstützung der Bundesregierung, obwohl sich über 35 Institutionen für Berlin ausgesprochen hatten. Senatorin Sprander hob das wachsende Interesse von Sportlern an einer Austragung ihrer Wettkämpfe in Berlin hervor.

Mehr

Berlin

Ein Siebtel aller Stimmen ohne Mandat.

Published

on

By

Berlin 23.09.2026

– Fachverband fordert Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde und Ersatzstimme.

Im Berliner Abgeordnetenhaus und dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern werden etwa ein Siebtel der bei den Landtagswahlen abgegebenen Stimmen nicht repräsentiert sein. „Fallen so viele Stimmen unter den Tisch, ist das eine nur noch schwer vertretbare demokratische Hypothek, mit der die Wahlperiode von Anfang an belastet ist“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Vor diesem Hintergrund fordert Mehr Demokratie grundsätzlich eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde auf drei Prozent. „Es ist nicht egal, wie viele Wählerinnen und Wähler die Erfahrung einer unwirksamen Stimmabgabe machen. Dies kratzt am Vertrauen in die Demokratie.“

Deshalb sollten endlich Wahlrechtsreformen in den Ländern angegangen werden. Auch sei die Sperrklausel bei der anstehenden Reform des Bundestagswahlrechts auf den Prüfstand zu stellen. Hätte es bei der letzten Bundestagswahl eine Drei-Prozent-Hürde gegeben, wären sechs Millionen Menschen mehr im Bundestag repräsentiert. „Die Sperrklausel von fünf Prozent ist nicht Stein gemeißelt. Sie muss gegen Wahlrechtsgrundsätze wie die Stimmengleichheit und die Chancengleichheit der Parteien abgewogen werden“, so Beck. Gerade die Wahl in Mecklenburg-Vorpommern zeige, dass die Fünf-Prozent-Hürde jede Partei treffen könne – auch die CDU.

Zusätzlich solle in Bund wie Ländern eine Ersatzstimme eingeführt werden. Beck: „Sie wählen Ihre liebste Partei und Ihre zweitliebste. Zieht die favorisierte Partei nicht ins Parlament ein, geht die Stimme an Ihre Nummer Zwei.“ Eine Ersatzstimme würde es Wählerinnen und Wählern erleichtern, ihre inhaltliche Erstpräferenz anzukreuzen, ohne den Verlust ihrer Stimme befürchten zu müssen. Dies würde auch das taktische Wählen überflüssig machen, über das der Wählerwille verzerrt im Parlament abgebildet würde

Mehr

Politik

Sozialstaat schützen und Missbrauch verhindern

Published

on

By

Berlin 23.09.2026

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung beschlossen.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas: „Deutschland braucht ausländische Fachkräfte. Millionen ausländischer Beschäftigter arbeiten bei uns, bringen sich in unsere Gesellschaft ein, zahlen Steuern und stärken unser Land. Viele kommen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu uns. Diese Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, ist für uns sehr wichtig. Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen. Dagegen gehen wir jetzt härter vor, Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch tolerieren wir nicht. Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass ich dagegen mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werde. Denn Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat. Ich habe mich mit den Kommunen vor Ort ausgetauscht und schon im Juni einen Aktionsplan vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir dann mit dem Innenministerium gemeinsam weitergearbeitet und jetzt einen wirksamen Katalog erarbeitet. Wir verbessern den Datenaustausch, optimieren so Verwaltungshandeln und schließen Schlupflöcher, um Missbrauch zu bekämpfen. Wir ermöglichen den Kommunen, besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung. Unser Anliegen bringen wir auch auf der europäischen Ebene ein, damit bereits mit den EU-Freizügigkeitsregeln Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Wir stärken die Bundesagentur für Arbeit, nehmen Arbeitgeber in die Haftung, die auf Schwarzarbeit setzen und beenden den Bezug von Grundsicherung für Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, informieren wir schon in den Herkunftsländern klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen. Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug.“

Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt: „Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern: Wer mit Haftbefehl gesucht wird, darf keine Sozialleistungen beziehen. Der Staat muss konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht wird. Deshalb schaffen wir mehr Klarheit durch besseren Datenaustausch und mehr Konsequenz bei kriminellem Missbrauch.“

Der von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, und Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vorgelegte 10- Punkte-Plan enthält Maßnahmen, mit denen der Missbrauch von Sozialleistungen und ausbeuterischen Strukturen noch wirksamer bekämpft werden soll.

