Politik
Regierungsausgaben für Visagisten in der 20. Wahlperiode
Berlin 21.07.2025
– Das Auswärtige Amt hat in der vergangenen Wahlperiode 20.848,80 Euro aufgrund der Inanspruchnahme von Visagisten ausgegeben. Diese Summe nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/895) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/702). Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden entsprechende Ausgaben von 4.287,40 Euro, für das Bundesinnenministerium 3.736,80 Euro, für das Bundesumweltministerium 3.553,85 Euro, für das Bundesbauministerium 1.999,20 Euro, für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1.606,50 Euro und für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 598,47 Euro angegeben. Alle übrigen Ministerien hätten zu dieser Frage Fehlanzeige gemeldet.
Wie die Regierung schreibt, sind im Betrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch Leistungen „im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung weiterer Personen sowie teilweise auch Friseurleistungen“ enthalten. Dies sei darauf zurückzuführen, dass entsprechende Leistungen überwiegend für mehrere Programmbeteiligte an öffentlichen Veranstaltungen des Ministeriums gebucht würden und nicht ausschließlich für Mitglieder der Hausleitung.
Die Beträge beinhalten laut Regierung in der Regel auch gezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, würden nicht gesondert erfasst und seien nicht enthalten. Die Antwort umfasse nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden Zeitraum hätten ermittelt werden können. Für Visagistenleistungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers habe das Bundeskanzleramt vom 1. Januar bis 25. März 2025 insgesamt 13.014,80 Euro ausgegeben, heißt es in der Antwort weiter.