Politik

Repressionen gegen EVZ-Projekte in Russland und Belarus

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Berlin 30.06.2025 

– Zur Aussetzung des Benennungsrechts und der Mitgliedschaft der Kuratoriumsmitglieder aus Belarus sowie des Benennungsrechts Russlands bei der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/546) auf eine Kleine Anfrage (21/277) der AfD-Fraktion Stellung. Als Grund für die temporären Suspendierungen habe das Kuratorium der EVZ „die Gefährdung der Verwirklichung der Stiftungszwecke, die Gefährdung für das Ansehen der Stiftung sowie die Gefahr für an Projekten der Stiftung beteiligte Personen“ genannt.

Die Bundesregierung verweist dazu auf eine Erklärung der Stiftung: Gesetzlicher Auftrag der Stiftung EVZ sei es demnach, die Erinnerung an das Unrecht der nationalsozialistischen Verfolgung lebendig zu halten. Teil davon sei die internationale Zusammenarbeit in humanitären, sozialen, kulturellen oder bildnerischen Bereichen. „Mit den völkerrechtwidrigen Angriffskriegen Russlands auf die Ukraine im Jahr 2014 und andauernd seit 2022 wurde es immer schwieriger, diesen Auftrag in der Russischen Föderation und der Republik Belarus aufrechtzuerhalten“, heißt es in der Erklärung. Die Arbeit der von der EVZ geförderten Personen und Organisationen in Russland und Belarus sei verstärkt Repressionen und Kriminalisierungen ausgesetzt. Daher habe sich die Stiftung gezwungen gesehen, ihre Programme in den beiden Ländern zeitweise einzustellen und stattdessen andere Wege der Unterstützung von Überlebenden der NS-Verfolgung zu gehen.

Rechtliche Grundlage des genannten Beschlusses des Kuratoriums der Stiftung sei der neue Paragraf 5 Absatz 1a des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZStiftG), schreibt die Bundesregierung. Der entsprechende Absatz sei aufgrund einer Gesetzesinitiative aus der Mitte des Deutschen Bundestages in das Stiftungsgesetz eingefügt worden.

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