Mehr

Politik

Finanzielle Aufwendungen für Rohstoffpolitik

Published

on

By

Berlin 23.09.2026

–Eine Summe der Gesamtausgaben zu finanziellen Aufwendungen der Bundesregierung zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Förderung der Ressourceneffizienz im In- und Ausland lässt sich nicht seriös ableiten. Das geht aus der Antwort (21/8025) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Die Bundesregierung verfolge einen breiten Ansatz zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Diversifizierung ihrer Rohstoffversorgung. Eine systematische und übergreifende Erfassung aller haushaltsrelevanten Maßnahmen, die dazu geeignet seien, einen Beitrag zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung zu leisten, liege der Bundesregierung nicht vor.

Allerdings könnten verschiedene Vorhaben genannt werden. So beliefen sich etwa die Gesamtausgaben des Bundes für das Sektorvorhaben „Rohstoffe und Entwicklung“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Juli 2026 auf rund 15 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben des Bundes für die Kompetenzzentren Bergbau beziehungsweise Rohstoffe an Auslandshandelskammern beliefen sich in dem Zeitraum auf rund 9,1 Millionen Euro. Für die Extractive Industries Transparency Initiative Germany (D EITI; Umsetzung, Koordinierung, Betreuung) des Bundes seien im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Juli 2026 rund 9,8 Millionen Euro gezahlt worden. Die Gesamtausgaben des Bundes im Rahmen des Programms FONA (bis 2020) und der FONA-Strategie (ab 2020), jeweils mit Rohstoffbezug, betrugen den Angaben zufolge rund 159,6 Millionen Euro.

Der Bund bezuschusste laut Antwort in der Zeit auch verschiedene Forschungs- und Förderprogramme des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit Rohstoffbezug, wie die DigiRess I, DigiRess II (NRW) und DigiRess Circular, sowie den Green AI Hub, die im genannten Zeitraum mit 30, 6 Millionen Euro gefördert wurden. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) seien rohstoffbezogene Initiativen, Programme oder Veranstaltungen der Außenhandelskammern (AHKs) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit rund 2,3 Millionen Euro gefördert worden.

Mehr

Europa

 Antikorruptionsgremium des Europarats fordert nationale Strategie

Published

on

By

Straßburg 22.09.2026

– Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hat einen Evaluierungsbericht veröffentlicht, in dem die von Luxemburg ergriffenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung auf subnationaler Ebene bewertet werden. Der Bericht konzentriert sich auf die Städte Luxemburg und Düdelingen, die sich freiwillig an der Evaluierung beteiligt haben.

Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Luxemburg über einen insgesamt zufriedenstellenden Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung verfügt, dessen Umsetzung jedoch – insbesondere auf kommunaler Ebene – verbessert werden könnte. Innovative demokratische Verfahren und transparente Verwaltung als bewährte Praxis hervorgehoben

Dem Bericht zufolge haben die nationalen Behörden sowie die Städte Luxemburg und Düdelingen eine Reihe bewährter Verfahren entwickelt. Dazu gehören Regelungen, die es Personen ermöglichen, für die Übernahme eines kommunalen Amtes politischen Urlaub zu nehmen, sowie innovative Mechanismen der demokratischen Teilhabe, die Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen, ein Webportal für transparente Verwaltung und neue Genehmigungsverfahren für Nebenbeschäftigungen von Amtsträgern.

