Politik

Regierung zur Nutzhanf-Liberalisierung

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Berlin 15.08.2025

– Das „Erste Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes – Nutzhanf-Liberalisierung“ (20/14043) vom 4. Dezember 2024 ist in der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen, nicht in Kraft getreten und kann mithin nicht novelliert werden. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1188) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1047) zur wirtschaftlichen Perspektive von Nutzhanf.

Aus dem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geht zudem hervor, dass die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Einer Neubewertung der THC-Grenzwerte für Industriehanf wie von der Linken gewünscht, steht sie aber skeptisch gegenüber: Eine Anhebung des Grenzwertes von Tetrahydrocannabinol (THC) für Nutzhanf könnte möglicherweise mit zusätzlichen Vermarktungsmöglichkeiten für Nutzhanfprodukte verbunden sein, heißt es im Antwortschreiben. Zudem gelte es, bei etwaigen Anpassungen der Regelungen die völker- und EU-rechtlichen Vorgaben zu beachten. Darüber hinaus habe der Gesundheitsschutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere Schwangeren, Kindern und Jugendlichen, für die Bundesregierung höchste Priorität. „Vor diesem Hintergrund wird insbesondere die Gefahr einer möglichen Anreicherung und Extraktion gesehen, die der Höhe des gesetzlich festzulegenden THC-Gehalts Grenzen setzt“, heißt es in dem Regierungsschreiben.

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