Nationale Antikorruptionsstrategie und Verhaltensregeln für Amtsträger erforderlich. Gleichzeitig weist die GRECO auf mehrere Bereiche hin, in denen weitere Fortschritte notwendig sind.

Die Empfehlungen betreffen unter anderem das Fehlen einer nationalen Antikorruptionsstrategie, die begrenzte Tätigkeit des luxemburgischen Ausschusses für Korruptionsprävention (COPRECO) im Hinblick auf die Gemeinden, unzureichende Verhaltensregeln für gewählte Kommunalvertreter sowie das Fehlen eines Verhaltenskodex für kommunale Amtsträger.

Die Empfehlungen der GRECO unterstreichen zudem die Notwendigkeit, Aus- und Weiterbildung sowie Beratung auszubauen, den Umgang mit Interessenkonflikten und Lobbyismus zu stärken sowie die Aufsicht über das öffentliche Beschaffungswesen und Nebenbeschäftigungen zu verbessern. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit betont, die Kontrolle kommunaler Aktivitäten zu intensivieren sowie den Zugang zu amtlichen Dokumenten und den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern.

Einige Empfehlungen richten sich an die nationalen Behörden, während andere speziell an die Behörden der Städte Luxemburg und Düdelingen adressiert sind.

Die GRECO hat die luxemburgischen Behörden aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.

Mehr

Politik

Zahl antisemitischer Straftaten seit 2015

Published

on

By

Berlin 22.09.2026

– Über die Entwicklung der jährlichen Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland seit 2015 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8006) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7708). Danach stieg die Zahl antisemitischer Straftaten von 1.366 im Jahr 2015 auf 3.027 im Jahr 2021, um nach einem Rückgang im Folgejahr auf 2.641 anzuwachsen auf 5.164 im Jahr 2023, 6.236 im Jahr 2024 und 6.548 im vergangenen Jahr. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2026 lag die Zahl antisemitischer Straftaten nach vorläufigen Daten laut Bundesregierung bei 1.298.

Mehr

Europa

EU-Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat

Published

on

By

Berlin 22.09.2026  

– Die Einstufung der Türkei auf EU-Ebene als asylrechtlich sicherer Herkunftsstaat ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2008) zu den „Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Wie die Fraktion darin schrieb, gelten nach der neue EU-Asylverfahrensverordnung alle EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sicher“. Auf Grund von Ausnahmeregelungen werde die Ukraine trotz Beitrittsstatus „wegen des aktuellen Kriegs nicht als ,sicher‘ bewertet“, die Türkei hingegen gelte als sicherer Herkunftsstaat, „obwohl die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seit vielen Jahren ausgesetzt sind und es dort zu einer massiven Verfolgung und Inhaftierung von Oppositionellen kommt“,

Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wie sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Schaffung der Rechtsgrundlagen positionierte, „die eine Einstufung der Türkei als sicheren Herkunftsstaat zur Folge haben“. Dazu führt die Bundesregierung aus, dass die EU-Kommission am 16. April 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf Unionsebene vorgelegt habe mit einer Regelung, „wonach ein Drittstaat, dem der Status eines zur EU beitrittswilligen Staates zuerkannt wurde, grundsätzlich auf Unionsebene als sicherer Herkunftsstaat bestimmt ist“. Dem im EU-Gesetzgebungsverfahren finalisierten Vorschlag der Änderungsverordnung sei durch die Bundesregierung zugestimmt worden.

Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, beobachtet sie „die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen in der Türkei fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage, inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat gegeben sind“. Weiter schreibt sie, die Bestimmung eines Herkunftsstaates als sicher bedeute nicht, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüfe stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder für Abschiebungsverbot vorliegen.

Mehr

Politik

Lage der Christen in Syrien

Published

on

By

Berlin 22.09.2026

– Die Lage von Christen in Syrien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8007) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7597). Danach ist eine gezielte, systematische Gruppenverfolgung christlicher Personen „aktuell nicht anzunehmen“. Die Ausübung der Religionsfreiheit sei in der neuen syrischen Verfassungserklärung vom 13. März 2025 in Artikel 3 festgeschrieben und die Religionsausübung für Christen auch in der Praxis „grundsätzlich möglich“.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sich die Sicherheitssituation in Syrien nach dem Fall des Assad-Regimes stark verbessert, doch bleibe die Lage volatil. Insbesondere nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen seien Quell der Unsicherheit in Teilen des Landes. Die Übergangsregierung habe sich öffentlich zur Wahrung der Rechte von Minderheiten verpflichtet und den Diskurs mit der christlichen Minderheit eröffnet. Wiederholt habe die syrische Regierung zugesichert, religiöse Minderheiten zu schützen. Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien gehe vor allem von terroristischen Gruppierungen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) aus.

Aktuell existieren laut Vorlage keine offiziellen Bevölkerungsstatistiken der syrischen Behörden, weshalb auch keine statistischen Daten zur Anzahl der Christen in Syrien vorliegen. Verschiedenen Berichten zufolge ist die Anzahl der Christen in Syrien von etwa zwei Millionen im Jahr 2011 auf derzeit etwa 300.000 zurückgegangen, wie die Bundesregierung weiter schreibt.

Mehr

Politik

Demokratie, Vielfalt und Teilhabe sind nicht verhandelbar

Published

on

By

Berlin 22.09.2026

– Nach den Wahlen im September warnt der die Bundesvereinigung Lebenshilfe vor den Folgen eines weiteren Erstarkens der AfD für Menschen mit Behinderung und ihre Familien

Die deutlichen Stimmenzuwächse der AfD erfüllen die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit großer Sorge. Ein zunehmender politischer Einfluss der AfD bis hin zu einer Regierungsübernahme könnte nach Einschätzung des Verbands auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien beeinträchtigen. Die Lebenshilfe appelliert deshalb an alle demokratischen Kräfte, sich klar zu Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt und einer inklusiven Gesellschaft zu bekennen.

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D., erklärt: „Die Politik der AfD steht für Ausgrenzung. Dem stellen wir ein klares Verständnis von Demokratie und Zusammenhalt entgegen: Jeder Mensch hat das Recht, selbstverständlich dazuzugehören und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Alle Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien gehören in die Mitte unserer Gesellschaft – im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, in Vereinen und Nachbarschaft. Sie können sich auf die Lebenshilfe verlassen. Wir stehen für Menschlichkeit und Vielfalt. Wir werden uns weiter für umfassende Teilhabe einsetzen.“

Mehr

Politik

Internationaler Tag des Friedens 2026

Published

on

By

Wiesbaden 22.09.2026

– Unter dem Motto „Invest in Peace – For Everyone, Everywhere, Every Day“ begangen die Vereinten Nationen am 21. September den Internationalen Tag des Friedens. Im Mittelpunkt standen die „everyday architects of peace“ – Menschen, die im Alltag, in Schulen, Hochschulen und Gemeinden zu Dialog und friedlichem Zusammenleben beitragen.

Für den World University Service (WUS) ist Bildung ein zentraler Baustein für nachhaltigen Frieden. Friedenspädagogik stärkt Menschenrechte, Toleranz, Perspektivwechsel und die Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen.

„Frieden beginnt im Alltag und muss gelernt und gestaltet werden. Schulen und Hochschulen sind zentrale Orte der Friedenspädagogik. Hier lernen junge Menschen, Konflikte durch Dialog, gegenseitigen Respekt und gemeinsame Verantwortung friedlich zu bearbeiten.Wer in Frieden investieren wolle, müsse deshalb auch in Bildung investieren. Bildung eröffne Zukunfts-perspektiven und stärke Gesellschaften darin, Konflikte friedlich zu lösen“ so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service (WUS).

Bildungseinrichtungen sind keine Schlachtfelder

Zugleich fordert der WUS den konsequenten Schutz von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen in bewaffneten Konflikten. Angriffe unterbrechen Bildungswege, zerstören Zukunftsperspektiven und verletzen das Recht auf Bildung.

„Schulen und Hochschulen dürfen keine Schlachtfelder sein. Wer Bildungseinrichtungen angreift, zerstört nicht nur Gebäude, sondern greift das Recht auf Bildung und die Zukunft junger Menschen an. Ihr Schutz vor kriegerischen Angriffen muss deshalb Teil des Schutzes der Zivilbevölkerung sein.“

Gerade in Krisen und Konflikten seien sichere Lernorte unverzichtbar. Sie geben Kindern und Jugendlichen Halt, stärken Gemeinschaft und schaffen Räume für Dialog und Verständigung.

Ghawami: „Frieden ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann dauerhaft besitzt. Frieden muss jeden Tag neu gestaltet werden. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Bildungsorganisationen sind dabei wichtige ‚everyday architects of peace‘.“ Der WUS ruft daher dazu auf, in Bildung und Friedenspädagogik zu investieren und Bildungseinrichtungen auch in bewaffneten Konflikten konsequent zu schützen.

Mehr

Politik

Parlamentswahlen in Russland

Published

on

By

Straßburg 22.09.2026

– Die Plattform für den Dialog mit russischen demokratischen Kräften der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) hat heute folgende Erklärung veröffentlicht:

„Es steht bereits fest: Die heute beginnenden sogenannten ‚Wahlen‘ zur Staatsduma werden internationalen demokratischen Standards nicht genügen, und ihr Ergebnis kann nicht als echter Ausdruck des Willens des russischen Volkes betrachtet werden.

Kurz gesagt: Es handelt sich um Scheinwahlen, die ein Scheinparlament hervorbringen werden. Die neue Staatsduma darf weder als demokratisch gewählt noch als legitime Vertretung des russischen Volkes anerkannt werden.

Keine Rechtswirkung in der Ukraine

Zunächst einmal stellt jede Abstimmung, die in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine organisiert wird, einen eklatanten Verstoß gegen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie gegen das Völkerrecht dar. Solche Abstimmungen können weder Legitimität noch Rechtswirkung entfalten.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Staatsduma niemals als legitimes Gremium anzuerkennen, da in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine sogenannte ‚Wahlen‘ abgehalten wurden.

Ein Klima der Angst

Es gibt viele Gründe, warum diese Wahlen faktisch bedeutungslos sind. Oppositionspolitiker, Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten wurden inhaftiert, verfolgt oder ins Exil gezwungen. Unabhängige Medien wurden geschlossen oder blockiert. Selbst milde und friedliche Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde kriminalisiert.

Die Bezeichnungen „ausländischer Agent“, „Extremist“, „Terrorist“ und „unerwünschte Organisation“ werden als rechtliche Instrumente missbraucht, um Einzelpersonen und Organisationen zum Schweigen zu bringen, deren Aktivitäten die Kluft zwischen offiziellen Behauptungen und der Realität aufzeigen. In Verbindung mit politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen haben diese Schritte offene politische Debatten und echten Wettbewerb beseitigt.

Durch den Ausschluss der Partei Jabloko wurde den russischen Wählern zudem selbst die begrenzte Möglichkeit genommen, ihren Unmut über den anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine zu äußern.

Tatsächlich hat sich Russland in den letzten Jahren von autoritärer Repression hin zu einem Zustand entwickelt, in dem sich eine totalitäre Kontrolle verfestigt hat.

Missachtung internationaler Verpflichtungen

Wahlen, die unter diesen Umständen stattfinden, sind mit den von Russland eingegangenen internationalen Verpflichtungen unvereinbar. Wahlen müssen echten politischen Wettbewerb bieten, Kandidaten einen freien Wahlkampf ermöglichen, Wählern Zugang zu unterschiedlichen politischen Ansichten gewähren und es ihnen gestatten, ihre Stimme ohne Angst vor Repressalien abzugeben.

Mehr

The Week